Die Zuständigkeit für den Kreis Coesfeld obliegt dem Jugendamt Coesfeld Kreis.
Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Coesfeld Kreis. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.
Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Coesfeld Kreis erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.
Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Coesfeld Kreis:
Abteilung 51 – Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
Tel.: 02541 180
Mail: info@kreis-coesfeld.de
Jugendamt Coesfeld Kreis
Sozialpädagogische Dienste
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Anlaufstelle für eine Vielzahl an Anliegen. Er möchte mit seiner Arbeit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche unter den bestmöglichen Voraussetzungen aufwachsen und sich in Sicherheit befinden. Der ASD ist deshalb nicht nur Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche selbst, sondern auch für deren Eltern, Erziehungsberechtigte und anderen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammen arbeiten.
An den ASD kann sich gewendet werden, wenn es Probleme bei der Erziehung oder Entwicklung des Kindes gibt, wenn im Alltag Schwierigkeiten auftauchen, die man selbst nicht mehr bewältigen kann oder wenn es größere Konflikte in der Familie gibt. Durch ein Gespräch wird die Situation betrachtet, woraufhin eine angepasste Beratung und Unterstützung stattfinden kann. Bei Bedarf hat der ASD auch die notwendigen Kontaktdaten, um an passende Hilfseinrichtungen weiterzuleiten.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Herr Bernd Tübing | Tel.: 02541 185 200 Mail: bernd.tuebing@kreis-coesfeld.de |
Frau Elke Beck | Tel.: 02541 185 100 Mail: elke.beck@kreis-coesfeld.de |
Frau Friedel Esther Bröker | Tel.: 02541 185 102 Mail: friedel-esther.broeker@kreis-coesfeld.de |
Frau Isabell Sträter | Tel.: 02591 918 351 01 Mail: isabell.straeter@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Pflegekinderdienst
In manchen Situationen ist es leider nicht möglich, dass das Kind bei seinen leiblichen Eltern leben bleibt. Dabei kann das ganz unterschiedliche Gründe haben. Um dem Kind dennoch ein sicheres und unterstützendes Aufwachsen zu ermöglichen, gibt es die Pflegefamilien. Dort kann ein Kind im Umfeld einer Familie aufwachsen, erhält Zuneigung und ein liebevolles Zuhause.
Der Pflegekinderdienst hat dabei die Aufgabe, die Vermittlung des Kindes einzuleiten, durchzuführen und auch noch nach erfolgreicher Vermittlung allen beteiligten Personen beiseite zu stehen. Er achtet bei der Vermittlung auch darauf, dass die Familie zum Kind passt und auch andersherum. Je nach Situation kann es dann sein, dass das Kind auf Dauer in einer Pflegefamilie lebt oder aber die Möglichkeit besteht, dass das Kind nach einer gewissen Zeit wieder zurück in seine Familie kann.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Petra Kluth | Tel.: 02541 185 118 Mail: petra.kluth@kreis-coesfeld.de |
Frau Nicole Kasper | Tel.: 02591 918 351 22 Mail: nicole.kasper@kreis-coesfeld.de |
Frau Sabine Oberthür-Gehrmann | Tel.: 02591 918 351 07 Mail: sabine.oberthuergehrmann@kreis-coesfeld.de |
Frau Verena Thimm | Tel.: 02541 185 121 Mail: verena.thimm@kreis-coesfeld.de |
Frau Edith Blumenthal | Tel.: 02541 185 126 Mail: edith.blumenthal@kreis-coesfeld.de |
Frau Vanessa Salina Bücker | Tel.: 02541 185 109 Mail: vanessa.buecker@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Adoptionsvermittlung
Auch bei der Adoptionsvermittlung geht es darum, Kindern und Jugendlichen ein Zuhause zu geben, wenn sie bei ihren leiblichen Eltern nicht leben bleiben können. Anders als bei einem Pflegeverhältnis ist eine Adoption allerdings von Beginn an auf Dauer angelegt, was bedeutet, dass sie nicht zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren werden.
Die Adoptionsvermittlung unterstützt sowohl Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, als auch Familien, die ein Kind bei sich aufnehmen wollen. Im letzteren Fall schaut die Adoptionsvermittlung zunächst, ob Adoptionsbewerber überhaupt für diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sind. In einem positiven Fall wird zudem darauf geachtet, dass die Adoptivfamilie auch zu dem Kind passt. Denn das Wohl des Kindes steht bei dem ganzen Prozess immer im Vordergrund. Sollte eine Vermittlung stattgefunden haben, steht die Adoptionsvermittlungsstelle auch weiterhin den Adoptiveltern und dem aufgenommen Kind zur Verfügung, um Unterstützung und Beratung anzubieten.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Edith Blumenthal | Tel.: 02541 185 126 Mail: edith.blumenthal@kreis-coesfeld.de |
Frau Petra Kluth | Tel.: 02541 185 118 Mail: petra.kluth@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Adoptionsvermittlung“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener in Konflikt mit dem Gesetz gerät und gegen ihn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, kommt die Jugendhilfe im Strafverfahren zum Einsatz. Diese berät und unterstützt den Jugendlichen und seine Eltern in dem gesamten Prozess. Er klärt über den Verlauf des Verfahrens auf und beantwortet auch diverse Fragen, die der Straftäter oder seine Eltern haben. Darüber hinaus hat er auch die Aufgabe, den Jugendlichen, sein Umfeld und seine derzeitige Situation besser kennenzulernen. Dadurch hat sie dann die Möglichkeit, passende Hilfemaßnahmen zu ermitteln, die dem Jugendlichen dabei helfen können, seine Probleme zu bewältigen und nicht erneut straffällig zu werden. Die Ergebnisse, zu denen die Jugendhilfe kommt, teilt sie ebenfalls als Entscheidungshilfe dem Gericht mit.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Herr Michael Reckfort | Tel.: 02541 185 131 Mail: michael.reckfort@kreis-coesfeld.de |
Herr Florian Krimpmann | Tel.: 02591 918 351 32 Mail: florian.krimpmann@kreis-coesfeld.de |
Herr Jan Leonard Esche | Tel.: 02541 185 134 Mail: leonard.esche@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Strafverfahren“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
Kindertageseinrichtungen
In Kindertageseinrichtungen werden Kinder nicht nur betreut, sondern erfahren auch Bildung und Erziehung. Deshalb ist diese Zeit nicht gerade unbedeutsam in Leben eines Kindes. Eltern haben die Möglichkeit, aus einem breiten Angebot zu wählen, das die Städte, Gemeinden und freien Träger zur Verfügung stellen. Das Jugendamt Coesfeld Kreis ist hierbei für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Städte Coesfeld und Dülmen zuständig.
Um alle Anliegen, die das Thema Elterngeld betreffen, sind die einzelnen Städte oder Gemeinden selbst zuständig, in der die Kindertageseinrichtung sich befindet.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Yvonne Benson | Tel.: 02541 185 235 Mail: yvonne.benson@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertageseinrichtungen“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Elterngeld
Wenn sich Eltern dazu entscheiden, die Betreuung ihres Babys oder Kleinkindes selbst zu übernehmen und in Elternzeit zu gehen, haben sie Anspruch auf Elterngeld, welches den wirtschaftlichen Ausfall während der Elternzeit ausgleichen soll. Demnach werden Eltern dabei unterstützt, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinen. Die Elterngeldkasse Coesfeld ist dabei für all diejenigen zuständig, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Herr Jannik Fiege | Tel.: 02541 185 280 Mail: jannik.fiege@kreis-coesfeld.de |
Frau Lotta Sophie Eckwert | Tel.: 02541 185 262 Mail: lotta.eckwert@kreis-coesfeld.de |
Herr Finn Elkemann | Tel.: 02541 185 245 Mail: finn.elkemann@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Elterngeld“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Vormundschaften
Wenn die Eltern eines Kindes ihrer elterlichen Sorge nicht mehr nachkommen können oder dürfen, kann durch eine richterliche Anordnung oder kraft Gesetzes eine Vormundschaft für das Kind eingerichtet werden. Wird als Vormund für ein Kind das Jugendamt eingesetzt, spricht man von einer Amtsvormundschaft. Der Vormund vertritt dann die Interessen des Kindes und ist immer dem Wohl des Kindes bedacht. Gründe für die Notwendigkeit der Einrichtung einer Vormundschaft können beispielsweise der Tod der Eltern sein, Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls oder Ruhen der elterlichen Sorge mit der Einwilligung zur Adoption.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Walburga Niemann | Tel.: 02541 185 263 Mail: walburga.niemann@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaften“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Beistandschaft
Wenn in den Bereichen der Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsfeststellung oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Unterstützung benötigt wird, kann ein alleinerziehender Elternteil eine Beistandschaft für diese Themen einrichten lassen. So kann er nicht nur eine Beratung in Anspruch nehmen, sondern auch beispielsweise konkrete Unterstützung bei der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung erhalten. Das Kind wird in diesem Fall von dem Beistand vor Gericht vertreten. Um eine Beistandschaft einrichten zu lassen, ist ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt nötig.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Melissa Benson | Tel.: 02541 185 250 Mail: melissa.benson@kreis-coesfeld.de |
Frau Annette Konert | Tel.: 02541 185 251 Mail: annette.konert@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Beurkundungen
Das Jugendamt verfügt über befähigte Mitarbeiterinnen, die in bestimmten Themen Urkunden ausstellen können. Zu den Themen gehören die Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmungserklärung der Mutter, die Beurkundung von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen und Sorgeerklärungen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Melissa Benson | Tel.: 02541 185 250 Mail: melissa.benson@kreis-coesfeld.de |
Frau Annette Konert | Tel.: 02541 185 251 Mail: annette.konert@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsheranziehung
Ein Kind, das bei seinem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt bekommt oder dies nicht regelmäßig oder in voller Höhe, hat Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen. Um diese zu bekommen, muss der alleinerziehende Elternteil einen Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse einreichen. Dieser Antrag kann auch online gestellt werden.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Anke Thor | Tel.: 02541 185 211 Mail: anke.thor@kreis-coesfeld.de |
Frau Dagmar Ludwig | Tel.: 02541 185 257 Mail: dagmar.ludwig@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich “ Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsheranziehung“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Prävention
Jugendhilfeplanung
Dem Kreis Coesfeld ist es wichtig, dass Kinder sicher aufwachsen können, Jugendliche sich vollends entwickeln können und Familien ein angenehmes Leben leben können. Um dies zu gewährleisten, ist es unter anderem notwendig, dass Kinder und ihre Familien Unterstützung und Hilfe bekommen, wenn sie es benötigen. Damit in dieser Situation eine passende Hilfe zur Verfügung steht, kümmert sich die Jugendhilfeplanung darum, ein flächendeckendes Konzept in Bezug auf die Jugendhilfe zu erstellen und umzusetzen. Auch werden in diesem Prozess die Wünsche und Interessen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien berücksichtigt und mit einbezogen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Carolin Hoschke | Tel.: 02541 185 243 Mail: carolin.hoschke@kreis-coesfeld.de |
Frau Janina Przybyl | Tel.: 02541 185 246 Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfeplanung“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Frühe Hilfen
Die Frühen Hilfen sind ein Unterstützungskonzept, das sich an werdende Eltern oder Eltern mit einem Kind bis zu einem Alter von 3 Jahren richtet. Eltern haben die Möglichkeit, diverse Angebote zu nutzen, um Fragen oder Probleme anzusprechen, ihre Erziehungskompetenzen zu stärken oder nützliche Informationen zur Erziehung zu erlangen. Die Angebote werden dabei von den Frühen Hilfen gestellt, die sich als Netzwerk verstehen, das aus verschiedenen Bereichen, wie dem Gesundheitswesen oder der Jugendhilfe besteht. Falls die Beratungs- oder Elternbildungsangebote nicht ausreichen oder es schwerwiegendere Probleme in der Familie in Bezug auf den Nachwuchs gibt, haben die Fachkräfte der Frühen Hilfen auch die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten zu anderen Einrichtungen oder Hilfeleistungen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Janina Przybyl | Tel.: 02541 185 246 Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de |
Frau Carolin Hoschke | Tel.: 02541 185 243 Mail: carolin.hoschke@kreis-coesfeld.de |
Frau Christina Schulze Schencking | Tel.: 02541 185 108 Mail: christina.schulzeschencking@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Kinder – und Jugendarbeit
Die Kinder- und Jugendarbeit hat zwei wesentliche Aufgabenbereiche, in denen sie tätig ist. Zum einen fördert sie außerschulische Angebote für Kinder und Jugendliche und zum anderen ist sie zuständig für die Fachberatung von Trägern und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbände, Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe. Auch die finanzielle Förderung bestimmter Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen fällt in den Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendarbeit.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 02541 185 140 Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder – und Jugendarbeit“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche sind in unserer Gesellschaft eine Gruppe, die besonders schutzbedürftig sind. Zum einen gibt es deshalb Gesetze, die den Kinder- und Jugendschutz betreffen. Zum anderen gibt es den sogenannten erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Dieser hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche dazu zu befähigen, sich selbst vor Gefahren zu schützen, indem ihre Eigenverantwortlichkeit, Entscheidungs- und Kritikfähigkeit gefördert wird. Die Fachkräfte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes betrachtet deshalb gesellschaftlich wichtige Themen und leiten davon entsprechende Angebote ab, die dahingehend Unterstützung bieten. Es werden allerdings nicht nur Angebote für Kinder und Jugendliche konzipiert. Auch gibt es entsprechende Angebote für Eltern, die ebenfalls eine wichtige Rolle im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz spielen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Frau Janina Przybyl | Tel.: 02541 185 246 Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ vom Jugendamt Coesfeld Kreis finden Sie hier.
Hallo
Ich und meine frau haben da ein Sehr großes Problem mit dem Jugendamt Coesfeld meine Frau und ich haben vor Knapp Fünf Tagen unser Erstes Kind Bekommen und keine 24 stunden nach dem unser Kind auf der Welt war hat uns das Jugendamt das Kind Weg genommen und die Begründung die die vor gebracht haben sind ja mehr als dürftig gut wir haben uns vor der Schwangerschaft meiner Frau eine Hilfe vom Jugendamt geholt damit uns gezeigt wird was wir besser machen können aber das dies zu unserem nachteil benuzt und anch einem urteil des bundesverfassungsgericht vom jahre 2004 darf das jugendamt nur noch kinder weg nehemen wenn eine beweisbarer grund vorliegt und auf nachfrage einer fremden person heisst es das auch wenn sie schwanger werden würde das sofort nach der geburt das kind weggenommen wird also ich wollte euch nur mitteilen wie hinterlistig dasJugendamt Coesfeld ist und ich rate euch sucht euch soroft einen guten anwallt wenn ihr keine hilfen bekommt
Ich habe ständig Ärger mt der Beistandschaft. Sie ist dafür gedacht, das der Kindesvater das Geld an das Jugendamt zahlt und diese das an die Kindesmutter nahtlos weiterleiten. Mein Problem ist, das ich jeden, bis auf zweimal, Monat dem Unterhalt meiner Tochter hinterher telefonieren darf. Und das heißt noch lange nicht das es überwiesen ist. Kam schon 2-3 mal vor, das es „hängen“ gelieben ist. Und im Endeffekt eher zum Ende des Monats bei mir ankam, obwohl der Überweisungstermin zum 1. des Monats ist.
Beschweren kann man sich auch nirgends, da es dann heisst, sprechen Sie mit Frau…… darüber.
Mittlerweile macht mich das echt fertig
Die Mitarbeiter/-innen sind leider fachlich wenig kompetent,führen kaum Gespräche, schalten umgehend das Gericht ein, wenn man eine abweichende Meinung hat. Ihrer Aufgabe, Familien wirklich zu unterstützen, kommen sie nicht nach. Ich kann nur jeden eindringlich davor warnen, sich an dieses Jugendamt zu wenden. Sie zerstören Familien!
Wir machen gerade genau diese Erfahrungen die Sie schildern mit. Ich bitte Sie um Kontaktierung bezüglich Ihrer Erfahrungen und Wege (Mittel ) sich dagegen zu wehren.
MfG
A.W
Hallo Arnd,
welche Erfahrung machen Sie mit. Ich bin grade mal auf dieser Seite gelandet da ich auch mit dem Jugendamt zu tun habe?
Ich/ wir sind bis dato sehr zufrieden mit dem Jugendamt und ich verstehe auch nicht wie man vom Jugendamt das Kind weggenommen bekommt ohne Begründung.
Würde mich über Infos freuen
LG
V.Lapp
Bitte die P E T I T I O N
auf google plus
von Karin Rohmann
unterschreiben und weiterleiten :
„Endgültige Schließung der Jugendämter und völlige Abschaffung der kriminellen Jugendhilfeindustrie“
Frau Rohmann,
vergessen Sie es, es wird niemals eine Schließung der Jugendämter
geben. Ganz im Gegenteil. Im Zuge der NWO werden die Jugendämter
mit noch mehr Befugnissen ausgestattet. Der Datenverkehr zwischen
Jugendamt Polizei und Gesundheitsamt wird zunehmen oder vielmehr
frei fließen. Auch über Lebenspartner wie z.B. Stiefväter usw. werden
vom JA Daten abgefragt. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass der z.B, einer
leiblichen Mutter vor die Wahl gestellt wird, entweder den Partner
zu verlassen oder das Kind in die Obhut des JA zu übergeben. Weigert
sie sich, wird ihr das Kind zwangsweise entzogen. Ist sie dann immer noch
nicht kooperativ, bekommt sie Kontakt, bzw. Umgangsverbot.
Da kommt Großartiges auf die deutsche Gesellschaft zu, die meisten
Bürger haben es nur noch nicht kapiert oder wollen es nicht wahrnehmen.
Es wird zukünftig über jedes Kind eine Akte geführt. Bereits vor der
Geburt wird das JA tätig. Ist die Mutter drogenabhängig oder kriminell,
wird ihr das Kind zumeist direkt nach Geburt entzogen, was gegenwärtig
ja schon oft praktiziert wird.
Mein Name ist Michael Strerath, Dipl.-Päd., Dipl. Soz.-Päd.
Ich bin Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagoge
-Experte für Pädagogik und Soziales
Berate auch Kinder und Jugendliche in Notsituationen
Schreibe erziehungswissenschaftliche Gutachten für JA, Gerichte und Schule
Hallo??
„Ist die Mutter drogenabhängig oder kriminell,
wird ihr das Kind zumeist direkt nach Geburt entzogen, was gegenwärtig
ja schon oft praktiziert wird.
Was erwarten wir dann, dass sie als nun Mutter mit dem Kind nach Hause geht? Als sei das ganz normal?
Ich frage mich grad ob ich es auch richtig gelesen habe, dass man dann hier das Jugendamt als die Kinderräuber bezeichnet?!
Was ist mit dem Kind? hat es grad kein Recht auf ein normales Leben?
Was kann ein nichtehelicher Vater tun, wenn sein Sohn der Mutter. Weg genommen wird und in eine Pflegefamilie soll?
Der Vater bat die Vaterschaft nicht anerkennen können, da er eine zeit lang nicht wusste das es sein Sohn ist.
Unwissenheit schützt nicht, ich weiss.
Aber dieser Mann kümmert sich seit der geburt, zahlt Unterhalt, sogar mehr als er müsste. Hast eine feste arbeeit. Hat immer zeit für den kleinen (damals grad vier) gehabt. Und auch jetzt kämpft er jede minute… Neben job und gerichts Terminen.
Nun soll der. Kleine. In die Pflege obwohl väterlicher seit s die familie für Vater und Sohn da sind. Sie würden den kleinen sogar adoptieren.
Was kann der Vater tun um den jungen zu bekommen. Er soll ihn nicht mehr sehen dürfen. Dabei brauchen beide sich