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Jugendamt Ibbenbüren

Jugendamt Ibbenbüren

Die Zuständigkeit für die Stadt Ibbenbüren obliegt dem Jugendamt Ibbenbüren.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Ibbenbüren. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Ibbenbüren erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Ibbenbüren

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Ibbenbüren:

Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

Tel.: 05451 931 51 20
Mail: annette.kipp@ibbenbueren.de

Jugendamt Ibbenbüren

Allgemeiner sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Anlaufstelle für eine Vielzahl an Anliegen, Problemen und Schwierigkeiten. Mit seiner Beratung und Unterstützung will er Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche dabei helfen, ihr Anliegen in den Griff zu bekommen. Er ist diesbezüglich Ansprechpartner bei schwierigen Lebens- und Familiensituationen, bei der Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes im Falle einer Trennung oder Scheidung, bei Erziehungsfragen und bei Problemen zwischen Eltern und Kinder. Durch eine Beratung sollen praktische Hilfestellungen und Denkanstöße gegeben werden, um die entsprechende Situation zu meistern. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Allgemeine Soziale Dienst an entsprechende Einrichtungen weitervermittelt, die sich beispielsweise auf die Problemsituation spezialisiert haben. Auch können ambulante oder stationäre Erziehungshilfen angeboten werden.

Allgemeiner Sozialer Dienst
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
Allgemeiner Sozialer Dienst
Laura Heitling
Tel.: 05451 931 51 44
Mail: laura.heitling@ibbenbueren.de

René Leisering
Tel.: 05451 931 51 47
Mail: rene.leisering@ibbenbueren.de

Elena Rode
Tel.: 05451 931 51 50
Mail: elena.rode@ibbenbueren.de

Christina Roider
Tel.: 05451 931 51 51
Mail: christina.roider@ibbenbueren.de

Jana Wolter
Tel.: 05451 931 632
Mail: jana.wolter@ibbenbueren.de
Konzeptionen und Spezialdienste
Kerstin Gohmann
Tel.: 05451 931 51 81
Mail: kerstin.gohmann@ibbenbueren.de

Pawel Mykietynski
Tel.: 05451 931 51 86
Mail: pawel.mykietynski@ibbenbueren.de

Gabriele Wienecke
Tel.: 05451 931 51 89
Mail: gabriele.wienecke@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner sozialer Dienst“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Beistandschaften

Eine Beistandschaft dient als Unterstützung in Angelegenheiten, die die Vaterschaftsanerkennung und den Unterhaltsanspruch betreffen. So können alleinerziehende Eltern, die entweder das alleinige Sorgerecht besitzen oder aber das Kind in ihrer Obhut haben, eine Beistandschaft für ihr Kind einrichten. Diese Beistandschaft unterstützt dann bei dem Prozess der Vaterschaftsanerkennung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Dabei ist es egal, ob diese Angelegenheiten außergerichtlich oder vor Gericht geklärt werden. Im Falle einer Verhandlung vertritt der Beistand das Kind auch vor Gericht. Sein Bestreben ist es, die Interessen und das Wohl des Kindes zu vertreten und in diesem Sinne zu handeln. Eine Beistandschaft endet auf Wunsch des antragstellenden Elternteil oder aber wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Heidi Haase
Tel.: 05451 931 51 13
Mail: heidi.haase@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Beurkundungen

Das Jugendamt verfügt über entsprechende Mitarbeiterinnen, die für bestimmte Bereiche Beurkundungen durchführen können. Zu den möglichen Urkunden gehören die Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmungserklärung der Mutter bezüglich der Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtungen und die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Um solch eine Urkunde vom Jugendamt zu erhalten, empfiehlt es sich zuvor einen Termin zu vereinbaren.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Elisabeth Wordtmann
Tel.: 05451 931 51 29
Mail: elisabeth.wordtmann@ibbenbueren.de

Claudia Dyk
Tel.: 05451 931 51 10
Mail: claudia.dyk@ibbenbueren.de

Heidi Haase
Tel.: 05451 931 51 13
Mail: heidi.haase@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Elternbeiträge

Wenn Kinder eine Form der Kindertagesbetreuung besuchen, müssen die Eltern einen entsprechenden Elternbeitrag zahlen, der vom Jugendamt zur Mitfinanzierung der Jahresbetriebskosten erhoben wird. Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei individuell nach dem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen der Eltern. In allen Fragen und Angelegenheiten rund um das Thema Elternbeiträge steht das Jugendamt beratend und unterstützend zur Seite. Es informiert beispielsweise über die rechtliche Situation, unterstützt bei der Erbringung von notwendigen Nachweisen und berät in der Situation, wenn Geschwisterkinder gleichzeitig eine Kindertagesbetreuung besuchen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

A-G
Andrea AlbersTel.: 05451 931 51 11
Mail: andrea.albers@ibbenbueren.de

H-K
Barbara HenkemeierTel.: 05451 931 51 17
Mail: barbara.henkemeier@ibbenbueren.de

L-R
Manuela HoffeldTel.: 05451 931 51 19
Mail: manuela.hoffeld@ibbenbueren.de

S-Z
Tatjana ObertTel.: 05451 931 51 23
Mail: tatjana.obert@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeiträge“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen richten sich mit ihren Maßnahmen und Angeboten an werdende Eltern oder Eltern mit einem Kind in den ersten Lebensjahren. Gerade in den ersten Jahren mit einem Kind, vor allem wenn es das erste ist, kann es bei Eltern zu Unsicherheiten oder Fragen kommen. Um ihnen in dieser Situation Unterstützung zu bieten, gibt es die Frühen Hilfen.

Diese verstehen sich als Netzwerk, welches aus verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise dem Gesundheitswesen, der Schwangerschaftsberatung und der Kinder- und Jugendhilfe, besteht. Dadurch ist ihr Aufgabenspektrum weit gefasst und für jede Situation gibt es eine passende Hilfe. Denn genau das ist auch das Ziel der Frühen Hilfen. Sie wollen mit ihrem Angebot den Bedarf von Familien abdecken und sie so dabei unterstützen, ihren Lebensalltag mit Kind und allem, was dazu gehört, zu meistern.

Frühe Hilfen
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Maria Jasper
Tel.: 05451 931 51 84
Mail: maria.jasper@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Jugendarbeit und Jugendschutz

Es befinden sich diverse Einrichtungen und Stellen in Ibbenbüren, die sich der Jugendarbeit widmen. Damit wollen sie Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung fördern und unterstützen. Die Angebote und Maßnahmen, die sie dabei zur Verfügung stellen, sind vielfältig. Auch setzen sie sich aktiv für den Jugendschutz ein, welches ein wichtiges Anliegen der Jugendarbeit ist. Eine Übersicht über alle Einrichtungen, die es in der Stadt gibt, finden Sie auf der offiziellen Webseite, die unter diesem Bereich verlinkt ist.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Marion Liedmeier
Tel.: 05451 931 51 73
Mail: marion.liedmeier@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendarbeit und Jugendschutz“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener straffällig geworden ist und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden ist. Sie steht dann sowohl dem Jugendlichen, als auch seinen Eltern zur Seite, indem er berät, informiert und unterstützt.

Er berichtet dabei nicht nur über den Ablauf des Strafverfahrens, sondern versucht auch, mehr über den Jugendlichen, seine Persönlichkeit und seinem sozialen Umfeld in Erfahrung zu bringen, um nachvollziehen zu können, warum es zu einer Straftat gekommen ist. Mit diesem Wissen kann die Jugendhilfe im Strafverfahren dann nach geeigneten Maßnahmen für den Jugendlichen suchen, die ihn in einer positiven Entwicklung unterstützen, wodurch eine wiederholte Straftat verhindert werden soll. Von diesen geeigneten Maßnahmen berichtet die Jugendhilfe dann auch dem Gericht, damit dieses eine Entscheidungshilfe in Bezug auf ein Urteil erhält.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Svenja Hagedorn
Tel.: 05451 931 51 82
Mail: svenja.hagedorn@ibbenbueren.de

Martina Hannweber
Tel.: 05451 931 51 80
Mail: martina.hannweber@ibbenbueren.de

Inke Marie Heilmann
Tel.: 05451 931 51 83
Mail: inke-marie.heilmann@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Strafverfahren“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Kindertageseinrichtungen

In der Stadt Ibbenbüren gibt es viele verschiedene Kindertageseinrichtungen, um dessen Angelegenheiten sich die Stadt Ibbenbüren kümmert. Durch das vielfältige Angebot sollen Eltern die Möglichkeit dazu bekommen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinen. Die MitarbeiterInnen der Kindertageseinrichtungen unterstützen die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag, fördern die zu betreuenden Kinder in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung und versuchen dabei möglichst individuell auf jedes Kind und seine Bedürfnisse einzugehen. Denn das Wohl des Kindes und sein sicheres Aufwachsen, sind Anliegen jeder Kindertageseinrichtung der Stadt Ibbenbüren.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Tatjana Lamparter
Tel.: 05451 931 51 21
Mail: tatjana.lamparter@ibbenbueren.de

Paula Witt
Tel.: 05451 931 51 24
Mail: paula.witt@ibbenbueren.de

Mareen Kittel
Tel.: 05451 931 51 15
Mail: mareen.kittel@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertageseinrichtungen“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bietet, wie die Kindertageseinrichtungen auch, eine Betreuung von Kindern an. Beide Betreuungsformen sind dabei gleichgestellt. Was die Kindertagespflege auszeichnet, ist eine familienähnliche und flexible Betreuung, wodurch sich dieses Angebot vor allem für Kinder bis zu drei Jahren eignet. Die Kinder werden in der Kindertagespflege in kleineren Gruppen betreut, wodurch sie nicht nur besser individuell gefördert und in ihrer Entwicklung gestärkt werden können, sondern auch eine stetige Bezugsperson haben. Auch können Eltern mit einer Kindertagespflegeperson ihren persönlichen Betreuungsbedarf besser koordinieren.

Bevor eine Kindertagespflegeperson ihre Dienste anbieten kann, wird sie auf ihre Eignung geprüft und daraufhin entsprechend qualifiziert. Und auch noch danach nimmt sie regelmäßig an Weiterbildungen teil, damit ihr Betreuungsangebot aktuell, qualifiziert und den Standards entspricht. Alle Themen und Anliegen, die die Kindertagespflege betreffen, werden von dem Sozialdienst katholischer Frauen übernommen und bearbeitet. Die Kontaktinformationen können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ibbenbüren
Tel.: 05451 968 60
Mail: info@skf-ibbenbueren.de

Marion Liedmeier (A-K)
Tel.: 05451 931 51 73
Mail: marion.liedmeier@ibbenbueren.de

Anna Hinken (L-Z)
Tel.: 05451 931 51 18
Mail: anna.hinken@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Kindesunterhalt

Das Jugendamt Ibbenbüren ist für alle Anliegen, die den Unterhalt betreffen, zuständig. Er hat eine beratende und unterstützende Funktion und hilft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Unterhaltsersatzansprüchen. Doch nicht nur alleinerziehende Eltern minderjähriger Kinder können sich beim Jugendamt Ibbenbüren beraten lassen, auch junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr haben einen Anspruch auf Unterstützung.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Tel.: 05451 931 51 20
Mail: annette.kipp@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindesunterhalt“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Vormundschaften / Pflegschaften

Wenn Eltern durch eine gerichtliche Anordnung die elterliche Sorge entzogen wurde, erhält das Kind dieser einen Vormund. Dieser vertritt das Kind gesetzlich, wobei er immer im Interesse des Kindes handelt und dessen Wohl an erster Stelle steht. Eine Vormundschaft kann von einer geeigneten Einzelperson übernommen werden oder aber auch vom Jugendamt selbst. Ist letzteres der Fall, spricht man von einer Amtsvormundschaft. Eine Vormundschaft tritt auch dann automatisch ein, wenn eine minderjährige Mutter ein Kind bekommt. In dieser Situation hält die Vormundschaft so lange an, bis die Mutter des Kindes die Volljährigkeit erreicht hat.

Eine Pflegschaft ist der Vormundschaft ähnlich, mit dem Unterschied, dass ein Pfleger nur bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge übernimmt, während die restlichen weiterhin den Eltern obliegen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Uwe Dall
Tel.: 05451 931 51 14
Mail: uwe.dall@ibbenbueren.de

Natascha Fuchs
Tel.: 05451 931 51 12
Mail: natascha.fuchs@ibbenbueren.de

Florian Lehmann
Tel.: 05451 931 51 22
Mail: florian.lehmann@ibbenbueren.de

Lena Meyer
Tel.: 05451 931 730
Mail: lena.meyer@ibbenbueren.de

Ruth Tenambergen
Tel.: 05451 931 51 26
Mail: ruth.tenambergen@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaften / Pflegschaften“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Alle Maßnahmen und Leistungen, die in Form der Jugendhilfe angeboten werden, sind mit Kosten verbunden. Es kommt dabei auf die Art der Leistung an, ob Kosten ganz oder nur teilweise übernommen werden. Um die Verwaltung, Koordination und Abwicklung dieser Kosten kümmert sich die wirtschaftliche Jugendhilfe. Sie sorgt dafür, dass die Gelder dort ankommen, wo sie benötigt werden und berechnet entsprechende Kostenbeiträge der Leistungsnutzer.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Aline Hendriok
Tel.: 05451 931 51 16
Mail: aline.hendriok@ibbenbueren.de

Andrea Stallmeier
Tel.: 05451 931 51 25
Mail: andrea.stallmeier@ibbenbueren.de

Daniel Veerkamp
Tel.: 05451 931 51 27
Mail: daniel.veerkamp@ibbenbueren.de

Beata Wiegard
Tel.: 05451 931 51 28
Mail: beata.wiegard@ibbenbueren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.

1 Kommentar

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  • Hallöchen
    Ich hab da mal ne Frage.
    ist es Okay, wenn eine schwerbehinderte Tagesmutter, die die Pflegestufe 1 hat und kaum noch bewegungsfähig ist, weiterhin tätig ist? In diesem Fall werden die Kleinkinder von dem 72-jährigen Ehemann betreut, der wegen seiner feindlichen Gesinnung gegenüber unseren ausländischen Mitbürgern bekannt ist. Mit etwas schwierigen Kindern kommt das Ehepaar definitiv nicht mehr zurecht.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.