Jugendämter Baden-Württemberg

Heilbronn Jugendamt

Baden-Württemberg Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 07131 / 994-194

Leitung
Susanne Hennig
Telefon: 07131 / 994-391
E-Mail: usanne.hennig@landkreis-heilbronn.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Hans-Jörg Willig
Telefon: 07131 / 994-320
Fax: 07131 / 994-6996
E-Mail: hans-joerg.willig@landkreis-heilbronn.de

Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Unterhaltsvorschuss
Waltraud Wolpert
Telefon: 07131 / 994-436
E-Mail: waltraud.wolpert@landkreis-heilbronn.de

Allgemeiner Sozialer Dienst
Beate Stahl
Telefon: 07131 / 994-303
Fax: 07131 / 994-6995
E-Mail: beate.stahl@landkreis-heilbronn.de

Besonderer Sozialer Dienst
Marion Yantdilok
Telefon: 07131 / 994-243
Fax: 07131 / 994-141
E-Mail: marion.yantdilok@landkreis-heilbronn.de

Jugendamt Stadt Heilbronn

74072 Heilbronn
Telefon: 07131 / 562-600
Fax: 07131 / 563-190
E-Mail: soziales+jugend@stadt-heilbronn.de

Leitung
Manfred Urban
Telefon: 07131 / 562-600
Fax: 07131 / 563-190
E-Mail: soziales+jugend@stadt-heilbronn.de

J ugendamt Landkreis Heilbronn
Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn
Telefon: 07131 / 994-0

Beistandschaften, Amtsvormundschaften, UVG
Elke Schmitz
Telefon: 07131 / 562-644
Fax: 07131 / 562-400
E-Mail: elke.schmitz@stadt-heilbronn.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe – Fachkoordination
Dietmar Stadler
Telefon: 07131 / 562-641
Fax: 07131 / 563-509
E-Mail: dietmar.stadler@stadt-heilbronn.de

Jugend- und Familienhilfe – Gesamtkoordination, PKD, Adoption
Ute Schneider-Jaksch
Telefon: 07131 / 562-631
Fax: 07131 / 563-509
E-Mail: ute.schneider-jaksch@stadt-heilbronn.de

Jugend- und Familienhilfe Mitte/Ost, ASD, JGH, Schulsozialarbeit
Monika Häfner
Telefon: 07131 / 562-640
Fax: 07131 / 563-509
E-Mail: monika.haefner@stadt-heilbronn.de

Jugend- und Famillienhilfe Nord/West, ASD, JGH, Schulsozialarbeit
Ute Kachel
Telefon: 07131 / 563-552
Fax: 07131 / 563-509
E-Mail: ute.kachel@stadt-heilbronn.de

Jugend- und Familienhilfe Süd/West, ASD, JGH, Schulsozialarbeit
Kerstin Stemmer
Telefon: 07131 / 562-635
Fax: 07131 / 563-509
E-Mail: kerstin.stemmer@stadt-heilbronn.de

Kinder- und Jugendarbeit
Nicole Bauder-Ade
E-Mail: nicole.bauder-ade@stadt-heilbronn.de
Kornelia Schwind
E-Mail: kornelia.schwind@stadt-heilbronn.de
Telefon: 07131 / 563-332
Fax: 07131 / 563-509

84 Kommentare

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  • Liebe „Mitleidende“, das deutsche Familienrecht benachteiligt Väter grundsätzlich in einem nicht hinnehmbaren Maß, es widerspricht neuester EU-Gesetzgebung, nach der sogar unehelichen Vätern Umgangsrechte eingeräumt werden sollen, bei uns in Deutschland ist das noch lange nicht gelebte Praxis. Da muß Druck auf die Politik ausgeübt werden, schreibt Petitionen an das Bundeministerium für Familie, sagen Sie der amtierenden Frau Schröder Ihre Meinung! Jugendämter, egal ob nun in Heilbronn oder bei mir in Stuttgart tun rein gar nichts für die Rechte von Vätern, im Gegenteil, sie werfen einem nur Knüppel zwischen die Beine. Als Vater hat es keinerlei Sinn, sich mit den sog. Jugendämtern auseinanderzusetzen, das ist Zeitverschwendung.

  • Erfahrungsmäßig mit dem Heilbronner Jugendamt……..grottenschlecht sag ich nur. Habe auch mit einem Mitarbeiter von denen zu tun weil meine Nachbarn nicht 24h am Tag zum Fenster rausgucken und deswegen nie mitkriegen wenn ich mit meinen Kids ausm Haus geh. Da ich durch die Fensterfabrik im Hof allerdings nicht mit den Kids direkt vor der Haustür spielen kann find ich das sehr unverschämt deswegen das JA einzuschalten.
    Hat irgendwer eigentlich positive Erfahrungen gemacht?

  • ich kann auch nur negatives über das Jugendamt Heilbronn sagen, nichts schlimmeres wie dieses Jugendamt.Die bewegen ihren arsch nicht; mache schon wieder 3monate rum um Unterhalts erhöhung, bis heute noch keine nachricht.Aber bis ich einmal Unterhalt bekommen hab hatte ich 1,5 jahre mit dem Jugendamt zu tun und wenn mein ex dann doch nicht von selbst bezahlt hät hätte, hätte es noch länger gedauert.Ach und das beste noch dazu jetzt hat mir die Mitarbeiterin gesagt das ich zu wenig geld bekomme hätte, das meinen Kinder jedem 60€ mehr zugestanden wäre. Toll und was sagt man dann dazu!!!!!
    Bin froh wenn ich nichts mehr mit denen zu tun habe und beim nächsten mal überleg ich schon zu einem Anwalt zu gehen.

  • Hallo hatte am 20.04.11 wieder mal mit dem Jugendamt zu tun egal was man dort sagt als Mann es wird dort einen negativ ausgelegt.Habe dort das alleinige Sorgerecht beim Gericht beantragt und trotz eidesstattlicher versicherungern von zeugen, die aussagen das sie unsere Kinder schlägt und verwarlosen hat glaubt mann meiner Frau dort immer noch.Ich würde mir immer wieder sprechen und schlecht über meine Frau reden. Die Sachbearbeiterin Frau N. ist wohl Männern sehr voreingenommen und die Frau hat immer recht.

  • Meine JA-Sachbearbeiterin trägt ihren hübschen Kopf nur, damit keine Möwe reinscheißt. @ Thomas: Es hat keinen Sinn, diese Damen und auch Herren (vor allem die mit Doppelnamen symptomatisch) wollen oder können keine sachlichen Argumente verstehen. Schreib das Thema Umgang ab, wenn Du den Anwälten nicht weiter Geld für nichts hinterherwerfen willst.

  • Voreingenommenheit insbesondere von Sachbearbeiterinnen habe ich auch oft erfahren. Thomas, mach Dir keine Platte, mit gesunden Argumenten kommste da nicht weit. Wenn Du nicht noch mehr Geld für (meistens) schlechte Anwälte rausschmeißen willst, warte ab, bis die Kinder alt genug sind und sich gegen diese Mutter wehren. Wenn Gefahr in Verzug ist, ruf die Polizei, wenn Du sie in flagranti beim Schlagen erwischen kannst. Ansonsten vielleicht Strafantrag stellen, § 235 StGB, Kindesentzug. Die harte Tour zieht meistens.

  • hallo,
    hier melde ich mich mal als frau und mutter…ich selbst hatte noch keine propleme mit dem jugendamt.
    allerdings mein ehemann – also jugendamt allgemein was väter betrifft kann man vergessen , rechte was ist das da schon, die können und wollen da auch nicht wirklich was tun, aber auch gutachterinen haben wohl ihren beruf verfehlt ! kurz zur geschichte :
    mein mann hat 2 kinder von früher mit 8 und 3 jahren aber von 2 versch. frauen. seine erste frau mit dem ersten kind ist psychopatin durch und durch war sogar schon in der psychatrie und trozdem kann sie machen was sie will, beide haben das sorgerecht sie das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht… der witz ist wir würden das kind bekommen wenn wir weiterhin unterhalt zahlen und sie das kindergeld auch behalten würden und sie alles mitbestimmen darf und soweiter….also einfache machtausspielung mit kompletter kontrollübersicht aber versorgen möchte sie das kind nicht unbedingt ! so nun was tun aufnehmen darf man solche gespräche nicht , richter weiß nicht was er tun soll geht schon seit 4 jahren so ! mutter bestimmt wann und wie lang sie kommen darf und wenn sie ne wut hat irgendwas nicht ihr passt dann bekommen wir sie eben mal einige monate nicht keine telefonate nichts und die eingeschaltet gutachterin meint auch wenn mutter schlecht ist besser ne mutter als keine und deshalb is es besser kleine bleibt bei der frau obwohl nach gewissen das kleine auch schon psychisch geschädigt keine sozialverhalten hat usw….. also leute ihr seht egal was als vater bist der arsch sorry kann mich so aufregen, und obwohl der vater frau und familie hat die sich alle kümmern würden und auch sein anderes kind regelmässig hat ohne das was vorfällt hat er vor gericht keine chance ! ….und wenn das kind fürs leben gezeichnet ist dann juckt das auch nicht das jugendamt….denn die tun ja alles zum wohl des kindes hahaha kotzwürg!

  • Losung und Lehrtext für Mittwoch, den 27. Juli 2011

    Aus dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du eine Macht zugerichtet.
    Psalm 8,3

    Seht zu, dass ihr nicht einen von diesen Kleinen verachtet.
    Matthäus 18,10

  • Liebe jugendamtsgeschädigte Eltern und an alle die sich nur aus Neugier hier befinden,

    da ich im Landkreis Heilbronn Verwandtschaft habe und mich als Hohnenloherin dem Landkreis Heilbronn verbunden fühle, hier ein
    Verweis auf die Seite des Jugendamtes Künzelsau, dass mich in den Landkreis Bergstraße „abgeschoben“ hat, unter „Hessen Jugendamt Heppenheim“ können sie nachlesen, was mir in der Heimat von Sebastian Vettel, deutscher Rennfahrer!, so alles an rechtswidrigen unerfreulichen Ereignissen wegen meiner Meinung nach inkompetenten Sozialpädagogen, Psychologen und Richtern passierte.

    Ich wurde das Opfer zweier sachlich ungerechtfertigter, rechtswidriger Kindeswegnahmen!
    Ich möchte meine Kinder Rafael Pfeiffer (08.12.2008 geb. in Heilbronn)
    und Felicitas Pfeiffer (27.05.2010 geb. in Heppenheim) wieder zurück haben, sie leben momentan in Bereitschaftspflegefamilien.

    Es ist mittlerweile ein recht umfassend dokumentierter Sachverhalt im Internet unter http://www.jugendaemter.com nachzulesen.

    Ich bin sehr dankbar für die durch Jugendaemter.com ermöglichte Öfferntlichkeit, da ich nichts zu verstecken habe.

    Und hoffe weiterhin das ich durch Offenlegung der haarsträubenden Vorgänge positive Veränderungen bewirken kann.
    Solche haarsträubenden Fälle wie meiner dürfen nicht zur Regel werden. Ich möchte hiermit zukünftigen Müttern und Kindern viel Leid und Ärger ersparen.

    Nach dem Motto: Wehret den Anfängen!!!

  • Jugendämter die Rabenmütter mit ihren neurotischen Machenschaften beschützen und ins rechte Licht rücken. Inkompetente, feige Jugendamtmitarbeiter die keine eindeutigen Entscheidungen treffen können und für denen Einzelwohl vor Allgemeinwohl gilt…..sie alle reden vom “Kindeswohl”. Diese Mitarbeiter haben Angst, gehen jeglichen Konfrontationen gezielt und gekonnt aus dem Weg, verschließen ihre Augen und hoffen das nichts passiert. Auf diese Nichtsnutze, kann das deutsche Land gut und gerne verzichten.Gute Nacht liebes, dummes Jugendamt! Schlaft weiter in himmlischer Ruh und verschwindet einfach……denn ihr kostet nur unnötig Geld.

  • Kinderraub – Raptio Infantium
    Im Sommer 1999 wurden die drei verstörten und ausgehungerten Töchter der Familie Lorenz von der Polizei in ein Heim gebracht. Nach drei Monaten beschloss das Jugendamt Heilbronn, die Kinder zu den Eltern zurückzuführen. Am 26.09.1999 entzog das Amtsgericht Bad Mergentheim den Eltern Lorenz das Sorgerecht für ihre stark abgemagerten drei Töchter und setzte das Jugendamt Tauberbischofsheim zum Vormund ein.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-18309062.html

    https://www.facebook.com/pages/Kinderraub-Raptio-Infantium/230378380346512

  • Kinderraub – Raptio Infantium
    Das Oberlandesgericht Stuttgart hob die Haftbefehle gegen die Eltern Lorenz u. a. wegen Verletzung der Fürsogepflicht ihrer drei stark abgemagerten Töchter auf, das Amtsgericht Bad Mergentheim übertrug ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder wieder. Prof. Dr. Gunther Klosinski, Kinder- und Jugendpsychiater der Universität Tübingen, stufte die Eltern in einem Gutachten als „grundsätzlich erziehungsfähig“ ein und stellte bei den Töchtern keine „psychogene Essstörung“ fest. Gegen einen Beschluss über Schulbesuch seiner Töchter legte der Vater erfolgreich beim OLG Stuttgart Beschwerde ein. Das Jugendamt beantragte aus Sorge um den Gesundheitszustand der Mädchen deren Zwangsvorfühtung vor einen Arzt, das OLG Stuttgart jedoch gab der Beschwerde des Vaters erneut statt. Erst als die jüngste Tochter dem Tode nahe war, riefen die Eltern selbst einen Arzt. Sie fiel ins Koma, ihr drohten der Verlust des Augenlichts und der Stimme. Sie überlebte, blieb aber fast blind und gelähmt.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29475097.html

    https://www.facebook.com/pages/Kinderraub-Raptio-Infantium/230378380346512

  • Also ich muss sagen das ich ohne das jugendamt landkreis heilbronn
    mit 100% im knast gelandet wäre.

    Auch wenn ich mich nicht persönlich bei mein sacharbeitern bedankt habe (was ich hätte machen sollen und empfehle ich jedem dem geholfen worden ist) tue ich das mit diesem Schrieb.
    Und ich möchte jeden jugendlichen und kind das von seinen eltern abgestosen wird oder aus anderen gründen ins heim kommt Viel Glück und erfolg wünschen und ich kann auch aus erfahrung sagen das Heime nicht schlecht sind wenn man was ereichen will hat man dort Sozialpädagogen die dir alle fragen beantworten, dich umarmen wenns dir scheisse geht, mit dir zusammen lernen wenn du willst!!

    Ich Möchte auch Eltern hier einen rat geben (so habe ich das damals wargenommen)es geraten kinder droz guter erziehens auf die schiefe bahn und Dann habt ihr das kind vei gut erzogen aber euer kind empfindet kaum liebe für und von euch. so kommt man automatisch zu „Falschen Freunden“

    Für alle die ihr kind das beste wollen.(probierts drozdem erstmal mit liebe)

    In Schelklingen (Bei Ulm ca.25 km entfernt)
    gibt es ein heim namens St. Konradihaus
    in diesem heim habe ich von 2008 -2011 gelebt
    hab meine ausbildung zum schreiner gemacht (in dem heim)
    das Heim ist eine Ausbildungs werkstette in der man viele coole ausbildungen zu auswahl hat. Die betreuer sind Der absolute hammer (zumindest waren sie es bei mir) klar hab ich auch schon mal ärger dort bekommen und mit mir wars nicht leicht dort aber dank den jugenamt und dem heim habe ich heute eine schöne und solide ausbildung gemacht. AUF DIE ICH STOLZ BIN

    also nochmals danke an alle Die mir gezeigt haben wo es Richtung schönes solides leben geht.

    mfg Chris

  • Ich hatte am 16.02.2012 einen Termin beim Jugendamt Heilbronn. Es ging um die Umgangsregelung für meine Kinder. Die beiden leben bei meiner scheiß Exfrau die mir den Umgang verweigert, obwohl er mir laut Scheidungsurteil zusteht. Mein Urteil über dieses Jugendamt ist 1000%ig negativ. Die Mitarbeiterinnen dort sind das allerletzte. Als Vater wird man dort wie Dreck behandelt und Mütter wie Göttinnen. Für was diese Weiber dort ihr Geld bekommen, das frage ich mich ernsthaft. Schmeißt die dort alle raus, dann spart Vater Staat viel Geld.

  • Hallo Dirk,

    ich war auch im Februar 2012 bei einem Gespräch beim JA Heilbronn, auch bei mir ging es um das Umgangsrecht, was meine liebe Ex-Frau mir verweigert. Allerdings schwebt bei mir das gerichtliche Verfahren noch. Man hat sich geduldig meine Argumente angehört und versprochen, Umgangskontakte über den Kinderschutzbund zu organisieren. Bis jetzt kam nichts, war vielleicht eher eine Abwimmeltaktik, damit ich Ruhe gebe. Wenn die wollen, kann ich ganz schön massiv auftreten, aber dann wird man schnell als Querulant hingestellt. Nein, es ist in Deutschland offenbar sehr schwer, sein Recht als Vater im Sinne des Kindeswohles zu bekommen. Die Väter, die sich kümmern WOLLEN, die läßt man nicht, die die sich verweigern, werden gezwungen, so mein Eindruck. Also Taktik sich verweigern, um Umgangsrecht zu bekommen??? In meinem Fall wenig sinnvoll, weil die Mutter jeglichen Kontakt, jegliche Auskunft unterbindet, und das unter den anscheinend wohlwollenden Augen des JA Heilbronn. So viel zu dem Thema „Kindeswohl“, ich kann das Wort schon nict mehr hören!

  • Hallo Timo,
    die Mütter denen der Umgang mit cden Kindern verweigert wird haben es genau so schwer.
    Daß das Zahlenverhältnis der entsorgten Väter und Mütter bei etwa 8-9 zu 1-2 liegt, hat rein taktische Hintergründe, die von der Politik so vorgegeben sind.
    Nebenbei ist ein JA zur Umgangsbestimmung nicht befugt, egal was man Dir dort vorgegaukelt hat.
    Fragen zu Sorge u. Umgang sind ganz allein Sache der Eltern.
    Wenn die nicht fähig sind, sich einvernehmlich zu einigen, muß das Gericht auf entsprechenden Antrag entscheiden.

    Gruß……..F. Mahler

  • Hallo F. Mahler,

    kann schon alles sein. Das JA hat wohl nur beschränkte Möglichkeiten. Wenn das Familiengericht in Heilbronn sich mal ENDLICH bequemen möchte, zu entscheiden, die Sache läuft schon bald EIN JAHR. Bohren sich diese RichterInnen in der Nase, puhlen sich an den Füßen, ich verstehe das Procedere nicht. Mann, es geht um mein Kind, es entfremdet sich inziwschen immer mehr von mir. Schweinerei!!!!

    Fiat justitia, endlich mal!

  • Ich weiß auch, dass man nichts erzwingen kann. Aber es gibt eine gottverdammte Ungerechtigkeit zwischen Vätern und Müttern vor Gericht und dem Jugendamt. Die sollen sich doch aus „normalen“ Scheidungen heraushalten und dann handeln, wenn das Kindeswohl wirklich durch Gewalt der Eltern gefährdet ist. Ich trete aber gegen eine Instrumentalisierung eines Elternteils (des mütterlichen) ein, ich meine, ich ein JA Erfüllungsgehilfe allein für mißgünstige Mütter? Frau F.-R. aus Heilbronn ist eine dieser mißgünstigen Mütter. Die hat nicht alle 5e klar beieinander. Krank.

  • Rechtsanwältinnen, die sich im Familienrecht engagieren, sind oft unterste Stufe in der Rangfolge der selbstständigen Juristen. Wer mit einer Note von 4,0 im zweiten Versuch im zweiten Staatsexamen gerade mal noch so durchgeschliddert ist, der verdingt sich in einer kleinen Einzelkanzlei auf dem freien Markt. Eine Qualifikation als Fachanwalt hat man dann verfehlt, aber man spuckt große Töne, dass man (Frau) ja „Rechts“anwältin sei. Hahaha, darauf ist sowas von geschissen!!!

  • Ich denke, Du meinst im Grunde das Richtige, ich würde es aber etwas anders formulieren.
    Die JA sind in ihren Möglichkeiten leider viel zu wenig beschränkt, sie üben praktisch unkontrolliert Macht aus, die ihre Kompetenzen und Befugnisse bei weitem übersteigt.
    In Punkto Sorge und Umgang ist da aber das Gesetz vor, welches ihnen zum Glück desbez. überhaupt keine Befugnisse erteilt hat. Und das ist auch gut so!
    Ausnahme bei polizeilichen Maßnahmen u./o. Ausübung der Sorge durch einen Amtsvormund. Schlimm genug.

    Wenn das Gericht den Fall verschleppt ( ohne Begründung ), trete ihm auf die Füsse.

    Im übrigen kann man durchaus einiges erzwingen, wenn es denn gar nicht anders geht. Das bedarf dann aber einer genauen Abwägung der Umstände und einer cleveren Vorgehensweise ( und eine gute Portion Glück gehört auch immer dazu ).

    Die Ungerechtigkeit liegt zwischen ideologisch-politischen Interessengruppen und Familien, grob gesagt.
    Wie schon geschrieben, daß etwa 8-9 von 10 ausgrenzenden Elternteilen Mütter sind, ist nicht Schuld der Mütter, sondern wäre bei entsprechend umgekehrten Vorzeichen in Politik und Medien sicherlich genau andersherum.

    Wenn JÄ und Gerichte nur handeln würden, wenn, wie das Gesetz es nennt, eine ernsthafte Gefahr für die besten Interessen des Kindes gegeben ist, hätten wir noch ein paar tausend arbeitslose Juristen und Soz-Päd. mehr auf der Welt, was sicherlich gar kein Verlust wäre.

    Daß Du gegen die Instrumentalisierung von Elternteilen eintrittst freut mich. Das ist der richtige Ansatzpunkt!
    Allerdings sehe ich diese Elternteile ( i.d.R. mehr Mütter als Väter ) aber eher als Erfüllungsgehilfen der JÄ und weiterer, nicht umgekehrt.
    Das Bild, daß Mütter es grundsätzlich leicht haben, Männer jedoch schwer, trügt und vernebelt einige wichtige Aspekte der Sache.
    Wenn z.B. eine Mutter erfolgreich alleinermächtigt wurde und der Vater ausgegrenzt ist, wird dadurch die Verschleppung des Kindes zu Fremdpflegern wesentlich einfacher und wahrscheinlicher, als wenn der Vater noch unterstützend bzw. gleichberechtigt zur Verfügung stünde.
    Und das ist das lukrativste Geschäft des Kinder- u. Sorgehandels, da wird der ganz dicke Reibach gemacht.
    Die Trennung und Ausgrenzung ist, so gesehen, oft nur die Vorbereitungsphase für die Totalentelterung des Kindes.

    Insofern sollten entsorgte Elternteile unabhängig vom Geschlecht unbedingt zusammenhalten sich solidarisch unterstützen.
    Der Geschlechterkrieg nützt in jedem Fall nur der Gegenseite.

    Daß RAe im FamRecht schon fast das niederste sind was die Juristerei zu bieten hat, stimmt natürlich, nur die Ergänzungspfleger sind ( rein statistisch betrachtet, es gibt natürlich auch Ausnahmen, leider sehr selten ) noch deutlich tiefer anzusiedeln.
    Aber Männer und Frauen tun sich auch i.d.P. nicht viel. Die schlimmsten Fledermäuse von denen ich gelesen habe sind übrigens großteils Männer und einige der besseren und engagierteren sind Frauen.

    Kurz gesagt:
    „der Feind“ sind psycho-sozial defizitäre Verwaltungsangestellte, Drittleister und Juristen, sowie deren politische Stichwortgeber.

    Denen sollte das schmutzige Handwerk gelegt werden.

    Gruß…….F. Mahler

  • Liebe F. Mahler,

    ich gebe Ihnen in weiten Zügen Recht. Ja, es ist wohl so, dass mein Fall vor Gericht verschleppt wird, zu Lasten des Kindeswohls. Wenn es sein muss, dann treibe ich den Fall bis vor den EuGH. Wegen Verletzung der Menschenrechte. Es ist ein eklatanter Rechtsbruch, wenn ein ehem. Partner (in meinem Fall die Frau und Mutter) den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert. Dazu ohne Rechtsgrundlage, einfach aus der Willkür heraus. Das kann und darf nicht sein.

  • Wobei natürlich zu hoffen ist, daß der Gang zum EGMR gar nicht erst nötig wird, denn der ist langwierig und selten von Erfolg gekrönt.
    Möglw. ist ja doch auch OLG-Ebene schon einiges erreichbar.
    Aber um das einzuschätzen müßte man die Eizelheiten und Hintergründe des Falles genauer kennen.
    Und eine Menge Glück gehört immer dazu.

    Gruß…….F. Mahler

  • Hallo F. Mahler,

    es tut sich was, allerdings mal wieder zu meinem Nachteil. Richter sind wohl ziemlich Gutachter-hörig. Der Gutachter hat in meinem Fall schlampig gearbeitet, alles scheint mit der heißen Nadel genäht. Der GA verwechselt häufig Orts- und Zeitangaben, der Name des Kindes wird sogar teilweile falsch wiedergegeben. Das Gutachten selbst ist PRO-Mutter, obwohl durch Unterlagen eine seelische Erkrankung derselben NACHGEWIESEN! Ich veröffentliche demnächste die persönlichen Daten dieser kranken Rabenmutter hier im Internet!!!

  • Hallo Timo,
    „Richter sind wohl ziemlich Gutachter-hörig.“
    Genau andersrum wird ein Schuh draus, Timo.
    Der SV wird vom Richter engagiert und bezahlt, damit er das schreibt, was jener lesen will.
    Tut er das nicht, wird das GA verworfen und er erhält kein Geld.

    Gruß………F. Mahler

  • Hallo F. Mahler,

    so kann man es auch sehen. Inzwischen bin ich, ganz Gutachten-gerecht, das Sorgerecht los, es wurde ein begleiteter Umgang angeordnet, für die nächsten 6 Monate. Mal sehen, ob sich diese Mutter wenigstens daran gebunden fühlt oder ob sie wieder Schlupflöcher sucht und auch findet, den Umgang weiter komplett zu vereiteln. Ein Sch…spiel. Ich bin resigniert und traurig über diese Situation. Es erhärtet sich der bereits früh gewonnene Eindruck: Als Vater biste der letzte Ar… .

  • Als Mutter genauso, Timo,
    ob Deine Exe den Umgang weiterhin erfolgreich vereiteln kann, liegt an der Vollstreckbarkeit der im Beschluss festgelegten Regelung.
    Wenn da irgendwelches Wischi-Waschi drin steht, wie z.B.: „…der Vater erhält ein regelmäßiges Umgangsrecht…“, kann sie das leicht aushebeln, ohne das man sie dafür belangen kann.
    Wie ein Antrag für eine vollstreckbare Ausgestaltung aussehen kann, kannst Du Dir hier anschauen:

    Gruß……F. Mahler

  • Hallo F. Mahler,

    aus Müttersicht habe ich noch keine Betrachtung angestellt. Ja, es ist wahrscheinlich so, dass die Partei, die nachgeben musste, mit dem Ergebnis unzufrieden ist. Die Regelungen aus dem richterlichen Beschluss in meinem Fall sind eher schwammig. Da kommt die Vorlage aus dem genannten L. gerade recht! Es geht schliesslich um präzise Festlegungen, gerade wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zutiefst zerstritten ist. Da sollte man nichts dem Zufall überlassen.

  • Anzeige einer Versammlung

    Werner Hoeckh
    71679 Asperg
    07141 – 2 39 27 29
    0176 – 51 10 32 79
    JugendamtsgeschaedigteEltern@web.de

    es wird gem. § 14 des Versammlungsgesetzes folgende Veranstaltung angezeigt:

    Thema: Kampf gegen die Willkür der Jugendämter und für unsere Kinder (Kinder-und Elternrechte)

    Art der Veranstaltung (Kundgebung)

    Friedliche Versammlung/Demo (wie bereits die vorherigen 7 Versammlungen) ohne Auf-/Umzug

    Ort und Zeit der Veranstaltung

    Stuttgart-Mitte, Königstraße (Schlossplatz) am Fahnen-Rondell gegenüber Königsbau

    Am 20.09.2012 von 12 – 18 Uhr, Auf- und Abbau ca. 40 Minuten vorher/nachher

    Datum Unterschrift

    17. Mai 2012 (Werner Hoeckh)

    telefonische Zusage Ihrerseits liegt bereits vor.

    Es würde mich sehr freuen, wenn sich viele Betroffene melden würden.
    Es geht um die Rechte unserer Kinder und der Eltern!!!

  • Jugendamtsgeschädigte Eltern
    in Baden-Württemberg gesucht!

    Folgende Demo’s finden statt:

    am 29.06.2012 von 12-17 Uhr
    Ort: Freiburg – Fußgängerzone

    am 20.09.2012 zum WELTKINDERTAG
    von 12-18 Uhr
    Ort: Stuttgart auf der Königstraße
    gegenüber Königsbau
    (Fußgängerzone)

    Es dürfen gerne Freunde + Bekannte mitgebracht werden!!!

    Falls jemand Jugendamtsgeschädigte kennt,
    bitte diese Info weitergeben!

    Meine Kontakt-Adresse
    findet ihr beim Posting vom 03. Juni 2012
    unter der Nr. 39

  • Liebes Forum!

    Ich stelle ein Frage in die Runde, weil ich bin nicht sicher, was Recht ist. Es ist so: Der Kinderschutzbund in Heilbronn verweigert Umgang, darf er das? Ist der nicht gebunden an die Weisungen des Jugendamtes? Darf er selbstständig entscheiden? Ich bin nicht zufrieden mit dieser Institution. Sie sind gegen Väter eingestellt.

    Grüße
    Antoine

  • Hallo Antoine,
    weder der Kinderschutzbund, noch ein Jugendamt haben irgendeine Befugnis Umgangsregelungen zu treffen, oder gar das Umgangsrecht von Kindern und Eltern auszusetzen.
    Sorge und Umgang ( immerhin der elementarste Teil der Sorge überhaupt ) sind ganz allein Sache der Eltern ( im Ausnahmefall auch des Vormunds, der ggf. ähnliche Rechte und Pflichten wie die Eltern hat ).
    Der Staat darf lediglich ausnahmsweise eingreifen, um diese Rechte und Pflichten zu schützen, oder wiederherzustellen. Darüber muß, sofern die Eltern dazu nicht in der Lage sind, das Gericht entscheiden.
    Niemals das JA oder gar ein privater Drittleister.

    Schau mal in’s Gesetz, was das dazu sagt, hauptsächlich Art. 6 GG und die §§ 1626 u. 1684 BGB.

    Übrigens, zum Forum geht’s hier lang:

    Gruß……..F. Mahler

  • Ich bin Franzose, wie man am Namen sieht. Habe ein Kind in Heilbronn. Ich fuhle mich diskriminiert, von diesem Kinderschutzbund. Jetzt muss Gericht entscheiden, was geschieht. Ich bin meine Ex unendlich dankbar dafur, dass sie solche Zicken macht und eine begleitete Umgang fordert. Danke Cherie!

  • Es kann nicht angehen, dass in unserem Staat Väter diskrimiert werden. Danach sieht es aus, nachdem, was ich für Erfahrungen gemacht habe. Die Mutter verweigert TROTZ richterlichem Beschluss weiter den Umgang, eine Riesenschweinerei. WAS SOLL ICH NOCH MACHEN? Wieder klagen, auf meine Kosten? Das geht finanziell einfach nicht.

  • Um es vorwegzuschicken, mein richtiger Name ist Wilhelm Kaiser, nicht Kaiser Wilhelm. Ist nur ein Spass. Was kein Spass ist, ist die Tatsache, dass mir selbst ein begleiteter Umgang verwehrt wird, von diesem KSB. Haben mich Woche um Woche zappeln lassen, ohne dass mir ein Termin genannt wurde. Eine etwas nachhaltige E-Mail von mir hat diese Damen dann bewogen, den Umgang ganz abzusagen. Und Nu? Ist das Ganze wieder bei Gericht gelandet, mit noch ungewissem Ausgang. Diese Weichspüler-Juristen vom Familiengericht sind ja unfähig, einmal ein Machtwort für Väter auszusprechen!!!!! A…löcher.

  • Hi Wilhelm,
    Deine Tochter und Du habt Recht auf Umgang.

    Begleiteter Umgang geht eigentlich nur bei schwerwiegenden Gründen.
    Beispielsweise hat ein Streit zwischen Dir und der Mutter da wenig zu tun.

    Tipp:
    Sofort das Gericht kontaktieren. Es gibt auch andere Möglichkeiten wie den KSB. Beschwerde beim Vorstand der KSB. Bis zum OLG prozessieren da die meist wohlwollender sind.

    Viel Erfolg!

  • Liebe Gemeinde,
    ich lege Beschwerde ein, gegen dieses Jugendamt in Heilbronn. Die haben aber auch gar nichts geschnallt. Das sind typische Sesselfurzer. Insbesondere die Sachbearbeiterin Frau Sakhnyuk, aus der Ukraine stammmend, hat so recht gar nichts begriffen. Diese Person bringt wahrscheinlich das ukrainische Rechtsverständnis mit. Das können wir hier in Deutschland nicht brauchen. Go home, Schlampe!

  • Versucheschon seit Wochen die Fr. Kübler zu erreichen,aber entweder ist besetzt oder sie ist wie jetzt im Urlaub. Und anscheinend gibt es niemanden sonst der für den Umgang zuständig ist. Was soll denn dass? Ich will doch nur dass der Vater seinen Pflichten nachkommt und zwar regelmäßig und nicht immer nur dann wenn ihm der Sinn danach steht

  • Candy, ich denke mal, dass deine Rufnummer blockiert wurde.

    Leider kenne ich dieses Problem auch.
    Bei mir ist es folgendermaßen gelagert.

    Die Pflegefamilie meiner Tochter, fälschlicher immer als Pflegeeltern bezeichnet, hat meine Rufnummer blockiert.
    Ich kann also mein Kind nicht anrufen und sie ruft nicht bei mir an.

    Dadurch ist eine krasse Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) entstanden.
    Falls du Fragen hast, kannst du mich unter:
    JugendamtsgeschaedigteEltern(at)web.de erreichen.

    Es ist unbedingt notwendig, dass sich jugendamtsgeschädigte Eltern gegenseitig mit Information austauschen und sich vernetzen.

    Übrigens, jedes Jahr am 20. September ist WELTKINDERTAG.

    Lg Werner aus Asperg

  • Hallo Werner und Candy,
    derartiges ist einfach zu umgehen. Einfach die Briefpost nutzen, ist sowieso sinnvoller, als mit JÄ telefonieren zu wollen ( das bringt leicht viel Ärger ) und ist ggf. nachweisbar ( notfalls E-Mail oder Fax, aber Post ist sicherer ).
    Für den Umgang des Vaters mit dem Kind sind übrigens ausschließlich die Personensorgeberechtigten ( auch wenn bis auf das Umgangsrecht alle Sorgeteile entzogen wurden ) zuständig, nicht jedoch das JA ( außer wenn es selbst Personensorgeberechtigt ist, bspw. als Amtsvormund ).
    Dein Ansprechpartner für eine vollstreckbare Umgangsregelung ist somit vermutlich zunächst der Vater, dann ( bei scheitern einer einvernehmlichen Vereinbarung ) das Gericht, nicht jedoch das JA. Auch die Vollstreckung kannst Du nur bei Gericht beantragen.
    Die grundlegenden Befugnisse und Aufgaben in der Elternarbeit der JÄ, nach §§ 17&18 SGB VIII beschränken sich überwiegend auf Verwaltung, Beratungen o.ä. und enthalten keine Entscheidungs- oder Vollstreckungsrechte ( und das ist auch gut so ).
    Ein Beispiel für einen Umgangsantrag, der auch das wichtigste für die einvernehmliche Vereinbarung enthält, findest Du hier ( ohne Garantie, aber recht ordentlich, wie ich meine ):

    „Es ist unbedingt notwendig, dass sich jugendamtsgeschädigte Eltern gegenseitig mit Information austauschen und sich vernetzen.“
    Da spricht Du mir aus der Seele, Werner!
    Übrigens, Telefonate mit dem Kind gehören zu Umgang und Sorge, kannst Du also versuchen gerichtlich durchzusetzen. Manchmal hilft’s.

    Gruß………F. Mahler

  • Hallo Marie
    es kommt darauf an wo das Kind vorher war und wer das Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
    Wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat,ist die Antwort ja, da diese dann den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen darf.Wenn diese das Sorgerecht zusätzlich hat ist diese auch in der Erziehung des Kindes berechtig.

    Mit freundl. Gruß
    Petra

  • hallo,

    ja das sorgerecht hat sie und das aufenthalt… recht auch, vorher hat das kind offziell bei ihr gelebt, aber sie gab es immer in ander hände ab (nur das geld war ihr wichtig, was jetzt auch der grund ist das sie das kind wieder möchte)… stand auch mit dem vater schon vor gericht,… war in der klappse““ verlor z.b. ihren versicherungsschutz (das ist jetzt mit dem vater versichert),… usw.
    das kind gab sie freiwilllig den grosseltern ab und sieht es jetzt vielleicht 2 mal im monat wenn überhaupt, kümmer tut si sich aber sonst nicht darum, auch keine finanzielle unterstützung, ihren kindergeldanteil behielt sie anfangs auch einfach ein,…
    das kind hatte zusätzlich auch einen entwicklungsrückstand bei ihr da es nie regelmässig den Kineinfach vom kindergarten abmeldet wurde usw.
    wie sieht das dann in so einer situation aus??

    LG

  • Hallo Marie

    wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und das Sorgerecht, kann sie das Kind ohne weiteres zu sich holen.
    Wenn die Großelter sich Amtlich um das Kind kümmern wollen, Gründe könnten genannt werden, würde aber das JA ins Spiel kommen und mann darf nicht vergessen, mann darf nur 6 Wochen ein Kind woanders unterbringen ohne Amtliche Genemigung.
    Letztlich würden die Großeltern zugeben müssen, das diese ein Kind über 2 Jahre in Obhut hatten, wo kein Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlag, weil es die Mutter hat wie Du oben schreibst.
    Sollten sich die Großeltern ans JA wenden und die Gründe ausreichen das die Mutter sich nicht ums Kind kümmern sollte, dann können diese ( JA) das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und Sorgerecht
    Wo und wie diese sich dann ums Kind kümmern entscheiden dann diese.
    Wenn man ein gutes JA hat kann das Kind bei den Großeltern bleiben, aber wenn diese das nicht wollen könnte das Kind in eine Pflegefamilie oder Heim kommen.
    Die Großeltern sollten sich also gut überlegen, was sie machen, dem Kind schon zu liebe.
    Wie wird es sich bei Pflegeeltern oder gar im Heim fühlen.
    Die Großeltern könnten das Sorgerecht u Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen,aber bis das beendet ist würde gegebenenfalls das JA das vorläufige bekommen.

    Gruß
    Petra

  • hallo,

    das es dabei so viele dinge zu berücksichtigen gibt hätte ich nicht gedacht %)
    das das kind bei den grosseltern (die eltern des Kindsvater) lebt ist amtlich (dem jugendamt) bekannt. die grosseltern beziehen mittlerweile auch das volle kindergeld direkt auf ihr konto. melde adresse des kindes ist soweit ich weiss auch bei den grosseltern. in eine pflegefamilie oder heim würden sie das kind nie freiwillig geben. weder die grosseltern noch der kindsvater möchten das das kind wieder zur mutter muss, gründe habe ich ja schon benannt…
    also müssten die grosseltern das sorgerecht und aufenthaltbestimmungsrecht beantragen und hätten hierbei mehr chancen als der vater??
    wer entscheidet dann ob sie es bekommen??

    LG

  • Hallo Marie

    wenn es schon Amtlich bei den Großeltern wohnt, müßte es weniger Probleme mit dem JA geben.
    Die Mutter als auch der Vater mussen der Adoption zustimmen, ohne diesem geht das nicht.
    Es genügt nicht, dass nur einer von beiden sein Einverständnis gibt.
    Wenn der Kindesvater ebenfalls bei den Großeltern wohnt,könnte er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht beantragen, mit genannter Begründung das das Kind bei Ihm und den Großeltern war.
    Der Vater hat mit der Übertragung
    des Sorgerechts und Aufenthaltsbestimmungsrechts in jedem Fall vor den Großeltern vorrang, vorausgesetzt er lebt in geordneten Verhältnissen.
    Er kann dann auch sagen wenn er auch bei den Eltern wohnt, dass Funkioniert schon über 2 Jahre bei uns und er hat seine Eltern als unterstützung.
    Dürfte keiner gegensprechen, vorausgesetzt Du hast einen guten Sachbearbeiter beim JA.
    Momentan werden halt viele Kinder den Eltern entzogen, sollte man im Hinterkopf behalten.
    Gruß
    Petra

  • hallo,

    also der vater wohnt nicht mehr bei seinen (grosseltern des Kindes)
    wenn der vater den antrag auf sorgerecht und/ oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht stellt, was könnten mögliche gründe sein das er es nicht bekommt? recht es hier auch wenn die mutter es vergeigert??

    danke ihnen für die mails und die erklärungen 🙂

    glg

  • Hsllo Marie

    da das Kind bei den Großeltern lebt, muß ein Grund vorliegen, warum er es nicht hat.
    Das währe der erste, dann muß er genügend Zeit für das Kind haben und eine gesicherte Existens, olso wenn möglich kein Harz 4 ist aber heute nicht mehr ganz so wichtig, normalerweise.
    Das Kind sollte ein eigenes Kinderzimmer haben, wobei in Großstädten
    wie Hamburg laut Bekannteninformationen auch ein größeres eckchen in einer Einzimmerwohnung ausreichen soll,bis zu einem bestimmten alter.
    Wenn es ein Mädchen ist sollte ein eigenes Zimmer vorhanden sein.
    Mann wird sich über den Bekanntenkreis des Vaters erkundigen, der sollte wenig Öffentliche Probleme aufweisen und auch sein eigenes Leben wird vom JA durchgescheckt.
    Wenn die Mutter ihr Einverständnis nicht gibt, wird`s schwierig, das alleinige Sorge und oder Aufenthaltsbeschtimmungsrecht zu bekommen,das geht dann nur vor Gericht per Antrag und dann kommt oben genanntes zum Vorschein und das JA.
    Du mußt auch damit Rechnen, dass die Mutter sich einen RA nimmt und Querschlägt.
    Der Prozeß muß erst durchgemacht werden, und dann könnten die Großelter das Sorge und oder Umgangsrecht beantragen, aber alles vorausgesetzt, dass das JA dieses mitmacht und Unterstützt, ansonsten kann es richtig nach hinten losgehen.
    Versucht euch irgendwie Außergerichtlich zu einigen, währe mein Ratschlag, wenns möglich ist.
    bis bald
    Gruß Petra

  • Hallo Marie,
    bevor man einen Fall wenigstens grob einschätzen kann, braucht man zumindest die wesentlichen Infos über Falllage, Vorgänge, Ablauf, rechtliche Konstellation u.ä.
    Deine bisher dazu gemachten Angaben sind etwas dürftig.
    Petra’s „Auskünfte“ sind also rein subjektiv und nach Gefühl ohne das nötige Hintergrundwissen gemacht.

    Einfaches Beispiel: Petra schreibt Formulierungen wie „das Aufenthaltsbestimmungsrecht und zusätzlich das Sorgerecht…….“

    Derartiges ist natürlich vollkommen unsinnig.
    Das „Sorgerecht“ ist ein Umgangssprachlicher Ausdruck, der in Rechtsprechung und Gesetz gar nicht existiert.
    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ( üblicherweise als ABR abgekürzt ) ist ein Teil der elterlichen Sorge, genau wie die Gesundheitssorge, die schulische Sorge o.ä..
    Es ist also in der elterlichen Sorge enthalten, die v.dh. auch nicht zusätzlich zu betrachten ist, wobei auch noch zwischen der allgemeinen Sorge und der Alltagssorge zu unterscheiden wäre, welche ja scheinbar in Deinem Fall von den Großeltern ausgeübt wird oder wurde.
    Eine Konstellation, bei der ein Kind, daß von der Mutter jahrelang und offenbar aus verschiedenen Gründen außerhalb ihres Haushalts unterbracht wurde, von ihr gegen den Willen der es betreuenden Personen zu ihr zurückgeholt werden kann, ist sicherlich extrem selten, zu mal ja das Gericht und weitere Beteiligte und Mitwirkende da auch etwas zu sagen haben.
    Derartiges wäre also höchstens vorstellbar, wenn alle Beteiligten das einvernehmlich regeln und das Gericht ( und damit leider auch das JA ) gar nicht erst eingeschaltet wird.
    Man müßte also schon den gesamten Vorlauf und die Hintergründe kennen, um Deine Eingangsfrage zu beantworten.
    Aus der Erfahrung eines anderen Falles heraus geht das nicht, schon gar nicht ohne Kenntnis wenigstens der ungefähren Rechts- u. Gesetzeslage.

    Trotzdem hat Petra aber einen sehr guten Tipp abgegeben, der nie falsch sein kann:
    „Versucht euch irgendwie Außergerichtlich zu einigen, währe mein Ratschlag, wenns möglich ist.“

    Das kann man gar nicht deutlich genug betonen.
    Allerdings scheint mir, nach grobem Überfliegen Deiner Postings, diese Möglichkeit ziemlich unwahrscheinlich zu sein.

    Es wäre also notwendig, daß Du zunächst eine chronologische, auf den Fakten und Vorgängen basierte, sachliche Fallbeschreibung anfertigst, welche möglichst exakt formuliert sein sollte, w.h. es sollten die richtigen Begriffe verwendet werden, die man z.B. den amtlichen Schreiben und Gesetzestexten entnehmen kann. Dadurch werden schwerwiegende Mißverständnisse, die zu völlig falschen Einschätzungen führen können und unnötige Nachfragen vermieden.

    Das JA sollte man nach Möglichkeit so gut es geht aus der Sache heraushalten. Es bekommt vom Gericht Gelegenheit zu Stellungnahme und das ist meistens schlimm genug.
    Als Ansprechpartner in Sorge- bzw. Umgangssachen ist es i.d.R. völlig ungeeignet.

    In Fällen, wie dem von Dir beschriebenen kann es auch nicht falsch sein, sich Unterstützung durch weitere erfahrene Eltern und Großeltern zu suchen. Es gibt sehr engagierte Selbsthilfegruppen, die Euch auch dabei behilflich sind, z.B. einen Beistand zu finden, der Euch bei unvermeidbaren Kontakten zu Ämtern und Institutionen begleitet.
    Am besten natürlich immer eine Gruppe in direkt erreichbarer Nähe.
    Die besseren SHG haben üblicherweise auch eine Website, wo man schon mal schauen ann, ob sie einen seriösen Eindruck machen oder nicht.
    Eine bekanntermaßen recht aktive Gruppe wäre z.B.: diese hier:
    http://www.entsorgte-eltern-und-grosseltern.de/index.html

    Ansonsten solltet Ihr Euch so gründlich wie möglich schlau machen, allein schon um unterscheiden zu können, was sinnvoll sein könnte und was zwar gut gemeint, aber substanzlos ist. Also googlen und lesen und das Gefundene auch gegeneinander abwägen.

    Ein paar sehr wichtige Infos und Nachlagemöglichkeiten findest Du im Forum:

    Dort kannst Du Deinen Fall auch besser besprechen, als in der Kommentarfunktion hier.

    Gruß……..F. Mahler

  • Hallo Petra, hy Fiete,

    bitte an euch beide sich auf die Thematik zu konzentieren und nicht eure private Differenzen auf 10 oder mehr Jugendämtern zu klären. Wenn Ihr wollt und einverstanden seid gebe ich euch von jedem die Email Adresse und dann klärt das unter euch!!!

    @Petra: Sorry, aber Fiete muss ich verteidigen. Er wurde von uns sowohl als Mod im jugendaemterforum eingesetzt und wird von uns hier auch gerne gesehen. Diese Seite gibt es seit 2008 und Fiete ist fast seit Anfang an mit seinen Ratschlägen dabei.
    Wnn auch mal was nicht zu 100% korrekt ist kann man das hier auch klären aber SACHLICH!

    Grüße Jens von der Redaktion

  • Danke Jens,
    selbstverständlich habe ich überhaupt gar kein Interesse mich mit irgendwem zu streiten.
    Ich hoffe, das ist aus meinen Postings auch einigermaßen erkennbar.
    Mehr als meine ganz private, allerdings an Rechts- u. Gesetzeslage, sowie Erfahrungen betroffener Menschen mit der Rechtsprechung angelehnte Einschätzungen kann und werde ich nicht geben.
    Das manche ihren Frust mehr oder weniger kontrolliert ablassen, ist sicherlich verständlich.
    Wenn allerdings dann unwahre Behauptungen aufgestellt werden, z.B. daß die Selbsthilfegruppen, die erfahrene Betroffene gründen und betreiben, bspw. Väter-für-Gerechtigkeit.de, KbbE, der VAfK, entsorgte Eltern&Großeltern.de o.ä., „Tarnorganisationen der Jugendämter“ wären, geht es allerdings schon arg in’s lächerliche.

    Wer sich dann noch in wirre Unterstellungen gegen andere User hier versteigt, wie z.B. ausgerechnet ich wäre ein „Geheimagent“, schadet sich logischerweise im Endeffekt nur selbst.

    V. dh.versuche ich, sicherlich auch im Interesse desjenigen, ggf. auch darauf hinzuweisen, indem ich z.B. ein paar L.s poste, die solche „Irrtümer“ richtig stellen.

    Ich hoffe, daß solche Ausbrüche dadurch wenigstens beruhigt, besser ganz beendet werden und man wieder zu sachlicher Thematik zurückfindet.
    Zumal ich mir ungefähr vorstellen kann, was Du, Jens, sowieso schon für eine ( ehrenamtliche und aufreibende ) Arbeit hier leistest.

    in diesem Sinne…..
    Gruß………Fiete

  • Hallo John,
    Da geb ich dir recht,ich selber klage jetzt schon über 2Jahre . Ein Mitarbeiter des JA Heilbronn (HERR G.) hat mir meine Tochter entzogen und in eine Wohngruppe gesteckt. Jetzt hab ich Ihn bei der Polizei angezeigt wegen falscher Verdächtigungen. Dort hat er auch wieder nur gelogen aber ich hab Zeugen die es bestättigen können.
    Desweiteren hab ich demnächst termine bei einigen Fernsehsender.
    MGF
    Steffi

  • Hallo Steffi,

    das mit der Anzeige war richtig, bleib am Ball und sehe zu das die Anzeige schnell bei der Staatsanwaltschaft eingeht. Du kannst auch direkt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.

    Hallo John Wayne,

    die Polizei kann nichts dafür und die Familiengerichte werden belogen und müssen leider danach entscheiden. Ihr Heilbronner müsst alle zum Fernsehnsender schreiben und immer mehr Anzeigen erstatten.

    Staatsanwaltschaft, Medien und evt. noch das Bundesjustizminiserium in Berlin. Es gibt sonst keine Hilfe.

  • Hallo John,
    die Staatsanwalt hat es abgelehnt aber ich hab an den Staatsanwalt eine E-Mail geschrieben ,mit der bitte mich und meine Tochter anzu hören. Hab ihm auch einiges geschrieben das der Mitarbeiter vom JA nur lügen rüber bringt.
    Mein Anwalt hat auch noch einige Sachen zum Staatsanwalt gefaxt.
    Beim Fernsehsender hab ich schon geschrieben und einen Journalisten auch.
    Beim Regierungspräsidium Stuttgart geht morgen auch eine E-mail raus

  • Ich möchte alle betroffene Eltern die mit dem Jugendamt Heilbronn zu tun haben ,in den Kreisen Obersulm,Willsbach , Löwenstein, Wüstenrot, Affaltrach und Umgebung und Mainhart. Da gibt es einen bestimmten Mitarbeiter.Geht bitte alle an die Öffentlich macht Anzeigen und das beste schreibt an das Bundesjustizministerium Berlin da wird euch geholfen. Ich selber hab eine Mitarbeiter angezeigt wegen falcher Verdächtigungen und hab auch eine mail geschrieben an das Bundesjustizuministerium Berlin und an das Regierungspräsidium Stuttgart.
    Habt keine Angst und wehrt euch.

  • Machen Sie immer eine Patientenvorsorge mit eingebauter
    Vorsorgevollmacht, der

    http://www.patverfue.de

    bevor Sie gegen das JA aktiv werden.

    Passen Sie gut auf, damit Sie nicht als „erziehungsunfähig“
    gelten oder man Ihnen die allgemeine Geschäftsfähigkeit
    abspricht. Das geht schnell über das Betreuungsgericht zu machen.

    Machen Sie es anders:

    Zeigen Sie dem Herrn erst einmal, dass Sie wissen, wo er wohnt.

    Dann gehen Sie ihn besuchen. Ein einmaliger Besuch kann ja kaum
    als Stalking benannt werden.
    Berichten Sie den Nachbarn des Herrn Ihre Sorgen und Nöte über
    ein Flugblatt.

    Und warten Sie die Reaktion ab.

    Sie müssen die Leuts persönlich treffen.

    Freundliche Grueese

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Hallo Steffi,

    du hast es genau richtig gemacht. Wenn eine Person zur Polizei geht und behauptet er hätte jemanden mit zwei Köpfen gesehen, dann lacht die Polizei vielleicht. Gehen mehrere Hunderte zur Polizei und behaupten so etwas, dann wird sicherlich nicht mehr gelacht. Dann wirdr es geprüft. Und so ist es auch mit den Jugendämter. Einer kann nichts machen.
    Warum ist Deutschland das einzigste Land in der EU, die am meisten Probleme mit den Jugendämter haben. Weißt du das. Ich weiß das.

    MfG

  • Hallo liebe Steffi,

    so ist es richtig, an die Öffentlichkeit bringen, Anzeigen
    und sich wehren, wenn Unrecht geschieht mit dem Kind, mit
    den Eltern, mit der Familie.

    Wer Angst hat, muss ich zusammentun mit vielen anderen, die
    keine Angst haben.

    Wer für die Menschenrechte kämpft, dazu gehören ja auch
    die Kinderrechte, hat immer recht !

    Freundliche Gruesse

    (Name anonymisiert, die Red.)

    Freundliche Gruesse

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Hallo
    bitte beim anfangs thema bleiben
    die mutter holt jetzt das kind wieder und man kann nix machen dagegen laut jugendamt :/
    wie ist das evtl. mit adoption da sie ja einen neuen partner hat schon fas 3 jahre auch mit ihm zusammen wohnt und angeblich auch schwanger von ihm ist??
    danke für die antworten
    marie

  • Hallo Marie,
    wie schon im August erwähnt, ist das ohne Kenntnis des Fallverlaufs und der relevanten Fakten nicht möglich.
    Komme mal in’s Forum und eröffne dort mit einer sachlichen chronologischen Fallbeschreibung ( siehe L. 20. August ) einen Thread zu dem Fall.

    Gruß……….F. Mahler

  • das jugendamt kümmert sich viel zu wenig um die kinder. sie machen erst dann was wenn alles zu spät ist. mann sagt ihnen das ein kind unbedingt hilfe braucht weil sie geschlagen wird total vernachlässigt wird weil man ihr liebers geld zu steckt damit sie geht bei einem kerl hin geht der viele jahre älter ist wie sie der sie zu sex nötigt der drogen nimmt und genauso sauft wie die mutter. die die schule vernachlässtig und aggresiv wird. und was macht das jugendamt nichts sagen sie überlegen was sie machen können anstatt zu den elern hin zu gehen noch am selben tag und mit ihnen zu reden das der umgang den ihre töchter hat nicht gut ist das sie sich ne familieberatung suchen müssen damit sie aufhört sich selber zu ritzen

  • Hallo liebe Leser,

    ich war schon immer für law and order, der Name ist Programm. Was da mit dem Gesetz vom Jugendamt Heilbronn für ein Schindluder getrieben wird, schreit zum Himmel. Meine Meinung ist, dass man mit diesem Behördenfilz aufräumen muss, am besten nach Art des wilden Westens!

  • was ich seid nunmehr 10 J mitbekomme,wie das Zuständige Jugendamt mit dem Kindeswohl im einzelnen Umgeht ist Himmelschreiend,da tut ein Italienischer Staatsangehöriger(der Grundsätzlich von Harz 4 lebt) seine Kinder in solchem Ausmaß Beeinflußen das diese sich weder Vernünftig Anziehen,noch zu Korrekten Uhrzeiten zu Bett gehen,geschweige Gesund Ernähren,also unlenkbar geworden sind durch Ausgeübtes Kindswohl von Väterlicher Seite,die Kindsmutter als erziehungs unfähig Dargestellt,die dem Italienischen Kindsvater kein Unterhalt Bezahlt zu dem Bezogenen Kindergeld nebst Harz 4 Beiträgen auch für die Kinder obwohl diese gar nicht beim Vater sich aufhalten,Aufhalten können da dieser Aufgrund Mietschulden sowie strom und Heizungsschulden ständig in Finz Engpäßen steckt!Es ist Haarsträubend das man als Angehöriger nichts Unternehmen darf da dies zum Nachteil ausgelegt würde für die Kindesmutter—warum werden Langzeitarbeitslose Ausländische Mitbürger nicht an ihr Heimatland Verwießen was Soz Unterstützung zum Leben Betrifft(ab und an Arbeit er ja Schwarz,Teilt dies aber den Ämtern keineswegs mit,die Mitarbeiter haben anscheinend keine Lust solche kl Betrüger zu verfolgen)!Zwischenzeitlich sind diese Kinder so sehr Psy Belastet durch die ständige Beeinflußung von Seiten des Vaters das sich Psychosomatische Störunge Bemerkbar machen im Gesundheitlichen Bereich unterstützt durch unsinniges Alltagsverhalten(Sandalen im Schnee mit Söckchen weils „Schicker “ ist für kl Mädchen) od Mittagsessen Verweigerung(da hernach von Papa das Lieblingsessen Spendiert wird in Form von Mc D….)–ich find das sowas von Grauslig und alles zum wohle der Kinder,die nur sehen das man Rechnungen nicht bezahlen muß,man mit Videospielkonsolen vor der Mattscheibe sitzt , immer Dicker wird und man Trotzdem Geld bekommt und geschützt wird vor den unbillen des Normalen All-Tags-Lebens!—-dies zum Thema „das ist Deutschland und der Auslegung von Kindeswohl“!— wie soll man ein Ziel Verfolgen wenn andere so an den Fäden ziehen das man nur noch Verzweifelt Zappeln kann und darf und sich nicht mehr auf das Wesentliche Konzentrieren aufgrund Schickanen—ist man da Unfähig od diese Menschen die solch Zulassen?!

  • Fortsetzung zum 21.März 2013
    und es kam „Toller“,nun muß auf Anraten vom Amt ein Kind beim Vater Angemeldet werden,da dieser nicht mit Harz 4 auskommt,dabei wurde nicht einmal eine Wohnraum in Augenscheinnahme in der WG in der dieser Lebt vorgenommen,mit dem dortigen Vermieter gibts auch wieder Streß,alte Mietrückstände vom vorausgegangenen Wohnraum sind noch offen ebenso den Energie Versorgern,statt dies zu bezahlen wurde so ne Spielekonsole angeschafft mit dieser dürfen dann die Kinder Std lang Spielen,Köper Hygiene wird auch nicht gerade gr geschrieben,Aufräumen ebensowenig!
    Ich finde solche Vorgehensweiße mehr als falsch,das Amt geht den für sich Bequemsten Weg!
    Androhungen die Kinder zu Pflegeeltern zu Verbringen ist auch nicht gerade die „Feine Art“ aber durchaus die Regel!–Super Vertrauenserweckend und Professionell

  • An ale die hier im Forum einen Kommentar in familienrechtlichen Sachen abgegeben haben:
    Wenn ihr professionelle und unentgeltliche Hilfe und Unterstützung sowie kompetente Beratung braucht, wendet euch an den Väteraufbruch für Kinder e.V. Karlsruhe. Dieser Verein kennt sich in allen Familiensachen bestens aus und unterstützt euch. Schaut unter http://www.vafk-karlsruhe.de nach, dort findet ihr die Ansprechpartner.

  • Petition: keine kassenfinanzierte lobbyarbeit fuer kinderschaender!!! auf http://www.oedipus-online.de prof. Kernberg – das contergan der Psychotherapie! Und ein teil des think tank des jugendamts.

    Die hier beschriebene methode-kernberg birgt ein hohes missbrauchspotential. Wer wissen will warum er vom
    jugendamt so schlecht behandelt wird, sollte ganz genau lesen!!!

  • Wenn die jugendaemter drogensuechtigen und methadon-substituierten die kinder wegnehmen, finde ich das ja auch richtig. Nur ich bemerke, dass manche jugendaemter drogensuechtige bevorzugen!!! ???
    Und immer dran denken, wenn das amt drogensuechtige BEVORZUGT, dann schnappt es sich dafuer die kinder harmloser alleinerziehender muetter, die von alg-2 leben!
    Meines erachtens sollten auch, methadon-substituierte nicht erziehen duerfen, sollen die doch erst mal vom methadon loskommen – bevor die erziehen wollen!
    Meiner meinung nach sind drogensuechtige alle psychisch labil – oft sogar auch noch wirklich!!! psychisch-krank, sonst wuerden die ja keine drogen nehmen!!!
    Manche jugendaemter BEVORZUGEN aber drogensuechtige/methadon-substituierte!!!

    Drogensuechtig und psychisch-krank kann man meines erachtens gleichsetzen!!!
    Natuerlich nehmen psychisch-kranke auch haeufiger drogen, es ist doch offensichtlich das es da einen zusammenhang gibt!!!
    Wenn drogensuechtige psychisch-kranke erziehen wollen, ist das meines erachtens immer eine kindeswohl gefaehrdung!!!

    Nimmt der psychisch-kranke also drogen, kann er damit eine psychische erkrankung kaschieren!!! ???
    Das liegt wahrscheinlich daran, dass drogensuechtige die wirtschaft ankurbeln und dieses verhalten von der fiesen ‚elite‘ gewollt ist!!! ???
    Diese zusammenhaenge sollten mal von wirklich schlauen professoren untersucht werden!!!

    Ich empfehle hierzu auch den erfahrungs-bericht von frau Karin Rohmann bei bad schwalbach/hessen
    jugendamt zu lesen! Frau R. war mit einem drogen-dealer verheiratet…
    – frau R. nahm niemals drogen!!!
    – vielleicht bekam sie gerade deshalb solchen aerger mit dem jugendamt???

    Die petition von Hannelore M Roehl hat nun bereits weit ueber 500 unterschriften erreicht!!! Mord verjaehrt nicht: ich fordere ermittlungen gegen kinderschaender und kindermoerder!!!

    siehe: http://www.openpetition.de – Bitte weitersagen, teilen und moeglichst auch unterschreiben – auch anonym moeglich!!!

  • Die Petition von Hannelore M. Roehl hat weit über 1050 Unterschriften erreicht!

    Die Petition von Karin Rohmann braucht noch Unterschriften!
    Endgültige Schließung der Jugendämter und Abschaffung der kriminellen Jugendhilfe!
    bei openpetition Bitte selber googln! Alle können profitieren!

  • Der Herr Stadtler vom JA Heilbronn ist ein rechter K…brocken. Der verwehrt alles, was Väter sich wünschen. Alles geht nur zum Wohl unserer Kinder, der Kerl geht da gar nicht! Das Jugendamt in Heilbronn ist einfach nur Kacke!

  • Hallo,

    ich kann allen nur raten, sich vom Jugendamt so wenig wie möglich im Privatleben herumpfuschen zu lassen. Wer (besonders als Vater) Hilfe sucht, ist dort am falschen Platz. Die lassen dort jeden Vorgang totlaufen. Da gewinnt die Mär vom faulen Beamtenpack neue Nahrung. Die JA-Leitung ist offenbar unfähig, einen bürgernahen Service zu bieten, es wird nur verwaltet. Sehr schade ist, dass das Familiengericht zur Klärung familienrechtlicher Probleme oft an das JA verweist – die tun nix, die Behörden schieben den Fall nur hin und her, in der Hoffnung, dass die jew. Elternteile, die ihr Recht finden wollen, entnervt aufgeben.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.