Sobald ein Paar mit Kindern sich trennt, bleiben die Kinder in vielen Fällen bei der Mutter, manchmal auch beim Vater. Jetzt beginnt ein neuer Lebensabschnitt, denn auf der einen Seiten leiden alle unter der Trennung, auf der anderen Seite müssen so schnell wie möglich alle Formalitäten in die Wege geleitet werden, um die Existenzgrundlage der Alleinerziehenden mit Kindern zu sichern. Wenn die Kinder unter drei Jahre sind, gibt es bei Vollzeit-Alleinerziehenden den Anspruch auf Betreuungsunterhalt, auf den Unterhaltsvorschuss und auf das Elterngeld, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist.
Der VAMV für die Beratung
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (kurz: VAMV) ist ein optimaler Treffpunkt für Alleinerziehende, die sich erst langsam daran gewöhnen müssen, die Verantwortung für die Kinder weitgehend allein zu tragen. Gerade am Anfang fühlen sich viele gar nicht wohl in der neuen Rolle und der Kontakt zu Gleichgesinnten, stärkt das Selbstbewusstsein, weil es den anderen ebenso erging. Die sozialen Kontakte in Form von gemeinsamen Ausflügen mit den Kindern fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Das Wort Alleinerziehend ist dann plötzlich nicht mehr nur negativ besetzt, sondern eröffnet auch neue Chancen. Die Chance zum Beispiel auf ein Leben mit den Kindern ohne Gewalt, wenn die vorherige Beziehung aufgrund von Gewalterfahrungen innerhalb der Partnerschaft beendet worden ist. Beim VAMV gibt es aktive Hilfe auf gegenseitiger Basis, die eine wertvolle Bereicherung für den neuen Lebensabschnitt darstellen
Der Unterhalt für die neue Familie
Sind bei einer Trennung des Paares die Kinder noch unter drei Jahren, hat der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Trennung leben, einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes besteht ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz und der Anspruch auf Unterhalt entfällt. Der Anspruch auf Basisunterhalt für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren besteht nach § 1570 BGB für verheiratete und für unverheiratet alleinlebende Elternteile, wenn derjenige, der die Kinder betreut, zurzeit wenig oder gar kein eigenes Einkommen hat und der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist.
In Ausnahmefällen wird der Betreuungsunterhalt auch über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus gezahlt, zum Beispiel, wenn bei einem der Kinder eine Erkrankung vorliegt. Der Betreuungsunterhalt soll auf jeden Fall die Kinderbetreuung durch einen Elternteil in den ersten drei Lebensjahren absichern. Falls der Unterhaltspflichtige gar nicht leistungsfähig ist, besteht bei Kindern unter drei Jahren ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II für Alleinerziehende mit Mehrbedarf und auf den Unterhaltsvorschuss für das Kind.
Der Unterhalsvorschuss wird nur auf Antrag gewährt, wenn
• das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
• in Deutschland bei einem der beiden Elternteile lebt.
• vom anderen Elternteil keinen oder nur gelegentlichen Unterhalt erhält.
Das Arbeitslosengeld II als Überbrückung
Der Antrag auf Arbeitslosengeld II für Singles mit Kindern unter drei Jahren wird schriftlich durch das Ausfüllen mehrere Formblätter, die beim örtlichen Jobcenter erhältlich sind, gestellt. Der Regelsatz beträgt für Alleinerziehende zurzeit abhängig von den eigenen Einkünften bis zu 391 Euro und bis zu 229 Euro für Kids unter 6, Der Mehrbedarfszuschlag für alleinerziehende Elternteile mit Kindern bis zu 7 Jahren beträgt bis zu 138 Euro.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ebenfalls durch das Jobcenter gezahlt. Hinzu kommen die Kosten für eine angemessene Wohnung, die übernommen werden. Elterngeld hieß früher Erziehungsgeld und muss außerdem beantragt werden. Das Elterngeld wird auch bei getrenntlebenden Eltern gezahlt.
Fazit
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Der Verzicht auf ein Elternteil ist eine große Umstellung, für die Kinder und für das andere Elternteil. Diese wird erleichtert, wenn das getrenntlebende Paar es schafft, das Umgangsrecht in die Realität umzusetzen. Unterstützung zum Umgangsrecht, das für die Entwicklung des Kindes von großer Bedeutung ist, bekommt der alleinerlebende Elternteil beim VAMV.
Der Verein hat jahrelange Erfahrung mit den Problemen, die sich rund um das Thema Kind mit getrennt lebenden Eltern ergeben können und die Kombination der Fachkräfte mit den Betroffenen im Verein führt oft zu neuen Lösungen, von denen allen Seiten auf Dauer profitieren können.
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