Jugendämter Schleswig-Holstein Jugendämter in Deutschland

Jugendamt Ostholstein

Jugendamt Ostholstein

Die Zuständigkeit für die Stadt Ostholstein obliegt dem Jugendamt Ostholstein.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Ostholstein. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Ostholstein erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Ostholstein

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Ostholstein:

Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin

Mail: info@kreis-oh.de 
Tel.: 04521 78 80

Jugendamt Ostholstein

Bereich: Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine spezielle Form der Kinderbetreuung. Das besondere ist, dass die Betreuung in kleinen Gruppen stattfindet, wodurch jedes Kind individuell gefördert werden kann. Je nach dem wie der Alltag der Eltern aussieht, wird die Betreuungszeit des Kindes geplant. Kinder in einem Alter von 0 bis 3 Jahren haben einen Anspruch auf eine Betreuung bis zu 45 Stunden in der Woche. Alle Kinder, die älter als 3 Jahre sind, haben einen Anspruch auf 25 Stunden die Woche. Geht die betreute Zeit über die 25 Stunden hinaus wird sie nur dann gefördert, wenn die Eltern eine Erwerbstätigkeit haben.

AnsprechpartnerInnen
Betreuungsort des KindesNameKontaktdatenZimmer
Fachgebietsleitung
Frau Rath
Tel.: 04521 788 328
Mail: s.rath@kreis-oh.de
C 2.01

Fehmarn, Ratekau
Frau UlrichTel.: 04521 788 507
Mail: i.ulrich@kreis-oh.de
C 1.15

Amt Oldenburg-Land, Dahme, Eutin, Grömitz, Grube,
Heiligenhafen, Kellenhusen, Lensahn, Malente,
Oldenburg i. H., Schashagen, Schönwalde,
Betreuung bei Tagespflegepersonen außerhalb vom Kreis Ostholstein
Frau GlaserTel.: 04521 788 329
Mail: n.glaser@kreis-oh.de
C 1.16

Ahrensbök, Altenkrempe, Bad Schwartau, Bosau, Kasseedorf,
Neustadt i.H., Scharbeutz, Sierksdorf, Stockelsdorf, Süsel,
Timmendorfer Strand,
Betreuung bei Tagespflegepersonen außerhalb vom Kreis Ostholstein
Frau KockTel.: 04521 788 541
Mail: m.kock@kreis-oh.de
C 1.16

Fachaufsicht und Fachberatung, Erlaubnis zur Tagespflege
Frau HolstTel.: 04521 788 660
Mail: b.holst@kreis-oh.de
C 1.17

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Bereich: Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG

AnsprechpartnerInnen
FunktionNameKontaktdatenZimmer
Fachdienstleiter
Herr Cordua
Tel.: 04521 788 333
Mail: f.cordua@kreis-oh.de
C 1.02

Die offizielle Seite für den Bereich „Bereich: Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Kindertageseinrichtungen in Ostholstein

Kindertageseinrichtungen sind all diese, die für die Betreuung von Kindern zur Verfügung stehen. Dazu gehören Kindertagesstätten, Horte und Kindertagespflegestellen. Die Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich um die Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Neben der Aufgabe der Betreuung spielen auch die Erziehung und die Bildung der Kinder eine Rolle. Ziel ist es, dass sich das Kind in vollster Weise entwickeln kann.

AnsprechpartnerInnen
FunktionNameKontaktdatenZimmer

Fachgebietsleitung
Frau RathTel.: 04521 788 328
Mail: s.rath@kreis-oh.de
C 2.01

Herr Hollstein
Tel.: 04521 788 315
Mail: s.hollstein@kreis-oh.de
C 1.24

Herr Tolk
Tel.: 04521 788 460
Mail: h-tolk@kreis-oh.de
C 1.18

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertageseinrichtungen in Ostholstein“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Ermäßigung oder Erlass des Kostenbeitrages (Sozialstaffel)

Familien, die ein geringen Einkommen haben, können den Kostenbeitrag entweder erlassen bekommen oder erhalten eine Ermäßigung. Dies gilt auch für Familien, die mehrere Kinder in Kindertageseinrichtungen untergebracht haben.

AnsprechpartnerInnen
Betreuungsort des KindesNameKontaktdatenZimmer
Ahrensbök, Bad Schwartau, Bosau, Scharbeutz, Stockelsdorf,
sowie auswärtige Kindergärten

Frau Drückhammer
Tel.: 04521 788 330
Mail: n.drueckhammer@kreis-oh.de
C 1.22

Amt Oldenburg-Land, Heiligenhafen, Lensahn, Malente,
Oldenburg i.H., Ratekau, Timmendorfer Strand
Frau BrandtTel.: 04521 788 317
Mail: t.brandt@kreis-oh.de
C 1.22

Amt Ostholstein-Mitte, Eutin/Süsel, Fehmarn, Grömitz, Neustadt i.H.
Frau Neitzel 

Die offizielle Seite für den Bereich „Ermäßigung oder Erlass des Kostenbeitrages (Sozialstaffel)“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Sport: Schulangelegenheiten

Der Kreis Ostholstein weist zwei Berufsschulen und zwei Förderzentren für geistig- und körperlich Behinderte auf. In Bezug auf diese kümmert er sich um jegliche Angelegenheiten. Beispielsweise werden bauliche Fördermaßnahmen der kommunalen Schulträger und der Investitionsförderung abgewickelt.

Im Bezug auf den Sport werden auch verschiedene Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an Sportanlagen gefördert. Zudem werden diejenigen finanziell unterstützt, die sich als LeiterInnen der Sportangebote in den Vereinen verstehen.

AnsprechpartnerInnen
FunktionNameKontaktdaten

Fachgebietsleitung
Frau LundiusTel.: 04521 788 963 22
Mail: l.lundius@kreis-oh.de

Frau A. Nagel
Tel.: 04521 788 555
Mail: andrea.nagel@kreis-oh.de

Herr Kornetzky
Tel.: 04521 788 538
Mail: heino.kornetzky@kreis-oh.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sport: Schulangelegenheiten“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Sport und Sportförderung

Bewegung und das Verbringen von Freizeit draußen in der Natur ist für Menschen in jedem Alter wichtig. Aus diesem Grund bietet der Kreis Ostholstein verschiedene Freizeit- und Sportaktivitäten. Beispielsweise gibt es diverse Sportvereine, die ein breites Angebot haben. Diese gilt es zu fördern, damit die Qualität der Angebote stets erhalten und verbessert werden kann. Dazu zählt die Unterstützung der Sportvereine und Kommunen in Form von verschiedenen Förderprogrammen.

Sport und Sportförderung
AnsprechpartnerInnen
FunktionNameKontaktdaten

Fachgebietsleitung
Frau LundiusTel.: 04521 788 963 22
Mail: l.lundius@kreis-oh.de

Frau A. Nagel
Tel.: 04521 788 555
Mail: andrea.nagel@kreis-oh.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sport und Sportförderung“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

BAföG Studium

Wenn man ein Vollzeitstudium belegt, gibt es die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Um diese Förderung allerdings zu erhalten, muss man Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass die Eltern oder der Lebenspartner kein höheres Einkommen haben, man selbst kein oder nur ein geringes Einkommen hat und in Vollzeit studiert. Zudem gibt es eine Freibetragsgrenze und die Altersgrenze liegt bei 45 Jahren. Die Höhe des BAföGs richtet sich nach dem monatlichen Bedarf, der zuvor festgelegt wird. Die erhaltene Förderung muss man dann nur zur Hälfte wieder zurück bezahlen, da es sich bei der anderen Hälfte um einen Zuschuss handelt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG
Tel.: 04521 78 80

Die offizielle Seite für den Bereich „BAföG Studium“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

BAföG Schule

Auch als SchülerIn kann man BAföG beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass man seinen Schulabschluss in Vollzeit anstrebt. Die restlichen Voraussetzungen sind die gleichen wie beim BAföG für Studierende: Die Eltern oder der Lebenspartner dürfen kein höheres Einkommen haben, man selbst darf kein oder nur ein geringes Einkommen haben und auch hier gibt es einen Vermögensfreibetrag. Es wird dann zuvor ein monatlicher Betrag festgelegt, der sich nach dem Bedarf richtet. Die Höhe des BAföGs ändert sich auch je nachdem, ob man noch bei den Eltern wohnt oder bereits ausgezogen ist.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG
Tel.: 04521 78 80

Die offizielle Seite für den Bereich „BAföG Schule“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Bereich: Pflegekinder

Manchmal kann es vorkommen, dass Kinder nicht mehr in ihrer eigentlichen Familie leben können, da die Eltern nicht mehr vollständig ihrer Aufgabe der Erziehung nachkommen können. Wenn dies der Fall ist, müssen die Kinder aus der Familie herausgenommen werden und woanders untergebracht. Dies kann sich um eine vorübergehende Lösung handeln oder aber auch um eine langfristige. Hier kommen dann die Pflegefamilien ins Spiel. Diese nehmen solche Kinder auf und geben ihnen Aufmerksamkeit, Unterstützung und ein sicheres Zuhause und Umfeld. Denn genau das ist das, was die Kinder brauchen und in ihren Herkunftsfamilien nicht bekommen.

Wenn man Interesse hat, ein Kind bei sich aufzunehmen, kann man beim Jugendamt Ostholstein einen Termin ausmachen, bei dem man Informationen erhält und auch seine eigenen Fragen mitbringen kann.

AnsprechpartnerInnen
FunktionNameKontaktdatenZimmer

Fachgebietsleitung Süd
Frau RosenauTel.: 04521 788 353
Mail: e.rosenau@kreis-oh.de
B 0.12

Frau Zacharias
Tel.: 04521 788 320
Mail: c.zacharias@kreis-oh.de
A 2.15 

Frau Breitkopf
Tel.: 04521 788 652
Mail: a.breitkopf@kreis-oh.de
A 2.15

Frau Sievers
Tel.: 04521 788 645
Mail: b.sievers@kreis-oh.de
A 2.12

Frau Möller
Tel.: 04521 788 252
Mail: j.moeller@kreis-oh.de
A 2.11

Frau Rosenke
Tel.: 04521 788 251
Mail: d.rosenke@kreis-oh.de
A 2.11

Herr Barkmeyer
Tel.: 04521 788 263
Mail: f.barkmeyer@kreis-oh.de
A 2.12

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinder“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Bereich: Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe

In diesem Bereich vom Jugendamt Ostholstein geht es um die Beratung und Unterstützung von Menschen, die sich sozial gesehen in einer Problemlage befinden, bei der sie Hilfe benötigen. Der Fachdienst klärt in Gesprächen erstmal, worum es sich in der aktuellen Situation handelt, um daraufhin zusammen mit der hilfesuchenden Person einen Weg zu erarbeiten, wie man die Probleme angehen kann. Da jeder Mensch und seine Probleme anders ist, wird hier auch individuell auf die verschiedenen Situationen und Lebenslagen eingegangen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdatenZimmer

Fehmarn, Großenbrode, Grube/ Dahme/ Kellenhusen,
Heiligenhafen, Lensahn, Oldenburg und Oldenburg-Land
Herr GerkenTel.: 04521 788 340
Mail: n.gerken@kreis-oh.de
A 1.19

Altenkrempe, Grömitz, Neustadt i. H.,
Scharbeutz, Schashagen, Sierksdorf und Timmendorfer Strand
Frau RosenauTel.: 04521 788 353
Mail: e.rosenau@kreis-oh.de
B 0.12

Ahrensbök, Bad Malente-Gremsmühlen, Bosau/Hutzfeld,
Eutin, Schönwalde/Kasseedorf und Süsel
Herr GerkenTel.: 04521 788 340
Mail: n.gerken@kreis-oh.de
A 1.19

Bad Schwartau, Ratekau und Stockelsdorf
Frau RosenauTel.: 04521 788 353
Mail: e.rosenau@kreis-oh.de
B 0.12

Die offizielle Seite für den Bereich „Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung

Es gibt spezielle Beratungsstellen, an die sich Menschen wenden können, die im Thema Erziehung oder aber auch Partnerschaft und Trennung Unterstützung benötigen. Dieses Angebot richtet sich dabei nicht nur an Eltern, sondern auch Kinder und Jugendliche erhalten hier Beratung und Hilfe bei Problemen. Die Gründe, warum sich Menschen an eine Beratungsstelle wenden, können ganz unterschiedlich sein. Es kann beispielsweise sein, dass Eltern mit der Erziehung in einer bestimmten Lebenslage oder Situation überfordert sind und Hilfe brauchen. Aber auch wenn man sich in einer Trennung oder Scheidung befindet, kann es zu Konflikten kommen, die man bei den Beratungsstellen ansprechen kann. Das Jugendamt Ostholstein kann auch an die entsprechenden Hilfestellen vermitteln.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe
Tel.: 04521 78 80
Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Jugendhilfeplanung

Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um die Aufgabe, junge Menschen und ihre Familien zu unterstützen, wenn sie sich in schwierigen Lebenslagen befinden und Hilfe brauchen. Die Jugendhilfeplanung trägt dann dazu bei, dass sich die positiven Lebensbedingungen wieder einstellen oder erhalten bleiben. Um das zu ermöglichen, ist die Jugendhilfeplanung dafür zuständig, zu schauen, welche Einrichtungen der Jugendhilfe es bereits gibt und wo noch Bedarf ist. Dabei wird auch auf die Wünsche und Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien eingegangen, da sich ihr Angebot genau an diese Zielgruppen richtet.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Kolbaum
Tel.: 04521 788 398
Mail: m.kolbaum@kreis-oh.de
A 1.14

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfeplanung“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe kommt dann zum Einsatz, wenn gegen einen Jugendlichen oder einen jungen Menschen ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Zusammen mit dem Jugendlichen und seiner Familie wird dann geschaut und besprochen, inwiefern die Jugendgerichtshilfe Unterstützung bietet. Die Jugendgerichtshilfe führt dazu Gespräche und berät alle Beteiligten. Auch begleitet sie die Verhandlungen vor Gericht und kann Vorschläge für das Urteil abgeben mit dem Hintergrundwissen der aktuellen Lebenssituation des Jugendlichen. Die auferlegten Maßnahmen werden dann von der Jugendgerichtshilfe betreut und begleitet.

Jugendgerichtshilfe
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe
Tel.: 04521 78 80
Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendgerichtshilfe“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

JUGEND STÄRKEN im Quartier

Dies ist ein Angebot, das sich aus dem ESF-Modelprogramm ableitet und sich an junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren richtet. Hier können sie Unterstützung und Beratung erhalten, die kostenlos und vertraulich ist. Das Angebot ist vor allem zur Beratung in der Zeit vom Übergang von der Schule in die Ausbildung und Arbeit da. Das Angebot in Ostholstein lässt sich in drei verschiedene Projekte gliedern: Der Erstberatung, der Längerfristigen Unterstützung und der Mikroprojekte.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V.
Tel.: 04521 799 538
Mail: jugend.ostholstein@cjd-nord.de

Sabine Baschin 
Tel.: 0151 406 392 20

Daniela Haase
Tel.: 0151 406 387 10

Julia Sembritzki
Tel.: 0175 852 42 28

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Ostholstein e.V.
Tel.: 04361 908 160
Mail: jugendstaerken@kinderschutzbund-oh.de

Meike Grimm
Tel.: 0175 850 04 29

Henrike Thorn  
Tel.: 0171 920 63 56

Stephanie Wolff 
Tel.: 0160 952 811 18

Die offizielle Seite für den Bereich „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Wenn ein Kind einer Familie eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung hat, kann es oft zu Herausforderungen für die Eltern kommen, bei der sie Unterstützung und Beratung benötigen. Genau diese finden sie in diesem Bereich vom Jugendamt Ostholstein. Solche Kinder sind meist in der Gesellschaft beeinträchtigt. Um dennoch die soziale Teilhabe zu erhalten oder wiederzuerlangen, ist eine Unterstützung hilfreich.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe
Tel.: 04521 78 80
Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder mit besonderen Bedürfnissen“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Adoption

Wenn man bereit dazu ist, ein Kind aus dem Ausland bei sich aufzunehmen und wenn dann ein Kind zur Adoption vorgeschlagen wird, muss man als Adoptiveltern eine Erklärung abgeben, die bestätigt, dass man bereit dazu ist, dieses Kind zu adoptieren. Das ist eine Aufforderung der Auslandsvermittlungsstelle. Die Erklärung unterliegt einer bestimmten Form und muss öffentlich beurkundet sein. Dies ist kostenfrei beim Jugendamt Ostholstein möglich. Alternativ kann man diesen Vorgang auch über den Notar machen, allerdings fallen dort Kosten an.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe
Tel.: 04521 78 80
Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Schwangerschaftsberatung

Jede schwanger Frau hat einen Anspruch auf eine Beratung während ihrer Schwangerschaft. Dafür gibt es die Schwangerschaftsberatungsstellen, die ein kostenloses Angebot darstellen. Dort können alle Fragen geklärt werden, die sich mit der Schwangerschaft ergeben, das Sorgerecht, den Mutterschutz oder auch das Elterngeld betreffen. Auch bei Problemen jeglicher Art erhält man dort fachliche Hilfe und Unterstützung.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Meyer
Tel.: 04521 788 314
Mail: d.meyer@kreis-oh.de
C 2.01

Die offizielle Seite für den Bereich „Schwangerschaftsberatung“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)

Dieser Bereich vom Jugendamt Ostholstein kümmert sich um alle Angelegenheiten und Hilfen, die unbegleitete minderjährige Ausländer betreffen. Dazu gehört auch, dass sie für die Unterbringung dieser Kinder sorgen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau Windolf
Tel.: 04521 788 310
Mail: c.windolf@kreis-oh.de
B 0.07

Die offizielle Seite für den Bereich „Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Bereich: Unterhaltsvorschuss

Wenn man als Elternteil sein Kind alleine ohne den anderen Elternteil erzieht, hat das Kind einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Wenn dieser allerdings keinen Unterhalt zahlt oder dies nur unregelmäßig, kann man einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn man als Elternteil keinen neuen Partner geheiratet hat. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann man Unterhaltsvorschuss erhalten bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat.

AnsprechpartnerInnen

AnsprechpartnerInnen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen:

Nachname des KindesNameKontaktdatenZimmer

I/J, K, L, N, P, V, Z
Frau BönigTel.: 04521 788 384
Mail: v.boenig@kreis-oh.de
A 1.26

A, B, C, E, F, R, T
Frau KöppenTel.: 04521 788 607
Mail: m.koeppen@kreis-oh.de
A 1.25

Sch, U
Frau HaaseTel.: 04521 788 334
Mail: j.haase@kreis-oh.de
A 1.24

H, O, X
Frau J. NellerTel.: 04521 788 378
Mail: j.neller@kreis-oh.de
A 1.26

M, Q
Frau PahlkeTel.: 04521 788 608
Mail: s.pahlke@kreis-oh.de
A 1.24
D, G, S, St, W, Y
Frau Volquards
Tel.: 04521 788 754
Mail: v.volquards@kreis-oh.de
A 1.25

AnsprechpartnerInnen für die Heranziehung von Unterhaltsvorschussleistungen:

Nachname des KindesNameKontaktdatenZimmer

I/J, S, St, W, X
Frau A. FriedrichTel.: 04521 788 309
Mail: a.friedrich@kreis-oh.de
A 1.30

L, Q, R
Frau GoldschmidtTel.: 04521 788 437
Mail: k.goldschmidt@kreis-oh.de
A 0.31

O, P, Sch, U
Frau HaaseTel.: 04521 788 334
Mail: j.haase@kreis-oh.de
A 1.24

E, K, V
Frau HartstockTel.: 04521 788 569
Mail: u.hartstock@kreis-oh.de
A 1.29

G, N
Frau Kulbe-NguyenTel.: 04521 788 308
Mail: c.kulbe-nguyen@kreis-oh.de
A 1.29

A, B, Y, Z
Frau BeckerTel.: 04521 788 615
Mail: cl.becker@kreis-oh.de
A 1.29
A, B, Y, Z
Herr F. Menzel
Tel.: 04521 788 615
Mail: f.menzel@kreis-oh.de
A 1.28

D, H, T
Frau J. NellerTel.: 04521 788 378
Mail: j.neller@kreis-oh.de
A 1.26

C, F, M
Frau PahlkeTel.: 04521 788 608
Mail: s.pahlke@kreis-oh.de
A 1.24

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Bereich: Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe

Dieser Bereich ist Teil der wirtschaftlichen Jugendhilfe und für Leistungen für Erwachsene, sowie für Leistungen für Kinder und Jugendliche zuständig. Zum Beispiel gibt es Hilfen für Menschen, die von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bedroht sind oder diese bereits aufgetreten ist. In solch einem Fall gibt es Leistungen für die Hilfen, die zum Einsatz kommen, um eine Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen und um die Folgen einer Behinderung zu beseitigen. Auch andere Schwierigkeiten und Probleme, die in einer Familie auftreten können, können durch Hilfen behandelt werden, die durch Leistungen unterstützt werden.

AnsprechpartnerInnen

AnsprechpartnerInnen für Leistungen für Erwachsene:

Buchstaben NachnameNameKontaktdatenZimmer

A – Born
Frau EngelmannTel.: 04521 788 887
Mail: n.engelmann@kreis-oh.de
451

Borns – Du
Frau KitzigTel.: 04521 788 449
Mail: s.kitzig@kreis-oh.de
449

DW – Graet
Frau J. WeberTel.: 04521 788 414
Mail: j.weber@kreis-oh.de
450

Gräf – Homa
Frau KoopTel.: 04521 788 446
Mail: a.koop@kreis-oh.de
459

Homu – Kölln
Herr BergTel.: 04521 788 450
Mail: t.berg@kreis-oh.de
A 1.34

Kön – Löh
Herr BenthienTel.: 04521 788 494
Mail: t.benthien@kreis-oh.de
457 

Lör – Nie
Frau NovotnyTel.: 04521 788 614
Mail: n.novotny@kreis-oh.de
B 2.34

Nim- Otte, E
Frau LadewigTel.: 04521 788 445
Mail: k.ladewig@kreis-oh.de
B 2.30

Otto, – Reic
Frau PreußTel.: 04521 788 657
Mail: s.preuss@kreis-oh.de
451

Reim – Schwarte
Herr PfützenreuterTel.: 04521 788 613
Mail: m.pfuetzenreuter@kreis-oh.de
B 2.28

Schwart – Vad
Herr BrunslevTel.: 04521 788 497
Mail: e.brunslev@kreis-oh.de
B 2.33

Van – Zy
Herr RathTel.: 04521 788 448
Mail: t.rath@kreis-oh.de
457

AnsprechpartnerInnen für Leistungen für Kinder und Jugendliche:

Buchstaben NachnameNameKontaktdatenZimmer
Eingliederungshilfe nach SGB IX

A – Ga
Herr BrandTel.: 04521 788 486
Mail: j.brand@kreis-oh.de
B 2.26

Gb – Kr
Frau GrigoleitTel.: 04521 788 70 29
Mail: s.grigoleit@kreis-oh.de
B 2.27

Ks – Ro
Frau KlothTel.: 04521 788 687
Mail: s.kloth@kreis-oh.de
B 2.27

Rp – Z
Herr RömerTel.: 04521 788 502
Mail: t.roemer@kreis-oh.de
B 2.26
Jugendhilfe nach dem SGB VIII

A – F, I – J, R
Frau WestphalTel.: 04521 788 259
Mail: m.westphal@kreis-oh.de
468

G – H, K – L, Q
Frau LabeitTel.: 04521 788 319
Mail: a.labeit@kreis-oh.de
B 2.24

M – P, S – Z
Frau KristofTel.: 04521 788 425
Mail: F.Kristof@kreis-oh.de
B 2.23

Die offizielle Seite für den Bereich „Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

In diesem Bereich geht es darum, das Leben von Menschen mit einer Behinderung zu verbessern und die nötigen Maßnahmen dazu mehr in den Fokus zu setzen. Dazu wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet, welches Reformen mit sich bringt, die die Hilfen und Unterstützungen für Menschen mit Behinderung verbessern.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenZimmer

Frau C. Lübker
Tel.: 04521 788 566
Mail: c.luebker@kreis-oh.de
B 2.29

Die offizielle Seite für den Bereich „Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ vom Jugendamt Ostholstein finden Sie hier.

32 Kommentare

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  • Hallo!!
    Eure einträge sind zwar schon etwas älter aber ich war immer zufrieden mit dem jae mir wurde gut geholfen und man ist bestimmend an die probleme ran gegangen ich habe mich gut betreut und verstanden gefühlt und wie gesagt ist man positiv auf mich eingegeangen

  • das jugendamt ist einfach nur nicht zufriedendstellend da die nicht wirklich familien zusammen halten sondern auseinander reißen da es besser aussieht wenn in der akte erfolg drinnen steht nicht wahr frau m. =D ich mag die da nicht

  • Der Erfolg ist als Frau bei Herrn T. garantiert(voreingenommen!).
    Dieser Herr hat im Jugendamt nichts zu suchen, da das Interesse/Wohl des Kindes diesem Herrn nicht interessieren.
    Bei ihm werden Familien außeiandergerissen, vorsicht..

  • Das sind nur Idioten da. Ein Herr S. oder H. oder so war heute bei ner Freundin von mir weil die massive Probleme zu Hause hat. Er hat sich einzig und allein für ihre Mutter eingesetzt und hat Sachen wie: Ich hatte 2 Tage Lang NICHTS zu essen im Haus mit: Oh, soll ich jetz weinen kommentiert..

    Unmöglich, die sind ja wohl das allerletzte -.-

  • Hat jemand Erfahrung mit Herrn B. oder Herrn S. gemacht? Was ich da gerade erlebe, kann nicht wahr sein! Typischer Fall von Jugendamtwillkür!!!! Ich denke, ich werde mit fünf anderen Damen und Herren das Gericht einschalten.

  • sehr geehrte leser ich habe mit dem jugendamt in eutin keine gute erfahrung gemacht,ich habe am 12,04 ,2011 ein gerichtstermin in eutin gehabt,dort werse indschieden das meine kinder in eine pflegefamiele kommen ,bis auf eine bestimmt zeit ,nach dieser verhandlung ,ca 16,00uhr ist das jugenamt ca 16,30 uhr zur mir in die wohnung gefahren und hat meine kinder mit gewalt aus meiner wohnung gezogen meine kinder haben so geschriehen,ich konnte mich noch nicht mal von den kindern verabschieden,seid dem tag konnte ich meine kinder vier mal sehen mit begleidung vom jugendamt von herr c. vom jugendamt eutin jewals 1stunde zur sehen bekommen ,und durfte fünf mal mit meinen kindern telefonieren jewals eine halbe stunde mit begleidung von herrn c. ,dann habe ich gegen den beschluss vom 12,04,2011 beschwerde eingelegt wo sie mir die kinder weckgenommen haben ,dann ist es am 16,07,2011 zum oberlandesgericht nach schleswig gegangen ,dort haben die richter inschieden das ich meine kinder nicht mehr mit begleidung vom jugendamt brauche ich habe meine kinder 9-10 jahre grossgezogen ohne begleidung vom jugendamt ,dort wurde auch inschieden das ich bis zur aubverhandlung bis oktober meine kinder jedes driete wochende zur mir nach hause holen kann ,jetzt hatte ich sie am 25.06-26.06 bei mir dann mussten sie am 26.06 wieder zur pflegefamiele zurück gehen und sie haben so geweint weil sie von mir weck mussten von ihrer mutter ,jetzt sollte ich sie am 16,07-17.07 wieder bekomme ,wie auch mit der pflegefamiele abgespochen durfte ich meine kinder einmal in der woche anrufen ,jetzt habe ich sie am 13,06 angerufen und habe die kinder erzählt das ich sie am samstag den 16,06 abhole fürs wochende,da sagten mir meine kinder mir ich dürft sie nicht abholen das hätte herr c. indschieden ohne gerichtigen beschluss,dann habe ich über mein anwalt ein einfeilege anordnug auf umgangrecht gestellt ,dann wollte ich meine kinder am mittwoch den 20,07,2011 anrufen bei der pflegefamiele da wurde mir gesagt von der pflegefamiele das herr c. vom jugendamt sagte ich dürfe nicht mehr umbegleitet mit meinen kindern telefonieren ,jetzt habe ich am 27,07,2011 eine gerichtverhantlung deswegen,

  • sehr geehrte leser ich habe mit dem jugendamt in eutin keine gute erfahrung gemacht,ich habe am 12,04 ,2011 ein gerichtstermin in eutin gehabt,dort werse indschieden das meine kinder in eine pflegefamiele kommen ,bis auf eine bestimmt zeit ,nach dieser verhandlung ,ca 16,00uhrist das jugenamt ca 16,30 uhr zur mir in die wohnung gefahren und hat meine kinder mit gewalt aus meiner wohnung gezogen meine kinder haben so geschriehen,ich konnte mich noch nicht mal von den kindern verabschieden,seid dem tag konnte ich meine kinder vier mal sehen mit begleidung vom jugendamt von herr c. vom jugendamt eutin jewals 1stunde zur sehen bekommen ,und durfte fünf mal mit meinen kindern telefonieren jewals eine halbe stunde mit begleidung von herrn c. ,dann habe ich gegen den beschluss vom 12,04,2011 beschwerde eingelegt wo sie mir die kinder weckgenommen haben ,dann ist es am 16,07,2011 zum oberlandesgericht nach schleswig gegangen ,dort haben die richter inschieden das ich meine kinder nicht mehr mit begleidung vom jugendamt brauche ich habe meine kinder 9-10 jahre grossgezogen ohne begleidung vom jugendamt ,dort wurde auch inschieden das ich bis zur aubverhandlung bis oktober meine kinder jedes driete wochende zur mir nach hause holen kann ,jetzt hatte ich sie am 25.06-26.06 bei mir dann mussten sie am 26.06 wieder zur pflegefamiele zurück gehen und sie haben so geweint weil sie von mir weck mussten von ihrer mutter ,jetzt sollte ich sie am 16,07-17.07 wieder bekomme ,wie auch mit der pflegefamiele abgespochen durfte ich meine kinder einmal in der woche anrufen ,jetzt habe ich sie am 13,06 angerufen und habe die kinder erzählt das ich sie am samstag den 16,06 abhole fürs wochende,da sagten mir meine kinder mir ich dürft sie nicht abholen das hätte herr c. indschieden ohne gerichtigen beschluss,dann habe ich über mein anwalt ein einfeilege anordnug auf umgangrecht gestellt ,dann wollte ich meine kinder am mittwoch den 20,07,2011 anrufen bei der pflegefamiele da wurde mir gesagt von der pflegefamiele das herr c. vom jugendamt sagte ich dürfe nicht mehr umbegleitet mit meinen kindern telefonieren ,jetzt habe ich am 27,07,2011 eine gerichtverhantlung deswegen,

  • mein kampf um meine kinder begann vor 10 jahren.entführung der kinder durch den vater. mir wurden meine kinder immer zugesprochen (zeit war gegen mich) mein ex hat immer lügen berichtet. er selbst betitelt die jamt damen alle als schlampen . er verbreitet lügen. ich darf meine kinder sehen, aber die ganzen jahre hat er den kindern erzählt ich hätte die kids und ihn im stich gelassen wegen anderer männer. nun will mein kind nicht mehr zu mir. mein ex hat das alleinige sorgerecht. ich hatte erst eine dame beim jamt , die sich eindeutig auf die seite meines ex gestellt hat. also hab ichdie füsse still gehalten und mich auch beschimpfen lassen und als unfähig betiteln lassen. nun habe ich einen neuen herrn der hier auch schon genannt wurde. meine sorgen , wurden nicht ernst genommen und mir wurde auch gleich gesagt er hätte nicht viel zeit, sich um die belange zu kümmern. nun ist es eskaliert beim letzten besuch meines kindes, habe auf s band gesprochen. keine reaktion. die vom jamt glauben wirklich sie sind götter und zerstören kleine kinderseelen. anstatt neutral zu sein , beziehen sie position. anscheind haben diese leute alle keine kinder. ich habe an meinem wohnort ein supertolles jamt , die sich einsetzen und nicht position beziehen. mein ex wird sicherlich nun beim jamt wieder böse sachen sagen (wie ich werde mein kind fertig machen) aber da ich weiß wie er ist und tickt. das schöne ist kinder werden älter und finden die wahrheit schon raus. aber das jamt zerstört wirklich kinderseelen. aber am besten fand ich den väternotruf in oh. was ist mit uns müttern, geht auch anders rum . an alle kopf hoch und lasst euch nichts bieten. geht an die höchste instanz (man kann sich auch beschweren) ich bin weggezogen und habe somit ein anderes jamt bekommen und arbeite mit denen super zusammen. es geht auch anders.

  • Die Mitarbeiter der Jugendämter Rheydt und Eutin haben meinen Enkel A zum Vollwaisen gemacht und zugelassen, dass mit seinem Vermögen leichtfertig umgegangen worden ist.

    Mein Enkel A (14J.), der mehr als 6 Jahre mit seiner Schwester und seiner Mutter am Niederrhein gelebt hatte, hatte Ende der Sommerferien 2006 mitgeteilt, dass er nun bei seinem Vater, der ihn gegen die Mutter aufgehetzt hatte, auf dem Ferienhof auf der Insel Fehmarn bleiben wollte. Es sollten außerdem nur die Kinder erben, die nicht bei der Mutter leben. Der Vater ist Anfang November 2006 verstorben, und Frau B vom Jugendamt Eutin hat ihr empfohlen, den Jungen zunächst bei der Freundin seines Vaters auf dem Hof zu lassen, damit er „zur Ruhe kommt“. In der Folgezeit wurde meine Tochter, die das alleinige Sorgerecht hatte, daran gehindert, ihren Sohn zu besuchen. Seinen Kontakt zur Familie und zu seinen ehemaligen Freunden hat mein Enkel A abrupt abgebrochen.
    Nach Monaten und vielfacher vergeblicher Bitten meiner Tochter um Vermittlung hat Frau B meiner Tochter mitgeteilt, dass die Freundin meines Schwiegersohnes (= Schwägerin des Testamentsvollstreckers) auszöge und A in eine andere Familie gewechselt sei. Auf die von Frau B gutgeheißene Klage auf Herausgabe wurde meiner Tochter vom Gericht mitgeteilt, sie möge die Klage zurückziehen, da er sich dort nicht mehr aufhalte. Erst auf eine weitere Rückfrage hat sie genaue Aufenthaltsangaben erhalten. Der Junge lebte nun beim Testamentsvollstrecker.
    Diese Umzüge hatte Frau B erlaubt, ohne die nun allein sorgeberechtigte Mutter zu fragen oder auch nur zu informieren. In dem Verfahren auf Herausgabe wurde von Frau B in Amtshilfe für das Jugendamt am Niederrhein ein Verbleib empfohlen, obwohl das zuständige JA am Niederrhein eine erbnahe Unterbringung ausgeschlossen hatte und der Junge weiter gegen die Mutter aufgebracht wurde. Richter Lehmbeck, Amtsgericht Oldenburg, hat meine Tochter in der Verhandlung vor die Alternative gestellt: Entweder sie stimme einem Verbleib beim Testamentsvollstrecker zu oder er leite von Amts wegen ein Sorgerechtsentzugsverfahren ein, A wolle in dieser Familie bleiben, und der Kindeswille sei maßgeblich. Daraufhin hat meine Tochter ihre Klage auf Kindesentziehung zurückgezogen, und mein Enkel blieb beim Testamentsvollstrecker. Auch in der Folgezeit hat mein Enkel jeglichen Kontakt zur Familie abgelehnt. Da uns dies unerklärlich war, hat meine Tochter Frau B gebeten, die Ablehnungsgründe zu ermitteln. Diese antwortete nur, es sei nicht ihre Aufgabe zu „investigieren“.

    Erwähnen möchte ich noch, dass mein Schwiegersohn im Testament „verfügt“ hat, es müsse unbedingt verhindert werden, dass mein Enkel A wieder zu seiner Mutter zurückkehrt, worauf sich die beteiligten Jugendamtsmitarbeiter auch des öfteren bezogen.

    Auf Beschwerden meiner Tochter über das Verhalten von Frau B wurde Herr T, Jugendamt Eutin, für meinen Enkel zuständig. Seine erste Amtshandlung war, das vollständig durchgeplante Austauschschuljahr im Ausland ohne Wissen und Zustimmung meiner Tochter zu stornieren. A müsse sich beim Testamentsvollstrecker „sozialisieren“.

    Der Antrag meiner Tochter auf Hilfe zur Erziehung (Umgangsvermittlung) wurde von beiden Jugendämtern ignoriert. Lt. Herrn T sollten lt. einer Aktennotiz vom 6.3.2008 „persönliche Kontakte zurückgestellt werden, bis meine Tochter einen Antrag auf Hilfe zu Erziehung (finanzielle Jugendhilfe) für meinen Enkel A bzw. die Ehefrau des Testamentsvollstreckers gestellt habe“. Auf die Weigerung meiner Tochter hin, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, hat das JA Eutin eine einstweilige Verfügung auf Unterhalt beantragt (wobei mein Enkel ein Vermögen von mehr als 2,2 Millionen Euro mit seinem Bruder zusammen geerbt hatte und vom Testamentsvollstrecker von 2 Privatkonten Entnahmen für meinen minderjährigen Enkel A erfolgten). Nach Unterhaltszahlungen meiner Tochter in Höhe von € 3.168 wurde die Klage vom Jugendamt zurückgezogen. Eine Unterhaltsrückzahlung erfolgte jedoch nicht, da „der Unterhalt verbraucht sei“. Zwischenzeitlich hatte das Jugendamt einen Antrag auf Entzug des Sorgerechtes incl. der Vermögenssorge gestellt mit der Begründung, meine Tochter gefährde das Kindeswohl und dessen Vermögen. Außerdem hat es beim Jugendamt am Niederrhein wirtschaftliche Jugendhilfe (€ 753,00) beantragt und genehmigt bekommen.

    Vor Gericht hat es zahlreiche wissentlich falsche Sachverhalte vorgetragen (mein Enkel A habe kein Einkommen, meine Tochter habe sein Vermögen bzw. Versicherungsleistungen unterschlagen, einem Arzt Vorwürfe wegen einer Operation gemacht, unsachlich mit der Schule kommuniziert, das Verhältnis zum Testamentsvollstrecker sei durch persönliche Angriffe und Misstrauen geprägt usw), woraufhin ihr mit Beschluss vom 19.6.2008 das Sorgerecht entzogen worden ist.
    Die Unterlagen von Banken, Versicherungen, Schule, Arzt usw., die die Vorwürfe widerlegt haben, wurden vom Jugendamt und vom Gericht ignoriert.

    Nach Beschwerden über Herrn T war Herr G für meinen Enkel A zuständig. Auch dieser weigerte sich, meinem Enkel gegenüber die ihm vom Jugendamt und vom Testamentsvollstrecker vermittelten Verleumdungen meiner Tochter richtig zu stellen.

    Die Vermögenssorge wurde zunächst Frau H-N (die nebenbei noch einen Ebay-Internet-Handel betreibt) übertragen. Nachdem meine Tochter sich darüber beschwert hatte, dass sie sich nicht um die Unregelmäßigkeiten bei der Testamentsvollstreckung kümmere, hat diese erklärt, sie sei überlastet, und im übrigen müsse man den Testamentsvollstrecker nicht kontrollieren, da dieser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sei.

    Anschließend wurde Herrn J vom JA Eutin für die Vermögenssorge zuständig.
    Hinweise meiner Tochter auf Fehler bzw. fehlendes Vermögen im Nachlassverzeichnis, den vernachlässigten Zustand des Vermietungsbetriebes, dessen Umsatz sich im Verhältnis zu der Zeit, als meine Tochter den Betrieb noch geführt hatte, nur noch die Hälfte betrug, fehlende Holzlagerbestände im Wert von ca. € 100.000, Zahlungen von Beiträgen für einen Tennisclub in Leverkusen von mehr als € 1.000, Zahlung von überhöhten Rechnungen usw. wurden vom Jugendamt ignoriert.
    Der aus dem Urteil meiner Enkelin L sich auch für meinen Enkel A ergebende Schadensersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker wurde vom Jugendamt nicht gestellt. Eine Betriebsbegehung ist nie erfolgt. Nach Angaben von Herrn J haben ihm auch keine Bilanzen vorgelegen (die hohe Verluste aufwiesen). Eine Rechenschaftslegung durch den Testamentsvollstrecker habe er nie verlangt. Auch über das Auslandsvermögen lagen ihm keine näheren Angaben wie z.B. von konkreten Konten vor. Den per Gerichtsurteil vom Testamentsvollstrecker zu leistenden Schadensersatz an meine Enkelin L durfte sich dieser – ihm wurde im Urteil grobe Pflichtverletzungen vorgeworfen – mit Erlaubnis des Jugendamtes aus dem Erbenvermögen nehmen. Die Entnahme seiner Rechtsanwaltskosten für seinen verlorenen Prozess hat das Jugendamt auch akzeptiert.

    Auch von Herrn J erfolgte der Hinweis, dass ein Testamentsvollstrecker nicht kontrolliert werden muss, zumal dieser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sei.

    Mit Volljährigkeit meines Enkels A Mitte 2010 war die Vermögenssorge durch das Jugendamt beendet, das ein Desaster hinterlassen hat, um das meine Tochter sich nun kümmern muss. Ein Gespräch mit meiner Tochter und meinem Enkel C, der den Betrieb in einem verwahrlosten Zustand übernommen hat, hat Herr J sogar verweigert.

    Unserer Familie ist völlig unklar, was die Vermögenssorge-Aufgabe für das Jugendamt bedeutet hat, da es noch nicht einmal auf die bekannten Unregelmäßigkeiten bei der Testamentsvollstreckung reagiert hat. Herr B vom JA Eutin hat lediglich erklärt, das Jugendamt sei mit solch einem Vermögen überfordert gewesen – und ein anderer Jugendamtsmitarbeiter: „es ist so wie es ist“, man solle sich nun auf die schönen Dinge des Lebens konzentrieren. Auch die übrigen entsprechend angeschriebenen Vorgesetzten, Frau v E, Herr G, Herr L sowie der « hochrangiger Beamte », Herr S, hatten sich vor ihre Mitarbeiter „gestellt“ und nicht eingegriffen.

    Lt. einer Rechtspflegerin des Amtsgerichtes Oldenburg muss das Jugendamt dem Familiengericht gegenüber über die übernommene Vermögenssorge keine Rechenschaft ablegen, was bedeutet, dass man der Willkür/Untätigkeit des Jugendamtes hilflos ausgesetzt ist.

    Ich versichere, meine Tochter ist eine gute Mutter, und die Vorwürfe ihr gegenüber, die das Jugendamt ungeprüft vom Testamentsvollstrecker, der meine Tochter aufgrund der örtlichen Entfernung nicht beurteilen kann, übernommen hat, waren völlig ungerechtfertigt.

    Das Jugendamt Eutin hat unsere Familie zerstört, meine Tochter diskriminiert, meinem Enkel A ein negatives Mutterbild vermittelt und zudem einen gehörigen Vermögensverlust billigend in Kauf genommen.

    Ich würde mich freuen, wenn sich ähnlich Betroffene mit mir in Verbindung setzen würden.

    Eine betroffene Oma

  • Vorsicht vor den Herren U.T u.M.G vom Jugendamt Eutin die Leute
    haben durch Lügen und falscher Verdächtigungen unsere ganze
    Familie zerstört mein schwer an Krebs erkrankter Mann wollte
    sich wegen Herrn Uwe T. das Leben nehmen und mußte in eine Klinik
    ein geliefert werden.Vor zwei Monaten wurde meine Tochter 18 Jahre
    wegen Herrn Mathias G.und Dr.Z.Ameosklinik entmündigt.
    Eine Mutter die nur noch fragt wie tief muß man erst sinken bis man
    wird wie diese Leute.

  • ….@123frites
    hallo habe gerade versucht auf die o.g. Seite zu kommen….aber irgendwie funktioniert das nicht ??? wäre über eine antwort dankbar….habe das problem,das meine EX-Lebensgefährtin(nicht verheiratet gewesen) mir den kontakt zu meinem Sohn verbietet, und ich aber 200 kilometer weit weg wohne .

  • Wie es scheint, ist das wohl üblich bei allen Jugendämtern. Zum Glück hat das ab nächstes Jahr ein Ende und diese Ämter sind endlich der Überwachung ausgesetzt und diese Mitarbeiter werden endlich auch zur Rechenschaft gezogen!

    EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

    24.11.2011 · Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.

    Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

    Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.

    Info unter: finder(at)sags-per-mail.de

  • „XXL“ hat geschrieben:
    „Zum Glück hat das ab nächstes Jahr ein Ende und diese Ämter sind endlich der Überwachung ausgesetzt und diese Mitarbeiter werden endlich auch zur Rechenschaft gezogen!“

    Leider scheint „XXL“ hier einem hoffnungsfrohen Irrtum zu unterliegen.

    Es gab bereits mehrere Untersuchungen und mehr als 10 mal wurde D. wg. Menschenrechtsverbrechen in Familienrechtsfällen vom EGMR verurteilt.
    Ein Ende zeichnet sich keineswegs ab, eher im Gegenteil, es scheint sich in den letzten Jahren eher eine Radikalisierung anzudeuten.

    Gruß……..F. Mahler

  • Ich kann die vorgehensweise des Jugendamtes Eutin – speziell zweier Mitarbeiter – nicht verstehen. Da die Namen sowieso weggekürzt werden, denn die armen muß man ja schützen, spar ich mir, diese zu erwähnen. Aber eins muß ich dringend los werden: Finger weg von diesem Amt, es wird mit Methoden gearbeitet, die schon kriminell sind in meinen Augen. Hier geht es nicht um das Wohl der Kinder sondern um Machtspielchen.

  • Liebe Sabine,
    ich habe mich sehr lange mit dem für Jugendämter zuständigen Mitarbeiter beim Europäischen Parlament über unser Problem mit dem Jugendamt Eutin unterhalten, und er hat mich gebeten, alle Unterlagen beim Petitionsausschuss einzureichen.
    Ich bin gerade dabei, diese zusammenzustellen und eine Zusammenfassung zu schreiben, und würde mich freuen, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen würden.
    Im Folgenden meine Email-Adresse: t.kuhlendahl@freenet.de

  • Liebe Oma, auch wir hatten Probleme. Ich verstehe schon, wie überarbeitet es sein mag, aber Hr. C in Eutin hat schlichtweg gelogen. Mein Mann und ich haben auch die Presse reingeholt, da es sich um einer restlose überforderte Mutter ging und als sie aus dem gemeinsame Haus auszog, haben wir endlich gesehen, was wir schon lange von unsere Jugendamt wissen wollte. Die Mutter (Hartz IV alleinerziehend) ist ein Messy gewesen… Das Dach und 3 Zimmer waren schon voll von alles mögliche – von Essensreste bis volle Eimer neben den nichtfunktionfähigen Toiletten. Da wir keinen Rechtspruch hatten das Haus zu betreten, hatten wir mehrmals mit Hr und Fr. R (sehr nett und hilfreich) gesprochen um das Jugendamt zu bitten, das Haus zu bestichtigen. Dies tat jemand vor einigen Jahren. Leider als wir versucht hatten die älteste Tochter zu uns zu holen, waren Fr. und Hr. R nicht mehr da. Hr C war da. Wir haben sehr häufig mit ihm telefoniert und auch mehrere persönliche Gespäche mit ihm geführt. Das Ergebnis, die Tochter ist zu Mutter zurückgeschickt. Zum Glück könnte mein Mann mit Hilfe einer Beratung die Tochter doch zu uns holen, aber die Monate, die sie da verbracht hatte waren schlimm. Als die Mutter endlich auszog (ohne der Vater Bescheid zu geben, haben wir erst 2 Monaten später die Hausschlüsseln bekommen (sie ist durch damit und will nichts mehr damit zu tun), musste ich und meinem Mann einen Müllcontainer bestellen (Sperrmüll ging nicht, obwohl ihr die ARGE das Geld für ZVO gegeben hatte, hatte sie die Rechnung nicht bezahlt). Endergebniss: 1,86 Tonnen Müll weg! Und es liegt immernoch was! Die HEizungsröhre platzen täglich, da es angefangen hat zu tauen. Und alles hatten wir vermeiden können, wenn JEMAND rechtzeitig beim Jugendamt gekommen wäre. Hr C war beim Gerichtstermin und hatte bestätigt, dass meine (Stief)Tochter wieder in diesem Alptraumhaus gehen kann. Wir kämpfen mit uns, was wir jetzt machen wollen. Die andere Kinder, die noch bei der Mutter lieben, wollen uns nicht mehr sehen.
    Wir überlegen uns. Aber was die Dame von der LN dazu schrieb, können Sie hier lesen:

    Himmel hilf die, die zu Hr C kommt!

  • Hallo. Habe heute morgen mit dem Jugenamt teleoniert. Ich brauche ür meinen Sohn einen Betreuungsplatz nach der Schule da ich in der Ausbildung bin und mein reund im Schichtdienst arbeitet. Erst nannte er mir einige Angebote. Als diese nicht in rage kamen da mein Sohn zu altür die Angebote ar rie ich ieder an und man sagte mir dann hätte ich Pech gehabt. Enterder geht mein Sohn alleine nach Hause oder ich muss meine Ausbildung an den Nagel hängen! Hallo? Gehts noch? eis nun leider nicht mehr an en ich mich enden kann. Kann mir jmd helen oder Tipps geben?

  • Ich kann dir nur den einzigen guten Tip geben. Lass die
    Hände vom Jugendamt! Tust du das nicht, stehlen sie dir
    das Kind. Sie behaupten dann, Sie kriegen ihre Probleme
    nicht im Griff und zack zack zack ist das Kind gestohlen.
    Glauben Sie mir, das geht im Kartoffelland rucki-zucki.
    Und wenn Sie sich dann noch zu viel aufregen, kommt die Einweisung
    in die Klapse.
    Tun Sie sich und dem Kind einen großen Gefallen:
    Hände weg vom deutschen Jugendamt ! Da steckt der Wurm drin.
    (Name anonymisiert, die Red.), Schüler

  • Hallo Katja
    Lasse Sie die Finger davon diese Leute vom Jugendamt Eutin sind
    unberechenbar wir haben unsere damals 6Jahre alte Tochter nach einem
    schweren Brand in unserem Haus in eine Kurzzeitpflege gegeben daraus
    wurden ein 13Jahre langer Albtraum mit Lügen,Nötigung und Psychoterror
    Ihr Fall ist zwar ein anderer als unserer ab ich kann nur jedem raten
    nicht zum Jugendamt zu gehen.Ich gebe Ihnen denn Rat gehen Sie zur
    Arge den es gibt Hilfe für Berufstätige Eltern zur Betreuung der
    Kinder z.B Tagesmutter.
    Viele Grüße Martina

  • Danke Euch. Ich hatte nie Probleme mit denen. Hatte für meinen Sohn dort nen Vormund da ich mit 14 Jahren Mutter geworden bin und sie haben mir immer geholfen nur jetzt bin ich sehr enttäuscht. Da will man arbeiten und man bekommt nur Steine in den Weg gelegt

  • Ich möchte nicht sagen das alle Jugendämter so sind wie das in Eutin (das letzte) wo bei sich mein Ärger an eine gewisse …..richtet gibt nicht wirklich ein Wort zu dieser Frau S.H.nur unhöflich hört sich nicht die andere Seite an achtet nicht wirklich darauf wie es dem Kind geht vergreift sich nur im ton und meint da sie ja beim Jugendamt ist hat sie die macht die sie einen auch spüren lässt sowas gehört nicht in so eine Abteilung die Eine Vormundschaft vertritt unmöglich

  • hallo leute also ich kann nichts positives vom eutiner jugendamt berichten. leider sind die mitarbeiter des jugendamtes von eutin meistens auf der seite von den pflegeeltern in meinen fall ist das leider die familieninterne unterbringung. das heisst das meine ex schwiegermutter die pflegemutter meiner beiden töchter ist die ich freiwiligerweisse damals in ihre aufsicht übergeben habe weil es zu dem damaligen zeitpunk das beste wahr. das problem ist nun eben das mein anliegen um das wohl meiner kinder nicht von denn mitarbeitern wahr genommen wird und einfach untern tisch verschwindet und da frage ich mich wo zu man einen zuständigen mitarbeiter des jugendamtes überhaupt hat wenn denn doch die nichts machen sondern lieber das untern tisch fallen lassen. aber wenn die pflegemutter was vorträgt wird mir immer gleich das besuchsrecht wieder abgeändert und sogar begleitet gemacht. obwohl ich nocht nicht mal was gemacht habe dass diese drastische massnahme brechtigt wäre und ich vorm gericht das eh zugesprochen bekommen habe.

  • Eine Katastrophe!

    Ich bin ja weitaus kein Freund einer solchen Institution aber das eutiner jugendamt ist völlig unzuverlässig und schiebt jegliche Verantwortung weg.
    Ich wohne seit einem Jahr in eutin, Versuche stetig etwas zu erreichen, zb die Finanzierung des Kindergartens meines Sohnes über jene, auf Anrufe wird nicht reagiert, auf persönliche Gespräche ist niemand erreichbar und auf einen Maul bekam ich nur “ wir sind nichz für sie zuständig, bitte kontaktieren Sie ihr örtliches jugendamt“ na danke ihr idioten!

    Ich selbst kann ohne finanzielle Hilfe den Kindergarten nicht bezahlen, daher bin ich auf sie angewiesen aber sie scheinen keinen Bedarf zusehen.

    Die Situation wegeb meinen ex wollte ich klärend besprechen auch da gibt es nichts was man klären kann,Da kein Interesse ihrerseits vorhanden und die Situation ist sehr verzwickt.

    Dadurch das ich aufstockend Sozialleistungen bekomme und in einer ciel zubleiben wohnung wohne 2 Zimmer mit 2 kindern rund 40 m2 wollte ich diedes über das Jugendamt bestätigen lassen, damit ein Umzug vollzogen werden kann, auch da ist niemand zugänglich und meine Wohnung hat selbst schimmelbefall, Fenster sind undicht, warmwasser und die Heizung fallen oft aus.. alles Dinge die so nicht klärbar sind, Da es klar unter §1626bgb fällt und das örtliche jugendamt eutin ebenfalls meinerseits in mehreren Fällen §1626bgb abs. 2 beschuldigt ist.

    Ich werde nun das 2 jugendamt wegen willkürlichlichkeiten anklagen und einen Juristen hinzuziehen.

    Zudem wird auf E-Mails nicht reagiert und das nachbarkind weiterhin verprügelt, muss weiter nach Nahrung betteln und läuft weiter bei-10 Grad und Schnee mit gartenschuhene und Pullover draußen unbetreut rum… aber was solls, das jugendamt eutin ist ja für nichts zuständig (HändeÜberDenKopfZusammenhau)

  • hallo liebe mitbetroffenen eltern und grosseltern… bei mir liegt die situation ein wenig anders, da ich vor ca. 3 jahren um hilfe beim jugendamt bat.
    es geht um meinen jüngsten sohn, der leider anfing mit 14jahren total aus dem ruder zu laufen… mittlerweile haben wir eine lange liste von straftaten zusammen… das einzige, dass nicht mit aufgeführt werden kann, ist eine tatsächliche unterstützung… am ende der durch mich gesuchten gespräche kommt lediglich ein *na dann warten wir mal ab*…
    das tun wir nun drei jahre… und es wird immer schlimmer wenn mein sohn dann iwann einmal nach hause kommt…
    ausstehender jugendarrest wird laaangatmig ausgesessen… keine reaktion, keine information über den stand der dinge…
    allerdings ausschweifende belehrung bezgl. meiner person… sie sind doch selber schuld, sie müssen einfach nur konsequent sein…
    soso… das bin ich, allerdings hilft es bei meinem sohn absolut überhaupt nicht, denn für ihn stellt meine konsequenz eine herausforderung dar, die er dann nimmt wie eine kleine hürde somit eine sportliche herausforderung für ihn…
    die konsequenz meiner konsequenz habe ich dann zu tragen, entweder wird aus versehen mal eine tür zerschlagen oder es fliegen stühle etc. durch die wohnung, es wird in schränke und in den kühlschrank getreten und und und… türenknallen sehr beliebt…
    ehrlich gesagt, lebe ich in diesen zeiten in einer *situationsangst*, es ist nicht einzuschätzen, wann das mobiliar nicht mehr ausreichend befriedigt…

    und es passiert nichts von seiten des jugendamtes…

    polizei…?, die nehmen es nicht mehr für ernst… somit auch da keine
    hilfe zu erwarten…

    oh doch, ich vergass zu erwähnen… ein kleiner tipp der polizei… schmeissen sie ihn raus… allerdings haben sie ihn dann nach 24 stunden wieder zurück…
    zweiter tipp… in einem jahr ist er ja 18jahre alt, dann können sie ihn auch dauerhaft
    vor die tür setzen…

    na klar, das sollte doch jetzt das geringste übel sein…

    worauf ich aber seit drei jahren hinaus möchte, das was ich seit drei jahren beim jugendamt versuche zu erreichen, meinen sohn mit deren unterstützung noch rechtzeitig auf eine begehbare schiene zu bekommen, ist somit bisher total gescheitert…

    die haben keine lösungen, für meine begriffe werden neue probleme geschaffen, die mit rechtzeitiger unterstützung gar nicht hätten aufkommen müssen…

    ich kann euch allen versichern, es macht mürbe…

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.