Jugendämter Nordrhein-Westfalen Jugendämter in Deutschland

Jugendamt Kleve Kreis

Kreisjugendamt Kleve, Jugendamt Kleve

Die Zuständigkeit für das Jugendamt Kleve Stadt und die umliegenden Kreise obliegt zwei Jugendämtern: Jugendamt Kreis Kleve und Jugendamt Stadt Kleve.

An das Jugendamt Kleve Stadt wenden Sie sich, wenn Sie wohnhaft in Kleve Stadt sind. Die entsprechenden Daten finden Sie auf dieser Seite. Wenn Sie in Bedburg-Hau, Emmerich, Geldern, Goch, Issum, Kalkar, Kerken, Kevelaer, Kleve Stadt, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk oder Weeze wohnen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt Kreis Kleve.

Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis. Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Kreisjugendamt in Kleve. Die Bereiche, zu denen Sie im Folgenden Informationen finden sind: Adoptionsvermittlung, Beistandschaften, Bildungs- und Teilhabepaket, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung, Einschulungsuntersuchung, Elterngeld, Ferienangebote, Gesundheitsthemen, Hilfe zu Erziehung und Netzwerk Kinderschutz, Jugendarbeit und Kinder- und Jugendförderung und präventiver Jugendschutz, das Jugendfestival Courage, Jugendliche mit Behinderung, Kindertageseinrichtungen und KITA-ONLINE, Kindertagespflege, Tagespflege-Online, Pflegefamilien, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften und Pflegschaften.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Kreisjugendamtes Kleve erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendämter Kleve

Hier finden Sie nun die Adresse und die Daten des Jugendamtes Kreis Kleve:

Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve

Tel.: 02821 850
Fax: 02821 85 500

Allgemeine Öffnungszeiten

WochentagZeit
Mo – Do9.00 – 16.00 Uhr
Fr9.00 – 12.00 Uhr

Abteilungsleitung des Jugendamt Kleve

Die Abteilung „Kinder, Jugendliche und Familie“ des Jugendamt Kleve umfasst ein breites Spektrum an unterschiedlichen Themenbereichen, bei denen Ihnen geholfen werden kann. Darunter fallen: Adoption, Elterngeld, Familienhilfe, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit, Pflegekinderdienst, Scheidungs- und Trennungsberatung, Tageseinrichtungen für Kinder, Unterhaltsvorschuss und Vormundschaften. Weiter unten finden Sie neben der Abteilungsleitung Ansprechpartner, die auf die jeweils genannten Themen spezialisiert sind.

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum
Abteilungsleitung
4.1 Jugend und Familie
Herr Amourette
Tel.: 02821 85 485
Fax: 02821 85 310
E.205

Die offizielle Seite für den Bereich „Abteilungsleitung“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Adoptionsvermittlung

Die Adoptionsvermittlung des Jugendamt Kleve verbindet Minderjährige und Personen, die ein Kind adoptieren wollen. Das Ziel ist das Zusammenfinden der beiden Parteien und die Entwicklung zu einem funktionierenden Familiensystem. Die Adoptionsvermittlungsstelle übernimmt in diesem Prozess die Begleitung aller Beteiligten und die Beantwortung ihrer Fragen.

Für den Kreis Kleve wurde eine Adoptionsvermittlungsstelle bei der Abteilung Jugend und Familie in der Kreisverwaltung organisiert, die für den gesamten Kreis Kleve zuständig ist. Die Kontaktdaten finden Sie unten. Ebenso als Adoptionsvermittler arbeitet der Sozialdienst katholischer Frauen im Kreis Kleve.

Adoption edited

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenStädte/Gemeinden
Zentrale AdoptionsstelleKöhler, Wolfgang
Tel.: 0221 809 6296
wolfgang.koehler@lvr.de
Landschaftsverband Rheinland
AdoptionsvermittlungsstelleFrau KersjesTel.: 02821 85 464
Fax: 02821 85 310

Bedburg-Hau
Emmerich
Goch
Kleve
Kranenburg
Rees
Herr HintzTel.: 02821 85 388
Fax: 02821 85-310

Geldern
Issum
Kalkar
Kerken
Kevelaer
Rheurdt
Straelen
Uedem
Wachtendonk
Weeze

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoptionsvermittlung“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Beistandschaft/Vormundschaft

Sie als Elternteil können das Jugendamt Kleve als Beistand für Ihr Kind, solange dies unter 18 Jahre alt ist, bestellen. Die Aufgabe des Jugendamtes beinhaltet in diesem Kontext dann die Ermittlung der Vaterschaft oder/und das Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen. Des Weiteren stellt das Jugendamt Urkunden für Fälle einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung, der Anerkennung der Vaterschaft und der Unterhaltspflichterklärung aus.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie als antragstellendes Elternteil erfüllen: Das Kind muss in Ihrer Obhut leben, wobei auch ein Antrag vor der Geburt des Kindes möglich ist. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird das Jugendamt als Beistand des Kindes tätig und unterstützt Sie bei den in Absatz 1 genannten Punkten.

Andernfalls kann die Amtsvormundschaft im Falle einer Kindeswohlgefährdung durch einen oder beide Elternteile auch durch ein Gericht angeordnet werden. Der Vormund wird dabei zum Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen in sämtlichen gesetzlichen Belangen und sorgt für die Ausübung der elterlichen Sorge.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Beistand- und Vormundschaft beim Kreisjugendamt finden Sie unten. Für die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Stadt Kleve wenden Sie sich bitte an das örtliche, hier jeweils verlinkte, Jugendamt.

AnsprechpartnerInnen

Vorherige Terminvereinbarungen sind erforderlich!

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaumStädte/Gemeinden
Beistandschaften
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Beurkundungen
Herr BlenkersTel.: 02821 85 469
Fax: 02821 85 310
E.193
Bedburg-Hau
Issum
Kalkar
Kranenburg
Frau Kamps
Tel.: 02821 85 699
Fax: 02821 85 310
E.195Weeze
Frau Killewald
Tel.: 02821 85 470
Fax: 02821 85 310
E.197Rees
Uedem
Frau KoselTel.: 02821 85 8652.165
Rheurdt
Wachtendonk
Frau Noeldner
Tel.: 02831 391 852
Fax: 02821 85 860
2.152Kerken
Straelen
Frau Otto
Tel.: 02831 391 864
Fax: 02831 391 860
2.155Kerken

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket kann von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII) beziehen. Den Antrag stellt mindestens ein Elternteil für sein Kind. Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet die Kostenübernahme für den sozialen und kulturellen Bereich in folgenden Kostenpunkten: Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulmaterial, Beförderung zur Schule und von der Schule nach Hause, Lernförderung (z.B. Nachhilfeunterricht) und Mahlzeiten in der Schule oder im Kindergarten. Zusätzlich dazu können 15 € monatlich zur Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben eingesetzt werden, z.B. als Vereinsbeitrag in einem Sportverein oder in einer Musikschule.

Bildungs und Teilhabepaket edited

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum
FachaufsichtFrau Büning
Tel.: 02821 85 119
Fax: 02821 85 550
E.223

Die offizielle Seite für den Bereich „Bildungs- und Teilhabepaket“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung fußt auf der Grundlage des § 35a Sozialgesetzbuch VIII. Unter diesen Paragraphen fallen alle Kinder und Jugendliche, deren „seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ (§35a SGB VIII) In der folgenden Tabelle finden Sie die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamt Kleve.

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum
Eingliederungshilfe
gem. § 35 a SGB VIII
wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau Schwarz
Tel.: 02821 85 639
Fax: 02821 85 310
E.200
Frau Schümmer
Tel.: 02821 85 471
Fax: 02821 85 310
E.201

Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Einschulungsuntersuchung

Die Einschulungsuntersuchung des Jugendamt Kleve erfüllt den Zweck der Ermittlung der Schulreife, d.h. es wird der IST-Zustand verschiedener Fähigkeiten Ihres Kindes erhoben. Das Resultat impliziert Befunde zu Körpergewicht, Körpergröße, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, orthopädischen und internistischen Untersuchungen ebenso wie die Ergebnisse eines Hör- und Sehtests. Außerdem wird der Impfausweis einer Kontrolle unterzogen. Falls bei einem Befund Auffälligkeiten auftreten sollten, werden Sie hinsichtlich der weiteren Abklärung beraten.

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum
VerwaltungssachbearbeitungFrau Hanrath
Tel.: 02821 85 311
Fax: 02821 85 530
E.746
Einschulungsuntersuchung 1 edited

Die offizielle Seite für den Bereich „Einschulungsuntersuchung“ in der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Elterngeld

Wenn Sie in der Stadt Kleve oder in einer Gemeinde im Kreis Kleve leben, können Sie sich bei der Elterngeldstelle der Kreisverwaltung im Jugendamt Kleve beraten lassen. Die Elterngeldstelle berät Sie hinsichtlich eines passenden Modells, das zu Ihrer beruflichen, familiären und finanziellen Situation passt. Zur Auswahl steht das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und ggf. der Partnerschaftsbonus. Weiterführende Informationen zum Elterngeld finden Sie hier. Um einen ersten Überblick über das Thema und eine Idee davon zu erhalten, welches Elterngeld-Modell am Besten zu Ihrer Familiensituation passt, finden Sie den Elterngeldrechner mit Planer hier.

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichKontaktdaten
Zentrale Elterngeldstelle
Tel.: 02821 85 184
Mail: elterngeld@kreis-kleve.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elterngeld“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Ferienangebote

In der Zeitschrift „Sommer Sonne Ferienspaß“ finden Sie alle Angebote rund um einen gelungenen Sommer für Ihr/e Kind/er. Die Veranstalter dieser Angebote sind freie sowie kommunale Träger, welche die Angebote in Absprache mit dem Jugendamt Kleve organisieren.

Darüber hinaus werden Ferienmaßnahmen als „Stadtranderholung“ angeboten: ein Mal für das nördliche und ein Mal für das südliche Kreisgebiet. Zum nördlichen Kreisgebiet gehören und somit an der Maßnahme „FiHuHo“ teilnehmen, können Kinder, die in Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg, Rees und Uedem leben. Die Anmeldung dazu findet über diesen Link statt. Zum südlichen Kreisgebiet gehören und somit an der Maßnahme „huck-ale-le“ teilnehmen, können Kinder, die in Issum, Rheurdt, Weeze, Straelen, Wachtendonk und Kerken leben. Die Anmeldung dazu findet über diesen Link statt.

Kinder aus den Städten Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Wallfahrtstadt Kevelaer und Kleve finden Ferienangebote auf den Seiten Ihrer Stadtverwaltungen, die hier verlinkt sind.

Auch eine Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche mit Mehrfachhandicap wird für Personen zwischen 6 und 15 Jahren angeboten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung Kleve, die unten verlinkt ist.

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Stadtranderholung
Verwaltung
Jugendarbeit
Frau KalkesTel.: 02821 85 465
Fax: 02821 85 310
U.116

Stadtranderholung
Jugendpflege
Jugendarbeit
Frau SchaffersTel.: 02821 85 466
Fax: 02821 85 310
U.114
Frau Jennen
Tel.: 02824 97 192 03
U.115
Frau van Kempen
Tel.: 02824 97 192 04
U.114

Die offizielle Seite für den Bereich „Ferienangebote“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Gesundheitsthemen

Gesundheitsthemen, zu denen Sie im Jugendamt Kleve Beratung für Ihr Kind in Anspruch nehmen können sind: Einschulungsuntersuchung, sonderpädagogischer Förderbedarf, sozialpsychiatrischer Dienst, Suchthilfe und Zahngesundheit.

Gesundheitsthemen edited

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum
Abteilungsleitung
Gesundheitsangelegenheiten
Frau Dr. Scherbaum
Tel.: 02821 85 320
Fax: 02821 85 530
E.741
VerwaltungssachbearbeitungFrau Hanrath
Tel.: 02821 85 311
Fax: 02821 85 530
E.746
Frau Jackob
Tel.: 02821 85 615
Fax: 02831 391 860
1.765

Die offizielle Seite für den Bereich „Gesundheitsthemen“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Hilfen zur Erziehung

Eltern haben einen Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“ durch das Jugendamt Kleve, wenn die Erziehung, die dem Wohl des Kindes dienen soll, nicht mehr gewährleistet werden kann. Solche Hilfen implizieren insbesondere therapeutische und pädagogische Leistungen, z.B. soziapädagogische Familienhilfe, betreutes Wohnen oder Erziehungsberatung u.n.v.m.

Die zuständigen Jugendämter der Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve haben eigene Seiten. Für alle anderen Kommunen ist die Abteilung „Jugend und Familie“ des Kreis-Jugendamt Kleve zuständig. Die Ansprechpartner finden Sie in der untenstehenden Tabelle:

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenStädte/Gemeinden
Allgemeiner SozialdienstDerks, Mario
Tel.: 02821 66 048
Fax: 02821 66 052
Bedburg-Hau
Cleusters, Jana
Tel.: 02835 446 154
Fax: 02835 446 158
Issum
Gonschior, Kim
Tel.: 02824 97 785 77
Fax: 02824 97 785 76
Kalkar
Meyer, Joachim
Tel.: 02833 922 149
Fax: 02833 922 193
Kerken
Kappeler, Denise
Tel.: 02826 79 53
Fax: 02826 79 77
Kranenburg
Potthoff, Uwe
Tel.: 02851 96 715 61
Fax: 02851 96 710 57
Rees
Eijt, Sabrina
Tel.: 02851 96 687 30
Fax: 02851 96 710 57
Rees
Ricking, Marie-Theres
Tel.: 02845 298 867
Fax: 02845 298 868
Rheurdt
Leenen, Elena
Tel.: 02834 702 162
Fax: 02834 702 551 62
Straelen
Hagen, Elisabeth
Tel.: 02825 88 68
Fax: 02821 85 678 68
Uedem
Schlootz, Sandra
Tel.: 02834 702 161
Fax: 02834 702 551 62
Wachtendonk
Jansen, Aylin

Tel.: 02837 96 145 31
Fax: 02837 910 170
Weeze

(unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)
Hintz, Thomas
Tel.: 02821 85 388
Fax: 02821 85 310
Kleve

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfen zur Erziehung“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Jugendarbeit, Kinder- und Jugendförderung und präventiver Jugendschutz

Das Jugendamt Kleve Kreis ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und organisiert die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Institutionen der Jugendhilfe in freier Trägerschaft sowie Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit und anderen Gemeinden und Städten.

Die Adressaten der Angebote des in der Überschrift titulierten Bereichs sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum Alter von 21 Jahren, in Einzelfällen auch bis 27 Jahren) im Kreisjugendamt Kleve, gleichfalls wie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte und MitarbeiterInnen (Haupt- und Ehrenamt) der entsprechenden Einrichtungen.

Die unten genannten Zuständigen decken neben der Jugendarbeit, Kinder- und Jugendförderung ebenso den Bereich des präventiven Jugendschutzes über das Kreis-Jugendamt Kleve mit ab.

Jugendarbeit edited

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenStädte/GemeindeRaum
Verwaltung
(Zuständigkeit s.u.)
Kalkes, Kimberly

Tel.: 02821 85 465
Fax: 02821 85 310
kimberly.kalkes@kreis-kleve.de
n.a.U.116

Pädagogik
(Zuständigkeit s.u.)
Jennen, Claudia
erreichbar von Mo-Mi

Tel.: 02821 85 473
Fax: 02821 85 310
claudia.jennen@kreis-kleve.de
Kalkar
Rees
U.115

Pädagogik
(Zuständigkeit s.u.)
Schaffers, Susanne
erreichbar von Mo-Fr

Tel.: 02821 85 466
Fax: 02821 85 310
susanne.schaffers@kreis-kleve.de
Bedburg-Hau
Kranenburg
Uedem
U.114

Pädagogik
(Zuständigkeit s.u.)
Van Kempen, HannahTel.: 02821 85 454
Fax: 02821 85 310
hannah.vankempen@kreis-kleve.de

Issum
Kerken
Rheurdt
Straelen
Wachtendonk
Weeze
U.114

Arbeitsgruppenleitung
(Zuständigkeit s.u.)
Rieger, York
Tel.: 02821 85 346
Fax: 02821 85 310
york.rieger@kreis-kleve.de
n.a.U.115

Frau Kalkes als Mitarbeiterin des Jugendamt Kleve informiert Sie zu Bildungsmaßnahmen, der Jugendleiter/innen – Card, Anerkennungsverfahren nach § 75 KJHG („Träger der freien Jugendhilfe“), Sonderurlaub, Familienerholungsmaßnahmen, Stadtranderholungsmaßnahmen und Info-Material zur Jugendarbeit/zum Jugendschutz. Die Kontaktdaten finden Sie unten.

Frau Jennen als Mitarbeiterin des Jugendamt Kleve berät sie pädagogisch, organisatorisch und finanziell im Hinblick auf die offene und verbandliche Jugendarbeit, sie berät Sie hinsichtlich der Verwaltung der Kinder- und Jugendfreizeitstätte und der Stadtranderholung auf dem Fingerhutshof in Wissel, des Streetdance-Wettbewerbs, der geschlechtsspezifische Arbeit, des AIDS-Arbeitskreis, des Trainings „Mut tut gut“ sowie Selbstbehauptungskursen von Mädchen und jungen Frauen.

Frau Schaffers als Mitarbeiterin des Jugendamt Kleve berät Sie in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit in pädagogischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht, verwaltet die Kinder- und Jugendfreizeitstätte auf dem Fingerhutshof in Wissel und leitet die Stadtranderholung für Kinder mit Mehrfachhandicap.

Frau van Kempen als Mitarbeiterin des Jugendamt Kleve Kreis berät Sie in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit in pädagogischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht, verwaltet und leitet den Jugendzeltplatz am Eyller See in Kerken-Eyll sowie die Stadtranderholung dort.

Herr York als Mitarbeiter des Jugendamt Kleve berät Sie zu den Themen Sucht, Medien, Okkultismus, Kinder- und Jugendschutz, Kinder- und Jugendarbeitsschutz, Extremismus, Islamismus und Salafismus.

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Jugendförderung“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Die offizielle Seite für den Bereich „präventiver Jugendschutz“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Jugendfestival Courage

Das Festival „Courage“ wurde im Jahr 2001 erstmals veranstaltet. Nach einem Aufruf des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, sich gegen Gewalt und gleichzeitig für Toleranz und Zivilcourage einzusetzen, entstand neben Diskussionsforen, die Idee des Festivals. Die Besucher sind überwiegend zwischen 11 und 15 Jahre alt und das Festival wird jährlich von 8000 Besuchern gefeiert.

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Pressesprecherin
Presseangelegenheiten
Öffentlichkeitsarbeit
Frau KeukenTel.: 02821 85 162
Fax: 02821 85 594
1.328
Herr Giesbers
Tel.: 02821 85 128
Fax: 02821 85 594
1.326
Presseangelegenheiten
Öffentlichkeitsarbeit
Frau Eberhard
Tel.: 02821 85 126
Fax: 02821 85 594
1.324

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendfestival Courage“ in der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Jugendliche mit Behinderung

Wenn Ihrem Kind die Teilhabe am Unterricht der Regelschule wegen einer geistigen, seelischen, körperlichen oder Lern-Behinderung nicht möglich ist, können Sie an dieser Stelle nach einer schulärztlichen Untersuchung beraten werden. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes ausgerichtet und festgelegt.

Bei Unklarheiten um die Thematik der Behinderung Ihres Kindes wenden Sie sich an den sozialpsychiatrischen Dienst. Informationen zu Inhalten der Beratung und Kontaktdaten finden Sie hier.

Jugendliche mit Behinderung edited

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum
VerwaltungssachbearbeitungFrau Hanrath
Tel.: 02821 85 311
Fax.: 02821 85 530
E.746
Frau Jackob
Tel.: 02821 85 615
Fax: 02831 391 860
1.765

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendliche mit Behinderung“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Kindertageseinrichtungen und KITA-ONLINE

Kindertageseinrichtungen arbeiten ergänzend zu den Familien und haben innerhalb des Bildungssystems einen eigenen Auftrag. Die allumfassende Förderung der Persönlichkeit des Kindes sowie die Beratung der Eltern sind dabei essentiell.

Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren werden in den meisten Einrichtungen im Kreis Kleve gemeinsam betreut. Zusätzlich dazu gibt es die ergänzende Betreuung der Kinder durch die Kindertagespflege (s.u.).

Sie können den Bedarf Ihrer Kinderbetreuung in „KITA ONLINE“ angeben. Um für die Plätzeverteilung in die Kindertageseinrichtungen ab dem 1. August eines Jahres berücksichtigt zu werden, sollten Sie Ihre Bedarfe bis zum 1. Dezember des Vorjahres über KITA-ONLINE übermittelt haben. Um einen Platz in der Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl zu erhalten, sollten Sie, zusätzlich zur Online-Eingabe Ihrer Daten, einen Termin zu einem Anmeldegespräch in Ihrer favorisierten Einrichtung vereinbaren. Melden Sie sich hierfür direkt in Ihrer Wunscheinrichtung.

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenStädte/Gemeinden
KindertageseinrichtungenFrau GrafTel.: 02821 85 539
Bedburg-Hau
Kranenburg
Herr BroekmannTel.: 02821 85 467
Issum
Rees
Rheurdt
Straelen
Herr MoeldersTel.: 02821 85 641
Kalkar
Kerken
Uedem,
Wachtendonk
Weeze

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertageseinrichtungen“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Die offizielle Seite für den Bereich „KITA-ONLINE“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege impliziert die Förderung eines Kindes in einer familienanalogen Situation. Die Pflege wird von einer Person in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes (oder anderen Personensorgeberechtigten) oder in anderen passenden Räumen durchgeführt. Die Hilfestellung bei der Kindesentwicklung zu einer selbstständigen und sozialen Person ist die zentrale Aufgabe der Kindertagespflege. Automatisch begünstigt dieser Bereich somit auch die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf.

Wenn Sie als Person, ein oder mehrere Kind/er außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten für einen bestimmten Zeitraum während des Tages und mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Bezahlung betreuen möchten und diese Tätigkeit für einen längeren Zeitraum als für drei Monate planen, benötigen Sie eine offizielle Erlaubnis.

Kindertagespflege edited

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenStädte/Gemeinden
TagespflegeFrau FranikTel.: 02824 97 761 11
Fax: 02821 85 310

Kalkar
Weeze
n.a.Tel.: 02821 85 7830
Fax: 02821 85 310

Issum
Kranenburg
Rees
Uedem
Frau WernerTel.: 02821 85 7832
Fax: 02821 85 310

Kerken
Rheurdt
Straelen
Wachtendonk

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Tagespflege-Online

An dieser Stelle können Sie Ihren Platz und Bedarf im Rahmen der Kindertagespflege gegenüber dem Jugendamt Kleve Kreis anmelden. Die Anmeldung ist ganzjährig möglich. Bei Fragen melden Sie sich bei den untenstehenden AnsprechpartnerInnen.

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenStädte/Gemeinden
Fachberatung KindertagespflegeFrau NeukartTel.: 02821 85 7830
Bedburg-Hau
Kalkar
Kranenburg
Rees
Frau WernerTel.: 02821 85 7832
Issum
Kerken
Rheurdt
Straelen
Frau FranikTel.: 02821 85 7837
Uedem
Wachtendonk
Weeze

Die offizielle Seite für den Bereich „Tagespflege-Online“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Pflegefamilien

Wenn innerhalb einer Familie das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, besteht ein Anspruch auf Unterstützung. Dieses Angebot kann in Form von ambulanten Maßnahmen im Kontext der „Hilfen zur Erziehung“ (s.o.) in Anspruch genommen werden. Führen diese Angebote nicht zur Verbesserung der kindeswohlgefährdenden Situation kann die Aufnahme in eine Pflegefamilie zur Lösung und Verbesserung der Situation beitragen. Weiterführende Informationen zum Thema Pflegefamilien finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung Kleve unter der Auflistung der AnsprechpartnerInnen.

Pflegefamilie edited

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenStädte/Gemeinden
Pflegekinderdienst
Zentrale Aufgaben
Reichhold, Lena
Tel.: 02821 85 504
Fax: 02821 85 310
n.a.
Schaffers, Susanne
Tel.: 02821 85 466
Fax: 02821 85 310
n.a.
PflegekinderdienstRadermacher, Sabrina
Tel.: 02824 97 761 13
Fax: 02824 13 234
Kalkar
Kersjes, Jutta
Tel.: 02821 85 464
Fax: 02821 85 310
Bedburg-Hau
Tönnihsen, Carolin
Wesendonk, Jana

Tel.: 02851 96 629 60
Fax: 02851 96 710 57
Kranenburg
Rees
Grabowsky, Katharina
Tel.: 02835 44 868 76
Fax: 02835 445 158
Straelen
Wachtendonk
n.a.
Tel.: 02824 97 761 12
Fax: 02824 13 234
Issum
Uedem
Weeze
n.a.
Tel.: 02835 44 61 31
Fax: 02835 44 51 58
Kerken
Rheurdt

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegefamilien“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Ein Unterhaltsvorschuss ist eine Unterstützung für alleinerziehende Eltern. Der Vorschuss wird bezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil, bei dem das/die Kind/er nicht lebt/en, seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt oder wenn er verstorben ist.

Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse haben Kinder/Jugendliche, die minderjährig sind und bei einem Elternteil leben, der ledig, dauerhaft getrennt lebend, geschieden oder verwitwet ist und die keine regelmäßigen Unterhaltszahlungen in der ihm/ihr zustehenden Höhe erhalten. Über genaue Beträge können Sie sich bei den jeweiligen AnsprechpartnerInnen beraten lassen.

AnsprechpartnerInnen

BuchstabeMitarbeiterInKontaktdatenRaum
A – BFrau Zurmühlen
Tel.: 02821 85 390
Fax: 02821 85 310
Mail: uvg@kreis-kleve.de
E.187
D – GFrau van Zadelhoff
Tel.: 02821 85 131
Fax: 02821 85 310
Mail: uvg@kreis-kleve.de
E.187
H – L + CFrau Artz-Mulder
Tel.: 02821 85 468
Fax: 02821 85 310
Mail: uvg@kreis-kleve.de

E.188
M – RFrau Schwarzkopf
Tel.: 02821 85 518
Fax: 02821 85 310
Mail: uvg@kreis-kleve.de
E.189
S – ZFrau Venmanns
Tel.: 02821 85 309
Fax: 02821 85 310
Mail: uvg@kreis-kleve.de

E.188

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ der Kreisverwaltung Kleve finden Sie hier.

Vormundschaften und Pflegschaften

In manchen Fällen tätigen die MitarbeiterInnen im Kreis-Jugendamt Kleve die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) im Auftrag des Familiengerichts an Stelle der Eltern.

Bis zum 18. Lebensjahr wird für Kinder zur Unterstützung von rechtswirksamen Entscheidungen ein Vormund bestellt, wenn die Eltern bspw. selbst noch minderjährig sind, den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, die elterliche Sorge wegen einer Adoption ausgesetzt wird oder wenn das Jugendamt aus anderen Gründen vom Gericht zum Vormund bestellt wird.

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum
VormundschaftFrau Görtz
Tel.: 02821 85 653
Fax: 02821 85 310
E.209

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ der Kreisverwaltung im Jugendamt Kleve finden Sie hier.

7 Kommentare

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  • Wenn ich so lese, was zu einigen anderen JÄ geschrieben wird, bin ich froh, dass „unser“ JA ein eher unbeschriebenes Blatt ist.

    Liebe Saskia, ich denke, dass Du deshalb keinen Ärger bekommst, immerhin hast Du die LIGA informiert, dass Ihr den Termin verspätet bekommen habt.

    Aber Du hast recht, je mehr man über JÄ liest oder bei Youtube sieht, desto mehr Angst bekommt man, dass man selbst irgendwann mal dran ist.

  • Bullshit !! Braucht man Hilfe schieben die sogenannten Mitarbeiter die Verantwortung sich gegenseitig zu oder gehen erst garnicht an das Telefon oder im besten fall sind sie im Urlaub und haben keinen Ersatz dann muss man eben warten … Da können Kinder vor die Hunde gehen und das interessiert das Jugendamt “ Hilfe für Kinder in Not “ einen Scheiß …

  • Jugendamt mit Polizei und Gerichtsvollzieher nimmt Mutter Kinder weg

    Verweise auf die Rheinische Post, RP vom 21. Mai 2016, http://www.rp-online.de/nrw/staedte/geldern/straelen-amt-nimmt-mutter-soehne-weg-aid-1.5990008

    Zitat Anfang
    Straelen. Die Mutter wurde zu Boden gestoßen und mit Handschellen gefesselt. Sie beklagt sich über gewalttätiges Vorgehen von Polizei und Jugendamt und will ihre Söhne zurück. Klever Kreisverwaltung gibt keine Auskünfte zu dem Vorgang. Von Michael Klatt
    Zitat Ende

    Der ganze Vorgang ist in der RP zu lesen . Passiert ist das Ganze in der Kleinstadt Straelen. Zuständig ist der Kreis Kleve, da Straelen kein eigenes Jugendamt hat, sondern nur eine Außenstelle des ASD = Allgemeiner Sozialer Dienst.
    Die Familien Warnke wird gebeten von mir als Moderator von Jugendaemter.com sich zu melden, damit wir
    über den Fall ausführlich berichten können. Komme auch gerne nach Straelen, selber komme ich aus Moers, also
    fast gerade nur um die Ecke.
    Die Außenstelle des Jugendamtes in Straelen hat die Telefonnummer und Anschrift:

    Allgemeiner Sozialer Dienst
    -Außenstelle des Kreisjugendamtes Kleve-

    Lena Reichhold
    Rathausstr. 1
    47638 Straelen
    Tel.: 02834/702-162
    Fax: 02834/702-55-162

    Quelle: http://www.straelen.de/de/inhalt/jugend-3669539/

    Es dürfen sich bei uns auch Nachbarn melden und berichten.

    Dipl.Päd., Dipl. Soz.-Päd. Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagoge
    -Experte für Erziehung und Soziales
    Krisenintervention für Jugendliche in Not
    Moderator bei Jugendaemter.com

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT KLEVE – 19.06.2016 – Amt nimmt Mutter Söhne weg – Die Mutter wurde zu Boden gestoßen und mit Handschellen gefesselt. Sie beklagt sich über gewalttätiges Vorgehen von Polizei und Jugendamt und will ihre Söhne zurück. Klever Kreisverwaltung gibt keine Auskünfte zu dem Vorgang.
    Die vier Menschen, die am Donnerstagabend an einem Tisch in der Wohnung von Professor Ernst Peter Warnke und Gudrun Warnke sitzen, sind sichtlich geschockt. weiterlesen…

    Quelle: rp-online.de – 21.05.2016 – Michael Klatt

    • Was ereignete sich bisher nach der Zeitungsmeldung in diesem
      o.g. Jugendhilfefall aus Straelen bei Kleve?
      Es gab vor 1 –2 Wochen in Kleve ein von der Öffentlichkeit
      ausgeschlossenes Familiengerichtsverfahren
      mit Auflagen für die Kindes-Mutter. Das Verfahren dauerte einige
      Stunden. Unter anderem forderte das FG
      umgehend die Videos im Internet zu löschen, in dem beleidigende
      , verleumderische und diskriminierende Worte zu hören waren,
      auch indem man die Kinder dort instrumentalisierte., um eigene
      Interessen durchsetzen zu wollen. Zuvor hatte ich dem Großvater
      und Kindes-Mutter in einer Email eine sofortige Löschung der
      Videos empfohlen, mit dem Hinweis, dass sie
      durch diese Videos sie noch alles schlimmer machen würden und so die
      Wahrscheinlichkeit das Baby zurück zu bekommen, erheblich
      sinken würde. Doch Großvater wie Kindesmutter reagierten recht
      dümmlich und meinten, dass sie bei den, aus meiner sich eher dubiosen, fachinkompetenten Laienhelfern besser aufgehoben seien als bei mir.
      Ich habe dem Großvater, Herrn Prof. Warnke deutlich gefragt, um
      was es hier eigentlich geht, um die Rückkehr des Babys oder um
      ideologische Dinge? Für mich sieht es so aus, das hier tatsächlich
      ideologische Sachverhalte im Vordergrund stehen. Das ganze
      Spektakel wird also tatsächlich auf dem Rücken der Kinder ausgetragen,
      so meine Meinung als Experte für Erziehung und Soziales.
      Nun gab es ja diese eben erwähnte Gerichtsverhandlung, in der die
      Mutter gewisse Auflagen bekam. Offensichtlich hat sie diese
      Auflagen nicht alle erfüllt, so dass das Baby weiterhin in Obhut des JA
      verbleibt und die reale Gefahr besteht, dass ihr auch das ältere Kind
      entzogen wird. Dabei kam heraus, dass sie ihren Personalausweis
      abgegeben hat und ähnlichem Unfug, so dass man ihr paranoides
      Verhalten und Verwirrtheit vom JA vorwarf.
      Ich warne an dieser Stelle noch einmal sehr eindringlich vor den
      im Internet zahlreich auftretenden dubiosen, wie sogar auch kriminell
      vorgehenden fach-inkompetenten Laienhelfern, die, was Sozialpädagogik,
      Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften usw. hier von „Tuten und
      Blasen“ keinen Schimmer haben, sondern nur die Betroffenen
      aufhetzen, um ihrer m.E. dümmlichen schrägen paranoiden Ideologie
      nachzugehen gegen Staat und Gesellschaft. Hierzu gehören die
      „Twin-Brüder“, „TheStudebaker1955“ und Angela Masch ( Klarname ! ) und
      viele andere Personen, das jedenfalls ist meine persönliche Meinung, die
      ich ja noch nennen darf, vor allem wenn man, wie ich, meinem
      Berufsethos folge und mich verantwortlich zeigen will durch meine
      Tätigkeit hier als Moderator. . Die Letztgenannte ( Frau Angela Masch)
      hat bereits wegen strafbewehrter Veröffentlichung von Videos
      12 T Euro Geldstrafe, alternativ Knast, als Strafbefehl bekommen. Bei
      mehrfacher Wiederholung einer solchen Straftat könnte aus meiner
      fachlichen Sicht am Ende Psychiatrisierung drohen. Frau Angela
      Masch macht auf mich eher einen ehrlichen-gutmütigen Eindruck aber
      sie versteht von der Materie der Jugendhilfe herzlich wenig, so dass
      es für sie angebracht wäre, sich zurück-zu-halten. Außerdem fällt sie
      auch dümmlich auf die Hetze gegen meine Person leichtgläubig rein und
      setzt strafbewehrte Falschinformationen über mich in die Welt.
      Andere im Jugendhilfebereich bekannte Personen, hier damals in Duisburg,
      jetzt Neukirchen-Vluyn NRW wohnend, haben das bereits schon hinter sich
      mit psychiatrischen Gutachten und sind auf „Eis“ gelegt worden.

      Vorsicht also vor Laienhelfern, denen meist das Schicksal der Betroffenen
      auf gut Deutsch oft „scheißegal“ ist, Hauptsache sie können Stunk gegen die
      Einrichtung des Jugendamtes machen und gegen den Staat schimpfen. Das
      durch ihren fachinkompetenten Einsatz die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass
      Kinder zurück zu den Eltern kommen, ist ihnen meist auch völlig egal,
      Hauptsache sie konnten sich im Internet profilieren, wenn auch
      sach-inkompetent und als schräge Paradiesvögel. Bei einigen Laienhelfern
      ist ihr guter Wille nicht zu übersehen, doch auch hier gilt der deutsche Spruch: „Schuster bleib bei deinen Leisten“. Kein vernünftiger Mensch käme auf den Gedanken, sein gutes
      teures Auto einem Bastel-Schrauber anzuvertrauen, warum macht man das
      beim eigenen Kind, das doch viel wertvoller sein müsste aus der Sicht
      der Eltern, als ein Porsche der Extraklasse.
      Wer Kinder instrumentalisiert für seine „Ideologie“, ist moralisch und gesetzlich
      als niederträchtig einzustufen. Es gibt nur wenige Laienhelfer mit dem nötigen
      Jugendhilfe-Sachverstand, die dann auch hier bei http://www.jugendaemter.com
      bekannt gemacht werden. Ein wichtiges Indiz dafür, dass es sich um
      Scharlachtane handelt, ist der Fakt, dass sie sich nie mit ihrem wirklichen
      Namen, also realen Klarnamen im Internet nennen wollen aber dennoch
      so tun, als wären sie vom „Fach“. Wer seinen Klarnamen nicht nennen
      will und gleichzeitig Hilfe im Internet anbietet, der führt nicht selten
      Schlimmes im Schilde. Warnung ! Es könnten sich sogar um Kriminelle
      handeln, die bewusst Kontakte zu Kindern und allein stehenden Müttern
      suchen, um ihnen Gewalt anzutun oder um schädliche Abhängigkeiten
      aufzubauen. Wenn man mir nicht glauben will, befrage hierzu die
      Kriminalpolizei. Vorsicht also vor Schlepper, Nepper und Bauernfänger !
      Diese gibt es gleich haufenweise im Internet ! Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste ! Das gilt umso mehr, wenn es sich um minderjährige
      potentielle Opfer handelt. Wenn Betroffene Probleme mit dem Jugendamt
      haben, gleich ob sie minderjährig sind oder in ihrer Eigenschaft als Eltern,
      mögen sie sich hier erst einmal bei http://www.jugendaemter.com melden, an die Redaktion, welche dann den Hilferuf an mich als Moderator des Forums
      weiterleitet.
      Der Familie Warnke, insbesondere der Kindesmutter biete ich weiterhin
      meine Dienste an. Die Voraussetzung dafür ist kooperatives Verhalten zu
      mir und zum Jugendamt.

      Dipl.-Päd., Dipl. Soz.-Päd. Michael Strerath
      Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagogik
      -Experte für Erziehung und Soziales
      -Krisenintervention für Kinder und Jugendliche in Not.
      Fertige zur Vorlage beim Familiengericht, Betreuungsgericht,
      Sozialpsychiatrische Dienste der Kommunen, Schulen,
      Jugendgerichtshilfe „erziehungswissenschaftlich- sozialpädagogische
      Gutachten an. Mehr darüber auf Anfrage.
      Für den Bereich NRW tätige ich Hausbesuche
      Werde auch für muslimische Minderjährige und deren Eltern tätig.
      Erteile Deutschunterricht im Einzelunterricht für Flüchtlinge im Raum
      Duisburg und betreue minderjährige Heimkinder in NRW. Stelle mich als
      Umgangsbegleiter, Verfahrensbeistand und Ergänzungsbeistand zur
      Verfügung. Anfragen hier über die Redaktion von jugendaemter.com

  • Das Jugendamt Kleve, ist meiner Meinung nach nicht für das Wohl des Kindes. Es sieht die Mutter nicht den Vater. Für mich ist es Unerklärlich mit was für Gesichtspunkten gehandelt wird..!! Einseitig und die Belange des Vaters nicht zu berücksichtigen. Selbst Gespräche zum wohl des Kindes wurden Ignoriert. Trotz Beweise und anderes wurden ignoriert.!! Es ist eine Schande wie einseitig hier gehandelt wird. Und die Leitung hier nicht einschreitet um Besserung zu erreichen im Jugendamt Kleve.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.