Die Zuständigkeit für die Stadt Goch obliegt dem Jugendamt Goch.
Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Goch. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.
Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Goch erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.
Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Goch:
Rathaus
Markt 2
47574 Goch
Jugendamt Goch
Zuständigkeit | Name | Kontaktdaten |
Abteilungsleitung Jugendamt | Yvonne Zapke | Tel.: 02823 320 173 Mail: yvonne.zapke@goch.de |
Teamleitung Jugendamt | Birgit Fischer | Tel.: 02823 320 169 Mail: birgit.fischer@goch.de |
Teamleitung Jugendamt | Fabienne Heyer | Tel.: 02823 320 166 Mail: fabienne.heyer@goch.de |
Kinder, Jugend & Familie
Pflegschaften und Vormundschaften
Eine Pflegschaft oder Vormundschaft wird dann für ein Kind eingesetzt, wenn dessen Eltern der elterlichen Sorge nicht nachkommen oder nachkommen können. Bei einer Vormundschaft vertritt der Vormund die Interessen des Kindes in all seinen Lebensbereichen, während die Pflegschaft nur bestimmte Teile der elterlichen Sorge beinhaltet. In beiden Fällen wird die elterliche Sorge so lange übernommen, bis die Eltern wieder dazu in der Lage sind. Eine Vormundschaft tritt auch dann in Kraft, wenn die Mutter eines Kindes noch minderjährig ist. Sobald sie die Volljährigkeit erreicht hat, wird das Vormundschaftsverhältnis wieder aufgelöst.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Thomas Heiting | Tel.: 02823 320 155 Mail: thomas.heiting@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegschaften und Vormundschaften“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Förderung der Jugendverbandsarbeit
In der Stadt Goch gibt es eine Vielzahl an Angeboten für Kinder und Jugendlichen, durch die sie ihre Freizeit abwechslungsreich gestalten können. Die Angebote werden durch die freie Jugendhilfe, die Jugendverbandsarbeit und offenen Jugendeinrichtungen bereitgestellt. Da das mit Kosten verbunden ist und der Stadt Gohl die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen am Herzen liegt, fördert sie die Träger dieser Angebote.
Die Kinder und Jugendlichen erhalten durch diese Angebote nicht nur die Chance, ihre Freizeit nach ihren Wünschen zu gestalten, sondern können sich zudem in ihrer Persönlichkeit entwickeln. Außerdem sind sie dadurch in einem sozialen Umfeld und fördern soziale Kontakte, wodurch sie unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen erlangen oder vertiefen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Monika Dierkes | Tel.: 02823 320 163 Mail: monika.dierkes@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Förderung der Jugendverbandsarbeit“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Beistandschaft durch das Jugendamt
Ein alleinerziehender Elternteil hat die Möglichkeit, nach Bedarf eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Diese unterstützt ihn dann in den Themen Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung. Bei der Vaterschaftsanerkennung berät und unterstützt der Beistand nicht nur, sondern vertritt, je nach Notwendigkeit, auch das Kind bei einem gerichtlichen Vorgehen. Beim Thema Unterhalt berechnet er die Höhe der Unterhaltsverpflichtung unter Berücksichtigung des Einkommen des Unterhaltspflichtigen und kann auch hier bei Bedarf eine gerichtliche Vertretung vollziehen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Verena Lohmann | Tel.: 02823 320 149 Mail: verena.lohmann@goch.de |
Annalena Janßen | Tel.: 02823 320 160 Mail: annalena.janssen@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft durch das Jugendamt“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Beurkundungen
Das Jugendamt ist dazu befähigt, für verschiedene Bereiche Urkunden auszustellen. Dazu gehören die Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmungserklärung der Mutter, die Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtungen. Andernfalls können solche Beurkundungen auch bei einem Notar oder dem Standesamt eingeholt werden.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Verena Lohmann | Tel.: 02823 320 149 Mail: verena.lohmann@goch.de |
Annalena Janßen | Tel.: 02823 320 160 Mail: annalena.janssen@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Pflegekinderdienst
Aus den verschiedensten Gründen kann es sein, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben bleiben können. Ist dies der Fall, gibt es die Option, dass die Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Der Pflegekinderdienst organisiert und übernimmt dabei die Vermittlung.
Zunächst jedoch betrachtet er die Familien, die sich als Pflegefamilie bewerben und entscheidet, ob sich diese für diese Aufgabe eignen. Bei einer Eignung werden die Pflegefamilien zudem von dem Pflegekinderdienst in Hinsicht der Aufnahme eines Kindes geschult. Wenn es zu der eigentlichen Vermittlung kommt, steht vor allem das Wohl des Kindes im Vordergrund. Die Kinder werden also nur in Familien vermitteln, die auch zu ihnen passen. Während des Pflegeverhältnisses steht der Pflegekinderdienst dann weiterhin in Kontakt mit der Pflegefamilie und unterstützt und berät nach Bedarf.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Verena Hanelt | Tel.: 02823 320 270 Mail: verena.hanelt@goch.de |
Frauke Aymans | Tel.: 02823 320 168 Mail: frauke.aymans@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Unterhaltsvorschuss (UVG)
Ein Kind, das bei seinem alleinerziehenden Elternteil lebt und dessen anderer Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt, hat einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser Vorschuss ist eine staatliche Leistung und sorgt dafür, dass die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes gesichert ist. Falls der unterhaltspflichtige Elternteil diesen Unterhalt eigentlich ganz oder teilweise zahlen könnte, dies aber nicht tut, muss er den Vorschuss später zurückzahlen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Daniel Borrmann | Tel.: 02823 320 167 Mail: uvk@goch.de |
Jutta Simons | Tel.: 02823 320 157 Mail: uvk@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss (UVG)“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Kindertrödel
Jährlich wird vom Jugendamt Goch ein Kindertrödelmarkt im Gocher Kastell veranstaltet. Dort können Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren ihre Spielsachen verkaufen. Um als Verkäufer an dem Trödelmarkt teilzunehmen, muss man sich zunächst online anmelden und eine Standgebühr von 10€ zahlen. Das nötige Formular wird rechtzeitig vor dem Trödelmarkt online gestellt. Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhält man eine Benachrichtigung mit seiner Standnummer, so wie weitere Infomrationen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Monika Dierkes | Tel.: 02823 320 163 Mail: monika.dierkes@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertrödel“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Frühe Hilfen
Die Frühen Hilfen verstehen sich als präventives Angebot. Sie richten sich an werdende Eltern und Eltern mit kleinen Kindern in einem Alter von 0 bis 3 Jahren. Durch das Angebot der Frühen Hilfen sollen Eltern Unterstützung im Bezug auf das Leben mit Kind erhalten. Es soll die Erziehungskompetenz gestärkt werden und Kinder soll eine sichere und fördernde Lebensgrundlage und Entwicklung geboten werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Elter also dieses Angebot wahrnehmen. Die Angebote sind dabei vielfältig, was dadurch ermöglicht wird, dass die Frühen Hilfen ein interdisziplinäres Netzwerk sind und Fachkräfte aus verschiedenen Einrichtungen mitwirken. Dazu gehören beispielsweise die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Schwangerschaftsberatung oder aber auch psychosoziale Dienste.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Fabienne Heyer | Tel.: 02823 320 166 Mail: fabienne.heyer@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Kindertagespflege – Vermittlung einer Kindertagespflegeperson
Eine Alternative zur Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte ist die Kindertagespflege. Ebenso wie in einer Kindertagesstätte übernimmt die Kindertagespflegeperson die Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes, während es in ihrer Obhut ist. Dabei steht die gesunde Entwicklung des Kindes zu einem eigenverantwortlichen Menschen im Vordergrund. Der Vorteil der Kindertagespflege ist die Betreuung der Kinder in Kleingruppen. So kann noch individueller auf die Kinder eingegangen werden. Auch zeichnet sie sich durch ihre flexible und passgenaue Betreuung aus, wodurch die Eltern Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können.
Im Normalfall werden maximal 5 Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen Raum für diese Zwecke anzumieten oder das Angebot einer Großtagespflege. Bei der Großtagespflege werden maximal 9 Kinder von bis zu 3 Tagespflegepersonen betreut.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Fabienne Heyer | Tel.: 02823 320 166 Mail: fabienne.heyer@goch.de |
Kim Heemann | Tel.: 02823 320 162 Mail: kim.heemann@goch.de |
Lisa Urbanek | Tel.: 02823 320 347 Mail: lisa.urbanek@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege – Vermittlung einer Kindertagespflegeperson“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Elternbeiträge
Die Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder in Form der Kindertagespflege ist mit Kosten verbunden. Aus diesem Grund müssen Eltern einen gewissen Beitrag zahlen, wenn sie dieses Angebot in Anspruch nehmen. Wie hoch dieser Beitrag ist, ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung in Zusammenhang mit der wöchentlichen Betreuungszeit und der finanzielle Lage, also dem Einkommen der Eltern.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Silvia Bodden | Tel.: 02823 320 158 Mail: silvia.bodden@goch.de |
Maria Humble | Tel.: 02823 320 233 Mail: maria.humble@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeiträge“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft
Kinder und Jugendliche bedürfen einem besonderen Schutz. Deshalb haben Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, einen ernstzunehmenden Schutzauftrag. Gerade in Fällen, bei denen ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht, ist es für diese Personen allerdings nicht immer ganz einfach diesen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Denn vor allem Unsicherheit kann häufig im Vordergrund stehen.
Aus diesem Grund gibt es die Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft. An diese können sich diese Personen bei einem Verdacht wenden. Gemeinsam wird die Situation des Kindes betrachtet und die insoweit erfahrene Fachkraft hilft bei der Einschätzung der Gefährdung. Da sie auch mit anderen Einrichtungen und Hilfen zusammen arbeitet, kann sie bei Bedarf auch an geeignete Hilfen verweisen. Ist allerdings mit einer ernsthaften Gefährdung zu rechnen, muss sofort das Jugendamt verständigt werden.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Fabienne Heyer | Tel.: 02823 320 166 Mail: fabienne.heyer@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Kinder, Jugendliche, sowie ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten können bei Bedarf Hilfe vom Jugendamt oder verschiedenen anderen Einrichtungen in Anspruch nehmen. Bei manchen ambulanten, stationären oder teilstationären Angeboten ist allerdings eine Bewilligung notwendig. Diese, genau so wie die Zu- oder Absage zu Kostenübernahmen, werden von der wirtschaftlichen Jugendhilfe getätigt. Sie prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und übernehmen die finanzielle Abwicklung. Sie stehen dabei immer im engen Austausch mit den Trägern der Hilfsangebote.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Maike Bodden | Tel.: 02823 320 263 Mail: wirtschaftlichejugendhilfe@goch.de |
David Gipmann | Tel.: 02823 320 230 Mail: wirtschaftlichejugendhilfe@goch.de |
Sophie de Ryk | Tel.: 02823 320 259 Mail: wirtschaftlichejugendhilfe@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder oder Jugendliche, die eine seelische Behinderung haben oder von solch einer bedroht sind, haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Man spricht dann von einer seelischen Behinderung, wenn ein Kind oder Jugendlicher in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder solch eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Welche Eingliederungshilfe genau zum Einsatz kommt, richtet sich nach dem Einzelfall. Die Hilfen können in stationärer, teilstationärer oder ambulanter Form stattfinden. Durch eine geeignete Hilfe soll die Beeinträchtigung im sozialen Leben gemildert oder abgewendet werden.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Jessica Hubert | Tel.: 02823 320 141 Mail: Jessica.Hubert@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst ist ein Bereich des Jugendamtes, der auf der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe basiert. Er ist Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche, sowie deren Eltern, wenn es Probleme in der Familie oder Schule gibt. Auch wenn es Probleme in der Persönlichkeitsentwicklung gibt, kann man sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden. Er berät und unterstützt nicht nur in Hinsicht auf die aktuelle persönliche Situation des Hilfesuchenden, sondern kann bei Bedarf auch an geeignete Einrichtungen weitervermitteln. Selbst führt er auch Hilfen zur Erziehung durch, die es in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form gibt.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Birgit Fischer | Tel.: 02823 320 169 Mail: birgit.fischer@goch.de |
Lisa Hendricks | Tel.: 02823 320 179 Mail: lisa.hendricks@goch.de |
Lisa-Marie Heyrichs | Tel.: 02823 320 197 Mail: lisa-marie.heyrichs@goch.de |
Hanne Kosman | Tel.: 02823 320 196 Mail: hanne.kosman@goch.de |
Louisa Verhaßelt | Tel.: 02823 320 159 Mail: louisa.verhasselt@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Die Jugendhilfe im Strafverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener bis 21 Jahre eine Straftat begangen hat und deshalb strafrechtlich gegen ihn vorgegangen wird. Sie berät und unterstützt in diesem Fall nicht nur den Jugendlichen selbst, sondern auch dessen Eltern. Die Jugendhilfe betreut ihn während des gesamten Verfahrens, informiert über dessen Verlauf und steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Darüber hinaus hat die Jugendhilfe im Strafverfahren die Aufgabe, den Jugendlichen und seine sozialen und familiären Hintergründe besser kennenzulernen, um so auch geeignete Hilfsangebote in Betracht ziehen zu können. Diese werden dann auch dem Gericht mitgeteilt, damit eine gewinnbringende und sinnvolle Strafe gefunden werden kann. Die Jugendhilfe bringt demnach die persönlichen Gesichtspunkte in die Verhandlung ein.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Marta Stettinger | Tel.: 02823 320 171 Mail: marta.stettinger@goch.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)“ vom Jugendamt Goch finden Sie hier.
Kommentar abgeben