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16 UF 131/09 – Verpflichtung zum Kindesunterhalt trotz zu geringer Einkünfte?

geringe Einkünfte
Bild: © Christian Seidel / www.pixelio.de
geringe Einkünfte
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Gegenüber minderjährigen Kindern trifft den Unterhaltspflichtigen eine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d. h. er hat alle ihm möglichen und zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Kindern Unterhalt zahlen zu können. Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee aufgehoben, mit dem ein Vater, der ohne Berufsabschluss war, zur Zahlung von Mindestunterhalt à 245,00 für jedes seiner drei Kinder, insgesamt also 735,00 Euro, verurteilt worden war. weiterlesen…

Quelle: anwalt.de – 06.09.2010 – Rechtsanwältin Anke Hawemann

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3 Kommentare

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  • …ich habe auch schon öfter eingewendet, dass ich viel besseres leisten kann (und will), als beschissenes Geld irgendwohin zahlen. Ich habe genauso zwei Kinder wie die Mutter. Aber von mir ist nur das Geld gut genug zum Annehmen. Alles andere ist unwert.

    Soweit ich weiß, gibt es im deutschen Recht kein anderes Rechtsverhältnis, in dem fremdes Geld ohne jede Rechenschaftspflicht gegenüber dem Leistungserbringer für Dritte verwaltet wird.

    Wäre man wenigstens in groben Zügen unterrichtet, wovon die Kinder leben, was für sie ausgegeben wird und auch, was Dinge (Klassenfahrten, Klamotten, Schulmaterial etc.) tatsächlich kosten, dann könnte sich der Zahler auch ein Bild davon machen. Ihm wird aber allzugern pauschal vorgeworfen, er könne das ja gar nicht wissen, wie teuer eigentlich Kinder sind.

    Aber leider sagt es mir ja auch keiner. Ich hätte schon gern eine Ahnung davon, welchen Nutzen meine Zahlungen stiften oder wofür das Geld tatsächlich nicht reicht. Ich denke, auch dem Zahlungsempfänger würde es nicht schaden, wenn er sich vergegenwärtigen müsste, welchen Beitrag er allein durch die Zahlungen Tag für Tag – steuerfrei – erhält…

    Ich glaube allerdings ehrlich, unter den Umständen wie sie hier in Deutschland sind, würde ich als Subventionsempfänger womöglich auch zum Monster mutieren. Denn eigentlich wird unkooperatives Verhalten ja mit noch mehr Mitleid (arme verlassene, alleinerziehende Mutter), mehr Geld (sogar ein extra Steuerbonus!) und weniger Abstimmungspflichten belohnt.

    Ich kann mich dafür jedes Schulhalbjahr lächerlich machen, wenn ich die Schulzeugnisse sehen möchte. Eines der wenig greifbaren Dinge, in denen sich mein „gemeinsames Sorgerecht“ verkörpert.

    Hoch lebe der Rechtsstaat, hoch lebe die Gleich-Berechtigung. Meine Mädchen können gleich sehen, wie „Eigenverantwortung“ auf feministisch funktioniert.

  • Hallo, ich bin eine vierfache, alleinerziehende, arbeitstätige Mutter. Mein Ex-Partner müsste für zwei Kinder Unterhalt zahlen. Aber er zahlt statt den Mindestunterhalt (neu je 201€) nur je 12€ monatlich und kommt jeden zweiten Monat mal drauf das er noch zwei Mädels hat ,die Ihn auch mal sehen wollen. Bei anfrage meiner Mädels bei Ihm, wann er mal Zeit für Sie hätte .Kommt die Antwort von Ihm„ wenn Ich Zeit habe´´. Wenn Ich anfrage wegen Kostenteilung für die Sonderausgaben für Hobby meiner/unseren Kids ,was monatlich auf 80€/Kind anlaufen. Er sagte nein, Seine neue Familie geht vor. Was die Mädels von der neuen Freundin zu spüren gekommen. Wo Ich mir sage, es sind unsere gemeinsamen Kinder und wir habe gegenüber den Kinder als Eltern pflichten oder? Hat jemand ein Tipp , was Ich daran ändern kann.

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