Jugendämter Sachsen-Anhalt

Merseburg Jugendamt

Sachsen-Anhalt Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 03461 / 40-1502
E-Mail: jugendamt@saalekreis.de

Adoption, Adoptionsvermittlungsstelle
Frau Spieß
Telefon: 03461 / 40-1532
Frau Bärwald
Telefon: 03461 / 40-1521

Amtsvormundschaften, Unterhalt, Elterngeld, Betreuungsgeld
Telefon: 03461 / 40-1564
Fax: 03461 / 40-1569
E-Mail: jugendamt-avu@saalekreis.de

Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon: 03461 / 40-1520
E-Mail: jugendamt-hze@saalekreis.de

Besonderer Sozialer Dienst
Telefon: 03461 / 40-1525
Fax: 03461 / 40-1502
E-Mail: jugendamt-bsd@saalekreis.de

Jugendschutz
Frau Holzapfel
Telefon: 03461 / 40-1541

J ugendamt Saalekreis
Kloster 4
06217 Merseburg
Telefon: 03461 / 40-1505

Pflegekinderdienst
Frau Almut Bärwald
Telefon: 03461 / 40-1521
Email: almut.baerwald@saalekreis.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 03461 / 40-1550
Fax: 03461 / 40-1502
E-Mail: jugendamt-wiju@saalekreis.de

Jugend- und Sportamt

Lauchstädter Straße 10
06217 Merseburg
E-Mail: wohngeld@merseburg.de

Familien- und Sozialpass
Telefon: 03461 / 44-5633

Grundschule, EU-Schulobstprogramm
Telefon: 03461 / 44-5471
E-Mail: schule@merseburg.de

Jugendarbeit
Telefon: 03461 / 21-5195

Hortbetreuung, Kindertageseinrichtung
Telefon: 03461 / 44-5501
E-Mail: soziales-kita@merseburg.de

Sport
Telefon: 03461 / 44-5631
E-Mail: jugend-sport@merseburg.de

11 Kommentare

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  • meine erfahrung mit dem ja-merseburg ist sehr positiv. mein sohn (6jahre) lebt mit seiner mutter seit dez. 2009 im saalekreis. da versuche von mir zur gütlichen einigung eines geregelten umgangs zu meinem sohn von der kindesmutter (bis zum heutigen tag) abgewehrt wurden, habe ich mich im jan. 2010 an frau rusch vom ja-merseburg gewandt. unzählige gespräche/treffen im ja folgten. vorurteile, ein ja würde sich nicht kümmern, kann ich nicht bestätigen! im gegenteil, frau rusch bemüht sich meines erachtens sehr, um für meinen sohn einen geregelten zustand vom gesetzlich vorgegebenen umgang mit mir zu erreichen. leider ist es auch so das ein ja in seinen befugnissen stellenweise eingeschränkt ist, was die bereitschaft helfen zu wollen ausbremst. an dieser stelle vielen dank an frau rusch für ihre bemühungen um meinen sohn, sowie ihre situativ aufmunternden worte.

    norman weist

  • Moin Norman,
    Es ist natürlich immer wieder schön zu lesen, daß es in dem einen oder anderen JA auch mal einen MA gibt, der nicht grundsätzlich familienfeindlich agiert.
    Die Frau Rusch hat sich also, nach Deiner Darstellung, oft mit Euch unterhalten.
    Das ist löblich.
    Ihrer Pflicht, das Gericht anzurufen scheint sie aber auch nicht nachgekommen zu sein. Zumindest ist davon in Deinem Beitrag nichts zu finden.

    Wie Du ja selbst schreibst, sind die Befugnisse des JA „stellenweise eingeschränkt“.
    Genauer gesagt hat es zum Thema Umgang überhaupt keine Befugnisse.

    Umgangsregelungen können, laut Gesetz, nur die Eltern treffen.
    Sind die dazu nicht in der Lage, muß das Gericht auf Antrag entscheiden.
    Ich kann also nur hoffen, daß Du mittlerweile eine rechtsverbindliche, vollstreckbare Umgangsregelung per Gerichtsbeschluß vorliegen hast.

    Gruß………..F. Mahler

  • hallo f. mahler, leider liegt eine kindgerechte umgangsregelung durch ein gericht bislang nicht vor. einzigst darf mein junge mich 2×2 stunden im monat unter aufsicht sehen. (es fördert die kindesentfremdung mir gegenüber die auch seitens der mutter gewollt ist) es ist eine übergangsregelung, die durch anschuldigungen seitens der kindesmutter, mir gegenüber vor gericht, auf einen zeitraum von 3 monaten gefällt wurde. ein zustand der für mich nicht haltbar ist und auch mit kindeswohl nicht einhergeht. aufwand meinerseits für jeweils 2 stunden sind rund 5 stunden fahrt werktags. ich habe auch, trotz anraten von frau rusch, den weg zu einem rechtlichen umgangsstreit lange vor mir hergeschoben, da ich den aussagen und versprechen der kindesmutter immer wieder geglaubt habe. (naiv). mittlerweile werden gutachten angefertigt.
    beste grüße

  • Meine Erfahrung mit dem Jugendamt Merseburg war extrem negativ. Eine anscheinend von ihren Besuchern genervte, völlig dem normalen Anstand und Benimmregeln entfremdete Frau B. hat sich benommen, als ob man der letzte Dreck wäre. Anscheinend ist bei Frau B. noch nicht angekommen, dass manche Menschen, die Hilfe beantragen, diese auch wirklich brauchen und hinter jedem Antrag auf Hilfe auch ein menschliches Schicksal steckt. Es ist schon schlimm genug, auf Hilfe angewiesen zu sein aber diese Frau hat einem auch noch den letzten Funken Würde geraubt. Zumindest für diese 15 Minuten. Sie fachsimpelte mit Ausdrücken, die sicherlich jugendamtintern Gang und Gebe sind, für einen Außenstehenden aber kaum nachzuvollziehen sind. Auf meine Frage, was genau sie denn meinte, reagierte sie herablassend und stellte ihr Gegenüber -also mich- als völlig dumm dar. Ich bin berufstätig und kenne mich weder mit Anträgen, noch mit amtsdeutsch oder meinen mir auszuschöpfenden Möglichkeiten aus. Frau B. sitzt mit ihrem Platz im Jugendamt an der völlig falschen Stelle. Zum Glück waren nicht alle ihrer Kollegen so unfreundlich wie sie. Trotz allem, eine sehr unschöne Erinnerung an das Jugendamt in Merseburg. Ich wünsche Frau B. nicht, dass sie einmal in die Situation ihres Klientel geriet, allerdings würde das vielleicht bei Frau B. mal einen Sinneswandel hervorrufen.

  • Hallo Norman,
    das liest sich wie ein relativ üblicher Fall, allerdings im negativen Sinne.
    Erstmal passiert gar nix, dann werden viele Gespräche geführt, die kein Ergebnis bringen und dann wird vom Gericht begleiteter Umgang angesetzt und ein Gutachten in Auftrag gegeben.

    Es hat also vermutlich irgendwelche Anschuldigungen gegen Dich gegeben?

    Leider ist es ebenso üblich, daß ein Richter den Gutachter bestellt, der ihm am besten in den Kram passt und da sind einige bei, die ziemlichen Kokolores schreiben, wenn sie das für ihren Auftrag halten.

    Es geht dabei nämlich um 85 € die Stunde, die der Experte gern öfter mal bekommen möchte.

    Da kommen dann schon mal so zwischen 3000 u. 8000 € zusammen.

    Die Begutachtung läuft schon, also kannst Du auch vorab nichts meht unternehmen, wenn ich Dich richtig verstehe.

    Okay, ein paar Grundinfos , die Dir vlt. ja doch noch nützlich sein können:
    Dem Gutachter wird, sofern er erwartungsgemäß das schreibt was der Richter lesen will, grundsätzlich alles geglaubt, egal ob es stimmt oder nicht.

    Sollte der Unsinn schreiben, ist es sehr schwer, dagegen an zu gehen.

    Da müssen schon massive Beweise vorzulegen sein.
    Und auch das ist nicht einfach, da z.B. Zeugen bei Famgerichten normalerweise überhaupt nicht gehört werden.

    Der Gutachter wird üblicherweise alles tun, damit nix nachweisbar ist und v. dh. darf man die Gespräche mit ihm noch nicht mal mitschneiden und ein Protokoll wird er nicht freiwillig anfertigen oder gar Dir aushändigen.

    Allerdings darf jeder Mensch bei Kontakten zu Institutionen ( und das ist auch ein Gutachter ) seinen persönlichen Beistand hinzuziehen.
    Das kann jeder sein, dem Du vertraust.

    Du mußt ihm allerdings eine Beistandsvollmacht ausschreiben, die er auf Verlangen vorzeigen muß.

    Der darf dann dabei sein, alles möglichst wortgenau protokollieren.

    Da das noch nicht ausreichend ist, muß dieses Gedächtnisprotokoll hinterher noch von Dir und ihm per eidestattlicher Versicherung glaubhaft gemacht werden, da der Gutacter es wahrscheinlich nicht absegnen wird.

    Das ist dann schonmal ein Beweismittel.

    Der Gutachter wird möglicherweise versuchen, Deinen Beistand rauszuschmeissen und irgendetwas von Daten- und Persönlichkeitsrechtschutz erzählen.
    Darf er aber nicht, weshalb Du auf Deinen Beistand bestehen kannst.
    Ansonsten findet der Termin nicht statt.

    Wie eine eidesstattliche Versicherung formal auszusehen hat, kannst Du unter dem Stichwort per google finden.

    Das sollte den Gutachter schon etwas vorsichtiger machen.

    Auch sollte man dem keine Lebensgeschichte erzählen, sondern am besten nur darüber sprechen, was für die Beweisfrage aus dem Beschluss des Gerichtes, mit dem das Gutachten beauftragt wurde, wichtig ist.
    Also nix von schwerer Kindheit o.ä., auch nicht der Mutter, sondern was Du für ein Verhältnis zu Deinem Kind hast.

    Zur nächsten mündlichen Anhörung des Gerichts, nach Abschluss des Gutachtens, nimmst Du zum Gutachten, das Du vorher bekommst, Stellung.
    Auch Deinen Umgangsantrag, mit allen Kalenderdaten, Uhrzeiten, Ersatzterminen und Ferienregelung, reichst Du zu diesem Termin ein.

    Sollte noch etwas unklar sein, gibt es hier ein Forum, in dem Du die Sache mit den Usern besprechen kannst.
    Ich hoffe, daß Dir damit zumindest etwas geholfen ist.

    Gruß……..Fiete.

  • Hallo Fiete, ja die Begutachtung beginnt in den nächsten Tagen. Anschuldigungen?! Wenn mann es so nennen kann? Von Alkoholsucht, Tablettensucht, Kindeswohlgefährdung während eines begleitenden Umgangs!!! war bislang alles dabei. Was noch fehlt ist Menschenhandel, Besitz von Koka-Plantagen und Waffenhandel:( Durch Eigeninitiative konnte ich die Vorwürfe ausräumen. Ich habe mich einem intensiven Screaning unterzogen und es war/ist von den „Suchtformen“ nichts festgestellt wurden. Kindeswohlgefährdung gleich garnicht. Amtsärztliches Gutachten liegt vor. Da aber eines jeden Menschen Phantasie fast unerschöpflich ist, warte ich auf die nächsten Vorwürfe. So wird es sich wahrscheinlich bis ins unermessliche hinziehen und die Kosten in eine kaum vorstellbare Höhe treiben. Von einer Zerstörung seelischer Natur will ich lieber nicht schreiben.
    Ich gewinne zunehmend den Eindruck, das in Deutschland die gewollte Fürsorge eines Vaters, bei offensichtlichen Defiziten der Kindesmutter zur Erziehung und Wohlsorge eines Kindes, unerheblich ist! In Bezugnahme auf das kommende Gespräch mit dem Gutachter kann ich leider keine 2. Person hinzuziehen. Ich trage mich schon mit dem Gedanken, meinen Jungen kaum bis garnicht mehr wieder zu sehen. Mir wurde (aktuell) auch seitens der Kita mitgeteilt, das die Kindesmutter es nicht wünscht, wenn ich an Festivitäten in der Kita teilnehme geschweige darüber Informationen erhalte. Mein Junge wünscht es sich jedoch sehr. (Aussage der Gruppenleiterin und dem JA bekannt)

  • Wie es scheint, ist das wohl üblich bei allen Jugendämtern. Zum Glück hat das ab nächstes Jahr ein Ende und diese Ämter sind endlich der Überwachung ausgesetzt und diese Mitarbeiter werden endlich auch zur Rechenschaft gezogen!

    EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

    24.11.2011 · Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.

    Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

    Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.

    Facebook: http://www.facebook.com/groups/177571242306529/

    Info unter: finder(at)sags-per-mail.de

  • an Theresa, wenn es auch schon etwas länger her ist. Das Jugendamt Merseburg hat zu 100 % richtig gehandelt. Diese Mitarbeiterin hat Menschenkenntnis. Wie Du in Spanien gelebt hast und hoffentlich nicht mehr lebst, weisst Du selbst am Besten. Wie Du betrogen und gelogen hast auch. Denke daran, Gott weiss Alles und er vergibt Denen, die die richtigen Lehren aus Fehlern ziehen. Das, was ich gesehen, gehört und erlebt habe, lässt starke Zweifel aufkommen, dass Du jemals aus Deinen Fehlern lernen wirst. Weil Du es nicht willst. Oder wolltest. Überall wo Du aufgetaucht bist, auch mit Deiner Santeria, hast Du verbrannte Erde hinterlassen. Denk an meine Worte, denn auch die Justiz Spaniens vergisst Mai bis Septenber 2010 nicht.

  • Es gibt Mitarbeiter die bei Streitigkeiten im Umgang nicht unabhängig sind. Aber man soll sich immer ans Jugendamt wenden. Wenn se einen dann hinstellen als wäre man doof. Also vorsicht. Geht lieber zum Rechtsanwalt wie wir. Wir gehen gegen das Amt nur vor.

  • Ein Anruf in den Sprechzeiten verläuft im Nirvana.
    Warum geht keiner an das Telefon, selbst nach dem 10´ten male nicht.
    Jungendamt Mitarbeiter sind nicht neutral, oft wird frei Schnauze und nach Laune entschieden.
    Kompetenzen einzelne Mitarbeiter nicht vorhanden, Fachlich sowie Sozial.
    Wo sind eure Schlüsselqualifikationen?????
    Ja keinen neuen Antrag aufnehmen, könnte in Stress Ausarten.

    • Beschwerden und scharfe Kritik am Jugendamt sind auch öffentlich erlaubt.

      In einem richtungsweisen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt das das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.