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1 BvR 420/09 – Mehr Sorgerecht: Was ledige Väter jetzt dürfen

Hand in hand
Bild: © solovyova / depositphotos.com
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Ledige Väter haben nach der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein Recht auf gemeinsame elterliche Sorge: Was Aufenthalt, Ausbildung oder Religion des Kindes betrifft, dürfen Väter nun gleichberechtigt mit der Mutter entscheiden.

Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem am Dienstag (3. August) veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvR 420/09). Dieser Artikel wurde gefunden auf sueddeutsche.de

Quelle: sueddeutsche.de – 03.08.2010 – (dpa/tmn)

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3 Kommentare

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  • Ich hätte da eine Frage,
    welche Voratsetzungen muss ein nicht verheirateten Vater mitbringen
    um sich vor ein Familiengericht gegen eine Mutter die mit alle Gewalt das Sorgerecht für sich alleine
    beansprucht.

    Gruß,

    Von Camelot

  • Das ist ja toll, dass Deutschland da jetzt auch draufkommt.
    Um das alles zu wissen, muss man kein JURIST/RA/Richter usw. sein, da reicht Hilfsschule/Volksschule oder gar keine Schule !!!
    Für mich kommt das Urteil zu spät.
    Bekommt jetzt Vater u. Kind Entschädigung/Schmerzensgeld für die Altfälle???
    Der Staat hat das Kind um seinen Vater gebracht u. umgekehrt !!!

    Meine nichteheliche Tochter, 1990 geboren, habe ich jetzt bald zwanzig Jahre
    nicht gesehen, obwohl sie nur ca. 2 km von mir entfernt lebt.
    Die „Mutter“ hat es erfolgreich mit HILFE des so genannten
    Jugendamtes u. des „Familiengerichtes“ geschafft. Beide Institutionen kannten noch nicht einmal
    neueste OLG-Urteile, oder wußten auch nicht was das „PAS-Syndrom ist.
    Also, GUTE NACHT !!!
    Diese Beamten u. Juristen sollten besser nur den Hof fegen oder den Flur in ihren Ämtern wischen!

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Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.