Jugendämter Baden-Württemberg

Rastatt Jugendamt

Baden-Württemberg Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Telefon: 07222 / 381-2299
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de

Leitung
Stefan Biehl

Allgemeine Soziale Dienste
Klaus Kaiser
Telefon: 0 72 22/3 81-22 37
Fax: 0 72 22/3 81-22 99
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de
Rastatt-Stadt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon: 07222 / 381-2551
Fax: 07222 / 381-2299
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de
Rastatt-Umland
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon: 07222 / 381-2256
Fax: 07222 / 381-2299
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de
Bühl
Robert-Koch-Straße 8
77815 Bühl
Telefon: 07223 / 9814-2240
Fax: 07223 / 9814-2296
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de
Gaggenau
Hauptstraße 36a
76571 Gaggenau
Telefon: 07225 / 98899-2238
Fax: 07225 / 98899-2297
E-Mail: amt22@landkreis-rastatt.de

Adoptionsvermittlungsstelle
Frau I. Huber
Telefon: 07222 / 381-2228
E-Mail: i.huber@landkreis-rastatt.de
Herr O. Tippmann
Telefon: 07222 / 381-2235
E-Mail: o.tippmann@landkreis-rastatt.de

Besondere Soziale Dienste
Frau B. Meier
Telefon: 07222 / 381-2244
E-Mail: b.meier@landkreis-rastatt.de

Beistandschaften, Vormundschaften
Landkreis: Bischweier, Hügelsheim, Ötigheim
Stadt Rastatt: D – E + G
Frau Bechtold
Telefon: 07222 / 381-2209
Landkreis: Bühlertal,Sinzheim
Stadt Rastatt: R + T – Z
Frau Kobus
Telefon: 07222 / 381-2281
Landkreis: Bietigheim
Stadt Rastatt: Q
Herr Klöpfer
Telefon: 07222 / 381-2207
Landkreis: Au am Rhein, Kuppenheim, Lichtenau, Muggensturm, Ottersweier
Stadt Rastatt: H + P
Herr Götz
Telefon: 07222 / 381-2262
Landkreis: Gaggenau rechts der Murg, Gaggenau-Sulzbach u. Michelbach, Forbach, Iffezheim, Steinmauern, Elchesheim-Illingen
Stadt Rastatt: A + F+ O
Frau Bender
Telefon: 07222 / 381-2528
Landkreis: Bühl – Stadtteile (Altschweier, Balzhofen, Eisental, Moos, Neusatz, Oberbruch, Oberweier, Weitenung)
Stadt Rastatt: S, Sch
Herr Wissert
Telefon: 07222 / 381-2203
Landkreis:Gernsbach
Stadt Rastatt: M
Frau Breithaupt
Telefon: 07222 / 381-2204
Landkreis: Gaggenau
(ohne Gaggenau rechts der Murg, Gaggenau-Sulzbach, Gaggenau-Michelbach)
Stadt Rastatt: I – K + St
Martin Uhrig
Telefon: 07222 / 381-2263
Landkreis: Durmersheim
Stadt Rastatt: B
Frau Conrad-Tartler
Telefon: 07222 / 381-2225
Landkreis: Bühl Kernstadt, Bühl – Stadtteile (Kappelwindeck, Vimbuch)
Stadt Rastatt: N
Frau Weber
Telefon: 07222 / 381-2532
Landkreis: Loffenau, Rheinmünster,Weisenbach
Stadt Rastatt: C + L
Frau Frank
Telefon: 07222 / 381-2535

Jugendarbeit, Jugendschutz
Telefon: 07222 / 381-2257
Fax: 07222 / 381-2293
Frau S. Kölmel
Telefon: 07222 / 381-2224
E-Mail: s.koelmel2@landkreis-rastatt.de
Herr T. Dinger
Telefon: 07222 / 381-2221
E-Mail: t.dinger@landkreis-rastatt.de

J ugendamt Landkreis Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon: 07222 / 381-2251

Frühe Hilfen
Rastatt/Umland

Sylvia England
Telefon: 07222 / 381-2258
Fax: 07222 / 381-2292
E-Mail: s.england@landkreis-rastatt.de
Bühl/südlicher Landkreis
Robert-Koch-Straße 8
77815 Bühl
Stefanie Fath-Oberle
Telefon: 07223 / 981-42254
Fax: 07223 / 981-42295
E-Mail: s.fath-oberle@landkreis-rastatt.de
Murgtal
Hauptstraße 36 b
76571 Gaggenau
Larisa Seidelt
Telefon: 07225 / 988-992255
Fax: 07225 / 988-992294
E-Mail: l.seidelt@landkreis-rastatt.de

Jugendhilfeplanung
Frau C. Heiob
Telefon: 07222 / 381-2219
E-Mail: c.heiob@landkreis-rastatt.de

Jugendreferent
Thomas Dinger
Telefon: 07222 / 381-2221
Fax: 07222 / 381-22 93
E-Mail: t.dinger@landkreis-rastatt.de
Sabrina Kölmel
Telefon: 07222 / 381-2224
Fax: 07222 / 381-2293
E-Mail: s.koelmel2@landkreis-rastatt.de

Jugendarbeit, Jugendschutz
Telefon: 07222 / 381-2257
Fax: 07222 / 381-2299
E-Mail: jugendreferenten@landkreis-rastatt.de

Kindertagespflege
Frau C. Heiob
Telefon: 07222 / 381-2219
E-Mail: c.heiob@landkreis-rastatt.de
Frau I. Huber
Telefon: 07222 / 381-2228
E-Mail: i.huber@landkreis-rastatt.de
Telefon: 07222 / 381-2222

Landesprogramm STÄRKE
Catharina Heiob
Telefon: 07222 / 381-2219
Fax: 07222 / 381-2299
E-Mail: c.heiob@landkreis-rastatt.de

Pflegekinderdienst
Frau K. Brendle
Telefon: 07222 / 381-2234
E-Mail: k.brendle@landkreis-rastatt.de
Herr O. Tippmann
Telefon: 07222 / 381-2235
E-Mail: o.tippmann@landkreis-rastatt.de
Frau J. Wallner
Telefon: 07222 / 381-2223
E-Mail: j.wallner@landkreis-rastatt.de

Psychologische Beratungsstellen
Rastatt

Telefon: 07222 / 381-2258
Fax: 07222 / 381-2292
E-Mail: pb.rastatt@landkreis-rastatt.de
Bühl
Robert-Koch-Straße 8
77815 Bühl
Telefon: 07223 / 981-42254
Fax: 07223 / 981-42295
E-Mail: pb.buehl@landkreis-rastatt.de
Gaggenau
Hauptstraße 36b
76571 Gaggenau
Telefon: 07225 / 988-992255
Fax: 07225 / 988-992294
E-Mail: pb.gaggenau@landkreis-rastatt.de

Unterhaltsvorschuss (UVK)
Landkreis: Lichtenau, Forbach, Gaggenau (Kern rechts, Sulzbach)
Stadt Rastatt: E-F, K, P
Frau Siegel
Telefon: 07222 / 381-2289
Landkreis: Ottersweier
Stadt Rastatt: I, N, U, X-Y
Frau Keller
Telefon: 07222 / 381-2213
Landkreis: Iffezheim Gernsbach Sinzheim
Stadt Rastatt: Hb-Hz, S, St, V
Frau Wissert
Telefon: 07222 / 381-2214
Landkreis: Au am Rhein Elchesheim-Ill. Rheinmünster Muggensturm Gaggenau (Rotenfels, Winkel, Hörden Selbach)
Stadt Rastatt: M, O, Q-R, T, Z
Frau Reinauer
Telefon: 07222 / 381-2206
Landkreis: Bühl, Bühlertal, Durmersheim, Loffenau
Stadt Rastatt: C-D, G-Ha, L
Frau Staib
Telefon: 07222 / 381-2212
Landkreis: Bietigheim, Bischweier, Hügelsheim, Kuppenheim, Ötigheim, Steinmauern, Weisenbach, Gaggenau (Kern links, Ottenau, Michelbach, Oberweier, Freiolsheim, Moosbronn)
Stadt Rastatt: A-B, J, Sch, W
Frau Fischer
Telefon: 07222 / 381-2285

Wirtschaftliche Hilfen
Herr Kohm
Telefon: 07222 / 381-2215

18 Kommentare

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  • Hallo an alles Mütter die ihre Kinder weggenommen bekommen haben ….
    ich finde es sehr gut das das Jugendamt sich um die kinder sorgt und wenn das jugendamt der meinung ist das die eltern nicht in der lage sind die kinder zu betreuen dann wird das wohl der wahrhiet entsprechen ,ich habe selber 2 kinder die immer nocjh bei mir sind …. 13 und 17 jahre alt .mütter denkt mal drüber nach was ihr so falsch gemacht hat niemand wird kinder aus einer familie reisen wenn es keinen grud dafür gibt also erst denken dann reden ……. lg dat püppi

  • Hallo Püppi,
    ich zitiere Dich mal: „….also erst denken dann reden….“
    Findest Du nicht auch, daß das nicht nut für andere, sondern auch für Dich gelten sollte?
    Ich lege noch einen obendrauf und sage:
    erst erkundigen, dann denken und dann erst reden.
    Wenn Du überhaupt nicht weißt, ob jemand irgendetwas falsch gemacht hat, solltest Du derartiges auch nicht behaupten.
    Hättest Du Dich erkundigt, wüsstest Du sicherlich, daß es sehr wohl immer einen Grund gibt, ein Kind aus seiner Familie zu reißen, daß´dieser Grund aber sehr oft weder mit dem Verhalten der Eltern, noch den Bedürfnissen und Rechten des Kindes übereinstimmt.
    Eher schon z.B. mit Profitinteresse, Karriere, oder einfach Angst vor dem Vorgesetzten. Gibt noch ein paar Gründe mehr, die man weder den Eltern, noch dem Kind zum Vorwurf machen kann.
    Mit:“dann wird das wohl der Wahrheit entsprechen“ kann man auch so Dinge begründen, wie „wenn der Henker einem den Kopf abschlägt, wird das wohl richtig sein, ist ja sein Job“.

  • Abhilfe ist in Anmarsch

    Nach Rücksprache mit einem Herrn STOLL (ohne Vorname) teilte uns dieser mit, dass er unser Anschreiben nicht beantworten wird und beendete das gespräch ohne Verabschiedung.

    Keine Antwort ist Antwort genug für uns.

    Was Herr Stoll vergessen hat, dass er privat bis 3. generation dafür haften wird, denn:

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!

    Somit ein Eingeständnis für die Willkür an Kindern und Eltern aus dem deutschen Volk!

    Kostenrechnungen werden an diesen Herren noch zugestellt. Ebenso ergeht ein Strafantrag nach Den Haag.

    Freundliche Grüße

    http://www.staseve-mh.de.tl

  • !!! AB dem 09.05.2012 verlieren ALLE BEAMTEN ihre RECHTE !!!

    nur noch auf Artikel 73, 74, 75 lt. 2. Bundesbereinigungsgesetz …

    Wie bereits bekannt, hat das Grundgesetz seine territoriale Gültigkeit durch den Einigungsvertrag (Artikel 4 Ziffer 2) verloren (vgl. auch BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

    Mit diesem Verlust der Grundrechte geht auch der Verlust des gesetzlichen Richters gem. ehem. Art. 101 GG einher, was bedeutet, dass einerseits Privatpersonen, die sich als Richter ausgeben “Gerichtsverhandlungen” ohne grundgesetzliche oder völkerrechtliche Legitimation durchführen.

    Andererseits kann seit dem Einigungsvertrag auch nicht mehr davon die Rede sein, dass eine Ordnung i.S.d. ehem. Artikel 20 GG besteht. – Diese Ordnung wurde beseitigt.

    Dies wiederum hat zur Folge, dass sich seit 1990 keine ordentlichen Staatsgerichte, sondern ausschließlich Scheingerichte als unstatthafte Ausnahmegerichte etabliert haben, die – wenn es politisch oder seitens der Besatzer opportun erscheint – ihre Scheinurteile so verfassen, dass es vg. Klientel genehm ist.

    Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
    G. v. 17.06.2008 BGBl. I S. 1010 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 16 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160; Geltung ab 01.04.2009, abweichend gelten die §§ 25 und 50 ab 20.06.2008
    FNA: 2030-1-9; 2 Verwaltung 20 Allgemeine innere Verwaltung 203 Recht der im Dienst des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen 2030 Beamte

    Änderungen / Synopse | Entwurf / Begründung | 29 Gesetze verweisen aus 34 Artikeln auf Beamtenstatusgesetz

    Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

    § 21 Beendigungsgründe
    § 22 Entlassung kraft Gesetzes
    § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
    § 24 Verlust der Beamtenrechte
    § 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
    § 26 Dienstunfähigkeit
    § 27 Begrenzte Dienstfähigkeit
    § 28 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
    § 29 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
    § 30 Einstweiliger Ruhestand
    § 31 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
    § 32 Wartezeit

  • In Sachen Stefan Biehl (sog. Amtsleier des Jugendamtes)

    Frech ist noch milde ausgedrückt, was sich dieser Herr erlaubt. Willkür und Menschenhandel wird dort vorsätzlich verschwiegen und weiterhin ausgeübt. Hierfür werden wir doch entsprechende Schritte gegen diesen Herren einleiten.

    Sollten auch Sie betroffen sein, so melden Sie sich bei uns.

    buergerhilfe(at)office-dateien.de

  • Betreff:
    Namentliche Veröffentlichung folgender Personen

    1. STEFAN B.
    2. HUBERT S.

    Die bisher hier benannten Personen führen vorsätzlich illegale Verwaltungakte ohne heheitliche Befugnisse aus. Als wir diese Personen danach gefragt haben, wurde das Telefonat sofort abgebrochen, was für uns bedeutet:

    Keine Antwort ist oft Antwort genug. Denn:

    Wer die Wahrheit nicht kennt ist nur ein Dunnkopf. Wer sie aber kennt und sie eine Lüge nennt ist ein Verbrecher!

    Gegen die hier benannten Personen wurde nun Strafantrag beim
    ICC Den Haag eingeleitet, da diese Herren vorsätzlich gegen Menschenrecht und Völkerrecht.

    Die o.g. Personen haben einer Mutter (vermutlich weiteren Familien ebenso)ihre Kinder grundlos entzogen. Nicht um sonst werden unsere Anschreiben von dortigen Stellen ignoriert.

    Die Fristen sind abgelaufen und die Herren haben sich ihre Willkür am Deutschen Volk eingestanden.

    Weitere Betroffene können sich gern bei uns melden, da der Sachverhalt parallel zum EGMR weitergeleitet wird.

  • sog. Amtsleiter STEFAN BIEHL verstößt erneut gegen geltendes Gesetz.

    Diese Person ignoriert jegliche Anschreiben und wird daher nun strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

    Menschenhandel sind Menschenrechtsverletzungen.

    Daher wurde diesem Herren ein Handlungsverbot erteilt.

  • Klagen Sie mit uns am EGMR gegen Menschenhandel und Willkür von “Bediensteten” der Jugendämter!

    Strafantrag wegen „Verrat und Betrug am Deutschen Volke“ wurd bereits eingereicht.

    Diesen Willkürern gehört ein für alle mal das Handwerk gelegt.

  • Ich will meine Kinder sofort zurück ,die Ihr mir ohne Grund geklaut habt .Ich leite sehr darunter und ich weiss nicht ,was ich machen soll .Mir fällt zu Hause die Decke auf den Kopf,wenn ich keine Arbeit habe .Also ,gebt mir meine kinder zurück .Es ist mein Fleisch und Blut ! Ich brauch meine Kinder und ich lasse meine Kinder nicht Missbrauchen und Misshandeln von den Pflegefamilien !

  • http://youtu.be/LqXPzFJuCIM
    Wurde jemand von Herrn Feist, der vom Jugendamt Sigmaringen kam, schikaniert?
    Weil ich mich wegen der Nichtbeantwortung der Dienstaufsichtsbeschwerde ans Sozialministerium wandte, beantragte Sozialarbeiter (FH) Feist, mir das Sorgerecht für meinen Sohn zu entziehen, wobei weder Herr Feist noch Richter Zell überlegten, wo mein Sohn, über den sich nie jemand beschwert hatte und der ein liebenswertes ausgeglichenes Kind war, anschließend hinkommen soll – es ging nur darum, mich zu bestrafen.

    Herr Feist bezichtigte mich einer „psychischen Störung“ (weil ich die Dienstaufsichtsbeschwerde über ihn schrieb), und Herr Zell, Direktor des Amtsgerichts Bad Saulgau, unterstellt mir „eine nicht einfache Persönlichkeitsstruktur mit sehr spezifischen Weltanschauungen“.

    Man fordert von Frauen, wenn sie von einem Mann und dessen Rechtsanwältin jahrelang terrorisiert und der Kindesmißhandlung bezichtigt werden, brav alles hinzunehmen, keinesfalls zu widersprechen und zu duckmäusern. Wenn die Frau nicht gehorcht, sondern die Verleumdungen zurückweist, dann ist sie eine „psychisch Gestörte“.
    Für meine Tochter, die von ihrem Vater und dessen dritter Frau von Nutzen war, wurde mir das Sorgerecht entzogen. Dann stürzte sich Herr Feist auf meinen Sohn (den der Vater nicht wollte, weil seine neueste Frau selbst kleine Kinder hat), obwohl niemand etwas Schlechtes behauptete (da der Vater ihn ja nicht brauchen konnte).

  • Wieso geben Sie uns nicht endlich unsere Kinder zurück !!! Ich vermisse Brian-Pascal.Marcel-Maurice,Brandon und Ashley Poitinger .
    Sie wollen nach Hause und gehören zu Mama und Papa ! Ich habe die Kinder 9Monate im Bauch mit rumgetragen und es ist mein Fleisch und Blut,das man nicht einfach so wegnimmt .

  • Leider leben wir inzwischen in einem Staat, der Mütter wie ein Stück Dreck behandelt und keinerlei Achtung mehr vor unseren Leistungen hat. Wir sind nur noch Gebärmaschinen und dürfen von den arroganten selbstherrlichen Psycho-Sozial-Berufstätigen beliebig getreten und bespuckt werden.
    Typische Jugendamts-Stellungnahmen ans Gericht schauen so aus: http://youtu.be/PWOgtf7pO7Q

  • Hallo Monika,

    ich habe mit Baden-Württemberg nichts zu tun. Aber unser Jugendamt
    arbeitet mit den gelichen üblen Methoden. Kennst du den Ausdruck, in jeder Familie gibt es ein schwarzes Schaf. So ist es auch bei Jugend- ämter. Die schwarzen Schafe müssen einfach nur fort, dann gibt es wieder etwas Hoffnung. Oder man sollte das Privatleben von denen mal kontrollieiern. Dann erschreckt man sich ganz schön.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.