In manchen Fällen ist es ratsam, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dies ist dann der Fall, wenn Gefahr für das seelische, körperliche oder geistige Wohl des gemeinsamen Sprösslings droht. Doch wie beantragt man das alleinige Sorgerecht, wer darf das alleinige Sorgerecht beantragen und welche Kosten verursacht die Beantragung?
Definition – Was ist das alleinige Sorgerecht?
Durch das alleinige Sorgerecht wird einem Elternteil die Entscheidungsgewalt über das Kind genommen und vollständig auf das andere Elternteil übertragen. Dies betrifft jegliche Entscheidungen, die das Leben des Kindes betreffen. Darunter fallen beispielsweise die Entscheidungen über die Schulwahl, die Wahl des Wohnortes, finanzielle Aspekte und medizinische Behandlungen. Anders als im gemeinsamen Sorgerecht, muss für eine Entscheidung kein gemeinsamer Konsens getroffen werden. Allerdings besteht weiterhin die Verpflichtung, das andere Elternteil über getroffene Entscheidungen zu informieren. Gründe für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts sind vielfältig und können beispielsweise Erziehungsfehler, Vernachlässigung oder ein Missbrauch des Sorgerechts sein.
Wie kann das alleinige Sorgerecht erlangt werden?
Aktuell gibt es drei Optionen, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
1. Im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts und dem Tod eines Elternteils, erhält das verbliebene Elternteil das alleinige Sorgerecht über das Kind.
2. Sollten die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sein, so besitzt grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht über das gemeinsame Kind. Der Vater kann bei Bedarf einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, verbleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter.
3. Im Zuge eines Streitverfahrens kann das Familiengericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusprechen. In der Praxis geschieht dies häufig im Falle einer Trennung. Sollten beide Eltern das Sorgerecht beantragen, muss das Familiengericht entscheiden, welches Elternteil dem Kindeswohl am zuträglichsten ist. Die Konsultierung eines Rechtsanwalts mit dem Schwerpunkt Familienrecht kann in diesem Falle hilfreich sein.
Welche Kriterien beachtet das Familiengericht?
Wer letztendlich das alleinige Sorgerecht über das Kind erhält, ist von einigen Faktoren abhängig. Grundsätzlich steht in der Entscheidung die Gewährleistung des Kindeswohls an erster Stelle. Es gibt vier Aspekte, nach denen ein Richter urteilt:
1. Kindeswunsch: Das Kind kann seine Präferenz äußern und das Entscheidungsverfahren so beeinflussen. Sollte das Kind das 14. Lebensjahr erreicht haben, besitzt es ein verstärktes Mitspracherecht. Das Kind hat sogar die Möglichkeit einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Familiengerichtes einzulegen.
2. Soziales Umfeld des Kindes: Wichtig für die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht ist das soziale Umfeld des Kindes. Es soll wenn möglich nicht aus der gewohnten Umgebung gerissen werden. Freunde, Großeltern oder Geschwister sollen dem Kind erhalten bleiben.
3. Erhaltung der Lebensverhältnisse: Dem Kind soll die Bezugsperson erhalten bleiben. Wichtig demnach ist, welches Elternteil eine engere Beziehung zum Kind führte.
4. Förderung und Finanzielles: Dem Familiengericht ist unter anderem wichtig, welches Elternteil eher in der Lage ist, dem Kind eine anständige Erziehung und Förderung zu bieten. Auch finanzielle Aspekte beeinflussen letztlich die Entscheidung.
Welche Kosten entstehen durch die Beantragung des alleinigen Sorgerechts?
Die Kosten, die eine Beantragung des alleinigen Sorgerechts mit sich bringt, sind von mehreren Faktoren abhängig. Die größten Kostenpunkte sind in diesem Fall Gerichts- sowie Anwaltskosten. Abhängig davon ob ein gemeinsamer Konsens beider Elternteile besteht oder ob beide Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragen, können Dauer und Kosten des Gerichtsverfahrens variieren. In einigen Fällen ist ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt nötig, um die eigenen Interessen vor Gericht durchsetzen zu können. Da es notwendig ist, persönlich am Familiengericht zu erscheinen, werden auch Reisekosten zum zuständigen Gericht fällig.