„Man denkt ja, da wird einem professionell geholfen“: Gutachten vor Familiengerichten haben die wohl größte Macht, die ein Papier über Menschen haben kann – sie entscheiden, ob Eltern ihr Kind genommen wird. Und doch sind nicht nur die verwendeten Tests mangelhaft, sondern auch die Gutachter oft schlecht ausgebildet.
Die Liebe ging ihnen schnell verloren, dann auch noch ihr Vertrauen, ihre Freundschaft, und irgendwann war das Einzige, was Eva und Jan D. noch teilten, Nina, ihre Tochter. Das Paar wollte aber nichts mehr teilen, wollte sich auch nichts mehr sagen, also sahen sie nur noch einen Weg: Ein Gericht sollte über Ninas Aufenthalt entscheiden. weiterlesen…
Quelle: sueddeutsche.de – 14.02.2012 – Von Charlotte Frank
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meine kindern wuhrden auch weg geh nommen weil das jugenamt und die gutachterin zu sammen arbeiten die gutachterin hat nicht gut geh macht das wieder spricht ales was die gutachterin geschrieben hate in februar 2012 weil ich hate eien gut achten in 2007 geh habt auch da hat der gut achter ohrdenlich geh macht das gut achten wahr gut fur mich aber die gutachter komt aus die gleiche stadt wieh das jugen amt und die halten ale zu sammen kann ich einen neuen gutachter nemmen aus ausweit nicht mehr in der region werr kann mier helfen meine email hoffmann.deter@wb.de ———————————— sorry ich kann nicht so gut schreiben
Ich weis: das jugendamt psychologen gutachter kinderschutzbund familienberater usw nur fur sichselber da sind hat nichts mit kinder zu tun sind wie sand fur ein motor ist ein arbeitskreis und haben kein gewissen oft frage ich mich das die leute uberhaupt noch nachts schlafen konnen bei al dem leid was die anrichten beim kinder gruse marianne.
Gutachter? von das Jugendamt gekauft. Aber das Gericht glaube nur das Jugendamt und der Gutachter. Der „150 IQ“ arbeit mit Penna und kommt bei mir und sagte : sie brauche Therapie weil sie haben große Probleme!!!
Ich schreibe gerne eine Gutachten – hat bei der Richter gesagt!! Und sagt auch das, das Person wie das Auto fahren ist KRANK! Also, alles Autofahrer sind KRANK! Unglaublich!!!! Ihre Arbeitsplatz stinkt, krumme überall, – ich bin astemic – hat gesagt und der IST GOD! Andere Eltern sind nicht gut nur der ist gut als Eltern. „Haben Sie gesehen meinem Kindern?“ Photo an der Wand!! „Ich liebe meinem Kinder!“ Andere Eltern liebe ihre Kinder nicht oder? KEIN WORT!!!
Sorry meine Deutschsprache. SCHAME! SCHAM! SCHAM!
Na ich kenne auch einen Gutachter der Mann ist bald 70zig,er hat sich bis jetzt nicht mit der Krankheit und behinderung von meinen Kindern aus einander gesetzt. Letztes jahr wurde mir ein sohn wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung weggenommen.Mitlerweile ist es soweit bei meinen sohn das er stimmen hört vormund macht nichts nehmen es auf die leichte schulder und ich als mutter muss zuschauen wie er weiter in seine welt bleibt. Der gutachter sieht das nicht er war einmal bei ihm und das war letztes Jahr. Ich weiß mir keinen rat mehr. Er hat ADHS und eine Begleitsymtom.
Hallo Andreas ich hab den Gutachter Herrn Lazarus aus Mainz. Er arbeitet sehr gerne für den richter Bachmann. Was dieser herr jetzt geschrieben hat das ist der Kipfel. Zieht sich was aus dem Internet raus und schreibt es so. Ich weiß mir keinen rat mehr.Zumal er auch kein Kinderbegutachter ist sondern nur für Erwachsene.
Andreas du warst glücklich! nur 75 Seite? Ich habe 77!!! Und auch nur Bullshits! Meine war Hasselbeck aus FFM. Eine sehr intelligent DR! Sprich nur Deutsch, kein Lateinisch(Nur bissen!)hat schon vergessen…, kein English, oder etc.!! Ich habe paar frage zu ihn gemacht und bekommt er SO BÖSE!!! Ich habe schon gesagt: SIE MUSS THERAPIE MACHEN!! 1 mal war freund mit mir, 2-te mal (er hat Jugendamt kontaktiert) ich bin krank, mit Probleme, muss Therapie…
Wissen sie was, als mensch habe ich immer geholfen, verstanden, respektieren und auch akzeptieren andere mensch. Aber glauben sie mir ich sehe diese Leute auf dem Straße ich spucke! Auf dem Straße wir sind gleiche. Ich hoffe das GOD PUNISCH’EM WITH THE SAME SUFFER FOR THEIR CHILDRENS AND DIDN’T DIE BUT SLOWLY AND PRAYING GOD TO HELP’EM & FORGIVE. 4 all of them. SOONER OR LATER, EVERYBODY PAY!! IN HELL!!!
Sorry, in deutsch kann ich nicht sehr gut. Ich, biete jeden tag. Mein Kind immer sagte: Mama ich biete jeden tag an God das ich zuruck bei die kommen kann. Was kann ich zu tum jetzt? Ohne Geld, kein POWER!
Ich habe registriert, proben geben, Jugendamt hat die Gericht GELOGEN! Mein anwalt interessiert nicht. ich bin eine lügen und niemand HÖREN. Der Dolmetscher „leck der A..“ für Psych.
Ich frage mich: wer hat diese Gesetze gemacht ist kein mensch? Vielleicht nicht weil, Jugendamt sind Freimaurer(?) FREEMASONS!
Also, die machen was willst. Die hat alles.
Ich möchte schreiben Open-Letter an Merkel aber ich kann nicht Hochdeutsch und geht nicht in andere Sprache. Ich Hase der Tag, bin ich hier gekommen! Ich habe meine Leben Kaput. Meine Sonnenschein ist Kaput. Heute passieren viele. Wer hat das gesetzt gemacht:Kinder brauch Milliarden, warum machen etwas für kinder un Menschen?
Wir, die „Normale“ Leute – 2 Klasse, Arbeitsklassifizierung“ wir sind ECHTE MENSCHEN. Ich weiß schon das gibt schlechte menschen auch. Aber nicht ALLES. Alles machen Fehler.ERRARE HUMANUM EST! Aber Fehler kann nur DAS BUNDESAMT MACHEN NICHT UNS! Ich habe in Reha ein Richter Kenn-gelernt. Wie viele habe ich gehört… ich var echt TRAULICH! Er sagte: NUR GOD KANN DIR HELFEN!!! Ich sehe jetzt mit meinem Augen.
Noch etwas Andreas: Meine Anwalt hatte mir das gesagt: Das Gericht GLAUBE NUR der Gutachter und das Jugendamt. Nicht uns. Weil, wir sind NIEMAND! Ich habe viel zu viel studiert, 2 Fakultät mit Abitur, plus noch andere, Schach Olympiade, ich spräche 4 Sprache, und etc, etc, etc aber ich bin NULL und auch die andere Leute gleich mich in diese Problem. Nur für unsere Kinder. Weil wie kämpfen. Unsere Kinder liebe uns.
Alles kann sehen das: – wer sind diese Leute: NULL. Warum:
– haben keine Freundschaft
– jede von diese hat eine Behinderung
– jede von diese sind hässliche gleich die Hunger
– immer sprächen NUR über Ihre Familie – Die Perfekte Familie
– die haben immer recht – aber die kennen nur der Wort „JA!“
– auf die Straße laufen so schnell, weil die haben Angst
– immer reden über die Angst. Die haben Ängste und, deswegen, du auch MUSS Angst haben. Warum? Psychopathologie. Aber, die sind nicht KRANK!
– sprechen viel Laut. Kleine Menschen, die haben Komplexe und möchte Impressionen.
– wann kucken dich(look at You) möchten das du denkst das ihrem Position (Dr.Dipl.) ist etwas hoch als… vielleicht God.Hat extreme Power und du musst Angst haben
– du fragst etwas und hat keine Antwort, oder der richtige Antwort,machen Krisis – und schnell, du bist KRANK Geschreiben mit Therapie
– die kaufen ihre Freunde, und die Position
– hat studiert Freud. die große Pessimismus in der Welt. Aber, haben nicht verstanden was war die Theorie von Freud
– haben Sie der Gutachten verstanden? auch die Richter lesen nicht von A-Z weil, NIEMAND KANN DAS LESEN!!Die kopieren texten, texten hat GAR NICHT ZU TUN mit eine Mensch. Diese Theorien, glaube ich nur für Jugendamt sind gut, immer gegen Mensch. Die richtige Psychologen kann nicht Kennen eine Mensch in paar Stunden.
Vielleicht diese Leute sind gute für National Geografic. Ein mal haben eine Gorilla gesehen und die wissen was diese Gorilla hat schon gemacht oder was will machen, oder?
Mir tut sehr leid das ich kann nicht gut Deutsch sprächen. Was will ich sage an diese Leute, die schlafen nicht gut. Aber, so wieso sind so kleine und deswegen nur das ist ihren Waffe: Geld nehmen von Jugendamt(alles wissen das schön!)und mit der Gutachten die Menschen und die Leben Kaput machen.
Ich weiß dass SIE SIND STOLZ auf sich. Ich bin auch stolz auf mich. Deswegen wir haben keine angst gegen diese zu Kampfern und DIE WAHRHEIT zu sagen.
Alles wissen das die Leute mit Milliarden zahlen Milliarden für eine Kinder-Leber oder für eine Adoption. Wie viel nimm ein Gutachter?
Die glauben das alles Menschen sind dumm oder hat das recht, die Leute für dumm zu verkaufen? Steht das in BGB? HALLO!!!
Bitte um Ihr Verständnis mit meinem Deutsch.
Vielen Dank dass Sie haben meinem Meinung gelesen.
Hallo Zusammen,
es gibt § die sich grade auf Beamte beziehen, die falsche Beurkundungen im Amt leisten. Dieses kann zu sehr hohen Geldstrafen und auch zu Haftstrafen führen.
Ich selber erlebe den Fall nämlich grade umgekehrt. Mein geschiedener Mann ist halb Serbe, ist seit 2006 fast kontinuierlich in Haft immer wegen betrug und BTM! Er ist sehr gewalttätig und hatte vor 2 jahren versucht meine Tochter mit nach Serbien zu nehmen, weil er hier noch strafrechtlich verfolgt wird. Ich möchte das alleinige Sorgerecht und vor allem das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie ein Umgangsrecht im Beisein einer anderen Person. Mir wird dieses verwehrt. Der Vater sei wichtig für dasd kind, allerdings möchten diese auch keinen Kontakt zum Vater. Es gibt auch viele Fälle indenen das Jugendamt nicht eingreift und das Kind tatsächlich gefährdet ist!!! Ich möchte die Dunkelziffer nicht wissen wo das Jugendamt untätig dabei zugesehen hat wie Kinder mißhandelt oder gar getötet worden sind, weil sie sich mit einfacheren Dingen auseinander setzen möchten.
Ein jeder von uns muß kämpfen und wir haben Rechte! Es geht um unsere Kinder und nicht um eine puppe die dem staat dient
hallo zusammen
kann jemand oder möchte jemand eine Brief zu CEED,EU,ONU,UNICEF, etc schreiben und wir können unterschreiben diese Brief und schicken auch via YouTube das kann alles Welt sehen was kann passiert mit dem kindern.
Sind viele Leute mit diese Probleme mit Jugendamt. Vielen Opfers. Manch mal muss eine impuls und dann etwas kann passieren.
Ein brief und eine petition unterschiben und schiken.
ich habe petition bei CEED Geschreibe.
Dann kann alles Welt etwas sagen und Bundesamt kann sehen das die Menschen sind Kaput und die Kinder sind Kaput. Wer sind die Zukunft!!
Aber die kinder als mensch nicht als Maschinen von Hitler. Weil Jugendamt ist SS!! Lesen sie über die FREEMASONS. Was passiert in Heimat??? SS KINDER NEUE GENERATION!!! Wie konnten zusamen helfen.
IN KEIN LAND PASSIERT ETWAS ALS HERE. UND DIE WELT IST GROß.
Auch ich habe beim Amtsgericht Bonn durch ein solch schlechtes GA, das eigentlich nur die Anschuldigungen des Vaters wiederholt und nur mich durchleutete, den Vater aber nicht (er ist ja Akademiker und dadurch schon toll, ich aufgrund meiner sog. „eigenen seelischen Bedürftigkeit nur Sekretärin“- soviel zur Gleichstellung in Deutschland!!) und mir insofern eine „freie Entscheidung“ bei Gericht ermöglichte, dass ich das bis dahin alleinige SR an den Vater ganz abtrete möge oder das Kind käme ins Heim, man würde mir das SR ohnehin entziehen. Ich habe wirklich nach der versteckten Kamera gefragt! Ich fragte bei JA+Gericht lediglich um Hilfe zur Regelung des Umgangs gebeten, weil der Vater völlig beratungsrssistent ist, was auch so in den Akten des JA steht, aber nicht negativ bewertet wurde, immer unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit, man könne ja niemanden zur Mediation zwingen, aber uns ständig stalken, mich überall diffamieren, mich ständig beleidigen, mir den Tod an den Hals wünscht, den Jungen abfangen und stundenlang mit ihm verschwunden sein, das darf Mann. Selbst Anzeigen bei der Polizei, übrigens ein Rat des JA, weil die auch nicht weiter wußten, wurden eingestellt, ich solle mich ans Gericht wenden, was ich ja auch tat und plötzlich bekommt der Vater (das Ja sagte mir noch 3 Tage vor der Verhandlung, kein Gericht der Welt würde mir den Jungen wegnehmen, ich solle mir keine Sorgen machen) aufgrund eines einzigen Gutachtens, das den Namen nicht verdient das ASR, ich 10 Wochen Umgangsverbot („Damit alle sich beruhigen können!“) und ich solle mal nicht so traurig sein, ich habe ja noch meine Tochter (Halbschwester des Sohnes). Ekelhaft war auch, dass mir sogar das Hilfegesuch beim JA zum Nachteil ausgelegt wurde, weil ich ja scheinbar nicht allein klar käme; somit wird die Aufgabe und Pflicht des Amtes selbst ad adsurdum geführt!
Die Geschwisterbindung wurde im Übrigen völligst ausgeblendet, obwohl die beiden ein Herz und eine Seele waren sind.
Seitdem wundert mich nichts mehr, Vertrauen in die Justiz hab ich keine mehr, weiß aber, dass ich in meinem nächsten Leben keine Kinder mehr haben möchte.
Zitat: Gast
Siehe http://forum.karin-jaeckel.de/index.php?form=UserLogin
Karin hat über 1000 Fälle dokumentiert und weiss manchmal Rat.
Ich bereite einen Film vor über Trennungskinder und suche Eltern, die betroffen sind. Wenn Sie Interesse haben, vor der Kamera Ihren Fall zu schildern, bitte melden.
Herzliche Grüße
tom todd
Ich kann leider Gottes bestätigen was hier geschrieben wird. Ich werde jeden 2. tag vom JA Arnsberg schikaniert. Bekomme so viele Termine auf Auge gedrückt das ich nicht einmal Arbeiten gehen kann. Kommentar des JA ich wäre unzuverlössig weil ich die Termine nicht machen könne. Selbst auf meine bitte diese termine doch nachmittags zu legen bekam ich die antwort das geht nicht da müssen sie kommen geht ja schließlich um ihre Kinder.Das ist Ihr problem wie sie Arbeiten. Zudem wird man nur pampig angeschnauzt oder abegewimmelt. Informationen gleich null tausend Leute sind zuständig und nicht tut sich. Bekomme meine kinder dank des JA Arnsberg und der KM kaum zu gesicht. Obwohl ich Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungrecht habe und auf mein recht gepocht habe sagte mir das JA tja ihr problem können ja klagen.Ich muss sagen das ich in Scheidung lebe da das JA meine damalige frau riet sich zu trennen.Sie sagte mir sonst habe ich keine chance gegen das JA und tat es.Muss sagen meineEX frau ist hochgradig Depressiv was das JA auch fleißig ausnutzte. Ich kann nur sagen das die JA in Deutschland der Untergang der Familien sind und jeder der auch nur ansatzweise mit ihnen Arbeiten oder für Sie arbeitet sich in grund und Boden schämen sollte und hoffentlich nie wieder ruhig schlafen kann. Ich werde einen weg suchen mein schicksal öffentlich zu machen damit sich endlich etwas bei dieser Beamtenwillkür tut.
Jugendamt ist ein andere wort für Kinderhandel!!!
besser: KINDERHÄNDLER!
Es wird nicht besser,es wird noch schlimmer.
Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin.
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FROM:
Martin MITCHELL
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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen – Heimerziehung
Message flagged Sunday, March 4, 2012 12:13 PM
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THEMA: »Angela Merkel ist gefragt… Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.«
Eine erster OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wurde ja schon im vorhergehenden Beitrag ( oben ) aufgeführt.
Ein weiterer OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wird auch jetzt hier aufgeführt.
H. Jacob in seinem H. Jacob Blog @
Freitag, 2. März 2012
Wann endlich verneigen Sie sich vor den Heimopfern? – Brief an die Bundeskanzlerin
Zitat:
H. Jacob . Am Leiloh 1 . 58300 Wetter ………… 02. März 2012
An die
Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Telefax: 030 18400 2357
Fax: 03018104002357
Moral im Umgang mit den Heimopfern der Bundesrepublik Deutschland
Rehabilitation und Wiedergutmachung
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel!
Mit der bevorstehenden weiteren Förderung des EU-Mitgliedes Griechenland verbuddelt allein die BRD inzwischen ca. 100 Milliarden Euro unter der Akropolis. Jeder kaufmännische Azubi weiß: Das Geld ist futsch. Allerdings lehrt uns die Verschwendung solch hoher Summen, dass unser Land nicht arm sein kann. Für diese Steuerverschwendung kann ich Ihnen kein Lob zollen.
Vor einigen Tagen haben Sie sich vor den Opfern des Neonazi-Terrors verneigt. Bravo! Das war eine höchst moralische Geste.
Ex-Bundespräsident Christian Wulff erhält den Ehrensold. Das ist dem Großteil der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Wulff wird verdächtigt, mehrfach geschmiert worden zu sein und die Staatsanwaltschaft ist ihm auf den Fersen. Dafür den Ehrensold?
Was haben diese drei Fakten mit den Opfern von Gewalt und Terror in Säuglingsheimen, in Kinderheimen, in Jugendheimen, in sogenannten Erziehungsheimen und in Psychiatrien zu tun?
Diesen wenigstens 800.000 Opfern wird sowohl die Rehabilitation als auch die Wiedergutmachung vorenthalten. Ihre Verneigung vor diesen Opfern steht aus. Diese Aufgabe konnte auch der „Runde Tisch Heimerziehung“, den der Bundestag eingerichtet hatte, nicht für Sie übernehmen, zumal die Opfer eben über diesen Runden Tisch gezogen wurden. Sie wurden belogen und betrogen, – aber das ist ja alles bekannt.
Die Opferentschädigung in Höhe von 54.000 Euro wurde abgelehnt, weil angeblich keine finanziellen Mittel dafür vorhanden seien. Wie wollen Sie den damals Geschundenen begreiflich machen, dass Sie zwar 100 Milliarden Euro in die Tresore der Banken schmeißen, die sich an Griechenland verhoben haben, aber keine 1,6 Milliarden Euro für geschätzte 30.000 tatsächliche Antragsteller auf Wiedergutmachung?
Ein Mann im Alter von 52 Jahren erhält einen „Ehren“-Sold bis zu seinem Lebensende in Höhe von monatlich 16.500 Euro, obwohl er „grobe Fehler“ eingeräumt hat, permanent an der Wahrheit vorbeigeschliddert ist und im Verdacht steht, geschmiert worden zu sein. Wie wollen Sie diese monatliche Ehrung jenen siebzigjährigen Opfern vermitteln, die bescheidene 300 Euro Opferrente bis zu ihrem Lebensende fordern?
An dieser Stelle möchte ich Ihnen aufführen, welche Gewaltexzesse allein behinderte Kinder der damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein (heute Evangelische Stiftung Volmarstein) in den Jahren 1945 bis 1969 nachweislich, also unbestreitbar, erleiden mussten:
Auszug aus einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert vom 28. 04. 2009
Zitat:
„Zu den einzelnen Misshandlungen und Straftaten z. B.:
Hiebe mit dem Krückstock auf den Kopf, gegen den Rücken, in die Kniekehle
Schläge mit den Fäusten auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Ohren
kindlichen Körper gegen Heizungsrohre schleudern
Aufschlagen des Kopfes auf die Pultplatte bzw. Einquetschen zwischen die Flügel der klappbaren Schultafel
Traktieren der „Eckensteher“ mit dem Stock – wenn sie gefallen sind – solange, bis sie wieder aufstanden
Zwangsfütterung (selbst des Erbrochenen)
Weitere Gewalttätigkeiten bestanden in der Ausübung psychischer Gewalt z. B.:
Kleinkinder mit dem „Bullemann“ oder der Leichenhalle drohen
Kleinkinder und andere Kinder in permanente Angstzustände versetzen durch Drohungen, unangekündigte Schläge, Schlafentzug, unkontrollierte Gefühlsausbrüche
Isolationsfolter, stundenlanges, tagelanges, wochenlanges Einsperren in Badezimmer, dunklem Abstellraum oder Wäschekammer – oder im Urlaub in einem leeren Zimmer
Aufforderung an einzelne Kinder, andere Kinder zu schlagen.
Sexueller Missbrauch z. B.:
Zur-Schau-Stellung der sekundären Geschlechtsmerkmale
Stimulierung und Erregung von Jugendlichen unter Einsatz des Waschlappens und Seife, wobei die direkte Berührung mit den Händen nicht ausgenommen war
Fortführung dieser Stimulierungen bis zum Erguß
Aufforderung an junge Diakonische Helferinnen, die Erregung bei Jungen zu beobachteten
Anschließende Bestrafung dieser Jungen, weil sie angeblich „Schweine“ seien.
Untersuchung der Brüste und des Intimbereiches auf Weiterentwicklung, wobei vordergründig Büstenhalter angepasst werden sollten“
Hier sind die Verbrechen an den Zwangseingewiesenen in Psychiatrien, an Säuglingen und an den vielen tausend sogenannten „Erziehungszöglingen“ nicht einmal mit aufgezählt. Sie, die Überlebenden der Heimhöllen, wollen nicht viel:
Wann endlich, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, verneigen Sie sich vor diesen Opfern, wann rehabilitieren Sie die damals und heute Geschädigten und wann lassen Sie ihnen solche Wiedergutmachung zukommen, die den Namen verdient? Zumindest die Volmarsteiner Opfer betrachten den Opferfonds als eine erneute Beleidigung und Missachtung ihrer schlimmen Vergangenheit. Sie werden aus diesem Fonds keine Mittel beantragen, weil sie ihre Ehre nicht beschädigt wissen wollen. Viele andere Opfer anderer Bereiche müssen sich erniedrigen, um wenigstens einige Sachleistungen aus diesem Fonds, der eine Schande für die Bundesrepublik ist, zu erhalten.
Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Verpflichtung nicht nur in der Stützung bankrotter EU-Staaten sondern auch in der Unterstützung jener Bürger sehen, die in den drei Nachkriegsjahrzehnten durch Versagen der Bundesregierungen, der Bundesländer, der Kreise und Städte, der Heime und Anstalten und der Kirchen zu Opfern wurden. Bitte handeln Sie!
Mit freundlichen Grüßen
H. Jacob
THEMA: »Angela Merkel ist gefragt… Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.«
@48599 Gronau :dann denkt mann ganz schnell an, paise ki pehchan yaha insaan ki kimat koi nahi, gerechtigkeit ist ein fremd wort in diese moderne westerse deutschland
sorry, ich habe nicht gut verstanden!
Danke schon!
Oder jemand von uns kann mir helfen!
Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin.
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Martin MITCHELL
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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen – Heimerziehung
Message flagged Sunday, March 4, 2012 11:55 AM
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Angela Merkel ist gefragt… Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.
Ein ehemaliges Heimkind nachdem er kürzlich im SPIEGEL las formulierte folgenden Appell an die Regierenden in Deutschland und besonders auch an die Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Zitat:
Merkel bittet um Verzeihung 23.02.2012
„Ein Land verneigt sich vor den Opfern des Neonazi-Terrors. Bei der Gedenkfeier in Berlin bittet Kanzlerin Merkel die Hinterbliebenen um Verzeihung für falsche Verdächtigungen. Angehörige berichten eindrücklich von Verlust, Zweifeln, haltlosen Vorwürfen.“ ( so sprach Bundeskanzelerin Angela Merkel während einer Gedenkfeier/Zeremonie ausgerichtet gemeinsam von der Regierung, dem Bundestag, dem Bundesrat und dem Bundesverfassungsgericht… SPIEGEL (23.02.2012) @ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,817067,00.html )
Zunächst möchten wir feststellen, dass die Bitte um Verzeihung von Frau Merkel gegenüber diesen Personen ein „Muss“ war und wir uneingeschränkt dazu stehen.
Den Ehemaligen Heimkindern stellt sich die Frage, ob und in wie weit es hier Parallelen gibt. Wo ist die Verneigung des Landes vor den Insassen der ehemaligen Heimkinderhöllen? Heute nennt man sie Neonazis, früher wurden sie entnazifiziert genannt, diejenigen, die das junge eingesperrte Leben zur Hölle werden ließen. Beide Gruppierungen beziehen und zogen ihr geistiges Gut aus den Terrorgedanken der Nazis.
Frau Merkel bittet die Hinterbliebenen um Verzeihung. Wurden unsere Hinterbliebenen jemals um Verzeihung gebeten, nachdem man damals ganze Familien im Namen der jungen Bundesrepublik Deutschland, bei der angeblich „der demokratische Gedanke“ „noch nicht angekommen war“, terrorisierte und ihnen die Kinder wegnahm um sie einzusperren? Unterlagen diese Familien nicht auch falschen Verdächtigungen? Unterlagen diese Familien nicht auch haltlosen Vorwürfen?
Wie viele junge Seelen wurden zertreten, gedemütigt, bis aufs Blut geschlagen, unfähig gemacht, ein eigenständiges Leben zu führen, wurden vergewaltigt, zu Zwangsarbeiten missbraucht, wie viele…? Wie viele Kinderseelen wurden psychisch ermordet?
Wie viele von ihnen haben eindrücklich über ihre in der Kindheit gemachten Erfahrungen berichtet?
Wie viele Familien und Kinder haben unter dem gegenseitigen Verlust gelitten? Wie viele wissen nicht, wo ihre Angehörigen sind und wie viele wissen nichts von ihrer Vergangenheit, weil es angeblich keine Akten mehr gibt?
Wie viele der damaligen Kinder sind heute auf Grund ihrer Vergangenheit verzweifelt, leben in prekären Lebenssituationen, leben am Rande der Existenz? Wie viele von ihnen haben es vorgezogen, ihrem Leben unter diesen Bedingungen ein Ende zu setzen?
Wie viele leiden noch heute unter den Folgen der Heimkinderhöllen von damals? Heute haben sie psychische Störungen, die nicht mehr therapierbar sind. Wie viele mussten wegen ihrer Leiden früher aus dem Arbeitsprozess aussteigen und sind jetzt Invaliden oder FrührentnerInnen? Wie viele werden ob dieser Tatsache noch heute stigmatisiert?
Wie viele Partnerschaften kamen auf Grund der Erkrankungen nicht zu Stande oder wurden nach kurzer Zeit wieder aufgelöst? Wie viele Kinder aus diesen Partnerschaften mussten unter den gesundheitlichen Folgen von Vater oder Mutter oder beiden Eltern leiden?
Fragen über Fragen…
Bei den Ehemaligen Heimkindern gab es keine Verneigung des Landes und auch keine Bitte um Verzeihung, es gab noch nicht mal eine Gedenkfeier.
Unsere Leiden wurden am Runden Tisch für Ehemalige Heimkinder bis zur Nichtigkeit zerredet.
Die Nichtigkeit kulminierte in einem Fonds, der für Ehemalige Heimkinder Rentenersatzzahlungen auf niedrigstem Niveau vorsieht und dazu ein paar Sachleistungen… Von Entschädigung keine Spur.
Früher waren wir ein effizient genutztes Anhängsel dieser Gesellschaft, hunderttausende von Kindern und Jugendlichen haben dem Staat und der Gesellschaft ungeheure Summen durch die von uns geleistete Zwangsarbeit erwirtschaftet. Heute sind wir – alt, arbeitsunfähig, krank – nur noch ein störendes Anhängsel der Gesellschaft.
Frau Merkel, wo ist Ihre Bitte um Verzeihung? Wo ist unsere Gedenkfeier für die kranken Seelen der Ehemaligen Heimkinder? Wo, Frau Merkel?
Dieser Appell an Bundeskanzelerin Angela Merkel im Original ist hier zu finden @ http://www.veh-ev.info/pages/verein-ehemaliger-heimkinder-e.v.-veh-e.v.-skandale-und-affE4ren-FCber-den-umgang-mit-den-ehemaligen-heimkindern/wahrheit-und-fakten.php ( dort ein klein wenig runter scrollen )
.
nur ein kleine TIP !!!
Europaische Gerichts in Den Haag (NL)
danke schon!!
was kann ich zu tun? kann ich da gehen oder..darf ich als Privatperson?
Ich gehe!
Jetzt empfiehlt Prof. Schruth die „Hilfsfonds-Anlaufstellen“ aufzusuchen.
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FROM:
Martin MITCHELL
TO:
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen – Heimerziehung
Message flagged Sunday, March 4, 2012 9:30 AM
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RECHTSGUTACHTEN von „Hilfsfonds-Almosen-Verteiler“/“Ombudsmann“ Prof. Dr. Peter Schruth ( auch einer derjenigen, die dem RTH-Abschlussbericht zugestimmt haben).
Die Rechte der ehemaligen Heimkinder untersucht von PROF. DR. PETER SCHRUTH persönlich — und ein diesbezügliches RECHTSGUTACHTEN angefertigt von ihm persönlich am 22. FEBRUAR 2010.
Einleitender Kommentar von dem seit dem 23. März 1964 in Australien ansässigen, heute 65-jährigen Ehemaligen Heimkind und Zwangsarbeiter in deutschen Kinderheimhöllen in den 1960er Jahren, Martin MITCHELL (MM):
„Recht“ sorgte damals in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür dass Unrecht wie geschmiert funktionierte und „Recht“ sorgt heute ebenso in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür das Unrecht weiterhin wie geschmiert funktioniert.
Es gibt, m.E., nicht das Geringste auszusetzen an diesem RECHTSGUTACHTEN selbst ! – und ich der Australier Martin MITCHELL selbst stehe in völliger Übereinstimmung DAMIT !
Eine juristische Bewertung von Prof. Dr. Peter Schruth bezüglich dem gewünschten Vorgehen des ausserparlamentarischen Gremiums »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« (RTH) unter Schirmherrschaft der ev. Pastorin Dr. Antje Vollmer, Bundestagsvizepräsidentin a.D., um seinem vom Deutschen Bundestag erteilten Auftrag gerecht zu werden.
ZWEITE TEIL von zwei teilen
Zitat:
Das Unrechtssystem der Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975 funktionierte in der BRD laut unzähliger autobiographischer Berichte, vorliegender Forschungsprojekte nach meiner Einschätzung systematisch ganzheitlich, weil
▲ hundertausende betroffene Kinder und Jugendliche zwangsweise und ohne wirksamen Rechtsschutz in kirchlichen und staatlichen Heimen untergebracht ihrer Freiheitsrechte in aller Regel unberechtigt beraubt wurden;
▲ ein diese zwangsweisen Unterbringungen deckendes behördliches und gerichtliches System nicht als Schutz der Grundrechte der untergebrachten Minderjährigen funktionierte;
▲ die Unterbringungen der Minderjährigen nicht regelmäßig auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft wurden und über einen ungewissen jahrelangen Zeitraum andauerten. Die durchschnittliche Heimaufenthaltsdauer betrug drei Jahre, fand aber auch vom Säuglingsalter bis zur Volljährigkeit statt;
▲ die betroffenen Minderjährigen einer strafenden von Gewalterfahrungen geprägten, demütigenden und somit die humanistischen Erziehungsansprüche missachtenden Heimordnung unterworfen wurden;
▲ weil Heime somit Orte der Verursachung zumeist lebenslangen Leids waren und in keiner Weise Schutzräume zur Hilfe von Minderjährigen;
▲ eine gewaltgeprägte Heimordnung in doppelter Hinsicht „umfassend geschlossen“ funktionierte: Im Inneren als totale Institution, die die Persönlichkeitsrechte der Minderjährigen einer rigiden und repressiven Heimordnung unterwarf und damit humanistische Erziehungsansprüche bewußt außer Kraft setzte, im Äußeren durch ein aufeinander aufbauendes System an zunehmender Gewaltandrohung und -ausübung in Heimen als sogenannte Endstationen (des Systems). Ein Teil dieser Systematik der Heimerziehungspraxis war auch die gewollte generalpräventive Wirkung, die darin bestand, junge Menschen und deren Eltern zur Anpassung an diese inhumanen Vorstellungen von Zucht und Ordnung mit der von dieser Heimerziehungspraxis ausgehenden Drohung aufzufordern und die unangepassten Minderjährigen anderenfalls wegen angeblich drohender Verwahrlosung „ins Heim zu stecken“.
Aus den wesentlichen Gründen dieser Unrechtsbeschreibung komme ich aus rechtlicher Sicht zu überdeterminisierden Gemeinsamkeiten:
▲ Kinder und Jugendliche wurden von den an der Fürsorgeerziehung Beteiligten nicht als Subjekte der Menschenwürde mit eigenen freiheitlichen Grundrechten nach dem seit 1949 geltenden Grundrecht verstanden.
▲ Einfachgesetzliche Schutzvorschriften im Verfahren und im Rechtsschutz wurden zu lasten der ehemaligen Heimkinder im Zusammenspiel aller an der Einweisung und Durchführung der Fürsorgeerziehung beteiligten Institutionen ignoriert beziehungsweise umgangen.
▲ Nach der Radbruch’schen Formel hatte das Züchtigungsrecht kein Rechtfertigungsgrund für vorsätzliche Körperverletzungen durch das Betreungspersonal nach § 223 StGB sein dürfen.
▲ Umfassend wurde das auf Menschenwürde und dem Recht auf Persönlichkeitsentwickelung beruhende grundgesetzliche Erziehungsrecht der Kinder und Jugendlichen in der Fürsorgeerziehung auf unverhältnismäßige Weise unter Verletzung des Rechtsstaatsprinzipes des Übermaßverbotes des Grundgesetzes verletzt.
▲ In Betracht kommt ferner eine Verletzung des Instituts der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung durch die rechtsschutzlose, faktisch geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Staates.
Das Institut der „freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung“
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in dem Beschluss vom Mai 2009 3 mit dem Sachverhalt zu befassen, dass sich der 1955 geborene Beschwerdeführer von 1962 bis 1967 in der Heimerziehung und anschließend zwangsweise bis 1972 in verschiedenen Einrichtungen der ehemaligen DDR befand ( BverfG, 2 BVR 718/08 ). Zunächst beantragte der Beschwerdeführer seine Rehabilitierung wegen der Unterbringung in zwei Jugendwerkhöfen, die ihm mit Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 15.12.2004 gewährt wurde [ Urteil wiedergegeben @ (MM) ].
Im Dezember 2006 beantragte der Beschwerdeführer [ Ralf Weber ( MM ) ] beim Landgericht Magdeburg seine Rehabilitierung bezüglich der übrigen Unterbringung in Kinderheimen der DDR. Dieser Antrag wurde vom Landgericht Magdeburg und der weiteren Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgewiesen. Die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hob den Beschluss des OLG Naumburg auf und verwies ihn zur erneuten Entscheidung zurück, weil die Entscheidung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs.1 in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Die durch das OLG Naumburg vorgenommene enge Auslegung, nur Maßnahmen, die durch eine strafrechtlich relevante Tat veranlasst worden seien, könnten nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) rehabilitiert werden, würde verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhalten. Diese Auslegung des § 2 StrRehaG sei sinnwidrig und führe im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der „Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Grundordnung“ in § 1 Abs. 1 StrRehaG auch über den Wortlaut des Gesetzes hinaus zu einer unzulässigen Beschränkung der Rehabilitierung von Freiheitsentziehungen auf Fälle, denen eine von der Justiz der DDR als strafrechtlich relevant eingeordnete Tat zugrunde gelegen hat. Eine solche Auslegung durch das OLG Naumburg kann schon deshalb nicht richtig sein, weil damit die gesetzgeberische Absicht zunichte gemacht wurde, Freiheitsentziehungen auch außerhalb eines Strafverfahrens und über Einweisungen in psychiatrische Anstalten hinaus rehabilitierungsfähig zu machen. 4
Auch wenn mit diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts der Fall des Beschwerdeführers nicht abschließend und auch (noch) nicht zu seinen Gunsten entschieden wurde, auch wenn aus dem Beschluss selbst kein pauschaler Entschädigungsanspruch für ehemalige Heimkinder ableitbar ist, so ist mit dem Beschluss durch das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich festgelegt worden, dass in jedem Einzelfall von den Rehabilitierungsgerichten geprüft werden muss, ob und inwieweit eine Unterbringung in Heimen der ehemaligen DDR als Freiheitsentziehung zu werten und die Einweisung mit wesentlichen Grundsätzen einer „freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung“ vereinbar ist.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland geltenden Maßstab der unveräusserlichen freiheitlichen Rechtsstaatlichkeit gesetzt, der unter der Geltung des Grundgesetzes für die Beurteilung der Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975 unbedingte Geltung beantsprucht. Neben der allgemeinen Bedeutung dieses Grundsatzes ist auf die Einschlägigkeit seiner Anwendung im Kontext der damaligen Heimerziehung einzugehen.
Allgemein hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Parteienverbot der SRP 1952 deutlich gemacht, dass zu einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung mindestens zu rechnen ist: „die Achtung vor dem im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, […],, die die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte […].“ 5 Zur rechtsstaatlichen Komponente dieser Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zählt insbesondere die Verhältnismäßigkeit und die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG. Die Verhältnismäßigkeit als eine materielle Komponente des Rechtsstaatsbegriffs dient dem Schutz vor übermäßiger oder unangemessener Beeinträchtigung der Rechte des Einzelnen. Eine staatliche Maßnahme ist nur dann verhältnismäßig, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt. Das ist nur der Fall, wenn die staatliche Maßnahme
▲ geeignet ist, das heißt, die Erreichung eines Zwecks muss bestimmt werden beziehungsweise möglich sein, dieser Zweck muss jedoch rechtlich legitim sein;
▲ erforderlich ist, das heißt, wenn es kein milderes Mittel gibt, das zum gleichen Erfolg führen würde;
▲ angemessen ist, das heißt, dass der Erfolg, auf den abgezielt wird, nicht außer Verhältnis zur Intensität des Eingriffs stehen darf.
Ferner gehört zur rechtsstaatlichen Grundordnung die Rechtswegganrantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, die allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht zur Aufrufung staatlicher Gerichte und damit einen effektiven Rechtsschutz verbürgt. Dazu zählt die Verpflichtung der Gerichte, angefochtene Entscheidungen Entscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen. Dieses Grundrecht entfaltet seine Wirkung auch auf das Verwaltungsverfahren. Schon die Behörde hat demnach im Verfahren so zu handeln, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz im Weiteren nicht beeinträchtigt wird.
Funktionieren diese den Rechtsschutz garantierenden Verfahrensgrundsätze, wie etwa das Recht auf Anhörung nach Art. 103 GG und das Recht auf gerichtliche Überprüfung belastender staatlicher Maßnahmen nach Art. 19 Abs. 4 GG, nicht und ist infolge der Maßnahme der öffentlichen Gewalt ein Schaden oder sonstiger Nachteil entstanden, dann hat – quasi als sekundärer Rechtsschutz – der Staat nach den Grundsätzen des Staatshaftungsrechts den Schaden auszugleichen.
Das Bundesverfassungsgericht befrasst sich im hier besprochen Beschluss mit der Heimeinweisung und bezieht sich dabei auf die tatsächlichen Feststellungen des Einweisungsgrundes für die öffentliche Heimerziehung. Wenn die Rechtsfolgen durch die Art der Unterbringung in einem groben Missverhältnis zu dem zugrunde liegenden Einweisungsgrund stehen, sind sie rehabilitierungsfähig. Aus dem Wortlaut des Beschlusses sowie aus den daraus folgenden Implikationen lassen sich für die Feststelling des „groben Missverhältnisses einer Heimerziehung“ mehrere grundsätzliche, rechtsstaatlich geprägte Grenzziehungen annehmen:
▲ Das System öffentlicher Heimerziehung hat nicht einem willkürlichen Ausgrenzungsbegeben des Staates zu dienen, sondern einem Erziehungsauftrag zu folgen, dem „Recht auf Erziehung“ der Kinder und Jugendlichen, welcher Maßstab für die Beurteilung der Heimeinweisung sein soll.
▲ Die Heimeinweisung muss zum Einweisungsgrund verhältnismäßig sein, da sie sonst rechtsstaatwidrig ist. So darf eine Heimeinweisung nicht erfolgen, wenn erhebliche Erziehungsschwierigkeiten tatsächlich nicht festgestellt wurden.
▲ Selbst bei festgestellten Erziehungsschwierigkeiten muss die „Art der Unterbringung“ dem Anlass entsprechend angemessen sein, darf die Heimeinweisung nur als ultima ratio in Betracht kommen.
▲ Die Heimerziehungspraxis darf keine Freiheitsentziehung für die Heimkinder beinhalten, die nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gerichtlich als verhältmäßig geprüft und genehmigt wurde.
Schlussfolgerungen für die rechtlichen Beurteilungen des RTH
Nun fragt sich wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit den ermittelten Inhalten zu den Maßstäben einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung auf das bisherige Zwischenergebnis der Unrechtsbeurteilungen des RTH zu beziehen ist. Der Zwischenbericht formuliert erste Einschätzungen des erlittenen Unrechts ehemaliger Heimkinder und Maßstäbe für die weitere rechtliche Beurteilung. So heißt es, auf den Wegen ins Heim seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht im Einzelfall vom Vormundschaftsgericht geprüft worden, maßgeblich sei allein die Antragsstellung ohne Anhörung der Betroffenen gewesen, obwohl die Heimunterbringung nach damaligem Recht nur zulässig gewesen wäre, wenn sie einem festgestellten Erziehungsbedarf entsprochen hätte. Es sei auch erkennbar, dass die betroffenen Minderjährigen zur Umgehung des vorgeschriebenen Verfahrens und Rechtsschutzes über die „vorläufige Fürsorgeerziehung“, gegebenenfalls auch durch die mehrfache Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung untergebracht wurden. Der entscheidende Maßstab für die Unterbringung in einem Heim und ihre Durchfuhrung hatte aber die Beachtung der Verhältnismäßigkeit sein müssen. Danach könne ein Heim nur als „geeignet“ gelten, wenn es über ein nach den Maßstäben der Zeit geeignetes pädagogisches Konzept, über geeignetes Personal, über eine auch für damalige Verhältnisse angemessene sachliche und personelle Austattung verfügte. Insbesondere hatten die auch strafrechtlich relevanten Grenzen des Erziehungsrechts eingehalten werden müssen. Eine wirksame staatliche Heimaufsicht habe es nicht gegeben. Es sei zu vermuten, dass dies auch für bau-, hygiene- und gesundheitsrechtliche Aspekte, Fragen der Gewerbeaufsicht sowie für die Dienst- und Fachaufsicht gegolten habe.
Deutlicher würde ich bewerten, dass die Heimeinweisungen von Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 1949 bis 1975 in den alten Bundesländern insbesondere aber die vorläufige Anordnung der Fürsorgeerziehung eine weitgehend willkürliche und rechtsschutzlose Verfügung war, deren Begründung nicht dem gesetzlichen Maßstab einer an Menschenwürde ausgerichteten Auslegung des Rechts auf Erziehung nach § 1, Abs. 1 Jugendwohlfahrtsgesetz entsprach und deren Aufrechterhaltung (unter Umständen vom Säugling bis zum Volljährigen) regelmäßig unüberprüft blieb. Evident Unrecht war der jahrelange Heimalltag für fast alle Minderjährigen durch repressive Erziehungsmethoden, körperliche Strafen und übermäßige Züchtigung, haftähnliches Wegsperren sowie erzwungene überharte Erwerbsarbeit. Unter diesen grundsätzlichen Gesichtspunkten war die Heimeinweisung und die freiheitsentziehende beziehungsweise -beschränkende Praxis der Heimerziehung regelmäßig eine Verletzung der seit 1949 mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geltenden wesentlichen Grundsätze einer „freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung“.
Hätte das Bundesverfassungsgericht in den 1950er- bis 1970er Jahren mit den im Beschluss vom 13. Mai 2009 angewendeten Grundsätzen zu urteilen gehabt, hätten fast alle Fürsorgeheime aus den genannten Gründen geschlossen und die Untergebrachten aus Gründen des Staatshaftungsrechts entschädigt werden müssen.
Anmerkungen
1 „Empfehlung des Petitionsausschusses in seiner Sitzung am 26.1.2008 zur Petition die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen öffentlichen Erziehungsheimen betreffend“, Beschluss vgl. lfd. N. 1 der Sammelübersicht 16/495, BT-Drs. 16/11102
2 Funktion beziehungsweise Funktionalität bezeichnet hier die Wirkung eines Sozialen Elements, welches einen Beitrag leistet zur Erhaltung und Integration eines bestimmten Systemzustandes (vgl. Mues u.a. 2004, S. 8-12)
3 BVerfG, 2 BVR 718/08 vom 13.5.2006, Absatz-Nr. (1-28 ).
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090513_2bvr071808.html
4 1994 wurde das StrRehaG vom Gesetzgeber auf alle Freiheitsentziehungen außerhalb des Strafverfahrens erweitert.
5 BverfGE 2, 1 – SRP-Verbot
Literatur
AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe: Zwischenbericht des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“. Berlin 2010. In: [ dem 47-seitigen RTH-Zwischenbericht (MM) ] @ http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht_000.pdf (Abruf am 22.2.2010 [Peter Schruth]) [Abruf am 27.02.2012 (MM)]
Mues, Andreas; Pfister, Annegret; Scholz, Christiane; Stuth, Stefan: Neuere Ansätze in der Sozialisationsforschung, Berlin, S. 8-12
„mann kann nix unternehmen.und warum fragt ihr alle“
Doch! Frau auch. Es ist lediglich sehr schwierig und führt relativ selten zum Erfolg, aber das ist kein Grund, es nicht zu versuchen.
Z.B. Thorsten B.:
„Obwohl ich Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungrecht habe und auf mein recht gepocht habe sagte mir das JA tja ihr problem können ja klagen.“
Abgesehen davon, daß die Auskunft, wie viele andere der JÄ auch, falsch ist, stimmt der Tenor der Ansage.
Das JA hat keine Befugnis, sich in Umgangsregelungen und deren Ausübung einzumischen und das ist auch gut so.
Allerdings braucht man nicht zu klagen sondern lediglich einen einfachen Antrag bei Gericht zu stellen.
Beispw. auf Anordnung einer vollstreckbaren Umgangsregelung, resp., falls eine solche schon gegeben ist, auf Vollstreckung derselben.
So in der Art könnte so ein Antrag aussehen, ist im Einzelfall natürlich entsprechend anzupassen:
Gruß………F. Mahler
http://www.youtube.com/watch?v=yBVPo55uZzU&list=UU6e1R1-c2BkSOPukWFSi5sA&index=1&feature=plcp
Mein mir zugestellter Gutachter Prof. Dr. Meier aus Dortmund
hat mich nie gesehen und nie gesprochen. Dennoch schrieb
er über mich ein Gutachten.
Ich erspare mir hier die Fäkalsprache, mache das aber auf meiner
Homepage später.
Alle beklagen sich über Gutachter. Aber wieso nehmt ihr
denn daran teil ????
Niemand kann euch zu Gutachten zwingen.
Also macht davon Gebrauch und haltet die Guschen.
Mit freundlichen Gruessen
(Name anonymisiert, die Red.)
Bundesgerichtshof Karlsruhe hat das
bereits formuliert
Was den Rechtsanwalt betrifft, der nicht so teuer ist, da
kann ich dir nicht helfen . Übrigens lebe ich in der Nähe
von Duisburg Ruhrgebiet. Das ist von Kaltenkirchen weit
entfernt, so das dir ein weniger teurer RA kaum was nützen
würde.
Alles Gute Alder
und komm mal wieder
Freundliche Gruesse
(Name anonymisiert, die Red.)
Ich habe meine kinder zum glück noch nicht verloren aber dieser Dr.med.martin Neuhaus aus Lübeck hat auch scon ein gutachten über uns erstellt hat mit dem JA und Muki zsm gearbeitet und aussagen von der frühförderung hebamme usw verdreht der mann hat sich nicht mal mit dem KA in verbindung gesetzt weil der nur posetives berichten kann genauso Wie die kg von mein kindern konnte auch nur posetives berichten ich bin mal gespannt was bei diesen gerichtstermin rauskommt ich habe diese seite meine anwältin gegebenb und gegebenfalls werden wir gegen diesen gutachter rechtlich vorgehen und diese berichte von kg und frühförderung habe ich mir seperat geholt um die wiedersprüche von den neuhaus vorzulegen hoffentlich hilft es ansonsten wende ich mich an die öffentlichkeit und ich brauche jeden der mit diesen gutachter zutun hatte um gegen ihn vorzugehen es gibt immer einen weg unsere kinder aus dieser hölle zu befreien
Moin Dennis K.,
wenn Du gegen den SV Neuhaus vorgehen willst, könnte es sinnvoll sein, sich einmal mit Christina Trautmann kurzzuschließen, die hat ebenfalls schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht.
Ihre Kontaktdaten müßten über Jugendamtwatch zu ermitteln sein:
Gruß……..F. Mahler
Andreas da hast du recht mur wenn wir (die Opfer) von diesen neuhaus zsm halten können wir etwas erreichen ich kann dir ja mal meine email adresse geben dann gebe ich dir die nummer von meiner anwältin das wir gegen diesen neuhaus und dass JA vorgehen können wir sind auch menschen die rechte haben
bitte googln ‚andrea jakob‘ und giessener zeitung. ich habe ein schlampiges gutachten von frau diplom-psychologin renate grigoleit aus wiesbaden für das diese unfähige! ‚dame‘ 5000!!! euro erhielt. erziehungsfähigkeit ist nicht messbar! der steuerzahler musste 5000 euro für 62 seiten unwahrheit bezahlen. die lebt gut davon, dass sie andere fertig macht. ‚die welt will betrogen werden, also betrügen wir sie‘ ist das motto aller falschgutachter. pfui! gegen ein fehlerhaftes gutachten sofort! widerspruch einlegen. auch wenn euch ein mutter-kind-heimplatz versprochen wird ihr müsst widersprechen, denn sonst seid ihr evt. bald ein opfer von willkür und schikane. wir sollten einen verein gegen psychologiemißbrauch gründen, wer hat lust? ich empfehle allen von der ‚zersetzung der seele‘ betroffenen das buch von jürgen fuchs ‚psychologie und psychiatrie im dienste der stasi‘. stasi durch jugendamt ersetzen. http://www.patverfue.de Das erste! gutachten könnt ihr verweigern. das 2.te auch, wenn das 1.te gut war.
@ Dennis.K
meine mailadresse sollte bekannt sein!
andreas.schliemann@hotmail.com
dort können wir die kontaktdaten austauschen!!
wenn wir unsere gutachten von dem neuhauss vergleichen, werden wir sicherlich viele gemeinsamkeiten finden!!!
bis dann
andreas s.
wer ist denn deine RAin?? welches familiengericht ist zuständig???
Zitat Anfang
Annonymme schrieb:
Februar 12th, 2013 um 19:32
Hallo Dennis,
kann dir nur raten lass dein Gutachten von einem Prof.Dr.rer.nat W. Klenner
Diplom-Psychologie prüfen. Hab selber bei Ihm mein Gutachten prüfen lassen (Hat mir nichts gekostet) und es hat sich rausgestellt dass es falsch ist. Weil Gutachten vom gericht veranlasst wird und nur zugunsten des Ja und Gerichte.
Zitat Ende
Es gibt noch einen, dem man vielleicht vertrauen könnte, :
Dr.med Ewald Proll
Arzt für Psychiatrie
Der muss in Bochum wohnen. Schaut mal über Google nach.
Aber ohne Gewähr. Ich kenn den Arzt selber nicht.
Er ist mir empfohlen worden, in meiner Sache tätig
zu werden.
Mit freundlichen Gruessen
(Name anonymisiert, die Red.)
Hier der L. zum Artikel von Andrea Jakob ( plus weitere ):
http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/431-das-geschaeft-mit-dem-kindeswohl.html
Prof. Klenner und Dr. Werner Leitner ( ebenfalls Sachverständiger, der Gutachten begutachtet ) sind leicht via google zu finden.
Und Betroffene von SV M. Neuhaus sollten sich über die Seite Jugendamtwatch.de mal mit Christina Trautmann in Verbindung setzen, die mit Neuhauss einige Erfahrung hat.
Sehr geehrter Herr Mahler!
Können Sie mir bitte eine Erklärung sagen ?
Was bedeutet ein Hilfeplangespräch ?
Viele Leute denken , dass ein Hilfplangespäch des Geld Unterstützung hat!!!!
Das war garnichts !!!
Ein H-plangespräch redete nur über Schule und Internat
hat ein Hilfeplangespräch der JA_MA im Bericht“ Protokol“ nur JA recht geschrieben ?
Was ich im gespräch gesagt habe, schrieb die JA-MA nicht im Bericht.Da ich nur über die JA-MA und Leiter des Internat geredet. Deshalb vertuschen das JA der wörte , die ich gesagt hatte.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Muter des Kindes
Hallo ich hab auch negative erfahrungen mit RA Krüger und Dr Neuhaus. MEINE KINDER SIND WEG!!!!!!!!!!!!
Hallo
siehe Video Herrenstrasse 9 Weisweil.
Gruß
Petra
Hallo Mutti !
Der RA Krüger hat dich betrogen ? Und wer ist Dr. Neuhaus, ein
Gutachter ?
Niemals eine Exploration mitmachen, ohne hier diesen Fall
zu schildern.
Deine Kinder sind weg ?
Wie konnte es soweit kommen, liebe Mutti ?
Mit freundlichen Gruessen
(Name anonymisiert, die Red.)
@Mutter des Kindes: Ich bin zwar nicht Herr Mahler, erlaube mir dennoch den Versuch einer Antwort. Ersetzen Sie ‚Hilfeplan‘ durch ‚Kontroll‘ und ‚Gespräch‘ durch ‚Beschluss‘, und der Sinn des Unterfangens wird sich schon durch die Wortwahl klarer darstellen.
mfg
Dr. Pepper
Sehr geehrter Herr Dr. Pepper!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin Ausländerin, verstehe, spreche nicht gut deutsch.
Wenn mein Ex auch wie alle andere Väter hier im Forum über JA schreiben könnten, würde ich mich nicht alleine mit dem JA kämpfen.
Mein Ex-mann ist Deutscher, aber er konnte bis Heute noch garnichts weder eine SMS noch eine E-mail zu schicken.
Mein Ex muss Unterhalt für das Internat meines Kindes zahlen. Wenn JA meines Kindes dort bleiben will, muss JA alles zahlen.Aber nicht so.
Ich und mein Ex sind dumme Menschen der Welt, deswegen nuzt JA -MA „Dipl-Sozialpädagogin“ in Fürstenfeldbruck uns aus.
Ich bin wie stumm, und mein EX ist auch wie stumm und wie Blind. Er sah nicht, was JA- MA nichts getan hat, was mit mein Kind im Internat geschehen war.Nur ich Mund auf ,deswegen hat JA schlecht im Bericht an Richterin oder im Gespräch nur über mich geschrieben /geredet. Da JA-MA schon gewusst hat, dass er niemals gegen JA reagiert hat.
JA-MA-Dipl-Soziapädagogin im Büro ist langweilig,sie muss die Kinder fangen.
In meiner Heimat gibt es JA nicht, dort gibt es viele Fliegen und Mücken im Büro es genüge zeit für Beamte/r bei JA, JU Fliegen fangen könnten
Mit freundlichen Grüßen
Mutter des Kindes
Mir wurde auch ohne jeden Grund das Kind weggenommen, nur weil der Vater so dreist gelogen hat und mein Anwalt anscheinend dem Richter oder Gegenanwalt was „schuldig“ war!! Ich wollt nur wieder zum xten Mal das Umgangsrecht klären, weil der Vater mich ständig drangsalierte beim Bringen oder Abholen des Kindes und mich vor dem Jungen ständig zur Sau gemacht hat. Über all die Jahre lauerte er mir auf, holte den Jungen ohne Absprache von KiGa/Schule ab und war stundenlang verschwunden. Ich dumme Nuss hab ihn nicht angezeigt, sondern beim JA um Hilfe gefragt, die verwiesen mich immer nur ans Gericht. Alle gerichtlichen Absprachen ignorierte der Vater und vor Gericht tat er lammfromm. Schließlich wurde ein GA eingeholt, dass ohne mein Wissen auch das Kind befragte (wenn er beim Vater war und natürlich dementsprechend gebrieft!!), er ließ den Jungen sogar beim JA sagen, ich hätte den Vater gewürgt!
Mein Anwalt tat nichts und ich war zu dumm ihn nicht zu feuern. Da wendet man sich voll Vertrauen ans Amt und wird dann so übel vorgeführt. Alle Beweise, dass der Vater eine narzisstische sadistische Störung hat, wurden ignoriert und ich schließlich vor die Wahl gestellt, dass der Junge ins HEIM !! oder zum Vater kommt. Ich war da psychisch schon so fertig – aber trotzdem eine sehr gute Mutter!! – dass ich nachgegeben habe. Wie blöd konnte ich nur sein?? Hätte ich damals gewußt, was ich heute weiß, wäre das anders gelaufen. Ich kann nur jedem raten NICHT zum JA zu gehen, wenn es Probleme gibt. Was früher die Väter gejammert haben, sie dürften die Kinder nicht sehen und würden benachteiligt, passiert heute auch den Müttern. Und manche Städte wollen sich geradezu rühmen mit einer ansteigenden Zahl von alleinerziehenden Vätern!! Dass der Vater sich heute gerade genauso verhält, wie er mir gelogener Weise vorgeworfen hat, interessiert im Nachhinein keine Sau!! Ich darf nicht Mutter sein, darf nichts mehr mit entscheiden, Geburtstage sind kein Grund für zusätzliche Besuchstage, O-Ton des Vaters: „Der Junge steht dir nur jedes 2. WE zu!“ Als ginge es hier um Car-Sharing!!
Und da wundert man sich, wenn Eltern mit ihren Kindern von Brücken springen?? Mich bekommt der Vater nicht dazu, mir das Leben zu nehmen, auch wenn er mir das immer wieder gerne an den Kopf wirft.
Damals war ich zu schwach, heute bin ich stärker denn je und die Zeit wird dem Jungen die Augen öffnen, wer hier der Vollpfosten ist und immer schon war!! Nur schade, dass Menschen über einen richten dürfen, die ihre Arbeit mit geschlossenen Augen/Ohren/Mündern verrichten und dafür auch noch viel Geld kassieren!!
Darüber könnte ich bekloppt werden, aber dann hätte der Vater ja sein Ziel, mich endgültig fertig zu machen, erreicht und den Gefallen tue ich ihm nicht!!
Sehr geehrter herr Dr.Pepper,
Vielen Dank für ihre Antwort.
Wenn mein Ex-mann auch wie alle Väter hier im Forum schreiben konnte, bräuche ich nicht hier zu schreiben. Deswegen nutzt JA-MA uns aus. JA-MA schrieb im Bericht vom Gespräch nur JA-gut, obwohl JA-MA was nicht tun. Nur die Macht schreib wie sie denkt, deshalb jemanden nicht weiss, las den Bericht nur einseitig JA-immer gut. Aber in Wirklickeit war eine Intrige von JA-MA!!!!!
Ich bin eine Ausländerin , nie habe ich Rechts!!!
Mit freundlichen Grüßen
Mutter des Kindes
Hallo ich habe ebenfals vom gericht ein gutachter bekommen der meine erziehungsfgähigkeit überprüfen sollte, ergebmniss 80% falschaussagen geschireuiben selbst personen die sie nicht mal gesprochen hatte wurde in ihr gutachterin reingeschrieben + DEREN AUSSGEN OBWOHLES NICHT STIMMT TRATSACHEN AUSSAGEN WURDEN VON DER GUTACHTERIN VERDREHT UND DIE RICHTERIN GLAUBT ES AUCH NOCH!!!! ich muss jetzt in einem mutter kind heim für psychisch kranke eltern da ich mit angeblich konfliksituationen nicht umgehen kann und sollo lernen wie mANN KONFLKIKTE LÖSEN KANN UND DAFÜR SOLL ICH MEINE 3 ZIMMER WOHNUNG AUFGEBEN MEIN UMFELD WECHSELN KITA; EVENTUELL AUCH MEINE STADT :)))) jooooo der deutsche staaat wie sie es wollen. Mein sohn wurde in obhut genommen weil sein eigener vater mich gestalkt hatte und jetzt bin ich aufeinmal nicht erziehungsfähig obwohl ich alle vorwürfe wieder legen kann , zeugen werden vor gericht nicht angehört aber mir wird vorgerworfen das ich nicht erziehungfähig bin ?????? wie kan man so etwas beurteilen die richterin lässt zeugen nicht ran weil cih und meine zeugen angeblich lügen würden obwohl eindeutig ist das die gutachterin am lügen ist und und am schikanieren ist. von meinem sohn in der kita die kitaleiterin ist auch nebenbei kinderschützerin selbst sie wird nicht angehört von der richterin , psychisch krank bin ich auch nicht uns sind die hände gebunden WIR KÖNNEN UNS NICHT MAL BEI DEN GERICHTEN MIT ZEUGEN VERTEIDIGEN was ist das den ? Ich verstehe nichts mehr alkoholiker können ihre kinder zurück bekommen wenn sie 6 monate alkoholtherapien machen oder drogenthetrapien ELTERN die keine suchtprobleme haben und nur streit mit seinen partnern/innen hatten sind nicht erziehungsfähig müssen in psychiatrischen mutter kind heime abgesetzt werden obwohl keine diagnosen es gibt. kann mir jemand in diesem forum sdagen was ich tuhen kann bzw diesen gutachten prüffen lassen ich lebe in der HANSESTAST HAMBURG!!!
Hallo Arzu ich kenne das hab es 2 x mit gemacht mitn Gutachter und der hatte mich auch ERZIEHUNGSUNFÄHIG hingestellt, finde sowas ne frechheit was die sich rausnehmen, hab nen beitrag gelesen das ein Vater auch ein gutachten gemacht hat für 3000€ er hat alles verloren, den Prozess und sein Kinde…. l g
Open Petition: „Endgültige Schließung der Jugendämter und völlige Abschaffung der kriminellen Jugendhilfeindustrie“. Bitte unterschreiben und teilen!
https://www.openpetition.de/petition/online/endgueltige-schliessung-der-jugendaemter-und-voellige-abschaffung-der-kriminellen-jugendhilfeindustr