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Amtsvormundschaften, Beurkundungen, Beistandschaften
Daniel Rahnfeld
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Kohl Kati
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Ausbildungsförderung
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Jahn Thea
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Barchfeld Beate
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Keßler Bettina
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Erziehungshilfen
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Schwabe Susann
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Richter Michelle
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Döhring Christian
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Ruf Antje
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Postplatz 3
08468 Reichenbach
John Cornelia
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Tietl Annett
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König Birgit
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Pirlich Claudia
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Rost Heike
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Spranger Sophie
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Jugendgerichtshilfe, Jugendarbeit, Familienförderung
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Gräfe Karl-Heinz
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Luckner Uta
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Brumm Michael
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Hüttner Ute
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Jörg Zobel
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Telefon: 037421 / 41-0
Kindertagesstätten
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Telefon: 03741 / 39-23306
E-Mail: thurau.cornelia@vogtlandkreis.de
Sylvia Dietrich
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E-Mail: dietrich.sylvia@vogtlandkreis.de
Beatrice Hauer
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Sabine Junghahn
Telefon: 037421 / 41-3410
E-Mail: junghahn.sabine@vogtlandkreis.de
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E-Mail: merkel.catrin@vogtlandkreis.de
Frühe Hilfen, Kinderschutz, Familienbegleiter
Schwarzburger Lilly
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E-Mail: schwarzburger.lilly@vogtlandkreis.de
Rockstroh Ines
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E-Mail: rockstroh.ines@vogtlandkreis.de
Kouba Denise
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E-Mail: kouba.denise@vogtlandkreis.de
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Reibel Petra
E-Mail: reibel.petra@vogtlandkreis.de
Rottstädt Petra
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E-Mail: rottstaedt.petra@vogtlandkreis.de
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Pufahl Gabriele
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Jugel Silvia
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Süßengut Ingrid
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Süßengut Ingrid
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NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT PLAUEN – 10.08.2010 – Paar kämpft gegen Behörde um seine Neffen
Familie aus Plauen erhebt Vorwürfe gegen Jugendamt wegen möglicher Gefahr für Kinder
Die Zahl der im vergangenen Jahr in Obhut von Jugendämtern genommenen Kinder in Sachsen ist im Vergleich zu 2008 nur geringfügig – um zwei Prozent gesunken. Jeden Tag wurden rein rechnerisch fünf Kinder aus ihrem familiären Umfeld in die Obhut von Ämtern genommen: in der Summe 1959 Mädchen und Jungen. In 210 Fällen kamen die Hinweise, dass die Kinder in Gefahr seien, von Verwandten, Nachbarn, Lehrern oder Ärzten. weiterlesen…
Quelle: freiepresse.de – 06.08.2010 – Von Gabi Thieme
Ich bin froh diese Adressdaten gefunden zu haben
Auch ich habe mit dem Jugendamt Vogtlandkreis so meine (schlechten) Erfahrungen gemacht. Meine Versuche zu einer Zusammenarbeit scheiterten aber an der Nichtbeantwortung von Briefen und e-mails oder an der falschen Darlegung der von mir gemachten Aussagen, so wurde mir zum Beispiel vorgeworfen, dass ich meinen Eltern keinerlei Unterstützung geben kann, weil ich ein arbeitender Bürger bin. Meine Nichte soll in eine Pflegefamilie obwohl sich meine Eltern bereit erklärt haben, die Kleine bei sich aufzunehmen, da die Mutter aufgrund Drogen und eigener Dummheit dazu nicht in der Lage ist. Seitens des Jugenamtes werden uns aber immer wieder Steine in den Weg gelegt und es wird in keinsterweise zum Wohle des Kindes gehandelt!!!!! Da fragt man sich als steuerzahlender Bürger wofür man diese Leute bezahlt???
Mein Name ist Ramona Braasch. Ich möchte mich mit einen Problem an Sie wenden. Es handelt sich um mein Kind Jennifer Röstel, welches zur Zeit in einer Pflegefamilie lebt. Dieser Fall wird zur Zeit von Frau Leonhardt betreut.
Mein Bestreben ist es das mein Kind wieder zu mir zurückkehrt. Von Seiten Frau Leonhardt wurde dies jedoch sofort abgelehnt, da meine Lebensumstände nicht für Jennifer geeignet wären.
Dies hat sich aber, nachdem ich meinen jetzigen Lebensgefährten Herrn Bachmann im Mai 2010 kennen lernte, sehr geändert. Herr Bachmann sprach mit Frau Leonhardt und wir konnten Vereinbarungen treffen, was das Umgangsrecht mit meiner Tochter betrifft. Dies beinhaltet ein 14tägiges Umgangsrecht. Weiterhin wurde mit Frau Leonhardt besprochen, das ich und mein Lebensgefährte Herr Bachmann die Rückführung von Jennifer zu mir planen. Frau Leonhard sagte uns darauf, das dies von ihrer Seite her nicht geplant wäre, sondern Jennifer in der Pflegefamilie verbleiben soll. Dies haben wir beide nicht akzeptiert.
Mit Jennifer hat eine Kinderpsychologin gesprochen und herausgefunden, das Jennifer ihren Lebensmittelpunkt in der Pflegefamilie sieht.
Dies ist aber jetzt nicht mehr so. Durch den 14tägigen Umgang mit mir und Herrn Bachmann hat sich Jennifers Bild über ihren Lebensmittelpunkt geändert.
Wir haben mit Frau Leonhardt vereinbart, das wir das Umgangsrecht regelmäßig wahrnehmen, was wir auch taten, außer es ist durch die Arbeit von meinen Lebensgefährten nicht möglich.
Dadurch das sich Arbeit Kelheim fand, beschlossen wir hier zu bleiben und wir sprachen den Punkt an, das uns dann Jennifer auch in Kelheim mit Übernachtung besuchen kann.
Frau Leonhard wollte dann erst einmal einen Bericht vom Jugendamt Kelheim über den Zustand unserer Wohnung. Ein Amtshilfeersuchen liegt dem Jugendamt Kelheim vor. Sobald sich ein Mitarbeiter unsere Wohnung angesehen hat sollte eigentlich nichts mehr im Weg stehen, das meine Tochter uns in Kelheim besucht, mit Übernachtung. Die Mitarbeiterin vom Jugendamt Kelheim hat uns besucht und ihr ok gegeben, aber auf Anfrage von mir bei Frau Leonhardt hat sie mir gesagt das erst ein Gespräch stattfinden soll wo es über die weitere Verfahrensweise gehen soll mit dem Umgang meiner Tochter.
Auch wurde von uns von Frau Leonhardt verlangt, das wir Jennifer nichts sagen dürfen das es unser Anliegen ist sie für immer zurück zu mir zu bringen.
All diese Auflagen und Forderungen haben wir erfüllt, trotzdem ergab sich im letzten Telefongespräch mit Frau Leonhardt das sie sich erst mit allen Beteiligten nochmals zusammensetzten will um dann zu entscheiden ob es für das Wohl des Kindes gut wäre, wenn sie uns in Kelheim besucht und auch übernachtet, obwohl es vorher hieß, wenn die Wohnung vorhanden und in Ordnung ist, steht einer Übernachtung von Jennifer nichts im Wege.
Meine Frage ist, was soll ich denn noch tun, ich habe alle Auflagen erfüllt und trotzdem habe ich das Gefühl, das Frau Leonhardt mit allen Mitteln verhindern will, das meine Tochter zu mir zurückkehrt, bzw jetzt in den ersten Schritten selbst eine Übernachtung verhindern will. Warum? Hat Frau Leonhardt etwas persönlich gegen mich?
Mein Lebensgefährte hat damals schon in den ersten Gesprächen, an denen er teilnahm, Frau Leonhardt gesagt das Jennifer durch den regelmäßigen Umgang mit uns eines Tages den Wunsch hat zu ihrer Mutti zurückzukehren. Er fragte, was soll ich ihr sagen, sie verbieten mir ja ihr die Wahrheit zu sagen, das wir bemüht sind Jennifer zurück zur Mutti zu bringen. Er sagte, ich soll das Kind also belügen?
Hat Frau Leonhardt wahrscheinlich Angst, das der Wunsch von meiner Tochter, zurück zu mir zu kommen, immer stärker wird? Das ist schon passiert und ein Kind gehört eigentlich zur Mutter, oder?
Eine Psychologin hatte mich damals beurteilt, bevor ich meinen jetzigen Lebensgefährten kennen lernte. Dieses Gutachten stimmt jetzt nicht mehr, da meine Umstände sich für mich sehr zum positiven geändert haben.
Die Lebensumstände für Jennifer sind hier bei uns sehr gut, mein Lebensgefährte hat Arbeit und ich bekomme wieder im Frühjahr als Zimmermädchen welche. Für Jennifer ist eine Schule im Landkreis vorhanden, welche genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ebenfalls ist ein Logopädiezentrum und ein Ergotherapiezentrum vorhanden, welches Jennifer benötigt.
Finanziell können wir ihr mehr bieten als sie in der Pflegefamilie zu erwarten hat und sie hat eine intakte Familie, da mein Lebensgefährte und mit mir in einer harmonischen Beziehung lebt und Jennifer ihn als ihren neuen Papa und als meinen Lebensgefährten akzeptiert und ihn auch sehr gern hat. Mein Lebensgefährte hat selbst einen Sohn, der jetzt volljährig wird und in der Lehre ist. Für ihn ist es also nichts neues ein Kind zu erziehen.
Warum also ist es nicht möglich, das meine Tochter endlich zu mir zurückgeführt wird? Was spricht noch dagegen? Wir haben alle Vorlagen erfüllt aber es werden uns immer wieder Steine in den Weg gelegt, so wie es Herr Marcel Hadlich beschrieben hat.
Es gibt bestimmt genügend Fälle, die in ihren Umständen mehr Einsatz von ihren Mitarbeitern verlangen, aber warum wird von Frau Leonhardt alle Kraft aufgebracht die Rückführung meiner Tochter in ein ordentliches und intaktes Umfeld zu verhindern?
Ich bitte Sie, mir zu helfen da es auch für mein Kind immer schwerer wird und sie es nicht versteht, warum sie nicht zu ihrer Mutti darf.
Mit freundlichen Grüßen
Ramona Braasch
Ich würde Klage gegen das Jugendamt beim Verwaltungsgericht einlegen. kann man ohne Anwalt machen und ist kostenlos. lest euch das SGB VIII dazu durch und wendet die Gesetze dauraus für Eure Begründung an.
Das müßten Sie mal alles mit einem Anwalt besprechen. Normalerweise ist dieses ein Fall für das Familiengericht!
Denn nur dieses darf darüber entscheiden!
möchte gerne mein Sohn wieder sehen
Meine Erfahrungen mit dem Jugendamt Plauen sind katastrophal. Als es bei uns in der Beziehung gekrieselt hat wollte ich aus FREIEN Stücken das unser Kind aus den Fronten kommt. Wir wollten auch nur und es wurde uns auch versprochen von der Hebamme MARTINA SCHULZE das unser Kind am Montag wieder bei uns sein wird.
Leider hat man uns da sehr verarscht. Unser Kind kam und ist immer noch in der Inobhutnahme in Treuen und wollen mir mein Kind nicht wieder geben weil ich angeblich zu „instabil bin um mich um mein Kind zu kümmern“. Von meinem Lebensgefährten wird sogar verlangt das er auszieht und sich eine Wohnung nimmt. Da er aber zu unserem Kind nach Treuen geht kann er sich keine eigene Wohnung nehmen. Wäre ich in die Inobhutnahme gegangen hätten die mich nach einiger Zeit nicht nach Hause gehen lassen sondern in eine Klappsmühle gesteckt MIT Kind.
Mein Lebensgefährte ist dank Jugendamt mittellos. Keine Wohnung, keine Arbeit und kein Geld. Arbeitslosengeld bekommt er erst ab Juni 2013.
Mir droht auch noch die Mittellosigkeit !!! Man kann sagen das nicht nur unsere Familie sondern auch unser Leben zerstört worden ist bzw wird durch eine junge Göre die grad mal Mitte 20 ist und denkt sie weiß alles. Man wird von oben herab von ihr behandelt!
Bei dieser Schilderung meinte die Polizei das die Hebamme arglistig getäuscht hat!
Da die Alte vom Amt meint ich wäre zu psychisch instabil werde ich mich einem Gespräch beim Psychologen unterziehen und mir auch ein Gutachten erstellen lassen was die Unwahrheit vom Amt widerlegt werden kann.
Wenn ich Glück habe kann ich sogar Schadensersatz fordern wenn so gut wie alles über die Bühne gegangen ist. Wenn man dadurch Schaden erleitet der ärztlich oder psychologisch behandelt werden muss hat Ansprüche auf Schadensersatz.
Ich kann nach 3 Wochen nicht grad sagen das es mir gut geht. Ich esse kaum noch was, breche es ab und an wieder aus, habe extremen Haarausfall, leide unter Schlafmangel, schwere Depressionen die sogar dazu geführt haben das ich nach Jahren wieder ins Muster von Borderline gefallen bin und habe mich wieder geritzt weil mir das alles zu sehr zugesetzt hat.
Aber wie es weiter gehen soll wird noch ein Anwalt klären müssen.
sorry, das sind ja wohl absolute Einzelfälle. Wandelt sich jetzt die Redaktion und will ein Bild von kindermordenden psychisch krenken Müttern erzeugen, um von den Völkermordenden Jugendamtsbeschäftigten und Menschenrechtsverbrechern abzulenken, die unsere Verfassung ausser Kraft setzten und keinerlklei Kontrolle unterliegen und immer wahnsinniger werden bei ihren Kindesentzügen?
Traumatisierung?? und wenn das Kind bei ein Pflegefamilie gebraucht wird wie nennt man das ??
98% Frauenquote?