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Etwas seltsam an dem Artikel erscheint, daß der Autor überhaupt nicht bemerkt, daß Leuthässer- Schnarrenberger, ebenso wie die CDU, sich immer gegen das gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen hat.
Und ausgerechnet jetzt, wo es schon die Spatzen von den Dächer pfeifen, daß der verfassungsfeindliche Vorschlag der Grünen, mit Hilfe von CDU und SPD, möglw, schon im März durchgedrückt werden soll, fängt die Justizministerin an, uns vorzugaukeln, sie würde für eine Verbesserung des Kindesrechts ( und darum geht es schließlich und endlich ) einreten wollen.
Ein lächerlicher Trick, der ihr und ihrer Partei ein paar Wählerstimmen erhalten soll, nichts weiter. Hinterher kann sie dan behaupten, sie hätte sich für die Väter eingesetzt.
Man braucht sich ihre und Cornelia Piepers Äußerungen der letzten Jahre nur einmal genauer anzuschauen um zu sehen, daß auch mit der FDP kein Recht des Kindes auf zwei Eltern zu holen ist.
Die L.e hat sich in den letzten Wochen auch als Partei für Alleinentziehenwollenden geoutet.
Somit werden wir entsorgten Väter auch in den kommende Jahren und zwar mehr denn je, die einzigen sein, die sich für die Kindesrechte einsetzen.
Einziger Lichtblick sind die Frauen ( oft selbst Mütter ), die begreifen was hier gespielt wird und uns aktiv unterstützen.
Gruß………F. Mahler
Es gibt kein gemeinsames Sorgerecht. Die Gerichte lassen es an der Hürde des Kindeswohles scheitern. Sobald die Kindesmutter sich dagegen ausspricht wird das erforderliche Kindeswohl abgelehnt, bzw der Vater konnte es nicht nachweisen. Ein juristischer Trick, man kommt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nach ohne daß sich inhaltlich etwas ändert!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Heidrich
Hallo Michael,
da bringst Du jetzt aber einiges durcheinander, was man einzeln betrachten muß.
Ersten es gibt das gemeinsame Sorgerecht.
Besser gesagt die Sorgepflicht und zwar schon vor Natur aus. Es ist eine vorstaatliches Recht ( ein sog. Naturrecht ) und v.dh. per se gültig. Kein Staat kann oder darf es verhängen oder entziehen, außer um Gefahren für eben dieses Recht ( des Kindes ) abzuwehren.
Das ist durch Völkerrecht, UNmrk und UNkrk so festgestellt und anerkannt und auch D. hat im Juli 2010 seinen erbitterten Widerstand dagegen endlich ( seit 1992 ) aufgegeben.
Es ist gültiges Recht, auch in D.
Die Gerichte sind eine ganz andere Sache. Das liegt daran, daß wier in D. keine Judikative haben, sondern eine poltitisch gesteuerte Jurisdiktion.
Ein Kindeswohl kann man nicht ablehnen, da es, im Gegensatz zu den immerhin grob beschriebenen besten Interessen des Kindes, eine ganz persönliche Meinung ist.
Das ist der Trick.
Der Entscheidung des EGMR ( Du meinst vermutlich das Zaunegger-Urteil ) wird dadurch nicht nachgekommen ( sie bezieht sich eh nur auf einen bestimmten Fall ), weshalb es sinnvoll ist, jede weitere Menschenrechtsverletzung durch deutsche Gerichte auch weiterhin dort zur Beschwerde zu bringen.
Gruß………F. Mahler
Sehr geehrter Herr Mahler,
Deutschland hat diesen Widerstand eben nicht aufgegegeben. Den nichtehelichen Vätern wurde nur ein formales Klagerecht gegeben, ohner daß Ihnen am Ende der Prozesse das gemeinsame Sorgerecht gegeben wird! So jedenfalls das OLG und das Bundesverfassungsgericht in meinem Falle. Das OLG hat nach der Entscheidung des BVerfG mir vor meiner Tochter im Termin wörtlich gesagt:“ Wir leben hier in Deutschland in einem Zweiklassensystem und Sie sind nunmal Vater 2. Klasse, finden Sie sich damit ab.“ Die Gerichte führen aus, daß der nichteheliche Vater das Kondeswohl bei gemeinsamen Sorgerecht nachweisen muß!!! Er ist beweispflichtig. Dies kann er nicht, wenn die Mutter sich dagegen ausspricht. Es scheitert an der gemeinsamen Zusammenarbeit. So jedenfalls die klaren Gerichtsurteile!! Meine Rüge daß der EUGH genau diese einseitige grundlose Verweigerungshaltung anprangert wurde damit ausgehebelt, daß das Motiv der Mutter nicht zu berücksichtigen ist. Ich bin anderer Ansicht, weshalb ich nunmehr eine Klage vor dem EUGH einreichen werde. Diese wird vermutlich abgelehnt, da bereits in dieser Sache (Zaunegger) schon entschieden wurde.
Fazit:
1. Geschiedene Väter haben immer das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn es liegt eine Kindesgefährdung vor.
2. Nichteheliche Väter haben das gemeinsame Sorgerecht wenn die Mutter einwilligt.
3. Ohne Einwilligung gibt es trotz neuster Entscheidung des BVerfG kein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter, da dies dann nicht dem Kindeswohl entspricht.
Die Regierung spricht nicht von Kindesgefährdung sondern vom Kindeswohl.
Das BVerG hat sich so über die Rüge des EUGH geärgert, daß es einen juristischen Trick anwendet, in der Form, daß man formell nachkommt ohne wirklicher Gleichberechtigung. Ehelicher geschiedener und nichtehelicher Vater werden immer noch nicht gleich behandelt!
Tut mir ja leid Michael, daß ich Dir vollständig widersprechen muß, zumal ich für Dein Empfinden jede Menge Verständnis habe.
Aber was Du schreibst ist zumindest unsachlich und teiwese einfach falsch.
Zunächst mal war es nicht der EuGH, der das Zaunegger-Urteil ( und danach noch drei weitere in die Richtung gehende, wenn ich mich nicht verzählt habe ) gefällt hat, sondern der EGMR.
Und das BVerfG hat niemandem ein formales Klagerecht gegeben ( das hat jeder Mensch sowieso ), sondern den § 1626a BGB wg. Verfassungswidrigkeit außer Wirkung gesetzt.
Und D. hat ( wenn ich mich recht erinnere ) am 10. Juli 2010 offiziell die Vorbehalte gegen die UNkrk ) die es seit 1992 hatte, zurückgenommen und sie, als auch in D. gültig, anerkannt.
Und es haben seitdem diverse Väter einen Antrag auf gemeinsame Sorge, gegen den Wunsch der jeweiligen Mutter, gestellt und durchgesetzt.
Dazu brauchten sie auch kein sog. „Kindeswohl“ nachzuweisen ( was auch gar nicht möglich ist ), sondern es reicht wenn nichts dagegen spricht.
Wenn der OLG-Richter, in seiner Eigenschaft als Gericht, von einem Zweiklassensystem spricht und Dir eine Unterklasse zuweist, hoffe ich, daß Du ihn dafüt bis zum EGMR verklagt hast. Denn das ist ein vorsätzlicher Menschenrechtsbruch 😉
Und daß Du Dich beim EGMR beschweren willst, finde ich gut, dann aber bitte in Deiner Sache und nicht im Zaunegger-Fall, der, wie Du ja selbst schon schreibst, bereits entschieden ist 😉
„2. Nichteheliche Väter haben das gemeinsame Sorgerecht wenn die Mutter einwilligt.“
Daß ist falsch, das Kind hat das Recht zwar, aber ein Vater muß es aufgrund der illegalen Rechtsprechung erst formal beantragen. Dabei hat die Zustimmung der Mutter aber seit 21. Juli 2010 keinen entscheidenden Einfluss mehr.
„3. Ohne Einwilligung gibt es trotz neuester Entscheidung des BVerfG kein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter, da dies dann nicht dem Kindeswohl entspricht.
Dito s.o.
Dem letzten Satz stimme ich zu, allerdings aus ganz anderen Gründen, die ich hier nicht erläutern werde, denn das würde den Thread sprengen.
Im Ernst Michael, ich habe mindestens genau so viele Gründe gefrustet zu sein, wie Du. Und auch ich muß meinen Frust mal irgendwo ablassen.
Aber doch nicht hier!
Es ist ein kleiner Schritt unternommen worden, der wenigsten manchen Vätern die Möglichkeit geschaffen hat, das gSR zu erlangen und davon sollten es so viele wie möglich auch nutzen.
Dadurch, daß Du den leichtgläubigen darunter fälschlicherweise einredest, daß das gar nicht ginge, verhinderst Du, daß manches Kind einen Vater hat, der sich anständig um es kümmern kann.
Findest Du das gut?
Zumal Eile geboten ist, denn sämtliche Gesetzesvorschläge, die bis jetzt zum §1626aBGB vorliegen fordern eine drastisch verschlimmerte Wiedereinführung desselben.
Bis hin zur Abschaffung des Kindesrecht auf Eltern und Übertragung desselben auf das Jugendamt, per nationalem Ausnahmegesetz ( der Vorschlag der grünbraunen Apartheitspartei ), wodurch die UNkrk hier vollständig außer Kraft gesetzt wurde.
Auch die SPD faselt ziemlich wirren Unsinn zu dem Thema ( Christine Lambrecht hat sich da äußerst unrühmlich hervorgetan ).
Also sollten wir doch alle Eltern, die eine gSR Erklärung abgeben wollen ( auch die Mütter ) nach besten Kräften unterstützen, damit sie ihr Ziel noch rechtzeitig erreichen, anstatt ihnen aus Frust zu suggerieren, das ginge gar nicht.
Oder was meinst Du?
Gruß……..F. Mahler
SWehr heehrter Herr Mahler,
Sie sagen,daß es mittlerweile viele Väter gibt, die das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der kindesmutter durchgesetzt haben. Wobei es wohl ausreichen soll, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht vorliegt. Ein Nachweis, daß das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht müsse nicht mehr geführt werden.
Können Sie mir dazu bitte Entscheidungen nennen.
Können Sie mir auch sagen weshalb mein letzter Kommentar von gestern hier nicht aufgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Heidrich
Moin Michael,
warum Dein letzter Kommentar hier nicht zu finden ist, weiß ich leider nicht, da ich keinen Zugriff auf das Back-End der Seite habe.
Möglw. ist irgendein technischer Fehler passiert ( das kann mal vorkommen ) oder eine Überschneidung ( wenn zwei Kommentare in etwa gleichzeitig gesendet werden, kann das dazu führen, daß einer im Datennirwana verschwindet ). Da müßtest Du am besten mal bei der Redaktion der Seite nachfragen. Vielleicht lässt sich der Vorgang nachvollziehen.
Nein, Beschlüsse kann ich Dir aus dem Kopf keine nennen, da ich den betroffenen Vätern auch so glaube und von daher i.d.P. nicht lange hinterher recherchiere.
Ein paar sind mir bekannt, von weiteren habe ich von Mitgliedern verschiedener Elternrechtsgruppen gehört.
Und die entsprechenden juristischen Kommentare, z.B. von Hans-Otto Burschel im Beck-Blog, oder einigen engagierten Rechtsanwälten auf deren Webseiten sind eindeutig.
Auch das BVerfG-Urteil selbst, vom 21.07. 2010 lässt den Schluß eindeutig zu.
Schau es Dir einfach mal genau an:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html
Gruß…….F. Mahler