Jugendämter Rheinland-Pfalz

Neustadt an der Weinstraße Jugendamt

Rheinland-Pfalz Jugendämter
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Leitung
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Beratungsstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche, Trennungs-, Scheidungsberatung
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Landschreibereistraße 6
67433 Neustadt
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J ugendamt Neustadt
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67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Telefon: 06321 / 855-667

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67454 Haßloch
Telefon: 06324 / 981-602
Fax: 06342 / 935-301
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Jugendarbeit
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Jugendhilfe
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Telefon: 06321 / 855-633
E-Mail: Andreas.Rabelt@stadt-nw.de

Jugendhilfeplanung
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67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 / 855-260
Fax: 06321 / 855-353

15 Kommentare

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  • Noch eine Sache möchte ich mir hier von er Seele schreiben:

    Nur weil eine Familie trotz Arbeit mit wenig Geld auskommen muss bedeutet das noch lange nicht, dass es den Kindern, die dort leben nicht gut geht oder das sie unglücklich sind. Auch ist dies kein Grund, die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld zu holen und sie zu entwurzeln, den so vernichtet man nicht nur ihre Seelen, sondern auch das Vertrauen der Kinder, das sie in diese Welt setzen.

    • Liebe Annalena, vielen Menschen, die in Heimen leben mussten, erging es so wie Ihnen.

      Da arbeitete keine „Schutzbehörde“, wie sich das Jugendamt ja fälschlicherweise nennt, sondern eine Familienzerstörungsbehörde, die allein aus wirtschaftlichen, in nichts aus sozialpädagogischen Gründen, ein Netzwerk bildet und sich dessen bedient, um möglichst viele Kinder in Heimen unterzubringen.

      Ein Mittel, da schneller erfolgreich sein zu können, ist heute der „Kindeswille“, der aber nur dann bedeutsam ist, wenn die Ziele des Jugendamtes mit den vorgegebenen des Kindes übereinstimmen.

      Es gibt sie nämlich, die Jugendlichen, die die längste Zeit ihres Lebens in ihrer Familie verbracht haben, ohne dass sie dort einen Mangel erlitten hätten, ohne dass irgendjemandem aufgefallen wäre, dass sie angeblich in ihrer Familie seelisch und körperlich misshandelt worden wären und die sich als sog. Selbstmelder von diesem Jugendamt in Obhut nehmen lassen.

      Warum sie das taten und ohne stichhaltige Gefährdungsmeldung durch das „Fachteam“ des Jugendamtes in einem Heim ihre Wohnung nahmen, bleibt unhinterfragt.Die Jugendlichen wissen, was Sozialarbeiter, Jugendämter, von ihnen hören wollen. Die Familie kennt jedoch die Gründe, warum sich das Kind von seiner Familie abwandte:
      Konsumorientiert und von falschen Freunden beeinflusst, gab es vor seiner Selbstmeldung an, im Heim gäbe es mehr Taschengeld und Kleidergeld. Auch würden
      Events dort geboten – Ferienaufenthalte, etc. etc. Tatsächlich bekommen Kinder nur dann Taschengeld, wenn die Eltern dieses Geld für ihre Kinder erübrigen können.
      Kleider werden angeschafft, so wie sie benötigt werden, wahrscheinlich sogar in besserer Qualität und sonstigen Standards, als das vom Heim-Kleidergeld der Fall ist.
      Kinder aus Familien, die „Hartz-IV“ benötigen, müssen mit diesen dürftigen Regelsätzen auskommen, bekommen weder Taschen- noch Kleidergeld, dürfen auch nicht vor 25 Jahren aus der Familienwohnung ausziehen.
      Heimkinder erhalten dagegen eine Ungleich-Behandlung, eine Sonderbehandlung.
      Weswegen eigentlich?
      Es gibt nun so viele unbegleitete Flüchtlinge – könnte man nicht mit diesen die Heime füllen, wenn diese doch ihre Daseinsberechtigung reklamieren, die Not groß ist und es Familien gibt, die gerne hätten, dass ihre Kinder bei ihnen, anstatt in Heimen lebten?

      Zuhause hatte das genannte Kind gehofft, dass das, was es diesem Jugendamt vortragen würde, wahr werden könnte:
      Eine nicht aufgeräumte Schreibtischschublade und die Aufforderung seiner Mutter,
      endlich die ohnehin großzügig gehandhabten Regeln einzuhalten, wenigstens nach Wochen etwas Ordnung im Zimmer zu schaffen, veranlassten den Jugendlichen, seine Mutter erst wüst zu beschimpfen, dann gegen Gegenstände und auch sie zu treten, um zu provozieren, dass sich die Mutter wehren würde – was sie nicht tat.
      Die Mutter räumte schließlich auf, wurde weder verbal noch körperlich gewalttätig,
      wie das Kind bei diesem Jugendamtsmitarbeiter dann lügnerisch vortrug. Aber ein
      solches Kind findet offene Ohren bei diesem Jugendamtsmitarbeiter, der nichts kann als projizieren. Von Fachlichkeit, Empathie, persönlicher Integrität finden einige keine Spur bei diesem Mann, der selbstgerecht und selbstherrlich in diesem Jugendamt festklebt, ohne dass die betroffenen Familien Aussicht hätten, dessen
      Falschangaben, Beleidigungen, Demütigungen – nicht einmal vor den Gerichten – zu entkommen.

      Mittlerweile ist die „Helferindustrie“ in Deutschland die einzige expandierende:
      Jährlich gibt es über 40 000 Herausnahmen von Kindern aus ihren Familien.
      Gut ein Viertel dieser Kinder verbleiben dauerhaft bis zur Volljährigkeit in den Heimen. Aber auch danach entlässt der Staat diese Kinder nicht aus seinem „Betreuerkreis“, die alle ihre Jobs, ihr Auskommen dadurch haben, dass es diese
      entwurzelten Kinder gibt.
      Dieses Jugendamt Neustadt tat z.B. nichts Schützendes, als ein Kind über Schläge und sexuelle Übergriffigkeit eines Erziehers klagte, sondern wollte das Kind nur veranlassen über diesen Erzieher seine Wahrheiten nicht weiter zu verbreiten. Das Kind widersetzte sich aus eigenem Willen.
      Da musste es entfernt werden. Es kam später, traumatisiert, in einem anderen Heim unter. Dort erzählte es nach einiger Zeit Ähnliches wie Sie:
      Die Erzieher tranken Kaffee, während Heimkinder einander missbrauchten.
      Die Nachfrage der Mutter beim Heim, was dieses zu den Beschreibungen des Kindes zu sagen hätte, blieb unbeantwortet. Das Jugendamt fand sich dazu bereit, diesen Skandal zu verheimlichen. Schwieg zu allem, aber tat alles, um die Mutter des Kindes in Misskredit zu bringen.

      Doch – es gab eine Antwort: Das Kind musste wieder entfernt werden. Die Schutzbehörde kramte einen über viele Jahre mit einem Umgangsausschluss belegten Vater hervor, inszenierte Umgänge des Kindes mit diesem hinter dem Rücken der Mutter, so dass sich das Kind schließlich wünschte, beim Vater zu leben.
      Die Mutter stimmte schweren Herzens zu, nachdem man ihr jede Möglichkeit genommen hatte, an der Erziehung ihres Kindes mitzuwirken. Der Vater schob das Kind jedoch schnell ab – in ein Heim, in dem es nach seinen angeblichen Aussagen jetzt für immer leben möchte. Dort hat es alle Freiheiten – es durfte Rauschgift konsumieren und „bunkern“, es durfte den Kontakt zur Mutter und dann auch dem Vater abbrechen, ohne die Gründe hierfür nennen zu müssen.
      Das Gericht fand es wohl toll, als das Kind dort verkündete, dass es „keine Mutter habe“…
      Kein Jugendamt intervenierte, erklärte diesem Kind, dass eine gesunde Entwicklung
      ohne jede Familienbindung und – unterstützung nicht gelingen kann.
      Nun bekommt die Mutter noch nicht einmal mehr irgendeine Auskunft über die Lebensumstände ihres Kindes, obwohl ein gesetzlicher Anspruch besteht.
      Das deswegen angerufene Gericht schweigt. Das hiesige Familiengericht ist nur ausführendes Organ bei der Familienzerstörung auf Grund der völlig zu Unrecht angenommenen Fachlichkeit dieser Behörde, die nach alter Tradition immer Eingriffs- und nicht Schutzbehörde oder Dienstleistungsbehörde für Familien –
      geblieben ist.
      Im Falle des in Obhut genommenen, seinerzeit und seit zwei Jahren fehlgeleiteten Jugendlichen, ist dieser nun so weit, dass er seiner Mutter über das Gericht schrieb, er werde bestimmen, ob und wann er mit ihr und dem Vater Kontakt aufnehmen werde. Er habe bei seiner Mutter nie Freude und Spaß gehabt, jetzt aber im Heim.
      Das Heim, der Freudebereiter und Bespaßer!
      Sie werden da etwas anderes berichten können.

      Normal Vernunftbegabte können sich nicht vorstellen, was der Jugendliche plappert und seine Schutzbehörde behauptet – weder, dass ein Kind in Deutschland nach Belieben und ohne belastbare Begründung seine Eltern aussuchen bzw. auf den Müll werfen darf, noch dass es seine ungeheuerlichen Fehlwahrnehmungen mit Hilfe eines Jugendamtes unhinterfragt zu Wahrheiten erheben darf.
      Im Neustadter Jugendamt ist es aber so.

      Derselbe Jugendamtsmitarbeiter, der dem Gericht mitteilte, dass sich die Mutter wegen Umgang mit diesem Selbstmelder nicht hilfesuchend an ihn gewandt habe,
      ist nicht einmal in der Lage, die Mutter auf der Straße zu grüßen. Er geht grimassierend vorbei.
      Wie und warum sollte eine Mutter ein solches Jugendamt um Unterstützung bei irgendetwas noch bitten, das konsumsüchtige und verleumderische Jugendliche so instruiert, dass diese den „eigenen Willen“ in solch übler Weise kundtun und dabei jede Unterstützung finden durch Erzieher –
      Jugendamt, Amtsvormund, Gerichte und Kirche?
      Wie kann man ein solches Jugendamt, das eine Familie gegen die Grundrechte
      aus der Erziehungs- und Betreuungspflicht hinausdrängte, als Ansprechpartner noch wahrnehmen, damit ein irrgeleitetes Kind zum Umgang mit der Mutter bewegt werden könnte? Ein Jugendamt, dass eine Schule sogar angewiesen hat, „jeden Kontakt der Mutter mit dem Kind zu verhindern.“
      Wie absurd!
      Die Kinder wurden von diesem Jugendamt von Anfang aufgegeben, indem sie ihren Familien entzogen wurden, um ihre Heime auf Kosten der Steuerzahler zu füllen.
      Es wirkt wie ein Fluch, in den Bannkreis dieser Stadt, diesen Behörden und Gerichten, als Familie geraten zu sein.
      Erwachsene lernen, mit dem Übel zu leben.
      Kinder, die sich erst zu freien, selbstbestimmten Menschen entwickeln sollen,- sie sind ja „Kinder“ im juristischen Sinne, bis sie volljährig sind – können eine solche Entwicklung
      in Heimen nicht nehmen.
      Später, beim Jobcenter etc. werden sie erleben müssen,
      dass dem Lebensschicksal Familie in Neustadt zu leicht zu entkommen war, es dann zu spät ist, die gekappten Familienbindungen wieder zu knüpfen.

      Das Jugendamt Neustadt tritt gegen Eltern und Kinder an, obwohl es seine zentrale Aufgabe darin zu sehen hätte, Familien zu erhalten, zu unterstützen, zu beraten.
      Das unendliche Leid, das dieses Jugendamt den Familien – Eltern wie Kindern -, zufügt, ist unbeschreiblich.

      Liebe Annalena, Ihre obigen Zeilen zeugen davon, dass Ihnen trotz allem dieses Jugendamt Neustadt nicht in der Weise schaden konnte, wie die „sozialpädagogische“ Fachlichkeit es vorhatte.
      Alles Gute für Sie!

  • Hallo Nonna,
    das Buch 8.1 was du geschrieben hast habe ich eben gelesen. Du und Annalena habt
    nicht unrecht. Aber so ist der Lauf des Lebens und das Geschäft mit Kindern. Jedes
    Jugendamt beschäftigt bis zu 3 Personen die nicht gesund sind. Man kann diese Krankheit auch schlecht beschreiben. Diese Personen sind besessen Familien zu zerstören und damit Geld zu machen. Aber was ist das für eine Krankheit die bei denen im Gehirn sitzt.

    Unser Jugendamt Montabaur beschäftigt auch solche Personen die nicht gesund sind. Ich kenne auch das Privatleben vieler Beschäftigten beim Jugendamt Montabaur. Darüber möchte ich besser noch nichts schreiben.

    Gruß

    • „Das Jugendamt gewährt Schutz, gibt Beratung und Hilfe, fördert und unterstützt“.
      Das Jugendamt Neustadt jedoch missversteht, konterkariert, pervertiert bekanntermaßen in einigen Fällen diese Begriffe,
      wie überprüft werden könnte, würden sich die „Zuständigen“ dafür interessieren und Abhilfe schaffen wollen.
      Niemand interessiert sich aber, niemand möchte etwas zum Positiven verändern.

      Da würde es also nichts helfen, evtl. Schlupflöcher in den Gesetzen zu schließen, Standards festzulegen, noch so viele Dienstanweisungen
      zu verfassen oder z.B. Frau Jäckel damit zu beschäftigen,
      die unvorstellbaren Fehlleistungen des beschriebenen Jugendamtsmitarbeiters publik zu machen.

      Dienstaufssichtsbeschwerden gegen diesen Mitarbeiter bzw. das Jugendamt Neustadt als Ganzes werden – wie auch anderswo – für den Papierschredder
      produziert. Bitten, einen anderen Sachbearbeiter zur Verfügung zu stellen, sind selbstverständlich unbeachtlich. Der Deeskalation keine Chance in Neustadt.

      Überhaupt ist das Missachten der Eltern, besonders der Mütter,
      in Neustadt Usus. Das Jugendamt wird dabei tatkräftig vom Familiengericht und
      dem Verwaltungsgericht unterstützt. Man kann auch sagen, das Familiengericht mit seinen zwei Richtern ist der verlängerte Arm des Jugendamtes Neustadt. Denn zumindest ein Richter dort wartet nur auf den Zuruf des Jugendamtsmitarbeiters, damit er in dessen Sinn „beschließt“.
      Eigenen sozialpädagogischen Sachverstand hat er nicht. Er bedient sich der Hilfe von Sachverständigen, (die den Namen nicht mehr verdienen) und setzt die Fachlichkeit dieses Jugendamtes Neustadt einfach und nicht hinterfragt voraus., um nicht selbst und verantwortlich entscheiden zu müssen. „Normale“ Vernunft und etwas Empathie würden aber schon ausreichen, um die für eine Sorgerechtsentziehung notwendigen und eingehenden Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung selbst und als Richter treffen zu können.

      Da war z.B. auch ein Jugendhilfeausschussmitglied in einer eng mit Neustadt verbundenen Stadt ehrenamtliche Richterin am VG Neustadt…

      Die konfessionellen Familienberatungsstellen der Stadt stellen
      Gutachter fürs Familiengericht und sitzen zusammen im Jugendhilfeausschuss der Stadt und schanzen sich die Aufträge zu. Das Kindeswohl, obwohl in aller Munde,
      ist nichts.

      Wer da meint, irgendjemand in diesen „Bünden“ würde sich für
      das Kindeswohl und die Familien einsetzen, der irrt gewaltig.

      Eine der Stellen sagte deutlich, dass seine Vermittlungsbemühungen
      vergeblich seien; denn der entsprechende Sachbearbeiter beim Jugendamt sei niemals zu erreichen, er ließe sich auch verleugnen etc… Man konnte nicht miteinander…

      Dieser beim Jugendamt Neustadt tätige Mitarbeiter verfügt nicht über die fachliche und menschliche Kompetenz, die es zuließe, ihn über das Wohl und Wehe von Familie entscheiden lassen zu dürfen:

      Er prüft Anträge nicht und gewährt die Hilfeart seines Beliebens.
      Er schreit Mütter an und droht ihnen mit Sorgeentzug, wenn sie nicht unterschreiben, nicht still schweigen, mitarbeiten möchten etc.
      Er äußert sich nicht zu Missbrauchsvorwürfen eines Kindes gegenüber einem Erzieher in einer „freien“ Jugendhilfeeinrichtung,
      unternimmt nichts zum Schutz des Kindes, sondern lässt es ohne jede Vorbereitung, ohne Entwicklung einer Zukunftsperspektive, aus der Einrichtung hinauswerfen.
      Er intervenierte nicht, als eine weitere Jugendhilfeeinrichtung ein Kind deswegen hinauswerfen wollte, da es hatte verlauten lassen,
      dass Heimkinder einander sexuell missbrauchten, während die Erzieher im Garten Kaffee tranken, die Einrichtung verdreckt sei und dort Drogen missbraucht würden.
      Er hat dieses traumatisierte Kind dann, da die Mutter es aus beruflichen Gründen nicht so kurzfristig in ihren Haushalt hatte reintegrieren können und sie beim Jugendamt als erziehungsunfähig galt, zu seinem Vater, der bis dahin unverändert mit einem langjährigen Umgangsausschluss belegt war, vor Maßnahmeende in dessen Haushalt entlassen lassen.

      Dann gab er diesem Vater, der dem Kind nie ein Vater gewesen war,
      den Auftrag, Antrag auf Alleinsorge beim Familiengericht für dieses Kind zu stellen.
      Begründung sollte sein: Die Mutter sei erziehungsunfähig und er wolle diesen „fähigen“ Vater gegen eine dumme, nicht kooperationswillige Mutter als Ansprechpartner austauschen.

      So gesagt, so getan. „Natürlich“ stand die Familienrichterin für die Verwirklichung der Jugendamtspläne willenlos zur Verfügung. Eine Kindeswohlgefährdung ließ sich
      aber nicht konstruieren, wie das aber bei einem weiteren Kind dieser Mutter später gelang.

      Der „treusorgende“ Vater verbrachte das Kind wiederum in eine sog. Jugendhilfeeinrichtung – ohne dass er antragsberechtigt gewesen wäre, ohne die Mitarbeit und Zustimmung der Mutter, ohne dass ein Hilfeplan vorgelegen hätte oder heute vorliegt.
      Die rechtswidrige Belegung einer „gemeinnützigen“ Jugendhilfeeinrichtung dauert dennoch bis heute an.
      Das Kind wurde in dieser Einrichtung straffällig. Es durfte dort Drogen konsumieren und in seinem Zimmer aufbewahren. Es wurde vom Jugendschöffengericht verwarnt.
      Die Jugendgerichtshilfe der Stadt Neustadt, angesiedelt beim Jugendamt selbstverständlich, hatte für Niederschlagung des Verfahrens plädiert. Der Jugendliche wurde weder präventiv noch überhaupt wegen der in der Einrichtung aufgetretenen Problematik behandelt. Er ist längst aufgegeben von dieser „Schutzbehörde“ Neustadt.

      Dieses Jugendamt missachtete in gröblichster Weise seinen Schutzauftrag.
      Seit kurzer Zeit wird wegen Kindesentzug staatsanwaltlich ermittelt – gegen die Einrichtung, nicht den Auftraggeber Jugendamt selbstverständlich.

      Was da bezweckt wird, kann nur erahnt werden. Denn der Kindesentzug wurde von der Mutter bereits vor zwei Jahren beanzeigt und nichts tat sich.

      Das Verwaltungsgericht führte aus, dass die Belegung der Jugendhilfeeinrichtung zwar rechtswidrig sei, aber für die Mutter müsse anderes Recht her. Denn die hätte wider „Treu und Glauben“ gehandelt. Welch ein Begriff in diesem Zusammenhang! Man selbst handelt nicht entsprechend Treu und Glauben, verhöhnt und beleidigt eine Mutter über Jahre hinweg, faselt bei ihr – und nie bei dem Vater – von Treu und Glauben, belässt dieses nun delinquente Kind bis heute in einer „Schutzeinrichtung“, die gar nicht schützt, sondern für Geld schädigt.

      Ein OVG ist seit Monaten mit der Sache befasst, schweigt aber.
      Es schweigen die sachlich und örtlich zuständigen Jugendämter.
      Niemand gibt der Mutter Auskunft über die Lebensverhältnisse dieses Jugendlichen, trotz gesetzlicher Maßgabe, der unaufhaltsam seinem völligen Niedergang entgegenlebt. Das örtliche Jugendamt sagte dazu, man käme an den Jugendlichen nicht heran – „Gesetze und pädagogische Konzepte hin oder her“. Eine sozialpädagogische Bankrotterklärung. Was kann dieses Jugendamt besser als die Eltern?
      Doch wen stört’s?

      Es herrscht eben Anarchie im Jugendamt Neustadt. Das „Hambacher Manifest“ (1832) hin oder her.

  • Also, ein Buch ist das noch nicht, was da über das Jugendamt Neustadt an der Weinstraße geschrieben wurde. Kann aber noch werden.

    Jedenfalls haben dort die Verfehlungen zweier Jugendamtsmitarbeiter, sog. Sozialpädagogen, einen so großen Umfang angenommen, dass es an der Zeit wäre,
    im dortigen Jugendamt einmal zu kontrollieren, aufzuräumen, neu zu besetzen.

    Ob das Verhalten der so blindwütig vorgehenden Mitarbeiter dort schon Krankheitswert hat oder ob es noch etwas zu Therapieren gäbe, müssten zertifizierte
    Psychologen oder gar Psychiater feststellen.
    Klar ist jedenfalls, dass diese ihre persönliche und seelische Beschaffenheit so in jeden Fall einbringen, als stünden sie in einem völlig ungeklärten Verhältnis zu sich selbst, ihrer eigenen seelischen Verfassung, ihrer aktuellen Lage. Sie würden sonst nicht so kopf- und seelenlos gegen Familien agieren.

    Nicht umsonst gibt es Bücher über die Problematik des Helfersyndroms. Wichtigste Beschaffenheit des Helfersyndroms ist nämlich, dass das Helfen als Abwehr anderer Beziehungsformen und Gefühle durch diese „professionellen Helfer“ eingesetzt wird.

    Dieser hier beschriebene, besonders negativ aktive Jugendamtsmitarbeiter sieht also die Not und das Leid anderer nicht, wehrt sogar Gesetze ab, die seinen Verstand und sein Gefühl aktivieren müssten und nennt dies perverserweise „Helfen“.

    Er erscheint bzw. er ist ebenso, wie die von Ihnen genannten Leute in Montabaur.
    Selbst wenn man deren Biographie und Lebensführung beschreiben würde –
    es nützte nichts. Denn in den Stellen, Ämtern, Gerichten, denen man sein Leid klagen bzw. bei denen man „Rechtsmittel“ einlegen könnte, sitzen dieselben Menschen derselben seelischen Beschaffenheit wie in den Jugendämtern.

    Die sind so gut vernetzt, verstehen einander blind, bilden Seilschaften. Sie sind allesamt korrupt, so dass sonst wirksame moralische Grundsätze und bisher gültige gesellschaftliche Normen keine Wirkung bzw. Bedeutung mehr haben – selbst für die Gerichte nicht.

    Wir als Eltern sind einem Jugendamt, dieser eiskalten Eingriffsbehörde,
    hilflos ausgeliefert. Wer sollte, wollte, könnte daran etwas verändern?

    • Nonna,

      wer sagt, das wir den Jugendämter hilflos ausgeliefert sind. Es gibt immer einen Weg. Wir müssen die nur mit den eigenen Waffen schlagen. Außerdem gibt es Strafrechtler denen ist es egal welcher Jugendamtsmitarbeiter mit wem auf dem Golfplatz steht und wer wem ein falsches Gutachten gegen eine andere Gegenleistung erstellt hat.

      Warum bist du so entäuscht?

      • Beobachter,

        dann sagen Sie mal, wie das gehen soll und wo diese unabhängigen Strafrechtler sitzen sollen.

        Jedenfalls gibt es hier in Neustadt niemanden, der sich eine vom Mainstream abweichende Meinung erlauben kann.

        Anzeigen werden grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaften (KL,FT,..) abgebügelt und engagierte integre Anwälte kann es hier nicht geben – jedenfalls habe ich noch keine getroffen.

        Die Richter bei Amtsgericht und Verwaltungsgericht, resp. OLG und OVG stellen einfach ihre Ohren auf Durchzug, arbeiten z.T. direkt mit den Verwaltungen zusammen. Ein Bürger ist für die was?

        Wer hier in der Pfalz einmal definiert worden ist, z.B. als „unbotmäßig“, „uneinsichtig“ und „querulatorisch“ hat für immer verloren.

        In der Verwaltung läuft zwar einiges schief, was aber niemanden interessiert. Schließlich ist hier doch jeder mit jedem irgendwie verbandelt, jeder jedem etwas schuldig, so dass man gemeinsam
        alles „glatt“ macht.
        Sarkasmus pur, dass Sie fragen, weshalb man enttäuscht sei.
        Wobei „Enttäuschung“ eigentlich noch nicht einmal den Kern trifft.

  • Nonna,

    wir, das heißt, meine Frau und meine Kinder hatten nie Probleme mit dem Jugendamt.

    Erst als ich etwas sehr schlimmes beobachtet habe was dieses Jugendamt anderen Kindern und Eltern angetan haben, wollte mich die gefährlichste Mitarbeiterin im Jugendamt Montabaur in den Suizid treiben.

    Ein Strafrechtler darf natürlich nicht aus dem Bundesland sein wo sich das Jugendamt befindet. Es sei denn, du hast sehr viel Geld. Aber dann hättest du auch keine Probleme mit dem Jugendamt. Gegen ein Jugendamt hat man kaum eine Chance, aber gegen die Mitarbeiter. Auch diese Menschen haben eine Psyche die man genau so zerstören kann wie die es mit unserer Psyche machen oder vorhaben zu machen.

    MfG

  • Auch im beschriebenen Fall gab es keine Probleme mit einem Jugendamt, d.h., es wurde hingenommen, dass ein Elternteil dort parteiisch als total positiv gesehen wurde,
    der andere nicht.
    Der Alleinerziehende wandte sich dann leider im dringenden Fall an dieses Jugendamt – es gibt ja keine andere Anlaufstelle, wenn Eingliederungshilfe für ein Kind beantragt werden muss –
    und das Unheil nahm seinen Lauf. Ein Kind wurde dann von diesem Jugendamt nachhaltig durch Nicht-Fachlichkeit und mangelnde Empathie geschädigt, indem man den allein Sorgeberechtigten „austauschen“ wollte gegen den genehmen Elternteil.

    Das ist letztendlich gelungen durch dieses Jugendamt im Verein mit seinem Verwaltungsgericht in derselben Stadt und dem OVG in Koblenz. Aussicht auf Erfolg bei eindeutiger Gesetzeslage hat dieses Obergericht von Anfang an nicht gesehen und dies nach vielen Monaten des Schweigens durch seinen jetzt eingegangenen Beschluss.
    Zugrunde liegt diesem Skandal, dass das genannte Jugendamt durch seinen Mitarbeiter das Familiengericht völlig tatsachenfremd informierte. In Deutschland
    bezieht sich ein Familiengericht immer nur auf das Jugendamt, das ihm „zuarbeiten“ muss, so sagt das Gesetz.
    Wie das verstanden wird, erkennt man unschwer: Das fachunkundige Gericht entscheidet, Kinder aus ihren Familien zu entfernen, koste es, was es wolle.
    Die deutsche Justiz folgt zumindest in diesem Fall der Parole, dass den Eltern das Grundrecht auf Erziehung ihrer Kinder nicht zusteht, bzw. es ihnen entzogen werden muss.

    Rat: Sich niemals im Konflikt- oder Notfall an ein Jugendamt wenden!

    Anwälte in einem anderen Bundesland helfen da auch nicht, wie Beobachter meint.
    Im Zeitalter der elektronischen Datenübermittlung „kennt“ man sich doch. Es ist zudem auch dort bekannt, dass man einem Jugendamt nicht beikommt. Dieses agiert unkontrolliert und unkontrollierbar.

    Besonders mutigen Anwälten muss da auch bald die Luft ausgehen, zumal zumeist Verfahrenskostenhilfe notwendig wäre, die jedoch zu oft mit der Formel: „Keine Aussicht auf Erfolg“ verweigert wird. Rechtsgleichheit? Ein Fremdwort in deutschen Gerichten.
    Ein Anwalt aus einem anderen Bundesland hätte zu seinem geringen Kostenersatz zunächst aus der Staatskasse auch noch Aufwendungen für Fahrtkosten mit Personaleinsatz, die ein bedürftiger Klient nicht übernehmen kann.

    Was wollte man an „Psyche“ bei einem Jugendamtsmitarbeiter „zerstören“ können oder wollen, an dem nie die positive Spur einer Seele wahrgenommen werden konnte?
    Die gehen feixend vorbei, wenn sie der „Klienten“ auf der Straße ansichtig werden und genießen ihre unangefochtene Machtposition.

    Leider kein Rat für die Praxis, Herr Beobachter, den Sie oben gaben.

    • Aktueller Bericht zum Jugendamt Neustadt, von dem schon viele wissen, wie elternfeindlich es handelt:

      Zur Erinnerung:
      Ein Jugendamt nimmt einen Jugendlichen in Obhut. Auf dessen Wunsch.
      Trotz Widerspruchs wird die Inobhutnahme nicht beendet und erst nach Wochen gesetzeswidrig das Familiengericht angerufen, damit Hilfe zur Erziehung, Heimaufenthalt, beantragt würde.

      Das Familiengericht ist schon auf Spur:

      Der Richter dort, ein aufgebrachter und unhöflicher, dabei übergriffiger Mensch,
      herrscht den Elternteil und seinen Beistand nur an, tauscht „wissende“ Blicke mit
      „dem Jugendamt“, d.h. einem völlig losgelassenen „Fallmanager“ ohne Integrität,
      fragt, ob „das Jugendamt“ beantrage, die Sorge zu entziehen.

      Ein stummes Nicken des Jugendamtsmitarbeiters und die Sitzung ist geschlossen.
      Zuvor wurde noch der nicht zum Termin geladene Jugendliche im „stillen Kämmerlein“ vom Richter befragt, obwohl der ein Recht hat, an der Verhandlung teilzunehmen. Was tatsächlich besprochen wurde, ist nicht erkennbar. Richter müssen ja auch nichts von Befragungstechniken wissen…

      Der Beschluss kommt: Völliger „vorläufiger“ Entzug der elterlichen Sorge. (Vorläufig bedeutet in diesen Fällen stets: Endgültig.)

      Begründung: Der Jugendliche wolle nicht zum Erziehungsberechtigten zurück,
      er habe „nichts“ gehabt, sei seelisch und körperlich misshandelt worden, wolle im Heim ein gutes Leben…, so die Zusammenfassung in Jugendamts- bzw. Gerichtsfloskeln, die mit Wahrheit nichts zu tun haben müssen.

      Weder vor noch nach der Inobhutnahme, noch im gerichtlichen Verfahren wurde
      der Jugendliche gefragt, was denn eigentlich seine Beschwer durch die Familie sei.
      Eine Misshandlung des Jugendlichen wurde einfach deklariert, in nichts nachgewiesen, war 14 Jahre lang niemandem aufgefallen? Dagegen war der Jugendliche als fröhliches Wesen, überall – in Tennisverein, Schule, bei Freunden, in der Familie – bekannt und anerkannt.
      Das Jugendamt Neustadt war niemals in der Familie dieses Kindes, hat sich nie um dieses gekümmert oder kümmern müssen.
      Was war also der Grund der Herausnahme des Jugendlichen?

      Klar so scheint es, Eltern sind stets „gefährlich“ für ihre Kinder und Kinderrechte stehen über den Erwachsenenrechten. Steht zwar nicht so im Gesetz, aber was soll’s -in Neustadt, der weinfrohen Stadt, gelten die „normalen“ Gesetze nicht.
      Eigene Gesetze werden von „Verbündeten“ einfach gemacht und angewandt.

      Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben, an dem der Sorgeberechtigte, wie vorher angekündigt und gesetzlich möglich, nicht teilnahm.

      Es wurde nach langer Zeit, -Überschreitung der Auftrags-Erfüllungszeit ohne Konsequenzen- vorgelegt, ohne dass der Gutachter je mit den Eltern gesprochen hatte, ohne dass er diese überhaupt kannte.

      Ferngutachten, die sich nur auf Aussagen – zumal unbefugter – Dritter (Datenschutz in Neustadt bedeutungslos) beziehen, sind normalerweise
      nicht verwertbar. Ein mediengewandter Gutachter, der das Gutachten durchlas,
      erklärte, dass dieses nicht verwertbar sei, man solle sich an die Psychologenkammer
      wenden, da „berufsethische“ Grundsätze grob missachtet worden seien…
      Ihm war deutlich die Angst vor „dem Jugendamt“ anzumerken. (Geschäftspartner kann man nicht so deutlich rügen…).

      Das Gutachten wurde jedoch trotz Ablehnung verwertet und wurde vom Richter in seiner „Begründung“ in den für ihn wichtigen Passagen einfach abgeschrieben.

      Er selbst war zwar nicht in der Lage, kraft eigener Erkenntnis, eigenen Sach- und Fachverstandes zu einem Beschluss zu kommen, musste sich von einem Gutachter ein Gefälligkeitsgutachten erstellen lassen, um die Verantwortung auf diesen abwälzen zu können. Er wertete die Arbeit des Sachverständigen als gut. Mit welchem plötzlich aufkommenden eigenen Sachverstand?

      Dabei entlarvte sich dieser Richter dabei nur selbst, zeigte sein juristisches und sonstiges Unvermögen,
      qualifizierte sich selbst ab, indem er diesem „Sachverständigen“ und dem Verfahrensbeistand, einem Fitnesstrainer von Profession, bescheinigte, zur vollsten Zufriedenheit des Gerichts „gearbeitet“ zu haben. Arme Juristen, arme Richter!

      Nach einem Jahr! wurde dem Sorgeberechtigten ohne wenn und aber das Sorgerecht vollumfänglich endgültig entzogen. Das angerufene OLG Zweibrücken musste da nicht mehr selbst befragen oder nachforschen. Es lobte die Arbeit des Richters am untersten Gericht und schloss sich dessen „Amtsermittlungen“ = Beweisbeschaffung durch Gutachten – nur noch an.

      Es ist eine Schande, wie dieses Gericht arbeitet, gibt es sich doch öffentlich und heuchlerisch mit Worten als vom „Hambacher Geist“ umweht.
      Von diesem – freiheitlichen, demokratischen – ist jedoch in der Pfalz wenig bis nichts mehr zu verspüren.

      Der andere Elternteil wurde nicht in das Verfahren einbezogen, trotz Antrages des anderen Elternteils, da der andere im Ausland lebt.

      Wird einem Elternteil die Sorge entzogen, wird das Sorgerecht auf den anderen Elternteil zu Gunsten des Kindes übertragen.
      Nicht so in diesem Falle.
      Im Beschluss wird der abwesende Elternteil als „kindeswohlschädlich“ bezeichnet, da er „im Ausland wohne“. Mit keinem Wort ging dieses Jugendamt durch seinen Richter auf die Tatsache ein, dass es das Jugendamt Neustadt war, das den Vater in’s Ausland schickte und ihn all die Jahre hinderte, für sein Kind Mitverantwortung zu übernehmen. Wäre diese Angabe im Beschluss enthalten gewesen, das OLG Zweibrücken hätte es vielleicht bemerkt und entsprechend gewertet?

      Sogar der Botschaft im Lande dieses Elternteils log das Neustadter Jugendamt vor,
      dass der andere Elternteil die „Anordnungen des Jugendamtes und des Gerichts unterlaufen wolle“, indem es eine Sorgeerklärung abgegeben habe, die es aber ohne die Zustimmung des Jugendamtes nicht abgeben dürfe.

      Ein Mensch gab eine entsprechende Willenserklärung v o r vorläufiger Wegnahme
      des Gesamtsorgerechts ab. Da war nichts, um es „unterlaufen“ zu wollen!

      Der andere Elternteil wollte seine gleichlautende Sorgeerklärung im Ausland abgeben. Das geht nur vor der Deutschen Botschaft.
      Diese hatte schon einen Termin anberaumt. Dann kam die Lüge des Jugendamtes Neustadt, der andere Sorgeberechtigte dürfe keine Sorgeerklärung abgeben –
      obwohl er die schon längst abgegeben hatte. Das Jugendamt kann sogar schon die Abgabe von persönlichen Willenserklärungen unterbinden?

      In den Botschaften sitzen anscheinend aber auch nur Jugendamtshörige, Staatsdiener, die keine Eigenverantwortung kennen, keine Logik, nur abhängig sind und gegen die Bürgerrechte arbeiten?

      Der Jugendliche ist nun zwei Jahre in einem Heim untergebracht, lebt in den Tag hinein. Es gefällt ihm so. Mit dem einst Sorgeberechtigten hat er keinen Kontakt mehr aufgenommen, nichts erklärt, seine Feigheit und Lügen nicht eingestanden,
      nicht versucht, Konflikte zu bewältigen. Niemand hat ihm auch dazu geraten.
      Schon gar nicht dieses Jugendamt Neustadt, das Konflikte anfeuert und nicht verhindert oder hilft, nach Lösungen zu suchen, wie das seine gesetzliche Aufgabe ist.

      Das Jugendamt Neustadt unterstützt diesen Jugendlichen in seiner Haltung, da es ihm gefällt, der kirchlichen Einrichtung einen Heimplatz belegt zu haben mit einem Jugendlichen, der keine Arbeit mehr macht, den man laufen lassen kann, nachdem er sich selbstbestimmt einen anderen Wohnplatz als bei seinen Eltern aussuchen durfte und ein guter Heimkunde ist
      Ein Kind aus Familien, die „Hartz-IV“ beziehen müssen,
      muss in der Familie wohnen bleiben bis zum 25. Lebensjahr. Ein Kind, das aus vielen
      selbstsüchtigen Gründen einen Heimplatz bevorzugt, darf ausziehen, wann es ihm in den Sinn kommt? Gleichheit, Gleichbehandlung?

      Die hoch verschuldete Stadt nimmt Kinder aus der Familie, grundlos, dabei nichts hinterfragend, nicht beratend, nicht vermittelnd, nicht familienerhaltend, um die Heimindustrie zu unterstützen.

      Der Antrag auf Umgang wurde gerichtlich nicht bearbeitet: Der Jugendliche dürfe selbst bestimmen, ob er Umgang mit seinen Eltern haben wolle oder nicht.
      Aber – für den Jugendlichen, der sich von seinen Eltern losgesagt hat, um ein Heimleben mit den dort herrschenden Freizügigkeiten zu „genießen, muss man
      nach Mitfinanzierern suchen:

      Der eine Elternteil soll zu einem Kostenbeitrag für die Extras des Jugendlichen herangezogen werden; der andere Elternteil wird entlastet, soll bleiben „wo der Pfeffer wächst“, den Löwenanteil der hohen Heimkosten trägt der Steuerzahler,
      der nicht gefragt wird, wenn der Jugendhilfeausschuss die Heimmaßnahme „genehmigt“.
      Jetzt soll auch noch eine weitere Geldquelle aufgetan werden:
      Der Jugendliche brach eine schulische Ausbildung ab, wurde aus dem Elternhaus entfernt, wohnt also nicht mehr daheim.
      So entsteht ein BaFög-Anspruch. Damit werden anteilig auch die Heimkosten bezahlt.
      Der Staat, das Jugendamt, bedient sich also aus dem Steuerzahlertopf in mehrfacher Hinsicht:
      Unnötige Heimkosten werden auf Kosten des Steuerzahlers an die „freien“ Träger entrichtet.

      Kostenbeitrag nur eines Elternteils, der ja auch Steuerzahler ist, und damit doppelt belastet wird,( der andere Elternteil wird willkürlich durch dieses Jugendamt entlastet, da er vom Ausland aus nichts beisteuern kann, jedoch in Deutschland seinen Elternpflichten genügen kann und will),

      dazu noch BaFög-Mittel wegen Wohnens nicht in der Familienwohnung, ebenfalls aus Steuermitteln.
      Der Staat betrügt also andere staatliche Stellen, die aus Steuermitteln unterhalten werden?
      Die Sache befindet sich beim Stadtrechtsausschuss. Klar, dass dort der ausgemusterte ehemalige Sorgeberechtigte nicht mehr gehört wird. Die Gerichte haben ihn ja schon nicht angehört. Für die Anrufung des Stadtrechtsausschusses wird eine Gebühr fällig, na klar wird Bezahlung für „gute“ Arbeit verlangt.

      Hier wird also augenscheinlich nach einem Plan gearbeitet:
      Die Familie wird zerstört, je ungesetzlicher desto besser, die langjährig gut funktionierenden allein Erziehungsberechtigten werden eliminiert,, weitere Elternteile an ihrer Pflichtausübung gehindert, was als Wohltat aufgefasst werden soll,
      Mütter und Väter werden ihrer Grundrechte beraubt, Heiminsassen werden kreiert, damit die expandierenden „Hilfe“-Einrichtungen immer gut belegt sind,
      Kostenbeteiligte sollen erhalten bleiben für Kinder, die „frei und von der Familie ihren Lebensweg in einem Heim verfolgen, da ihnen die Standards der Familie zu einengend erschienen, sie die „große Freiheit“ meinen, im Heim zu haben.

      Das Jugendamt Neustadt ist nachweislich fachlich und menschlich inkompetent, missachtet Menschen und Gesetze.

      Demokratie geht anders. Aber davon müssen die Ämter in Neustadt Weinstraße nichts wissen.

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Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.