Jugendämter Rheinland-Pfalz

Neuwied Jugendamt

Rheinland-Pfalz Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 02631 / 803-93330
E-Mail: jugendamt@kreis-neuwied.de

Adoptionsvermittlung
Herr Ulrich
Telefon: 02631 / 803-364
Herr Frohneberg
Telefon: 02631 / 803-330
Ursula Ecker
Telefon: 02631 / 803-445
Fax: 02631 / 803-93445
E-Mail: ursula.ecker­@kreis-neuwied.de
Christine Heck
Telefon: 02631 / 803-331
Fax: 02631 / 803-93331
E-Mail: poststelle­@kreis-neuwied.de

Allgemeiner Sozialer Dienst, Erziehungs-, Familienberatung, Familienergänzende Hilfen, Vollzeitpflege, Heimunterbringung, Vormundschafts-, Familiengerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe
Zuständig für: Linz, Dattenberg, Linz, Ockenfels
Frau A. Becker
Telefon: 02631 / 803-367
Zuständig für: Bad Hönningen mit Leubsdorf
Frau Altmeier
Telefon: 02631 / 803-322
Zuständig für: Unkel mit Kasbach-Ohlenberg
Herr Kukla
Telefon: 02631 / 803-325
Zuständig für: Asbach, Asbach, Buchholz
Frau Harnau
Telefon: 02631 / 803-267
Zuständig für: Asbach, Neustadt, Windhagen
Herr Gunkel
Telefon: 02631 / 803-306
Zuständig für: Linz, St. Katharinen, Vettelschoß, Zuständig für: Waldbreitbach, Breitscheid, Roßbach, Waldbreitbach
Frau Nörling
Telefon: 02631 / 803-439
Zuständig für: Rengsdorf, Bonefeld, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Ehlscheid, Melsbach, Rengsdorf, Waldbreitbach, Datzeroth, Hausen, Niederbreitbach
Frau Sperber
Telefon: 02631 / 803-432
Zuständig für: Dierdorf
Frau Ecker
Telefon: 02631 / 803-445
Zuständig für: Puderbach, Großmaischeid, Kleinmaischeid, Döttesfeld, Hanroth, Harschbach, Niederhofen, Niederwambach, Oberdreis, Puderbach, Ratzert, Raubach, Rodenbach, Steimel, Woldert, Rengsdorf, Anhausen, Meinborn, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen
Herr Geiermann
Telefon: 02631 / 803-673
Zuständig für: Puderbach, Dürrholz, Linkenbach, Urbach
Herr Gross
Telefon: 02631 / 803-331

Ambulante flexible Hilfen für Kinder, Jugendliche, Familien
Ulmenstraße 11
56305 Puderbach
Helmut Hellwig
Telefon: 02684 / 834-0
Mobil: 0151 / 169-68574
Fax: 02684 / 858-199

Beistandschaften, Vormundschaften, Beurkundungen
Frau Judith Günter
Telefon: 02631 / 803-268
Frau Mechtild Laupichler
Telefon: 02631 / 803-126
Frau Kristina Maier
Telefon: 02631 / 803-617
Frau Petra Marnett
Telefon: 02631 / 803-433

Erziehungsberatung, Trennungs-, Scheidungsberatung
Jürgen Ulrich
Telefon: 02631 / 803-364
Fax: 02631 / 803-93364
E-Mail: juergen.ulrich­@kreis-neuwied.de
Uwe Kukla
Telefon: 02631 / 803-330
Fax: 02631 / 803-93330
E-Mail: uwe.kukla­@kreis-neuwied.de

Erziehungsgeld, Elternzeit, Elterngeld
Karin Gollan
Telefon: 02631 / 803-391
Fax: 02631 / 803-93391
E-Mail: karin.gollan­@kreis-neuwied.de
Kornelia Schmidt
Telefon: 02631 / 803-614
Fax: 02631 / 803-93614
E-Mail: kornelia.schmidt­@kreis-neuwied.de

Kindertagesstätten
Kerstin Schwanbeck
Telefon: 02631 / 803-324
E-Mail: kerstin.schwanbeck@kreis-neuwied.de
Kerstin Grüber
Telefon: 02631 / 803-242
E-Mail: kerstin.grueber@kreis-neuwied.de
Martina Kalbitzer
Telefon: 02631 / 803-241
E-Mail: martina.kalbitzer@kreis-neuwied.de
Irene Wagner
Telefon: 02631 / 803-370
E-Mail: irene.wagner@kreis-neuwied.de

Kinderschutzdienst
Marktstr. 100
56564 Neuwied
Telefon: 02631 / 222-00
Fax: 02631 / 314-44
E-Mail: kinderschutzdienst@htz-neuwied.de

Pflegekinderwesen
Frau Ecker
Telefon: 02631 / 803-445
Herr Gross
Telefon: 02631 / 803-331

Tagespflege
Annette Kost
Telefon: 02631 / 803-334
E-Mail: annette.kost@kreis-neuwied.de

J ugendamt Kreis Neuwied
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Telefon: 02631 / 803-0

Kreisjugendpflege, Jugendarbeit, Jugendschutz, Jugendsozialarbeit
Franlin Toma
Désiree Weiß
Telefon: 02631 / 803-442
E-Mail:jugendarbeit@kreis-neuwied.de
Jugendpflege Asbach
Monique Köhler
Matthias Ennenbach
Hospitalstr. 8
53567 Asbach
Telefon: 02683 / 949-222
Fax: 02683 / 949-220
E-Mail: OJA@lv-rlp.drk.de
Jugendpflege Linz
Sarah Thomsen
Anna Seitz
Zum Bahnhof 33
53545 Linz am Rhein
Telefon: 02644 / 800-6244
Fax: 02644 / 800-6236
E-Mail: juli@lv-rlp.drk.de
Jugendpflege Puderbach
Jürgen Eisenhuth
Bahnhofstr. 3
56305 Puderbach
Telefon: 02684 / 138-2
Fax: 02684 / 850-607
E-Mail: info@jukuz-puderbach.de
Jugendpflege Rengsdorf
Katrin Mach
Heike Schmidt
Westerwaldstr. 32-34
56579 Rengsdorf
Telefon: 02634 / 613-6
E-Mail: jennifer.hommer@rengsdorf.de
Jugendpflege Unkel
Hardo Hüttemann
Linzer Str. 4
53572 Unkel
Telefon: 02224 / 180-666
Fax: 02224 / 180-618
E-Mail: jugendpflege@vgvunkel.de
Jugendpflege Waldbreitbach
Frank Scholl
Neuwieder Str. 28
56588 Waldbreitbach
Mobil: 0151 / 103-65781
Jugendpflege Dierdorf
Elke Thiemann
Poststrasse 5
56269 Dierdorf
Telefon: 02689 / 291-31
Fax: 02689 / 291-731
E-Mail: jugendpflege@vg-dierdorf.de

Unterhaltsvorschuss
Philipp Rasbach
Telefon: 02631 / 803-316
Fax: 02631 / 803-93316
E-Mail: philipp.rasbach­@kreis-neuwied.de

Jugendamt Stadt Neuwied

Heddesdorfer Str. 35
56564 Neuwied
Telefon: 02631 / 802-286
Fax: 02631 / 802-450
E-Mail: jugendamt@neuwied.de

Elterngeld, Betreuungsgeld
Buchstabe A-J
Frau Schlegel-Wolff
Telefon: 02631 / 802-230
Buchstabe K-Z
Frau Busenkell
Telefon: 02631 / 802-355

Jugendgerichtshilfe
Buchstabe A–G, N-Q
Frau Kothen
Telefon: 02631 / 802-290
Buchstabe H-M
Frau Staudt
Telefon: 02631 / 802-766
Buchstabe R-Z
Frau Paskowski
Telefon: 02631 / 802-360

Kindertagesstätten
Karl Oster
Telefon: 02631 / 802-341
E-Mail: koster@neuwied.de
Andrea Jacobi
Telefon: 02631 / 802-319
E-Mail: ajacobi@neuwied.de
Hermann Kochem
Telefon: 02631 / 802-361
E-Mail: hkochem@neuwied.de
Rita Paskowski
Telefon: 02631 / 802-371
E-Mail: rpaskows@neuwied.de
Ilse Philippsen
Telefon: 02631 / 802-371
E-Mail: iphilippsen@neuwied.de

Kindertagespflege
Zuständig für: Neuwied Innenstadt, Stadtteile Block, Engers, Gladbach, Heimbach-Weis, Oberbieber, Torney
Stephanie Kötting
Telefon: 02631 / 802-373
Zuständig für: Feldkirchen, Irlich, Heddesdorf, Heddesdorfer Berg, Niederbieber, Rodenbach, Segendorf, Altwied
Steffi Felderhoff
Telefon: 02631 / 802-314

Kinder-, Jugendbüro
Pfarrstr. 8
56564 Neuwied
Jürgen Gügel
Telefon: 02631 / 802-170
Fax: 02631 / 802-190
E-Mail: KiJuB@neuwied.de

Netzwerk Kindeswohl
Anja Piquardt
Telefon: 02631 / 802-367
E-Mail: apiquard@neuwied.de

Sozialer Dienst
Sieglinde Raabe
Telefon: 02631 / 802-374
E-Mail: sraabe@neuwied.de

3 Kommentare

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    • Doch – denn eines ist ganz gewiss für das Jugendamt und sein Familiengericht:
      Großeltern gehören zur Familie – und die wird insgesamt zerschlagen. Da wird erst gar nicht geprüft…

      „Kindeswohl“ – allein, wie mit der Sprache umgegangen wird – es muss einem schlecht werden dabei.

  • Rechtstipp vom 16.02.2011 (292 Bewertungen)
    aus dem Rechtsgebiet Familienrecht
    Meist stellt sich nach der Trennung der Kinder vom anderen Elternteil die Frage, ob die Großeltern weiterhin Kontakt zu ihren Enkelkindern halten dürfen. Der Gesetzgeber hat in § 1685 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) den Großeltern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Enkelkindern eingeräumt. Dieses Umgangsrecht wird jedoch nur dann gewährt, wenn dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient. Auf diese Weise sollen die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechterhalten werden. Grundsätzlich ist nämlich die Erziehung des Kindes nicht nur auf die Kleinfamilie, bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern beschränkt. Vielmehr fördert die Erweiterung des Familienverbandes auf die Großeltern die geistige und seelische Entwicklung des Kindes insgesamt, insbesondere wenn sie Kontakt zu den Großeltern haben (vgl. auch OLG Köln, abgedruckt in FamRZ 2005, S. 644).

    Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes ist eine andere als die zwischen den Eltern und dem Kind. Die Großeltern haben daher ein Umgangsrecht in einem größeren Turnus, wobei der Gesetzgeber nicht festlegt, in welchem Turnus sie ihre Enkelkinder sehen dürfen. Grundsätzlich geht jedoch ein Umgang mit den Eltern vor. Haben die Eltern ein sehr großzügiges Umgangsrecht vereinbart, ist es auch die Aufgabe des jeweiligen Elternteils, in seiner Herkunftsfamilie den Kontakt zu den Großeltern im Rahmen ihres Umgangsrechtes sicherzustellen. Das Umgangsrecht kann nur dann verweigert werden, wenn das Kindeswohl beeinträchtigt wäre. Dabei kann man jedoch nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Streit zwischen den Elternteilen und den Großeltern per se einen Konflikt für das Kind bedeutet. Immer dann, wenn enge und persönliche sowie herzliche Bindungen zwischen Enkeln und Großeltern bestehen, ist ein angemessenes Umgangsrecht einzuräumen (vgl. OLG Celle, abgedruckt in FS 2001, 2008).

    Nicht zuletzt darf vergessen werden, dass das Umgangsrecht auch für Kinder getrennt lebender Eltern mit ihren Großeltern Stabilität in deren Verhältnisse bringt. So lernen sie, dass Beziehungen nicht immer scheitern, weil noch zusammenlebende Großeltern für sie das Signal abgeben, dass es durchaus eine Chance auf eine lebenslange Liebe geben kann. Ferner stellt der Umgang mit den Großeltern im Rahmen einer Trennung auch eine gewisse Schutzfunktion für Kinder dar.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.