Jugendämter Niedersachsen

Springe Jugendamt (Region Hannover)

Niedersachsen Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

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Die für Springe und Pattensen zuständige Jugendhilfestation hat die folgende Adresse Fünfhausenstraße 6, 31832 Springe.
Weitere Kontaktdaten sind: E-Mail: jhst-springe@region-hannover.de,
Tel.: +49 511 616-23002, Fax: +49 511 616-23101.

Adoptionen
Telefon: 0511 / 61-622129
E-Mail: pflegekinder@region-hannover.de

Kinder-, Jugendschutz
Telefon: 05130 / 37-66339
E-Mail: jugendarbeit@region-hannover.de

Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Unterhaltsberatung
Telefon: 0511 / 61-621211
E-Mail: beistaende@region-hannover.de

Pflegekinderdienst
Telefon: 0511 / 61-622129
E-Mail: pflegekinder@region-hannover.de

Jugendgerichtshilfe (JGH)
Manfred Massalski
Telefon: 0511 / 61-623001

Unterhaltsvorschuss (UVG)
Telefon: 0511 / 61-61124001
E-Mail: uvg@region-hannover.de

J

Urkunden
Telefon: 0511 / 61-621221

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 0511 / 61-61124546
E-Mail: team51.02@region-hannover.de

Jugendhilfestation der Region Hannover für Springe und Pattensen
Manfred Massalski
Telefon: 0511 / 61-623001
E-Mail: manfred.massalski@region-hannover.de

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Kernstadt Springe, Dahle

Christian Moritz
Telefon: 0511 / 61-623006
Kernstadt Springe, Altenhagen, Eldagsen, Holtensen
Anja Müller
Telefon: 0511 / 61-623005
Alvesrode, Bennigsen, Alferde, Mittelrode, Boitzum, Völksen
Jana Klein
Telefon: 0511 / 61-623007
Gestorf, Springe
Martina Henneböhle
Telefon: 0511 / 61-623004
Pattensen
Steinstraße 25
30982 Pattensen
Christina Kok
Telefon: 0511 / 61-623003

1 Kommentar

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  • Jugendämter sind in der heutigen Zeit enorm wichtig, dafür sollte einfach mehr Geld da sein. Es wird soviel Geld für unnütze Dinge rausgeschmissen. Bitte ihr hohen Herren bedenkt doch die Jugend ist unsere Zukunft und Hilfe brauchen heute ganz viel Eltern weil sie einfach überfordert sind.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.