Auf Jugendaemter.com finden Sie zahlreiche familienrechtliche Informationen, Berichte von Betroffenen, Wichtiges und Interessantes rund um das Familienrecht und zu der Arbeit von Jugendämtern in der Bundesrepublik Deutschland. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und dennoch können wir keine Gewähr auf die auf der Webseite angeführten Angaben geben.
Das Ziel unserer Arbeit ist es, auf die Arbeit der Jugendämter aufmerksam zu machen, die Daten der einzelnen Jugendämter aufzuführen und eine gemeinsame effektive Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten. Unser Fokus richtet sich dabei auf die Ämter selbst, da diese eine zentrale Stelle darstellen, indem sie Ansprechpartner für Eltern, Kinder/Jugendliche und Fachpersonen sind und somit die Verantwortung für wichtige und lebensverändernde Entscheidungen tragen.
Die Veröffentlichung und Publizierung von Erfahrungsberichten ist unser geleisteter Beitrag, um eine gerechtere Änderung der Gesetzeslage im Sinne des eigentlichen Wohles eines Kindes zu erreichen und Missverständnisse zwischen den Jugendämtern und den Betroffenen aufzuklären. Wir bieten dabei einen neutralen Ort im Internet, an dem auch die Mitarbeiter der jeweiligen Jugendämter zu Wort kommen können, dürfen und sogar sollen.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei aber besonders auf den betroffenen Personen, Angehörigen oder auch nur Interessierten, die aktiv mitwirken wollen, indem sie ihre Erfahrungen vom eigenen Jugendamt in Form von Kommentaren verfassen und veröffentlichen.
Entstehung der Institution „Jugendamt“
Ab 1900 wurde die Zusammenführung der etwas durcheinander geratenen Jugendhilfe sowie die Übernahme der Kinder- und Jugenderziehung in staatliche Hände begonnen. Aus diesen Anliegen entstand das kommunale Jugendamt.
1922 wurde das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz verabschiedet. Dieses implizierte die verpflichtende Instandnahme von Jugendämtern in Gemeinden. Zum damaligen Auftrag der Jugendämter sollten neben der Jugendfürsorge und -pflege, der Support von unterstützungsbedürftigen Minderjährigen und deren Fürsorge sowie die Pfleg- und Vormundschaft zählen. Die Mitwirkenden in den Jugendämtern waren Beamte und Personen, die bereits berufliche Erfahrungen in der Jugendwohlfahrt, der vorherigen Organisationsform der „Jugendämter“, sammeln konnten und von einer Fachvereinigung empfohlen wurden. Diese Art des Zusammenschlusses wird heute über den Jugendhilfeausschuss fortgeführt.
Als die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, änderte sich der Auftrag der Jugendämter. Das Recht der Kinder auf Erziehung wurde durch die Erziehung zur deutschen Volksgemeinschaft „erneuert“ und der Staatskontrolle unterstellt. 1939 wurde die Führung der Jugendämter den Landräten und Bürgermeistern übertragen.
Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz wurde nach dem zweiten Weltkrieg in bedingter Form wieder aufgenommen. Die Jugendämter waren zum damaligen Zeitpunkt und bis 1953 dem Innenministerium zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt wurde die öffentliche Jugendhilfe wieder dem 1922 geplanten Entwurf der Jugendamtsverwaltung, den kommunalen Gemeinden, unterstellt.
In den 1960er Jahren wurde das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz zum Jugendwohlfahrtsgesetz umbenannt und um einige Faktoren ergänzt. Inhaltlich ging es bei den Ergänzungen um die Formulierung von finanziellen Ansprüchen für Personen, die unter die Fürsorge der Jugendämter fielen und auch Institutionen in freier Trägerschaft wurden durch die Gesetzesergänzungen gefördert. Demzufolge begann ein Wandel der Jugendhilfe, der bis heute andauert.
1991 erging eine bahnbrechende Gesetzesänderung, die dazu führte, dass Familien, Kinder und Jugendliche bei Bedarf Unterstützung und Hilfsangebote erhalten können, indem mehrere Instanzen Individualschicksale begleiten und unterstützen. Dabei können die Instanzen einander kontrollieren und auch in die jeweilige Arbeit des anderen unterstützend eingreifen. Das Jugendamt bleibt zwar in seiner verwaltenden Tätigkeit und der Tätigkeit des Jugendhilfeausschusses erhalten, bietet aber durch die Abgabe von Aufgaben an freie Träger und durch die verpflichtende Ausführung von Leistungen durch die kommunalen Gemeinden, ein Mehraugenprinzip, was insbesondere für die Leistungsnehmer ein Gewinn bedeutet.
Hinweis zu den Kommentaren
Wir sind gegen Zensur und fördern die Veröffentlichung und Gestaltung der freien Meinung. Allerdings sind auch wir – wie alle hier in Deutschland – an bestimmte Gesetze gebunden. Wir bitten daher, trotz hochkochender Emotionen, die Wortwahl in den eigenen Äußerungen und Kommentaren überlegt zu formulieren.
Ein konstruktiver und kritischer Kommentar ist hilfreicher, als zu fluchen und Personen unter der Gürtellinie zu beschimpfen. Bei Veröffentlichungen von verletzenden oder beleidigenden Äußerungen bzw. Äußerungen, die das Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern und/oder der Betroffenen verletzen, reagieren die Ämter aus gutem Grund sehr empfindlich und werden aktiv. Dies hat nicht selten zur Folge, dass z.b. per einstweiliger Verfügung sämtliche Kommentare herausgenommen werden müssen und das ist für alle Beteiligten kontraproduktiv. Daher vermeiden Sie am besten Klarnamen (also Max M. anstatt Max Mustermann) und halten Sie sich an belegbare Fakten; es erspart uns und Ihnen viel Ärger.
Hinweis an die Mitarbeiter im Jugendamt
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Das Team von Jugendaemter.com
Geschichtliche Entwicklung der Jugendämter in Deutschland
Als Vorläufer sind die im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 vorgesehenen Gemeindenwaisenräte anzusehen. Erste Gründungen von Ämtern für Kinder und Jugend konnten bereits 1925 festgestellt werden (entsprechend dem 1924 in Kraft getretenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz). Mehr…