Junge Erwachsene stellen die Weichen für die Zukunft unseres Landes. Damit sie die Möglichkeit haben, vom lebenslangen Lernen zu profitieren, wird die Weiterbildung junger Erwachsener speziell gefördert. Neben dem Weiterbildungsstipendium gibt es auch Zuschüsse für alle jungen Erwachsenen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Als junger Erwachsener ändert sich mit dem Schulabschluss vom einen auf den anderen Moment alles. Damit der Wechsel ins Berufsleben gelingt, können Stressbewältigungsstrategien hilfreich sein. Während dies etwas ist, bei dem man weitgehend auf sich alleine gestellt ist, sieht es beim Thema Weiterbildung anders aus. Ob Umschulungen oder Weiterbildungskurse – Bund und Länder halten viele Fördermöglichkeiten für junge Erwachsene bereit.
Die Begabtenförderung
Die Bundesregierung fördert unterschiedliche Begabungen und Talente mit der Begabtenförderung. Bereits in Vorschule und Schule gibt es die Möglichkeit, an Jugendwettbewerben, wie „Jugend forscht/Schüler experimentieren“, teilzunehmen. Angesprochen werden aber auch andere Zielgruppen, wie diejenigen, die eine besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf erbringen. Förderfähig sind berufsbegleitende Weiterbildungen mit Anspruch, wie zum Beispiel
- Maßnahmen, bei denen fachbezogene berufliche Qualifikationen erworben werden
- Prüfungsvorbereitungskurse bei der Aufstiegsfortbildung (Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau)
- Seminare, bei denen fachübergreifende und soziale Kompetenzen erworben werden (z. B. Fremdsprachen, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement, EDV)
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Berufstätigkeit oder der Ausbildung aufbauen
- Stipendiatinnen und Stipendiaten bei Anschaffung eines Computers („IT-Bonus“ in Höhe von 250 Euro)
Wichtig: Die Begabtenförderung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die grundsätzlich jünger als 25 Jahre sind.
Stiftung der Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft
Eine weitere Fördermöglichkeit bietet die Stiftung der Begabtenförderung der Deutschen Landwirtschaft. Hier sollen junge und begabte Berufstätige aus dem Agrarbereich für ihre Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Gefördert werden Personen
- unter 30 Jahren
- die in führerender Position beruflich oder ehrenamtlich im Agrarbereich tätig sind
- die eine Begabung nachweisen können (Gesamtnote „gut“ oder besser in der Abschlussprüfung eines anerkannten Agrar-Ausbildungsberufs, im Abschluss einer Meister- oder Fortbildungsprüfung im Agrarbereich oder beim Abschluss eines Bildungs-/Studiengangs an einer Fachhochschule bzw. Universität, sofern dieser agrarbezogen ist)
- die Teilnehmer am Bundesentscheid eines Berufswettbewerbs des Agrarbereichs sind
Förderfähig sind sowohl Lehrgänge als auch Seminare, Praktika und Projekte, bei denen agrar- oder gesellschaftspolitische Themen im Fokus stehen. Pro Lehrgang und Seminar werden bis zu 750 Euro gefördert, bei Praktika liegt die Förderung bei bis zu 1.500 Euro, für Projekte können maximal 3.000 Euro beantragt werden.
Bildungskredit für Schüler und Studierende
Um Schüler-/innen und Studierende in der fortgeschrittenen Ausbildungsphase finanziell zu unterstützen, wurde der Bildungskredit ins Leben gerufen. Im Rahmen eines zinsgünstigen Kredits leistet die Bundesregierung damit einen wichtigen Beitrag für die Unterstützung zum Lebensunterhalt. Als förderberechtigt gelten deutsche Staatsbürger-/innen bis zum 36. Lebensjahr, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten für junge Erwachsene
Wirft man einen Blick auf alle Fördermöglichkeiten für junge Erwachsene, ließe sich diese Auflistung noch endlos fortführen. Zu den beliebtesten Förderprogrammen gehören
- Ersasmus + Hochschulbildung (für Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich)
- Erasmus + Berufsbildung (zum Erwerb internationaler Berufskompetenzen in Aus- und Weiterbildungsgängen)
- Deutschlandstipendium (für begabte und engagierte Studierende aller Nationalitäten)
- Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen
- ESF-Integrationsrichtlinie Bund (für Jugendliche & junge Erwachsene von 18 bis 35 Jahren mit besonderen Integrationsschwierigkeiten)
- Einstiegszeit in Brandenburg (Förderung von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Erwachsenen in Brandenburg)
- Brandenburger Innovationsfachkräfte (für hochqualifizierte Nachwuchskräfte in Brandenburg)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG (bei Absolvierung einer förderfähigen Ausbildung)
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr – BFD (Zeitsoldaten, Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst, Grundwehrdienstleistende, freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende)
- Modellprogramm Perspektive Wiedereinstieg (für Männer und Frauen nach Geburt eines Kindes oder Pflege eines Angehörigen)
- Weiterbildungsprämie (Berufsrückkehrende, geringqualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer-/innen mit und ohne Berufsabschluss)