Jugendämter Nordrhein-Westfalen Jugendämter in Deutschland

Jugendamt Herford Stadt

Jugendamt Herford Stadt

Die Zuständigkeit für den Kreis Herford und die Stadt Herford obliegt zwei Jugendämtern: Jugendamt Herford Kreis und Jugendamt Herford Stadt.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Herford Stadt. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Herford Stadt erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Herford Stadt

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Herford Stadt:

Hansestadt Herford
Rathausplatz 1
32052 Herford

Tel.: 05221 18 90

Mail: info@herford.de

Jugendamt Herford Stadt

Familie und Bildung

Adoption

Wenn Eltern überlegen, ob sie ihr Kind zur Adoption freigeben sollen oder wenn Paare mit dem Gedanken spielen, ein Kind zu adoptieren, können sie sich an das Jugendamt wenden. Hier werden sie beraten und können alle Fragen stellen, die sie in Bezug auf eine Adoption und das Verfahren haben. Darüber hinaus vermittelt das Jugendamt dann auch die Kinder und betreut die Adoptionsfamilien während und nach der Vermittlung. Auch die Prüfung geeigneter Adoptionsfamilien fällt in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung „Adoption“ des Jugendamts. Ziel einer Adoption ist es, dass das Kind die Möglichkeit bekommt, in einer Familie aufzuwachsen, in der es Sicherheit, Fürsorge und Unterstützung erfährt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Abteilung Jugend
Tel.: 05221 189 44 40
Mail: jugend@herford.de
Auf der Freiheit 23
32052 Herford

Frau Stanojevic
Tel.: 05221 189 449
Mail: valentina.stanojevic@herford.de

Frau Hofmann
Tel.: 05221 189 784
Mail: larissa.hofmann@herford.de

Frau Sundermann
Tel.: 05221 189 468
Mail: brigitte.sundermann@herford.de

Frau Hoffmann
Tel.: 05221 189 50 41

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Jugendberatung

Die Jugendberatung adressiert in erster Linie Kinder und Jugendliche. Diese können sich bei Problemen, Fragen oder bestimmten Anliegen an diese wenden. Hier erhalten sie Hilfe und Unterstützung in den verschiedensten Lebenslagen. Neben einer persönlichen Beratung, die dafür da ist, Probleme anzugehen und Lösungen zu finden, kann die Jugendberatung bei Bedarf auch an geeignete Stellen und Einrichtungen weitervermitteln, die ein entsprechendes Hilfsangebot bereitstellen. Dies ist möglich, da die Jugendberatung mit anderen Institutionen im Austausch steht und mit diesen vernetzt ist. Doch nicht nur Kinder und Jugendliche können sich an die Jugendberatung wenden, auch Eltern und Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, können das Angebot der Jugendberatung wahrnehmen.

Jugendberatung
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Albrecht
Tel.: 05221 189 50 59

Herr Böhning
Tel.: 05221 189 50 53

Frau Althoff
Tel.: 05221 189 50 52

Frau Held
Tel.: 05221 189 50 57

Frau Köllerwirth-Nicholson
Tel.: 05221 189 50 54

Frau Pfaffenroth
Tel.: 05221 189 393

Frau Hebel
Tel.: 05221 189 50 56

Frau Niebuhr
Tel.: 05221 189 389

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendberatung“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Allgemeiner Sozialer Dienst – Beratung von Kindern/ Jugendlichen und deren Familien

Der Allgemeine Soziale Dienst ist im Jugendamt angesiedelt und für eine Vielzahl an Aufgaben und Themen zuständig. Er richtet sich mit seiner Arbeit an Familien und Eltern, die sich in einer Phase in ihrem Leben befinden, in der sie nicht mehr weiter wissen und Hilfe und Unterstützung von außen benötigen. Probleme und Schwierigkeiten, die im Leben von Eltern und Familien auftreten können, können sich beispielsweise auf die Erziehung und Betreuung des Kindes, auf eine Trennung oder Scheidung oder auf die Alltagsbewältigung mit Kind beziehen.

In all diesen Themen steht der Allgemeine Soziale Dienst für eine Beratung zur Verfügung. Gemeinsam wird nach Lösungswegen gesucht, durch die sich die Probleme angehen und bewältigen lassen. Bei Bedarf kann der Allgemeine Soziale Dienst auch an entsprechende Einrichtungen weitervermitteln, die weiterführende und gezielte Hilfe anbieten.

Darüber hinaus ist dieser Dienst auch für den Kinderschutz zuständig. An diesen kann man sich beispielsweise auch wenden, wenn man einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in seiner Umgebung hat.

Sollte man sich mit einem Anliegen an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden wollen, kann man die Kontaktdaten des Eingangsmanagements nutzen. Über dieses wird man an einen entsprechend zuständigen Ansprechpartner weitervermittelt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Eingangsmanagement
Tel.: 05221 189 44 40 
Kontaktformular

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst – Beratung von Kindern/ Jugendlichen und deren Familien“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Elternbeitrag KiTas

Wenn man als Eltern sein Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lässt, muss man einen gewissen Beitrag zahlen. Diesen erhebt die Stadt Herford zur anteiligen Deckung der Betriebskosten solcher Einrichtungen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, dem Betreuungsumfang und dem Alter des Kindes.

Für die verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag kann man den Onlinedienst im Digitalportal der Stadt Herford nutzen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Team Elternbeiträge KiTa
Tel.: 05221 18 90
Mail: jugend@herford.de

Frau Bolte-Iff
Tel.: 05221 189 652

Frau Karanow
Tel.: 05221 189 653

Frau Peters
Tel.: 05221 189 437

Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeitrag KiTas“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Elterngeld/Elternzeit

Wenn man sich nach der Geburt seinen Kindes dazu entscheidet, sich mehr auf dieses, sowie seine Erziehung und Betreuung zu konzentrieren, kann man in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen. Das Elterngeld soll das Einkommen sichern, dass entweder ausfällt, wenn man sich dazu entscheidet für diese Zeit gar nicht arbeiten zu gehen, oder geringer wird, wenn man sich dazu entscheidet weniger zu arbeiten. Um Elterngeld für diese Zeit zu erhalten, muss man in Deutschland leben, das Kind muss zusammen mit einem im Haushalt leben, man muss die Betreuung und Erziehung selbst übernehmen und man darf nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten gehen.

Beantragt werden kann das Elterngeld beim Kreis Herford. Ebenfalls ist dort eine Beratung zur Elternzeit möglich.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Kreis Herford
Tel.: 05221 130
Mail: info@kreis-herford.de
Amtshausstraße 3
32051 Herford

Die offizielle Seite für den Bereich „Elterngeld“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Jugendförderung

Die Jugendförderung stellt einen zentralen Themen- und Arbeitsbereich des Jugendamt Herford Stadt dar. Unter diesem Überbegriff vereinen sich die Aufgaben der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und die des erzieherische Kinder- und Jugendschutzes.

Die Arbeit und Angebote, die die Jugendförderung bereitstellt richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in einem Alter zwischen 6 und 27 Jahren. Ziel der Jugendförderung ist es, durch die Angebote dazu beizutragen, dass sie sich zu eigenverantwortlichen, sozial kompetenten und selbstständigen Menschen entwickeln. Die Angebote reichen dabei von der offenen Kinder- und Jugendarbeit über schulbezogene Angebote bis hin zu Ferienspielen und Maßnahmen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Strategie und Planung
Tel.: 05221 18 90
Mail: jugend@herford.de

Frau Menke
Tel.: 05221 189 399

Frau Tödtmann
Tel.: 05221 189 644

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendförderung“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Kindertageseinrichtungen

Betreuungsangebote für Kinder sind enorm wichtig, da sie darüber bestimmen wie gut und flexibel Eltern die Familie mit ihrem Beruf vereinbaren können. Die Stadt Herford hat dabei ein breites Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in einem von 6 Monaten bis 6 Jahren. Diese Einrichtungen befinden sich dabei entweder in städtischer Trägerschaft oder aber anderweitigen Trägern wie beispielsweise die Kirche.

Eine Übersicht über alle Betreuungsmöglichkeiten, sowie weitergehende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung des eigenen Betreuungsbedarf befinden sich im Onlineportal mykitaVM. Den Link zum Portal können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.

Kindertageseinrichtungen
AnsprechpartnerInnen

Onlineportal mykitaVM
Zum Portal

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertageseinrichtungen“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bietet eine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung. In der Kindertagespflege werden Kinder in kleinen Gruppen von einer Kindertagespflegeperson betreut. Dies bietet den Vorteil, dass die Kinder eine feste Bezugsperson haben und sich die Kindertagespflegeperson individueller auf die Kinder, sowie deren Förderung und Betreuung fokussieren kann. Auch ist hier eine flexiblere Betreuung möglich, was vor allem den Eltern zugutekommt.

Falls Sie Fragen zu dieser Betreuungsform haben, können Sie sich gerne an die Ansprechpartner vom Jugendamt wenden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Hänle
Tel.: 05221 189 868

Frau Roch-Bogocz
Tel.: 05221 189 675

Frau Fellhölter
Tel.: 05221 189 61 45

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege “ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen sind ein wichtiges Angebot für die Zeit während der Schwangerschaft und kurz danach. Sie unterstützen Eltern dabei, mit den verschiedenen Aufgaben und Herausforderungen der Elternschaft zurecht zu kommen. Dabei haben die Frühen Hilfen vor allem präventiven Charakter. Sie wollen durch Beratung und Unterstützung helfen, schwerwiegende Probleme vorwegzunehmen. Gerade wenn man ein Neugeborenes hat, kann es zu vielen Fragen und Unsicherheiten kommen. Die Frühen Hilfen geben durch ihre Mitarbeiter nützliches Wissen weiter, unterstützen und vermitteln in schwierigen Situationen auch weitere Hilfsangebote.

Durch die Arbeit der Frühen Hilfen, die sich als Netzwerk aus verschiedenen Akteuren versteht, sollen Eltern vor allem in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden, was im gleichen Zuge auch der Förderung des Kindes zugutekommt. Kinder sollen die Möglichkeit bekommen, gesund und in einem unterstützenden und sicheren Umfeld aufzuwachsen. Dieses Ziel unterstützt das Netzwerk der Frühen Hilfen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

C. Aring
Tel.: 05221 189 61 56

Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Offener Ganztag in Herforder Schulen

Bei der Offenen Ganztagsschule handelt es sich um eine Betreuungsmöglichkeit, die über die tägliche Zeit in der Schule hinausgeht. Die Kinder haben damit also die Möglichkeit, nach der offiziellen Schulzeit noch in der Schule zu bleiben, um beispielsweise zu lernen oder Hausaufgaben zu machen. Das betreuende Personal, welches in dieser Zeit anwesend ist, kann dabei unterstützen und die Kinder fördern. Um sein Kind für eine Offenen Ganztagsschule anzumelden, muss man sich an die entsprechende Schule wenden. Für generelle Fragen bezüglich dieses Angebots kann man sich an die Mitarbeiter des Jugendamt Herford Stadt wenden, welche in der untenstehenden Tabelle aufgeführt sind.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Wiemer
Tel.: 05221 189 647

Frau Kutsch
Tel.: 05221 189 644

Frau Höke
Tel.: 05221 189 289

Die offizielle Seite für den Bereich „Offener Ganztag in Herforder Schulen“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Vaterschaftsanerkennung beurkunden

Wenn Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ein Kind bekommen, liegt das Sorgerecht zunächst bei der Mutter. Um dies zu ändern, muss die Vaterschaft anerkannt und beurkundet werden. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und erfordert immer auch eine Zustimmungserklärung der Mutter, die ebenfalls beurkundet werden muss. Mit Wirksamkeit der Vaterschaft erhält der Vater gegenüber dem Kind alle Rechte und Pflichten. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, sowie die der Zustimmung der Mutter kann vom Jugendamt vollzogen werden. Andernfalls ist eine Beurkundung auch beim Standesamt, einem Notar oder dem Amtsgericht möglich.

Beim Jugendamt Herford Stadt kann man sich in Bezug auf die Vaterschaft und damit einhergehende Unterhaltsverpflichtungen beraten lassen. Bei Bedarf kann auch bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unterstützt werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Frau Hildermann
Tel.: 05221 189 743

Eingangsmanagement Allgemeiner Sozialer Dienst
Tel.: 05221 189 44 40
Mail: jugend@herford.de

Frau Speckmeier
Tel.: 05221 189 61 57

Die offizielle Seite für den Bereich „Vaterschaftsanerkennung beurkunden“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Kinder & Jugendliche

Kindesunterhalt beurkunden

Ein alleinerziehender Elternteil, der alleine lebt und von dem anderen Elternteil des Kindes getrennt ist, hat Anspruch auf Unterhaltzahlungen von diesem für sein Kind. Diese Unterhaltspflicht kann der zahlende Elternteil beim Jugendamt beurkunden lassen.

Bei Fragen zum Thema Unterhalt steht das Jugendamt immer zur Verfügung und berät gerne.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Akbuga
Tel.: 05221 189 61 41

Frau Hoff
Tel.: 05221 189 439

Frau Charrois
Tel.: 05221 189 61 50

Frau Brast
Tel.: 05221 189 846

Frau Jacobi
Tel.: 05221 189 61 47

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindesunterhalt beurkunden“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Beistandschaft einrichten

Alleinerziehende Eltern minderjähriger Kinder haben die Möglichkeit, sich beim Jugendamt in Bezug auf Unterhalt und die Klärung der Vaterschaft beraten zu lassen. Darüber hinaus können auch junge Volljährige bis zum Alter von 21 Jahren dieses Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Benötigt man mehr Hilfe und Unterstützung, die über eine Beratung hinausgeht, kann man eine sogenannte Beistandschaft beim Jugendamt einrichten lassen. Diese hilft dann konkret bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und kann diese als rechtliche Vertretung des Kindes vor Gericht geltend machen. Auch bei der Klärung der Vaterschaft kann eine Beistandschaft unterstützen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Beistandschaften
Tel.: 05221 189 625
Mail: jugend@herford.de

Frau Akbuga
Tel.: 05221 189 61 41

Frau Hoff
Tel.: 05221 189 439

Frau Charrois
Tel.: 05221 189 61 50

Frau Jacobi
Tel.: 05221 189 61 47

Frau Brast
Tel.: 05221 189 846

Schwarze
Tel.: 05221 189 836

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft einrichten“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

Ferienspiele

In der Stadt Herford gibt es jedes Jahr verschiedene Ferienspiele, an denen Kinder teilnehmen können, um ihre Freizeit in den Ferien abwechslungsreich zu gestalten. Zum einen gibt es Ferienspiele, die sich an Grundschulkinder richten und zum anderen gibt es welche, die von Kindern ab 10 Jahren wahrgenommen werden können. Für die Ferienspiele der Grundschulkinder sind einheitliche Teilnahmebedingungen festgelegt, während sich diese bei den Angeboten für Kinder ab 10 Jahren von Träger zu Träger unterscheiden können. Eine Übersicht über alle Angebote der Ferienspiele erhalten Sie hier.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Wiemer
Tel.: 05221 189 647

Herr Boenig
Tel.: 05221 189 44 30

K. Wilkening
Tel.: 05221 189 395

Die offizielle Seite für den Bereich „Ferienspiele“ vom Jugendamt Herford Stadt finden Sie hier.

17 Kommentare

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  • Jugendamt hat diverse Mitarbeiter, nicht jeder ist dort schlecht. Das sollte doch eigentlich von ausgegangen werden.
    Jedoch, wenn eine Frau schlechte Erfahrungen sammeln möchte, und sicher stellen möchte, dass beim Jugendamt Herford Mitarbeiterinnen, die aus Neid- und Missgunstgründen Kinder schädigen lassen, so sollte sich diese Person an Frau Anne Beckmann Herford wenden. Frau Anne Beckmann handelt aus Neid- und Schönheitsgründen. Sie hat selber ein Gesicht zum Kotzen, und da ist auch nicht viel zu machen, daher sollte jede schöne nett aussehende Frau es auf jeden Fall meiden, bei Fragen um ihr Kind, sich an Frau Beckmann, Anne zu wenden. Diese allgemeinen Fragen könnten wirklich für das Kind in eine Schädigung verlaufen. Interessant ist auch zu wissen, dass nunmehr selbst Niederlassungen in Bielefeld mit ähnlichem Namen auftreten.

    • Oh, diese Frau B. kenne ich auch. Mein exmann hat sie um den Finger gewickelt, sie glaubte ihm alles. Vielleicht wollte sie mit ihm was anfangen. Ich war jedenfalls die böse. Alles was ich zu erzählen hatte wollte sie garnicht hören. Mit meiner Tochter hat sie auch nicht allein gesprochen es war jedesmal mein ex dabei. Ich werde mich über diese Person beschweren und zwar beim Bürgermeister und ihrem vorgesetzten.

      • Frau B. ist in der Tat aus niedrigen Beweggründen tätig, unterwegs, Frau B. ist mit schweren innernlichen schwarzen belegt,
        ggf. ist es auch Geschlechtstrieb bei ihr, da Frau B. stetig die Männer gern nutzt, und die Kids misshandelt. Frau B. hat kein Interesse an Kids, sondern Frau B. schädigt bewusst, aus niedrigen Beweggründen Kids und mö. sich mit ihrer Tel. Klang an Männern anschmiegeln. Die dezente Art, ist absolut abgebrüht und eiskalt. Frau B. wirkt, dass diese Kids schädigt und sich an Typen ranmacht, um ihre schwarze Seele zu reinigen, das aber irgendwann nicht mehr mögl. ist.

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT HERFORD – 04.03.2011 – Jugendamt sah keine Warnsignale vor Baby-Mord

    Im Fall des getöteten Herforder Babys wertet nun das Landeskriminalamt in Düsseldorf die Spuren aus, die die Bielefelder Mordkommission nach der Tat gesichert hat. Die Ermittler erhoffen sich Hinweise, um den mutmaßlichen Täter überführen zu können.

    Der bestreitet die Tat weiter und beharrt darauf, dass das Kind bereits leblos gewesen sei, als er es geschüttelt und geohrfeigt habe. Auch den sexuellen Missbrauch an dem vier Monate alten Kind, den ihm die Ermittler vorwerfen, will er nicht begangen haben. weiterlesen…

    Quelle: vlothoer-anzeiger.de – 28.02.2011 – (bag)

  • Ich möchte hier über einen Fall des JA Herford berichten, der mir in den letzten Tagen sehr ans Herz gegangen ist und mich schon einige Male zum Weinen gebacht hat. Ich als ebenfalls Mutter von 2 Kindern kann und will die Handlungsweise des JA Herford (und des AG Herford) in diesem Fall nicht verstehen. Hier die Fakten, soweit es mir als Aussenstehende möglich ist, diese 100% korrekt zusammenzutragen:
    Ein Baby von 10 Monaten mit dem Gewicht eines Neugeborenen (zum Vergleich: mein Sohn wog mit 10 Monaten 8,5 kg und bei der Geburt 3,8 kg)kam ein eine sehr liebevolle Pflegefamilie (Dauerpflege). Dort wurde das Baby „hochgepäppelt“ und wie ein eigenes Kind aufgenommen. Der damals 6-jährige Pflegesohn der Familie hat das Kind wie seine eigene Schwester behandelt. Nun endet dieser Fall leider so, dass die leibliche Mutter das Sorgerecht zurückbekommen hat und nicht nur das…

    Vor einiger Zeit wurde der Pflegefamilie eröffnet, dass die Mutter das Sorgerecht zurückbekommen hat, da sich diese wohl „gefangen“ hätte und gesundheitlich nun in der Lage wäre, sich wieder um das Kind zu kümmern. Das JA eröffnete der Pflegefamilie, dass eine Rückführung bis zum Frühsommer geplant sei. Nach einem ersten Schock hatte sich die Pflegefamilie ein wenig damit anfreunden können -wenn auch sehr schweren Herzens- sich ganz langsam von dem Pflegekind zu lösen. Nach ewigem hin- und her des Jugendamtes (einmal waren die Pflegeeltern angeblich in Ungnade gefallen, zum Schluss war angeblich die leibliche Mutter in Ungnade gefallen; lt. JA nicht kooperativ genug) wurde nun in einer unvorstellbar herzlosen Aktion der Pflegefamilie ohne jede Vorankündigung das Kind (heute 2 Jahre alt) „entrissen“. Es wurde zu einem sogenannten „Besuchskontakt“ zur leiblichen Mutter und nicht wieder zurückgebracht. Stattdessen stand Frau K. vom JA Herford vor deren Tür in Begleitung zweier Polizisten und forderte die Habe des Kindes heraus…
    Ist das zu fassen? Was geht in solchen Menschen vor? Haben diese Menschen keine Kinder? Der Verdacht, dass dem nicht so ist, drängt sich in einer solchen Situation geradezu auf. Wird denn gar nicht an die Gefühle der Pflegeeltern gedacht, die dieses Kind lieb haben? Für diese Familie ist eine Welt zusammengebrochen.
    Warum gibt es diese sogenannte Dauerpflege, wenn den Pflegeeltern auf so grauseme Art und Weise das lieb gewonnene Pflegekind wieder entrissen wird? Nicht alle Pflegeeltern haben nur das Geld im Hinterkopf, welches es für die Pflege gibt. Ist das alles nicht eher abschreckend für Familien, die sich für die Dauerpflege entscheiden? Also ich würde mich dem nicht aussetzen wollen. Die Gerichte und das Jugendamt sollten besser prüfen, ob ein Kind für Dauer- oder Kurzzeitpflege infrage kommt. Wer kommt für den seelischen Schaden auf, den dieses arme Kind nun erleiden muss? Zu einer Frau gebracht zu werden, welche dem Kind fast gänzlich unbekannt ist. Welche weder die Einschlaflieder des Kindes, noch die Lieblingsspeise kennt. Für mich ist diese Frau nicht die Mutter des Kindes. Eine Mutter ist für mich die Frau, die das Kind tröstet, wenn es sich weh getan hat, die nachts aufsteht, wenn das Kind, von einem Alptraum geplagt, aufwacht und trost sucht, die dem Kind sein Lieblingslied zum Einschlafen vorsingt und die Windeln wechselt, wenn sie voll sind.
    Eine Mutter ist für micht NICHT eine Frau, die ihr Kind halb verhungern läßt und es aus seiner vertrauten Umgebung in der Pflegefamilie reißen läßt und nur an sich selbst denkt. Das ist KEINE MUTTER!!!
    Warum wird vom JA behauptet, dass der Pflegevater aggressiv ist? Wäre nicht jeder Vater und jede Mutter aufgebracht, wenn man das Kind wegnehmen will? Ist das nicht ein natürlicher Schutzinstinkt, den man dann entwickelt? Was wären das für Pflegeeltern, die nur mit einem Schulterzucken das Kind quasi „kampflos“ weggeben würden?

    Ich denke, ich habe nun genug gesagt. Ich finde dieses System einfach nur schlimm.

    Und alles unter dem Deckmantel „ZUM WOHL DES KINDES“. Hier wurde jedoch eher zum egoistischen Wohl der Mutter gehandelt, die es nicht einsah, das ihr Kind es in der Pflegefamilie einfach besser hatte.

    Dieses Kind muss alles mit einem Mal hinter sich lassen, die Pflegemutter, den Pflegevater, den Pflegebruder, die Pflegeoma, Freundschaften, die es schon geschlossen hatte.

    Kann man ein Kind, das mehr als die Hälfte seines Lebens in ein und derselben Umgebung verbracht hat, einfach so herausreißen und einer ihm fremden Person überlassen? Und dann auch noch alleinerziehend mit 2 kleinen Kindern. Mir völlig unverständlich!!! Kann man diese große Verantwortung der Mutter zutrauen???

    Wer denkt an die Pflegefamilien, die danach einfach sich selbst überlassen werden und mit ihrer Trauer über den Verlust allein klar kommen müssen? Ist ein solcher Verlust nicht schlimmer, als ein Todesfall? Fragt man sich nicht immer, wie es dem Kind wohl gehen mag, ob es sich bei der „fremden Frau“ eingelebt hat, ob es -wie in diesem Fall- genug zu essen bekommt oder ob es auch sein Lieblingslied zum Einschlafen vorgesungen bekommt??? Das ist einfach nur grausam!!!!!!!

    Ich wünsche es niemandem, so etwas ebenfalls durchzumachen.

  • Hallo Andrea,
    was Du da beschreibst ist allerdings erschütternd. Die Vorgehensweise, wie das Kind aus der Pflegefamilie gerissen wurde, ist einfach nur grausam.
    Was aus Deinem Text nicht klar wird, ist, auf welche Art und Weise die Trennung von der Ursprungsfamilie stattgefunden hat und warum Du meinst, daß diese Mutter in verwerflicher, egoistischer Weise gehandelt hat.

    Wieso ist sie in Deinem Augen keine Mutter?

    Mal rein fiktiv angenommen, das Kind wurde ihr ( was ja schon häufiger vorgekommen ist ) auf Grund einer, nicht durch sie zu verantwortenden, Krankheit entzogen und sie hat die ganze Zwischenzeit mit allen nur möglichen Mitteln dafür gekämpft, endlich wieder ihrer Pflicht ggü. dem Kind nachkommen zu dürfen.

    Dann wäre sie doch eine vorbildliche Mutter.

    Und wieso ist das Kind nicht wenigstens zum Vater gegeben worden?

    Wie gesagt, ich weiß es nicht und aus Deinem Text ist dazu nichts ersichtlich ( es macht allerdings ein wenig den Eindruck, als ob Du mit dem Fall sehr eng vertraut bist ).

    Dann wäre es doch so, daß daß JA in dem Fall doppelt grausam gehandelt hat.
    Erst der Mutter, dann der Pflegefamilie gegenüber.

    Ich denke dabei besonders an Deinen letzten Absatz.
    Ich formuliere mal um:

    „Wer denkt an die Eltern, die danach einfach sich selbst überlassen werden und mit ihrer Trauer über den Verlust allein klar kommen müssen? Ist ein solcher Verlust nicht schlimmer, als ein Todesfall? Fragt man sich nicht immer, wie es dem Kind wohl gehen mag, ob es sich bei der “fremden Familie” eingelebt hat, ob es -wie in diesem Fall- genug zu essen bekommt oder ob es auch sein Lieblingslied zum Einschlafen vorgesungen bekommt??? Das ist einfach nur grausam!!!!!!!“

  • Hallo Andrea, Hallo F. Mahler,
    Was die Andrea schreibt entspricht den Abläufen. Ich möchte nur „Zum Wohl des Kindes“ aufgreifen. Durch dies überstürzte Handeln des JA Herford in diesem Fall muss mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine traumatische und nachhaltige Entwicklung beim Kind „A“ zu erwarten sein.
    Das Kind „A“ wurde beim JA Herford am 31,03.2011 von der Langzeit-Pflegemutter zum Besuchskontakt bei der Mutter abgegeben. Beim Verlassen des Raumes wurde der Langzeit-Pflegemutter gesagt, über das Abholen hören Sie von uns.
    Während der Besuchszeit des Kindes „A“ bei ihrer Mutter ohne eine Begleitperson geschah folgendes!!!
    Dieses Handeln vom JA Herford mit Polizei Eskorte (zwei Polizeibeamten) beim Überbringen der Mitteilung: „Das Pflegekind kommt nicht mehr in diese Familie zurück“. Diesen Vorgang musste sich auch der Pflegejunge „R“ mit anhören.
    Als ich den Jungen am 05.04.2011 traf, konnte er dieses Verhalten der Polizei Einsatz, noch nicht verstehen. Immer wieder fragte er mich nach „A“ wann bringt die Polizei sie wieder. Alles erklären half nichts. Er sagte sie gehört doch hier her. Hier ist sie doch zu Hause wie ich.
    Frau „K“ vom JA Herford hat diese Angelegenheit seit ca. Ende Februar 2011 übernommen, weil Ihre Vorgängerin krank geworden war.
    Durch die Antragsstellung zum Verbleibe Recht wurde die Rückführung zur Mutter beschleunigt. Den Langzeit-Pflegeeltern wurde Empfohlen, den Antrag zurück zuziehen, denn es ist schon alles entschieden. Sie könnten sich nur Geld sparen. Auch seien Sie zu Emozual mit dem Kind verbunden. Also Liebe und Zuneigung darf man nicht haben, oder zeigen wenn jemand vom JA Herford anwesend ist.
    Frage???? Haben Pflegeeltern keine Rechte???? Die aber im Gesetz vorgesehen sind.
    Darf das JA Herford gegen Recht verstoßen und es für sich anders auslegen????
    Nun komme ich zum Thema: „Überführung des Kindes „A“ in die neue Kuzzeitpflege zur Rückführung zur Mutter.“
    Was wurde dieser Kurzzeit-Pflegmutter gesagt über das Kind und den Grund???? Wie sollen diese Kurzzeit-Pflegmutter das verstörte Kind positive Motivieren und trösten. Es weiß ja nicht was los ist und kann es auch nicht verstehen!
    Ist ein Pflegekind eine Ware? Oder gar die Pflegemütter????. Werden diese nach Bedarf einfach ausgetauscht wie Ware oder Dienstleistungen???? Spielt der Zentrale Mittelpunkt das „Kind“ keine Rolle.
    Auch Kinder stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes unserer Bundesrepublik Deutschland! Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1

  • Ich bin Ehrenamtlicher Betreuer von hilfsbedürftigen Menschen ohne Aufwandsentschädigung. Durch den geübten Blick fiel mir die Pflegemutter auf, wie sehr sie sich um die Kinder kümmert. Wenn mich der Weg dort vorbei führt halte ich auch an. Denn die Kinder haben vor mir keine Angst. Als ich vom Jungen angesprochen wurde berührte es mich sehr. Darum habe ich meinen Artikel geschrieben. Ich glaube meine Fragen haben viele Menschen aber sie können diese nicht in Worte an der richtigen Stelle anbringen. Danke

  • Hallo Andrea, Hallo F. Mahler,
    Was die Andrea schreibt entspricht den Abläufen. Ich möchte nur „Zum Wohl des Kindes“ aufgreifen. Durch dies überstürzte Handeln des JA Herford in diesem Fall muss mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine traumatische und nachhaltige Entwicklung beim Kind „A“ zu erwarten sein.
    Das Kind „A“ wurde beim JA Herford am 31,03.2011 von der Langzeit-Pflegemutter zum Besuchskontakt bei der Mutter abgegeben. Beim Verlassen des Raumes wurde der Langzeit-Pflegemutter gesagt, über das Abholen hören Sie von uns.
    Während der Besuchszeit des Kindes „A“ bei ihrer Mutter ohne eine Begleitperson geschah folgendes!!!
    Dieses Handeln vom JA Herford mit Polizei Eskorte (zwei Polizeibeamten) beim Überbringen der Mitteilung: „Das Pflegekind kommt nicht mehr in diese Familie zurück“. Diesen Vorgang musste sich auch der Pflegejunge „R“ mit anhören.
    Als ich den Jungen am 05.04.2011 traf, konnte er dieses Verhalten der Polizei Einsatz, noch nicht verstehen. Immer wieder fragte er mich nach „A“ wann bringt die Polizei sie wieder. Alles erklären half nichts. Er sagte sie gehört doch hier her. Hier ist sie doch zu Hause wie ich.
    Frau „K“ vom JA Herford hat diese Angelegenheit seit ca. Ende Februar 2011 übernommen, weil Ihre Vorgängerin krank geworden war.
    Durch die Antragsstellung zum Verbleibe Recht wurde die Rückführung zur Mutter beschleunigt. Den Langzeit-Pflegeeltern wurde Empfohlen, den Antrag zurück zuziehen, denn es ist schon alles entschieden. Sie könnten sich nur Geld sparen. Auch seien Sie zu Emozual mit dem Kind verbunden. Also Liebe und Zuneigung darf man nicht haben, oder zeigen wenn jemand vom JA Herford anwesend ist.
    Frage???? Haben Pflegeeltern keine Rechte???? Die aber im Gesetz vorgesehen sind.
    Darf das JA Herford gegen Recht verstoßen und es für sich anders auslegen????
    Nun komme ich zum Thema: „Überführung des Kindes „A“ in die neue Kuzzeitpflege zur Rückführung zur Mutter.“
    Was wurde dieser Kurzzeit-Pflegmutter gesagt über das Kind und den Grund???? Wie sollen diese Kurzzeit-Pflegmutter das verstörte Kind positive Motivieren und trösten. Es weiß ja nicht was los ist und kann es auch nicht verstehen!
    Ist ein Pflegekind eine Ware? Oder gar die Pflegemütter????. Werden diese nach Bedarf einfach ausgetauscht wie Ware oder Dienstleistungen???? Spielt der Zentrale Mittelpunkt das „Kind“ keine Rolle.
    Auch Kinder stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes unserer Bundesrepublik Deutschland! Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1

  • Hallo zusammen,
    Es sieht so aus, als ob hier doch weit weniger direktes Wissen als wünschenswert, dafür aber einiges an Spekulaion im Spiel ist.
    Ich kenne den Fall, wie gesagt gar nicht, aber gerade aus der Distanz fällt mir dieses und jenes auf.
    Ich zitiere mal drauflos:
    „soweit mir bekannt ist, hatte die Kindesmutter (alleinerziehend) starke psychische Probleme (evtl. Wochenbettdepression????? Ist soweit nicht bekannt!). Daher wurden beide Kinder in Pflege gegeben. Das ältere Kind, da es sowohl positive wie auch negative Erinnerungen an seine Mutter hatte, in eine Bereitschaftspflege-Familie, das 10 Monate alte Baby in eine Dauerpflege-Familie, bzw. vorher in ein Krankenhaus. Dort wurde das Kind von seiner Mutter nicht besucht und auch mit den ersten Besuchskontakten haperte es wohl ebenfalls. Auch zeigte das Baby keinerlei Anzeichen der Wiedererkennung.“
    Daß eine Wochenbettdepression ( oder Baby-Blues ) auftritt, ist kein Grund, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen, oder gar das Kind ist eine Dauerpflege zu vermitteln.
    Warum die Mutter das Kind nicht besucht hab, ist hier auch nicht ersichtlich. Oftmals sind Interessengruppen beteiligt, oder mitwirkend, die Umgänge erfolgreich verhindern. Wäre also ein Punkt, wo man nachhaken sollte.
    Daß ein Kind nach ( 10 ) Monaten Entfremdungssymptome zeigt, ist nicht verwunderlich und spricht nicht dagegen, die Familie wieder zusammenzuführen, sondern macht es im Gegenteil nur um so dringender.

    „Ich denke, dass das JA daraufhin entschieden hat, es in eine Dauerpflegestelle zu geben. (Der Vater ist nur der Erzeuger und hat glaub ich nicht viel mit der Sache zu tun.)“

    Dazu ( s. o. ) ist kein Grund erkennbar. Warum ist der Vater „nur Erzeuger“? Sollte er nur mal eben beim Kinderwunsch der Mutter technische Hilfe leisten? Im Ernst, man kann wohl vermuten, daß er für den Unterhalt des Kindes ( bzw. der Kinder ) verantwortlich zu machen ist, sofern er nicht nachweislich unfähig ist, sein Kind zu unterhalten. Warum wurde das nicht versucht?

    „Wäre es an dieser Stelle nicht sinnvoller gewesen, das Kind zwar in eine Dauerpflegefamilie zu geben, jedoch mit der anfänglichen Option der Bereitschaftspflege/Kurzzeitpflege?“

    Warum? So ein Baby-Blues dauert üblicherweise wenige Wochen. Das Kind ( beide Kinder ) hätte also zu dem erwähnten Zeitpunkt, mit hoher Wahrscheinlichkeit längst wieder zu Hause sein können.

    „Außerdem bin ich mit der Pflegemutter seit Grundschultagen bekannt. Da geht mir das schon sehr nah.“
    Das ist verständlich. Sei doch bitte mal so nett und frage die Pflegemutter nach den von mir aufgeworfenen Fragen. Wobei es natürlich möglich ist, daß die auch wenig oder gar nichts darüber weiß. Wodurch dann die Rolle des JA immer fragwürdiger werden würde.

    „Natürlich, ich kann auch die Seite der leiblichen Mutter verstehen. Jeder verdient eine 2. Chance. Sie mag sich gebessert haben und evtl. eine Therapie gemacht haben. Jedoch ist für mich unverständlich, warum sie dem Kind nicht die Chance lässt, sich langsam an sie zu gewöhnen. Warum diese Hau-Ruck-Aktion?“

    Mit „Sie mag sich gebessert haben“ meinst Du vermutlich den angeschlagenen Gesundheitszustand, oder?
    Ob sie dem Kind Chancen lässt, oder nicht, ist aus Deinen Angaben ebenso wenig zu ersehen, wie aus denen, des oder der „Hauschke“.
    Diese „Hau-Ruck-Aktion“ ist mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Vorgehensweise des JA auf Beschluss des Amtsgerichtes.
    Die Mutter hat nicht die rechtlichen Möglichkeiten derartiges durchzuführen.

    „Und warum billigt das JA so etwas? Und dann auch noch mit Polizei-Aufgebot. Der 7-jährige Pflegesohn war ebenfalls zu Hause und hat das alles mitbekommen.“
    Das JA hat diese Aktion nicht „gebilligt“, sondern höchstwahrscheinlich initiiert und durchgeführt ( s.o. ).
    Auch das ist nicht der Mutter anzulasten.

    „Wie mir zu Ohren gekommen ist, soll das Kind angeblich nicht zur Mutter, sondern in eine Bereitschaftspflegestelle gekommen sein?“

    Somit handelt es sich hier überhaupt nicht um eine Rückführung, sondern um eine Inobhutnahme bzw. einen Wechsel der Pflegestelle ( möglw. aus akutem Anlass, hatte die Pflegemutter Probleme mit dem JA? Möglw. wg. „Nur durch das eventuelle verbale Fehlverhalten des Pflegevaters? Oder weil die Familie zu viele Anträge auf Verbleib gestellt hat? „)
    Die Mutter hat höchstwahrscheinlich gar nichts damit zu tun.

    Kooperationsbereitschaft ist für das JA üblicherweise kein Argument ( wiewohl gern eine mangelnde solche als Grund für Maßnahmen konstruiert wird ). Darf es auch nicht sein, da es um die besten Interessen des Kindes gehen muß und nicht um die Befindlichkeiten der Mitarbeiter.

    „Ich bin der Meinung, das JA hat absolut gegen die Interessen und gegen das Wohl des Kindes gehandelt.“

    Da gebe ich Dir allerdings vollkommen recht, das scheint das einzige an diesem Fall zu sein, was man klar und eindeutig erkennen kann.

    „Nur muss ich hier zu bedenken geben, dass, wenn ein Kind der Mutter/den Eltern weggenommen wird, dies ja nicht grundlos geschieht. “
    Grundlos sicherlich nicht, aber wenn Du Dir das, was Du selbst zum Fall geschrieben hast, einmal unter der Prämisse anschaust, wird wohl klar, daß die Gründe oftmals nicht im besten Interesse des Kindes liegen.
    Genauer gesagt, kann man wohl davon ausgehen, daß ein sehr großer Teil der von den JÄ begangenen Kindesentzüge deren Interessen ( sowie die der Eltern und das sind vorstaatliche Rechte und Pflichten ) negiert.
    Man kann in diesem Zusammenhang m.E. auch von niederen Gründen sprechen.

    „Das Kind ist gesundheitlich und psychisch labil oder wurde misshandelt…“

    Voraussetzend, daß Du damit nicht ein bestimmtes, Dir bekanntes Kind meinst, muß ich dem vehement widersprechen.
    Die meisten entzogenen Kinder sind gesund oder haben „ganz normale“ ( also natürlicherweise vorrübergehende ) Krankheiten.
    Durch Entzug und weitere, damit zusammenhängende Maßnahmen am Kind, werden allerdings sehr viele davon irreparabel beschädigt, weshalb eine Inobhutnahme auch nur die allerletzte Möglichkeit sein sollte, wenn alle anderen Hilfsangeote vollkommen versagt haben und sie sollte auch so schnell wie möglich wieder beendet werden, sobald die Vorraussetzungen nicht oder nicht mehr vollständig vorliegen.
    Genau das wird aber so gut wie nie beachtet.
    Im Gegenteil.
    Es wird mit Inobhutnahmen quasi „präventiv“, also mit der Brechstange vorgegangen und Rückführungen sind extrem selten.
    Es wird dabei weder auf das Kind, dessen Familie ( und da gehört auch der Vater dazu, sowie die Großeltern ) noch auf die potentiellen oder tatsächlichen Pflegestellen Rücksicht genommen.

    Diese systemischen Fehler der Fürsorgepolitik stammen noch aus den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts und sind bis heute kaum korrigiert worden. Leider sind sie auch in der Öffentlichkeit kaum bekannt und werden mit viel bunter Propaganda erfolgreich vertuscht.

    Auch Du scheinst darüber ja, soweit ich das von weitem überhaupt einschätzen kann, eher wenig bis falsch informiert zu sein.

    Deine Einschätzung im letzten Absatz teile ich allerdings.
    Knapp zusammengefasst: es wurde ohne Rücksicht auf Verluste vorgegangen, nicht oder kaum ermittelt und es wurden offenbar ganz andere Kriterien als die besten Interessen des Kindes zum Maßstab des Handelns gemacht.
    Egal welchem potentiellen oder tatsächlichen Unterhaltsverpflichteten hier die Sympathie gilt, Opfer der Sache ist das Kind ( beide ) und das wurde sicherlich durch die Vorgänge beschädigt.

    Ich denke, es wäre möglw. gut, wenn Pflegeeltern, Mutter und Vater des Kindes ihre scheinbaren Konflikte zumindest vorläufig beilegen und sich zusammenschließen würden, um gemeinschaftlich für diese Kinder einzutreten.
    Durch gegenseitige umfassende Information und Vernetzung könnten möglw. Fakten zu Tage treten oder deutlicher, evtl. auch nachweisbarer werden, die dabei von Vorteil sind.

    Durch gegenseitige Abwertung spielt man lediglich jenen in die Hände, denen das Kind egal ist und die durch diese Spaltung der Beteiligten profitieren.

    Nur so ist m.E. zu verhindern, daß Kinder ( nicht nur Pflegekinder, sondern alle Kinder ) in D. weiterhinn als „Humanressource“, also grob gesagt, als Handelsware betrachtet werrden.

  • Ich antworte auf die Berichte 3/4/5/6/7
    Diese Vorgehensweise die Ihr beschrieben habt,ist eine
    unerhörte Frechheit seitens dieser Mitarbeiterin.
    Das Wort“zum Wohle Des Kindes“ist dieser Frau wohl ein Fremdwort.
    Zum Wohle Des Kindes soll doch so verstanden werden,wie es auch geschrieben wird und nicht mit so einer Boshaftigkeit anders ausgelegt werden.Müssen denn Kinder,wegen der unkompetenz Dieser Frau leiden?
    Diese Kinder sind doch traumatisiert und werden ewig davon verfolgt!
    Aber wie in Diesem Fall ist Dieses Kind nur ein Gegenstand und wird auch so behandelt.So etwas darf nicht so einfach hingenommen werden.Die kinder haben auch ein Recht auf Würde und Unversehrtheit des Leibes und der Seele.Dieses Recht ist auch im G.G. verankert.Dieses handeln darf nicht so einfach hingenommen werden,es muss unbedingt Öffentlich gemacht werden,auch Diese Mitarbeiterin darf nicht machen was Sie will.

  • Hallo,

    ich möchte hier einmal zu dem Fall mit dem Pflegekind sagen:

    Da das Pflegekind als einzige Mutter nur die Pflegemutter kennt und das Kind es scheinbar sehr gut in der Pflegefamilie hatte bin ich absolut der Meinung, dass zum Wohl des Kindes dieses sofort in die Pflegefamilie zurückgeführt werden sollte um dem Kind einen einfachen Übergang zur leiblichen Mutter zu ermöglichen.

    Das Jugendamt sollte sich hier zum Wohl des Kindes einsichtig zeigen!!!

    Ulla

  • Da ich die Berichte von 1 und 3 gelesen habe, muss ich feststellen das es Paralellen gibt die sich eventuell gleichen. Ist dort ein Virus ausgebrochen?
    Dieser muss aber schnellstens enfernt werden. Das Wort zum Wohl des Kindes ist hier wahrscheinlich unbekannt. Da trifft das Wort zum Wohle meiner Person eher zu als alles andere.
    Schade um die betroffenen Kinder .. Ingrid & Co.

  • Hallo Artikel 13
    Die vorherigen Artikel 3-12 basieren auf Interesse aller Wissenden und Nichtwissenden.
    Dein Scherzartikel hat auf dieser Plattform nichts zu suchen. Ziel ist es sachlich zu bleiben, zu kämpfen und nichts in lächerliche zu ziehen.

    Hallo Artikel 3-12

    Das Ende dieses Falles ist erreicht, die Beteiligten werden diese „Aktion“ als Lebenserfahrung hinnehmen müssen.
    Leider mußte sich die Geschichte um Pflegekind “ A“ in eine lange Liste von gleichen Fällen nahtlos einreihen, in denen die Jugendämter letztendlich nicht das KInd, sondern die Bedürfnisse anderer Erwachsenen gegen das Kindeswohl vertreten und letztendlich auch durch gesetzt haben. Trotz Ausschöpfen der rechtlichen Ebene von den Pflegeeltern, besteht bei der Vorgehensweise des Jugendamtes immer wieder die Gefahr, das diese erneut so einschreiten.
    Die Einzelheiten des Verfahrens gehören jetzt nicht hier hin, es sei aber gesagt, das es keinen Grund gegeben hat, um die Herausnahme zu recht fertigen.
    Sicherlich sind die Jugendämter durch die Härtefälle wie Babymord u.ä, in einer Zwickmühle des Handelns. Dennoch sollte die Erfahrung des Abwägens der einzelnen Fälle ihr Berufsbild begleiten. Freie Träger die für die Pflegeeltern da sind und die BK zur LM begleiten, sind diejenigen,die Aussagekraft über die Pflegeeltern besitzen. Wünschenswert ist, wenn diese auch mal gehört werden und das Jugendamt dann von Teamarbeit sprechen kann.
    Wann steigt das JA von Ihren hohen Roß mal runter und nutzt ihr Beamten dasein nicht als Machenschaft. Auch diese kochen nur mit Wasser !
    In diesen Fall waren die Pflegeeltern nicht dafür da,um als Sieger da zu stehen,sondern um für das Kind zu kämpfen. Leider wurde dieses nie gesehen, sei es vom JA,von der Guachterin oder vom leider viel zu unerfahrenden jungen Richter.
    Das Kind lernt mit Ihren 2 1/2 Jahrenn die 4 Bezugsperson/Familie kennen, soviel zum Thema Kindeswohl.

  • MAFIA!!! KINDERBISNES !!!!Lügerei!!!
    Wer uberhabt lesst da solchen Leuten zu Arbeiten???Keine ist besser als dieser Organisation!!! Die Sacharbeiter bewegen Ihr Po gar nicht zum etwas zu prüfen oder überhaupt etwas vorzunehmen!!
    Einfach Kind Weg in in Heim steckten die Sache ist erledigt!!!
    Sogar wissen Sie nicht wann das Kind geboren ist!! Katastrophe!!!Katastrophe!!!

Bitte beachten!

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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.