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Jugendamt Haltern

Jugendamt Haltern
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Die Zuständigkeit für die Stadt Haltern obliegt dem Jugendamt Haltern.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Haltern. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Haltern erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Haltern

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Haltern:

Neues Rathaus
Dr.-Conrads-Straße 1
45721 Haltern am See

Tel.: 02364 933 252
Mail: jugendamt@haltern.de

Jugendamt Haltern

Adoption

Die Adoption ist eine Möglichkeit für Kinder, die nicht in ihrer leiblichen Familie leben können, dennoch in einem stabilen, familiären und sicheren Umfeld aufzuwachsen und die Unterstützung zu erfahren, die sie benötigen. Zuständig für die Vermittlung dieser Kinder und die Prüfung der Bewerberfamilien auf deren Eignung für diese Aufgabe ist die Adoptionsvermittlung Dorsten/Haltern. An diese Stelle kann man sich wenden, wenn man Fragen bezüglich einer Adoption hat, wenn man selbst ein Kind adoptieren oder ein Kind zur Adoption freigeben möchte. Auch können sich Personen an die Adoptionsvermittlung richten, die selbst als Kind adoptiert wurden.

Adoption
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Klempel
Tel.: 02362 664 670
Mail: Tobias.Klempel@dorsten.de 

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Anlaufstelle für sowohl Kinder und Jugendliche, als auch junge Erwachsene und Eltern. Man kann sich an diesen wenden, wenn man persönliche Probleme hat, es Konflikte in der Familie gibt oder man als Eltern Schwierigkeiten bei der Erziehung seines Kindes hat. Der Allgemeine Soziale Dienst berät und unterstützt die Hilfesuchenden bei ihren individuellen Problemen und Situationen und vermittelt bei Bedarf auch an geeignete Einrichtungen oder Hilfemaßnahmen weiter. Diese können in stationärer, teilstationärer oder ambulanter Form vorhanden sein.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Bezirk 1
Herr Arnd KleinkesTel.: 02364 933 367
Mail: arnd.kleinkes@haltern.de

Bezirk 2
Frau Karin Schulte-LünzumTel.: 02364 933 256
Mail: karin.schulte-luenzum@haltern.de

Bezirk 3
Frau Kerstin RiddermannTel.: 02364 933 217
Mail: kerstin.riddermann@haltern.de

Bezirk 4
Frau Lisa-Marie LaukampTel.: 02364 933 348
Mail: lisa-marie.laukamp@haltern.de

Bezirk 6
Frau Lisa ScheipersTel.: 02364 933 426
Mail: lisa.scheipers@haltern.de

Bezirk 7
Frau Chiara VogelTel.: 02364 933 244
Mail: chiara.vogel@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft

Wenn die Eltern ihre elterliche Sorge aus irgendeinem Grund nicht ausüben können, kann das Gericht einen Vormund für das Kind bestimmen. Ist dies der Fall, übernimmt dieser Vormund dann die rechtliche Vertretung des Kindes, um in dessen Interesse zu handeln und Entscheidungen zu treffen, die dem Wohl des Kindes zugutekommen. Wird als Vormund das Jugendamt Haltern eingesetzt, spricht man von einer Amtsvormundschaft.

Eine ähnliche Form der Vormundschaft ist die Pflegschaft. Auch hier wird ein Kind gesetzlich von einem Pfleger vertreten. Allerdings übernimmt dieser nur einen Teil der elterlichen Sorge. Die anderen Bereiche, die nicht in seine Zuständigkeit fallen, obliegen weiterhin den Eltern des Kindes. Bereiche, die von einem Pfleger übernommen werden können, sind zum Beispiel: Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge oder Vermögenssorge.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Lisa Herrmann
Tel.: 02364 933 297
Mail: lisa.herrmann@haltern.de

Herr Martin Kürten
Tel.: 02364 933 257
Mail: martin.kuerten@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Trigon

Das Trigon versteht sich als Jugendhilfeeinrichtung und bietet verschiedene Leistungen an, die dazu beitragen, die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Familien zu verbessern. Beispielsweise bietet es einen offenen Jugendtreff an, zu dem Kinder ab einem Alter von 12 Jahren kommen können. Dort können sie sich mit anderen treffen, sich austauschen und diverse Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten nutzen. So verfügt das Trigon über unterschiedliche Kartenspiele, einem Kicker, Billiard und einer PlayStation 4 mit Spielen für jeden Geschmack.

Darüber hinaus gibt es den sogenannten Bauwagen, der als mobiler Treff fungiert und sowohl Bewegungsaktivitäten, als auch kreative Gestaltungsmöglichkeiten anbietet. Der Bauwagen wechselt immer seinen Standort und ist so in jedem Ortsbereich mal vor Ort.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Trigon
Tel.: 02364 924 40
Mail: trigon-haltern@t-online.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Trigon“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Beistandschaften

Die Beistandschaft vom Jugendamt Haltern richtet sich an alleinerziehende Eltern. Diese können sich an den Bereich der Beistandschaft wenden, wenn sie Unterstützung im Bereich der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes benötigen. Wenn sie einen Beistand für einen oder beide Bereiche bestellen, kümmert sich dieser um alle Anliegen, die diese Bereiche betreffen. So vertritt er bei Bedarf auch das Kind vor Gericht, wenn eine außergerichtliche Alternative keinen Erfolg erzielt. Die Beistandschaft kann jederzeit von dem alleinerziehenden Elternteil wieder beendet werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Martin Jacobs
Tel.: 02364 933 121
Mail: martin.jacobs@haltern.de

Frau Sonja Kalwey
Tel.: 02364 933 117
Mail: sonja.kalwey@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Hilfen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Wenn Kinder und Jugendliche unter sexuellem Missbrauch leiden, brauchen sie so schnell wie möglich Unterstützung und Hilfe. Doch meistens ist dies gar nicht so einfach, da ein Missbrauch teilweise schwer zu erkennen ist. Deshalb ist es umso wichtiger, dass jede Person im Umfeld eines Kindes aufmerksam ist, um bei einem Verdacht auf geeignete AnsprechpartnerInnen zuzugehen. Eine Anlaufstelle, an die sich bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch gewendet werden kann, ist der Allgemeine Soziale Dienst. Andernfalls können diverse Fachberatungsstellen aufgesucht werden, deren Kontaktdaten sich in der untenstehenden Tabelle befinden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Tel.: 02365 690 850
Mail: erziehungsberatung@caritas-marl.de
Max-Planck-Str. 36
45768 Marl

Fachbereich Medizinischer Kinderschutz
an der Kinderklinik Datteln
Tel.: 02363 975 375
Mail: kinderschutz@kinderklinik-datteln.de
Dr.-Friedrich-Steiner-Str. 5
45711 Datteln

Gewaltopferambulanz, Institut für
Rechtsmedizin Uniklinik Münster
Tel.: 0251 835 51 51Röntgenstr. 23
48149 Münster

Opferschutz „Weißer Ring“,
Außenstellenleitung Kreis Recklinghausen
Frau Saldaña
Tel.: 0151 551 647 49
Mail: saldana.jessica@mail.weisser-ring.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Hilfen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Wenn Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, haben sie einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese soll die durch die seelische Behinderung entstandene Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben abmildern oder, wenn möglich, beheben. Auch eine drohende seelische Behinderung mit sehr wahrscheinlichen Beeinträchtigungen soll durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe verhindert oder deren Auswirkungen geschwächt werden.

Bevor allerdings ein Anspruch vorliegt und entsprechende Leistungen bezogen werden können, muss die bestehende oder drohende seelische Behinderung von unterschiedlichem Fachpersonal bestätigt werden. Ist dies geschehen und die Eingliederungshilfe hat eine seelische Behinderung festgestellt, entwickelt diese einen individuellen Eingliederungsplan mit entsprechenden Maßnahmen und Leistungen, die für das Kind oder den Jugendlichen geeignet sind.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Susanne Dammann
Tel.: 02364 933 258
Mail: susanne.dammann@haltern.de

Herr Martin Kürten
Tel.: 02364 933 257
Mail: martin.kuerten@haltern.de

Frau Laura Lojack
Tel.: 02364 933 245
Mail: laura.lojack@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschule (Primarbereich)

Wenn Kinder eine offene Kindertageseinrichtung, einen Platz in der Kindertagespflege oder eine offene Ganztagsschule besuchen, muss von den Eltern ein monatlicher Beitrag gezahlt werden. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Einkommen der Eltern, welche eine Erklärung zu diesem abgeben müssen. Sollten mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege besuchen, so fallen nur Kosten für ein Kind an. Bei den anderen werden keine Beiträge erhoben. Anders sieht es bei dem Besuch mehrerer Kinder einer Familie einer offenen Ganztagsschule aus. In diesem Fall wird für jedes Kind ein Beitrag erhoben.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

A – F
Frau Nina SchäpersTel.: 02364 933 260
Mail: nina.schaepers@haltern.de

G – M
Frau Anne HimmelmannTel.: 02364 933 210
Mail: anne.himmelmann@haltern.de

N – Z
Frau Sandra BäckerTel.: 02364 933 411
Mail: sandra.baecker@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschule (Primarbereich)“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Elterncafé

Das Elterncafé bietet Eltern mit Babys oder Kleinkindern im ersten Lebensjahr die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen und über wichtige Themen zu sprechen. Dieser offene Treff findet einmal die Woche statt und kann ohne vorherige Anmeldung besucht werden.

Elterncafé
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Susanne Dammann
Tel.: 02364 933 258
Mail: susanne.dammann@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elterncafé“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Erziehungsberatungsstelle

Die Erziehungsberatungsstelle kann aufgesucht werden, wenn Eltern auf Probleme in der Erziehung ihres Kindes stoßen, das Kind in seiner Entwicklung Auffälligkeiten zeigt oder wenn es Konflikte in der Familie gibt. Gemeinsam mit dem geschulten Fachpersonal aus den Bereichen der Pädagogik, Psychologie und Psychotherapie wird die Situation betrachtet und nach passenden Lösungen gesucht. Dabei fallen sowohl die Beratung, als auch die Diagnostik und Therapie in den Aufgabenbereich des Fachpersonals.

Sollten Sie eine Beratung bei der Erziehungsberatungsstelle in Haltern am See wünschen, müssen sie über die Erziehungsberatungsstelle in Marl einen Termin vereinbaren.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Marl
Tel.: 02365 296 35 00
Mail: erziehungsberatung@caritas-marl.de
Max-Planck-Str. 36
45768 Marl

Haltern am See
siehe Kontaktdaten der Beratungsstelle in Marl
Joseph-Hennewig-Schule,
Holtwicker Str. 27
45721 Haltern am See

Die offizielle Seite für den Bereich „Erziehungsberatungsstelle“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Jugendarbeit (JuLeiCa)

Personen, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind, können die sogenannte JugendleiterInnen-Card beim Jugendamt Haltern beantragen, durch die sie diverse Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Christine Martin
Tel.: 02364 924 40
Mail: christine.martin@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Jugendarbeit (JuLeiCa)“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen verstehen sich als präventives Angebot, welches Eltern adressiert, die ein Kind erwarten oder eines im Alter von 0 bis 3 Jahren haben. Durch die Möglichkeit einer Beratung, sollen Eltern in der Erziehung und Förderung ihrer Kinder unterstützt werden. Auch kann bei Bedarf nach bestimmten Hilfen geschaut werden. Die Willkommensbesuche und das Angebot des Elterncafés fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Frühen Hilfen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Susanne Dammann
Tel.: 02364 933 258
Mail: susanne.dammann@haltern.de

Frau Ursula Twickler
Tel.: 02364 933 392
Mail: ursula.twickler@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Heimerziehung

In bestimmten Fällen kann es sein, dass ein Kind oder Jugendlicher in Form einer Heimerziehung untergebracht werden muss. Das kann dann notwendig sein, wenn die Eltern mit der Erziehung überfordert sind, das Kind oder der Jugendliche einen besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen oder wenn eine akute Krisensituation eine solche Unterbringung erfordert. In jedem dieser Fälle muss ein Antrag beim Allgemeinen Sozialen Dienst auf Heimerziehung gestellt werden und ein Bedarf muss entsprechend festgestellt werden. Daraufhin wird mit allen Beteiligten besprochen, wie der Aufenthalt aussehen soll und es wird ein Plan erstellt, der alle wichtigen Maßnahmen enthält, die angegangen werden, um positive Auswirkungen zu erzielen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Dennis Imkamp
Tel.: 02364 933 243
Mail: dennis.imkamp@haltern.de

Herr Martin Jacobs
Tel.: 02364 933 121
Mail: martin.jacobs@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Heimerziehung“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft

Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben die Möglichkeit, eine Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft in Anspruch zu nehmen, wenn sie bei einem Kind den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben und sich unsicher sind, wie sie jetzt weiter vorgehen sollen. Gemeinsam werden dann die Situation und die Umstände betrachtet, um geeignete Maßnahmen abzuleiten, die in Angriff genommen werden können.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Martin Kürten
Tel.: 02364 933 257
Mail: martin.kuerten@haltern.de

Frau Angelika Baumeister
Tel.: 02364 933 254
Mail: angelika.baumeister@haltern.de

Frau Laura Lojack
Tel.: 02364 933 245
Mail: laura.lojack@haltern.de

Herr Patrick Scheipers
Tel.: 02364 933 249
Mail: patrick.scheipers@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die intensive sozialpädagogische Betreuung befasst sich, wie der Name schon vermuten lässt, nur mit einem Jugendlichen. Dadurch soll es ermöglicht werden, sich ganz auf diesen und seine Bedürfnisse zu konzentrieren, um ihm individuelle Unterstützung zu bieten. Bei den Jugendlichen, für die solch ein Hilfsangebot geeignet ist, handelt es sich meistens um solche, die bereits andere Angebote der Jugendhilfe in Anspruch genommen haben, wobei diese aber keinen Erfolg erzielt haben.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Bezirk 1
Herr Arnd KleinkesTel.: 02364 933 367
Mail: arnd.kleinkes@haltern.de

Bezirk 2
Frau Karin Schulte-LünzumTel.: 02364 933 256
Mail: karin.schulte-luenzum@haltern.de

Bezirk 3
Frau Kerstin RiddermannTel.: 02364 933 217
Mail: kerstin.riddermann@haltern.de

Bezirk 4
Frau Lisa-Marie LaukampTel.: 02364 933 348
Mail: lisa-marie.laukamp@haltern.de

Bezirk 6
Frau Lisa ScheipersTel.: 02364 933 426
Mail: lisa.scheipers@haltern.de

Bezirk 7
Frau Chiara VogelTel.: 02364 933 244
Mail: chiara.vogel@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Jugendhilfe (wirtschaftliche)

Das Jugendamt Haltern gewährt bei Bedarf und Notwendigkeit diverse Hilfen. Dazu gehören beispielsweise die Angebote der Hilfen zu Erziehung, der Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe. All die damit verbundenen Maßnahmen und Leistungen sind mit Kosten verbunden. Um die Koordination und finanziellen Abwicklung dieser Kosten kümmert sich der Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Je nach finanziellen Möglichkeiten werden auch die Eltern zur Zahlung eines Beitrages herangezogen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Sachgebietsleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe
Herr ImkampTel.: 02364 933 243
Mail: dennis.imkamp@haltern.de

Ansprechpartnerin für ambulante Jugendhilfe – A – N
Frau HimmelmannTel.: 02364 933 210
Mail: anne.himmelmann@haltern.de

Ansprechpartnerin für ambulante Jugendhilfe – O – Z
Frau GöttlichTel.: 02364 933 322
Mail: marie.goettlich@haltern.de

Ansprechpartner für stationäre Jugendhilfe und Heimunterbringung
Herr ImkampTel.: 02364 933 243
Mail: dennis.imkamp@haltern.de

Ansprechpartner für stationäre Jugendhilfe und Heimunterbringung
Frau SchaeferTel.: 02364 933 274
Mail: verena.schaefer@haltern.de 

Ansprechpartner für Vollzeitpflege
Herr JacobsTel.: 02364 933 121
Mail: martin.jacobs@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe (wirtschaftliche)“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS)

Wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener straffällig geworden ist und ein gerichtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, kommt die Jugendhilfe im Strafverfahren zum Einsatz. Sie begleitet den Jugendlichen und seine Eltern vor, während und nach dem gerichtlichen Prozess, berät sie über den Verlauf und kann jederzeit Fragen beantworten. Zudem hat die Jugendhilfe die Aufgabe, den Jugendlichen samt seiner Persönlichkeit und seinem sozialen Umfeld besser kennenzulernen. Dies ermöglicht es ihr nämlich, passende Maßnahmen und Angebote auszuwählen, die den Jugendlichen in seiner positiven Entwicklung fördern sollen, um eine erneute Straftat zu verhindern.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Patrick Scheipers
Tel.: 02364 933 249
Mail: patrick.scheipers@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS)“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Kindergärten und Kindertagesstätten

Damit Eltern ihren Beruf mit dem Familienleben vereinbaren können, ist eine zuverlässige Betreuung des Kindes notwendig. Die Stadt Haltern bietet dahingehend diverse Kindertageseinrichtungen im Gebiet, die den Bedarf decken sollen. Darüber hinaus gibt es auch noch das Angebot der Kindertagespflege, welches Eltern vor allem eine flexible und familienähnliche Betreuung ihres Kindes ermöglicht. Um einen Betreuungsplatz zu erhalten, muss man sich zunächst bei seiner gewünschten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson anmelden. Dies geschieht über das Online-Portal. Eine Anmeldung über dieses versichert einem aber noch keinen festen Platz in seiner gewünschten Einrichtung. Erst eine Zusage zusammen mit einem versandten Vertrag sichert einem einen Betreuungsplatz zu, wenn man diesem einwilligt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
Anmeldung Kitas
Frau Mechthild Buschjost
Tel.: 02364 933 262
Mail: mechthild.buschjost@haltern.de
Anmeldung Kitas, Fachberatung
Frau Johanna Laß
Tel.: 02364 933 246
Mail: johanna.lass@haltern.de
Investitionskostenförderung Neu-/Ausbau,
Sanierung und Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen

Frau Stefanie Korte
Tel.: 02364 933 395
Mail: stefanie.korte@haltern.de

Fachberatung Kindertagespflege
Frau Christina SipTel.: 02364 933 340
Mail: christina.sip@haltern.de

Wirtschaftliche Angelegenheiten
Frau Marie GöttlichTel.: 02364 933 322
Mail: marie.goettlich@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindergärten und Kindertagesstätten“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft, der besonderen Schutz bedarf, um ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen. Aus diesem Grund gibt es den gesetzlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Durch den gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz werden per Gesetz schädliche Einflüsse von Kindern und Jugendlichen ferngehalten. Dadurch ist beispielsweise der Umgang mit Alkohol oder der Besuch einer Veranstaltung geregelt.

Darüber hinaus kümmert sich der erzieherische Kinder- und Jugendschutz um präventive, erzieherische Maßnahmen. Das bedeutet, dass das Ziel von diesem ist, Kinder und Jugendliche dazu zu befähigen, Gefahren selbst zu erkennen und diese zu umgehen. Sie sollen also zu selbstbewussten und eigenverantwortlichen Menschen aufwachsen. Diese Aufgabe liegt dabei nicht allein bei den Eltern. Auch Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, haben diesen erzieherischen Schutzauftrag und es gibt zudem Maßnahmen in Form von Veranstaltungen oder Beratungen, die präventive und unterstützende Leistungen anbieten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Martin Kürten
Tel.: 02364 933 257
Mail: martin.kuerten@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Jugendschutz“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz

Um einen flächendeckenden und abgestimmten Kinderschutz zu gewährleisten, gibt es das Netzwerk Kinderschutz. Alle Menschen, die mit Kindern zusammenarbeiten, sind Teil dieses Netzwerkes. Die Netzwerkkoordinatorin gewährleistet in diesem Zusammenhang Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung des Kinderschutzes, hilft bei Konzepterstellungen und sorgt auch für regelmäßige Treffen aller Akteure, um sich auszutauschen und gemeinsam fortzubilden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Johanna Laß
Tel.: 02364 933 246
Mail: johanna.lass@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Pflegekinderdienst

Leider ist es nicht jedem Kind möglich, die ganze Zeit bei seiner Familie zu leben. In manchen Situationen ist es notwendig, dass ein Kind für eine gewisse Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie untergebracht werden muss. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein, bewirken allerdings alle, dass sich Eltern nicht zufriedenstellend um ihre Kinder kümmern können. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, dass diese Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Dort können sie dann in einem familienähnlichen Umfeld aufwachsen und erfahren Zuneigung und Unterstützung. Das Jugendamt Haltern sucht immer bereitwillige Familien, die sich dieser Aufgabe annehmen möchten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Angelika Baumeister
Tel.: 02364 933 254
Mail: angelika.baumeister@haltern.de

Frau Julia Bürgel
Tel.: 02364 933 234
Mail: julia.buergel@haltern.de

Frau Franziska Huth
Tel.: 02364 933 341
Mail: franziska.huth@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Queer – Angebote für queere junge Menschen und ihre Familien

Die Stadt Haltern verfügt über Angebote, die sich an queere Menschen richten. So gibt es den QUEER Treff Marl von der AWO, der jeden Dienstag im HoT Hagenbusch stattfindet. Dort können queere Jugendliche hingehen, um sich mit anderen auszutauschen und Zeit zu verbringen. Eine Anmeldung ist dafür nicht nötig und man kann bei Bedarf einfach vorbeischauen.

Natürlich gibt es noch weitere Angebote, die einen unterstützenden und beratenden Charakter haben. Diese können über das Jugendamt Haltern in Anspruch genommen oder beim Allgemeinen Sozialen Dienst erfragt werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Offener Jugendtreff AWO
Josephine SchieblonTel.: 0152 091 192 47
Mail: josephine.schieblon@awo-msl-re.de
Ansprechpartner Jugendamt
Herr Martin Kürten
Tel.: 02364 933 257
Mail: martin.kuerten@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Queer – Angebote für queere junge Menschen und ihre Familien“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Schulsozialarbeit im Schulzentrum

Die Schulsozialarbeit übernimmt eine wichtige und bedeutende Rolle für Kinder und Jugendliche während der Schulzeit. Sie fungiert für Kinder, Jugendliche oder ihre Eltern als Ansprechpartner bei Problemen, berät in individuellen Situationen und unterstützt ebenfalls die Schulentwicklung. Ihre Angebotspalette ist daher breit gefächert. Sie bietet zudem beispielsweise diverse offene Freizeitangebote an, leistet präventive Arbeit in Bezug auf Gewalt und unterstützt beim Übergang von der Schule in einen Beruf.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Sandra Ricken
Tel.: 02364 933 529
Mail: sandra.ricken@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Schulsozialarbeit im Schulzentrum“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Sorgeerklärung

Wenn ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt, obliegt das Sorgerecht zunächst nur bei der Mutter. Damit sowohl diese, als auch der Vater das Sorgerecht haben, muss von beiden eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben werden. Die dafür notwendige Beurkundung kann vom Jugendamt oder einem Notar ausgestellt werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Martin Jacobs
Tel.: 02364 933 121
Mail: martin.jacobs@haltern.de

Herr Dennis Imkamp
Tel.: 02364 933 243
Mail: dennis.imkamp@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgeerklärung“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Als alleinerziehender Elternteil kann man für sein Kind Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil entweder keinen Unterhalt, diesen nicht regelmäßig oder nicht in voller Höhe zahlt. Grundsätzlich hat dabei jedes Kind einen Anspruch, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Um darüber hinaus bis zur Volljährigkeit des Kindes Unterhaltsvorschussleistungen zu erhalten, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Sonja Kalwey
Tel.: 02364 933 117
Mail: sonja.kalwey@haltern.de

Frau Verena Schaefer
Tel.: 02364 933 274
Mail: verena.schaefer@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes bei der Geburt von diesem nicht miteinander verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen. Dazu ist eine Beurkundung notwendig, die ebenfalls die Zustimmungserklärung der Mutter benötigt. Erst nach dieser Beurkundung, die beim Jugendamt vollzogen werden kann, ist der Vater auch rechtswirksam der Vater des Kindes mit allen Rechten und Pflichten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Dennis Imkamp
Tel.: 02364 933 243
Mail: dennis.imkamp@haltern.de

Herr Martin Jacobs
Tel.: 02364 933 121
Mail: martin.jacobs@haltern.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Vaterschaftsanerkennung“ vom Jugendamt Haltern finden Sie hier.

2 Kommentare

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  • Mein Name ist Bernd Einhoff. Ich bin 50 Jahre alt. Meine beiden Kinder sind 21 und 20 Jahre alt und wir drei leben im Hammer Süden gemeinsam unter einem Dach. Im November 1998 zog meine erste Frau mit unserer damals sechsjährigen Tochter während meiner Arbeitszeit aus der gemeinsamen Wohnung, entgegen des ausdrücklichen Willens der Tochter. Sie wollte unbedingt beim Vater bleiben und auch die Eltern der Mutter wollten beim Familiengericht für mich aussagen. Anschließend wurde mir mein Sorgerechtsanteil entzogen, auch auf Empfehlung des Hammer Jugendamtes, jedoch entgegen der Empfehlung der Kinderpsychologin Frau Nolde aus Bochum. Kostete den Steuerzahler nur 5000 DM… Meine Tochter kam mit 15 zu mir, vor ziemlich genau 5 Jahren. Wir haben das Gericht und das Amt in Grund und Boden gestampft, dieselbe schlampige Richterin Frau Erb-Klünemann , die selben Amtstrottel.. Der unfähige Herr W. Pentz, der besser Eiskrem und Bild am Sonntag verkaufen sollte um keinen Schaden anzurichten und seine dummdreiste Frau Lehmann..Wir haben unseren Frieden zurück und zur Mutter besteht kaum Kontakt. Wer wissen will, wie das so läuft – 01788023753…Beim Lesen der Kommentare kommt mir ALLES HOCH.

  • Hallo A. Le,
    schreiben Sie im Forum Ihre ganze Geschichte, damit wir Ihnen helfen können und das dann möglichst chronologisch. Wir werden dann gemeinsam überlegen, wie Sie
    zu Ihrem Recht kommen könnten. De-Eskalation ist angebracht und Kooperation mit dem Vater und dem Jugendamt. Waren Sie schon bei einem Anwalt ? Auch können wir über den von Ihnen erwähnten Drogenkonsum reflektieren.

    Alles Gute und melden Sie sich !

    Dipl.-Päd. , Dipl. Soz.-Päd. Michael Strerath

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.