Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Guten Abend,
im Klartext heißt das: wenn ich nicht möchte, das mein EXmann Umgang bekommt, brauche ich nur einen „kleinen“ Streit am köcheln halten und kann mal eben löcker das gesamte Familienrecht aushebeln.
Kinder sind dem verbliebenen Elternteil auf Gedeih und Verderb angewiesen- Sie können auch die nonverbale „Botschaft“ der Mutter entschlüsseln.
Zu deutsch- es herscht Faustrecht.
Der das Kind behält und beeinflußt, bekommt auch noch vom Oberlandesgericht den Bauch gestreichelt, das mutet schon recht seltsam an.
Mir war diese Tatsache nicht bekannt- ansonsten hätte ich sicher meine Tochter nicht bei der traumatisiserten Kindesmutter gelassen und auch nicht beim Jugendamt um Hife bei der Umgangsrealisierung angeklopft.
Offensichtlich ist die Praxis, dass ich auf das Wohlwollen meiner Exfrau angewiesen bin, ob mich mit meinem Kind Lebenszeit verbringen kann oder eben nicht.
Das sollte auch so klar in der Öffentlichkeitv kommuniziert werden.
Wer’s nicht glaubt, kann sich gern an mich wenden.
Ich nenne das, Kindesmißbrauch.
Gern können Interessierte, die Richtlinien der Landesärztekammer Sachsen/Anhalt downloaden- unter Gewalt gegen Kinder, einfach mal schauen.
Allerdings ist es bessere, wenn die Herren Juristen von der Staatsanwaltschaft ein Hämatom haben, das ist natürlich was handfesteres…
Das die Folgen der Entfremdung, mit den Folgen eines sexuellen Mißbrauches auf einer Linie stehen, derartige Fachkenntnisse sind vermutlich noch nicht nach Naumburg durchgedrungen.
Irgendwas mache ich falsch! Überall wird erklärt, dass die Mütter Recht bekommen und die Väter keine Rechte haben: Wieso ist es dann bei mir genau umgedreht? Ich habe die Füße still zu halten und meinen Sohn gefälligst zu motivieren zu seinem Vater zu gehen, obwohl er dort nur so liebevolle Sätze wie „Du gehst mir aufs Schwein“; oder „du frisst und trinkst uns alles weg“ hört! Bereits im Kindergarten wollte er schon flüchten um nicht zu seinem Vater gehen zu müssen! Das ganze zieht sich jetzt schon seit 8 Jahren und der Vater und seine Frau lassen sich immer wieder neue Spielchen einfallen! Und ich bekomme jedesmal zu hören: „Streiten sie sich nicht mit dem Vater vor dem Kind“ (ich kann nur mit ihm reden wenn er mir das Kind bringt) und „Reden sie ihrem Kind gut zu!“
Hier frage ich mich: Wie kann ich mein Kind noch schützen????
Gibt es denn nicht beim Jugendamt oder vor Gericht die Möglichkeit, das Kind schon aufgrund des Alters zu seiner Meinung bezüglich seines Vaters und zu den Besuchen zu befragen? Die Äußerungen des Erzeugers scheinen ja keineswegs im Sinne des Kindeswohls zu sein, und diese Einstellung bekommt der Kleine ja mit Sicherheit bei Besuchen bei seinem Erzeuger zu spüren.Traurig fürs Kind
Ich fühle ganz mit dir!
Ich wird mir mal überlegen, was manche sogenannten Mütter über den Kindsvater und deren Frau schreiben und sich dann auch noch selber antworten… wie peinlich ist das denn!!! Liebe Jacqueline an deiner Stelle würde ich sehr Stark darüber nachdenken warum du kein Recht bekommen hast vom Jugendamt und warum dein Kind sich gegen dich gestellt hat und seit gutem anderthalb Jahren bein Kindsvater wohnt. Du bist nur noch eine Märchenerzählerin und mehr nicht!