Jugendämter Hessen

Gelnhausen Jugendamt

Hessen Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 06051 / 85-14463
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Leitung
Herr Betz
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Allgemeiner Sozialer Dienst, Kinderschutzdienst
Herr Maldfeld
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E-Mail: jugendamt.Maldfeld@MKK.de

Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft, Beistandschaften
Frau Müller-Trageser
Telefon: 06051 / 85-14512
Fax: 06051 / 85-14463
E-Mail: jugendamt-BPV@MKK.de
Beistandschaft, Beratung
Buchstabe: A-H
Telefon: 06051 / 85-12497
Buchstabe: I-M
Frau Jobs
Telefon: 06051 / 85-12473
Buchstabe: N-R, V-Y
Frau Dehmer
Telefon: 06051 / 85-12471
Buchstabe: S-U, Z
Frau Moll
Telefon: 06051 / 85-14465
Frau Müller
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Vormundschaft, Pflegschaft
Frau Hepp
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Herr Becker
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Frau Oberländer
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Herr Schürcks
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Frau Thielemann
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Heimaufsicht
Frau Ullinger
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Jugendschutz, Kriminalprävention
Herr Paap
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Frau Heck
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Zuständig für: Maintal, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Schöneck
Frau Dirschauer
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Frau Kuhn
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Buchstaben: S, V-X
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Frau Groß, Frau Doppel
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Fax: 06051 / 85-22424

88 Kommentare

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  • Zu dem Fall der Zwillinge, die der 41-jährigen indischen Kindesmutter und dem 78-jährigen Kindesvater weggenommen wurden, finden sie weitere Informationen auf meiner Homepage. Dieses Verhalten des Jugendamtes, das durch das Familiengericht toleriert wird, ist ein Skandal. Es stellt eine gravierende Verletzung der Menschenrechte und des Schutzes der Familie unserer Verfassung dar. Es ist kaum zu glauben, dass solche skandalöse behördliche Verhaltensweisen in unserem Staat möglich sind. Es gibt momentan weitere Fälle im Main- Kinzig- Kreis, die das Verhalten des Jugendamtes in den dortigen Konstellationen ebenfalls fragwürdig und teilweise bereits auf den ersten Blick rechztswidrig erscheinen lassen. Die Betroffenen müssen sich zusammenschließen und gemeinsam handeln. Für die Jugendämter gibt es keine Behörde, die eine Aufsicht und Kontrolle ausübt. Schon das ist mit den Grundsätzen unseres Rechtssystems nicht zu vereinbaren.
    Rechtsanwalt Heinrich Michael Roth

  • Allen Eltern kann mithin nur empfohlen werden: Hände weg vom Jugendamt! Lassen Sie sich lieber zunächst von freien Beratern unterstützend beraten, welche Wege Sie für Ihre Familie und Kinder gehen können. Auch wenn das oftmals kostenintensiver ist, haben Sie so bessere Möglichkeiten, die höchsten Interessen des Kindes zu schützen, als mit dem Weg in das Wirtschaftssystem Jugendamt. Vorstehendes Beispiel ist nur eines von täglich hunderten, jährlich tausenden.

  • Es ist natürlich leicht und einfach, das Jugendamt für Mißstände und Inobhutnahmen von Kindern verantwortlich zu machen. All diejenigen, die jetzt in der Öffentlichkeit das Jugendamt wegen der Herausnahme der Kinder aus der leiblichen Familie beschimpfen, sind immer die ersten, die Fehlverhalten des Jugendamtes anprangern, wenn Kindern etwas geschieht und nicht rechtzeitig reagiert worden sei. In diesem angeblich so menschenverachtenden Fall gibt es das klare Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, der die Herausgabe der Kinder an die leiblichen Eltern als kindeswohlgefährdend einschätzt. Leider darf das Jugendamt aus Gründen des Sozialdatenschutzes nichts zu diesen stichhaltigen Gründen sagen. Sollen doch diejenigen, die lauthals von verletzten Grundrechten sprechen, zunächst das Gutachten offenlegen und der Öffentlichkeit zugänglich machen, dann wird sich zeigen, wie viele Anhänger verbleiben. Ohne Kenntnis von Fakten das Jugendamt einfach mies zu machen ist schlichtweg nichts anderes als Demagogie!

  • Sehr geehrter Herr Steinkrüger, es ist schon sehr verwunderlich, dass das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreis einen Rechtsanwalt einschalten muss um den unhaltbaren Standpunkt des Jugendamts Gelnhausen zu vertreten. Das Jugendamt Gelnhausen betreibt eine gezielte Entfremdung der Eltern zu den Kindern. Die Tragödie von Bruchköbel ist kein Einzelfall. Die Entfremdung der Kinder zu den betroffenen Familien und Müttern wird durch das Jugendamt Gelnhausen gezielt vorangetrieben. Dem Jugendamt liegt es in keiner Hinsicht an der Zusammenführung von Kind und Mutter. Die Trennung zwischen Kindsmüttern und den betroffenen Kindern soll festgeschrieben werden!
    Die Aufgabe der Jugendämter besteht darin Familien zu Helfen und zu unterstützen und nicht die Zerstörung der Familien, in dem letzteren liegt die Problematik des Jugendamt Gelnhausen. In erster Linie denkt das Jugendamt an sein eigenes Wohl. Man handelt so, dass „nichts passieren“ kann, dass heißt man nimmt das Kind der Mutter weg, damit die Mitarbeiter des Jugendamts nicht in die Kritik geraten können, wenn „etwas passiert“.
    Die gezielte Entfremdung der Kinder ist eine Ungeheuerlichkeit und mit der demokratischen Grundordnung unvereinbar. Das Jugendamt verstößt gegen die elementarsten Rechte die uns das Grundgesetz zusichert. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass das Jugendamt die Anträge bei Gericht stellt und nicht das Gericht!
    Die Kritik am Deutschen Jugendamt wird zunehmend lauter. Seine Arbeitpraxis ist bereits über die Grenzen hinweg als „Kinderklaubehörde“ bekannt. Das Jugendamt Gelnhausen steht in den Ruf durch Erpressung, Einschüchterung und „Gefälligkeitsgutachten“ Kinder aus intakten Familien zu nehmen. Die Mitarbeiter sind in der Regel heillos überfordert und aus reinem Selbstschutz wird dann eher zu harten Mitteln gegriffen. Kinder werden dann in die Sichere Obhut, in die körperlich sichere Obhut gegeben. Die geistige Obhut bleibt dann meistens auf der Strecke.

    Es ist eine Schande für unser Land, was sich das Jugendamt Gelnhausen erlauben darf!!!!

    Uwe Hahn

  • Hallo Herr Steinbrück,
    man kann aus Ihrem Schreiben sehr deutlich ersehen, wer Ihr Honorat bezahlt, nämlich das Jugendamt.
    Nun, ich beobachte die Tätigkeiten der Jugendämter inzwischen schon seit einigen Wochen und bin zum Glück nicht in der misslichen Lage, mit einem von diesen Ämtern zu tun zu haben. Mir sind gerade aus ihrem Landkreis eine ganze Reihe Fälle bekannt, wo das Jugendamt willkürlich ohne Fehlverhalten der Eltern (oder eines Elternteils) das Kind (die Kinder) aus ihrer gewohnten Umgebung in ein Heim, in eine Pflegefamilie oder sogar in die Kinder- und Jugendpsychiatrie gesteckt haben. Und Sie wollen mir doch jetzt nicht etwa sagen, dass das für Kinder nicht Kindeswohlgefährdend ist?
    Es dürfte Ihnen sicherlich bekannt sein, dass Kinder nirgendwo besser aufgehoben sind, als in der eigenen Familie. Auch wenn Eltern manchmal Fehler machen und ich denke, davon kann sich keine Mutter bzw. kein Elternteil freisprechen (auch ich nicht) lieben und brauchen Kinder ihre Eltern. Natürlich gibt es auch Ausnahmen … aber die sind relativ selten.
    Bezugnehmend auf die Zwillinge, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum und weshalb man den Eltern ihre Kinder, nachdem die Mutter nun wieder gesund ist, nicht wieder zurückgibt. Kinder gehören zu ihren Eltern, auch wenn die Pflegeeltern diese entzückenden Zwillinge vielleicht gerne behalten würden. Es sind nicht deren Kinder, und sie hätten von Rechts wegen durch das Jugendamt davon in Kenntnis gesetzt werden müssen, dass die leiblichen Eltern, nach Gesundung der Mutter, ihre Kinder wieder zurückbekommen möchten.
    Sie schreiben hier von einem Gutachten … das die Herausgabe der Kinder an die leiblichen Eltern als kindeswohlgefährdend einschätzt. Hat der „Sachverstänige“ nicht alle Tassen im Schrank? Wie können die leiblichen Eltern für die Zwillinge kindeswohlgefährdend sein?
    Wieso überhaupt ein gerichtliches Gutachten … da liegt doch schon von vorne herein der Verdacht nahe, dass das Jugendamt bzw. die Pflegeeltern die Zwillinge nicht mehr an die leiblichen Eltern herausgeben wollten. Wem also nützt ein solches Gutachten etwas???
    Ich gehe also nicht Fehl in der Annahme, dass es sich bei dem gerichtlichen „Sachverständigen“ um einen Psychiater handelt. Wie kann ein Psychiater, der zur Gruppe der Pseudowissenschaftler gehört, die noch nie fähig und in der Lage waren Menschen zu heilen, sondern statt dessen Foltermethoden wie Elektroschock, Insulin- schock, Psychopharmaka etc. anwenden, wie kann eine solche Person ein objektives Gutachten erstellen? Ich sage Ihnen, das kann ein Psychiater nicht … er wird sein Gutachten immer zu Gunsten der Leute ausstellen, von denen er den größten Nutzen hat.
    Ihnen dürfte sicherlich auch nicht verborgen geblieben sein, dass die Psychiatrie sich nicht nur in den Gerichten ihre Plätze gesichert hat, sondern auch in den Jugendämtern ihre Posten bezogen haben.

  • Sehr geehrter Herr Hahn,

    es war natürlich nur eine Frage der Zeit, bis Sie sich mit Ihren von Unwissen geprägten, in Stil und Diktion im Übrigen grob fehlerhaften Äußerungen an den Unterzeichner wandten. Ich werde hierauf nur einmalig antworten, da ich nicht beabsichtige, Ihnen in jedweder Form mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen als unbedingt erforderlich.

    Hinzunehmen ist als Meinungsäußerung selbstverständlich, daß Sie sich, wenngleich ohne jegliche Sachkenntnis und in stumpfer Polemik, in einschlägigen Foren zu dieser Angelegenheit äußern. Nicht hingenommen wird allerdings, daß Sie sich mit beleidigenden Inhalten an mich wenden oder aber auch beleidigend über den Main-Kinzig-Kreis, insbesondere dessen verantwortungsbewußt handelndes Jugendamt, äußern!

    Sollten Sie daher ab sofort nochmals gegenüber dem Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises oder aber Dritten dieses als „Kinderklaubehörde“ bezeichnen, (auch im Internet oder an anderer Stelle) oder aber dem Unterzeichner unterstellen, die Öffentlichkeit unwahr zu unterrichten, werde ich meinem Mandanten anraten, Strafanzeige wegen Beleidigung zu erstatten und selbst Gleiches veranlassen wegen Verleumdung und Übler Nachrede. Die Staatsanwaltschaft wird sich dann mit Ihren Pamphleten zu beschäftigen haben.

    Ein weiteres Forum dahingehend, Ihrem öffentlichkeitsheischendem Gebaren Nahrung zu geben, wonach Sie offensichtlich und durchsichtig streben, wird Ihnen nicht gegeben.

    Mit den ehrbaren und anständigen Unterstützern der betroffenen Familie haben Sie im Übrigen nichts gemein.

    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Uwe Steinkrüger
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    Fachanwalt für Familienrecht

  • Ich finde es erstaunlich das hoch inteligente Menschen – Kinder klau so verharmlosen – das Kinder als Wahre benutz werden – Menschen die Geld wichtiger ist als Kinder – und zweimal hinsehen damit es gerecht verlauft lieber weg sehen – das Kindswohlgefährdung einen grund ist Kinder weg zu nehmen und wenn dann raus kommt das das Jugendamt einen Fehler gemacht hat wird das unrecht aufrecht erhalten – erinnert mich an eine zeit wo ich gemeint habe das ist vergangenheit – 1940-1945 – dieses vorgehens weise ist bekannt -und wenn man über gott redet wird man als idiot abgehagt-

    Richtet nicht nach dem Ansehen, sondern richtet ein rechtes Gericht. Johannes 7.24
    Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet. Matthäus 7.1

    Viele gaben falsch Zeugnis wider ihn; aber ihr Zeugnis stimmte nicht überein. Markus 14.56
    Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. 5. Mose 5.20

    wenn man sich gegen gott richtet wird das nicht gut aus gehen – auch ihr vom Jugendämter stehen vor dem Gericht Gottes – und das ist meine Trost .

  • Die beiden Reaktionen bestätigen meine Ausführungen. Ohne jegliche weitere inhaltliche Lieferung von Fakten wird polemisiert, beschimpft und nicht einmal mein Name zutreffend wiedergegeben, was bezeichnend für die Recherchequalität der betreffenden Autorin ist.

    Diese Dame ist also nach eigenen Angaben seit „einigen Wochen“ mit der „Beobachtung der Tätigkeiten der Jugendämter“ befasst. In welcher Form, mit welchen Informationen und mit welcher Ausbildung? Dabei wird durch diese „Beobachterin“ festgestellt, daß ihr eine „ganze Reihe von Fällen“ im Main-Kinzig-Kreis bekannt sei, „in denen Kinder willkürlich und ohne Fehlverhalten der Eltern in ein Heim, eine Pflegefamilie und sogar die Kinder- und Jugendpsychiatrie“ gesteckt worden seien. Konkrete Fakten: Fehlanzeige !

    Da diese Verfahren stets nichtöffentlich zum Schutze aller Beteiligten sind, verwundert doch sehr, woher diese nach eigenen Angaben lediglich seit einigen Wochen mit der Beobachtung befasste Dame diese konkreten Fälle für willkürliches Handeln ohne Fehlverhalten inhaltlich genau kennen will. Fakten werden natürlich nicht genannt. Hierauf gestützt folgen dann pamphletartige Pauschalbeschimpfungen.

    Besser als auf diese Weise kann nicht dokumentiert werden, daß derartige Meinungsäußerungen, die lediglich pauschal ohne jegliche konkrete Faktenkenntnis absurd in den Raum gestellt werden, lediglich dazu bestimmt sind, öffentlichkeitswirksam Stimmungsmache zu betreiben. Mit einer ehrlichen Unterstützung vermeintlich oder tatsächlich Betroffener hat dies überhaupt nichts zu tun.

  • sehr geehrter Herr Steinkühler,
    bekam ich doch gerade den Text eines verunglimpfenden und ziemlich bedrohlich wirkenden Schriftsatzes von Ihnen zugespielt.
    In jenem scheinen Ihnen m.E. ein paar relativ unkontrollierte Äußerungen „herausgerutscht“ zu sein.
    Ohne inhaltlich näher darauf einzugehen, hier nur ein Kurzkommentar dazu:
    „Nun, ich denke, die Sache ist ziemlich klar.

    ( an Herrn Hahn gerichtet, Zitat Steinkühler ):
    Wenn sich hier einer in Stil, Diktion und nebenbei auch in den deutschen Tempi vergriffen hat, war es eindeutig der Herr Steinkühler.
    „es war natürlich nur eine Frage der Zeit, bis Sie sich mit Ihren von Unwissen geprägten, in Stil und Diktion im Übrigen grob fehlerhaften Äußerungen an den Unterzeichner wandten“. Hätte i.d.F. „wenden“ heißen müssen.
    Aber allein sich in so schlecht auswendig gelernter Weise, über nichtinhaltliche Dinge zu beschweren, ist schon unseriöse Polemik.
    Der Rest in in eben jener völlig verunglimpfenden Machart weitergeführt und somit als sachliche Kritik ungeeignet.
    Typisch dann die unbeherrschte Drohung, aufgrund des eigenen persönlichen Beleidigtfühlens, einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen.
    Vielen Dank für dieses Outing ihrer Methodik, Herr Steinkühler!

  • „Kindeswohl“ – Dilemma und Praxis der Jugendämter
    „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde“
    Dokumentation der Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll, 4.-6. November 1996

    Auf dieser Tagung wurde der Begriff „Kinderklaubehörde“ geprägt.

    Ich werde mich auch nicht einschüchtern lassen und den Begriff weiterhin anwenden, wo ich es für notwendig erachte, außerdem setzte ich den Begriff in Anführungszeichen.

  • Hallo Herr Steinkrüger,
    sorry, das ich Ihren Namen falsch dupliziert habe!
    Wooow, echt großartig, wie sie mit Fremdworten um sich werfen und jonglieren können … ich hoffe sehr, Sie kennen auch deren Bedeutung?
    Nun, ich weiß, was ich beobachtet habe und das dürfte meines Erachtens sehr gut dazu ausreichen, um mir ein objektives Bild der Szene zu machen. Sie werden jedoch sicherlich verstehen, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen hier keine weiteren Angaben machen werde.
    Über Ihren letzten Absatz in Ihrer Erwiderung vom 10.02.2011 um 10.55 bin ich doch ein bisschen erstaunt, denn ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als würden Sie da glatt von sich selbst sprechen bzw. schreiben. Das hat Sie für mich als Anwalt disqualifiziert.
    Und offen gestanden finde ich es überhaupt nicht entzückend, dass Sie als Rechtsanwalt, sich beispielsweise gegenüber Herrn Hahn dermaßen im Ton vergreifen, sich beleidigend ihnm gegenüber äußern und ihm sogar mit einer Beleidigungsklage drohen, nur, weil er das Jugendamt als „Kinderklaubehörde“ bezeichnet. Ganz ehrlich, ich habe schon schlimmere Titel gegenüber dieser Behörde gehört … muss doch irgendwo mindestens ein Fünkchen, wenn nicht sogar ein ganzer Funken Wahrheit dabei sein … oder sehen Sie das anders?

  • Bitte auch für sie Herr Kaminsky!!
    Kinderklau legalisiert, vom OB Kaminsky, Jugendamt & Richter Ohletz ,der lieber mit Kollegin Kaffee trinkt, als auch nur eine SMS von unserer Tochter Maryam zu lesen, die man uns am 4.10.2010 und am 27.10.2010 entführt hat. Sie schrieb „Ich haße frau Rücke“, „Ich will nach haus“, in einer sms hat sie sogar geschrieben, dass sie am 26.10.2010, als sie sich mit mir traf, Ärger mit der Pflegemutter bekam. Sie rief mich nachts um 23:40 Uhr an und sagte Mama ich habe Angst ich kann nicht schlafen. Am nächsten Tag rief sie ihren Vater um Hilfe, als sie Schmerzen am Herzen hatte,blas war und dunkle Augenringe hatte. Nachdem die Pflegemutter bei den Sanitätern anrief und nichts über eine Erkrankung wusste, hat sie diese aufgefordert unsere Tochter zu ihr zu fahren.Hier hatten wir noch unser Sorgerecht. Der Bürgermeister, den wir daraufhin aufsuchten und von diesem Vorfall erzählten ließ uns rausschmeissen, wohlbemerkt er ist Vorsitzender im Kinderschutzbund-PEINLICH oder KINDERSCHÄNDER.
    Unsere jüngsten 7 Kinder im Alter von 1-13Jahren habe ich Mitte Oktober gleich nach Algerien gebracht und habe hier auch unsere jüngste Tochter im Januar zur Welt gebracht.
    Unsere MARYAM läßt man bis heute nicht zur Schule aus Angst,sie könne wieder versuchen abzuhauen.
    Selbst zu einer Falschaussage hat man sie unter dem Vorwandt geködert, man gäbe ihr ein Handykabel, damit sie wieder bei Mama und Papa anrufen könne.
    ALLES ZUM KINDSWOHL, wenn man Kinder, die zu ihren Eltern wollen, unrechtmäßig festhält und auch noch strafbar macht. Und alles für die Zukunft, das geht dem Anschein nach auch irgendwie ohne Schule und ohne Bußgeld. Schwimmt in Hanau ja eh alles in einem Topf im Cafe Central Treffpunkt aller Bediensteten.
    Unsere Tochter hat man bis heute noch nicht mal zu einer Ärztin gelassen. Es gibt auch keine Atteste, die irgend einen Hauch von Missbrauch oder Misshandlung belegen. Aber jeder Menge Beweise, dass die Richter Ohletz und Treviranus, der eine weil er nicht will, der andere weil er nicht kann, je ein Schreiben gelesen hat.
    Zudem lassen einige Plakate (mit nacktem Mädchen) im Familiengericht zu wünschen übrig.
    Peinlich irgendwo vermisse ich die Demokratie mit ihren Grund- & Menschenrechten. Vielleicht laufen ja auch hier bald Einige rum, die so irre sind, wie Gadafi, und Angst haben um ihr Amt, schön wärs.
    Aber es gibt noch den europäischen Menschengerichtshof und hier werden alle Beweise auf den Tisch kommen, die die das Jugendamt für ihre Aktion Kinderklau nicht hat und die, die ich in der Zeit in Ruhe sammeln konnte.

  • Hallo,
    also als erstes möchte ich meinen namen hier nicht nennen, weil ich angst davor habe das STEINKRÜGER oder die anderen die zu dem tollen clan gehören uns das leben noch schwerer machen. ja herr steinkrüger sie können mich gerne für meine rechtschreibfehler kritisieren was allerdings nichts daran ändert was sie für ein unkompetenter „RECHTSanwalt“ und „VerfahrensPFLEGER“ sind es hat halt nicht jeder studiert und kann so mit fremdwörtern um sich werfen wie sie!! Die angeblichen beschimpfungen gegen sie und ihre geldgeber von herrn hahn kann ich sehr gut nachvollziehen ich würde für sie noch ganz andere worte finden!!! mit ihren beiträgen haben sie unsere vermutungen nun endlich bestätigt das sie und das jugendamt unter einer decke stecken. ich weiss nicht was ihnen das bring?? ist es das geld? oder sind sie einfach nur macht geil? können sie besser schlafen wenn sie wissen sie haben heute wieder ein paar kinder geklaut und familien zerstört??? Viele grüße auch an ihre kompanen Frau a. oder h. wie auch immer sie jetzt heisst. Und auch an den guten alten herrn j. der hat es ja schon zu einem jaguar gebracht und hat sich dank seiner erfolgreichen kinderklau aktionen nun gemütlich zur ruhe setzen können. Da fehlt aber ja noch herr Treviranus der ihre wünsche stets befolgt und ihnen erfüllt.. bevor sie wieder anfangen zu behaupten man hätte sich nicht richtig informiert o.ä. wir sind betroffen oder soll ich besser sagen wir durften ihre und die hilfe ihrer MANDANTEN (JA MKK) genießen. Sie haben ihre kompetenz unter beweis gestellt. unseren kindern geht es jetzt so gut, dass sie psychologische hilfe benötigen und schwerst traumatisiert sind. vielen dank!!! aber selbst dafür haben sie ja eine passende antwort: das kommt alles von den eltern. nur leider haben sie es versäumt zu prüfen wie es den kindern bei uns ging. sie waren gut behütet und wurden liebevoll aufgezogen, sie wurden NIE vernachlässigt, geschlagen oder ähnliches!!! nur leider interessiert sie das ja nicht. sie berufen sich auf auf verlogene aussagen. wie kann man eltern ohne vorwarnung einfach die kinder rauben?? Mit 4 polizeibeamten morgends früh wie bei schwerverbrechern „einlaufen“ und die kinder aus dem schlaf reissen??!!
    Mein sohn hat sich so massiv gewehrt das er an händen und füßen von 2 beamten über die strasse getragen wurde. natürlich war das nur zum wohle der kinder! aber das die kinder dieses erlebnis niemals vergessen geschweige denn verarbeiten können ist ihnen natürlich vollkommen egal! und auch das mein kleiner sich an mich geklammert und geschriehen hat so das die ganze nachbarschaft auf der strasse stand ist ihnen auch egal!! sie haben es geschafft, sie haben nicht nur das leben meiner kinder zerstört sondern auch aus mir ein wrack gemacht.
    ich musste mich auch einem dieser völlig „unabhängigen“ gutachten stellen. der gutachter fragte was ich denke wo die kinder leben sollten. ich antwortete: natürlich bei uns, ihrer familie. daraufhin sagte der gutachter: welche familie? die familie gibt es nicht mehr.
    wie kann es nur sein das sie so eine macht haben und intakte familien auseinander reissen dürfen? sie gehören alle bestraft! aber früher oder später werden sie noch ihre gerechte strafe bekommen. ich wünsche ihnen schlaflose nächte und sie müssten das mal am eigenen leib erfahren. wenn sie immer richtig handeln, wieso gibt es dann tausende familien die gegen das jugendamt „kämpfen“ müssen? darauf haben sie keine antwort… ich kann nur jedem raten das jugendamt zu meiden!! denn wenn man einmal mit dieser kinderklau behörde zu tun hat kann sich das leben schlagartig ändern und zu einem bösen albtraum werden!!
    ich würde sehr gerne mit herrn uwe hahn und auch den anderen die hier ihren kommentar abgegebn haben in kontakt treten um erfahrungen mit dem jugendamt MKK auszutauschen. ich kann nur hoffen das irgendwann mal jemand genauer hinschaut und dass das JA nicht mehr so willkürlich handeln kann.
    mein einzigster wunsch ist das meine kinder irgendwann wieder nachhause dürfen und ich sie in die arme nehmen kann. falls meine kinder wieder zu uns zurück dürfen wird es sehr schwer werden und ein langer weg bis sie sich von dieser horror erfahrung erholt haben. normal wird es für meine kinder nie mehr sie haben irreparable schäden und ihre unbeschwerte kindheit verloren.
    alles nur zum wohl des kindes………


  • Hallo Jugendaemter.com Community,

    zu diesem Bericht liegt uns eine Beschwerde eines Betroffenen vor, weshalb Jugendaemter.com den Bericht hier nicht abbildet.

    Aus rechtlichen Gründen sind wir angehalten, Erfahrungsberichte von Nutzern zu unterbinden, die offensichtlich rechtswidrig sind, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, Dritte beleidigen oder primär darauf abzielen, jemanden herabzuwürdigen. Da wir selbst für Ausrutscher unserer Nutzer haftbar gemacht werden können und wir andererseits auch die Integrität der auf unserer Website veröffentlichten Inhalte gewährleisten wollen, müssen wir manchmal auch in Grenzfällen zwischen Meinungsfreiheit und Interessen von Betroffenen abwägen.
    Wenn ein Sachverhalt für Jugendaemter.com nicht eindeutig geklärt werden kann, behalten wir uns unter anderem vor, wie in diesem Fall, den Bericht offline zu stellen. Hierbei ist es unser Prinzip, auch im Fall von Streitigkeiten Unabhängigkeit zu wahren und uns weder auf die Seite des Betroffenen noch des Users zu stellen. Jugendaemter.com bietet schließlich nur die Plattform für den Austausch von Erfahrungen, nicht jedoch eine Plattform für die öffentliche Austragung von Rechtstreitigkeiten.

    Vielen Dank für Euer Verständnis!

    Schöne Grüße

    Jens von der jugendaemter.com-Redaktion

  • Hallo !

    ich habe jetzt ca. 8 Wochen lang im Internet recherchiert und bin dabei schon auf weit über 100 Fälle von Amtsmissbrauch durch jugendämter, gerichten, sogenannten Psychologen und Pflegefamilien gestoßen. Und dann wird hier von einem gewissen Herrn behauptet daß es sowas garnicht gibt.
    Ich kann nur jeden Einzelnen der von sowas betrofen ist raten damit an die Öffentlichkeit gehen !
    ich selber bin dabei ein forum aufzubauen wo alle Mißbrauchsfälle seitens Ämter, Pflegefamilien, Psycholgen, usw. aufgeführt sein werden. Den link werde ich hier einstellen wenn das Forum fertig ist.
    Bitte entschuldigt meine Schreibfehler, ich habe einen Gipsarm und kann dadurch nur schlecht schreiben.

    Im Übrigen bin ich aus guten grund anonym hier. Man weiß nie wofür es gut ist bei diesem gewissen Herr der offenbar die verbrecherischen machenschaften des Jugendamtes unterstützt weiß man nie was kommt.

  • Alle betroffenen Eltern und Mütter sollten Akteneinsicht beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Falls diese nicht gewährt wird (unter Berufung auf Datenschutz), informieren Sie die zuständige Datenschutzstelle und beantragen Sie die Prüfung des Sachverhalts.
    Bei einem Nachweis von berechtigtem Interesse an:

    Den H.ischen Datenschutzbeauftragten
    Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
    Postfach 31 63
    65021 Wiesbaden
    Gustav-Stresemann-Ring 1
    65189 Wiesbaden
    Tel. 0611/1408-0
    Fax 0611/1408-900 oder -901
    E-Mail. poststelle@datenschutz.hessen.de

    Der zuständige Mitarbeiter prüft dann auf schriftlichen Antrag, ob die Verweigerung der Akteneinsicht beim Jugendamt gerechtfertigt ist. Es erfolgt dort eine Bewertung der Gründe, die vom Jugendamt vorgetragen werden. Falls der Datenschutzbeauftragte zu dem Ergebnis kommt, dass die vorgetragenen Gründe nicht relevant sind und Ihnen demnach Akteneinsicht zu gewähren sei, ist das Jugendamt allerdings nicht zur Einsicht verpflichtet.
    Parallel dazu legen Sie Widerspruch gegen die Verweigerung fristgerecht ein.
    Weiterhin haben Sie das Recht, beim Jugendamt Antrag auf Auskunft zu stellen. In diesem Falle können Sie jedoch nur die Seiten einsehen, die Sie selbst an das Amt gerichtet haben. Falls Ihnen diese Auskunft gewährt wird, überprüfen Sie die Seiten auf folgende Details:
    Die Seiten müssen laufende Nummerierung aufweisen, falls nicht, ist es ein Indiz dafür, dass im Amt unkorrekt gearbeitet wird.
    Die eingereichten Briefe etc. müssen chronologisch (Datum) aufgeführt sein und sollten mit Eingangsstempel, Datum und Unterschrift des Mitarbeiters versehen sein. Sie können dann überprüfen, ob alle Mitteilungen auch im Amt vorhanden sind. Falls nicht, ist die Akte unvollständig.
    Geführte Gespräche mit Mitarbeitern des Amtes sollten unbedingt protokolliert werden und Sie sollten eine Kopie davon fordern. Nur so können Sie feststellen, ob die Gesprächsinhalte korrekt in die Akte gelangen. Anderenfalls müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Worte sinnverändert interpretiert werden
    Falls Sie unkorrekte Arbeitsweise feststellen, oder auch die Akte nachweislich unvollständig ist, wird durch den verantwortlichen Mitarbeiter eine Amtspflichtverletzung begangen, so dass dienst- und strafrechtliche Relevanz gegeben sein könnte.

    Durch die Prüfung des Datenschutzbeauftragten erfahren Sie dann jedoch eine Rechtswürdigung, die beim nächsten Schritt sinnvoll ist:
    Eine Klage beim Verwaltungsgericht ist dann erforderlich, um Ihr berechtigtes Interesse durchzusetzen.
    In diesem Verfahren haben Sie dann das Recht, komplette Akteneinsicht zu verlangen.

  • Als ehemalige Mitarbeiterin des MKK habe ich u. a. auch die „Machenschaften“ und die Willkür des Jugendamtes erlebt und war und bin sehr schockiert, dass so etwas in einem freien demokratischen Land möglich ist! Anstatt den Eltern zu helfen, werden ihnen die Kinder weggenommen – was für eine Schande!

  • Egal um welche Behörde es sich handelt, grösstenteils Willkür. Konsequenzen? Fehlanzeige! Alle Macht geht vom Volke aus. Ich habe den konventiouellen Weg gewählt vom Jugendamt Gelnhausen, meine Kinder zu bekommen. Ein absolutes versagen des Systems! Vergleichbar mit unserer Integrationspolitik. Wieviele Eltern in diesem Staate würden ein Gutachten bestehen? 10 Prozent? Eher weniger! Gleiches Recht für alle. Ich bin in meinem Fall zu dem Schluss gekommen, es werden viele Menschen beschäfftigt. Kompetent? Nicht viele! Das Jugendamt ist auf jedemfall gleichgültig!!! Für mich bleibt abzuwarten was aus dem Produkt „deutsches Kind“ wird. Konsequenzen muss, wie schon genannt, keiner befürchten. Nur Kind und Eltern! Auf diesem Wege möchte ich ,wie erwartet von mir, dem Jugendamt Gelnhausen, meinen Dank für die Hilfe aussprechen. Welch Ironie!!!

  • An die unbekannte Mitarbeiterin des MKK. Ich bitte sie an die Öffentlichkeit zu gehen. Lassen sie sich nicht abschrecken. Ich bitte sie, Helfen sie meinen Kindern und den anderen Familien .Sie haben viele Anhänger.Sie sind nicht alleine. Nur zusammen kann man was erreichen Ich bitte sie HELFEN sie mit .DANKE . Trotz BESCHLUSS verweigert mir das ja den Umgang .ICH weiß mir keinen Rat mehr .

  • An Herrn Hahn. Es müßte jemand eine Selbsthilfegruppe Gründen für die betroffenen Familien . Des MKK oder eine Demo starten.Wir müssen was für unsere Kinder tun zusammen sind wir stark es kann soo nicht weiter gehen.

  • Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Erziehung des Kindes ist damit primär in die Verantwortung der Eltern gelegt, wobei dieses „natürliche Recht“ den Eltern nicht vom Staate verliehen worden ist, sondern von diesem als vorgegebenes Recht anerkannt wird. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl.BVerfGE 60, 79 ). Diese primäre Entscheidungszuständigkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet (vgl.BVerfGE 34, 165 ). In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Eine gerichtliche Entscheidung, nach der die Trennung des Kindes von seinen Eltern fortdauern kann, ist mit dem in Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG gewährleisteten Elternrecht nur dann vereinbar, wenn ein schwerwiegendes – auch unverschuldetes – Fehlverhalten und entsprechend eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes (vgl.BVerfGE 7, 320 ; 59, 360 ), jene von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ). Das elterliche Fehlverhalten muss daher ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl.BVerfGE 60, 79 ).

    Die Kinderklaubehörde sollte sich doch einfach mal diese Rechte von Eltern und Kindern zu Gemüte führen … dann erkennen sie vielleicht, dass die unbegründete Herausnahme von Kindern aus der Familie ein Verbrechen darstellt und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

  • Liebe Eltern,
    wenn Ihr von der Kinderklaubehörde Eurer Kinder beraubt wurdet unterschreibt NICHTS! Stellt sofort Strafanzeige gegen die einzelnen Mitarbeiter des Jugendamtes wegen Kindesentzug. Ungebührliches Verhalten solltet Ihr mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den oder die Mitarbeiter ahnden. Lasst Euch nicht zu einem „Gutachten“ zwingen, denn das ist gesetzwidrig. Und dann schaltet einen guten und kompetenten Rechtsanwalt ein, der über genügend Mut, Biss und Durchsetzungsvermögen gegen die Kinderklaubehörde verfügt und sich für Euch und Eure Kinder einsetzt. Seid bei der Auswahl des Anwaltes sehr wachsam und holt Euch im Zweifelsfalle Empfehlungen bei anderen betroffenen Eltern.

  • Wie jeder gute Bundesbürger weiß, sind die Gesetze hier relativ !!! Und nicht fiktiv. Das wäre eine Geschäftsidee. Gesetze auf Klopapier drucken. So haben sie einen nutzen. Sie lenken vom eigentlichem Geschäft ab.

  • Kinderklaubehörde klingt mienes Erachtens noch harmlos. In unserem Fall passt eher der ausdruck; Neuzeit Gestapo ober Deportationskommandatur des Bundes. Ich muss hier erwähnen. Das sie bei uns in begleitung zweier schwarz uniformierten Personen klingelten. Passend!!! Die später meinen älteren Sohn über den Hof der Schule jagten, aus der sie ihn holen wollten. 10 jährig abgeführt. Ohne jede Schuld. Diese Erfahrung!!! Und beschränken wir uns nur auf diesen teil der Inobhutnahme. Dann passt diese Bezeichnung.

  • Zitat: Eine Unbekannte schrieb:
    April 16th, 2011 um 02:12

    „Als ehemalige Mitarbeiterin des MKK habe ich u. a. auch die “Machenschaften” und die Willkür des Jugendamtes erlebt und war und bin sehr schockiert, dass so etwas in einem freien demokratischen Land möglich ist! Anstatt den Eltern zu helfen, werden ihnen die Kinder weggenommen – was für eine Schande!“

    Liebe Unbekannte,

    wir werden diese Machenschaften aufdecken.
    Da wir gerade mit einigen anderen dementsprechend in Vorbereitung sind, möchte ich Sie, liebe Unbekannte, eindringlichst bitten, sollten Sie Hintergrundinformationen haben, die uns weiterhelfen, sich mit uns in Verindung zu setzen.

    Wir werden diesem Treiben nur dann ein Ende bereiten können, wenn auch die Täter benannt werden und es zu öffentlichen Anklagen kommt.

    Kontakt über http://www.deutsches-amt.de / oder via email: rainycastle@emailn.de

  • Mein Traum !!! Jeder Befürworter oder Vertreter dieser Behörde und des Systems, sollte einmal in die Situation der betroffenen Eltern kommen. Wenn sie sich selber gegenüber stehen. Ich stelle mir vor, wie ein Herr Steinkrüger kommentiert und agiert wenn es um seine Kinder geht. Ich muss hier Erwähnen, ich habe (abgesehen von den Kommentaren des Hr. STEINKRÜGER hier) einen Kommentar der Kanzlei Ludwig, Wollweber,Bensch (Homepage) zum Fall der Zwillinge gelesen. So aber müsste es aussehen. Dahinter stehend. Wie es wirklich aussieht werden wir aber nie Erfahren. Leider! Ich möchte hier auch die Perspektive der Kinder ansprechen. Den sie spielt bei diesen Personen sowieso keine Rolle. Die Kinder werden weitergereicht wie ein Eimer Wasser in einer Löschkette. Ist der Eimer leer , wenn er bestimmt ankommt, kann bei den vielen helfenden Händen, der Schuldige nicht ausgemacht werden. Wichtig ist jedoch; „Alle wollen nur Helfen“. Das Entschuldigt alles. Davon sind sie mit Sicherheit überzeugt.

  • Heute ist Muttertag und ich gratuliere allen Müttern zu ihrem Ehrentag!

    Gebt eure Kinder niemals auf und kämpft gegen die Tyrannei des Jugendamtes, am Ende wird der Erfolg stehen, davon bin ich überzeugt. Den Glauben an die Gerechtigkeit kann auch nicht das Kreisjugendamt erschüttern, der steht nicht in ihren Anweisungen, er steht da was diese Menschen niemals erfahren haben und dadurch nicht erreichen werden in der liebe zu euren Kindern und die Liebe der Kinder zu den Müttern und Eltern.

  • mir hat man am im April 11 morgens um halb neun mein kind „geklaut“ und gab ihn in obhut. selbstverständlich war schon mehrfach genannte FRAU H. vom jugendamt gelnhausen wieder mit von der partie! ich erstatte am selben tag strafanzeige und jetzt war vor kurzem verhandlung beim familiengericht in hanau. der richter war voll und ganz auf meiner seite (er sagte gleich am anfang zu frau h., daß es nicht rechtens war, mir mein kind auf diese art und weise weg zu nehmen!) darüber war ich sehr positiv überrasscht! sorgerecht blieb bei mir und es wurde eine vorübergehende umgangslösung gefunden. das jugendamt (frau H. war auch anwesend) bekam in keinem punkt recht. trotz allem und trotz dem urteil des richters versucht frau h. mir nach wie vor vorschriften bezüglich des umgangs mit patrick zu machen. im moment regelt alles meion anwalt, aber ich lasse mir nichts gefallen, da ich im recht und das jugendamt im unrecht ist!
    ich will und werde mich mit allen notwendigen, zivil- und strafrechtlichen anzeigen gegen alle beteiligten personen zur wehr setzen.
    an wen kann ich mich denn, ausser an meinen anwalt, wenden um gemeinsam gegen diesen „Kinderklauverein“ vorzugehen? ich bin um jeden ratschlag und tip dankbar.

  • Wie man sich gegen Jugendamtswillkür wehren kann
    von Bianca Schubert
    Heuchelheim | Wie über all sind es die schwarzen Schafe die einen Berufsstand ins Gerede bringen. Wenn diese Schafe in der Chefetage sitzen hat man auch mit einer Sachbearbeiterin mit der man schon lange zusammenarbeitet, die einen einschätzen kann und auch die Akte kennt, keine Chance auf Fairness.

    Es gibt keine Garantie, aber um jederzeit gegen falsche Anschuldigungen und geschickt formulierte Berichte etwas in der Hand zu haben sollte man einige Ratschläge befolgen. Wir haben dies aufgrund ungetrübter und vertrauensvoller Zusammenarbeit , mit dem Jugendamt des LK Gießen als Pflegeeltern versäumt.

    – gehen Sie niemals zu einem Gespräch mit dem Jugendamt ohne Zeugen
    – schreiben sie immer ein Protokoll darüber was gesprochen und vereinbart wurde und lassen sie dies vom Jugendamt unterschreiben.
    – lassen sie sich alle Berichte die über sie geschrieben werden aushändigen, diese stehen ihnen rechtlich zu. Drängen sie auf zeitnahes schreiben.
    – lassen sie sich vom Jugendamt nicht zu Unterschriften drängen. Auch nicht mit Drohungen bezgl, Inobhutnahme, Polizei usw.
    – sobald Probleme mit dem Jugendamt auftauchen sollten sie sich sofort einen Anwalt suchen. Hier gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Scheuen sie sich nicht diese anzunehmen

    – das Jugendamt ist nicht berechtigt ihre Wohnung zu betreten und schon gar nicht diese auf den Kopf zu stellen oder Kinder ohne ihre Zustimmung in Obhut zunehmen, hierzu braucht es,wenn nichts gewichtiges vorgefallen ist, eine richterliche Entscheidung
    – niemals dem Jugendamt den kleinen Finger reichen, sonst fehlt ihnen der ganze Arm.
    -Kooperieren heißt nicht dem Jugendamt nach dem Mund zu reden aus Angst vor Konsequenzen
    -Niemals allein zu einer Anhörung im Familiengericht gehen, nur in Begleitung eines Anwalts dem man vertraut und der auf ihrer Seite ist.
    – Bei Gutachten immer darauf achten, dass die gesetzliche Frist von 3 Monaten gesetzt und eingehalten wird.

    Diese Ratschläge gelten sinngemäß auch für Institutionen die eng mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, auch hier hat man keine Chance fair beurteilt zu werden wenn es das Jugendamt nicht will. Sehen sie die Kindergarten- oder Schulakte ihrer Kinder ein. Bei Differenzen in der Entwicklungsbeurteilung lassen sie das Kind von einem Arzt oder Kinderpsychologen testen und lassen sie das Testergebnis in Kopie in die Akte legen.
    Schule ,Jugendamt und Gericht verlassen sich auf die pädagogischen Fachkräfte, als dumme Eltern kennt man sein Kind ja nicht…
    ________________________________________

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen verstößt gegen die elementarsten Rechte, die es selber nicht kennt oder kennen will.

  • Sorry, aber mein Name und meine E-mail-Adresse sind gefaked. Ich will mich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu erkennen geben.
    Ich war erstaunt vor einer Woche diese Seiten, hier das erste Mal zu lesen, denn diese Dinge mit der „Kinderklaubehörde“ sind mir bereits seit 2003 bekannt. Eigenartig nur, dass es solange gedauert hat, bis sich ein paar Personen gefunden haben, die anfangen mobil zu machen. Nur Leute beruhigt Euch wieder, auf diesen Seiten kochen Emotionen hoch, wie ich es schon lange nicht mehr erlebt habe. Es nutzt Euch nichts, wenn Ihr Euch aufregt, damit seid Ihr nicht mehr objektiv und Euer handeln geht in die falsche Richtung.
    Was sollte ich da sagen? Im Kampf mit dem Jugendamt Gelnhausen stand ich immer mit einem Bein im Knast, obwohl ich ansonsten eine blütenreine Weste habe. Es hat mich meine Existenz, mein Kind und meine Gesundheit gekostet. Ihr geht es falsch an. Lasst Euch von diesem Amt nicht mehr einschüchtern, sammelt die Beweise, geht Klinken putzen und erstattet Anzeigen. Ich weiß nur zu gut, was ich da von mir gebe.
    Eine Anfrage an Herrn Steinkrüger: Erst verteidigen Sie mich gegen das Jugendamt Gelnhausen, dann sind Sie die gesetzliche Vertretung des Jugendamtes. Liegt da nicht ein Interessenskonflikt vor? Kann ich Ihnen unterstellen, dass Sie meine rechtlichen Interessen nicht mit bestem Wissen und Gewissen beim Jugendamt geltend gemacht haben? Ich muss noch überlegen, ob diese Angelegenheit einer Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer bedarf! Mal sehen, vielleicht!
    Ich bin gerade dabei Anzeige gegen das Land Hessen und eine Jugendamts-Mitarbeiterin zu erstatten. Ich habe es geschafft die notwendigen Beweise zu sammeln, um eine Mitarbeiterin zu Fall zu bringen. Stürzt sie, wird noch vieles folgen. Nach Eingang der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, werde ich die Anzeige an die Medien weitergeben, damit hier nichts mehr unter den Teppich gekehrt wird.
    Für die Betroffenen und Mitschreiber in diesem Forum: Tut mir einen großen Gefallen! Achtet die nächsten Wochen darauf was passiert, denn mein Kind ist weit weg, von diesem Amt, mittlerweile in Sicherheit. Aber ich brauche die Informationen um die weitere Vorgehensweise zu koordinieren und weitere Beteiligte in diesem Sumpf mit an den Pranger zu stellen. Auch muss ich mein Kind auf bevorstehende Zeugenaussagen vorbereiten.

  • „sobald Probleme mit dem Jugendamt auftauchen sollten sie sich sofort einen Anwalt suchen.“

    Nehmt nie den nächstbesten FamRechtsanwalt!
    In den meisten Fällen ist es wesentlich sicherer, sich nach einem mit anderem Rechtsschwerpunkt umzuschauen.
    Nie aus dem selben Gerichtsbezirk.
    Am besten sogar ein anderes Bundesland.
    Es gibt extrem viele faule Hunde und Freunde der Kollegen im FamRecht!

    Gruß……….Fiete

  • @ Uwe Hahn, du hast vollkom recht, das ist den Grund weshalb momentan in ganzem Deutschland rumgespunnnen wird, da Pneumonien die großte letalitäts krankheit bei säuglinge ist, wird bei Inmmunschwäche des Eltern sogar deswegen das Kind weggenommen….

    DAS IST DIE METHODE; NIENSTEDT UND WESTERMANN; die bilden ganzem Bundesgebiet, seit 1994 sind durch das Jugendgesetzt alle die mit Kinder zu tun haben: Anwälte, Richtern, Gutachte, Sozialpädagogen, Jugendamtsmitarbeite, Arztgehilfen, Erziherinnen, Polizei, und und und.. sind alle gezwungen an diese Seminaren teilzunehmmen.

    Wo die eltern allein aus Inmmunschwäschen, Schildrüssenproblemen, Allergien…werden dies als eine psyscihe krankheit dargestellt und somir jedes Eltern teil als ein Akutes Gefahr für das kind und als prehistorischen ^^Primären Bezugspersonen^^ eingestuft, und sogar als Täter die durch den Staat angeblich geschützt wären…das hier alles nur wegen den Mutter-hass was die Frau Nienstedt mich tzrägt, da sie selbs sich eine bessere mutter und Kindheit gewünscht hat…ich glaube hier ist vollkomm klar wer psysich krank ist und wer in den Klapse hingehört!!!

    Diese Seminaren und Bücher Lieber Eltern sollten in jeden Staatsanwaltschaft verklagt werden, die sind Kindewohlgefährdung!!! Deswegen spinnen momentan alle in ganzem Deutschlan und aus eine fliegende mucke ein kindeswohlgefährdung umgewandelt wird!!!

    Das ist Anfangs von ende,In Münster hat es angefangen, wie Psychologen die selbst total krank sind, und es selbst zugeben, und trotzdem Entscheiden Sie mit die Ausbildungsseminaren an Jugendämte, Sozialpädagogen, Gutachte…etc.. und lernen wie dieuns Psysich fertig machen sollen, um unsere Kinder für Adoption freizugeben,
    unfassbar. DIE SELBST TRAUMATISIEREN UNSERE KINDER NICHT ANDERES!!!!

    Monika Nienstedt und Armin Westermann, die zwei ^^psyscho^^ Psychologen, alles fingt in Münster 1994 an, Kinder verfremdung

    Monika Nienstedt, Arnim Westermann:

    Pflegekinder und ihre Entwicklungschancen nach frühen traumatischen Erfahrungen

    Arnim Westermann

    Die Leitsätze der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes zum Umgangsrecht. Erörterung und Begründung

    Über die Nichtannahme der Gefühle des Kindes, weil sie das elterliche “Image” bedrohen

    Monika Nienstedt und Armin Westermann (1994) schreiben über die Bedrohung des elterlichen Selbstwertgefühls und seine Folgen für das Kind:

    “Vielen Eltern fällt es leicht, das zufrieden strahlende, sie narzisstisch bestätigende Kind anzunehmen. Aber das schreiende, unzufriedene Kind zu ertragen, sich seinem Unglück, seinem Schmerz einzufühlen, sich die bisweilen hoch ambivalenten Gefühle gegenüber dem Kind einzugestehen und sich der oftmals unzureichenden Liebe, der eigenen unzulänglichen Fähigkeit, die Bedürfnisse des Kindes zu verstehen und zu befriedigen, bewusst zu sein, sich so auch als Quelle für die Klagen des Kindes anzuerkennen, das heißt sich in das Kind wirklich einzufühlen und seine Wahrnehmungen und Gefühle als berechtigt zu bestätigen, das setzt den Selbstwert vieler Eltern zu sehr herab. Und dann bekämpfen oder ignorieren sie die Wahrnehmungen und Gefühle des Kindes, statt mit ihnen mitzuschwingen und das Kind, auch wenn es unglücklich, enttäuscht und wütend ist, in seinem Unglück zu halten. Und dann fühlt sich das Kind gerade mit diesen Gefühlen und Affekten nicht angenommen und geliebt.”

    zitiert aus Arno Gruen: Der Verlust des Mitgefühls, München 1997

    Über das Mitleid mit denen, die uns Schaden zufügen

    Natürlich spielen psychische und soziale Determinaten eine gewisse Rolle. Aber ich habe wiederholt zu zeigen versucht, dass es auch eine Art Entscheidung gibt wohin ein Mensch sich entwickelt. Andernfalls würde wir überdecken, dass Hass und Verachtung die Handlungen solcher Menschen leiten. Sie zu “verstehen” führt uns nur allzuschnell dazu, Mitleid mit ihnen zu haben. Solche Gefühle von Mitleid dienen aber im Grunde nur dazu, uns über die zu erheben, die uns Schaden zufügen, um dann letztlich ihren Hass und ihre Verachtung nicht mehr sehen zu müssen.

    Arno Gruen: Der Wahnsinn der Normalität, München 1987

    Maßstab aller Handlungen sollte das Wohl des Kindes sein

    Das Buch zeigt, dass die Trennung von den leiblichen Eltern und die Integration in eine Pflege- oder Adoptivfamilie häufig ein Erfolg versprechender Weg ist, misshandelten, vernachlässigten und traumatisierten Kindern wirksam zu helfen.

    »Das Buch kann allen, die die Hilfe für das misshandelte und traumatisierte Kind in den Mittelpunkt stellen, unbedingt empfohlen werden …«

    Petra Bühring (Deutsches Ärzteblatt, Oktober 2007)

    Wer auch immer vom Tod eines misshandelten, vernachlässigten, traumatisierten Kindes hört, fragt sich: Wie konnte dies geschehen? Wer spürt keine Hilflosigkeit, keine Trauer, kein Mitleid, keine Wut? Gerade dann, wenn es sich um die Eltern handelt, die den Tod ihres Kindes verschuldet haben.

    Seit 30 Jahren befassen sich die Autoren mit Kindern, die aufgrund eingeschränkter Erziehungsfähigkeit ihrer leiblichen Eltern von ihnen getrennt und auf Dauer in einer Pflege- oder Adoptivfamilie leben. Erst die Trennung von den leiblichen Eltern, oft auch die Freigabe zur Adoption, und die Integration in eine Ersatzfamilie bietet vielen Kindern die Chance, traumatische Erfahrungen bewältigen zu können. Nutzt ein Kind die Beziehungen zu den »neuen« Eltern als Übertragungsbeziehung wie in einer therapeutischen Beziehung, so können frühere Erfahrungen korrigiert und befriedigende Eltern-Kind-Beziehungen entwickelt werden.

    – Viele Fallbeispiele

    – Wie findet man einen Zugang zur inneren Welt des Kindes? Wie kann man sich seinem Erleben öffnen?

    – Ausführliche Darstellung der Wirkungen früher Misshandlungen; wie werden sie verarbeitet?

    – Prozesse, wie Kinder sich in Ersatzfamilien integrieren.

    – Spezielle Probleme wie: Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern oder die Geschwistervermittlung.

    Das Buch wendet sich an:

    Kinder- und Jugendlichentherapeuten, Pflege- und Adoptiveltern, Sozialarbeiter, Heimerzieher, Psychologen und Therapeuten, Lehrer, Ärzte, Rechtsanwälte, Richter, Journalisten, Politiker.

    Völlig überarbeitete Neuausgabe, mit einem Vorwort von Arno Gruen

    3. Aufl. 2011, 414 Seiten,gebunden ohne Schutzumschlag

    ISBN: 978-3-608-94496-9

    Monika Nienstedt

    Monika Nienstedt, geboren 1943, Studium der Psychologie und Promotion an der Universität Münster, beschäftigt sich seit 1973 mit der Sozialisation von…

    Arnim Westermann

    Arnim Westermann, geboren 1938, Promotion nach dem Studium der vorklinischen Medizin und Psychologie in Berlin und Münster, beschäftigt sich seit 1973…

    , dem prominenten Experten für die Rechtsgrundlagen des Pflegekinderwesens, wurde bereits Ende vergangenen Jahres im Der Beitrag von Zentralblatt für Jugendrecht ist deshalb von außerordentlicher Bedeutung. Er enthält viele Informationen, die wichtige Argumentationshilfen gegenüber Jugendämtern und Familiengerichten sind, um die Interessen von Pflegekindern zu artikulieren. veröffentlicht. Mit der Kindschaftsrechtsreform sind Besuchskontakte zwischen Kindern und Eltern zur „Soll-Norm“ geworden. Richter und Jugendamtsvertreter forcieren sie deshalb, nicht selten auch dann, wenn sie sich schädigend auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Häufig werden die besonderen und für Pflegekinder typischen Hintergründe zu wenig beachtet. Der Beitrag von

    Helma und Bernhard Hassenstein warnen aus verhaltensbiologischer Sicht:

    Zu versuchen, ein Kind über den beabsichtigten, ihm drohenden Verlust seiner faktischen Eltern zu täuschen, ist aber so gut wie immer aussichtslos: Kinder sind vor dem Abschluss der Pubertät zwar im logischen Denken noch nicht so geschult wie Erwachsene; aber im Erspüren gefühlsmäßiger Zusammenhänge und im Beobachten auch unscheinbarer Anzeigen für bevorstehende Änderungen sind sie bekanntlich vielen Erwachsenen überlegen. Aus diesem Grunde sind pflichtmäßige Zusammenkünfte mit den leiblichen Eltern für Kinder, die zu ihren Pflegeeltern vertrauensvolle Kind-Eltern-Beziehungen entwickelt haben, fast zwangsläufig mit existenzieller Trennungsangst verknüpft. Solche Ängste entstehen ohne jede Beeinflussung des Kindes, ja sogar entgegen verpflanzungsfreundlicher Beeinflussung seitens der Pflegeeltern. Trotz aller Bemühungen pflegen die Ängste eines Kindes von Besuch zu Besuch zu wachsen, statt abzuflauen.

    In verhaltensbiologischer Sicht ist diese Reaktion in der Natur des Kindes verankert: Ein Kind wäre seelisch nicht gesund, wenn es auf den sich anbahnenden Verlust seiner faktischen Eltern und damit seines Hortes der Geborgenheit nicht mit existenzieller Angst reagieren würde. Was dies für ein Kind bedeutet, ist für Erwachsene, die als Kinder stets in gesicherten Verhältnissen aufwuchsen, beinahe uneinfühlbar – es sei denn, sie hätten die Leiden solcher Kinder unmittelbar miterlebt und mitempfunden. Nach einem derartigen Besuch – und allgemein unter dem Einfluss von Trennungsangst – können Kinder an Schlaflosigkeit, Essunlust und Erbrechen leiden. Sie können zu Bettnässern werden, allgemein gesundheitlich abfallen, zu Unfällen und Infektionen neigen. Sie können geistesabwesend oder aggressiv sein und in der Schule versagen.

    … Statt dessen hat man, falls kindliche Verhaltensstörungen der beschriebenen Art auftraten, die Pflegeeltern dafür verantwortlich gemacht…

    … Den Hintergrund für all diese Vorwürfe bildet auch heute noch vorkommende Unkenntnis darüber, dass kindliche Bindungen durch prägungsähnliche Lernvorgänge bei langdauerndem Zusammenleben entstehen und nicht beliebig durch Umlernen zu verändern sind, sowie die allgemeine Vorstellung, dass kindliche Bindungen beim Bestehen von Blutsverwandtschaft selbstverständlich seien. Darum meint man: Wenn Kinder sich nicht elementar zu ihren leiblichen Eltern hingezogen fühlen und keine Liebesbande entwickeln, so müsse dies in ihrer gegenwärtigen Lebenssituation begründet sein, also auf Erziehungseinflüssen durch die Pflegeeltern beruhen.

    Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: Wenn Pflegeeltern ihre Aufgaben erfüllen, den Kindern Fürsorge und Geborgenheit zu gewähren, dann wendet sich ihnen im Laufe der Zeit das Herz der Kinder zu – dies ist ein unvermeidbares Naturgeschehen – und die nicht oder selten anwesenden leiblichen Eltern sind und bleiben für die Kinder dasselbe wie alle sonstigen Menschen: nähere oder fernere Bekannte oder Fremde.“ (S. 66ff.)

    (S.94). Sie fordert für die Praxis und Perspektive traumatisierter Kinder Ergänzungen durch wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich der Traumaforschung. Gleich mehrere Beiträge stützen ihre Position. Die Psychoanalytikerin referiert aus der jüngeren Bindungsforschung und zieht u.a. den Schluss, dass Die Psychologin und Gerichtsgutachterin Annette Streeck-Fischer

    bringt zunächst ein Fallbeispiel und führt weiter aus:

    “An erster Stelle steht das Erkennen und Überwinden der hier beschriebenen traumatischen Reinszenierungen. Diese Reinszenierungen finden in der Regel im Umfeld des Kindes oder Jugendlichen und in der Therapie statt…. Fortgesetzte Triggerungen und Traumatisierungen sind nicht hilfreich. Sie halten Kinder und Jugendliche in ihrer Problematik fest und verschlimmern u.U. ihren Zustand. Sie müssen erst erfahren, dass es eine andere bessere Welt gibt, in der sie sich sicher und aufgehoben fühlen können. Erst dann kann daran gedacht werden, an den Traumatisierungen zu arbeiten.“ (S. 106f f.)

    Der Neurobiologe Gerald Hüther

    und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Sunke Himpel weisen auf die multiplen Schädigungen durch Traumatisierungen hin:

    “Die primäre Bezugsperson bietet keine Sicherheit, sondern ist Quelle der Bedrohung. Bei etwas älteren Kindern, die bereits selbst Wirksamkeitskonzepte entwickelt haben, kommt noch hinzu: Die Aneignung von Kompetenzen bietet keine Sicherheit. Damit verlieren diese Kinder ihr bis dahin entwickeltes Urvertrauen in die Bewältigbarkeit der Welt …. Bei Besuchskontakten mit ihren leiblichen Eltern werden die Kinder häufig mit der früheren Traumatisierung konfrontiert und sind dem Stressor erneut ausgesetzt. Hierdurch können eine ganze Reihe belastender Erinnerungen reaktiviert werden, …. Sehr kritisch sind Besuchskontakte zu sehen, wenn es danach zu einer länger andauernden Stressantwort kommt. Über mehrere Tage andauernde Auswirkungen mit rigiden Verhaltensauffälligkeiten, emotionaler Verunsicherung …. Durch Besuchskontakte können die neu entstandenen Bindungen zu den Pflegeeltern in Frage gestellt werden….“ (S. 121ff.)

    , ebenfalls Psychologe, zeigt anhand eines weiteren Beispiels aus der Praxis das gleiche Resultat und kritisiert darüber hinaus den mangelhaften Kinderschutz. präsentiert zwei Fallgutachten, die im Ergebnis Gefährdungen für die Persönlichkeitsentwicklung der Pflegekinder durch Besuchskontakte aufzeigen. Die Psychologin

    Der dann folgende Beitrag von Mériam Diouani (S. 190) (S.177) Als Anregung an den Gesetzgeber fordert sie eine Novellierung mit dem Ziel, dass Diouani bemerkt Überforderung bei den Fachkräften in Kombination mit Ausbildungsdefiziten sowie Umsetzungsdefiziten infolge von fehlenden finanziellen Mitteln und kritisiert, dass , Diplom Pädagogin, offenbart die Konflikthaftigkeit dieses Reizthemas. Ihr Beitrag zeigt

    Jörg Fegertvielerlei Anregungen. Ertmer berichtet u.a., wie konkrete und konflikthafte Konstellationen im , der für Pflegeeltern wegen der vielen Anregungen und Tipps von praktischer Relevanz ist. Ebenso enthält der Praxisbericht des Jugendamtsbereichsleiters , Kinder- und Jugendpsychiater, sieht in schweren Misshandlungs- und Missbrauchstraumata Ausschlussgründe für den Umgang und zieht damit eine Grenze zum begleiteten Umgang. Ihm folgt der Beitrag der Sozialarbeiterin Jugendamt Herten systematisch bearbeitet werden, und welche Regeln für die Arbeit mit Pflegekindern abgeleitet wurden.

    Eine empirische Analyse der Sozialarbeiterin Paula Zwernemann, die auf 20 Jahre Erfahrung im Pflegekinderdienst des Landkreis Waldshut zurückblickt, bringt viele interessante Details zum Vorschein. Wie Fegert vertritt sie die Auffassung, dass “… in Fällen von sexuellem Missbrauch und schwerer Misshandlung […] in der Regel ein Ausschluss von Kontakten notwendig [ist], bis das Kind das Erlebte verarbeitet hat.“ (S.273) Weiter aus ihrem Fazit:

    “Die Praxisauswertung zeigt, dass es nicht die Besuchskontakte sind, die eine gesunde Identitätsentwicklung ermöglichen, sondern dass sichere Eltern-Kind-Bindungen und die Beachtung der gesamten Biografie des Kindes Voraussetzung dafür sind. Für eine positiv verlaufende Identitätsentwicklung ist es erforderlich, dass einerseits die Pflegeeltern die leiblichen Eltern als zum Leben des Pflegekindes gehörende Personen akzeptieren und andererseits die leiblichen Eltern den Pflegeeltern in ihrer Position eine eben solche Akzeptanz entgegenbringen und akzeptieren, dass das Kind in der Pflegefamilie ein neues Zuhause und neue Eltern gefunden hat. Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass das Kind angstfrei in die Begegnung geht und die Pflegeeltern dem Kind den erforderlichen Schutz gewähren…. Die Fallanalysen haben gezeigt, dass in fast allen Fällen vor der Inpflegegabe des Kindes mindestens eine, meist jedoch mehrere ambulante Hilfen gewährt wurden. Es wurde deutlich, dass die vorausgehenden Hilfen oft zu lange gewährt wurden und oftmals im Endeffekt nicht gegriffen haben. Dies bedeutete für die betroffenen Kinder, dass sie zu lange in einem schädigenden Umfeld belassen wurden. Dadurch wurden die Chancen für eine heilende Entwicklung in der Pflegefamilie geschmälert, bzw. erschwert….“ (S.273 ff.)

    Abschließend erläutert und begründet Arnim Westermann die Leitsätze zum Umgangsrecht, wie sie bereits im vorangegangenen 2. Jahrbuch veröffentlicht wurden. Das nun vorliegende 3. Jahrbuch ist die gegenwärtig gründlichste Darstellung und Diskussion der heiklen Umgangsproblematik im Pflegekinderwesen. Einseitige und ideologische Positionen haben nun hoffentlich keine Chance mehr, in der Fachwelt ernst genommen zu werden.

    Christoph Malter (April, 2004)

    Seminar “Traumatische Erfahrungen und die Chancen von Kindern in Pflege-und Adoptivfamilien“ am 20.05. in Holzminden

    Geschrieben am April 8, 2011. Einsortiert unter: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Tags:Traumatisierung |

    Vom 20.05. veranstaltet die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Holzminden das Seminar “Traumatische Erfahrungen und die Chancen von Kindern in Pflege-und Adoptivfamilien“.

    Inhalt:

    Die Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen und die Bewältigung traumatischer Erfahrungen sind abhängig davon, ob die Pflegefamilie als Ersatz- oder Ergänzungsfamilie verstanden wird. Gezeigt wird, wie Pflege- und Adoptivkinder über korrigierende Erfahrungen und das szenische Inszenieren traumatischer Erfahrungen Ängste bewältigen, und die Integration in die Ersatzfamilie gelingt.

    Referenten sind Dr. Monika Nienstedt und Dr. Arnim Westermann, Diplompsychologen aus Münster.

    Infos und Anmeldung über die Evang. Jugendhilfe Menden, Ansprechpartnerin ist Frau B..

    Frau Nienstedt selbst:

    Ich bin Anfang der 60er Jahre geboren, alleinerziehende Mutter inzwischen ziemlich großer Kinder, Erziehungswissenschaftlerin und in einer Leitungsfunktion im Bildungssystem. Die Beziehung zu meiner Mutter ist sehr schwierig für mich, ich hatte phasenweise in meinem Leben Angst, die Probleme vor die sich mich stellt nicht zu bewältigen. Ich habe auch die typische Symptomatik entwickelt – Depressionen, Allergien, Schilddrüsenprobleme, extreme Infektanfälligkeit – und ringe um meine körperliche und geistige Gesundheit. Wobei ich nicht verrückt bin – im Gegenteil, ich bin sehr funktionsfähig und ziemlich erfolgreich. Viele Menschen mit denen ich zu tun hatte – speziell Autoritäten (Lehrer, TherapeutInnen, Professoren) – würden mich wohl allerdings als schwierig beschreiben, wahrscheinlich auch die meisten meiner Männer. Worum ich ringe ist nicht meine Funktionstüchtigkeit, sondern meine Lebendigkeit, meine Lebensfreude, meine Präsenz, Kreativität, Kontaktfähigkeit und meine Lust. Ich trauere um viele in der Depression verlorene Jahre, werde aber die verbleibenden für mich gewinnen. Mein Profil vollständig anzeigen

    Also, nur weil Sei selbst nicht mehr der Wlt selbst klar kommt, müssen daswegen Eltern deren Kindern weggenommen werden?

    Die beiden gehören selbst in ein Irrenanstallt!!!!!!!!!!!!!!!!! ich glaube selbst dort werden die keine Hilfe mehr bekommen können..

    weiter verwirrung:

    skandalös: der staat schützt täter!

    “dies führt oft zu dem ergebnis, dass ein kind erst dann aus der familie herausgenommen wird, wenn ein unübersehbarer, das ganze leben prägender schaden entstanden ist”, diagnostizieren dres. monika nienstedt und arnim westermann, …

    Seminar “Traumatische Erfahrungen und die Chancen von…

    Referenten sind Dr. Monika Nienstedt und Dr. Arnim Westermann, Diplompsychologen aus Münster. Infos und Anmeldung über die Evang. Jugendhilfe Menden, Ansprechpartnerin ist Frau B.. … –

    wordpress.com

    misshandelte kinder: behörden praktizieren mehr…

    “dies führt oft zu dem ergebnis, dass ein kind erst dann aus der familie herausgenommen wird, wenn ein unübersehbarer, das ganze leben prägender schaden entstanden ist”, diagnostizieren dres. monika nienstedt und arnim westermann

    Mit dem Kind spielen-Bedeutung des Spiels für die Persönlichkeits- und Beziehungsentwicklung des Pflege- und Adoptivkindes

    Edda Harms und Barbara Strehlow (Hg.): Das Traumkind in der Realität …

    Einblicke in die Probleme von adoptierten Kindern und ihren Familien, … Monika Nienstedt und Arnim Westermann: Pflegekinder – Psychologische Beiträge zur …

    aerztliche-akademie.de

    Eine Chance für Kinder

    Wie viel Wahrheit braucht mein Kind? von kleinen Lügen, großen Lasten und dem Mut … Monika Nienstedt/Armin Westermann. Pflegekinder” und ihre Entwicklungs- chancen …

    lk-row.de
    DAS IST DIE METHODE; NIENSTEDT UND WESTERMANN; die bilden ganzem Bundesgebiet, seit 1994 sind durch das Jugendgesetzt alle die mit Kinder zu tun haben: Anwälte, Richtern, Gutachte, Sozialpädagogen, Jugendamtsmitarbeite, Arztgehilfen, Erziherinnen, Polizei, und und und.. sind alle gezwungen an diese Seminaren teilzunehmmen.

    Wo die eltern allein aus Inmmunschwäschen, Schildrüssenproblemen, Allergien…werden dies als eine psyscihe krankheit dargestellt und somir jedes Eltern teil als ein Akutes Gefahr für das kind und als prehistorischen ^^Primären Bezugspersonen^^ eingestuft, und sogar als Täter die durch den Staat angeblich geschützt wären…das hier alles nur wegen den Mutter-hass was die Frau Nienstedt mich tzrägt, da sie selbs sich eine bessere mutter und Kindheit gewünscht hat…ich glaube hier ist vollkomm klar wer psysich krank ist und wer in den Klapse hingehört!!!

    Diese Seminaren und Bücher Lieber Eltern sollten in jeden Staatsanwaltschaft verklagt werden, die sind Kindewohlgefährdung!!! Deswegen spinnen momentan alle in ganzem Deutschlan und aus eine fliegende mucke ein kindeswohlgefährdung umgewandelt wird!!!

    Das ist Anfangs von ende,In Münster hat es angefangen, wie Psychologen die selbst total krank sind, und es selbst zugeben, und trotzdem Entscheiden Sie mit die Ausbildungsseminaren an Jugendämte, Sozialpädagogen, Gutachte…etc.. und lernen wie dieuns Psysich fertig machen sollen, um unsere Kinder für Adoption freizugeben,
    unfassbar. DIE SELBST TRAUMATISIEREN UNSERE KINDER NICHT ANDERES!!!!
    DIE SIND DIE KINDERSEELENMÖRDER!!! DIE BRINGEN UNSERE KINDER UM!!!DIE BERAUBEN DIE SCHÖNE KINDHEIT MIT SEINE FRUCHTBAREN ELTERN!!! UND WERDEN DANN VERKAUFT AN WELCHE DIE UNFRUCHBAR SIND IN KÖRPER UND SEELE!

  • Da Nienstedt und Westermann eine Stiftung gegründet haben ^^Zum Wohl des Pflegekindes^^..sollte wohl hier die leidenschaft eine Person die keine bindung oder liebe zu die Mutter zeigt, keine ahnung aus welche psysiche Gründen und möchte es auch nicht wissen.

    Weil ein normal gesundes Mench liebt seine Eltern und zwar so wie die sind, mit seine fehlern und defizite.

    Diese Menchen machen nicht nur profit sondern scheint es bald wie manchen so sagen fast wie eine Sekte oder Idiologie zu werden…
    Wo Glaube, Gerechtigkeit und Menchlichkeit aubsolut am fehlerplatz sind, und sollen die ^^angeblichen^^ ^^insinierte^^ Kindeswohlgefährdungen in so einen Gefahr unsere Kinder bei solche eikalte mächte groß werden??

    Da gibt es acuh einige sekten wo jede seine Mitgliedern sein eigens Blut verleugnen muss um angeblich an Hilmmel zu kommen….

    Also um Gott zu lieben aufhören Gott zu lieben, ist kein liebe zu Gott….

    Ein Profit Interessen läss sich ablesen….

    LG

  • Die Jugendämter setzen sich selbst unter druck, wenn in Kinderheime plätze frei werden, und in jeden Kreis werden auch einige Pflegeeltern ausgebildet, wie hier in Münster, sollten jedes Jahr noch 40 Pflegeltern dazu komen, und die Heimplätze sowie Pflegeplätze müssen verlegt werden, sonst bekommen die Jugendämte nicht seine vorschusse, und nicht kommplettes budget fürs ganzme Jar.

    Es ist natürlich eine marktlücke, Nienstedt und Westermann haben sozusagen angetrieben, aus Nichtigkeits Gründen, von Steuerzahlern gezahlten Gerichtsverfahren die aus Nichtigkeit Inkongnito Verwaltungsakt, der gegen alle Gesetze verstoßt
    (die nehmen alle Opfern vor Familiengericht ohne ein Verwaltungsakt, das heiß alle Rechten aus SGB, BGB, GG werden niemals berücksichtig sondern nur übergetrampelt..und nur so können die Eltern keine wiederspruch oder das Jugendamt wie eine Behörde bei Verwaltungsgericht wiedersprechen)
    Sowas ist Verfassungshochverrat!!!!

    Und das großte Problem ist, dass die Familienrichter diese Rechstwidrigen Verlauf ohne voranhörung, wie jede andere Behörde, direkt ans messen laufen lassen, und sofort mit Sorgerechtsverfahrenindustrie Methode, die elter um den Umgang kämpfen lassen…..

    Ein Vormund o Ergänzungspfleger (egal ob Jugendamt oder Anwalt) verdient bis 4000 euro für ein Kind, und in der regel, besuchen diese Vormundschaften niemals unsere Kinder, nichtmal ein mal am Monat.
    Kinderheime pro ein Kind bis 9 000 Euro….
    Mutter-Kind einrichtung am Monat sind es auch 6 000 -9 000 Euro..
    Pflegeelternplatz kassieren insgesammmt bis 6 500 euro…
    Ein Gutachten bis 15 000 Euro….
    Pro Gerichtsverhandlung 1 000 an den Anwalt…

    Sieht ihr langsamm was eigentlich hier los ist?? es geht nicht um den Wohl der Kinder sondern um den Wohl des Jugendamtes…und seine Paranoiden , Arbeitsplätze verlägungen, Verpflegung und Finanzierung alle mitarbeiter diese Scheidungs u .o. Sorgerechtsverfahrens- Marathon.

    Wer sich gegen das Jugendamtwiederstand leistet, hat schon verloren, mann sollte diese sofort anzeigen oder verklagen…sich Hilfe holen durch Familien u.o Freunde, niemals sich hilfe Holen bei das Jugendamt..da ist man selbst dann ein opfer!!

  • Wie ich bereits angekündigt habe, ist der Staatsanwaltschaft Hanau mittlerweile meine Anzeige zugegangen. Nunmehr wende ich mich mit folgenden Bitten an Euch:

    Achtet darauf ob in den nächsten Tagen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Gelnhausen vom Dienst suspendiert wird!

    Welche Medien sind mutig genug eine Berichterstattung objektiv durchzuführen? Bitte benennt sie mir.

    Seid so nett und teilt mir mit, was im Moment publik wird, da ich keinen Zugang zu den aktuellen Medienberichten vor Ort habe und mir wichtige Informationen entgehen könnten. Sobald ich weiß, dass die Staatsanwaltschaft in Hanau aktiv geworden ist, werde ich den Namen der Mitarbeiterin und eine kurze inhaltliche Zusammenfassung meiner Strafanzeige hier ins Web stellen. Dann heißt es für alle, die mit dieser Mitarbeiterin des Jugendamtes Gelnhausen Probleme hatten, sofort ebenfalls Strafanzeige zu erstatten. Ist es erst einmal geschafft, dass diese Dame strafrechtlich verfolgt wird und unglaubwürdig geworden ist, dann ist es leichter die Verfahren der Kinder, die sie als Mitarbeiterin bearbeitet hat, wieder aufzurollen und es besteht eine reelle Chance, dass die Eltern von den Gerichten tatsächlich Recht gesprochen bekommen, wenn sie sich dem laufenden Verfahren anschließen.

    Ich möchte mich hiermit auch bei den Betroffenen, deren Eltern, Familien und Freunden entschuldigen, die vielleicht durch meine Anzeige jetzt erneut Kummer erleiden müssen, weil sie nochmals mit schlimmen Dingen konfrontiert werden und ihre Erlebnisse wieder durchleben müssen. Auch entschuldige ich mich dafür, dass meine Anzeige nicht zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. Aber in meinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft habe ich bereits folgende treffende Formulierung verwendet: „Wie ohnmächtig Erwachsene im Umgang mit Behörden sind, wenn ein Amt nicht will, ist dieser Geschichte ebenso zu entnehmen und leider muss erst eine ganze Lawine ins rollen kommen, um einen Amtsmissbrauch und Inkompetenz tatsächlich nachweisen zu können.“

  • Gelnhausen hat wohl Finanzprobleme, hat man viele Pflegekinder im Kreis fließt mehr Geld in den Kreis, der Steuerzahler (Bund) wird es schon bezahlen.
    Wehret den Anfängen!!! So darf es nicht weiter gehen.

    Kinder dürfen nur in Pflegefamilien untergebracht werden, wenn sie von den leiblichen Eltern mißhandelt werden, zu verwahrlosen drohen oder vernachlässigt werden. So steht es im Grundgesetz!

    Warum hat man denn den kleinen Kevin aus Bremen nicht in eine Pflegefamilie gebracht? Dem hat man nicht mal einen Heimplatz gegönnt!
    Warum? In menschenverachtender Weise hat man das arme Kind gleich abgeschrieben. Die Mutter war Trinkerin und nahm Drogen!

    Selbst die schlechteste Pflegefamilie wäre wohl noch besser für Kevin gewesen als der drogenabhängige Ziehvater! Der war nicht mal Kevins leiblicher Vater laut Test! Das Jugendamt hat dem Kevin kein schönes Leben gegönnt! Deshalb hat man das kleine Wesen beim Ziehvater gelassen. Der Ziehvater hat Kevin nie geliebt. So was hat man ihm gegönnt.

    Jetzt will man argumentieren, wenn man die Kinder nicht in Pflege gibt, könnte so was wie Kevin wieder passieren. Unglaublich!

    Lasst Euch nicht mit Kevins Ziehvater in eine Schublade einsortieren!

    Meiner Meinung nach hat das Jugendamt den Kevin auf dem Gewissen!

    Solchen Kindern wie Kevin sollte das Jugendamt eigentlich helfen!
    Das Jugendamt nimmt aber lieber Kinder aus intakten Familien, da können sie dann mehr Schaden anrichten!

  • Die Inobhutnahme kann lokal politisch als Mittel zur Machtausübung eingesetzt werden, um unliebsame Bürger zu unterdrücken und zu diskriminieren. Auch wer über keinen großen Freundeskreis verfügt, der unterstützend zur Seite steht scheint betroffen zu sein.
    Auch sozial schwache, die ALG 2 beziehen sind häufig betroffen.

    Das JA wendet sich mit maßlos übertriebenen Anschuldigungen ans Gericht und beantragt eine Anhörung, die Anschuldigungen sind oft sogar total verlogen oder erfunden. Dort bekommt das JA dann meist auch noch Recht.

  • War im Juni auf der Kinder- und Jugendhilfe-Messe in Stuttgart. Sogar der Bundespräsident kam und hielt dort eine Rede, die war so gut, dass ich fast schon dachte alles sei gut. Das war wirklich perfekte Schönrederei. Er brachte ein wirklich tolles Beispiel von einer jungen Mutter die ihrem Kind Cola in der Babyflasche gab und sich dann gewundert hätte, dass das Kind so lebhaft gewesen sei. Die Familienhebamme oder die Sozialpädagogin hätten ihr dann gesagt, dass dies schädlich fürs Kind sei, was die Mutter dann auch einsah und ihrem
    Kind von nun an keine Cola mehr gab. Dann war alles wieder gut.

    Mehr Familienhebammen sollen eingesetzt werden und der Amtsvormund soll nur noch 50 Kinder betreuen, die er auch persönlich besuchen soll. Kurze Zusammenfassung der Rede. 1-2 Tage später habe ich dann im Internet nachgeschaut, kein Journalist der Mainstream-Medien
    hatte was darüber geschrieben. Das ist unglaublich. Obwohl das Beispiel mit der Cola lustig war.

    Krankenschwestern und auch Hebammen sind Ärzten gegenüber meist unterwürfig, das Jugendamt sucht sich dann eine aus die auch dem Jugendamt gegenüber unterwürfig ist. Hat man die erst mal im Haus
    lassen sich leider wieder neue Anschuldigungen konstruieren und die Hebamme schreibt dann auch meist, dass sie einen hohen Hilfebedarf für notwendig erachtet, dann wird man die Sozialpädagogen gar nicht mehr
    los. Oder noch schlimmer man ist seine Kinder los.

  • Der Herr Richter Treviranus Amtsgericht Hanau ist jetzt OLG-Richter.
    Dort hat er in meinem Fall sehr jugendamtsfreundlich weitergemacht.

    In meinem Fall hat er festgestellt, dass das Amtsgericht dem Jugendamt nicht aufgeben darf mich ins Mutter-Kind-Wohnheim zu schicken.
    Er hat mich ans Verwaltungsgericht verwiesen, dort könne ich auf einen Mutter-Kind-Wohnheim-Platz klagen. Ich wollte aber sofort meine Kinder zurück, weil ich mich in meinen Grundrechten verletzt sehe.

    Gegen den OLG-Beschluss von Herrn Richter Treviranus, habe ich Verfassungsbeschwerde eingelegt, habe 4 Semester Jura in Heidelberg studiert und konnte die Grundrechtsverletzungen klar benennen. Ich sehe mich in Artikel 6, 3, 2 und auch in Artikel 1 betroffen.

    Ich wehre mich.

    Wie haarsträubend mein Fall ist, ist unter Jugendamt Heppenheim
    geschildert… falls sich jemand dafür interessiert…

  • Hallo liebe Tanja Pfeiffer,

    ich lese die Beiträge bei Jugendämter.com.

    Leider kann ich nicht zu jedem Beitrag Stellung nehmen.
    Aufgrund der Einstellungen auf dieser und auch auf anderen
    Seiten dieses Forums gibt u.a. F. Mahler richtige
    Lösungsmöglichkeiten vor.

    Einen Anwalt nehmen, der mindestens 200 km entfernt ist und
    mit dem „Geklüngel“ vor Ort nichts zu tun hat.

    „Mein“ JA ist das Jugendamt Voerde. Auch hier haben sich
    schon einige Betroffene gemeldet.
    Bitte kurz die entsprechende Seite bei Jugendämter.com aufrufen.

    Herr Richter Treviranus… .

    Ein seltener Name in Deutschland, mir bisher nicht bekannt gewesen.
    Als „alter“ Lateiner kommt mir dieser Name nicht „spanisch“ vor.

    Vor 2 Jahrtausenden haben sich Gallier, Hannibal und Hermann
    der Cherusker erfolgreich gegen eine Übernahme gewehrt.

    Ich vermisse meine Söhne seit fast 11 Jahren, kämpfe weiter gegen
    die staatlich reglementierte Ungerechtigkeit.

    Ich danke allen für die Beiträge auf dieser Seite.

    Ich bin nicht allein, wir sind viele.

    ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN.

  • Das Kreisjugendamt Gelnhausen hat Rechtsanwalt Uwe Steinkrüger aus Hanau beauftragt einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, er hat einen Beschluss ohne vorherige Anhörung beim Landgericht Hanau erwirkt.

    Ich werde nun juristisch gegen diesen Beschluss und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorgehen.

    Die Tatvorwürfe kann ich widerlegen, ich werde nur die Wortwahl dabei berücksichtigen. Den Beschluss und den weiteren Verlauf werde ich online veröffentlichen.

    Über den weiteren Sachstand werde ich in kürze informieren, sobald ich auch einen Rechtsbeistand eingeschaltet habe.

    Uwe Hahn
    63619 Bad Orb

  • Während meiner Schulzeit habe ich mich sehr oft gefragt, wie es möglich war 6 Millionen Juden umzubringen? Wieso haben sich die Juden nicht stärker gewehrt? Wenn man die Kommentare hier durchliest, könnte man auf die Idee kommen, dass einige Nachfahren der Täter von damals beim Jugendamt oder für das Jugendamt arbeiten. Es kommt mir so vor als würde „Wissen“ aus den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte heutzutage wieder eingesetzt, um unschuldige Bürger zu unterdrücken, zu diskriminieren und zu entrechten.

    Eine sachlich ungerechtfertigte Kindeswegnahme ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Täter handeln rechtswidrig.
    Die Täter sollten sich schämen.

    Lassen Sie bitte nicht zu, dass Unrecht erneut zu Recht wird!

  • Zur Rolle der Justiz fällt mir der ehemalige Ministerpräsident Filbinger aus Baden-Württemberg ein. Er hat während der Nazi-Zeit ein Todesurteil unterschrieben, trotzdem konnte er Ministerpräsident in Baden-Württemberg werden. Wofür diese Belohnung? Zur Verhöhnung der Opfer? Filbinger war ein angepasster Mitläufer.
    Muß man heutzutage wieder Angst vor angepassten Mitläufern haben, die nur wegen eigener Vorteile jede Sauerei mitmachen?

    Bürger, die die Wahrheit sagen oder schreiben dürfen nicht mundtot gemacht werden!

    Was finde ich in einem Buch über George Orwell, den Autor von 1984.

    Doch bereits 1940 ergänzte er das durch eine globalpolitische Theorie: Mit fast tödlicher Sicherheit bewegen wir uns auf ein Zeitalter totalitärer Diktaturen zu, ein Zeitalter in dem Gedankenfreiheit zunächst eine Todsünde und später ein leerer, abstrakter Begriff sein wird. Das selbständig denkende und handelnde Individuum wird ausgelöscht werden.

    Im Romanentwurf von 1943 erhielt denn auch die die Darstellung der ideologischen Mechanismen Priorität vor der Behandlung des direkten Terrors:
    a) Das System organisierter Lüge, auf welches die Gesellschaft sich gründet.
    b)Die Art und Weise der Durchführung (Fälschung von Berichten etc.)
    c)Das alptraumhafte Gefühl, verursacht durch das Verschwinden objektiver Wahrheit.
    d) Führerkult etc.

    Wehret den Anfängen!

  • Die gegenwärtige deutsche Demokratie hat viele Parallelen zum dritten Reich. Sie sind nur schöner verpackt. Demokratischer halt. Zensur, Propaganda und Zwang herrschen heute noch. Wie Jugendaemter den Ruf mancher Eltern schädigen, vor deutschen Gerichten bleibt Straffrei. Die „Würde“ möchte ich erst gar nicht erwähnen. Der Staat hat scheinbar wieder viele Mitläufer. Sie alle verstecken sich später hinter geltendem Recht. Egal wie unrecht es war b.z.w ist. Herr Hahn ich wünsche ihnen viel Recht. Realistisches Recht !!!

  • Landgericht Hanau Hanau, 12.08.2011
    1. Zivilkammer

    Geschäfts-Nr.: 1O 853/11

    Beschluss

    In den Rechtsstreit

    Main-Kinzig-Kreis vertreten durch den Kreisausschuss, Barbarossastraße 16-24
    63619 Gelnhausen (Kreisjugendamt)
    Antragssteller

    Prozessbevollmächtigter: Ludwig Wollweber Banch, Rechtsanwälte-Partnerschaft
    Nußallee 24, 63450 Hanau
    Gerichtsfach Nr. 28, Geschäftzeichen: 02118-11/22/ebe

    gegen

    Uwe Hahn, Philosophenweg 5, 63619 Bad Orb,
    Antragsgegner

    hat das Landgericht Hanau-1. Zivilkammer-
    Durch den Richter am Landgericht Koubek als Einzelrichter
    Am 12.08.2011 wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung beschlossen:

    Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es zu unterlassen,

    wörtlich oder sinngemäß folgende Behauptungen aufzustellen, aufstellen zu lassen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

    a) Das Kreisjugendamt des Antragstellers betreibe „Kinderklau“ und sei eine „Kinderklaubehörde“.
    b) Das Kind Leon werde mit Duldung des Kreisjugendamtes Gelnhausen in der Pflegefamilie geschlagen.
    c) In der Barbarossastraße 24 in Gelnhausen, einer „Zentrale des Terrors wie die Prinz-Albrecht-Straße in Berlin“, säßen „Kinderschinder“ („Kinderschinder“)
    d) Herrn Dr. Andre Kavai sei ein „Schleimer“.
    e) Das Jugendamt Gelnhausen bediene sich „Machenschaften“
    f) Das Jugendamt Gelnhausen betreibe „brutalen Kinderraub“ in Bad Orb.
    g) Das Jugendamt Gelnhausen stehe in den Ruf durch „Erpressung, Einschüchterung und Gefälligkeitsgutachten“ Kinder aus intakten Familien zu nehmen.
    h) Das Kreisjugendamt Gelnhausen habe im Zusammenhang mit dem Fall Leon-Mike Reitz ein „abscheuliches Verbrechen“ gegangen.

    Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung wird dem Antragsgegner die Festsetzung eines Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 € ersatzweise Ornnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

    Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
    Der streitwert wird auf 25.000, 00 € festgesetzt.

    Gründe:

    Zur Begründung wird auf die Ausführungen in der anliegenden Antragsschrift vom 11.08.2011 verwiesen.

    Koubek
    Richter am Landgericht

    Der Anwalt des Kreisjugendamt Gelnhausen Uwe Steinkrüger hat durch seine einstweilige Verfügung beim LG Hanau einen Beschluss ohne vorherige Anhörung erwirkt. Dieses hat er auch schon angedroht (siehe 8. der Kommentare) und ist nicht zu beanstanden.

    Ich habe einen Rechtsbeistand eingeschaltet und habe gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt, da ich alle mir vorgeworfenen Punkte a) bis h) widerlegen werde und vor Gericht meinen Standpunkt gegenüber dem Kreisjugendamt Gelnhausen darlegen werde. Ich beabsichtige bei einer Anhörung eine Beweiskette gegen die Punkte a) bis h) vorzubringen, dabei werde ich die Wortwahl abändern. Durch den Beschluss wird versucht unser Grundgesetz Artikel 5 teilweise zu unterlaufen. Ich behalte mir vor den Fall bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen, da es sich um verfassungsrelevante Dinge handelt.

    Ich werde die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf dieses Beschlusses und deren Folgen auch weiterhin auf dem Laufenden halten.

    Uwe Hahn
    63619 Bad Orb

  • Der Kampf der einzelnen Eltern oder Elternteile ist durch die Machtstruktur in Deutschland fast aussichtslos. Mittlerweile formieren sich immer mehr Jugendamtsopfer, auch weil sie nicht auf den „Runden Tisch Jugendamtsopfer“ warten wollen.
    Betroffene können sich auch bei uns zwecks gegenseitiger Kontaktierung melden. Die Datenweitergabe erfolgt erst nach Einwilligung der jeweiligen Person(en).
    kinderraub auf facebook, twitter und über raptio.infantium@googlemail.com

  • Ich habe ein Buch von Jürgen Fuchs gelesen, es lautet Die Zersetzung der Seele. Es schildert sehr detailliert die Stasi-Methoden und sollte von allen betroffenen Eltern gelesen werden. Wenn man erst die Methoden kennt, dann merkt man was das Ziel dieser Leute ist, sie wollen! einen wirklich fertig machen. Das Buch machte mir Mut mich zu wehren.
    Der Jürgen Fuchs hat den Spieß umgedreht.

  • Eine schande das sie, Herr Hahn, das „Recht“ (lachhaft) auf Zensur noch finanzieren müssen. Jugendaemter, Psychologen und Schergen betiteln Eltern ohne gleichen. Kostenlos. Nein, sie werden noch belohnt . Mit eigentlich gut nutzbaren Steuergeldern. Herr Hahn, ihre Verfahrenskosten belaufen sich sicherlich auf 1000 Euro. Aber sie sind gut für „Unrecht“ angelegt. Sie alleine können nichts daran ändern. Werde mein soziales Umfeld davon auf dem laufenden halten. Nein, ich werde versuchen eine „Meinung“bei ihnen zu bilden. Hoffe es zieht Kreise. Werde jetzt wehemend gegen diesem System vorgehen. „Bürger, fang an dich zu wehren“

  • Ihr „liebe“ Richter ,Gutachter und Jugendamtsmitarbeiter, nennt es loyalität der Kinder gegenüber Eltern . Wir nennen es“ Liebe“. Ich Klage an, ihr verharmlost aussagen. Sie sind genauso Klagewürdig. Deportation, Meinugsgrenzen,suggestion von Würdelosigkeit. Durch das versagen der Eltern. Oft verschwiegen, doch immer angewand. Lieber Dominik und Marcel, ich bin kein Versager, ich bin euer Vater. Stolz. Ich hab euch einfach lieb. Immer.

  • Das Buch „Psychologie und Psychiatrie im Dienste der Stasi“ von Jürgen Fuchs und Klaus Behnke erschienen in der Europäischen Verlagsanstalt Hamburg 2010 ISBN 978-3-931705-35-0 kann ich jeden jugendamtsgeschädigten Eltern, Müttern und Vätern empfehlen. Hier gibt es Parallelen zu den Arbeitspraxen deutscher Jugendämter.

  • Habe vor ca.21 Jahren meinen Grundwehrdeinst geleistet. musste einen Eid leisten. Weiß nicht, ob er heute noch geleistet werden muß? Einigkeit(haha), Recht(haha) und Freiheit(haha). Tapfer zu Verteidigen.Die groesste, offensichliche Lüge, noch unter Eid. Staatlich verordnet. Weiß heute noch nicht welche Droge meinen Verstand ausgeschaltet hat. Ach ja, könnte sowieso nicht Karitativ tätig werden. Gutachten sagt“ Nein“.Ach so, war bei der Bundeswehr. Nicht bei der NVA. Macht aber grundsätzlich und offenbar keinen Unterschied. Genossen Abegeordnete!!!

  • Auf welche Seite ist die Mauer gefallen? Erich, Egon und SED Genossen konnten leider nicht übernommen werden. Die Bürger der DDR wussten wenigstens was läuft.Wurden nicht so an der Nase herumgeführt.Hier können die meisten noch nicht einmal die Nationalhymne.Wahrscheinlich wegen dem Inhalt. Nach dem Motto, „Wir singen (k)eine Lüge“.

  • Der H.ische Landtag hat in seiner 83. Plenarsitzung am 14.09.2011 beschlossen, die Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, mich über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

    Ich werde vom zuständigen Ministerium weitere Nachricht erhalten.

    Es geht um die Arbeitspraxis der Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Gelnhausen und um das Beschwerdemanagement gegenüber dem Kreisjugendamt.

    Ich habe dem Petitionsausschuss fehlerhafte fachliche Einschätzungen des Jugendamtes als Beweismittel zugesendet, die zu unberechtigten Inobhutnahmen geführt haben.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Inobhutnahme

  • Nach Angaben einer Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes Gelnhausen wird mir vorgeworfen ich würde das Kreisjugendamt wöchentlich „bombardieren“!

    Das ist der neuste Vorwurf des Kreisjugendamtes gegenüber meiner Person. Muss ich nun auch noch mit einer Anklage wegen Kriegsverbrechen rechnen?

    Aber Spaß bei Seite:

    Wenn die ganze Sache des Kindesentzuges in meinem Falle von Seitens des Kreisjugendamtes nicht so brisant wäre könnte man darüber lachen, es handelt sich um „E-Mail Bomber“. Das Kreisjugendamt will die Pflegschaft eines Kindes einfach auf ein anderes Jugendamt übertragen (abschieben), da schon jetzt feststeht, dass das Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie untergebracht werden soll.

    Sobald das „Gefälligkeitsgutachten“ bei Gericht ist wird endlich das Hauptsachverfahren stattfinden und der Prozess weiter seinen Lauf nehmen und ich werde die Kindmutter um den Kampf um ihr Kind solange unterstützen bis sie ihr Kind dauerhaft wiederbekommt.

  • Menschenrechtsverletzung durch deutsche Jugendämter

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen begeht Menschenrechtsverletzung in dem es gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – 4. Sektion – hat in seinem Urteil vom 26.02.2002 (Aktenzeichen: 46544/99) festegestellt:
    „Die Entscheidung zur Übernahme der Betreuung eines Kindes ist grundsätzlich als eine vorübergehende Maßnahme anzusehen, die aufzuheben ist, sobald die Umstände dies gebieten. Jede Durchführungshandlung muss ein letztes Ziel anstreben, das darin besteht, die leiblichen Eltern und das Kind erneut zu vereinen.“

    Es ist eine Schicksalsgeschichte, die ganz Hessen bewegt: Nach der schweren Geburt ihrer Zwillinge 2009 wird Meena Watzlawik sehr krank. Die Kinder kommen daraufhin – vorübergehend, so hieß es – zu einer Pflegefamilie. Doch seitdem gehen die Eltern durch die Hölle! Zwar ist Mutter Meena wieder gesund, doch das Landgericht Hanau hat ihr und ihrem 80-jährigen Mann das Sorgerecht entzogen. Eva Heintz und Christopher Wittich berichten.

  • WIR MÜSSEN ETWAS UNTERNEHMEN!!!!!!!!!!!! LASST UNS AUF DIE STRASSEN GEHEN UND DEMONSTRIEREN!!!! WIR DÜRFEN UNS DAS NICHT MEHR GEFALLEN LASSEN.. NUR JAMMERN BRINGT NICHTS WIR MÜSSEN AKTIV WERDEN!! ALLE !!!
    SOLANGE BIS WIR DIE UNGERÉCHTIGKEIT GESTOPPT HABEN… WENNN WIR NICHTS UNTERNEHMEN WIRD SICH NIEMALS ETWAS ÄNDERN!!!!!!!

  • Es wird Zeit, dass endlich etwas gegen das Kreisjugendamt Gelnhausen unternommen wird, die unberechtigten Sorgerechtsentzüge die das Kreisjugendamt zu verantworten hat sind nicht mehr hinzunehmen. Ich betone, es geht hierbei nicht um Inobhutnahmen, die gerechtfertigt sind, es geht um unberechtigte Eingriffe in Familien und deren Zerstörung. Im Namen des „Kindeswohles“ werden auf dem Rücken der Kinder Sorgerechtsentzüge durch das Kreisjugendamt veranlasst und Kinder in Fremdunterbringung gebracht und die gezielte Entfremdung forciert.

    Ja, „SCHANDE“ es muss etwas unternommen werden, es ist eine gerechte Forderung, da über das Kreisjugendamt Gelnhausen keine Kontrollaufsicht besteht, muss das Volk die Kontrolle übernehmen und auf die Missstände des Kreisjugendamtes hinweisen. Eine genehmigte Demonstration vor dem Kreisjugendamt in der Barbarossatraße24 wäre der erste Schritt in die richtige Richtung. Ich werde dafür zur Verfügung stehen.

    In meinem Beitrag Nr. 71 vom 19. Oktober 2011 ist ein Fehler unterlaufen, der richtige L. lautet:

    http://www.rtl-hessen.de/videos.php?video=15911&PHPSESSID=hnosprdv55l7qa4nod2bvh2km5
    KAMPF UM DIE EIGENEN KINDER

    Am Donnerstag, dem 03.11.2011 habe ich vor dem LG Hanau eine mündliche Anhörung (s. Beitrag 67 vom 23.September 2011), der Anwalt des Kreisjugendamtes Gelnhausen Uwe Steinkrüger aus Hanau hat eine einstweilige Verfügung mit Beschluss ohne vorherige Anhörung (s. Beitrag 55 vom 28.08.2011)erwirkt. Die Verhandlung ist öffentlich.

  • Wir alle müssen zusammen halten uns daegegen wehren und auf die Straße gehen wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Denn nur zusammen sind wir stark !!! bitte lasst uns eine Demo satreten. Ich weiß nicht wieman eine Demo anmeldet oder satartet villeicht kann Hr Hahn denn Anfang machen oder leute die kommentieren. bitte helft mir alle meine kinder wieder zurück bekommen. Unde jetz gebe ich euch einen link von miene beiden kindern die das jugendamt gelnhausen mir 2009 geklaut hat.

    http://www.youtube.com/watch?v=ro_1_eItefc

  • Sehr geehrter Steinkrüger,
    diese Kinder haben sie als Verfahrenspfleger mit „deutscher Sicherheit“ nicht persönlich kennengelernt. Ihre Augen schliessen sich nicht mit allem Recht der Gesellschaft. Ihre Augen schliessen sich mit dem Recht der Opfer !!! Dies ist nur der objektive Sinn !!! Der Mensch hat aber 7 Sinne !!! Der größte Teil der Sinne bleibt bis zum Ableben des Menschen erhalten. Möge „Gott“ ihnen beistehen.

  • Hallo,

    ich habe eine Strafanzeige gem. § 223 StGB gegen eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes Gelnhausen gestellt, da Dienstaufsichtsbeschwerden gegenüber dem Kreisjugendamt erfolglos blieben. Die Antwortschreiben des Kreisjugendamtes Gelnhausen sind immer gleichlautend: …„Aus Datenschutzgründen darf der Main-Kinzig-Kreis keine Auskünfte über Personen und Fälle an Dritte erteilen“… Die Richterin des Landgerichts Hanau sieht dieses in meinem konkreten Fall zwar anders aber das Kreisjugendamt beharrt durch ihre Rechtsabteilung vertreten durch Christine S. auf dem Standpunkt, dass sie mir keine Auskunft geben brauchen, obwohl eine Beistandsberufung unterzeichnet von der Kindsmutter vorliegt. Eine eidesstattliche Versicherung vor Gericht habe ich schriftlich abgelegt.

    Die Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes hat die Gesundheit der Kindsmutter beschädigt und das Kindeswohl gefährdet, dieses erfordert das eingreifen meinerseits, das ich die Kindsmutter in ihren Angelegenheiten vertrete und eine Bindung zu ihr und dem Kind habe.

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen ist von eine sozialpädagogischen Fachbehörde und Hilfeleister noch weit entfernt und nach meiner Einschätzung bei weitem Überfordert. Dadurch kommt es immer mehr zu Fehleinschätzungen und zu unkontrollierbaren Handlungen, die nie wieder gut zu machen sind. Das betroffene Kind befindet sich nach meiner Überzeugung zu Unrecht in einer Pflegefamilie, da die eigentlichen Gründe die zum Kindesentzug durch das Kreisjugendamt führten schon lange ausgeräumt sind. Die zuständige Sachbearbeiterin spricht von… „Störungen bei der Kindsmuter die man nicht benennen könne“… und diese (Störungen die es nicht gibt) reichen ihr anscheinend aus um einfach ein Kind aus der Familie und dem vertrauten Umfeld zu nehmen und in eine Pflegefamilie zu platzieren. Ich finde diese Vorgehensweise ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.

    Alle betroffenen Eltern und später die Kinder sollen Schadensersatzforderungen gegenüber dem Kreisjugendamt ggf. auch Strafanzeigen gegen die betroffenen Mitarbeiter stellen.

  • hallo
    wann wird was gegen das hanuer jugendamt gemacht?sie haben unsere zwei söhne im alter von drei und von 4.jahren! am 09.03.2011 um 8:30 uhr morgen ! unsere kinder entführt haben!seit 9.monaten sind unsere zwei kinder schon weg!
    und keiner will mal was! da gegen was machen?

  • sehr geehrte damen und heern!
    seit wann durfen hanasuer jugenämter!in deine wohnung eifach mal so!
    deine zwei kinder entführen am 09.03.2011 um 8:30 uhr morgens!und dann noch ganz frech zu sagen!sie hätten einem beschluß von dem hanauer gericht bekommen!
    am disen tag!hat das hanauer gericht!keinem beschluß fertig gemacht!
    es garb nie eine kindeswohl-gefärdung!aber drotz dem haben sie unsere zwei söhne!entführt und in eine pflegefamilie rein gemacht!und jetzt wollen sie uns die kinder nicht mehr zurück geben!und wollen unsere zwei wschon wieder in eine neue pflegefamilie rein machen!bsi sie 18.jahrealt sind!
    ich zeige ihm mal ein foto!wo wir am montag für eine stunde unsern sohn sehen druften hir ist der link..

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=264825910232337&set=a.264825853565676.61754.100001147897597&type=3&theater
    und hir ist noch ein link von unsern aderen sohn..
    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=263506560364272&set=a.263496700365258.61570.100001147897597&type=3&theater

  • Hallo maus36,

    Das Kreisjugendamt braucht keinen Beschluss wenn sie Kinder aus den Familien rausholen. Den Beschluss holen die sich später vom Gericht.

    Das Kreisjugendamt Gelnhausen droht einer Mutter ihr das Neugeborene wegzunehmen, „die Geburtskliniken seien schon angewiesen“, so die Sachbearbeiterin vom Kreisjugendamt Gelnhausen! Das Kreisjugendamt beruft sich auf ihr Handeln auf ein „GWG-Gutachten“, welches aber überhaupt keinen Kindesentzug rechtfertigt!

    Der Anwalt des Kreisjugendamtes Uwe Steinkrüger aus Hanau bescheinigte am 03.11.2011 vor dem LG Hanau dem Jugendamt des Main-Kinzig-Kreis (MKK) sehr gute Arbeit. Er monierte aber, dass die Eltern und Mütter, die sich beim Jugendamt Hilfe suchen, abgeschreckt würden durch Beiträge, die sie hier in diesem Forum zu lesen bekämen. Nun ist es aber gerade so, das die betroffene Mutter, die sich in meinem Fall an das Kreisjugendamt Gelnhausen gewendet hatte um Hilfe zu bekommen in der Folgezeit ihr das Kind weggenommen wurden ist und das demnächst Neugeborene will ihr das Kreisjugendamt gleich nach der Geburt wegnehmen. Ich finde das Ansinnen das Kreisjugendamtes Gelnhausen ist an Dreistigkeit und Unmoral nicht mehr zu überbieten.

    Uwe Hahn, 63619 Bad Orb

  • Wir sind auf einem guten Weg.Habe heute die Erfahrung gemacht.Das Richter doch das „Tun“ der Jugendaemter beäugeln.Leider können sie darüber nicht entscheiden.Ich habe heute auch die Erfahrung gemacht.Das ihnen die Haende gebunden sind.Es bleibt aber immer noch am Staat,die Machenschaften des JA des MKK das Handwerk zu legen.Allen anderen Empfehle ich den Landkreis zu verlassen.Langfristig aber, muß Herr Pipa umdenken.Herr Pipa,ihre Politik von heute,ist die von Morgen (unsere Kinder).Sie entwickeln den MKK zu einer Enklave.Sie (oder ihre Mitarbeiter) spielen Poker mit Menschenleben!!!Finden sie nicht,daß sie der Gesellschaft mehr schaden wie dienen?Stellen sie sich endlich.

  • Inobhutnahmeerklärung des Jugendamtes Darmstadt durch Befehl des Kreisjugendamtes Gelnhausen!!!

    […Anknüpfend an das Schreiben vom 09.12.2011 teilen wir Ihnen mit, das das o.g. Kind nicht in die Obhut der Mutter die Klinik verlassen…], so dass eine Inobhutnahme des Kindes nach § 42 SGB durch das Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Marienhospital erklärt wird.

    Das Jugendamt Darmstadt beruft sich auf das Kreisjugendamt Gelnhausen, das Jugendamt des MKK beteuert, das Jugendamt Darmstadt handelt auf eigene Initiative. Ich frage mich wer lügt denn nun, das Kreisjugendamt Gelnhausen oder das Jugendamt Darmstadt oder lügen sie beide?

    Durch das besonnene Einschreiten gegen das Ansinnen des Kreisjugendamtes konnte das Baby vor deren Zugriff des Jugendamtes verhindert werden. Das Neugeborene Mädchen lebt glücklich mit ihrer Mutter zusammen und wird liebevoll von der Mutter betreut und erzogen.

    Mit Gottes Hilfe wurde das rechtswidrige Eingreifen in eine kleine Familie durch die Jugendämter verhindert und das Neugeborene konnte nicht der Kindsmutter entzogen und in die Pflegeindustrie verbracht werden!

    Inobhutnahmeerklärung geht an den zuständigen « hochrangiger Beamte » des MKK zur Kenntnisnahme ein.

  • Wie sich Eltern gegen das Kreisjugendamt wehren können

    Das Jugendamt hat die Kinder weg genommen – Was können wir tun?
    Von Rechtsanwalt Patrick Inhestern

    Jugendämter haben nach § 8 a Absatz 3 Satz 2 SGB VIII die Möglichkeit, Kinder ohne vorherige Anrufung des Familiengerichts in ihre Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr vorliegt, und eine Entscheidung des Familiengerichts nicht abgewartet werden kann. Eltern, bei denen das Jugendamt von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, stehen emotional oft vor dem Aus. Dieser Beitrag möchte betroffenen Eltern zeigen, wie sie sich gegen das Jugendamt wehren können.

    1.Widerspruch gegen Wegnahme der Kinder
    SEIT 2005 BEI 123RECHT.NET
    Von Rechtsanwalt
    Patrick Inhestern
    Hannover
    97 Bewertungen
    Fachanwalt Sozialrecht, Sozialversicherung, Familienrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht

    Die Wegnahme der Kinder durch das Jugendamt ist eine Inobhutnahme im Sinne der §§ 8a Absatz 3 Satz 2, 42 SGB VIII. Dieser Inobhutnahme müssen Eltern zwingend widersprechen. Der Widerspruch eines personensorgeberechtigten Elternteils reicht aus. Widersprechen die Eltern nicht, hat das Jugendamt nach § 42 Abs. 3 Satz 5 SGB VIII ein Hilfeplanverfahren einzuleiten. Das Hilfeplanverfahren ist zeitlich und vom Ergebnis her schwer einzuschätzen – die Inobhutnahme besteht daher auf unbestimmte Dauer fort. Der Widerspruch eines oder beider Elternteile zwingt dagegen das Jugendamt dazu, entweder das Kind nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII an die Eltern herauszugeben, oder nach § 42 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII eine Entscheidung des Familiengerichts zu beantragen.

    2. Rechtschutz beim Familiengericht

    Der Antrag des Jugendamtes führt zu einem Tätigwerden des Familiengerichtes. Die betroffenen Eltern erhalten entweder die Ladung zu einem Anhörungstermin, in dem sie Gelegenheit erhalten, ihre Sicht der Dinge vorzutragen, oder einen Beschluss, der ihnen die elterliche Sorge ganz oder in Teilen vorläufig entzieht. Während die betroffenen Eltern den Widerspruch grundsätzlich allein erheben können, sollte nach Erhalt von Post vom Familiengericht anwaltliche Hilfe genutzt werden. Dies ist wegen der Waffengleichheit geboten – ansonsten steht der in der Regel rechtsunkundige Bürger dem rechtskundigen, und in Bezug auf familiengerichtliche Verfahren erfahrenem Jugendamt gegenüber. Ein Anwalt kann entweder bereits die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge im Anhörungstermin verhindern, bei einem ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschluss erneute Entscheidung nach mündlicher Verhandlung beantragen, § 54 Abs. 1 FamFG, gegen einen nach mündlicher Verhandlung ergangenen Beschluss Beschwerde einlegen, § 57 FamFG und/oder ein Hauptsacheverfahren einleiten.

    3. Umgang mit dem Kind geltend machen

    Wenn das Kind weg ist, und der Kontakt zu den Eltern nicht besteht, droht Entfremdung des Kindes von seinen Eltern. Um dieser Entfremdung des Kindes entgegen zu wirken, muss Umgang mit dem Kind stattfinden. Daher ist es erforderlich, dass Eltern sofort unverzüglichen und regelmäßigen Umgang geltend machen. Oftmals wird das Jugendamt hier eine Verzögerungs – oder Verweigerungshaltung einnehmen, oder die Verantwortlichkeit beispielsweise auf einen beteiligten Träger einer Einrichtung der Jugendhilfe schieben. Ein derartiges Verhalten des Jugendamtes sollten betroffene Eltern keinesfalls hinnehmen. Wenn es außergerichtlich nicht klappt, kann ein Anwalt dann einen Antrag auf Regelung des Umgangs bei dem Familiengericht nach § 1684 BGB stellen. Nach dieser Vorschrift sind Eltern zu dem Umgang mit Ihrem Kinde berechtigt und verpflichtet.

    4. Alternativen zur Trennung vom Kind durchdenken

    Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern muss stets das letzte zur Verfügung stehende Mittel sein, da diese ein schwerwiegender Eingriff in Art. 6 GG ist. Deswegen, und zur erfolgreichen Durchführung der oben angesprochenen familiengerichtlichen Verfahren sollten sich die betroffenen Eltern die Frage stellen, welche im Verhältnis zur Trennung weniger einschneidende Maßnahmen sie für notwendig halten oder jedenfalls zu akzeptieren bereit sind. Zu denken ist an die Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII. Betroffene Eltern sollten sich fragen, ob für sie beispielsweise ein Erziehungsbeistand gemäß § 30 SGB VIII oder sozialpädagogische § 31 SGB VIII in ihrer Familie denkbar sind. Dem Jugendamt oder dem Familiengericht sollten entsprechende Alternativen aufgezeigt werden, die anstelle einer Trennung in Frage kommen.

    5. Und sonst noch?

    Auch wenn die engen gesetzlichen Voraussetzungen von Inobhutnahmen meist nicht vorliegen, sind diese oft nicht ganz unbegründet. Deswegen kommen betroffene Eltern mit einer Blockadehaltung nicht weiter. Aus anwaltlicher Sicht ist für eine erfolgreiche Bearbeitung derartiger Verfahren die konstruktive und zuverlässige Mitwirkung der betroffenen Eltern erforderlich. Im Fall ihrer Bedürftigkeit kommt bei derartigen Verfahren die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Frag

  • Auf der Homepage von jugendaemter.com-Jugendamt des Main-Kinzig-Kreis musste der Betreiber Beiträge von mir entfernen. Ich werde die entfernten Beiträge überarbeiten und neu einstellen, so dass es dem Jugendamt Gelnhausen nicht mehr möglich ist, diese Beiträge entfernen zu lassen, da sie den Tatsachen entsprechen. Inhaltlich werde ich keine Änderungen vornehmen, sondern nur die Wortwahl verändern, da es mir derzeit durch eine Unterlassungsklage untersagt wurde bestimmte Begriffe, die das Kreisjugendamt des Main-Kinzig-Kreis angeblich herabwürdigen zu unterlassen.
    Zu Punkt 2 am 9. August 2010
    Am 30.07.2010 schlug das Kreisjugendamt Gelnhausen in meinem Heimatort Bad Orb zu und trennte einen 4-jährigen Jungen gewaltsam von seiner Mutter.
    Ernst Elmar Bergmann,
    Familienrichter:
    „Solche Aktionen morgens um halb sechs, alle aus dem Bett zu klingeln und rumschreien, das macht sowohl für die Eltern als auch für die Kinder eine Erfahrung aus, die nie mehr, nie nie mehr aufzuarbeiten sind.“
    Das ist eine Schande für einen Rechtsstaat und erinnert an die schlimmste Zeit der deutschen Geschichte!
    Uwe Hahn, Bad Orb
    http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama188.html

  • Der „Heimkinderverband“ ist überhaupt kein „Verband“.
    Von was sollte er „Verband“ sein???

    Die Begrifflichkeit „Kinderklau“ hat sich zum
    gängigen Begriff gemacht?
    Ja, in bestimmten kleinen Betroffenenkreisen,
    das mag sein.
    Dennoch ist dieser Begriff offiziell verwendet,
    falsch, falsch.

    Kinder gehören nicht den Eltern, also kann man sie
    auch nicht klauen.

    Insofern ist der Spruch von Richard Moritz auf seinem
    Buchdeckel vom „Kinderklau“ falsch.

    Er hätte es wissen müssen. Jetzt kostet die Strafe
    vor Gericht genauso viel wie sein Buch bisher an
    Profit gebracht hat.

    Das nennt man in der Wissenschaft: Nullsummenspiel.

    Und kommen Sie nicht mit dem Heimkinderverband, das
    ist eine Witzveranstaltung.

    Und wenn, dann gibt es nur einen richtigen
    Heimkinderverband und da bin ich der Chef, wie es
    im Impressum steht.

    LOLLLLLLLLLLLLLLLL LOL !!!!!!

    Ich suche übrigens Ehren-Mitglieder. Ich
    stelle auch schöne Mitgliedsausweise aus. Wenn mir die
    Ehrenmitglieder nicht mehr passen, schmeiße ich sie
    einfach raus, bevorzugt Jugendamtsmitarbeiter. LOL.
    Als Begrüßungsgeschenk bekommt jeder eine kleine
    Flasche Rotwein, Spätburgunder von Aldi

    Sie haben einen Titel? Vielleicht „Staatsanwalt“ oder
    „Richter“? Dann melden Sie sich bei mir als
    Ehrenmitglied.
    Ich zahle hohe Schmiergelder ! 40 Euro käsch in the
    täsch und den Spätburgunder von ALDI Süd
    Sie kennen doch Aldi ?

    ( http://www.youtube.com/watch?v=tM2eMfs81DA )

    Mit freundlichen Grüßen

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Mein Vorgänger (Name anonymisiert, die Red.) scheint sich selbst schon in eine Spätburgunderflasche vertieft zu haben. Der Heimkinderverband ist nämlich wirklich gut. Auf dessen Homepage finden sich sehr viele interessante Tipps und Berichte!

    Miesmachen durch die unerreichende „Konkurrenz“ gilt also nicht.

    Abgesehen davon, klauen kann man auch, was einem anderen anvertraut worden ist. Und Kindern sind ihren Eltern anvertraut und – ihnen in Liebe verbunden. Wer dagegen vorgeht, ohne wirklich wichtigsten Grund (also nicht irgendein Firlefanz im üblichen Jugendamtsstil), der vergreift sich an den Kindern – und an deren Eltern in einem ungeheuerlichen Maß. Der handelt unmenschlich und abscheulich. Ein Dieb ist dagegen, (Name anonymisiert, die Red.), noch Gold!!

  • Der sogenannte Heimkinder „Verband“ ist überhaupt
    kein Verband. Von was sollte er denn „Verband“
    sein? Er ist auch kein eingetragender Verein.

    Die Verwendung des Begriff „Kinderklau“ ist
    unzulässig in der
    Nomenklatura der Gerichte, Jugendämter und
    Hochschulen.

    Wer diesen Begriff verwendet, der muss es sich gefallen
    lassen, dass man ihm vorwirft, er will dämonisieren
    wie z.B. im Dritten Reich man es mit den Juden getrieben
    hat.

    Ich bleibe weiter dabei. Der Begriff „Kinderklau“ ist
    eine Diffamierung und Dämonisierung der Jugendämter.
    Da kann man umgangsprachlich so machen, aber nicht
    in der Öffentlichkeit.
    Das geht zu weit.
    Man kann keine Kinder klauen, weil sie niemanden
    gehören außer sich selbst.

    Freundlichen Gruß

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Ich stimme Herrn Uwe Hahn zu. Der Begriff Kinderklau ist kein juristischer, sondern ein umgangssprachlicher. Der normale Sprachgebrauch von ganz normalen Bürgern. Denn es wird ja gar nicht von Diebstahl gesprochen, sondern von einem Entwenden. Dies mag man nun juristisch verharmlosend „Kindesentziehung“ nennen. Darauf kommt es aber nicht an. Dieser Begriff wird benutzt, um das Unrechtmäßige auszudrücken, wenn Kinder ohne jeden wirklichen Grund, der dazu auch nur annähernd berechtigen würde, ihren Eltern entzogen werden. Der Begriff will dieses Leid ausdrücken, das dabei über die betroffenen Menschen und Familien kommt. Dem wird er aber nicht einmal annähernd gerecht. Man müsste von brutaler Kinderverschleppung reden, um dies auch nur halbwegs sprachlich zu fassen. Ansonsten ist der Begriff politisch gemeint und will wachrütteln. Denn politisch liegt da eben etwas im Argen, wenn Jugendämtern eine fast uneingeschränkte Macht eingeräumt wird, diese dann aber in erheblichem Maße missbraucht werden kann und auch missbraucht wird, wie leider sehr viele Fälle von betroffenen Eltern und Kindern bundesweit, aber auch international zeigen. Natürlich hängt ein solcher Missbrauch auch von der jeweiligen Amtsführung ab. Ist diese intakt und integer, wird es so etwas nicht geben. Aber dies ist offenbar eben nicht immer der Fall, und genau da liegt das Problem, auf das Herr Hahn mit großer Zivilcourage aufmerksam machen will. Er setzt sich für die äußerst leidvoll Betroffenen ein. Daher ist der Begriff keine Dämonisierung, diese liegt einzig und allein im verkehrten Handeln mancher Behördenbediensteter, sondern Ausdruck dessen, was es eben leider in unserem Rechtsstaat Erschreckendes und Willkürliches gibt. Der Begriff spiegelt dies sogar nur im Ansatz wider. Er ist auch kein „Propaganda“-Begriff und hat mit Goebbels schon gar nichts zu tun. Goebbels wollte Böses. Der Begriff „Kinderlau“ macht dagegen auf einen äußerst bösen Missstand aufmerksam und will Gutes stiften. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. Der Begriff ist auch nicht polemisch, sondern sogar noch verharmlosend – gemessen an dem angerichteten, schmerzlichen Leid der Betroffenen. Schlimm ist entsprechend nicht der Begriff, sondern dass es solche brutalen Eingriffe in Eltern- und Kinderrechte und in die Seelen der Betroffenen, wozu auch oft genug noch weitere Verwandte ebenso wie Freunde und Bekannte gehören, überhaupt bei uns gibt. Denn das ist ein Skandal, und zwar ein echter und riesengroßer. Der Missbrauch jugendamtlicher Befugnisse zum Schaden der Menschen auf Kosten des Steuerzahlers ist ebenso wie das angerichtete Leid bei den Betroffenen eine Schande und zwar eine Riesenschande für unser ganzes Land!

    Diesen Missbrauch gilt es zu beenden und für dieses Ziel setzt sich Herr Hahn in – wie ich meine – bewundernswerter Weise ein. Bravo!

    Ob der Heimkinderverband nun sich philologisch oder juristisch-semantisch Verband oder nicht nennen darf, spielt eigentlich keine Rolle. Er ist gut und erfüllt als Stimme der Schwächsten in unserem Land eine wichtige Mission. Nur darauf kommt es an: auf das gute Ziel! Hier wie dort!

  • Zitat Anfang

    Der Termin zur Hauptverhandlung wegen Übler Nachrede zum
    Nachteil des Kreisjugendamtes findet am 27.11.2012 vor dem Amtsgericht Gelnhausen statt. Beginn 11.30 Uhr, die Verhandlung
    ist öffentlich

    Zitat Ende

    Quelle:
    Nr. 93, Hahn,

    Ich verweise auf meinen darüberstehenden Beitrag und
    kann jetzt schon sagen, dass in Gelnhausen wegen übler Nachrede
    zu Recht für das Jugendamt gewonnen wird.

    Die Art von Goebbels Hetze hat man hier rauszuhalten in der öffentlichen,
    ernsthaften Diskussion. Und die beginnt, wenn Leute beginnen
    unzulässige hetzerische Stilmittel sogar noch auf dem Klappentext
    eines Buches drucken lassen, womöglich dann über den Eigenverlag
    verkaufen wollen. Es lohnt nicht ein Buch zu lesen, wo im
    NPD-Stil gleich schon auf der ersten Seite gehetzt wird, dass
    es nur so kracht.

    Kaum jemand hat was dagegegen, wenn in Foren geschimpft und
    beleidigt wird, solange das im Forum verbleibt und sich in
    Grenzen hält. Ich bin ja auch flott mit dabei. Ich bin mir jedoch
    im Klaren, was ich riskiere und was auf mich gerichtlich
    zukommt. Ich provoziere sehr gerne, weil nur über eine Strafanzeige
    ich bei Gericht zu Wort komme.
    Direkt vor Gericht und Polizei habe ich mich noch nie daneben benommen, höchsten auf Flugblättern.
    Da habe ich schon Richter und Staatsanwälte hart angemacht.
    Doch ich, (Name anonymisiert, die Red.), hat vielelicht so eine Art Narrenfreiheit.
    Alle Insider wissen, ich bin ein sehr tragisches Opfer und wenn ich dann beleidige, dann mache ich das eben und hier und überall.
    Mich zu bestrafen, da hat selbst ein Kaiser sein Recht verloren.
    Ich bin genug bestraft worden durch das Leben.

    Zitat Anfang

    Ich versuche derzeit über meine Partei

    Zitat Ende

    In welcher Partei sind Sie denn? In der SPD. Von der sagte
    man schon in den 30igern,

    Wer hat uns verraten?
    Die Sozialdemokraten-
    Wer war bei jeder Schweinerei
    mit dabei?
    Die deutsche Volkspartei !

    Ach so, Sie kommen aus dem Osten ?
    Dann passt eher das hier

    Na klar, die Partei, die Partei, die Partei, die
    hat immer Recht:

    http://www.youtube.com/watch?v=7MRp9b4MUxA

    Wir brauchen eine soziale Revolution und keine Märchenerzähler

    bei ca. 4:40

    Kinder können nicht geklaut werden, da sie niemanden
    gehören.

    Zitat Anfang

    Jugendamt des Main-Kinzig-Kreis (MKK) die Konsequenzen ziehen und dafür ins Gefängnis gehen! Mi

    Zitat Ende

    Reden Sie nicht rum. Für solch einen Blödsinn, geht bei uns
    keiner in der Knast. Entschuldigen Sie sich für diesen
    Blödsinn und dann ist es gut mit ein paar Sozialstunden.
    Sie müssen dann vielleicht einige Stunden am Wochenende, die Straße
    kehren und das ist ja keine Schande.
    So leicht werden Sie hier nicht zum Märtyrer. Da müssen Sie schon
    war mehr bringen !

    Vielleicht bin ich in Gelnhausen dabei mit einer Flugblattaktion.

    Mit freundlichem Gruß

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • « hochrangiger Beamte » Erich Pipa lässt wissen, dass er für ein Gespräch mit mir nicht zur Verfügung steht!
    Begründet wird es vom Rechtsamt des Main-Kinzig-Kreis (MKK), dass ich kein Verfahrensbeteiligter wäre. (§ 13 SGB X)
    Darauf kommt es aber nicht an, denn politisch liegt da etwas im Argen, wenn das Jugendamt des MKK eine fast uneingeschränkte Macht eingeräumt wird, diese dann aber mit erheblichen Maßen missbraucht. Darüber wollte ich mit dem « hochrangiger Beamte » Erich Pipa sprechen.
    Da mir diese verwehrt wird, werde ich diesen Sachverhalt vor dem Amtsgericht erörtern und auch weiterhin über die Arbeitspraxis des Kreisjugendamtes berichten und ggf. Kritik üben.

    Die Hauptverhandlung in der Strafsache wegen Übler Nachrede zum Nachteil des Kreisjugendamtes findet am 27.11.2012 um 11.30 Uhr vor dem Amtsgericht Gelnhausen statt.

    PS: @(Name anonymisiert, die Red.)
    Zitat: „Ich provoziere sehr gerne, weil nur über eine Strafanzeige
    ich bei Gericht zu Wort komme.“

    Seit zwei Jahren kämpfe ich darum zu Wort zu kommen, man hörte mich einfach nicht an, nun habe ich endlich das Recht gehört zu werden!

  • Zitat Anfang

    Zu Punkt 2 am 9. August 2010
    Am 30.07.2010 schlug das Kreisjugendamt Gelnhausen in meinem Heimatort Bad Orb zu und trennte einen 4-jährigen Jungen gewaltsam von seiner Mutter.
    Ernst Elmar Bergmann,
    Familienrichter:
    „Solche Aktionen morgens um halb sechs, alle aus dem Bett zu klingeln und rumschreien, das macht sowohl für die Eltern als auch für die Kinder eine Erfahrung aus, die nie mehr, nie nie mehr aufzuarbeiten sind.“
    Das ist eine Schande für einen Rechtsstaat und erinnert an die schlimmste Zeit der deutschen Geschichte!
    Uwe Hahn, Bad Orb

    Zitat Ende

    Da hat der Familienrichter recht und jeder Rechtsanwalt der hier
    dann noch das Verhalten des JA unterstützt, sollte sich mal fragen, ob es nicht besser wäre für ihn im Schlachthof als Kopfschlächter
    zu arbeiten.

    Sie haben es gemacht wie die Nazis im Dritten Reich und den
    Juden. Jemanden um 6 Uhr in der Früh aus dem Bett zu schwellen,
    ist faschistoid, kriminell und asozial und in jedem Falle gegen
    die Kinderrechtskonvention der UN.

    Meiner Meinung nach beweisen viele Rechtsanwälte ( oben genannte
    natürlich ausgenommen, LOL ),
    dass sie alles verteidigen, Hauptsache der Rubel rollt.
    Sie würden sogar Ahriman und den Scheitan verteidigen, wenn
    sie es könnten. Sie beten den Gotte Mammon an und legen sich
    mit den Huren Babylons zum Schlafen.

    Rechtsanwälte gehören meiner Meinung nach zu jener Berufsgruppe, wo sich die meisten Psychopathen und Soziopathen aufhalten. Das ist bekannt.
    Im Volksmund heißen sie zumeist:

    „Rechtsverdreher und Winkeladvokaten“.

    Die schlimmste Sorte finden wir bei den sogenannten
    Fachanwälten für Familienrecht.

    Man recherchiere mal, wie diese sich im Dritten Reich verhalten
    haben. Mit der Ausnahme der jüdischen REchtsanwälte, bestand
    die Masse der Rechtsanwälte damals aus Nazis, Hochkriminellen
    und Asozialen. Kurz also: Eine korrupte Drecksbande von
    geldgierigen schleimigen geistig und seelisch vermüllten Bodenkriechgesindel. Amen.

    Sie bekämpften sogar ihre Kollegen, die jüdischen Rechtsanwälte,
    also jene, denen man nachsagen kann, dass sie zu der Minderheit
    anständig arbeitender Rechtsanwälte gehörte.
    Ungaublich, wie man mit den jüdischen Kollegen umging.

    Als weiterführende Literatur kann empfohlen werden: Klaus Luig: „…weil er nicht arischer Abstammung ist“. Jüdi­sche Juristen in Köln während der NS-Zeit. Herausgegeben von der Rechtsanwaltskammer Köln. Verlag Dr. Otto Schmidt, 428 Seiten, 29,80 Euro.

    Man belese und informiere sich.

    Mit freundlichsten Gruß

    (Name anonymisiert, die Red.), Han-Chinese – und nicht korrupt.

  • @ herrn uwe hahn. wie ist denn die verhandlung verlaufen? ich wollte ja eigentlich auch kommen, aber leider sind meine finanzen eingeschränkt. und so habe ich darauf gehofft, dass sie ihrer fan-gemeinde innerhalb eines monats vom ergebnis der verhandlung berichten. bestimmt wird diese seite auch vom gegner überwacht. aber der gegner soll wissen, das auch er beobachtet wird, damit er nicht noch dreister zu schlägt. ich bin auf der heppenheimer und künzelsauer (baden-württemberg) seite aktiv. es wundert mich, dass im fall der zwillinge noch niemand darüber spekuliert hat, ob das jugendamt und andere neider! der indischen lehrerin/erzieherin! später die witwenrente nicht gönnen? der herr w. machte im video einen rüstigen eindruck und ich halte ihn für einen tollen vater und die indische ehefrau, die angeblich nicht ausreichend deutsch spricht, war im video sehr gut zu verstehen! das alter von herrn w. dürfte eigentlich kein hindernis sein, da die mutter seit über 2 jahren! gesund ist.

  • der fall nina veronika weber, geboren am 27.12.2007 ist im internet sehr gut dokumentiert! man kann viel über das ’system‘ lernen. der herr michael mosuch ist journalist und hat hervorragend recherchiert! der fall begann in stuttgart,… aber googln sie doch bitte selbst! sie werden viel lernen, wenn sie wollen. ich empfehle ihnen sehr die beiträge des journalisten michael mosuch zu lesen. nina veronika wurde ihren eltern ‚deutsch-legal‘ weggeschnappt. eine sachlich ungerechtfertigte und somit rechtswidrige kindeswegnahme!

  • nachdem ich mein abitur in der tasche hatte, überlegte ich kurz psychologie zu studieren, um menschen zu helfen! heutzutage gibt es psychologen die ‚verhelfen‘ ihren patienten/’kunden‘ zu einem ‚beschissenen‘ leben. erziehungsfähigkeit ist nicht! meßbar und es ist unglaublich wie steuergelder an unfähige psychologen verschwendet werden. psychologie birgt ein hohes mißbrauchs-potential in sich. ich berufe mich hier auf die aussagen des psychologen jürgen fuchs. auch ein ‚marteo meo‘-training? scheint so ein mißbrauchs-potential zu haben.

  • Hallo Uwe,
    Du kannst auch im Forum ( Schaltfläche oben in der Menüleiste) dieser Seite Doku hochladen und die dann hier in der Kommentarfunktion der Seite verlinken. Dann können auch Menschen darauf zugreifen, die keine FB-User sind.

    Gruß……….F. Mahler

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MAIN-KINZIG KREIS – 02.03.2016 – Nur noch Tränen und ein Foto
    Jessica und Sascha Krohe aus Ostheim wissen immer noch nicht, wohin das Jugendamt ihre drei Monate alte Tochter Leonie verbracht hat, nachdem es sie dem Ehepaar am 21. Januar mit Polizeibegleitung weggenommen hatte. Begründung: Akute Gefährdung des Kindeswohls.

    Die Eltern sind verzweifelt. „Es gibt doch ganz andere, neue Lebensumstände. Wir sind weder alkohol-, noch drogenabhängig“, versichert der 37 Jahre alte Vater, Kfz-Meister und Rettungsassistent. weiterlesen…

    Quelle: fr-online.de – 09.02.2015 – von Jochen Dietz

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.