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Jugendamt Leipzig Stadt

Jugendamt Leipzig Stadt

Die Zuständigkeit für den Kreis Leipzig und der Stadt Leipzig obliegt zwei Jugendämtern: Jugendamt Leipzig Kreis und Jugendamt Leipzig Stadt.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Leipzig Stadt. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Leipzig Stadt erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Leipzig Stadt

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Leipzig Stadt:

Amt für Jugend und Familie
Naumburger Straße 26
04229Leipzig

Mail: jugend-familie@leipzig.de
Tel.: 0341 123 46 41

Jugendamt Leipzig Stadt

Bereich: Kinder-, Jugend- und Elternhilfe

Abstammungs-, Unterhalts- und Sorgerecht

Wenn man sich als Paar trennt oder scheiden lässt und ein gemeinsames Kind oder mehrere Kinder hat, sollte man immer zum Wohle des Kindes handeln. So ist es notwendig, einige Dinge zu klären. Dazu gehört die Absprache der elterlichen Sorge, des Umgangsrecht und der Unterhaltsverpflichtungen. Dementsprechend können sich Alleinerziehende oder junge Eltern an das Jugendamt Leipzig Stadt wenden, um diverse Fragen rund um das Thema zu besprechen und zu klären.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Jugend und Familie
Mail: jugend-familie@leipzig.de
Tel.: 0341 123 46 41

Die offizielle Seite für den Bereich „Abstammungs-, Unterhalts- und Sorgerecht“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können, müssen die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein. Grundlegend haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Dazu kommen jedoch noch weitere Voraussetzungen.

Wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat es Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es im Geltungsbereich des Gesetzes bei einem seines Elternteils lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder getrennt lebend ist. Zudem muss die Situation gegeben sein, dass das Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält oder der andere Elternteil verstorben ist.

Andernfalls, wenn der Jugendliche noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat, hat dieser Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn er keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch/ SGB II bezieht oder wenn die Hilfebedürfdigkeit des Kindes nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vermieden werden kann oder wenn der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe von mindestens 600 Euro brutto verfügt.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, steht Ihnen Unterhaltsvorschuss zu, den Sie beim Jugendamt Leipzig Stadt beantragen müssen.

Unterhaltsvorschuss beantragen
AnsprechpartnerInnen

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie mithilfe des Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes:

Anfangsbuchstabe Nachname des KindesKontaktdaten

Aa-Al
Tel.: 0341 123 47 98

Am-Az
Tel.: 0341 123 12 13

Ba-Boh
Tel.: 0341 123 47 89

Boi-Bz
Tel.: 0341 123 46 97

C
Tel.: 0341 123 47 96

Da-Dd
Tel.: 0341 123 47 91

De-Dz
Tel.: 0341 123 47 99

E
Tel.: 0341 123 47 98

F
Tel.: 0341 123 47 79

G
Tel.: 0341 123 47 91

Ha-Hen
Tel.: 0341 123 47 78

Heo-Hz
Tel.: 0341 123 47 99

I
Tel.: 0341 123 47 80

Ja-Jr
Tel.: 0341 123 47 79

Js-Jz
Tel.: 0341 123 47 77

Ka-Koz
Tel.: 0341 123 47 92

Kp-Kz
Tel.: 0341 123 47 77

L
Tel.: 0341 123 47 93

Ma-Mi
Tel.: 0341 123 12 13

Mj-Moz
Tel.: 0341 123 47 97

Mp-Mz
Tel.: 0341 123 46 97

Na-Ng
Tel.: 0341 123 47 77

Nh-Nz
Tel.: 0341 123 47 93

O
Tel.: 0341 123 47 94

P
Tel.: 0341 123 47 94

Q
Tel.: 0341 123 47 78

R
Tel.: 0341 123 47 81

S
Tel.: 0341 123 47 96

Sch
Tel.: 0341 123 47 97

St
Tel.: 0341 123 46 97

Ta-Th
Tel.: 0341 123 47 89

Ti-Tz
Tel.: 0341 123 47 79

U
Tel.: 0341 123 47 88

V
Tel.: 0341 123 47 80

W
Tel.: 0341 123 47 80

X
Tel.: 0341 123 47 96

Y
Tel.: 0341 123 47 96

Z
Tel.: 0341 123 47 78

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss beantragen“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Rechtsberatung

Das Jugendamt Leipzig Stadt berät alleinerziehende Elternteile, junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr, sowie Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind. Es beantwortet dabei Fragen und steht unterstützend zur Seite. Unter den Zuständigkeitsbereich fallen die Vaterschaftsfeststellung, die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und die Abgabe einer Sorgeerklärung oder die Möglichkeit, die elterliche Sorge gerichtlich übertragen zu lassen.

Rechtsberatung
AnsprechpartnerInnen

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie mithilfe des Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes:

Anfangsbuchstabe Nachname des KindesKontaktdaten

A
Tel.: 0341 123 46 49

B
Tel.: 0341 123 44 24

C
Tel.: 0341 123 47 08

D
Tel.: 0341 123 44 47

E
Tel.: 0341 123 44 42

F
Tel.: 0341 123 44 58

G
Tel.: 0341 123 44 41

H
Tel.: 0341 123 44 38

I
Tel.: 0341 123 44 43

J
Tel.: 0341 123 44 58

K
Tel.: 0341 123 44 37

L
Tel.: 0341 123 46 49

M
Tel.: 0341 123 44 47

N
Tel.: 0341 123 44 41

O
Tel.: 0341 123 46 49

P
Tel.: 0341 123 47 08

Q
Tel.: 0341 123 44 41

R
Tel.: 0341 123 44 46

S
Tel.: 0341 123 47 57

Sch
Tel.: 0341 123 44 43

St
Tel.: 0341 123 47 08

T
Tel.: 0341 123 44 58

U
Tel.: 0341 123 44 46

V
Tel.: 0341 123 44 46

W
Tel.: 0341 123 44 42

X
Tel.: 0341 123 44 43

Y
Tel.: 0341 123 44 43

Z
Tel.: 0341 123 47 57

Die offizielle Seite für den Bereich „Rechtsberatung“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Beurkundungen

Für Beurkundungen stehen Ihnen die Sprechzeiten vom Amt für Jugend und Familie zur Verfügung. Dort können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen. In den Bereich der Beurkundungen fällt die Anerkennung der Vaterschaft für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern inklusive Zustimmung der Mutter, die Erklärung der elterlichen Sorge für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern und die Verpflichtung der Zahlung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitSachgebietsleiterInKontaktdaten

Beistandschaft/Beurkundung
Herr BossTel.: 0341 115
Mail: beurkundung@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Amtsvormundschaft

Wenn die eigentlichen sorgeberechtigten Eltern ihrer elterlichen Sorgepflicht aus einem bestimmten Grund nicht mehr nachkommen, wird vom Familiengericht eine Amtsvormundschaft bestellt. Mögliche Vormünder können Einzelpersonen, Vereine oder das Jugendamt sein. Auch bei einer minderjährigen Mutter muss es einen Vormund geben. Allerdings liegt hierbei die Sorge für das Kind immer noch bei der Mutter.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitSachgebietsleiterInKontaktdaten

Amtsvormundschaft
Frau WeiresTel.: 0341 123 44 67
Mail: amtsvormundschaften@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Amtsvormundschaften“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Eltern- und Erziehungsgeld

Eltern können während den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes Elterngeld beziehen. Die maximale Dauer beträgt 14 Monate, wobei jedes Elternteil mindestens zwei oder maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen kann. Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach dem wegfallenden Erwerbseinkommen des Elternteils, das zuhause bleibt und kann maximal 1.800€ betragen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Elterngeld
Tel.: 0341 123 35 75 oder 0341 123 35 76
Mail: elterngeld@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Eltern- und Erziehungsgeld“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Allgemeiner Sozialdienst

In Familien kann es immer wieder zu unterschiedlichen Problemen kommen. Dies kann zum einen die Erziehung eines Kindes betreffen oder aber auch eine Trennung der Eltern. Tritt solch eine Art Problem in der Familie auf, unterstützt der Allgemeine Sozialdienst alle Angehörigen dabei, das genaue Problem zu identifizieren und passende Lösungswege zu finden, sowie die richtigen Wege einzuleiten. Auch ist der Sozialdienst dafür zuständig, Anzeichen auf eine Kindeswohlgefährdung nachzugehen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Allgemeiner Sozialdienst
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitsbereichSozialbezirksleiterInKontaktdaten

Qualitätsmanagement Hilfen zur Erziehung
Herr MüllerTel.: 0341 123 46 51
Mail: ja-51-5@leipzig.de

Sozialbezirk Mitte
Frau PöhlerTel.: 0341 123 82 91
Mail: asd-sozialbezirk-mitte@leipzig.de

Sozialbezirk Nordost
Frau Schirling-WesselTel.: 0341 123 41 32
Mail: asd-sozialbezirk-nordost@leipzig.de

Sozialbezirk West 1
Frau LisiewiczTel.: 0341 123 91 89
Mail: asd-sozialbezirk-west@leipzig.de

Sozialbezirk West 2
Frau DietzeTel.: 0341 123 44 75

Sozialbezirk Alt-West
Frau BauerTel.: 0341 123 31 89
Mail: asd-sozialbezirk-alt-west@leipzig.de

Sozialbezirk Nord
Frau WollbrechtTel.: 0341 123 47 41
Mail: asd-sozialbezirk-nord@leipzig.de

Sozialbezirk Süd
Frau TietzelTel.: 0341 123 63 53
Mail: asd-sozialbezirk-sued@leipzig.de

Sozialbezirk Südost
Tel.: 0341 123 36 09
Mail: asd-sozialbezirk-suedost@leipzig.de

Sozialbezirk Ost
Herr SchillerTel.: 0341 123 13 70
Mail: asd-sozialbezirk-ost@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialdienst“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Kinder- und Jugendschutz

Jugendhilfe im Strafverfahren

Wenn gegen Jugendliche zwischen 14 und unter 21 Jahren ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, steht ihnen das Jugendamt Leipzig Stadt in allen möglichen Fragen zur Seite. Jugendliche können hinsichtlich des laufenden Verfahren beraten werden, sowie Hilfestellungen erhalten in Bezug auf die Bewältigung von familiären oder anderen Problemen. Auch wenn entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden sind, die der Jugendliche erfüllen muss, begleitet ihn das Jugendamt durch diese. Durch dieses Angebot, das Jugendliche in Anspruch nehmen können, soll es ihnen ermöglicht werden, ihre Probleme zu überdenken und aktiv an Problemfeldern zu arbeiten. Auch nach dem Verfahren sollen die Jugendlichen die Chance und Unterstützung haben, wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitSachgebietsleiterInKontaktdaten

Jugendhilfe im Strafverfahren
Herr ReichelTel.: 0341 123 46 47 oder 0341 123 44 25
Mail: juhis@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Strafverfahren“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Jugendschutz

Der Jugendschutz vom Jugendamt Leipzig Stadt hat als Aufgabe, die Entwicklung der Persönlichkeit von Jugendlichen zu unterstützen und ihnen in allen Fragen beiseite zu stehen, damit sie sich selbstständig entfalten können. Die Jugendlichen sollen lernen, wie sie sich selbst vor Gefahren schützen können, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Doch nicht nur die Jugendlichen bekommen Unterstützung, auch die Eltern oder Bezugspersonen werden speziell beraten, damit sie die Jugendlichen in ihrem Prozess unterstützen können. Je nach Anliegen wird eine entsprechende Beratung ermöglicht, um genau die Wünsche oder Probleme zu behandeln.

Der Kinder- und Jugendschutz hat dabei verschiedene Schwerpunktthemen. Dazu gehören die Suchtprävention, die Sexualerziehung, der Jugendmedienschutz, Gewaltprävention und noch weitere Themen, die die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung fördern.

Um das Ziel des Jugendschutzes zu erreichen, bietet dieser vor allem Beratungen an. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Gewerbetragende oder auch Medienangebote können sich dort informieren. Auch bearbeitet der Jugendschutz Anfragen oder Beschwerden von denjenigen, die Potenzial von Jugendgefährdungen in verschiedenen Bereichen erkennen.

Kinder- und Jugendschutz
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitMitarbeiterInKontaktdaten

Fachbereich Kinder- und Jugendschutz
Frau HinkelmannTel.: 0341 231 007 15 oder 01522 298 94 05
Mail: jugendschutz@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendschutz“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Leipziger Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen

Das Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen entstand 2007 als Landesmodellprojekt. Leipzig wurde dabei als Modellstandort ausgewählt. 2008 wurde dann auch vom Leipziger Stadtrat beschlossen, dass eine Koordinatorstelle eingerichtet werden soll. Von da an war das Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen ein wichtiger Bestandteil der Stadt Leipzig.

Das Netzwerk besteht aus einer Vielzahl von Menschen, die zu unterschiedlichen Berufsgruppen gehören. Beispielsweise gehören ErzieherInnen, PsychologInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen der Bildungsagentur oder des Gesundheitsamtes dazu. Das Netzwerk verfolgt die Motivation, dass jedes Kind das Recht darauf hat gesund in einer gewaltfreien Umgebung aufzuwachsen. Um dies zu ermöglichen, arbeiten alle Beteiligten eng miteinander zusammen, damit im Notfall schnell gehandelt werden kann und das passende Hilfsangebot gefunden wird. Dazu berät das Netzwerk Familien auch in präventiver Form.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfe
Tel.: 0341 123 35 62
Mail: nw-kinderschutz@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Leipziger Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Erziehungs- und Familienberatung

Die Erziehungs- und Familienberatung vom Jugendamt Leipzig Stadt bietet Unterstützung und Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche oder anderen Bezugspersonen an. Dabei deckt die Beratung ein großes Spektrum an verschiedenen Themen ab. Dazu gehören beispielsweise Fragen bezüglich der Erziehung, Konflikte in der Beziehung oder Familie, Probleme in der Schule oder Ausbildung oder anderweite Fragen in Bezug auf das Familienleben. Zusammen mit der Erziehungs- und Familienberatung vom Jugendamt Leipzig Stadt wird dann nach einer Lösung gesucht, die das individuelle Problem behandelt und die entsprechenden Maßnahmen werden eingeleitet.

Erziehungs- und Familienberatung
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Erziehungs- und Familienberatung
Tel.: 0341 123 13 07
Mail: erziehungsberatungsstelle@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Erziehungs- und Familienberatung“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Schwangerenberatung

Die Beratungsstelle für Schwangere berät diese in verschiedenen sozialen und finanziellen Fragen oder im Schwangerschaftskonflikt. Schwangere können sich dort über Elterngeld, Mutterschutz, Elternzeit und diversen anderen gesetzlichen Fragen informieren. In der untenstehenden Tabelle finden Sie alle möglichen Anlaufstellen, die sich in der Stadt Leipzig befinden.

Schwangerenberatung
AnsprechpartnerInnen
BeratungsstelleKontaktdaten

Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Leipzig-Stadt e. V.
Tel.: 0341 946 834 35 oder 0341 946 834 36
Mail: beratung@awo-leipzig-stadt.de

DRK Kreisverband Leipzig Stadt e. V.
Tel.: 0341 303 51 20
Mail: schwangerenberatung@drk-leipzig.de

Diakonisches Werk, Innere Mission Leipzig e. V.
Tel.: 0341 140 60 40
Mail: ev.lebensberatung@diakonie-leipzig.de

Stadt Leipzig – Gesundheitsamt
Tel.: 0341 123 68 12 oder 0341 123 68 13
Mail: schwangerschaftsberatung@leipzig.de

pro familia LV Sachsen e. V.
Tel.: 0341 232 43 19
Mail: leipzig@profamilia.de

donum vitae e. V.
Tel.: 0341 480 01 60
Mail: leipzig@donumvitae.org

Caritasverband Leipzig e. V.
Tel.: 0341 963 61 38
Mail: schwangerschaftsberatung@caritas-leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Schwangerenberatung“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Bereich: Kindertagesbetreuung

Kindertagesstätten

Die Stadt Leipzig verfügt über circa 260 Kindertagesstätten, die in öffentlicher und freier Trägerschaft verwaltet werden. Für Eltern mit kleinen Kindern ist die Frage, welche Betreuungseinrichtung das Kind besucht, eine sehr wichtige und aus dem Grund ist es von Vorteil, wenn man sich vorher gut informiert. Der untenstehende Link verweist Sie auf die Seite vom Jugendamt Leipzig Stadt, wo Sie alle Kontaktdaten der verschiedenen Betreuungseinrichtungen finden, bei denen Sie sich dann tiefergehend informieren können.

Kindertagesstätten
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Kindertageseinrichtungen
Tel.: 0341 123 43 90
für Terminvereinbarungen: 0341 123 12 32 oder 0341 123 12 33
Mail: ja-51.6@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagesstätten“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Tagespflege

Bei der Kindertagespflege ist die Besonderheit, dass ein einzelnes Kind oder Kinder nur in einer kleinen Gruppe von einer Tagespflegeperson betreut werden. Die Betreuung kann in dem Haushalt der Eltern, der Tagespflegeperson oder in einer anderen Einrichtung stattfinden. Man kann sich an das Jugendamt Leipzig Stadt wenden, wenn man auf der Suche nach einer Tagespflegeperson ist, selber eine werden möchte oder andere Fragen diesbezüglich hat.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Jugend und Familie
Tel.: 0341 123 46 41
Mail: jugend-familie@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Tagespflege“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Horte

In Horten werden alle schulpflichtigen Kinder bis zur 4.Klasse betreut. Die Kinder können dort vor und nach der Schule betreut werden. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, ihren Interessen nachzugehen und ihre Freizeit mit anderen Kindern zu verbringen. Der Hort macht schon um 6 Uhr auf, wodurch die Kinder bis zu Unterrichtsbeginn die Zeit dort sein können. Nach der Schule hat der Hort dann bis 17 Uhr geöffnet.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Schule
Tel.: 0341 123 11 29
Mail: constandina.triandafillidu@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Horte“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Kinder- und Familienzentren (KiFaZ)

Ein Kinder- und Familienzentrum kann sich aus einer Kindertagesstätte entwickeln. Das besondere an einem Kinder- und Familienzentrum ist, dass dort besonders die Familie in den Fokus gerät. Hier wird eng mit allen Familienangehörigen zusammengearbeitet, um eine individuelle Förderung und Entwicklung des Kindes zu ermöglichen. Durch Gespräche zwischen den Eltern und den Erziehern können erzieherische Maßnahmen vereinbart werden, die zu einem individuellen Ziel in der Erziehung führen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitMitarbeiterInKontaktdaten

Qualitätsentwicklung und -sicherung
Frau SchneiderTel.: 0341 123 43 82
Mail: ja-51.8@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Familienzentren (KiFaZ)“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Bereich: Pflegekinder und Adoption

Pflegekinder aufnehmen

Es gibt verschiedene Gründe, warum Kinder nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können. Aus diesem Grund werden diese in Pflegefamilien untergebracht. Es kann vorkommen, dass die Kinder dort langfristig leben werden oder die Situation nur vorübergehend ist. Bei einem Pflegekind kann es sich um ein Baby, Kind oder aber auch Jugendlichen handeln. Dieses Kind braucht eine Familie, in der es sich wohl fühlt und in seiner Entwicklung gefördert und unterstützt wird. Weil die Vergangenheit dieser Kinder oftmals mit schlimmen Erinnerungen und Erfahrungen verbunden ist, müssen die Pflegeeltern vor allem Offenheit und Geduld mitbringen, denn jedes Kind hat seine eigene Geschichte.

Pflegeperson kann eigentlich jeder werden, der sich vorstellen kann, ein Kind bei sich aufzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Pflegeperson alleinerziehend ist oder ob noch andere Kinder in der Familie leben. Aber natürlich wird die Eignung in einem Prüfverfahren untersucht.

Wenn Sie sich überlegen, ob Sie eine Pflegeperson werden wollen, können Sie den Erstinformationsabend des Amtes Jugend und Familie besuchen. Dort erhalten Sie viele Informationen über die Aufnahme eines Pflegekindes und können Ihre noch offenen Fragen klären. Wenn Sie sich danach vorstellen können, wirklich ein Pflegekind aufzunehmen, folgt ein persönliches Erstgespräch, um herauszufinden, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche Motivation Sie mitbringen. Dort wird Ihnen dann der nächste Schulungstermin mitgeteilt, an dem Sie teilnehmen. Dies ist ein Kurs, der sich über zwei Tage zieht und Ihnen tiefergehende Informationen bezüglich einer Pflegeelternschaft vermittelt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitMitarbeiterInKontaktdaten

Pflegekinderdienst/ Adoption
Tel.: 0341 115
Mail: pflegekinderdienst@leipzig.de

Sachgebietsleiterin
Frau KuchTel.: 0341 123 44 65

Pflegekinderdienst (Mitte)
Frau BarchendTel.: 0341 123 47 72

Pflegekinderdienst (Ost)
Herr FischerTel.: 0341 123 43 70

Pflegekinderdienst (Nordost)
Frau StangeTel.: 0341 123 47 32

Pflegekinderdienst
Frau PollandTel.: 0341 123 43 74

Pflegekinderdienst (Südost)
Frau HarkeTel.: 0341 123 46 56

Pflegekinderdienst (Nord)
Herr KallenbachTel.: 0341 123 44 32

Pflegekinderdienst (Süd)
Frau KörmerTel.: 0341 123 43 44

Pflegekinderdienst (West)
Frau BerndtTel.: 0341 123 47 30

Pflegekinderdienst (Südwest)
Frau SchwartzTel.: 0341 123 43 59

Pflegekinderdienst (Alt-West)
Herr StephaniTel.: 0341 123 47 20

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinder aufnehmen“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Pflegeeltern sein

Wenn man ein Pflegekind bei sich aufgenommen hat, hat man eine wichtige und große Aufgabe, die nicht immer einfach ist. Aus diesem Grund bietet das Jugendamt diverse Ansprechpartner, an die man sich wenden kann. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, sich einer Gruppe von Pflegeeltern anzuschließen.

Als Pflegeeltern bekommt man monatliches Pflegegeld vom Amt für Jugend und Familie, welches für den Unterhalt des Kindes ist. Dieses ist für die Bekleidung, das Essen und andere persönliche Bedürfnisse des Pflegekindes. Zudem ist es aber auch für die erbrachte Erziehungs- und Betreuungsleistung der Pflegeeltern. Zusätzlich ist es auch möglich, einmalige Leistungen zu erhalten. Diese sind dann beispielsweise für die Erstausstattung oder besondere Anlässe des Pflegekindes. Für Weihnachten, Geburtstage, Klassenfahrten oder Urlaubsreisen gibt es die sogenannten jährlichen Beihilfen.

Pflegeeltern sein
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Pflegekinderdienst/ Adoption
Tel.: 0341 115
Mail: pflegekinderdienst@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegeeltern sein“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Adoptionsvermittlung

Eine Adoption ist keine leichte Entscheidung. Egal, ob man überlegt sein Kind zur Adoption freizugeben oder ob man mit dem Gedanken spielt, selbst ein Kind zu adoptieren. Bei einer Adoption wechseln alle Rechten und Pflichten gegenüber einem Kind von den leiblichen Eltern zu den Adoptiveltern. Wenn Sie sich über eine Adoption und den Prozess informieren möchten, steht Ihnen das Jugendamt Leipzig Stadt zur Seite. In der folgenden Tabelle finden Sie die Ansprechpartner vom Jugendamt Leipzig Stadt, die Sie in Bezug auf Adoption beraten können.

AnsprechpartnerInnen
SozialbezirkMitarbeiterInKontaktdaten

Süd, Südost
Daniela Al-AbsiTel.: 0341 123 43 93
Mail: daniela.al-absi@leipzig.de

Nord, Alt-West, Mitte
Sandra CellariusTel.: 0341 123 46 33
Mail: sandra.cellarius@leipzig.de

Südwest, West
Catrin Marzke-PappertTel.: 0341 123 43 88
Mail: catrin.marzke-pappert@leipzig.de

Nordost, Ost
Maria TiltackTel.: 0341 123 44 64
Mail: maria.tiltack@leipzig.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoptionsvermittlung“ vom Jugendamt Leipzig Stadt finden Sie hier.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.