Tag - Familiengericht

Das Familiengericht
Beim Familiengericht geht es um Ehescheidungen und um die mit der Scheidung und Trennung im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten und Entscheidungen um Kinder, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Wohnungszuweisung und Hausratsteilung. Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen.

Das Familiengericht ist eine spezialisierte Abteilung des Amtsgerichts. Mit der Reform des Familienverfahrensgesetzes zum 01.09.2009 wurde das „Große Familiengericht“ gebildet. Wie bereits in der Vergangenheit verhandeln die Familienrichterinnen und Familienrichter die Ehescheidung der Parteien sowie die mit der Scheidung zu regelnden Angelegenheiten, die sogenannten Folgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel Unterhalt für Kinder und Ehegatten, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Gewaltschutzverfahren, Wohnungszuweisung und Hausratsteilung (sog. Wohnungs- und Haushaltssachen).

Weiterhin entscheidet das Familiengericht auch über den Entzug des Sorgerechts für Kinder, wenn die Eltern das Wohl ihrer Kinder gefährden und sie ihren Erziehungspflichten im weitesten Sinne nicht nachkommen.

Zudem ist das Familiengericht auch zuständig für die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaften und den damit verbundenen Folgesachen. Ab dem 01.09.2009 ist das Große Familiengericht auch zuständig für die Angelegenheiten, die zuvor vom „Vormundschaftsgericht“ geregelt worden sind, weil dieses im Zuge der Reform aufgelöst wird. Daher ist das Familiengericht auch zuständig für die Adoption von Kindern und Erwachsenen, die Betreuung von Volljährigen und die Vormundschaften für Minderjährige.

Quelle: Justizportal Nordrhein-Westfalen

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Wer ist zuständig?

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Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.