Die Zuständigkeit für die Stadt Ibbenbüren obliegt dem Jugendamt Ibbenbüren.
Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Ibbenbüren. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.
Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Ibbenbüren erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.
Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Ibbenbüren:
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Tel.: 05451 931 51 20
Mail: annette.kipp@ibbenbueren.de
Jugendamt Ibbenbüren
Allgemeiner sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Anlaufstelle für eine Vielzahl an Anliegen, Problemen und Schwierigkeiten. Mit seiner Beratung und Unterstützung will er Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche dabei helfen, ihr Anliegen in den Griff zu bekommen. Er ist diesbezüglich Ansprechpartner bei schwierigen Lebens- und Familiensituationen, bei der Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes im Falle einer Trennung oder Scheidung, bei Erziehungsfragen und bei Problemen zwischen Eltern und Kinder. Durch eine Beratung sollen praktische Hilfestellungen und Denkanstöße gegeben werden, um die entsprechende Situation zu meistern. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Allgemeine Soziale Dienst an entsprechende Einrichtungen weitervermittelt, die sich beispielsweise auf die Problemsituation spezialisiert haben. Auch können ambulante oder stationäre Erziehungshilfen angeboten werden.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Name | Kontaktdaten |
Allgemeiner Sozialer Dienst | Laura Heitling | Tel.: 05451 931 51 44 Mail: laura.heitling@ibbenbueren.de |
René Leisering | Tel.: 05451 931 51 47 Mail: rene.leisering@ibbenbueren.de | |
Elena Rode | Tel.: 05451 931 51 50 Mail: elena.rode@ibbenbueren.de | |
Christina Roider | Tel.: 05451 931 51 51 Mail: christina.roider@ibbenbueren.de | |
Jana Wolter | Tel.: 05451 931 632 Mail: jana.wolter@ibbenbueren.de | |
Konzeptionen und Spezialdienste | Kerstin Gohmann | Tel.: 05451 931 51 81 Mail: kerstin.gohmann@ibbenbueren.de |
Pawel Mykietynski | Tel.: 05451 931 51 86 Mail: pawel.mykietynski@ibbenbueren.de | |
Gabriele Wienecke | Tel.: 05451 931 51 89 Mail: gabriele.wienecke@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner sozialer Dienst“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Beistandschaften
Eine Beistandschaft dient als Unterstützung in Angelegenheiten, die die Vaterschaftsanerkennung und den Unterhaltsanspruch betreffen. So können alleinerziehende Eltern, die entweder das alleinige Sorgerecht besitzen oder aber das Kind in ihrer Obhut haben, eine Beistandschaft für ihr Kind einrichten. Diese Beistandschaft unterstützt dann bei dem Prozess der Vaterschaftsanerkennung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Dabei ist es egal, ob diese Angelegenheiten außergerichtlich oder vor Gericht geklärt werden. Im Falle einer Verhandlung vertritt der Beistand das Kind auch vor Gericht. Sein Bestreben ist es, die Interessen und das Wohl des Kindes zu vertreten und in diesem Sinne zu handeln. Eine Beistandschaft endet auf Wunsch des antragstellenden Elternteil oder aber wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Heidi Haase | Tel.: 05451 931 51 13 Mail: heidi.haase@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Beurkundungen
Das Jugendamt verfügt über entsprechende Mitarbeiterinnen, die für bestimmte Bereiche Beurkundungen durchführen können. Zu den möglichen Urkunden gehören die Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmungserklärung der Mutter bezüglich der Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtungen und die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Um solch eine Urkunde vom Jugendamt zu erhalten, empfiehlt es sich zuvor einen Termin zu vereinbaren.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Elisabeth Wordtmann | Tel.: 05451 931 51 29 Mail: elisabeth.wordtmann@ibbenbueren.de |
Claudia Dyk | Tel.: 05451 931 51 10 Mail: claudia.dyk@ibbenbueren.de |
Heidi Haase | Tel.: 05451 931 51 13 Mail: heidi.haase@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Elternbeiträge
Wenn Kinder eine Form der Kindertagesbetreuung besuchen, müssen die Eltern einen entsprechenden Elternbeitrag zahlen, der vom Jugendamt zur Mitfinanzierung der Jahresbetriebskosten erhoben wird. Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei individuell nach dem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen der Eltern. In allen Fragen und Angelegenheiten rund um das Thema Elternbeiträge steht das Jugendamt beratend und unterstützend zur Seite. Es informiert beispielsweise über die rechtliche Situation, unterstützt bei der Erbringung von notwendigen Nachweisen und berät in der Situation, wenn Geschwisterkinder gleichzeitig eine Kindertagesbetreuung besuchen.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Name | Kontaktdaten |
A-G | Andrea Albers | Tel.: 05451 931 51 11 Mail: andrea.albers@ibbenbueren.de |
H-K | Barbara Henkemeier | Tel.: 05451 931 51 17 Mail: barbara.henkemeier@ibbenbueren.de |
L-R | Manuela Hoffeld | Tel.: 05451 931 51 19 Mail: manuela.hoffeld@ibbenbueren.de |
S-Z | Tatjana Obert | Tel.: 05451 931 51 23 Mail: tatjana.obert@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeiträge“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Frühe Hilfen
Die Frühen Hilfen richten sich mit ihren Maßnahmen und Angeboten an werdende Eltern oder Eltern mit einem Kind in den ersten Lebensjahren. Gerade in den ersten Jahren mit einem Kind, vor allem wenn es das erste ist, kann es bei Eltern zu Unsicherheiten oder Fragen kommen. Um ihnen in dieser Situation Unterstützung zu bieten, gibt es die Frühen Hilfen.
Diese verstehen sich als Netzwerk, welches aus verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise dem Gesundheitswesen, der Schwangerschaftsberatung und der Kinder- und Jugendhilfe, besteht. Dadurch ist ihr Aufgabenspektrum weit gefasst und für jede Situation gibt es eine passende Hilfe. Denn genau das ist auch das Ziel der Frühen Hilfen. Sie wollen mit ihrem Angebot den Bedarf von Familien abdecken und sie so dabei unterstützen, ihren Lebensalltag mit Kind und allem, was dazu gehört, zu meistern.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Maria Jasper | Tel.: 05451 931 51 84 Mail: maria.jasper@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Jugendarbeit und Jugendschutz
Es befinden sich diverse Einrichtungen und Stellen in Ibbenbüren, die sich der Jugendarbeit widmen. Damit wollen sie Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung fördern und unterstützen. Die Angebote und Maßnahmen, die sie dabei zur Verfügung stellen, sind vielfältig. Auch setzen sie sich aktiv für den Jugendschutz ein, welches ein wichtiges Anliegen der Jugendarbeit ist. Eine Übersicht über alle Einrichtungen, die es in der Stadt gibt, finden Sie auf der offiziellen Webseite, die unter diesem Bereich verlinkt ist.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Marion Liedmeier | Tel.: 05451 931 51 73 Mail: marion.liedmeier@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendarbeit und Jugendschutz“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener straffällig geworden ist und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden ist. Sie steht dann sowohl dem Jugendlichen, als auch seinen Eltern zur Seite, indem er berät, informiert und unterstützt.
Er berichtet dabei nicht nur über den Ablauf des Strafverfahrens, sondern versucht auch, mehr über den Jugendlichen, seine Persönlichkeit und seinem sozialen Umfeld in Erfahrung zu bringen, um nachvollziehen zu können, warum es zu einer Straftat gekommen ist. Mit diesem Wissen kann die Jugendhilfe im Strafverfahren dann nach geeigneten Maßnahmen für den Jugendlichen suchen, die ihn in einer positiven Entwicklung unterstützen, wodurch eine wiederholte Straftat verhindert werden soll. Von diesen geeigneten Maßnahmen berichtet die Jugendhilfe dann auch dem Gericht, damit dieses eine Entscheidungshilfe in Bezug auf ein Urteil erhält.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Svenja Hagedorn | Tel.: 05451 931 51 82 Mail: svenja.hagedorn@ibbenbueren.de |
Martina Hannweber | Tel.: 05451 931 51 80 Mail: martina.hannweber@ibbenbueren.de |
Inke Marie Heilmann | Tel.: 05451 931 51 83 Mail: inke-marie.heilmann@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Strafverfahren“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Kindertageseinrichtungen
In der Stadt Ibbenbüren gibt es viele verschiedene Kindertageseinrichtungen, um dessen Angelegenheiten sich die Stadt Ibbenbüren kümmert. Durch das vielfältige Angebot sollen Eltern die Möglichkeit dazu bekommen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinen. Die MitarbeiterInnen der Kindertageseinrichtungen unterstützen die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag, fördern die zu betreuenden Kinder in ihrer sozialen und persönlichen Entwicklung und versuchen dabei möglichst individuell auf jedes Kind und seine Bedürfnisse einzugehen. Denn das Wohl des Kindes und sein sicheres Aufwachsen, sind Anliegen jeder Kindertageseinrichtung der Stadt Ibbenbüren.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Tatjana Lamparter | Tel.: 05451 931 51 21 Mail: tatjana.lamparter@ibbenbueren.de |
Paula Witt | Tel.: 05451 931 51 24 Mail: paula.witt@ibbenbueren.de |
Mareen Kittel | Tel.: 05451 931 51 15 Mail: mareen.kittel@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertageseinrichtungen“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege bietet, wie die Kindertageseinrichtungen auch, eine Betreuung von Kindern an. Beide Betreuungsformen sind dabei gleichgestellt. Was die Kindertagespflege auszeichnet, ist eine familienähnliche und flexible Betreuung, wodurch sich dieses Angebot vor allem für Kinder bis zu drei Jahren eignet. Die Kinder werden in der Kindertagespflege in kleineren Gruppen betreut, wodurch sie nicht nur besser individuell gefördert und in ihrer Entwicklung gestärkt werden können, sondern auch eine stetige Bezugsperson haben. Auch können Eltern mit einer Kindertagespflegeperson ihren persönlichen Betreuungsbedarf besser koordinieren.
Bevor eine Kindertagespflegeperson ihre Dienste anbieten kann, wird sie auf ihre Eignung geprüft und daraufhin entsprechend qualifiziert. Und auch noch danach nimmt sie regelmäßig an Weiterbildungen teil, damit ihr Betreuungsangebot aktuell, qualifiziert und den Standards entspricht. Alle Themen und Anliegen, die die Kindertagespflege betreffen, werden von dem Sozialdienst katholischer Frauen übernommen und bearbeitet. Die Kontaktinformationen können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ibbenbüren | Tel.: 05451 968 60 Mail: info@skf-ibbenbueren.de |
Marion Liedmeier (A-K) | Tel.: 05451 931 51 73 Mail: marion.liedmeier@ibbenbueren.de |
Anna Hinken (L-Z) | Tel.: 05451 931 51 18 Mail: anna.hinken@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Kindesunterhalt
Das Jugendamt Ibbenbüren ist für alle Anliegen, die den Unterhalt betreffen, zuständig. Er hat eine beratende und unterstützende Funktion und hilft bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Unterhaltsersatzansprüchen. Doch nicht nur alleinerziehende Eltern minderjähriger Kinder können sich beim Jugendamt Ibbenbüren beraten lassen, auch junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr haben einen Anspruch auf Unterstützung.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie | Tel.: 05451 931 51 20 Mail: annette.kipp@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Kindesunterhalt“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Vormundschaften / Pflegschaften
Wenn Eltern durch eine gerichtliche Anordnung die elterliche Sorge entzogen wurde, erhält das Kind dieser einen Vormund. Dieser vertritt das Kind gesetzlich, wobei er immer im Interesse des Kindes handelt und dessen Wohl an erster Stelle steht. Eine Vormundschaft kann von einer geeigneten Einzelperson übernommen werden oder aber auch vom Jugendamt selbst. Ist letzteres der Fall, spricht man von einer Amtsvormundschaft. Eine Vormundschaft tritt auch dann automatisch ein, wenn eine minderjährige Mutter ein Kind bekommt. In dieser Situation hält die Vormundschaft so lange an, bis die Mutter des Kindes die Volljährigkeit erreicht hat.
Eine Pflegschaft ist der Vormundschaft ähnlich, mit dem Unterschied, dass ein Pfleger nur bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge übernimmt, während die restlichen weiterhin den Eltern obliegen.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Uwe Dall | Tel.: 05451 931 51 14 Mail: uwe.dall@ibbenbueren.de |
Natascha Fuchs | Tel.: 05451 931 51 12 Mail: natascha.fuchs@ibbenbueren.de |
Florian Lehmann | Tel.: 05451 931 51 22 Mail: florian.lehmann@ibbenbueren.de |
Lena Meyer | Tel.: 05451 931 730 Mail: lena.meyer@ibbenbueren.de |
Ruth Tenambergen | Tel.: 05451 931 51 26 Mail: ruth.tenambergen@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaften / Pflegschaften“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Alle Maßnahmen und Leistungen, die in Form der Jugendhilfe angeboten werden, sind mit Kosten verbunden. Es kommt dabei auf die Art der Leistung an, ob Kosten ganz oder nur teilweise übernommen werden. Um die Verwaltung, Koordination und Abwicklung dieser Kosten kümmert sich die wirtschaftliche Jugendhilfe. Sie sorgt dafür, dass die Gelder dort ankommen, wo sie benötigt werden und berechnet entsprechende Kostenbeiträge der Leistungsnutzer.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Aline Hendriok | Tel.: 05451 931 51 16 Mail: aline.hendriok@ibbenbueren.de |
Andrea Stallmeier | Tel.: 05451 931 51 25 Mail: andrea.stallmeier@ibbenbueren.de |
Daniel Veerkamp | Tel.: 05451 931 51 27 Mail: daniel.veerkamp@ibbenbueren.de |
Beata Wiegard | Tel.: 05451 931 51 28 Mail: beata.wiegard@ibbenbueren.de |
Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Ibbenbüren finden Sie hier.
Hallöchen
Ich hab da mal ne Frage.
ist es Okay, wenn eine schwerbehinderte Tagesmutter, die die Pflegestufe 1 hat und kaum noch bewegungsfähig ist, weiterhin tätig ist? In diesem Fall werden die Kleinkinder von dem 72-jährigen Ehemann betreut, der wegen seiner feindlichen Gesinnung gegenüber unseren ausländischen Mitbürgern bekannt ist. Mit etwas schwierigen Kindern kommt das Ehepaar definitiv nicht mehr zurecht.