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Jugendamt Kaarst

Jugendamt Kaarst

Die Zuständigkeit für die Stadt Kaarst obliegt dem Jugendamt Kaarst.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Kaarst. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Kaarst erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Kaarst

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Kaarst:

Bereich Jugend und Familie
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

Tel.: 02131 987 326
Mail: heike.schmelzer@kaarst.de

Jugendamt Kaarst

Begrüßungspaket und Kaarster Eltern-Baby-Treff

Die Stadt Kaarst hält viele Angebote für Familien mit Babys bereit, um sie entsprechend zu unterstützen. So gibt es zum einen das Begrüßungspaket. Dabei handelt es sich um eine Kinderkrankenschwester, die die Eltern mit ihrem Neugeborenen besucht, um ihnen das Begrüßungspaket zu überreichen, welches wertvolle und hilfreiche Informationen für Eltern enthält und auch über Angebote in der Stadt informiert. Dadurch soll es Eltern erleichtert werden sich einen Überblick über Unterstützungs-, Hilfs- und Freizeitangebote zu verschaffen. Zudem kann die Kinderkrankenschwester vor Ort bereits Fragen beantworten und persönlich informieren.

Der Kaarster Eltern-Baby-Treff wiederum ist ein Angebot, um andere Eltern in der Stadt kennenzulernen und sich mit ihnen über ihr Leben mit einem Neugeborenen auszutauschen. Es handelt sich hierbei demnach um einen offenen Treff, bei dem alle Eltern mit ihren Babys willkommen sind. Der Treff wird von einer Fachkraft begleitet, die zusätzlich Tipps und Informationen geben kann.

Begrüßungspaket und Kaarster Eltern-Baby-Treff
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Schütz (Begrüßungspaket)
Tel.: 02131 925 863 oder 0173 541 09 80
Mail: begruessungspaket@jugend-und-familienhilfe.de

Frau Droste-Etz
Tel.: 02131 98 70
Mail: theresa.droste-etz@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Begrüßungspaket und Kaarster Eltern-Baby-Treff“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Beurkundungen im Jugendamt

Man hat die Möglichkeit, bestimmte Erklärungen direkt beim Jugendamt Kaarst beurkunden zu lassen. Dazu gehören folgende: die Vaterschaftsanerkennung mit der notwendigen Zustimmungserklärung, die Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge und die Verpflichtung zum Unterhalt. Alle Beurkundungen, die vom Jugendamt ausgestellt werden, sind kostenfrei.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Dziomba
Tel.: 02131 987 358
Mail: Beurkundungen-Jugendamt@kaarst.de

Frau Circi
Tel.: 02131 987 306
Mail: Beurkundungen-Jugendamt@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen im Jugendamt“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Familienhebammen

Die Eltern eines Kindes haben die Möglichkeit, sich in überfordernden Situationen oder bei Problemen Unterstützung in Form einer Familienhebamme oder Familienkinderkrankenschwester zu holen. Diese bieten eine psychosoziale und medizinische Betreuung von Familien mit ihren Kindern an. Mit ihrer Unterstützung Beratung tragen sie dazu bei, dass sich die Entwicklungsbedingungen von Kindern verbessern und die Erziehungskompetenzen der Eltern gestärkt werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Bereich Jugend und Familie
Tel.: 02131 987 313

Frau Sander (Ev. Jugend- und Familienhilfe)
Tel.: 0172 543 39 17

Frau Schumilas
Tel.: 02131 987 97 21
Mail: birgitt.schumilas@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Familienhebammen“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Fachstelle Frühe Hilfen

Das Leben mit einem Neugeborenen kann für die Eltern erfüllend und eine schöne Zeit sein. Allerdings kann es auch immer wieder zu Problemen, Überforderungssituationen oder Fragen können. Um die Eltern an dieser Stelle nicht allein zu lassen, gibt es die Fachstelle Frühe Hilfen. Diese richtet sich mit ihren Angeboten und ihrer Arbeit konkret an werdende Eltern oder Eltern mit einem Kind bis 3 Jahren.

Die Mitarbeiter der Frühen Hilfen können Eltern entsprechend ihrer Situation beraten und bei Bedarf auch verschiedene Unterstützungsangebote vermitteln. Ziel ist es, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken, ein angenehmes Familienleben zu schaffen und somit auch die Entwicklung und das Aufwachsen der Kinder positiv zu fördern. Um all dies zu gewährleisten, arbeiten die Frühen Hilfen auch eng mit anderen Einrichtungen zusammen. Nur so kann niederschwellige Hilfe so früh wie möglich angeboten und angenommen werden.

Ansprechpartnerinnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Frau Schumilas
Tel.: 02131 987 97 21
Mail: birgitt.schumilas@kaarst.de

Frau Kasprowicz
Tel.: 02181 728 99 18  oder 0173 259 36 88

Die offizielle Seite für den Bereich „Fachstelle Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Überprüfung der Früherkennungsuntersuchungen

Um die Gesundheit von Kindern zu fördern und sicherzustellen, wurde im Jahr 2008 die Überprüfung der Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Ärzte müssen demnach die durchgeführten Untersuchungen der zentralen Landesstelle melden. Daraufhin werden die Kinder ermittelt, die diese Untersuchungen nicht durchlaufen haben. Die Eltern werden dazu aufgefordert die Früherkennungsuntersuchungen nachzuholen. Erfolgt dies nicht, wird das zuständige Jugendamt informiert, welches die Eltern kontaktiert.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Werbitzky
Tel.: 02131 987 323
Mail: laura.werbitzky@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Überprüfung der Früherkennungsuntersuchungen“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Kindertageseinrichtungen

In der Stadt Kaarst gibt es eine Vielzahl an Kindertageseinrichtungen, die Kinder ab einem Alter von vier Monaten bis hin zur Einschulung betreuen. Die Einrichtungen befinden sich dabei in unterschiedlichen Trägerschaften und weisen verschiedene Konzepte und Schwerpunkte auf. Eltern haben bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungseinrichtung für ihr Kind also eine breite Auswahl und können schauen, auf was sie besonders Wert legen.

Das Anmeldeverfahren für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ist über den online Kita-Navigator möglich. Dort werden alle Einrichtungen, die sich in der Stadt Kaarst befinden, aufgelistet und Eltern haben so die Möglichkeit, sich zu informieren. Daraufhin können sie ihr Kind bei bis zu sechs Einrichtungen für einen Betreuungsplatz vormerken.

Kindertageseinrichtungen
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Pflipsen
Tel.: 02131 987 329
Mail: sarah.pflipsen@kaarst.de

Frau Beyer
Tel.: 02131 987 379
Mail: michaela.beyer@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertageseinrichtungen“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Eltern- und Familienprogramm der Kaarster Kindertageseinrichtungen

Für die Stadt Kaarst ist es ein wichtiges Anliegen, dass sich Familien in der Stadt wohlfühlen, Unterstützung erhalten, wenn sie sie benötigen und Kinder sicher aufwachsen können. Aus diesem Grund bieten die Kindertageseinrichtungen neben ihrer eigentlichen Betreuungsfunktion auch diverse Veranstaltungen, Kurse und Workshops an. Diese sind in erster Linie dafür da, Eltern in ihrer Erziehungsfunktion zu fördern und Familien in ihrem Zusammenleben zu unterstützen. Aber auch Kinder werden gefördert und es wird mit dem Angebot dazu beigetragen, dass sie in einem unterstützenden Umfeld aufwachsen können.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Hutschenreiter
Tel.: 02131 987 9732
Mail: stephanie.hutschenreiter@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Eltern- und Familienprogramm der Kaarster Kindertageseinrichtungen“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Kindertagespflege

Ein alternatives Betreuungsangebot, welches Eltern anstelle einer Betreuung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung nutzen können, ist die Kindertagespflege. Kinder werden dort in einer kleinen Gruppe betreut, wodurch die Kindertagespflegeperson nicht nur besser auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen kann, sondern die Kinder selbst auch die Möglichkeit einer festen Bezugsperson bekommen. Auch für Eltern bietet diese Form der Betreuung Vorteile. Da sie sich vor allem durch ihre Flexibilität, was die Betreuungszeiten angeht, auszeichnet, können Eltern das Familienleben und den Beruf besser miteinander vereinbaren.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Lala-Kückemanns
Tel.: 02131 987 322
Mail: jasmin.lala-kueckemanns@kaarst.de

Frau Rau-Kalus
Tel.: 02131 987 319
Mail: claudia.rau-kalus@kaarst.de

Frau Scholl
Tel.: 02131 987 369
Mail: christina.scholl@kaarst.de

Frau Domeh
Tel.: 02131 987 372
Mail: iris.domeh@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Ferienprojekte und Ferienangebote

In der Stadt Kaarst gibt es jedes Jahr zahlreiche Ferienangebote für Kinder jeden Alters. So gibt es beispielsweise das Ferienprogramm im Bebop, das sich speziell an Grundschulkinder richtet oder das Programm der StadtRandErholung, welches sich primär an etwas ältere Kinder richtet. Durch verschiedene Anbieter ist das Angebot vielfältig und abwechslungsreich. Alle generellen Informationen zu den Ferienaktionen und auch diese, die sich auf das aktuelle Jahr beziehen, finden Sie auf der offiziellen Seite der Stadt Kaarst.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Reimann
Tel.: 02131 987 330
Mail: sandra.reimann@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Ferienprojekte und Ferienangebote“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

Damit Kinder und Jugendliche ihre Freizeit abwechslungsreich gestalten, Freunde treffen und neue Menschen kennenlernen können, gibt es die offenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Neben verschiedenen Angeboten, die genutzt werden können, bilden diese Einrichtungen einfach einen Ort zum Zusammentreffen und Miteinander. Zu den offenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Kaarst gehören beispielsweise „Die Insel“, „Bebop“ und „Teapot Vorst“.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Schilling
Tel.: 02131 98 70
Mail: ralf.schilling@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Jugendverbände

Auch die ehrenamtlichen Jugendverbände der Stadt Kaarst bieten Kindern und Jugendliche Angebote und diverse Projekte an, durch die sie ihre Freizeit gestalten können. So unterschiedlich wie die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind, so unterschiedlich und vielfältig sind auch die vorliegenden Freizeitangebote der Jugendverbände. Für jeden ist demnach etwas passendes dabei.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Schilling
Tel.: 02131 98 70
Mail: ralf.schilling@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendverbände“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche gilt es, besonders zu schützen und vor gefährdenden Einflüssen zu bewahren. Sei es durch gesetzliche Regelungen oder erzieherischen Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen. Bei Letzterem geht es darum, Kinder und Jugendliche durch Angebote und Projekte dazu zu befähigen, sich selbst vor Gefahren zu schützen, indem sie dabei gefördert werden, sich zu eigenverantwortlichen und entscheidungsfähigen Menschen zu entwickeln. Auch Eltern spielen mit ihrer Erziehung eine wesentliche Rolle in diesem Prozess. Deshalb gibt es auch Angebote, die sich speziell an diese richten und ihnen dabei helfen sollen, ihre Erziehungskompetenz mit Blick auf den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu stärken.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Reimann
Tel.: 02131 987 330
Mail: sandra.reimann@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Jugendschutz“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Ein Kind, das nur von einem Elternteil erzogen und betreut wird, hat einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem anderen Elternteil. Zahlt dieser diesen Unterhalt allerdings nicht oder nicht in voller Höhe, kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsvorschuss für sein Kind beantragen. Dadurch soll die finanzielle Lage gesichert werden. Grundsätzlich kann ein Elternteil Unterhaltsvorschuss beziehen, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Allerdings müssen ab dem 12. Lebensjahr des Kindes weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Anspruch erhalten bleibt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Feller
Tel.: 02131 987 385
Mail: barbara.feller@kaarst.de

Frau Morzinek
Tel.: 02131 987 310
Mail: laura.morzinek@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Familienhilfeplan

Auf Grundlage des Familienhilfeplans werden jedes Jahr Vergünstigungen für Familien und Alleinerziehende in der Stadt Kaarst festgelegt. Dabei handelt es sich um Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen, die anspruchsberechtigte Familien und Alleinerziehende finanziell entlasten und die es ihnen ermöglichen sollen, Freizeitaktivitäten zu unternehmen, die nicht nur das Familienleben stärken, sondern auch die Kinder fördern.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Bereich Jugend und Familie
Tel.: 02131 987 380 330
Mail: carina.heupel@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Familienhilfeplan“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Elterngeld

Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes dazu entscheiden, dieses für die erste Zeit selbst zu betreuen und sich voll und ganz auf die Erziehung zu konzentrieren, können sie Elterngeld beantragen. Dieses dient dann als finanzieller Ausgleich für das Einkommen, das in dieser Zeit komplett wegfällt oder sich durch die Reduzierung der Arbeitszeit erheblich schmälert. Beantragt werden kann das Elterngeld bei der Elterngeldstelle Rhein-Kreis Neuss.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Elterngeldstelle Rhein-Kreis Neuss
Mail: elterngeld@rhein-kreis-neuss.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elterngeld“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Sozialer Dienst

Der Soziale Dienst, welcher im Jugendamt Kaarst angesiedelt ist, übernimmt eine Vielzahl an Beratungs- und Unterstützungsangeboten, um Familien, Eltern, Kindern und Jugendlichen in schweren Situationen oder bei Problemen zur Seite zu stehen. Anliegen, mit denen man sich an den Sozialen Dienst wenden kann, können beispielsweise aus dem Bereich der Erziehung von Kindern, Trennung, Scheidung oder aber auch dem Familienalltag stammen. Gemeinsam mit den Mitarbeitern wird durch Beratung nach individuellen Lösungswegen gesucht, wobei der Soziale Dienst auch über entsprechende Kontakte zu diversen Einrichtungen und Stellen verfügt, an die er bei Bedarf weitervermitteln kann. Ziel des Dienstes ist es, Hilfesuchende dazu zu befähigen, ihre Probleme und Schwierigkeiten eigenständig anzugehen und zu bewältigen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Bereichssekretariat
Frau SchmelzerTel.: 02131 987 326
Mail: heike.schmelzer@kaarst.de
Abteilungsleitung
Frau Thoms
Tel.: 02131 987 325
Mail: christine.thoms@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sozialer Dienst“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Beistandschaft

Alleinerziehende Eltern haben die Möglichkeit, sich beim Jugendamt bezüglich der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu informieren und beraten zu lassen. Darüber hinaus können sie bei Bedarf auch eine Beistandschaft für diese zwei Bereiche einrichten lassen. Der Beistand vertritt dann das Kind in gesetzlicher Form und handelt in dessen Interesse. Die elterliche Sorge wird dabei nicht beeinträchtigt. Eine Beistandschaft kann bis zur Volljährigkeit des Kindes bestehen bleiben oder jederzeit von dem alleinerziehenden Elternteil, der den Antrag zur Beistandschaft gestellt hatte, beendet werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Dziomba
Tel.: 02131 987 358
Mail: dziomba@kaarst.de

Frau Lengersdorf
Tel.: 02131 987 308
Mail: lengersdorf@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung

Die Stadt Kaarst gliedert ihren Kinderschutzauftrag in drei Handlungsfelder: Prävention, Frühwarnung und Gefährdung. Dabei können alle drei Bereiche nicht getrennt voneinander betrachtet werden, sondern müssen als Gesamtkonzept, mit verschiedenen Aufgaben und Akteuren gesehen werden. Nur durch eine enge Vernetzung und der Zusammenarbeit aller Beteiligten kann ein umfassender Schutz von Kindern bestmöglich gewährleistet werden.

Im Bereich der Prävention geht es zunächst darum, Eltern mit Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und Kindern dadurch ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen. Darüber hinaus werden auch die Kinder an sich als Zielgruppe der präventiven Arbeit gesehen. Es gilt diese in ihrer Entwicklung zu fördern, um dazu beizutragen, dass sie zu selbstbewussten und eigenverantwortlichen Menschen heranwachsen.

Im Bereich der Frühwarnung spielt vor allem die Vernetzung der verschiedenen Akteure des Kinderschutzes eine zentrale Rolle. Denn durch eine enge Zusammenarbeit kann gewährleistet werden, so früh wie möglich auf Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zu reagieren.

Der Bereich Gefährdung bezieht sich auf den Zeitpunkt, in dem sicher ist, dass eine Kindeswohlgefährdung stattfindet. Für diesen Fall wurden Vorgehen und Maßnahmen entwickelt, an die sich gehalten werden muss. Allerdings sind diese nicht in Stein gemeißelt, sondern werden stetig weiterentwickelt, um eine Gefährdungssituation bestmöglich anzugehen und zu beenden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Thoms
Tel.: 02131 987 325
Mail: christine.thoms@kaarst.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung“ vom Jugendamt Kaarst finden Sie hier.

6 Kommentare

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  • Trennungsfall:
    Ich finde es nicht richtig das JA Kaarst einen privaten Postzustellerdienst benützt, der mehreren Tagen braucht um Briefe innerhalb Kaarst zu verteilen. Kann brennzlich werden bei Terminsachen.

    Der KV bekommt kein Einzelntermin, nur gemeinsamen Termine mit der KM. KM kriegt eine persönliche Beratung wenn sie es will.

    JA-Mitarbeiterin schafft sich einen Besichtigungstermin der Wohnung unter falschen Motiv.

    Zusammengefasst: Sehr KM-freundlich

  • Wir haben keine guten Erfahrungen mit dem Kaarster Jugendamt gemacht. Der Mitarbeiter klärte mich als Erziehungsberechtigte, trotz gesetzl. Verpflichtung , nicht über den vollständigen Sachverhalt auf. Wichtige Informationen wurden mir einfach unterschlagen. Beim Versuch die Sache zu klären, war er innerhalb von einer Woche angeblich nicht erreichbar & ruft nicht zurück oder in der Lage eine Mail zu versenden. Dabei hatte ich tägl. mehrfach versucht ihn telefonisch zu sprechen…

    Was soll man dazu noch groß sagen? Ein echtes Armutszeugnis!

  • Ich habe ebenfalls keine guten Erfahrungen gemacht mit dem Kaarster JA. Mir wird zu Unrecht der sex. Missbrauch an meiner Tochter vorgeworfen. In diesem Zusammenhang nenne ich nur Stichpunkte: suggestive Beeinflussung durch die Mutter, Instrumentalisierung der Kinder wegen Unterhalt …. Gerichtsverfahren läuft. Auf meinen ersten Antrag auf geschützten Umgang kam die lapidare Antwort des Jugendamtes, dass ein geschützter Umgang „nicht zielführend“ sei. Erst nach mehreren Anläufen sah sich das JA in der Lage meine Frau diesbezüglich zu kontaktieren, und erst nach deren Antrag auf geschützten Umgang der Kinder mit mir kam dann eine Bewilligung im Rahmen von 25 Stunden (einmal die Woche eine Stunde). Als die genehmigte Stundenanzahl ausgelaufen ist wurde ein weiterer Antrag abgeschmettert mit der lapidaren Begründung, dass ja ein Gerichtstermin ansteht und man diesen erst abwarten wolle. Erst weitere vier Wochen später genehmigte man mir meinen zweiten Antrag. Stunden erneut ausgelaufen. Neuer Antrag letzte Woche Montag, immer noch nichts gehört. Warum auch, ist ja nächste Woche Weihnachten und da eilt es ja nicht. JA ist überlastet. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde auf meine Aussage, dass meine Frau es war, die meiner Tochter die Scheide „gegrabbelt“ hat (beim Windelwechseln) nur der Rat gegeben, ich könne ja auch eine Anzeige erstatten. Die Frau wirft mir was vor, was ich Schlimmes gemacht haben soll und alle Hebel werden in Bewegung gesetzt dass die Kinder mir entzogen werden. Dass die Frau es war die meine Tochter an der Scheide „gegrabbelt“ hat spielt für das JA keine Rolle, warum auch immer, das scheint wohl normal zu sein und Frau darf dass??? Selbst der Bericht der Sozialarbeiterin, die mir beim geschützten Umgang auf die Finger schaut (dass ich ja nichts böses mache), wird einfach nicht richtig gedeutet (meine Tochter springt mir jedes Mal vor Freude direkt auf den Arm und umarmt mich – in Klammeräffchenhaltung -> lt. Kinderpsychologe würde das ein missbrauchtes Kinde nicht machen!).
    Jeder Antrag wird verzögert, der eine Mitarbeiter weiß nicht was der andere macht, Väterrechte werden missachtet …. nur bescheiden dieses System der Entfremdung!

  • Es scheint einen Formelkatalog bei allen Jugendämtern zu existieren.

    Dieselben Begriffe tauchen ständig auf, z.B. „nicht zielführend, in zeitlicher Nähe zu Gerichtsverhandlungen, zu anderen Entscheidungen, nicht kooperativ, gute Entwicklung des Kindes, wenn auch alles schiefläuft, Kindeswohl, der arg strapazierte völlig deutungsoffene Begriff, Kindeswille, etc.etc.“
    Dazu kommen noch die dummen Ratschläge wie: „Erstatten Sie doch auch Anzeige“, anstatt deeskalierend und befriedend zu wirken.

    Hier sage ich, lassen Sie sich auf so etwas nicht ein, aber beauftragen Sie einen Anwalt, der Ihnen in der deliktischen Sache beisteht.

    Hier lesen Sie aus einem Artikel der Anwaltskanzlei Stephens und Perperidis, der auf der Seite Rechtsindex.de steht:

    „…Ein weiterer Grund sich unbedingt eines Opferanwaltes zu bedienen ist neben den oben aufgezeigten Belastungen des Strafverfahrens und der Möglichkeit so einen eigenen Beistand zu haben, der eine psychische wie juristische Unterstützung zukommen lässt, die Option an dem Verfahren aktiv beteiligt zu werden und nicht nur bloßes Subjekt eines Strafverfahrens zu sein.

    Im Rahmen der sog. Nebenklage (siehe hierzu gesonderten Artikel) besteht die Möglichkeit auf den Prozess Einfluss zu nehmen, indem Fragen und Anträge gestellt und sogar Rechtsmittel eingelegt werden können. Darüber hinaus besteht so die Möglichkeit bereits im Strafverfahren Fragen des Schadenersatzes und der Wiedergutmachung zu klären (Stichwort Adhäsionsverfahren), um einen weiteren – unter Umständen langwierigen – Zivilprozess zu vermeiden…“

    Bei solchen Anschuldigungen bleibt immer etwas hängen, so dass man sich zur Wehr setzen sollte.

    Was das Besuchsrecht bezüglich Ihrer Tochter betrifft, so rufen Sie deswegen das Familiengericht an, das auf das Jugendamt einwirken soll, damit Sie zügig weitere Umgänge mit ihrer Tochter bekommen. Der Entfremdung ist unbedingt mit allen zulässigen Mitteln zu begegnen.

  • Nachtrag zu meinem bisherigen Eintrag:
    Der Missbrauchsvorwurf ist nun amtlich nicht nachweisbar, im Gutachten wird sogar eindeutig drauf hingewiesen das die meisten Aussagen meiner Kinder von der Mutter suggeriert und beeinflußt wurden. Gericht hat entschieden dass ein Umgang nicht mehr im geschützen Rahmen möglich ist, es wurde eine Umgangspflegerin bestellt für ein halbes Jahr, über diese soll eine endgültige Umgangsregelung gefunden werden (HAHAHA, meine Frau hat schon gesagt dass Sie nicht mehr als Freitags bis Sonntags alle zwei Wochen zulassen wird … also wird wohl eine Entscheidung wieder bei Gericht getroffen werden müssen, da ich meine Kinder gerne alle zwei Wochen von Mittwochs bis Montags betreuen möchte – und: da die Gerichte ja bekanntermaßen auch nur das 08/15 Modell bevorzugen wird es leider wohl darauf hinaus laufen -sehr schade für sich einsetzende Väter, die mehr als nur der „Zwei Wochened Papa“ sein wollen – die Rechte der Väter werden hier mit Füßen getreten!!!!).
    Die Anwältin meiner (Noch)Frau wollte zu dem Aussagepsychologischen Gutachten meiner Kinder noch ein weitere Familiengutachten erstellen lassen mit der Fragestellung, wieviel Umgang den Kindern mit dem Vater gut tut. Ist das krass! Aber noch krasser ist, dass selbst das besagte Jugendamt auf ein weiteres Gutachten hinauswollte. Alles zum Wohle der Kinder? In dem ganzen Verfahren wurden meine Kinder mit etlichen nicht bekannten Personen konfrontiert(Verfahrensbeistand, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger, Gutachterin, meine Tochter musste zusätzlich noch von der Ärztin gynäkologisch untersucht werden mit 4 Jahren !!!!! – ich war froh dass einer Befragung von der Polizei von der Ergänzungspflegerin nicht zugestimmt wurde – wenigstens davon blieben meine Beiden verschont) und nun sollte dann noch eine andere Gutachterin meine Kinder befragen. Ich frage mich wirklich wie das Jugendamt sagen kann dass alles zum Wohle des Kindes erfolgt – wenn meine Kinder über ein Jahr lang mit fremden Leuten, die komische Fragen stellen, konfrontiert werden. Und allein die Fragestellung die gewünscht ist für das neue Gutachten (wieviel Umgang tut den Kindern gut mit dem Vater) ist eine absolute Frechheit. Keiner hat sich auch nur einmal damit beschäftigt, was meine Frau meinen Kindern mit den falschen Missbrauchsvorwürfen angetan hat. Wieviel Umgang tut den Kindern denn mit so einer Mutter gut? Das wird nicht hinterfragt vom Jugendamt. Anscheinend kennen die nur böser Väter und Supermütter!?!? Also meine Erfahrungen mit dem Jugendamt Kaarst sind mehr als schlecht, die Mitarbeiter sind schlecht zu erreichen, nicht kooperativ, ständig wechseln die Ansprechpartner, der Eine weiß nicht was der Andere macht, Anträge werden nicht zeitnah bearbeitet, Rückmeldungen auf Schreiben oder E-Mails erfolgen zu spät oder gar nicht, Informationsfluß gleich Null, Beschwerden werden lapidar abgeschmettert, … ich könnte diese Liste bestimmt weiterführen, aber ich denke es reicht. Ich stelle die Kompetenz der Mitarbeiter (zumindest in meinem Fall) absolut in Frage.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.