Die Zuständigkeit für die Stadt Wetzlar obliegt dem Jugendamt Wetzlar.
Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Wetzlar. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.
Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Wetzlar erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.
Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Wetzlar:
Jugend- und Sozialrathaus
Karl-Kellner-Ring 35
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 995 111
Mail: info51@wetzlar.de
Jugendamt Wetzlar
Abteilung Beurkundung und Unterhaltssicherung
Beistandschaften
Eine optionale Leistung vom Jugendamt Wetzlar ist die Beistandschaft. Diese kann von dem Elternteil beantragt werden, der das alleinige Sorgerecht hat oder bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Die Beistandschaft unterstützt dann bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Antrag ist bei dem Jugendamt einzureichen, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Die Beistandschaft ist beendet, wenn derjenige Elternteil dies beantragt, wenn das Kind volljährig wird, bei Entzug der elterlichen Sorge oder aber wenn das Kind ins Ausland zieht.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Arslan | Tel.: 06441 995 137 |
Frau Martens | Tel.: 06441 995 132 |
Frau Schwarz | Tel.: 06441 995 133 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Beurkundungen
Das Jugendamt ist dazu befähigt, bestimmte Urkunden auszustellen. Dazu gehören die Anerkennung der Vaterschaft, die Zustimmungserklärung, die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und die Verpflichtung von Unterhalt. Wenn Sie gerne mehr Informationen über die möglichen Beurkundungen haben wollen, können Sie beim Jugendamt anrufen. Eine Beurkundung ist ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Arslan | Tel.: 06441 995 137 |
Frau Martens | Tel.: 06441 995 132 |
Frau Schwarz | Tel.: 06441 995 133 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Sorgeerklärung
Wenn ein Paar, das nicht miteinander verheiratet ist, ein Kind bekommt, steht das Sorgerecht zunächst nur der Mutter zu. Um die gemeinsame elterliche Sorge zu tragen, muss dies beim Jugendamt durch eine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet werden. Auch kann beim Jugendamt ein Negativtestat ausgestellt werden. Dieses belegt, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Wenn man nach der Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts diese wieder rückgängig machen will, geht das nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Arslan | Tel.: 06441 995 137 |
Frau Martens | Tel.: 06441 995 132 |
Frau Schwarz | Tel.: 06441 995 133 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgeerklärung“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Unterhalt
Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, hat es Anspruch auf Barunterhalt vom anderen Elternteil. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach dem Einkommen des unterhaltpflichtigen Elternteil und nach der Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter. Wenn Sie Fragen zu dem Thema Unterhalt haben, können Sie sich an das Jugendamt wenden. Dieses berät sie kostenlos. Auch haben Sie als alleinerziehender Elternteil die Möglichkeit, eine Beistandschaft einrichten zu lassen, die Sie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unterstützt.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Arslan | Tel.: 06441 995 137 |
Frau Martens | Tel.: 06441 995 132 |
Frau Schwarz | Tel.: 06441 995 133 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhalt“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Unterhaltsvorschuss
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt und keinen Unterhalt zahlt oder dies nicht regelmäßig, kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des Unterhaltsvorschuss beträgt seit dem 01.01.23:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren 187€ im Monat
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 252€ im Monat
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 338€ im Monat
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Name | Kontaktdaten |
stellvertr. Abteilungsleitung Buchstabenbereich: E, R bis Z und bis | Frau Georg | Tel.: 06441 995 107 |
Buchstabenbereich: A, K | Frau Roll | Tel.: 06441 995 108 |
Buchstabenbereich B, C, L – Q | Frau Schlier | Tel.: 06441 995 105 |
Buchstabenbereich: D, F bis J | Frau Werner | Tel.: 06441 995 106 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Vaterschaft
Bei Paaren, die nicht miteinander verheiratet sind, ist die Mutter bei Geburt des Kindes automatisch die Mutter. Der Vater muss seine Vaterschaft allerdings erst anerkennen und beurkunden lassen. Dabei ist auch eine Zustimmung der Mutter notwendig. Diese Beurkundungen kann man sich kostenlos beim Jugendamt ausstellen lassen. Wenn Mutter und Vater bei der Geburt bereits verheiratet sind, muss die Vaterschaft nicht festgestellt werden.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Arslan | Tel.: 06441 995 137 |
Frau Martens | Tel.: 06441 995 132 |
Frau Schwarz | Tel.: 06441 995 133 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Vaterschaft“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Abteilung Frühe Hilfen | Kinderschutz
Alt hilft Jung
„Alt hilft Jung“ ist ein soziales Angebot des Jugendamts, bei dem es darum geht, soziale oder persönliche Beeinträchtigungen von jungen Menschen durch den Austausch und Kontakt mit älteren Menschen zu verringern und ihnen ein integriertes Leben zu ermöglichen. Dieses Angebot findet in Form einer Patenschaft statt. Dabei sind die Aufgaben ganz unterschiedlich, da sie sich nach den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen richten. Dieser kann beispielsweise im Bereich Haushalt, Finanzen oder Bewerbungen unterstützt werden. Auch kann sich diese Patenschaft auf eine reine Gesprächspartnerschaft belaufen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Sibylle Powell | Tel.: 06441 995 167 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Alt hilft Jung“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft
Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen in verschiedenster Form zusammenarbeiten, beispielsweise als Erzieher, Hebamme oder Lehrer, haben einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht. Durch diese Beratung können gegebenenfalls Unsicherheiten geklärt werden.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Frühe Hilfen und Familienhebammen
Die Frühen Hilfen sind ein wichtiges Angebot für die Zeit während der Schwangerschaft und kurz danach. Sie unterstützen Eltern dabei, mit den verschiedenen Aufgaben und Herausforderungen der Elternschaft zurecht zu kommen. Dabei haben die Frühen Hilfen vor allem präventiven Charakter. Sie wollen durch Beratung und Unterstützung helfen, um schwerwiegenden Problemen vorweg zu greifen. Gerade wenn man ein Neugeborenes hat, kann es zu vielen Fragen und Unsicherheiten kommen. Die Frühen Hilfen geben durch ihre Mitarbeiter nützliches Wissen weiter, unterstützen und vermitteln in schwierigen Situationen auch weitere Hilfsangebote.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Vormundschaft
Wenn sich Eltern nicht ausreichend um ihr Kind kümmern, wenn die Eltern eines Kindes versterben oder wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind, wird ein Vormund bestellt. Dieser kümmert sich dann um die verschiedenen Angelegenheiten des Kindes. Ein Vormund kann eine bestimmte Person sein, ein Verein oder aber das Jugendamt selbst. Eine Vormundschaft tritt beispielweise auch dann ein, wenn eine Minderjährige ein Kind bekommt.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Christine König | Tel.: 06441 995 131 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaft“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Abteilung Kinder- und Jugendbildung
Jugendförderung – Zuschüsse
Die Entwicklung und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen liegt der Stadt Wetzlar am Herzen. Aus diesem Grund unterstützt sie die Kinder- und Jugendarbeit durch finanzielle Zuschüsse, damit diese bestehen können. Gefördert werden können beispielsweise Freizeiten, die Kinder- und Jugendbildung, Projekte der Kinder- und Jugendarbeit und offene Kinder- und Jugendtreffs.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendförderung – Zuschüsse“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Abteilung Kindertagesbetreuung
Beratung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen
Um als Tagespflegeperson zu arbeiten, benötigt man eine Pflegerlaubnis. Diese kann man beim Jugendamt nach eingehender Prüfung erhalten. Tagespflegepersonen betreuen Kinder in ihrem eigenen Haushalt, in dem Haushalt des Tageskindes oder aber in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Das besondere an dieser Betreuungsform ist das kleinere Umfeld und die flexible, familiennahe Betreuung. Auch können sich Tagespflegepersonen beim Jugendamt beraten lassen.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Förderung der Kindertagespflege
Das Jugendamt Wetzlar fördert die Kindertagespflege genau so wie die Betreuung in einer Kindertagesstätte. Die Eltern müssen einen monatlichen Teilnahmebetrag bezahlen und die Betreuung ihres Kindes durch eine Tagespflegeperson anmelden. Dadurch beantragen sie auch eine einkommensunabhängige Förderung.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Förderung der Kindertagespflege“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein tolles und praktisches Betreuungsangebot als Ergänzung zu den üblichen Betreuungsformen. Wenn Sie als Eltern an dieser Betreuungsform für ihr Kind interessiert sind, können Sie sich an das Jugendamt Wetzlar wenden. Dieses sucht zusammen mit Ihnen nach der passenden Betreuung.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Désirée Lehr | Tel.: 06441 995 145 |
Frau Lisa Ulm | Tel.: 06441 995 157 |
Frau Yvonne Weber | Tel.: 06441 995 110 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Kindertagesstätten
Ein ausgezeichnetes Betreuungsangebot zeichnet sich nicht nur durch eine zuverlässige Betreuung aus. Es bietet den Kindern auch eine angemessene Bildung und Entwicklungsförderung. Um die Erfüllung genau dieser Aspekte kümmert sich das Jugendamt. Auch können sich Eltern dort beraten lassen, wenn sie sich über die geeignete Betreuungsform ihre Kindes noch nicht sicher sind.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Name | Kontaktdaten |
Leiterin Kindertagesstätte Hermannstein | Frau Sabine Becker | Tel.: 06441 995 149 |
Leiterin Kindertagesstätte Dalheim | Kindertagesstätte Dalheim | Tel.: 06441 522 85 |
Leiterin Kindertagesstätte Marienheim | Kindertagesstätte Marienheim | Tel.: 06441 995 146 |
Leiterin Kindergarten Bärenland Dutenhofen | Kindergarten Bärenland Dutenhofen | Tel.: 0641 244 97 |
Leiterin Kindertagesstätte Regenbogenland Hermannstein | Kindertagesstätte Regenbogenland Hermannstein | Tel.: 06441 995 149 |
Leiter Kindertagesstätte Münchholzhausen | Kindertagesstätte Münchholzhausen | Tel.: 06441 722 71 |
Leiterin Kindertagesstätte Naunheim | Kindertagesstätte Naunheim | Tel.: 06441 14 68 |
Leiterin Kindertagesstätte Nauborn | Kindertagesstätte Nauborn | Tel.: 6441 277 80 |
Leiterin Kindertagesstätte Mullewapp Hermannstein | Kindertagesstätte Mullewapp Hermannstein | Tel.: 06441 13 51 |
Fachberatung städtische Kitas und Kindertagespflege | Frau Yvonne Weber | Tel.: 06441 995 110 |
Leiterin Kindergarten Blasbach | Kindergarten Blasbach | Tel.: 06446 28 63 |
Leiterin Kindertagesstätte Garbenheim | Kindertagesstätte Garbenheim | Tel.: 06441 451 55 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagesstätten“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Kindertagesstättengebühren
Einkommensschwächere Familien erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Kindertagesstättengebühren.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagesstättengebühren“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Abteilung Soziale Dienste
Adoptionsvermittlung
Wenn Eltern überlegen, ob sie ihr Kind zur Adoption freigeben sollen oder wenn Paare mit dem Gedanken spielen, ein Kind zu adoptieren, können sie sich ans Jugendamt wenden. Hier werden sie beraten und können alle Fragen stellen. Darüber hinaus vermittelt das Jugendamt dann auch die Kinder und betreut die Adoptionsfamilien während und nach der Vermittlung.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Adoptionsvermittlung“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst ist für eine Vielzahl an verschiedenen Aufgabenbereichen zuständig. Hier können sich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder Eltern hinwenden, wenn sie sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, bei der sie Unterstützung benötigen. Gemeinsam wird das Problem betrachtet und nach einem Lösungsweg gesucht. Themen, mit denen Sie sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden können, sind beispielsweise die Erziehung, Trennung, Scheidung, Hilfen zur Erziehung oder das Umgangsrecht.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Eingliederungshilfe
Menschen, die eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben oder von solch einer bedroht sind, haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Durch diese sollen gesellschaftliche und soziale Einschränkungen gemildert werden und ein integriertes Leben soll ermöglicht werden. Zu den Leistungen, die in dem Zug gewährt werden können, gehören unter anderem heilpädagogische Leistungen, Integrationsmaßnahmen und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Blassl | Tel.: 06441 995 191 |
Frau Clarissa Georg | Tel.: 06441 995 197 |
Frau Kurbasa | Tel.: 06441 995 153 |
Frau Maluta | Tel.: 06441 995 129 |
Frau Jaqueline Schneider | Tel.: 06441 995 178 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Jugendhilfe in Strafsachen
Wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener straffällig geworden ist, schaltet sich die Jugendhilfe im Strafverfahren ein. Diese berät den Jugendlichen und seine Eltern und informiert über den weiteren Verfahrensablauf. Auch schaut sie sich die persönlichen Umstände des Straftäters an und den Grund seiner Handlung. Daraufhin kann die Jugendhilfe mögliche Hilfen anbieten, die den Jugendlichen dabei unterstützen sollen, wieder auf die richtige Bahn zu kommen. Im Fokus der Jugendhilfe steht immer der pädagogische Aspekt. Zudem bietet sie auch eine Grundlage für die Entscheidung des Gerichts.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe in Strafsachen“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Pflegekinderdienst
Manchmal kann es sein, dass Kinder nicht bei ihrer Familie leben bleiben können und woanders untergebracht werden müssen. Das kann dann sein, wenn die Eltern des Kindes so schwerwiegende Probleme haben, dass sie der Betreuung und Erziehung des Kindes nicht mehr gerecht werden können. Das Kind wird dann in einer Pflegefamilie untergebracht, bei der es Schutz, Sicherheit und Liebe erfährt. Der Aufenthalt des Kindes in der Pflegefamilie kann auf Dauer angelegt sein, oder aber nur für eine bestimmte Zeit. Es ist demnach also auch möglich, dass das Kind wieder zurück in seine Ursprungsfamilie geführt werden kann.
AnsprechpartnerInnen
Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Alle Leistungen der Jugendhilfe sind in irgendeiner Form mit Kosten verbunden. Da die meisten Leistungen allerdings auch übernommen werden, kümmert sich die Wirtschaftliche Jugendhilfe um die Abwicklung der Kosten von Jugendhilfeleistungen. Bei manchen Leistungen kann es auch sein, dass ein Kostenbeitrag notwendig ist, um den sich ebenfalls die Wirtschaftliche Jugendhilfe kümmert.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Petra Groß | Tel.: 06441 995 124 |
Frau Ramona Hedbabny | Tel.: 06441 995 123 |
Frau Annette Schikora | Tel.: 06441 995 125 |
Frau Hanna Simon | Tel.: 06441 995 143 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Wetzlar finden Sie hier.
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