55118 Mainz
Telefon: 06131 / 967-289
Fax: 06131 / 967-365
Fax: 06131 / 967-12289
E-Mail: landesjugendamt@lsjv.rlp.de
Leitung
Birgit Zeller
Telefon: 06131 / 967-290
E-Mail: zeller.birgit@lsjv.rlp.de
Ref. 31 – Allgemeine und Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe, Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe, Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Landesjugendhilfeausschuss, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfeplanung
Sybille Nonninger
Telefon: 06131 / 967-360
E-Mail: nonninger.sybille@lsjv.rlp.de
Ref. 32 – Psychosoziales Beratungswesen, Stiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“, Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, Ambulante Hilfen zur Erziehung, Aufgaben nach dem Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung
Karin Hanel
Telefon: 06131 / 967-523
E-Mail: karin.hanel@lsvj.rlp.de
L Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung Rheinland-Pfalz
Landesjugendamt
Rheinallee 97-101
Ref. 33 – Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
Iris Egger-Otho
Telefon: 06131 / 967-274
E-Mail: dymale-eckert.karin@lsjv.rlp.de
Ref. 34 – Hilfen zur Erziehung und für junge Volljährige, Eingliederungshilfe, Verinbarungen nach § 78 b SGB VIII, Zuständigkeit, Kostenerstattung, Kostenheranziehung, Bundeserziehungsgeldgesetz,
Unterhaltsvorschussgesetz, Familienerholung
Dr. Sandra Menk
Telefon: 06131 / 967-145
E-Mail: grogro.kirsten@lsjv.rlp.de
Ref. 35 – Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Betriebserlaubnisverfahren, Zentrale Beratungsstelle für Kinderschutz
Frank Wettengel
Telefon: 06131 / 967-380
E-Mail: wettengel.frank@lsvj.rlp.de
Ref. 36 – Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum (SPFZ), Berufspraktikum für Soziale Arbeit, Sekten und neureligiöse Gruppen
Susanne Kros
Telefon: 06131 / 967-130
E-Mail: kros.susanne@lsvj.rlp.de
Ref. 37 – Kindertagesstätten, Betriebserlaubnisverfahren, Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen, Kindertagespflege
Doris Michell
Telefon: 06131 / 967-293
E-Mail: michell.doris@lsjv.rlp.de
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„Das Landesjugendamt unterstützt die örtliche Jugendhilfe, die Jugendämter und die Fachkräfte von anderen Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe bei ihrer Arbeit. „,so heißt es auf der Website, d.h. aber auch, wenn Eltern sich an das LSJV RLP wenden, werden sie nicht die Unterstützung finden, die notwendig wäre.
Eine Einrichtung in RLP wurde durch den Sorgeberechtigten mehrfach darauf hingewiesen, dass die Unterbringung eines Jugendlichen rechtswidrig sei, da Hilfe zur Erziehung in Form von selbst vom Jugendlichen zunächst nicht gewollter Heimerziehung gegen den erklärten Willen des Sorgeberechtigten erbracht würde.
Die Einrichtung wurde deswegen mehrfach aufgefordert, die Unterbringung zu beenden, berief sich jedoch schließlich darauf, sie sei „nur Auftragnehmer des Jugendamtes“.
Dies wurde dem LSJV RLP zur Kenntnis gebracht und um Unterstützung bei der Lösung dieses Problems gebeten,
da es auch Aufgabe des Landesjugendamtes ist, bei Beschwerden über Jugendhilfeeinrichtungen tätig zu werden.
Das Landesjugendamt vertrat jedoch nur die zunächst grundsätzlich richtige Ansicht, dass ein Jugendamt für Planung und Umsetzung von Hilfe zur Erziehung zuständig sei und deswegen der Handlungsspielraum einer Jugendhilfeeinrichtung durch das Handeln des Jugendamtes mit beeinflusst werde.
Es verkannte dabei jedoch, – sei es bewusst oder durch Nachlässigkeit – dass in diesem Falle Hilfe zur Erziehung gegen den Willen der Beteiligten erbracht wurde und auch keine andere Legitimation für eine Unterbringung gegeben war.
Handlungsspielräume für Einrichtung und Jugendamt waren also tatsächlich gar nicht gegeben.
Eine Hilfeplanung ohne Beteiligung und Mitwirkung des Leistungsempfängers – das sind die Sorgeberechtigten und nicht die Kinder – konnte und durfte es daher gar nicht geben.
Die Unterbringung wäre sofort zu beenden gewesen – die Einrichtung hielt jedoch wohl nur aus wirtschaftlichen Gründen an dem Vertrag mit dem Jugendamt fest und verneinte, unterstützt durch das rechtswidrig agierende Jugendamt, jede Eigenverantwortung.
Trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage wurde die Beschwerde über die Einrichtung vom Landesjugendamt ignoriert und verschleppt, wurde also bis heute nicht bearbeitet und nicht beschieden.
Eine solche Vorgehensweise ist skandalös und im höchsten Maße kindswohlschädlich.
Da fragt man sich, wozu eigentlich Jugendämter und Landesjugendämter dienen?