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Jugendamt Rosenheim Kreis

Jugendamt Rosenheim Kreis
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Die Zuständigkeit für den Kreis Rosenheim und die Stadt Rosenheim obliegt zwei Jugendämtern: Jugendamt Rosenheim Kreis und Jugendamt Rosenheim Stadt.

Wenn Sie in den Gemeinden Albaching, Amerang, Aschau im Chiemgau, Babensham, Bad Aibling, Bad Endorf, Bad Feilnbach, Bernau, Brannenburg, Breitbrunn, Bruckmühl, Chiemsee, Edling, Eggstätt, Eiselfing, Feldkirchen-Westerham, Flintsbach, Frasdorf, Griesstätt, Großkarolinenfeld, Gstadt, Halfing, Höslwang, Kiefersfelden, Kolbermoor, Neubeuern, Nussdorf, Oberaudorf, Pfaffing, Prien, Prutting, Ramerberg, Raubling, Riedering, Rimsting, Rohrdorf, Rott, Samerberg, Schechen, Schonstett, Söchtenau, Soyen, Stephanskirchen, Tuntenhausen, Vogtareuth oder Wasserburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt Rosenheim Kreis. Die dazugehörigen Daten finden Sie unten.

An das Jugendamt Rosenheim Stadt wenden Sie sich, wenn Sie wohnhaft in einem der neun Stadtteile oder der 30 Gemeindeteile in Rosenheim Stadt sind. Die neun Stadtteile sind Innenstadt, West, Ost, Süd, Fürstätt, Westerndorf St. Peter, Happing, Aising und Pang. Zu den 30 Gemeinden zählen Folgende: Aising, Aising-Schönau, Aisinger Landstraße, Aisingerwies, Au bei Happing, Au bei Rosenheim, Brucklach, Egarten, Erlenau, Fürstätt, Happing, Heilig Blut, Hohenofen, Kaltmühl, Kaltwies, Langenpfunzen, Mitterfeld, Oberkaltbrunn, Oberwöhr, Pang, Pösling, Rosenheim, Schlipfham, Schwaig, Stocka, Unterkaltbrunn, Wehrfleck, Wernhardsberg, Westerndorf und Westerndorf St.Peter. Die entsprechenden Daten zum Jugendamt Rosenheim Stadt finden Sie hier.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Kreisjugendamt in Rosenheim. Die Bereiche, zu denen Sie im Folgenden Informationen finden, sind oben im Inhaltsverzeichnis ersichtlich.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Rosenheim Kreis erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift und am Ende eines jeden Absatzes einen entsprechenden Link, der Sie zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Rosenheim

Hier finden Sie nun die Adresse und die Daten des Jugendamt Rosenheim Kreis:

Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

Tel.: 08031 392 23 01
Fax: 08031 392 90 01
Mail: kreisjugendamt@lra-rosenheim.de

Bereich: Kinder und Jugend

Jugendarbeit

Die Jugendarbeit umfasst den Freizeitbereich der Kinder- und Jugendlichen und widmet sich ihrer Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Eine Anknüpfung an die Interessen der Jugendlichen soll zur Partizipation an den Programmen und Veranstaltungen motivieren. Ein Ziel der Jugendarbeit ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit sozialem Engagement in der Gesellschaft zu handeln. Dabei werden sie durch das Jugendamt Rosenheim Kreis auf ihrem Weg vom Kind zum verantwortungsvollen Erwachsenen begleitet und unterstützt.

Beratung

Beratung

Kommunale Jugendarbeit, Beratung und Unterstützung von Gemeinden, Mitarbeit/Praktikum & erweiteres Führungszeugnis

Die Kommunale Jugendarbeit bietet Bildungs- und Freizeitprogramme für Kinder und Jugendliche an, unterstützt Gemeinden und Kommunen beratend und berät MitarbeiterInnen der Jugendarbeit.

Des Weiteren beraten die untenstehenden Mitarbeiter Sie, als Gemeinde, im Aufbau oder der Weiterentwicklung Ihrer Jugendarbeit. Die Ansprechpartner sind hierbei insbesondere die Jugendbeauftragten der Gemeinden. Der Landkreis Rosenheim bezuschusst Personalkosten für die offene Jugendarbeit gleichfalls wie die Kosten für Neugründungen von Jugendzentren oder -treffs.

Frau Kargol können Sie kontaktieren, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und ein Praktikum im Bereich der Jugendarbeit absolvieren möchten oder eine Tätigkeit als BetreuerIn in der Jugenarbeit anstreben.

Herr Beck informiert Sie hinsichtlich des erweiteren Führungszeugnisses, das Sie für die Mitarbeit mit Schutzbefohlenen (Kindern und Jugendlichen) benötigen. Hierbei berät er Sie, sowohl als Einrichtung als auch als Einzelperson. Über den Link finden Sie alle nötigen Unterlagen zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Beck, Moritz

Tel.: 08031 392 23 94
Fax: 08031 392 923 94
moritz.beck@lra-rosenheim.de
01.324
Kargol, Lenka
Tel.: 08031 392 23 92
Fax: 08031 392 923 92
lenka.kargol@lra-rosenheim.de
01.324

Meier, Stephanie

Tel.: 08031 392 23 89
Fax: 08031 392 923 89
stephanie.meier@lra-rosenheim.de
01.323
Truß-Bornemann, Michaela
Tel.: 08031 392 23 34
Fax:  08031 392 923 34
michaela.truss-bornemann@lra-rosenheim.de
01.307

Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Einrichtungen/Träger

Beratung für die offene Kinder- und Jugendarbeit

Die MitarbeiterInnen stehen dem Fachpersonal und den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der offenen Jugendarbeit ebenso wie den freien Trägern bei diversen Anliegen zur Verfügung. Durch Weiterbildungen und Netzwerktreffen entwickelt sich die Jugendarbeit des Jugendamt Rosenheim Kreis ständig weiter.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum
Beck, Moritz
Tel.: 08031 392 23 94
Fax: 08031 392 923 94
moritz.beck@lra-rosenheim.de
01.324
Meier, Stephanie
Tel.: 08031 392 23 89
Fax: 08031 392 923 89
stephanie.meier@lra-rosenheim.de
01.323
Truß-Bornemann, Michaela
Tel.: 08031 392 23 34
Fax:  08031 392 923 34
michaela.truss-bornemann@lra-rosenheim.de
01.307

Jugendzeltlagerplatz Kohlstatt

Von Mai bis Ende September können Jugendgruppen den Zeltplatz mieten und auf ihm übernachten. Die Zelte sind durch ihre Wetterbeständigkeit und ihre Größe für Gruppen geeignet. Neben den Zelten existieren sanitäre Anlagen. Weitere Informationen zum Zeltplatz finden Sie hier. Für die Buchung oder bei weiteren Fragen oder Anliegen wenden Sie sich an die untenstehende Mitarbeiterin.

Jugendzeltplatz Kohlstatt
Jugendamt Rosenheim Kreis 34
AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum
Kargol, Lenka
Tel.: 08031 392 23 92
Fax: 08031 392 923 92
lenka.kargol@lra-rosenheim.de
01.324

Die offizielle Seite für den Bereich „Einrichtungen/Träger“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Veranstaltungen

Ferienprogramm , Gemeindeferienprogramme und Freizeiten/Fahrten

Im Frühling jeden Jahres wird ein Programmheft in Kooperation mit dem Stadtjugendring Rosenheim herausgebracht. In diesem Heft lassen sich jeweils Ferienfreizeiten für Kinder und für Jugendliche finden, die im In- oder Ausland stattfinden. Auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung finden inklusive Ferienfreizeiten statt. Bei Fragen oder Anregungen melden Sie sich bei der untenstehenden Ansprechpartnerin.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum
Kargol, Lenka
Tel.: 08031 392 23 92
Fax: 08031 392 923 92
lenka.kargol@lra-rosenheim.de
01.324

Spielmobil

Jährlich in den Sommerferien ist das Spielmobil jede Woche in einer anderen Gemeinde im Landkreis Rosenheim unterwegs. Insgesamt acht ausgewählte Gemeinden können in dieser Zeit vom Spielmobil profitieren. Wenn das Spielmobil bei euch ankommt, findet ihr Spiel-, Bastel-, Sing- und Theaterspielangebote für Kinder ab fünf Jahren. Ihr könnt in dieser Zeit gehen und kommen, wann ihr möchtet und bringt am Besten eure Eltern oder jemand anderen mit, der auf euch aufpasst. Die Mitarbeieter des Jugendamt Rosenheim Kreis können die Aufsichtspflicht während der Spielmobilzeiten leider nicht übernehmen.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum
Kargol, Lenka
Tel.: 08031 392 23 92
Fax: 08031 392 923 92
lenka.kargol@lra-rosenheim.de
01.324

Internationale Jugendbegegnungen

Im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit finden in Kooperation mit dem Kreisjugendring regelmäßige Austausche mit Israel (Stadt Beer Sheva), Rumänien (Lenauschule, Stadt Temeswar) und Tschechien (Workshop mit der Kunstschule Kolin) statt.

Desweiteren können Sie als Schule im Landkreis Rosenheim finanzielle Unterstützung für einen Ganztagesausflug im Rahmen eines internationalen Schüleraustausches erhalten. Dokumente für Ihren Antrag finden Sie hier.

internationale Jugendbegegnungen
AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Kargol, Lenka

Tel.: 08031 392 23 92
Fax: 08031 392 923 92
lenka.kargol@lra-rosenheim.de
01.324

Die offizielle Seite für den Bereich „Veranstaltungen“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Jugendbeteiligung

MyVision

Für den Landkreis Rosenheim ist die politische Beteiligung junger Menschen sehr wichtig. Das Anliegen der politischen Beteiligung wird in Jugendkonferenzen und -beteiligungstagen Ausdruck verliehen. Diese finden unter dem Titel „myvision“ statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum
Meier, Stephanie
Tel.: 08031 392 23 89
Fax: 08031 392 923 89
stephanie.meier@lra-rosenheim.de
01.323

Medienprojekt aROund

Jugendliche dürfen in diesem Projekt zu Reportern werden. Sie informieren sich untereinander, um auf die Aufmerksamkeit auf die eigenen Themen und Anliegen zu lenken. Die Jugendlichen haben eine eigene Webseite ausgearbeitet, die per Smartphone abrufbar ist. Diese wird durch die Jugendlichen betrieben und durch Fachkräfte aus dem Medienbereich supervidiert. Die Internetseite der Jugendlichen finden Sie hier. Bei Fragen oder anderen Anliegen wenden Sie sich an die untenstehenden MitarbeiterInnen.

Medienprojekt aROund
AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum
Beck, Moritz
Tel.: 08031 392 23 94
Fax: 08031 392 923 94
moritz.beck@lra-rosenheim.de
01.324

Blume, Anne

Tel.: 08031 392 24 84
Fax: 08031 392 924 84
anne.blume@lra-rosenheim.de
01.305

Christel, Lisa-Kim

Tel.:  08031 392 24 76
Fax: 08031 392 924 76
lisa-kim.christel@lra-rosenheim.de
01.305

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendbeteiligung“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Die MitarbeiterInnen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes arbeiten durch ihre Angebote und Maßnahmen präventiv und aufklärend. Das Ziel soll sein, Kinder und Jugendliche in die Lage zu versetzen, sich selbst vor Risikofaktoren zu schützen, die in die Kriminalität führen könnten, und eigenverantwortlich zu handeln. Die Angebote des Kinder- und Jugendschutz beinhalten Netzwerkarbeit, eigene Angebote, Informationen und Beratungen. Desweiteren besteht die Möglichkeit der Ausleihe für Schulen, Veranstalter und Institutionen eines sog. „Rauschparcours“, in dem TeilnehmerInnen an unterschiedlichen Stationen den Effekt von Drogen erfahren können.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum
Beck, Moritz
Tel.: 08031 392 23 94
Fax: 08031 392 923 94
moritz.beck@lra-rosenheim.de
01.324

Gesetzlicher Jugendschutz

Die Realisierung des gesetzlichen Jugendschutzes obliegt neben den Personensorgeberechtigten und Erziehungsberechtigten der Jugendlichen auch Gewerbetreibenden und Veranstaltern. Ziel des gesetzlichen Jugendschutzes ist die Gewährleistung des Heranwachsens der Jugendlichen in einem sicheren Umfeld ohne bzw. mit einem möglichst geringen Gefährdungsrisiko. Wenn Sie als Gewerbetreibender, Veranstalter oder Verein Beratung wünsche, finden Sie die entsprechenden AnsprechpartnerInnen unten in der Tabelle.

Halten Erwachsene sich nicht an die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, wird dies mit einem Bußgeld geahndet. Mit den örtlichen Polizeidienststellen und Ordnungsämtern findet eine Kooperation statt, um die Wahrung des Jugendschutzes beizubehalten.

Gesetzlicher Jugendschutz
AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Dorn, Barbara

Tel.: 08031 392 23 13
Fax: 08031 392 923 13
barbara.dorn@lra-rosenheim.de
01.306

Imsel, Monika

Tel.: 08031 392 23 84
Fax: 08031 392 923 84
monika.imsel@lra-rosenheim.de
01.306

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendschutz“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Unterhalt

Die Sicherung der finanziellen Situation für Kinder und Jugendliche ist die Voraussetzung für eine gelungene und sorgenfreie Persönlichekeitsenticklung. An dieser Stelle können Sie Beratung und Hilfe hinsichtlich der Festelgung von Unterhaltsregelungen finden. In manchen Fällen kann sogar der Staat Unterhaltsansprüche begleichen.

Beistandschaft

Beistandschaft & Unterhaltsverpflichtung

Die MitarbeiterIn im Bereich Beistandschaft berät Sie hinsichtlich Ihrer Fragen bei Klärung der Vaterschaft und in Unterhaltsfragen, insbesondere wenn Sie unverheiratet sind. In Unterhaltsfragen können Sie auch Beratung erhalten, wenn Sie verheiratet oder getrennt lebend sind. Wenn Sie als Sorgeberechtigter oder als Elternteil, bei dem das Kind lebt, eine Beistandschaft für die Klärung der Vaterschaft, Geltendmachung und Bestimmung des Unterhalts beantragen möchten, können Sie dies beim Jugendamt Rosenheim Kreis in Angriff nehmen.

Das vorrangige Ziel besteht hierbei in einer kooperativen und friedlichen Einigung, was in den überwiegenden vorerst Konfliktsituationen zu einer langfristig zufriedenstellenden Lösung für alle Beteiligten führt. In letzter Instanz, wenn eine friedliche Einigung erfolglos bleibt oder als erfolglos eingeschätzt wird, werden gerichtliche Hilfsmittel gewählt.

Kinder haben ein Anrecht auf Unterhalt Ihrer Eltern, d.h. dass diese alle abrufbaren Mittel (außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalts) für den Unterhalt ihres Kindes verwenden müssen. Die Unterhaltsverpflichtung impliziert den Lebensbedarf des Kindes inklusive der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Kostenübernahme der Gelder für eine geeignete Ausbildung. Unter bestimmten Gegebenheiten kann ein Kind auch einen Mehr- oder Sonderbedarf einfordern.

Desweiteren kann auch die Kindsmutter die Erstattung der Gelder, die bei der Entbindung aufkommen sowie Unterhalt vor und nach der Geburt verlangen. Wenn gewisse Aspekte erfüllt sind, kann die Mutter aufgrund der Betreuung des gemeinsamen Kindes/der gemeinsamen Kinder bis zu drei Jahren nach der Geburt einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Kindsvater haben.

Mit der Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft können Sie eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde beim Amtsgericht, Notar oder Jugendamt erstellen lassen. Die Urkunde beinhaltet die Unterwerfung unter die direkte Zwangsvollstreckung beim Ausbleiben von Unterhaltszahlungen.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Frau Palme

Tel.: 08031 392 23 78
Fax: 08031 392 923 78
beistandschaften@lra-rosenheim.de
01.325

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie alleinerziehend sind, Ihr Kind bei Ihnen lebt und der andere Elternteil keinen oder ungenügenden Unterhalt zahlt, werden Ihnen und Ihrem Kind Unterhaltsvorschussleistungen gewährt. Diese erhalten Sie bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Aber schon ab dem 12. Lebensjahr ist der Unterhaltsvorschuss an Bedingungen geknüpft: Das Kind darf keine Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten oder durch den Erhalt der Unterhaltsvorschussleistung darf die Hilfebedürftigkeit nach SGB II nicht umgangen werden oder der alleinerziehende Elternteil darf beim Bezug von Sozialleistungen ein Einkommen in Höhe von 600 € Brutto im Monat (siehe Downloads hier) nicht übersteigen.

Unterhaltsvorschuss
AnsprechpartnerInnen
Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens
MitarbeiterInKontaktdatenRaum
A, B, C, E, I, N
Herr Schober

Tel.:  08031 392 24 90
Fax: 08031 392 924 90
uvg@lra-rosenheim.de
01.512

D, F, M
Frau Pernreiter
Tel.: 08031 392 24 91
Fax: 08031 392 924 91
uvg@lra-rosenheim.de
01.512

G, K
Frau Ernst
Tel.: 08031 392 23 29
Fax: 08031 392 923 29
uvg@lra-rosenheim.de
01.515

H, J, L, O
Frau Stettner
Tel.: 08031 392 24 98
Fax: 08031 392 924 98
uvg@lra-rosenheim.de
01.514
P, Q, R, X, Y, Z
Frau Scholz

Tel.: 08031 392 23 21
Fax: 08031 392 923 21
uvg@lra-rosenheim.de
01.514

S, T, U, V
Frau Scherer
Tel.: 08031 392 23 28
Fax: 08031 392 923 28
uvg@lra-rosenheim.de
01.515

Höhe des Unterhaltsvorschuss

Ab dem 01. Januar 2022 beträgt der Unterhaltsvorschuss für ein Kind:

  • 177,00 € bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • 236,00 € bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • 314,00 € bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Ab dem 15. Lebensjahr wird geprüft, ob das Kind anrechenbare Einkünfte, wie z.B. eine Ausbildungsvergütung erzielt.

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Hilfe und Schutz

Junge Erwachsene, Kinder und Jugendliche können sich in Konfliktsituationen immer an das Jugendamt wenden. Beim Jugendamt Rosenheim Kreis wird ihnen geholfen. Dazu gehört die Unterstützung in besonderen Lebenslagen und Situationen, die Sie unten unter den Überschriften beschrieben finden können.

Kinderschutz

Schutzmaßnahme

Bei den untenstehenden MitarbeiterInnen findest du Unterstützung, wenn es Schwierigkeiten in deinem Elternhaus gibt. Das Jugendamt unterstützt Kinder und Jugendliche in sämtlichen Belangen der Erziehung und Entwicklung. Wenn du bei den untenstehenden Nummern anrufst, wirst du mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) verbunden. Dieser kümmert sich bei einem Problem darum, nach Lösungwegen zu suchen. Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht. Alles, was du ihnen erzählst, dürfen sie nur mit deiner Zustimmung an andere Leute weitersagen.

Sollte es zu Hause so herausfordernd und schwierig sein, dass du dort keinen Platz mehr findest, können die MitarbeiterInnen dir einen neuen Wohnplatz vermitteln, wo du vorübergehend oder ganz wohnen kannst. Dies kann zum Beispiel eine Bereitschaftspflegefamilie oder eine Jugendwohngruppe sein.

Unter der Woche morgens oder am Nachmittag kannst du dich telefonisch an das Jugendamt Rosenheim Kreis wenden. Abends, in der Nacht oder am Wochenende hilft dir die Polizei und du kannst dort um eine Inobhutnahme bitten (das heißt, dass du kurzfristig woanders wohnst, wenn es zu Hause zu schwierig ist). Es kann auch passieren, dass die MitarbeiterInnen des Jugendamts Rosenheim Kreis, die unten in der Tabelle aufgelistet sind, unterwegs sind und außerhalb ihres Büros arbeiten, dann kannst du eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wenn du aber ganz dringend jemanden brauchst, der dir hilft, rufe in der Servicestelle an unter: Tel.: 08031 392 23 01 oder 08031 392 23 40.

Wenn du jetzt deinen passenden Mitarbeiter suchst, schaue links, ob du deinen Wohnort findest. Wenn du diesen gefunden hast, steht im Kästchen rechts daneben der Name des Mitarbeiters und dann im nächsten Kästchen seine Telefonnummer. Ganz rechts findest du den Raum, in dem der/die MitarbeiterIn im Jugendamt Rosenheim Kreis arbeitet. Wenn du den passenden Mitarbeiter nicht findest, rufe in der Servicestelle (die fettgedruckte Nummer oben) an, damit sie dir bei der Suche nach deinem/r AnsprechpartnerIn helfen. Nach dem Bild findest du die Tabelle mit den MitarbeiterInnen.

Schutzmaßnahme
AnsprechpartnerInnen
Gemeinde
(Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Ramerberg
Rott am Inn
Frau Dapfer
Tel.: 08031 392 24 95
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.418
Amerang
Babensham
Eiselfing
Soyen
Frau Megele
Tel.: 08031 392 23 46
Fax: 08031 392 9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Aschau im Chiemgau
Eggstätt
Frasdorf
Frau Sailer
Tel.: 08031 392 23 71
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Bad Aibling (A – D)
Frau Prior
Tel.: 08031 392 24 62
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422

Bad Aibling (E – Z)
Herr Obrist
Tel.: 08031 392 23 08
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.406

Bad Endorf
Frau Nöfer
Tel.: 08031 392 23 57
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Bad Feilnbach
Flintsbach am Inn
Nußdorf am Inn
Frau Padilla Tang
Tel.: 08031 392 23 12
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.424

Bernau am Chiemsee
Frau Lindner
Tel.: 08031 392 23 58
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Brannenburg
Kolbermoor (A – D)
Frau Böhm
Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Frau Schau
Tel.: 08031 392 23 65
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417

Bruckmühl (A – I)
Frau Adam
Tel.: 08031 392 23 37
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Bruckmühl (J – Z)
Frau Kirchschlager
Tel.: 08031 392 23 09
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Feldkirchen-Westerham
Frau Jacob
Tel.: 08031 392 23 76
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
Griesstätt
Pfaffing
Wasserburg am Inn (Q – Z)
Frau Thierfelder
Tel.: 08031 392 23 83
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
Großkarolinenfeld
Samerberg
Frau Giesen
Tel.: 08031 392 23 64
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408
Halfing
Schonstett
Frau Stieb
Tel.: 08031 392 23 80
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417
Höslwang
Prutting
Rimsting
Frau Ziebe
Tel.: 08031 392 23 25
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.426
Kiefersfelden
Neubeuern
Herr Furtmeier
Tel.: 08031 392 23 42
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Kolbermoor (E – Z)Herr KettlTel.: 08031 392 23 36
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
OberaudorfFrau Ehrmaier
Tel.: 08031 392 23 66
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
RaublingFrau Gierlinger
Tel.: 08031 392 23 49
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.423
Riedering
Rohrdorf am Inn
Frau Handl
Tel.: 08031 392 23 85
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
SchechenFrau Weirather
Tel.: 08031 392 23 60
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Söchtenau
Vogtareuth
Frau Boßler
Tel.: 08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401
StephanskirchenFrau Holand
Tel.: 08031 392 23 48
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422
TuntenhausenFrau Weißbrodt
Tel.: 08031 392 23 35
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Wasserburg am Inn (A – P)
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 24 63
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Nachdem die Bundespolizei die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge begleitet, gehen sie in die Obhut des Jugendamt Rosenheim Kreis über und werden in eine Einrichtung der Jugendhilfe vermittelt. Im Clearingverfahren wird der Hilfebedarf, die langfristige Unterbringung, der Gesundheitszustand und ein Vormund/Vertreter festgelegt.

Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, wenden Sie sich in dringenden Fällen an die Servicestelle 08031 392 23 01.

AnsprechpartnerInnen Wirtschaftliche Hilfen
Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

A, H – P, T – Z
Huber, Romy
Tel.: 08031 392 23 90
Fax: 08031 392 923 90
romy.huber@lra-rosenheim.de
01.307

Rosenwink, Johanna

Tel.: 08031 392 23 03
Fax: 08031 392 923 03
johanna.rosenwink@lra-rosenheim.de
01.523

B – G, Q – S

Hollinger, Andrea

Tel.: 08031 392 23 06
Fax: 08031 392 923 06
andrea.hollinger@lra-rosenheim.de
01.519


Huber, Romy
Tel.: 08031 392 23 90
Fax: 08031 392 923 90
romy.huber@lra-rosenheim.de
01.307
AnsprechpartnerInnen Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Frau Boßler

Tel.:  08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401

Frau Ott

Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderschutz“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Hilfe bei Straffälligkeit

Jugendhilfe im Strafverfahren, Zusammenarbeit mit dem Jugendgericht

& Erzieherische Maßnahmen

Die MitarbeiterInnen der Jugendhilfe im Strafverfahren stehen für die Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die eine Straftat begangen haben und deren Eltern im kompletten Verfahren bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus für auftretende Herausforderungen und Fragen zur Verfügung. Themen darüber hinaus können zum Beispiel die Vermittlung in weitere Beratungsstellen hinsichtlich der Berufsförderung sein.

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle zuerst Ihren Wohnort bzw. die Gemeinde, in der Sie leben. Rechts daneben finden Sie dann, den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, wenden Sie sich in dringenden Fällen an die Servicestelle 08031 392 23 01.

Desweiteren hat die Jugendhilfe im Strafverfahren dem Jugendgericht eine Einschätzung zur Entwicklung der Persönlichkeit und in der Familie sowie der aktuellen Situation des Kindes/Jugendlichen zu erläutern.

Die MitarbeiterInnen sind befugt, schon vor der Verhandlung erzieherische Maßnahmen und Hilfen anzuordnen. Während der Verhandlung geben die MitarbeiterInnen der Jugendhilfe im Strafverfahren Einschätzungen hinsichtlich weiterer Erziehungsmaßnahmen ab und überwachen die letztlich vom Gericht ausgesprochenen Auflagen und Weisungen wie bspw. das Ableisten von Sozialstunden.

Hilfe bei Straffälligkeit
AnsprechpartnerInnen
GemeindeMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Bad Feilnbach
Brannenburg
Flintsbach am Inn
Kiefersfelden
Neubeuern
Nußdorf am Inn
Oberaudorf
Raubling
Tuntenhausen
Frau Arnold
erreichbar von Mo bis Do
Tel.: 08031 392 23 91
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.510

Bad Aibling
Bruckmühl
Feldkirchen-Westerham
Großkarolinenfeld
Kolbermoor

Frau Benes

Tel.: 08031 392 23 72
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.510

Aschau im Cheimgau
Bad Endorf
Bernau am Chiemsee
Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Frasdorf
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Rimsting
Rohrdorf am Inn
Samerberg
Schechen
Frau Hagn
erreichbar von Mo bis Do
Tel.:  08031 392 23 77
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.509

Albaching
Amerang
Babensham
Edling
Eggstätt
Eiselfing
Griesstätt
Halfing
Höslwang
Pfaffing
Prutting
Ramerberg
Riedering
Rott am Inn
Schonstett
Söchtenau
Soyen
Stephanskirchen
Vogtareuth
Wasserburg am Inn
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 23 73
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.509

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe bei Straffälligkeit“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Hilfe für junge Erwachsene

Jugendhilfeangebote für Heranwachsende (über 18 Jahre)

Als Jugendlicher können Sie die ambulanten oder stationären Jugendhilfeangebote in Anspruch nehmen, wenn Sie die Bereitschaft mitbringen, sich an die Regeln der Jugendhilfe zu halten. Ihnen soll Hilfe zuteil werden, wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind (in begründeten Einzelfällen auch älter) und solange diese Hilfe aufgrund Ihrer persönlichen Situation erforderlich ist. Ihre Mitwirkung an den vereinbarten Zielen ist essentiell für den Erfolg der Maßnahme und demensprechend auch eine Voraussetzung für die Zustimmung zur Hilfe. Die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) beraten Sie als jungen Erwachsenen, planen mit Ihnen und vermitteln passende Angebote für Ihre individuelle Situation. Hierunter fallen auch „Hilfen zur Erziehung“, „Eingliederungshilfe“ und „Hilfe zur Arbeitsintegration“ (s.u.).

AnsprechpartnerInnen Sozialdienst

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle zuerst Ihren Wohnort bzw. die Gemeinde, in der Sie leben. Rechts daneben finden Sie dann, den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01 oder 08031 392 23 40.

Gemeinde
(Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Ramerberg
Rott am Inn
Frau Dapfer
Tel.: 08031 392 24 95
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.418
Amerang
Babensham
Eiselfing
Soyen
Frau Megele
Tel.: 08031 392 23 46
Fax: 08031 392 9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Aschau im Chiemgau
Eggstätt
Frasdorf
Frau Sailer
Tel.: 08031 392 23 71
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Bad Aibling (A – D)
Frau Prior
Tel.: 08031 392 24 62
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422

Bad Aibling (E – Z)
Herr Obrist
Tel.: 08031 392 23 08
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.406

Bad Endorf
Frau Nöfer
Tel.: 08031 392 23 57
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Bad Feilnbach
Flintsbach am Inn
Nußdorf am Inn
Frau Padilla Tang
Tel.: 08031 392 23 12
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.424

Bernau am Chiemsee
Frau Lindner
Tel.: 08031 392 23 58
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Brannenburg
Kolbermoor (A – D)
Frau Böhm
Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Frau Schau
Tel.: 08031 392 23 65
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417

Bruckmühl (A – I)
Frau Adam
Tel.: 08031 392 23 37
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Bruckmühl (J – Z)
Frau Kirchschlager
Tel.: 08031 392 23 09
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Feldkirchen-Westerham
Frau Jacob
Tel.: 08031 392 23 76
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
Griesstätt
Pfaffing
Wasserburg am Inn (Q – Z)
Frau Thierfelder
Tel.: 08031 392 23 83
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
Großkarolinenfeld
Samerberg
Frau Giesen
Tel.: 08031 392 23 64
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408
Halfing
Schonstett
Frau Stieb
Tel.: 08031 392 23 80
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417
Höslwang
Prutting
Rimsting
Frau Ziebe
Tel.: 08031 392 23 25
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.426
Kiefersfelden
Neubeuern
Herr Furtmeier
Tel.: 08031 392 23 42
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Kolbermoor (E – Z)Herr KettlTel.: 08031 392 23 36
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
OberaudorfFrau Ehrmaier
Tel.: 08031 392 23 66
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
RaublingFrau Gierlinger
Tel.: 08031 392 23 49
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.423
Riedering
Rohrdorf am Inn
Frau Handl
Tel.: 08031 392 23 85
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
SchechenFrau Weirather
Tel.: 08031 392 23 60
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Söchtenau
Vogtareuth
Frau Boßler
Tel.: 08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401
StephanskirchenFrau Holand
Tel.: 08031 392 23 48
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422
TuntenhausenFrau Weißbrodt
Tel.: 08031 392 23 35
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Wasserburg am Inn (A – P)
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 24 63
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
AnsprechpartnerInnen Wirtschaftliche Hilfen

Suchen Sie links den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Rechts daneben finden Sie dann den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, wenden Sie sich in dringenden Fällen an die Servicestelle 08031 392 23 01.

Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

A – D
Juraschek, Sabine
Tel.: 08031 392 23 19
Fax: 08031 392 923 19
sabine.juraschek@lra-rosenheim.de
01.520


Laxganger, Michaela
Tel.: 08031 392 23 26
Fax: 08031 392 923 26
michaela.laxganger@lra-rosenheim.de
01.519

E – G
Glück, Sandra
Tel.: 08031 392 23 02
Fax: 08031 392 923 02
sandra.glueck@lra-rosenheim.de
01.521

H – L

Dewald, Christine

Tel.: 08031 392 23 14
Fax: 08031 392 923 14
christine.dewald@lra-rosenheim.de
01.519
M
Reinschlüssel, Julia

Tel.: 08031 392 23 05
Fax: 08031 392 923 05
julia.reinschluessel@lra-rosenheim.de
01.521

N – P
T – Z
Ritzer, Nina
Tel.: 08031 392 23 69
Fax:  08031 392 923 69
nina.ritzer@lra-rosenheim.de
01.520

Q – S
Hollinger, Andrea
Tel.: 08031 392 23 06
Fax: 08031 392 923 06
andrea.hollinger@lra-rosenheim.de
01.519

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe für junge Erwachsene“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Hilfe bei der Arbeitsintegration

Angebote zur Arbeitsintegration

Jugendliche oder Heranwachsende, die einen erhöhten Bedarf an Unterstützung für den Weg auf den Arbeitsmarkt benötigen, erhalten diese zur Unterstützung und Förderung ihrer beruflichen Ausbildung, der sozialen Integration und der Eingliederung in die Arbeitswelt.

Die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) nehmen sich diesen Personen an und stehen bei Fragen rund um die Ausbildung und Integration in die Arbeitswelt zur Verfügung. Hilfen werden entsprechend der individuellen Bedürfnisse der jungen Menschen er- und vermittelt. Dazu gehören berufvorbereitende Bildungsmaßnahmen (bvb) in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Institutionen (bae) in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, Arbeits- und Sozialtraining, Patenprojekt Jugend in Arbeit.

Hilfe bei der Arbeitsintegration
AnsprechpartnerInnen

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle zuerst Ihren Wohnort bzw. die Gemeinde, in der Sie leben. Rechts daneben finden Sie dann, den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01.

Gemeinde
(Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Ramerberg
Rott am Inn
Frau Dapfer
Tel.: 08031 392 24 95
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.418
Amerang
Babensham
Eiselfing
Soyen
Frau Megele
Tel.: 08031 392 23 46
Fax: 08031 392 9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Aschau im Chiemgau
Eggstätt
Frasdorf
Frau Sailer
Tel.: 08031 392 23 71
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Bad Aibling (A – D)
Frau Prior
Tel.: 08031 392 24 62
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422

Bad Aibling (E – Z)
Herr Obrist
Tel.: 08031 392 23 08
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.406

Bad Endorf
Frau Nöfer
Tel.: 08031 392 23 57
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Bad Feilnbach
Flintsbach am Inn
Nußdorf am Inn
Frau Padilla Tang
Tel.: 08031 392 23 12
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.424

Bernau am Chiemsee
Frau Lindner
Tel.: 08031 392 23 58
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Brannenburg
Kolbermoor (A – D)
Frau Böhm
Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Frau Schau
Tel.: 08031 392 23 65
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417

Bruckmühl (A – I)
Frau Adam
Tel.: 08031 392 23 37
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Bruckmühl (J – Z)
Frau Kirchschlager
Tel.: 08031 392 23 09
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Feldkirchen-Westerham
Frau Jacob
Tel.: 08031 392 23 76
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
Griesstätt
Pfaffing
Wasserburg am Inn (Q – Z)
Frau Thierfelder
Tel.: 08031 392 23 83
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
Großkarolinenfeld
Samerberg
Frau Giesen
Tel.: 08031 392 23 64
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408
Halfing
Schonstett
Frau Stieb
Tel.: 08031 392 23 80
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417
Höslwang
Prutting
Rimsting
Frau Ziebe
Tel.: 08031 392 23 25
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.426
Kiefersfelden
Neubeuern
Herr Furtmeier
Tel.: 08031 392 23 42
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Kolbermoor (E – Z)Herr KettlTel.: 08031 392 23 36
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
OberaudorfFrau Ehrmaier
Tel.: 08031 392 23 66
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
RaublingFrau Gierlinger
Tel.: 08031 392 23 49
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.423
Riedering
Rohrdorf am Inn
Frau Handl
Tel.: 08031 392 23 85
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
SchechenFrau Weirather
Tel.: 08031 392 23 60
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Söchtenau
Vogtareuth
Frau Boßler
Tel.: 08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401
StephanskirchenFrau Holand
Tel.: 08031 392 23 48
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422
TuntenhausenFrau Weißbrodt
Tel.: 08031 392 23 35
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Wasserburg am Inn (A – P)
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 24 63
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
KooperationspartnerInnen

Zu den KooperationspartnerInnen des Jugendamt Rosenheim Kreis im Bereich Arbeitsintegration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zählen Junge Arbeit Rosenheim, Diakonie Rosenheim Jugendwerkstatt und die Agentur für Arbeit.

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe bei der Arbeitsintegration“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Jugendhilfe und Schule

Der Bereich Schule ist ein essentieller Part im Leben von Kindern und Jugendlichen. Im Landkreis Rosenheim kooperieren die Schulen mit der Jugendhilfe. Dadurch ist die Soziale Arbeit an vielen Schulen nicht mehr wegzudenken: Der/die SozialarbeiterIn unterstützt bei Konfliktlösungen und bietet Gruppenangebote, die sich mit der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen befassen, an. Desweiteren besteht die Möglichkeit der Einführung von Eingliederunghilfen, die dem individuellen Bedarf des Kindes oder des Jugendlichen angepasst sind. Die Überprüfung der Schulpflicht obliegt dem Jugendamt Rosenheim Kreis.

Jugendhilfe und Schule

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

JaS wird durch die Jugendhilfe finanziert (Gesetzesgrundlage § 13 SGB VIII, § 81 SGB VIII und Art. 31 BayEUG) und findet vor Ort in den Schulen statt. Das Ziel von Jugendsozialarbeit ist die Persönlichkeitsentwicklung, sowie die Unterstützung der Schul- und Berufsausbildung, damit die Arbeits- und Sozialintegration funktioniert. Der/die SozialarbeiterIn ist AnsprechpartnerIn für die SchülerInnen und versucht gleichzeitig Bindeglied zwischen dem Jugendamt, der Schule und der Familie zu sein.

AnsprechpartnerInnen

MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Truß-Bornemann, Michaela
Tel.: 08031 392 23 34
Fax: 08031 39292334
michaela.truss-bornemann@lra-rosenheim.de
01.307

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendsozialarbeit an Schulen“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Jugendarbeit an Realschulen (JaReal)

Die Jugendarbeit an Realschulen ist ein freiwilliges Angebot des Jugendamt Rosenheim Kreis, das in den Schulen selbst stattfindet. Die Adressaten/innen sind SchülerInnen und deren Eltern. Gespräche, die im Kontext der JaReal stattfinden unterliegen der Schweigepflicht. Neben den Beratungsgesprächen finden Aktionen mit Gruppen/Klassen zu aktuellen Themen statt, die von den SozialarbeiterInnen durchgeführt werden.

AnsprechpartnerInnen

SchuleMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Bad Aibling
Realschule
Hüsgen, Eileen
Tel.: 08031 392 24 86
Fax: 08031 392 924 86
eileen.huesgen@lra-rosenheim.de
RS Bad Aibling

Bad Aibling
Wirtschaftsschule Aplenland
Keller, Alexandra
Tel.: 08031 392 24 74
Fax: 08031 392 924 74
alexandra.keller@lra-rosenheim.de
WS Bad Aibling

Brannenburg
Dietzenhofer Realschule
Haenle, Pia
Tel.: 08031 392 24 75
Fax: 08031 392 924 75
pia.haenle@lra-rosenheim.de
RS Brannenburg

Bruckmühl
Realschule
Appel, Carina
Tel.: 08031 392 24 82
Fax: 08031 392 924 82
carina.appel@lra-rosenheim.de
RS Bruckmühl

Prien am Chiemsee
Realschule
(Kommunale und Staatliche)
Leberfinger, Agata
Tel.: 08031 392 24 83
Fax: 08031 392 924 83
agata.leberfinger@lra-rosenheim.de
RS Prien

Wasserburg am Inn
Realschule
Schuster, Veronika
Tel.: 08031 392 24 92
Fax: 08031 392 924 92
veronika.schuster@lra-rosenheim.de
RS Wasserburg am Inn

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendarbeit an Realschulen“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Eingliederungshilfen

Beratung

Kinder und Jugendliche, deren Integration infolge einer Behinderung beeinträchtigt werden könnte, können Eingliederungshilfe erhalten. Dieses Risiko wird in einer individuellen Diagnostik durch das Jugendamt herausgefunden und findet unabhängig von einer ärztlichen Diagnostik statt.

Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01 oder 08031 392 23 40.

Beratung
AnsprechpartnerInnen bei den wirtschaftlichen Hilfen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Juraschek, Sabine

Tel.: 08031 392 23 19
Fax: 08031 392 923 19
sabine.juraschek@lra-rosenheim.de
01.520

Reinschlüssel, Julia

Tel.: 08031 392 23 05
Fax: 08031 392 923 05
julia.reinschluessel@lra-rosenheim.de
01.521

Roßrucker, Martin

Tel.: 08031 392 23 22
Fax: 08031 392 923 22
martin.rossrucker@lra-rosenheim.de
01.522
AnsprechpartnerInnen im Allgemeinen Sozialdienst (ASD)

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle zuerst Ihren Wohnort bzw. die Gemeinde, in der Sie leben. Rechts daneben finden Sie dann, den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01.

Gemeinde
(Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Ramerberg
Rott am Inn
Frau Dapfer
Tel.: 08031 392 24 95
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.418
Amerang
Babensham
Eiselfing
Soyen
Frau Megele
Tel.: 08031 392 23 46
Fax: 08031 392 9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Aschau im Chiemgau
Eggstätt
Frasdorf
Frau Sailer
Tel.: 08031 392 23 71
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Bad Aibling (A – D)
Frau Prior
Tel.: 08031 392 24 62
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422

Bad Aibling (E – Z)
Herr Obrist
Tel.: 08031 392 23 08
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.406

Bad Endorf
Frau Nöfer
Tel.: 08031 392 23 57
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Bad Feilnbach
Flintsbach am Inn
Nußdorf am Inn
Frau Padilla Tang
Tel.: 08031 392 23 12
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.424

Bernau am Chiemsee
Frau Lindner
Tel.: 08031 392 23 58
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Brannenburg
Kolbermoor (A – D)
Frau Böhm
Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Frau Schau
Tel.: 08031 392 23 65
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417

Bruckmühl (A – I)
Frau Adam
Tel.: 08031 392 23 37
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Bruckmühl (J – Z)
Frau Kirchschlager
Tel.: 08031 392 23 09
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Feldkirchen-Westerham
Frau Jacob
Tel.: 08031 392 23 76
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
Griesstätt
Pfaffing
Wasserburg am Inn (Q – Z)
Frau Thierfelder
Tel.: 08031 392 23 83
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
Großkarolinenfeld
Samerberg
Frau Giesen
Tel.: 08031 392 23 64
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408
Halfing
Schonstett
Frau Stieb
Tel.: 08031 392 23 80
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417
Höslwang
Prutting
Rimsting
Frau Ziebe
Tel.: 08031 392 23 25
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.426
Kiefersfelden
Neubeuern
Herr Furtmeier
Tel.: 08031 392 23 42
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Kolbermoor (E – Z)Herr KettlTel.: 08031 392 23 36
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
OberaudorfFrau Ehrmaier
Tel.: 08031 392 23 66
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
RaublingFrau Gierlinger
Tel.: 08031 392 23 49
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.423
Riedering
Rohrdorf am Inn
Frau Handl
Tel.: 08031 392 23 85
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
SchechenFrau Weirather
Tel.: 08031 392 23 60
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Söchtenau
Vogtareuth
Frau Boßler
Tel.: 08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401
StephanskirchenFrau Holand
Tel.: 08031 392 23 48
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422
TuntenhausenFrau Weißbrodt
Tel.: 08031 392 23 35
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Wasserburg am Inn (A – P)
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 24 63
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416

Angebote der Eingliederungshilfe

Zu den Angeboten der Eingliederungshilfe zählen Schulbegleitungen, heilpädagogische Angebote an Grundschulen, die Betreuung in einer heilpädagogischen Tagesstätte oder einem Hort, allgemeine heilpädagogische Behandlungen und Therapien bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie.

Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Juraschek, Sabine

Tel.: 08031 392 23 19
Fax: 08031 392 923 19
sabine.juraschek@lra-rosenheim.de
01.520

Laxganger, Michaela

Tel.:  08031 392 23 26
Fax: 08031 392 923 26
michaela.laxganger@lra-rosenheim.de
01.519

Reinschlüssel, Julia

Tel.:  08031 392 23 05
Fax: 08031 392 923 05
julia.reinschluessel@lra-rosenheim.de
01.521

Roßrucker, Martin

Tel.: 08031 392 23 22
Fax: 08031 392 923 22
martin.rossrucker@lra-rosenheim.de
01.522

Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Schulpflichtverletzung

In Bayern besteht die Schulpflicht in zwölf Schuljahren Schulbesuch, wovon neun Jahre Vollzeitschule und drei Jahre Berufsschulpflicht gedacht sind. Weitere Informationen zur Berufsschulpflicht finden Sie hier auf dem Merkblatt „Schulpflicht in Bayern“. Auch ein Schulzwang kann durch das Jugendamt Rosenheim Kreis durchgeführt werden. Das Landratsamt tritt auf Antrag einer Schule in Aktion.

Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01.

Schulpflichtverletzung
Jugendamt Rosenheim Kreis 35

AnsprechpartnerInnen

MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Dorn, Barbara

Tel.: 08031 392 23 13
Fax: 08031 392 923 13
barbara.dorn@lra-rosenheim.de
01.306

Imsel, Monika

Tel.: 08031 392 23 84
Fax: 08031 392 923 847
monika.imsel@lra-rosenheim.de
01.306

Die offizielle Seite für den Bereich „Schulpflichtverletzung“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Patenprojekt: Jugend in Arbeit

Hierbei werden SchülerInnen über einen längeren Zeitraum begleitet, um bessere schulische Leistungen herbei zu führen und den reibungslosen Übergang von der Schule in den Beruf zu gewährleisten. Ehrenamtliche Paten und Patinnen kümmern sich um die Jugendlichen und unterstützen sie dabei, Herausforderungen zu bewältigen. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und die Jugendlichen werden dabei von der Projektleitung unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.

AnsprechpartnerInnen

GemeindeMitarbeiterInKontaktdaten

Bruckmühl
Feldkirchen-Westerham
Großkarolinenfeld
Ostermünchen
Schechen
Tuntenhausen
Schütz, Silviaerreichbar von Mo-Do 8.00 – 12.00 Uhr

Tel.: 0157 855 215 17
s.schuetz@junge-arbeit-rosenheim.de

Bad Aibling
Bad Endorf
Brannenburg
Kolbermoor
Neubeuern
Raubling
Regionen Prien/Chiemgau
Stephanskirchen
Stock, Kerstinerreichbar von Mo-Fr 8.00 – 16.00 Uhr

Tel.: 0157 855 215 10
k.stock@junge-arbeit-rosenheim.de
Edling
Eiselfing
Rott am Inn
Wasserburg
Haidn, Regina
erreichbar von Mo-Do 8.00 – 12.00 Uhr

Tel.: 0157 855 215 20
r.haidn@junge-arbeit-rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Patenprojekt: Jugend in Arbeit“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Kooperation Jugendamt Rosenheim Kreis & Staaliches Schulamt Rosenheim

Die Grundlage für die Kooperation zwischen dem staatlichen Schulamt, den Grund- und Mittelschulen und dem Landkreis Rosenheim ist ein einer sog. Kooperationsvereinbarung festgeschrieben. Diese finden Sie hier.

AnsprechpartnerInnen

InstitutionMitarbeiterInKontaktdaten

Jugendamt Rosenheim Kreis
Schroll, Engelbert
Tel.: 08031 392 23 50
engelbert.schroll@lra-rosenheim.de

Schulamt
Elsner, Angelika
Tel.: 08031 392 20 58
angelika.elsner@lra-rosenheim.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kooperation Jugendamt Rosenheim & staatliches Schulamt Rosenheim“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Bereich: Familie

Familie

Kindertagesbetreuung

Rechtsfragen

Rechtsaufsicht über die Kindertageseinrichtungen

Der Aufgabenbereich der Rechtsaufsicht beinhaltet die Überwachung der Einhaltung der Gesetze für den Kindertageseinrichtungsbetrieb. Dazu gehören die Erteilung von Betriebserlaubnissen, die Gewährleistung eines Krippen- und Kindergartenplatzes, die Auszahlung von nationalen Fördergeldern. Die Rechtsaufsicht kontrolliert in regelmäßigen Abständen in sog. Belegprüfungen die Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen durch die Träger der einzelnen Kindertageseinrichtungen. Wenn Sie eine Einrichtung gründen möchten oder als Gemeinde, Träger oder Eltern Fragen oder andere Anliegen haben, wenden Sie sich an die untenstehenden Ansprechpartner.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Steingraber, Franziska

Tel.: 08031 392 23 18
Fax: 08031 392 923 18
franziska.steingraber@lra-rosenheim.de
01.315

Die offizielle Seite für den Bereich „Rechtsaufsicht über die Kindertageseinrichtungen“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Informationen für Eltern

Jedes Kind hat ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schulbeginn einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann vor dem dritten Geburtstag die Betreuung durch eine Tagespflegeperson oder ein Krippenplatz sein. In den ersten drei Monaten des Jahres werden die Anmeldungen für einen Betreuungsplatz von den Eltern durchgeführt. Wenn Sie hinsichtlich der Anmeldungen noch Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kommune.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Steingraber, Franziska

Tel.: 08031 392 23 18
Fax: 08031 392 923 18
franziska.steingraber@lra-rosenheim.de
01.315

Die offizielle Seite für den Bereich „Informationen für Eltern“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Betriebserlaubnis, Voraussetzungen, Antragsformular

Wenn Sie als Gründer einer Einrichtung alle räumlich, wirtschaftlich und personell geforderten Voraussetzungen zur Gründung einer Einrichtung erfüllt haben und Ihr Konzept dem Anspruch genügt, erhalten Sie eine Genehemigung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung. Wenn Sie etwas an Ihrer Einrichtung verändern wollen (z.B. Organisationsstruktur, am Gebäude, bei einem Wechsel der Trägerschaft), benötigen Sie eine neue Betriebserlaubnis. Den Antrag hierfür finden Sie unter dem untenstehenden Link.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Steingraber, Franziska

Tel.: 08031 392 23 18
Fax: 08031 392 923 18
franziska.steingraber@lra-rosenheim.de
01.315

Die offizielle Seite für den Bereich „Betriebserlaubnis, Voraussetzungen, Antragsformular“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Betriebskostenförderung und Personal

Kindertageseinrichtungen werden durch staatliche und kommunale Fördergelder subventioniert. Eine Rolle bei der Feststellung der Höhe spielen die Buchungszeit und der individuelle Förderbedarf des Kindes. Voraussetzung für die Förderung ist u.a. der Einsatz von Fachpersonal. Dazu gehören ErzieherInnen und KinderpflegerInnen. Wenn ein/e MitarbeierIn ohne fachgerechte Ausbildung in den Anstellungsschlüssel eingestellt werden soll, benötigen Sie die Erlaubnis der Rechtsaufsicht. Für die Entscheidung soll die Liste geprüfter Berufe zur Hilfe genommen werden, die vom bayerischen Landesjugendamt veröffentlicht wurde.

Betriebskostenförderung und Personal
AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Steingraber, Franziska

Tel.: 08031 392 23 18
Fax: 08031 392 923 18
franziska.steingraber@lra-rosenheim.de
01.315

Die offizielle Seite für den Bereich „Betriebskostenförderung und Personal“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Pädagogik

Pädagogische Fachberatung

Wenn Sie als Leitung, Träger oder MitarbeiterIn einer Kindertageseinrichtung Beratung benötigen, können Sie sich an die untenstehenden AnsprechpartnerInnen wenden. Im Zentrum der Beratung steht der Fortschritt und die Qualität in der pädagogischen Arbeit Ihrer Einrichtung, weshalb in der Beratung Konzepte überlegt und weiterentwickelt werden. Individuell betrachtet werden die pädagogischen Grundhaltungen und die Möglichkeiten der Verwirklichung von Bildungs- und Lernprozessen für die Kinder in Ihrer Einrichtung. Ein weiterer Auftrag der pädagogischen Fachberatung ist die Verknüpfung der unterschiedlichen Handlungsträger der frühkindlichen Bildung.

AnsprechpartnerInnen
GemeindeMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Amerang
Aschau im Chiemgau
Babensham
Bad Aibling
Bad Endorf
Bernau am Chiemsee
Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Edling
Eggstätt
Eiselfing
Frasdorf
Griesstätt
Großkarolinenfeld
Gstadt am Chiemsee
Halfing
Höslwang
Kolbermoor
Pfaffing
Prien am Chiemsee
Prutting
Ramerberg
Riedering
Rimsting
Rott am Inn
Schechen
Schonstett
Söchtenau
Soyen
Tuntenhausen
Vogtareuth
Wasserburg am Inn

Baumgartner, Sibylle

Tel.: 08031 392 24 99
Fax:  08031 392 924 99
sibylle.baumgartner@lra-rosenheim.de
01.316

Bad Feilnbach
Brannenburg
Bruckmühl
Feldkirchen-Westerham
Flintsbach am Inn
Kiefersfelden
Neubeuern
Nußdorf am Inn
Oberaudorf
Raubling
Rohrdorf am Inn
Samerberg
Stephanskirchen
Schmitz, Susanne
Tel.: 08031 392 23 16
Fax: 08031 392 923 16
susanne.schmitz@lra-rosenheim.de
01.319

Die offizielle Seite für den Bereich „Pädagogische Fachberatung Kindertageseinrichtungen“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Informationen zum Kinderschutz

Der Kinderschutz hat in den Einrichtungen eine besondere Bedeutung. Das Fachpersonal ist geschult und besucht regelmäßig Fortbildungen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die Zuständigkeiten und Abläufe sollen in den Einrichtungen klar und deutlich geklärt und jedem/r MitarbeiterIn klar sein, um im Ernstfall eine gute Kooperation und Kommunikation mit allen Mitwirkenden zu ermöglichen.

Werden Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung deutlich, findet eine Kooperation zwischen der Einrichtungsleitung und der insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) statt, um die Gefährdungslage zu erfassen und der betroffenen Familie angemessene Hilfen zukommen zu lassen.

Informationen zum Kinderschutz

Die offizielle Seite für den Bereich „Informationen zum Kinderschutz“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB)

Bei der pädagogischen Qualitätsbegleitung handelt es sich um ein freiwilliges Unterstützungsangebot für die MitarbeiterInnen von Kindertageseinrichtungen. Sie können Fragen zu internen Interaktionen stellen. Hierbei begleitet die externe Beraterin Sie mit dem Ziel, die professionelle Teamarbeit zu unterstützen und weiter zu entwickeln.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Reichert, Birgit

Tel.: 08031 392 23 20
Fax: 08031 392 923 20
birgit.reichert@lra-rosenheim.de
01.319

Die offizielle Seite für den Bereich „Pädagogische Qualitätsbegleitung“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Bundesprojekt Kita Einstieg

Das Projekt der Bundesrepublik Deutschland unterstützt Flüchtlings- und Migrationsfamilien und soll den Beginn des Kindes in der Kindertagesbetreuung vereinfachen. Das Projekt impliziert Beratungsangebote, Dolmetscher und Eltern-Kind-Spielgruppen in Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen ebenso wie Fortbildungen und Zusammenkünfte zum Networking für das Fachpersonal in den Einrichtungen.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Gonchar, Maria

Tel.: 08031 392 24 97
Fax: 08031 392 924 97
maria.gonchar@lra-rosenheim.de
01.319

Schäfer, Sabine

Tel.: 08031 392 24 89
Fax: 08031 392 924 89
sabine.schaefer@lra-rosenheim.de
01.319

Die offizielle Seite für den Bereich „Bundesprojekt Kita Einstieg“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Kindertagespflege – Informationen für Eltern

Was ist Kindertagespflege?

In der Kindertagespflege werden maximal fünf Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen Räumen versorgt. Während der Betreuungszeit werden pädagogische Angebote ausgearbeitet und durchgeführt, die Bildung der Kinder unterstützt sowie eigene Erfahrungen ermöglicht, um die Welt Stück für Stück weiter zu erfahren. Die Ähnlichkeit zum Konzept Familie wird durch die Kleingruppengröße erreicht. Die vermittelten Tagespflegepersonen werden durch den Fachdienst Kinderpflege überwacht und besitzen eine Pflegeerlaubnis.

Kindertagespflege

Die offizielle Seite für den Bereich „Was ist Kindertagespflege?“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Wie finde ich eine Kindertagespflegeperson?

Sie erhalten bei den unten aufgelisteten FachberaterInnen die Kontaktdaten der Tagespflegepersonen aus dem Landkreis Rosenheim und nehmen dann selbstständig Kontakt auf. Wenn Sie ein Betreuungsverhältnis mit einer Tagespflegeperson eingehen, haben Sie bei den MitarbeiterInnen des Jugendamt Rosenheim Kreis AnsprechpartnerInnen, die Ihnen bei Fragen oder anderen Anliegen zur Verfügung stehen.

AnsprechpartnerInnen
GemeindeMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Amerang
Aschau im Chiemgau
Babensham
Bad Endorf
Bernau am Chiemsee
Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Edling
Eggstätt
Eiselfing
Frasdorf
Griesstätt
Gstadt am Chiemsee
Halfing
Höslwang
Pfaffing
Prien am Chiemsee
Prutting
Ramerberg
Riedering
Rimsting
Rohrdorf am Inn
Rott am Inn
Schechen
Schonstett
Söchtenau
Soyen
Stephanskirchen
Vogtareuth
Wasserburg am Inn
Bacher, Claudia
Tel.:  08031 392 23 27
Fax: 08031 392 923 90
claudia.bacher@lra-rosenheim.de
01.402

Bad Aibling
Bruckmühl
Feldkirchen-Westerham
Großkarolinenfeld
Kolbermoor
Tuntenhausen
Maurer, Doris
Tel.:  08031 392 24 72
Fax: 08031 392 924 72
doris.maurer@lra-rosenheim.de
01.314

Bad Feilnbach
Brannenburg
Flintsbach am Inn
Kiefersfelden
Neubeuern
Nußdorf am Inn
Oberaudorf
Raubling
Samerberg
Auer, Katharina
Tel.: 08031 392 24 94
Fax: 08031 392 924 94
katharina.auer@lra-rosenheim.de
01.313

Die offizielle Seite für den Bereich „Wie finde ich eine Kindertagespflegeperson?“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Kosten der Kindertagespflege und Erlass der Kostenbeiträge

Die Kosten einer Kindertagespflege sind vergleichbar mit den Kosten eines Krippenplatzes. Bei der Buchung einer Tagespflegeperson wird ein Kostensatz anhand der wöchentlichen Betreuungszeit Ihres Kindes festgesetzt. Dieser bewegt sich zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: September 2021) zwischen 95 und 477 € pro Woche. Genaue und ggf. aktualisierte Zahlen finden Sie auf der offiziellen Seite unter dem untenstehenden Link.

Bei Bedarf können Sie als Familie eine Befreiung des Kostenbeitrags anfordern. Für diese braucht das Jugendamt Rosenheim Kreis Einsicht in Ihre finanzielle Situation. Ab dem Monat der Antragstellung kann Ihnen der Kostenbeitrag erlassen werden. Alle notwendigen Informationen und Dokumente finden Sie unter dem untenstehen Link bei der Überschrift „Erlass der Kostenbeiträge“.

Kosten Kindertagespflege
AnsprechpartnerInnen
GemeindeMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Amerang
Babensham
Bad Aibling
Bruckmühl
Edling
Eiselfing
Feldkirchen-Westerham
Griesstätt
Großkarolinenfeld
Halfing
Höslwang
Kolbermoor
Pfaffing
Ramerberg
Rott am Inn
Schechen
Schonstett
Soyen
Tuntenhausen
Vogtareuth
Wasserburg am Inn
Harzt, Daniela
Tel.: 08031 392 24 93
Fax: 08031 392 924 93
daniela.harzt@lra-rosenheim.de
01.313

Aschau im Chiemgau
Bad Endorf
Bernau am Chiemsee
Breitbrunn Am Chiemsee
Chiemsee
Eggstätt
Frasdorf
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Prutting
Riedering
Rimsting
Rohrdorf am Inn
Söchtenau
Stephanskirchen
Weinzierl, Cornelia
Tel.: 08031 392 24 88
Fax: 08031 392 924 88
cornelia.weinzierl@lra-rosenheim.de
07.017

Bad Feilnbach
Brannenburg
Flintsbach am Inn
Kiefersfelden
Neubeuern
Nußdorf am Inn
Oberaudorf
Raubling
Samerberg
Berghammer, Elisabeth
Tel.:  08031 392 24 87
Fax: 08031 392 924 87
elisabeth.berghammer@lra-rosenheim.de
01.313

Die offizielle Seite für den Bereich „Was kostet die Kindertagespflege?“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Die offizielle Seite für den Bereich „Erlass der Kostenbeiträge“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Kindertagespflege – Informationen für Tagespflegepersonen

Wie kann ich Kindertagespflegeperson werden?

Sie haben Freude am Umgang mit Kindern, sind zuverlässig, verantwortungsbewusst, offen und liebevoll? Dann bringen Sie wichtige Qualitäten für die Arbeit als Tagespflegeperson mit. Wenn Sie zusätzlich dazu ErzieherIn, KinderpflegerIn oder Sozialpädagoge/in sind, können Sie eine Pflegeerlaubnis beantragen. Wenn Sie keinen dieser Ausbildungszweige bestritten haben, haben wir Qualifizierungskurse im Angebot. Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen benötigen Sie auch geeignete Räumlichkeiten. Das Jugendamt Rosenheim Kreis führt die Überprüfung Ihrer Person und der Räumlichkeiten durch und gibt Ihnen bei Erfüllung der geforderten Aspekte die Pflegeerlaubnis. Beratungen erhalten Sie persönlich oder per Telefon und bei Bedarf vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu anderen Tagesmüttern zum Erfahrungsaustausch.

Kindertagespflegeperson
AnsprechpartnerInnen
GemeindeMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Amerang
Aschau im Chiemgau
Babensham
Bad Endorf
Bernau am Chiemsee
Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Edling
Eggstätt
Eiselfing
Frasdorf
Griesstätt
Gstadt am Chiemsee
Halfing
Höslwang
Pfaffing
Prien am Chiemsee
Prutting
Ramerberg
Riedering
Rimsting
Rohrdorf am Inn
Rott am Inn
Schechen
Schonstett
Söchtenau
Soyen
Stephanskirchen
Vogtareuth
Wasserburg am Inn
Bacher, Claudia
Tel.:  08031 392 23 27
Fax: 08031 392 923 90
claudia.bacher@lra-rosenheim.de
01.402

Bad Aibling
Bruckmühl
Feldkirchen-Westerham
Großkarolinenfeld
Kolbermoor
Tuntenhausen
Maurer, Doris
Tel.:  08031 392 24 72
Fax: 08031 392 924 72
doris.maurer@lra-rosenheim.de
01.314

Bad Feilnbach
Brannenburg
Flintsbach am Inn
Kiefersfelden
Neubeuern
Nußdorf am Inn
Oberaudorf
Raubling
Samerberg
Auer, Katharina
Tel.: 08031 392 24 94
Fax: 08031 392 924 94
katharina.auer@lra-rosenheim.de
01.313

Die offizielle Seite für den Bereich „Wie kann ich Kindertagespflegeperson werden?“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Vergütung der Kindertagespflegeperson

Die Tagespflegeperson erhält einen monatlichen Geldbetrag, der pro Kind berechnet wird. Außerdem besteht die Möglichkeit der (anteiligen) Rückzahlung von Kosten für die Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Altersvorsorge. Falls Kinder zwischen 6.00 – 8.00 Uhr, 17.00 – 20.00 Uhr oder über Nacht betreut werden sollen, erhalten Sie als Tagespflegepersonen einen finanziellen Zuschlag.

AnsprechpartnerInnen
GemeindeMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Amerang
Babensham
Bad Aibling
Bruckmühl
Edling
Eiselfing
Feldkirchen-Westerham
Griesstätt
Großkarolinenfeld
Halfing
Höslwang
Kolbermoor
Pfaffing
Ramerberg
Rott am Inn
Schechen
Schonstett
Soyen
Tuntenhausen
Vogtareuth
Wasserburg am Inn
Harzt, Daniela
Tel.: 08031 392 24 93
Fax: 08031 392 924 93
daniela.harzt@lra-rosenheim.de
01.313

Aschau im Chiemgau
Bad Endorf
Bernau am Chiemsee
Breitbrunn Am Chiemsee
Chiemsee
Eggstätt
Frasdorf
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Prutting
Riedering
Rimsting
Rohrdorf am Inn
Söchtenau
Stephanskirchen
Weinzierl, Cornelia
Tel.: 08031 392 24 88
Fax: 08031 392 924 88
cornelia.weinzierl@lra-rosenheim.de
07.017

Bad Feilnbach
Brannenburg
Flintsbach am Inn
Kiefersfelden
Neubeuern
Nußdorf am Inn
Oberaudorf
Raubling
Samerberg
Berghammer, Elisabeth
Tel.:  08031 392 24 87
Fax: 08031 392 924 87
elisabeth.berghammer@lra-rosenheim.de
01.313

Die offizielle Seite für den Bereich „Vergütung der Kindertagespflegeperson“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Kindertagesbetreuung – Beitragsübernahme

Wenn Ihr Kind in eine Kindertagesstätte (Kindergarten, Krippe, Hort o.Ä.) geht, können Sie als Eltern einen Antrag auf Kostenübernahme für Ihre Beiträge stellen. Diese werden dann abhängig von Ihrem Einkommen teilweise oder ganz bewilligt.

Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

A – F
Zahradnik, Cornelia
Tel.: 08031 392 23 55
Fax:  08031 392 923 55
cornelia.zahradnik@lra-rosenheim.de
01.506

G – K
Tichy, Michaela
Tel.: 08031 392 23 15
Fax: 08031 392 923 15
michaela.tichy@lra-rosenheim.de
01.505

L – N
Reiser, Elke
Tel.: 08031 392 23 31
Fax: 08031 392 923 31
elke.reiser@lra-rosenheim.de
01.505

O – R

Irsiegler, Tamara

Tel.: 08031 392 23 86
Fax: 08031 392 923 86
tamara.irsiegler@lra-rosenheim.de
01.506

S – Z
Pflugk, Marion
Tel.: 08031 392 23 24
Fax: 08031 392 923 24
marion.pflugk@lra-rosenheim.de
01.506

Die offizielle Seite für den Bereich „Beitragsübernahme“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Erziehung

Erziehung birgt das Potenzial von Konflikten und vielen Fragen, bei denen das Kreisjugendamt Rosenheim Ihnen Unterstützung und Beratung bietet. Die Angebote gelten bereits ab der frühen Kindheit und implizieren auch die Wache über den Kinder- und Jugendschutz.

Erziehung

Beratung

Allgemeiner Sozialdienst

An den ASD können Sie sich kostenfrei und unter dem Mantel der Schweigepflicht insbesondere bei Konflikten innerhalb der Familie, erzieherischen Fragen und bei Problemen in der Versorgung und Fürsorge Ihres Kindes wenden.

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle zuerst Ihren Wohnort bzw. die Gemeinde, in der Sie leben. Rechts daneben finden Sie dann, den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01 oder 08031 392 23 40.

AnsprechpartnerInnen
Gemeinde
(Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Ramerberg
Rott am Inn
Frau Dapfer
Tel.: 08031 392 24 95
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.418
Amerang
Babensham
Eiselfing
Soyen
Frau Megele
Tel.: 08031 392 23 46
Fax: 08031 392 9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Aschau im Chiemgau
Eggstätt
Frasdorf
Frau Sailer
Tel.: 08031 392 23 71
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Bad Aibling (A – D)
Frau Prior
Tel.: 08031 392 24 62
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422

Bad Aibling (E – Z)
Herr Obrist
Tel.: 08031 392 23 08
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.406

Bad Endorf
Frau Nöfer
Tel.: 08031 392 23 57
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Bad Feilnbach
Flintsbach am Inn
Nußdorf am Inn
Frau Padilla Tang
Tel.: 08031 392 23 12
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.424

Bernau am Chiemsee
Frau Lindner
Tel.: 08031 392 23 58
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Brannenburg
Kolbermoor (A – D)
Frau Böhm
Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Frau Schau
Tel.: 08031 392 23 65
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417

Bruckmühl (A – I)
Frau Adam
Tel.: 08031 392 23 37
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Bruckmühl (J – Z)
Frau Kirchschlager
Tel.: 08031 392 23 09
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Feldkirchen-Westerham
Frau Jacob
Tel.: 08031 392 23 76
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
Griesstätt
Pfaffing
Wasserburg am Inn (Q – Z)
Frau Thierfelder
Tel.: 08031 392 23 83
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
Großkarolinenfeld
Samerberg
Frau Giesen
Tel.: 08031 392 23 64
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408
Halfing
Schonstett
Frau Stieb
Tel.: 08031 392 23 80
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417
Höslwang
Prutting
Rimsting
Frau Ziebe
Tel.: 08031 392 23 25
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.426
Kiefersfelden
Neubeuern
Herr Furtmeier
Tel.: 08031 392 23 42
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Kolbermoor (E – Z)Herr KettlTel.: 08031 392 23 36
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
OberaudorfFrau Ehrmaier
Tel.: 08031 392 23 66
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
RaublingFrau Gierlinger
Tel.: 08031 392 23 49
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.423
Riedering
Rohrdorf am Inn
Frau Handl
Tel.: 08031 392 23 85
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
SchechenFrau Weirather
Tel.: 08031 392 23 60
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Söchtenau
Vogtareuth
Frau Boßler
Tel.: 08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401
StephanskirchenFrau Holand
Tel.: 08031 392 23 48
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422
TuntenhausenFrau Weißbrodt
Tel.: 08031 392 23 35
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Wasserburg am Inn (A – P)
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 24 63
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialdienst“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Hilfen zur Erziehung

Die Hilfen zur Erziehung können in ambulanter Form bei den Familien zu Hause (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe) oder aber in stationärer Form durchgeführt werden. Unter die stationäre Form fällt bspw. die Vollzeitpflege oder die Heimerziehung.

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle zuerst Ihren Wohnort bzw. die Gemeinde, in der Sie leben. Rechts daneben finden Sie dann, den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01 oder 08031 392 23 40.

Hilfen zur Erziehung
AnsprechpartnerInnen
Gemeinde
(Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Ramerberg
Rott am Inn
Frau Dapfer
Tel.: 08031 392 24 95
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.418
Amerang
Babensham
Eiselfing
Soyen
Frau Megele
Tel.: 08031 392 23 46
Fax: 08031 392 9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Aschau im Chiemgau
Eggstätt
Frasdorf
Frau Sailer
Tel.: 08031 392 23 71
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Bad Aibling (A – D)
Frau Prior
Tel.: 08031 392 24 62
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422

Bad Aibling (E – Z)
Herr Obrist
Tel.: 08031 392 23 08
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.406

Bad Endorf
Frau Nöfer
Tel.: 08031 392 23 57
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Bad Feilnbach
Flintsbach am Inn
Nußdorf am Inn
Frau Padilla Tang
Tel.: 08031 392 23 12
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.424

Bernau am Chiemsee
Frau Lindner
Tel.: 08031 392 23 58
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Brannenburg
Kolbermoor (A – D)
Frau Böhm
Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Frau Schau
Tel.: 08031 392 23 65
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417

Bruckmühl (A – I)
Frau Adam
Tel.: 08031 392 23 37
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Bruckmühl (J – Z)
Frau Kirchschlager
Tel.: 08031 392 23 09
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Feldkirchen-Westerham
Frau Jacob
Tel.: 08031 392 23 76
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
Griesstätt
Pfaffing
Wasserburg am Inn (Q – Z)
Frau Thierfelder
Tel.: 08031 392 23 83
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
Großkarolinenfeld
Samerberg
Frau Giesen
Tel.: 08031 392 23 64
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408
Halfing
Schonstett
Frau Stieb
Tel.: 08031 392 23 80
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417
Höslwang
Prutting
Rimsting
Frau Ziebe
Tel.: 08031 392 23 25
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.426
Kiefersfelden
Neubeuern
Herr Furtmeier
Tel.: 08031 392 23 42
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Kolbermoor (E – Z)Herr KettlTel.: 08031 392 23 36
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
OberaudorfFrau Ehrmaier
Tel.: 08031 392 23 66
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
RaublingFrau Gierlinger
Tel.: 08031 392 23 49
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.423
Riedering
Rohrdorf am Inn
Frau Handl
Tel.: 08031 392 23 85
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
SchechenFrau Weirather
Tel.: 08031 392 23 60
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Söchtenau
Vogtareuth
Frau Boßler
Tel.: 08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401
StephanskirchenFrau Holand
Tel.: 08031 392 23 48
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422
TuntenhausenFrau Weißbrodt
Tel.: 08031 392 23 35
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Wasserburg am Inn (A – P)
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 24 63
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfen zur Erziehung“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Kostenbeitrag

Die entsprechenden Hilfen müssen von Ihnen als Eltern beantragt werden und die stationären Hilfen benötigen nach ihrer Bewilligung einen Kostenbeitrag von Ihnen als Eltern. Der Mindestkostenbeitrag beläuft sich auf das Kindergeld, das vom Elternteil zu entrichten ist, der es bezieht. Ergänzend dazu wird ein Beitrag des Einkommens gefordert. Bei ambulanten Hilfen wird kein Kostenbeitrag von den Eltern gefordert.

Kostenbeitrag

Die offizielle Seite für den Bereich „Kostenbeitrag“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

AnsprechpartnerInnen Wirtschaftliche Hilfen

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens aus.

Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

A
Laxganger, Michaela
Tel.: 08031 392 23 26
Fax:  08031 392 923 26
michaela.laxganger@lra-rosenheim.de
01.519

B, C
Juraschek, Sabine
Tel.: 08031 392 23 19
Fax:  8031 392 923 19
sabine.juraschek@lra-rosenheim.de
01.520


Laxganger, Michaela
Tel.: 08031 392 23 26
Fax:  08031 392 923 26
michaela.laxganger@lra-rosenheim.de
01.519

D, E, I, J, M

Rosenwink, Johanna

Tel.: 08031 392 23 03
Fax: 08031 392 923 03
johanna.rosenwink@lra-rosenheim.de
01.523

F, G
Glück, Sandra
Tel.: 08031 392 23 02
Fax: 08031 392 923 02
sandra.glueck@lra-rosenheim.de
01.521

H, K
Dewald, Christine
Tel.:  08031 392 23 14
Fax: 08031 392 923 14
christine.dewald@lra-rosenheim.de
01.519

L
Reinschlüssel, Julia
Tel.: 08031 392 23 05
Fax: 08031 392 923 05
julia.reinschluessel@lra-rosenheim.de
01.521

N – P, T – Z
Ritzer, Nina
Tel.: 08031 392 23 69
Fax: 08031 392 923 69
nina.ritzer@lra-rosenheim.de
01.520

Q – S
Hollinger, Andrea
Tel.: 08031 392 23 06
Fax:  08031 392 923 06
andrea.hollinger@lra-rosenheim.de
01.519

Die offizielle Seite für den Bereich „AnsprechpartnerInnen Wirtschaftliche Hilfen“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Kinderschutz

Im Grundgesetz Artikel 6, Absatz 2 steht geschrieben, dass die Pflege und Erziehung das Recht der Eltern ist und durch die staatliche Gemeinschaft überwacht wird. Wenn Eltern ihrem Kind schaden, indem Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuelle Gewalt passieren, ist es der Auftrag des Jugendamtes, das Wohl des Kindes zu schützen, indem Gefahren ferngehalten werden. Dies gilt gleichermaßen für Kinder und Jugendliche.

Wenn dem Jugendamt Indizien für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, ist es in der Pflicht das Gefährdungsrisiko einzuordnen und die Indizien zu beurteilen. In diesen Prozess werden sowohl die Eltern als auch das Kind/der Jugendliche integriert und wenn eine Notwendigkeit festgestllt wird, entsprechende Hilfen vermittelt.

Auch Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, können zur Unterstützung der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung eine Beratung durch eine insofern erfahrene Fachkraft (Insofa) erhalten. Diese werden entweder vom Jugendamt Rosenheim Kreis oder von der Caritas Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern zur Verfügung gestellt. Die Telefonnummer der Caritas ist Folgende: 08031 203 740. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher gegenwärtig gefährdet ist, wenden Sie sich an das Jugendamt Rosenheim Kreis unter 08031 392 23 01. Wenn dieses nicht geöffnet hat, rufen Sie bei der örtlichen Polizeidienststelle an.

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle zuerst Ihren Wohnort bzw. die Gemeinde, in der Sie leben. Rechts daneben finden Sie dann, den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01 oder 08031 392 23 40.

Kinderschutz

AnsprechpartnerInnen

Gemeinde
(Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Ramerberg
Rott am Inn
Frau Dapfer
Tel.: 08031 392 24 95
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.418
Amerang
Babensham
Eiselfing
Soyen
Frau Megele
Tel.: 08031 392 23 46
Fax: 08031 392 9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Aschau im Chiemgau
Eggstätt
Frasdorf
Frau Sailer
Tel.: 08031 392 23 71
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Bad Aibling (A – D)
Frau Prior
Tel.: 08031 392 24 62
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422

Bad Aibling (E – Z)
Herr Obrist
Tel.: 08031 392 23 08
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.406

Bad Endorf
Frau Nöfer
Tel.: 08031 392 23 57
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Bad Feilnbach
Flintsbach am Inn
Nußdorf am Inn
Frau Padilla Tang
Tel.: 08031 392 23 12
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.424

Bernau am Chiemsee
Frau Lindner
Tel.: 08031 392 23 58
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Brannenburg
Kolbermoor (A – D)
Frau Böhm
Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Frau Schau
Tel.: 08031 392 23 65
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417

Bruckmühl (A – I)
Frau Adam
Tel.: 08031 392 23 37
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Bruckmühl (J – Z)
Frau Kirchschlager
Tel.: 08031 392 23 09
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Feldkirchen-Westerham
Frau Jacob
Tel.: 08031 392 23 76
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
Griesstätt
Pfaffing
Wasserburg am Inn (Q – Z)
Frau Thierfelder
Tel.: 08031 392 23 83
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
Großkarolinenfeld
Samerberg
Frau Giesen
Tel.: 08031 392 23 64
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408
Halfing
Schonstett
Frau Stieb
Tel.: 08031 392 23 80
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417
Höslwang
Prutting
Rimsting
Frau Ziebe
Tel.: 08031 392 23 25
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.426
Kiefersfelden
Neubeuern
Herr Furtmeier
Tel.: 08031 392 23 42
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Kolbermoor (E – Z)Herr KettlTel.: 08031 392 23 36
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
OberaudorfFrau Ehrmaier
Tel.: 08031 392 23 66
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
RaublingFrau Gierlinger
Tel.: 08031 392 23 49
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.423
Riedering
Rohrdorf am Inn
Frau Handl
Tel.: 08031 392 23 85
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
SchechenFrau Weirather
Tel.: 08031 392 23 60
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Söchtenau
Vogtareuth
Frau Boßler
Tel.: 08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401
StephanskirchenFrau Holand
Tel.: 08031 392 23 48
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422
TuntenhausenFrau Weißbrodt
Tel.: 08031 392 23 35
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Wasserburg am Inn (A – P)
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 24 63
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderschutz“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Fachdienst Frühe Kindheit

Wenn Sie werdende Eltern oder Eltern eines Kindes zwischen null und sechs Jahren sind, im Landkreis Rosenheim leben und Unterstützung im Umgang mit Ihren Kindern wünschen oder eine Fachkraft in der Jugend- und Gesundheitshilfe sind oder eine Einrichtung, die mit jungen Familien und kleinen Kindern arbeitet und Fragen zur Begleitung und Beratung der Eltern von kleinen Kindern haben, dann können Sie sich bei den untenstehenden Kontakten melden. Die Beratung ist kostenfrei und freiwillig.

AnsprechpartnerInnen

GemeindeMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Amerang
Aschau im Chiemgau
Babensham
Bad Endorf
Bernau am Chiemsee
Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Edling
Eggstätt
Eiselfing
Frasdorf
Griesstätt
Gstadt am Chiemsee
Halfing
Höslwang
Pfaffing
Prien am Chiemsee
Prutting
Ramerberg
Riedering
Rohrdorf am Inn
Rott am Inn
Schechen
Schonstett
Söchtenau
Soyen
Stephanskirchen
Vogtareuth
Wasserburg am Inn
Wiens, Frank
Tel.: 08031 392 23 98
Fax: 08031 392 923 98
frank.wiens@lra-rosenheim.de
01.317

Bad Aibling
Bruckmühl
Feldkirchen-Westerham
Großkarolinenfeld
Kolbermoor
Tuntenhausen
Landthaler, Birgit
Tel.: 08031 392 23 97
Fax: 08031 392 923 97
birgit.landthaler@lra-rosenheim.de
01.318

Bad Feilnbach
Brannenburg
Flintsbach am Inn
Kiefersfelden
Neubeuern
Nußdorf am Inn
Oberaudorf
Raubling
Samerberg
Maier, Christine
Tel.:  08031 392 23 99
Fax: 08031 392 923 99
christine.maier2@lra-rosenheim.de
01.318

Die offizielle Seite für den Bereich „Fachdienst Frühe Kindheit“ des Kreisjugendamt Rosenheim finden Sie hier.

Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle zuerst Ihren Wohnort bzw. die Gemeinde, in der Sie leben. Rechts daneben finden Sie dann, den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01 oder 08031 392 23 40.

Trennung

AnsprechpartnerInnen

Gemeinde
(Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Ramerberg
Rott am Inn
Frau Dapfer
Tel.: 08031 392 24 95
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.418
Amerang
Babensham
Eiselfing
Soyen
Frau Megele
Tel.: 08031 392 23 46
Fax: 08031 392 9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Aschau im Chiemgau
Eggstätt
Frasdorf
Frau Sailer
Tel.: 08031 392 23 71
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Bad Aibling (A – D)
Frau Prior
Tel.: 08031 392 24 62
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422

Bad Aibling (E – Z)
Herr Obrist
Tel.: 08031 392 23 08
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.406

Bad Endorf
Frau Nöfer
Tel.: 08031 392 23 57
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Bad Feilnbach
Flintsbach am Inn
Nußdorf am Inn
Frau Padilla Tang
Tel.: 08031 392 23 12
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.424

Bernau am Chiemsee
Frau Lindner
Tel.: 08031 392 23 58
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Brannenburg
Kolbermoor (A – D)
Frau Böhm
Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Frau Schau
Tel.: 08031 392 23 65
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417

Bruckmühl (A – I)
Frau Adam
Tel.: 08031 392 23 37
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Bruckmühl (J – Z)
Frau Kirchschlager
Tel.: 08031 392 23 09
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Feldkirchen-Westerham
Frau Jacob
Tel.: 08031 392 23 76
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
Griesstätt
Pfaffing
Wasserburg am Inn (Q – Z)
Frau Thierfelder
Tel.: 08031 392 23 83
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
Großkarolinenfeld
Samerberg
Frau Giesen
Tel.: 08031 392 23 64
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408
Halfing
Schonstett
Frau Stieb
Tel.: 08031 392 23 80
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417
Höslwang
Prutting
Rimsting
Frau Ziebe
Tel.: 08031 392 23 25
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.426
Kiefersfelden
Neubeuern
Herr Furtmeier
Tel.: 08031 392 23 42
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Kolbermoor (E – Z)Herr KettlTel.: 08031 392 23 36
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
OberaudorfFrau Ehrmaier
Tel.: 08031 392 23 66
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
RaublingFrau Gierlinger
Tel.: 08031 392 23 49
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.423
Riedering
Rohrdorf am Inn
Frau Handl
Tel.: 08031 392 23 85
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
SchechenFrau Weirather
Tel.: 08031 392 23 60
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Söchtenau
Vogtareuth
Frau Boßler
Tel.: 08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401
StephanskirchenFrau Holand
Tel.: 08031 392 23 48
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422
TuntenhausenFrau Weißbrodt
Tel.: 08031 392 23 35
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Wasserburg am Inn (A – P)
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 24 63
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416

Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung“ im Kreisjugendamt Rosenheim finden Sie hier.

Besondere Lebenssituationen

Während besonderer Lebenssituationen werden häufig vom Jugendamt ausgestellte Dokumente benötigt. Desweiteren zählen die Themen Pflegschaft, Adoption und Vormundschaft zu den Situationen, in denen das Jugendamt die Prozesse leitet und seine Beratung anbietet.

Besondere Lebenssituationen

Beurkundung/Negativattest/Vaterschaft/Sorgerecht

Wenn Sie eine Beurkundung benötigen, müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren! Benötigte Unterlagen bitte vorher mit der zuständigen MitarbeiterIn absprechen. Bei sprachlichen Schwierigkeiten bitten wir einen Dolmetscher mitzubringen, der nicht mit Ihnen als Erklärenden verwandt ist.

Folgende Urkunden können Sie kostenfrei beantragen: Vater- und Mutterschaftsanerkennung (inklusive Zustimmungserklärung), die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für ein Kind unverheitateter Eltern und Unterhaltsverpflichtungen für Personen bis zum 21. Lebensjahr.

AnsprechpartnerInnen

MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Frau Palme

Tel.: 08031 392 23 78
Fax:  08031 392 923 78
beistandschaften@lra-rosenheim.de
01.325

Die offizielle Seite für den Bereich „Besondere Lebenssituationen“ im Kreisjugendamt Rosenheim finden Sie hier.

Eingliederungshilfe

Anspruch auf die Eingliederungshilfe haben Kinder und Jugendliche, wenn sich ihre seelische Gesundheit länger als sechs Monate vom für ihr Alter regulären Zustand unterscheidet und aufgrund dessen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben behindert oder eine Einschränkung erwartbar ist.

Die Abweichung der seelischen Gesundheit wird durch die Untersuchung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten eingeschätzt. Die MitarbeiterInnen des Allgemeine Sozialdienstes bieten Familien Beratungen und Informationen an. Aufgrund der durch den Facharzt oder Psychotherapeuten vorgenommenen Diagnose wird die Einschränkung an der gesellschaftlichen Teilhabe bemessen und eingeschätzt, ob eine Einschränkung zu erwarten ist. Die Beratungen der MitarbeiterInnen sind kostenlos und schweigepflichtig.

Die Eingliederungshilfe kann bei positivem Bescheid in drei Formen stattfinden: teilstationär, stationär oder ambulant. Zu teilstationären Angeboten gehören Integrative Horte, heilpädagogische Tagesstätten und heilpädagogische Angebote an Grundschulen während die stationären Angebote Pflegefamilien, Heimerziehung sowie sonstige betreute Wohnformen sind. Zu den ambulaten Angeboten gehören heilpädagogische Angebote an kleineren Grundschulen, Schulbegleitun, Dysklakulie- und Legasthenietherapie sowie autismusspezifisches Training.

Für die Bewilligung der Hilfen ist ein vorheriger Antrag erforderlich. Bei den stationären und teilstationären Hilfen wird das Kindergeld vom kindergeldbeziehenden Elternteil sowie ein Kostenbeitrag aus dem Einkommen verlangt. Für ambulante Hilfen ist kein Kostenbeitrag fällig.

EIngliederungshilfe

AnsprechpartnerInnen Wirtschaftliche Hilfen

MitarbeiterInKontaktdatenRaum
Juraschek, Sabine
Tel.: 08031 392 23 19
Fax:  8031 392 923 19
sabine.juraschek@lra-rosenheim.de
01.520
Reinschlüssel, Julia
Tel.: 08031 392 23 05
Fax: 08031 392 923 05
julia.reinschluessel@lra-rosenheim.de
01.521

Roßrucker, Martin

Tel.: 08031 392 23 22
Fax: 08031 392 923 22
martin.rossrucker@lra-rosenheim.de
01.522

AnsprechpartnerInnen Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle zuerst den/die für Sie zuständige(n) AnsprechpartnerIn. Wenn Sie die unten genannten MitarbeiterInnen nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle unter 08031 392 23 01 oder 08031 392 23 40.

Gemeinde
(Anfangsbuchstabe
Ihres Nachnamens)
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Ramerberg
Rott am Inn
Frau Dapfer
Tel.: 08031 392 24 95
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.418
Amerang
Babensham
Eiselfing
Soyen
Frau Megele
Tel.: 08031 392 23 46
Fax: 08031 392 9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Aschau im Chiemgau
Eggstätt
Frasdorf
Frau Sailer
Tel.: 08031 392 23 71
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Bad Aibling (A – D)
Frau Prior
Tel.: 08031 392 24 62
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422

Bad Aibling (E – Z)
Herr Obrist
Tel.: 08031 392 23 08
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.406

Bad Endorf
Frau Nöfer
Tel.: 08031 392 23 57
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Bad Feilnbach
Flintsbach am Inn
Nußdorf am Inn
Frau Padilla Tang
Tel.: 08031 392 23 12
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.424

Bernau am Chiemsee
Frau Lindner
Tel.: 08031 392 23 58
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408

Brannenburg
Kolbermoor (A – D)
Frau Böhm
Tel.: 08031 392 23 82
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425

Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Gstadt am Chiemsee
Prien am Chiemsee
Frau Schau
Tel.: 08031 392 23 65
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417

Bruckmühl (A – I)
Frau Adam
Tel.: 08031 392 23 37
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Bruckmühl (J – Z)
Frau Kirchschlager
Tel.: 08031 392 23 09
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.404

Feldkirchen-Westerham
Frau Jacob
Tel.: 08031 392 23 76
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
Griesstätt
Pfaffing
Wasserburg am Inn (Q – Z)
Frau Thierfelder
Tel.: 08031 392 23 83
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416
Großkarolinenfeld
Samerberg
Frau Giesen
Tel.: 08031 392 23 64
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.408
Halfing
Schonstett
Frau Stieb
Tel.: 08031 392 23 80
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.417
Höslwang
Prutting
Rimsting
Frau Ziebe
Tel.: 08031 392 23 25
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.426
Kiefersfelden
Neubeuern
Herr Furtmeier
Tel.: 08031 392 23 42
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Kolbermoor (E – Z)Herr KettlTel.: 08031 392 23 36
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
OberaudorfFrau Ehrmaier
Tel.: 08031 392 23 66
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.425
RaublingFrau Gierlinger
Tel.: 08031 392 23 49
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.423
Riedering
Rohrdorf am Inn
Frau Handl
Tel.: 08031 392 23 85
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.403
SchechenFrau Weirather
Tel.: 08031 392 23 60
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.427
Söchtenau
Vogtareuth
Frau Boßler
Tel.: 08031 392 23 79
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.401
StephanskirchenFrau Holand
Tel.: 08031 392 23 48
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.422
TuntenhausenFrau Weißbrodt
Tel.: 08031 392 23 35
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.405

Wasserburg am Inn (A – P)
Herr Hartmann
Tel.: 08031 392 24 63
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.416

Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe“ im Kreisjugendamt Rosenheim finden Sie hier.

Pflegefamilie

Pflegekinderdienst, Pflegeformen in der Jugendhilfe, Fortbildungsprogramm für Pflegeeltern und Pflegeeltern werden

Beim Pflegekinderdienst finden Sie Beratung, wenn Sie als Eltern Hilfe einer Pflegefamilie benötigen oder Sie als Paar/Einzelperson erwägen, ein Kind in Ihre Familie aufzunehmen. Die Pflege eines Kindes kann für einen bestimmten Zeitraum oder von Dauer sein. Während der Pflegschaft werden Sie als Pflegeeltern gleichfalls wie als leibliche Elternn durch den Pflegekinderdienst beraten und betreut.

Im Rahmen der Jugendhilfe existieren unterschiedliche Pflegeformen. Wenn ein Kind/Jugendlicher in der Vollzeitpflege lebt, ist dieses/r längerfristig und dauerhaft in einer Pflegefamilie untergebracht.
Im Kontext der Verwandtenpflege lebt das Kind/der Jugendliche bei einem Familienmitglied. Dazu können Tanten oder Onkel, Geschwister oder Großeltern zählen.
In der Bereitschafts- oder Kurzzeitpflege leben Kinder für eine bestimmte Zeit bei einer Pflegefamilie. Meistens kommen die Kinder spontan und aufgrund der äußeren Umstände mit mangelnder Vorbereitung in eine Pflegefamilie. Diese bietet dann einen Ort zum Ankommen und bereiten das Kind/den Jugendlichen auf einen neuen Abschnitt in dessen Leben vor.

Die MitarbeiterInnen des Jugendamt Rosenheim Kreis geben Ihnen als Interessenten für die Aufnahme eines Pflegekindes Informationen. Gleichzeitig obliegt ihnen die Auswahl der Bewerber und die Betreuung aller Beteiligten. Sie können sowohl als Einzelperson als auch als Paar ein Pflegekind zu sich aufnehmen.

Suchen Sie in der untenstehenden Tabelle die Gemeinde, in der Sie leben. Sollten Sie den/die MitarbeiterIn nicht erreichen, hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. In dringenden Fällen wenden Sie sich an die Servicestelle unter 08031 392 23 01 oder 08031 392 23 40.

Pflegekinderdienst
AnsprechpartnerInnen
GemeindeMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Albaching
Edling
Pfaffing
Ramerberg
Rott am Inn
Schechen
Wasserburg am Inn
Frau Wolfgruber
Tel.: 08031 392 23 53
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.502

Amerang
Babensham
Eiselfing
Griesstätt
Halfing
Prutting
Schonstett
Söchtenau
Soyen
Stephanskirchen
Vogtareuth
Herr Kronbiegel
Tel.: 08031 392 23 88
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.504

Aschau im Chiemgau
Bad Aibling
Bad Feilnbach
Brannenburg
Flintsbach am Inn
Frasdorf
Kiefersfelden
Neubeuern
Nußdorf am Inn
Oberaudorf
Raubling
Rohrdorf am Inn
Samerberg
Frau Wallmüller
Tel.: 08031 392 23 51
Fax:  08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.504

Bad Endorf
Bernau am Chiemsee
Breitbrunn am Chiemsee
Chiemsee
Eggstätt
Gstadt am Chiemsee
Höslwang
Prien am Chiemsee
Riedering
Rimsting
Frau Schwope
Tel.: 08031 392 23 54
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.503

Bruckmühl
Feldkirchen-Westerham
Frau Chalupka
Tel.: 08031 392 23 52
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.503

Großkarolinenfeld
Kolbermoor
Tuntenhausen
Frau ScholzTel.: 8031 392-2485
Fax: 8031 392-9091
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.502
01.502

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegefamilien“ im Kreisjugendamt Rosenheim finden Sie hier.

Adoption

Fachdienst für Adoption, Freigabeberatung, Bewerberberatung, Stiefeltern- und Verwandtenadoption und Suche nach den leiblichen Eltern

Eine Adoption ist eine Leistung in der Jugendhilfe, die beinhaltet, Eltern für Kinder zu finden, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren biologischen Eltern aufwachsen können. Wir beraten Sie als Eltern, die daran denken, ihr Kind zur Adoption freizugeben, Paare/Einzelpersonen, die in Erwägung ziehen, ein Kind zu adoptieren, Stieffamilien, die eine Stiefelternadoption umsetzen möchten und Adoptierte und deren Eltern auf der Suche nach ihren Wurzeln.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Frau Heckel

Tel.: 08031 392 23 56
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.501

Frau Wolfgruber

Tel.: 08031 392 23 53
Fax: 08031 392 90 91
kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
01.502

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption“ im Kreisjugendamt Rosenheim finden Sie hier.

Vormundschaft

Die Vormundschaft impliziert die gesetzliche Vertretung eines/r Minderjährigen während die Pflegschaft sich insbesondere auf einzelne Gebiete bezieht, z.B. Aufenthaltsbestimmung, Verwaltung von Vermögen etc. Das Jugendamt wird Vormund für Kinder, wenn den Eltern durch ein gerichtliches Verfahren die elterliche Sorge entzogen wird ode für Kinder, die verwaist sind, d.h. keine Verwandten haben.

Vormundschaft

AnsprechpartnerInnen

MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Frau Kronawitter

Tel.: 08031 392 23 68
Fax: 08031 392 90 91
beistandschaft@lra-rosenheim.de
01.301

Frau Palme

Tel.: 08031 392 23 78
Fax: 08031 392 923 78
beistandschaften@lra-rosenheim.de
01.325

DIe offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaft“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Schulwesen und Ausbildungsförderung

Der Sachaufwand der öffentlichen Förder-, Real-, Wirtschaftsschulen und Gymnasien, beispielsweise die Schulgebäude im Landkreis Rosenheim, obliegt dem Landkreis ebenso wie die Organisation der Kooperation mit Gastschulen, die Ausbildungsförderung, das Schülerheim und die Schülerbeförderung.

Schülerheim Wasserburg

Die Anreise erfolgt in Heim II in der Ponschabaustraße 22 in 83512 Wasserburg zwischen 18.00 und 22.00 Uhr.

Wenn Sie ein Elektrogerät mitbringen möchten, prüfen Sie, ob dieses über ein gültiges Prüfsiegel verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Mitnahme dieses Gerätes ins Schülerheim nicht erlaubt.

Die Parkplatzsituation ist angespannt. Dementsprechend bittet das Amt Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn für die Besucher des Schülerheims die Parkplätze in der Rosenheimerstraße 4 nicht genügen, fahren Sie – nach dem Entladen des Gepäcks – auf den großen Parkplatz bei ber Berufsschule (ehemaliges Müllergelände).

Postadresse

Schülerheim Wasserburg
Ponschabaustraße 22
83512 Wasserburg am Inn
schuelerheimwasserburg@lra-rosenheim.de

AnsprechpartnerInnen

MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Philipp Hofbauer
Heimleitung

Tel.: 08031 392 14 32
Fax: 08031 392 914 32
philipp.hofbauer@lra-rosenheim.de
Schülerheim
Wasserburg

Maximilian Niederbuchner
Stellv. Heimleitung

Tel.: 08031 392 14 23
Fax: 08031 392 914 23
maximilian.niederbuchner@lra-rosenheim.de
Schülerheim
Wasserburg

Katharina Düring
Verwaltung

Tel.: 08031 392 14 27
Fax: 08031 392 914 27
katharina.duering@lra-rosenheim.de
Schülerheim
Wasserburg

Jugendwohnheim 1

Heisererplatz 5
83512 Wasserburg am Inn

Tel.: 08031 392 14 21
sheim.buecherei@lra-rosenheim.de

Die Öffnungszeiten sind sonntags von 18:00 Uhr bis Freitag um 14:00 Uhr. Wochenends und in den bayerischen Schulferien ist das Jugendwohnheim geschlossen.

Jugendwohnheim

Jugendwohnheim 2

Ponschabaustraße 22
83512 Wasserburg am Inn

Tel.: 08031 392 14 44
sheim.lwrschule@lra-rosenheim.de

Die Öffnungszeiten sind sonntags von 18:00 Uhr bis Freitag um 14:00 Uhr. Wochenends und in den bayerischen Schulferien ist das Jugendwohnheim geschlossen.

Wohnheim 3

Rosenheimerstraße 4
83512 Wasserburg am Inn

Tel.: 08031 392 14 31
sheim.rosenheimerstr@lra-rosenheim.de

Die Öffnungszeiten sind sonntags von 18:00 Uhr bis Freitag um 14:00 Uhr. Wochenends und in den bayerischen Schulferien ist das Jugendwohnheim geschlossen.

Die offizielle Seite für den Bereich „Schülerheim Wasserburg“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Schulangelegenheiten/Hausmeister/Medienzentrum

Medienzentrum

AnsprechpartnerInnen

AufgabenbereichMitarbeiterInKontaktdatenRaum

Administration
Murrer, Bettina
Tel.: 08031 392 14 17
Fax: 08031 392 914 17
bettina.murrer@lra-rosenheim.de
02.102

Berufsschulen
Sonderpäd. Förderzentren
Springer, Manuela
Tel.: 08031 392 14 16
Fax: 08031 392 914 16
manuela.springer@lra-rosenheim.de
02.103

Gastschulbeiträge
Gastschulgenehemigungen
Wastlhuber, Wolfgang
Tel.: 08031 392 14 18
Fax: 08031 392 914 18
wolfgang.wastlhuber@lra-rosenheim.de
02.101

Gymnasien
Berufliche Oberschulen
Pädagogisches Medienzentrum
Staatliches Schulamt
Bouß, SvenjaTel.: 08031 392 14 10
Fax:  08031 392 914 10
svenja.bouss@lra-rosenheim.de
02.103

IT-Betreuung aller Landkreisschulen
(außer Grund- und Mittelschulen)
Großmann, DanielTel.: 08031 392 14 08
Fax: 08031 392 914 08
daniel.grossmann@lra-rosenheim.de
02.105


Hillbrecht, Sieghard
Tel.: 08031 392 14 07
Fax: 08031 392 914 07
sieghard.hillbrecht@lra-rosenheim.de
02.105

Pädagogisches Medienzentrum
Bertrand, Renate
Tel.: 08031 392 14 25
Fax: 08031 392 914 25
renate.bertrand@lra-rosenheim.de
02.006

Realschulen
Wirtschaftsschulen
Landwirtschaftsschulen
Grandl, VeronikaTel.: 08031 392 14 09
Fax: 08031 392 914 09
veronika.grandl@lra-rosenheim.de
02.102

Schulische Verpflegung
Vermietung von Schuleinrichtungen
Meier, IrisTel.: 08031 392 14 25
Fax: 08031 392 914 25
iris.meier@lra-rosenheim.de
02.101

Auflistung aller Schulen

Wenn Sie auf den jeweiligen Namen der Schule klicken, werden Sie zur Webseite der Schule weitergeleitet.

Schule
GemeindeGymnasienRealschulenBerufliche OberschulenWirtschafts-schuleBerufs-
schule
LandwirtschaftsschuleSonderpäd. Förderzentrum Medienzentrum

Bad Aibling
Gymnasium Bad AIblingWilhelm-Leibl-RealschuleWirtschaftsschule AlpenlandBS AIB
Rupert-Egenberger-Schule

Bruckmühl

Gymnasium Bruckmühl
Staatl. Realschule Bruckmühl

Brannenburg
Dietzenhofer-SchuleInntal-Schule

Prien am Chiemsee
Ludwig-Thoma-Gymnasium
Chiemsee Realschule

Realschule Prien
Kampenwand-Schule

Raubling

Gymnasium Raubling

Rosenheim
FosBos Rosenheim
BS 1 RO

BS 2 RO
Landwirtschaftsschule RosenheimMedienzentrum Rosenheim

Wasserburg am Inn

Luitpold-Gymnasium
Anton-Heilingbrunner-SchuleFosBos WasserburgBSZ WasserburgFZ Wasserburg

Die offizielle Seite für den Bereich „Schulangelegenheiten, Hausmeister, Medienzentrum“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

Schülerbeförderung/Bafög

Schülerbeförderung

Das Landratsamt kümmert sich um die Beförderung zu den weiterführenden Schulen sowie zu den sonderpädagogischen Förderzentren. Die Zuständigkeit richtet sich bei den weiterführenden Schulen nach dem Wohnsitz des Schülers und bei den Förderzentren nach der Trägerschaft durch den Landkreis.

Bis zum zehnten Schuljahr haben Schüler Anspruch auf die kostenfreie Schülerbeförderung, wenn sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ab der 11. Klassen werden die Fahrkarten selbstständig besorgt. Nach Ende des Schuljahres können bis zum 31.10. die Fahrkartenkosten erstattet werden. Der Selbstkostenanteil beträgt 465 € pro Familie und muss nicht geleistet werden, wenn Sie Sozialhilfempfänger sind oder Kindergeld für mindestens drei Kinder beziehen.

AnsprechpartnerInnen
MitarbeiterInKontaktdatenRaum

Auer, Bettina

Tel.: 08031 392 14 13
Fax: 08031 392 914 13
bettina.edbauer@lra-rosenheim.de
02.115

Bauer-Krknyak, Birgit

Tel.: 08031 392 14 12
Fax: 08031 392 914 12
birgit.bauer-krknyak@lra-rosenheim.de
02.114

Blohm, Daniela

Tel.:  08031 392 14 11
Fax: 08031 392 914 11
daniela.blohm@lra-rosenheim.de
02.114

Fleischer, Andrea

Tel.: 08031 392 14 14
Fax: 08031 392 914 14
andrea.fleischer@lra-rosenheim.de
02.115

Thaler, Sandra

Tel.: 08031 392 14 15
Fax:  08031 392 914 15
sandra.thaler@lra-rosenheim.de
02.115

Ausbildungsföderung (Bafög) und Aufstiegsförderung (AFBG/Meister-Bafög)

Bafög
AnsprechpartnerInnen
Anfangsbuchstabe
des Nachnamens
MitarbeiterInErreichbarkeit/KontaktdatenRaum

A – K
Messerer, Anna
erreichbar von
Mo – Mi 8:00 – 15:00 Uhr
Do 8:00 – 17:00 Uhr
Fr 8:00 – 12:00 Uhr

Tel.: 08031 392 14 28
Fax: 08031 392 914 28
anna.messerer@lra-rosenheim.de
01.001
L – Q
Ellinger, Petra

erreichbar von
Mo – Di 8:00 – 17:00 Uhr
Mi 8:00 – 12:00 Uhr

Tel.: 08031 392 14 30
Fax: 08031 392 914 30
petra.ellinger@lra-rosenheim.de
01.001

R – Z
Steidl, Christine
erreichbar von
Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr

Tel.: 08031 392 14 29
Fax: 08031 392 914 29
christine.steidl@lra-rosenheim.de
01.001

Die offizielle Seite für den Bereich „Schülerbeförderung und Bafög“ des Jugendamt Rosenheim Kreis finden Sie hier.

8 Kommentare

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  • ich möchte hiermit dem kreisjugendamt rosenheim meinen dank aussprechen. es war mir in dem letzten halben jahr eine wirklich große hilfe. allen unkenrufen zum trotz lernte ich eine behörde kennen, die eigentliche immer für mich da war und mit einer engelsgeduld auf meine probleme einging und mich moralisch sehr unterstützte. auch auf die probleme meines kindes versuchten sie einzuzgehen und wir zogen alle an einem strang. ich kam mir nie bevormundet vor im gegenteil es wurde alles abgesprochen und es wurde immer mir als mutter die entscheidung gelassen. ich kann nur einen sehr positiven bericht über das kreisjugendamt abgeben.

  • Das Jugendamt ist echt nicht dem Kindeswohl ausgestattet, da mein Sohn in einer Pflegefamilie ist und schon zwei mal einen Unfall mit Op hatte. Lass das Jugendamt ohne Verantwortung das Kind noch in der Familie. Das ist nicht dem Kindeswohl, und die machen es so das die Mutter immer nur schuld hat.Das ist echt ne frechheit, was die dich erlauben.

  • Liebe Eltern und Großeltern,

    ich möchte gerne aufgrund meiner großen Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Familiengerichten alles weitergeben was ich weiß! Ich bin ganz bestimmt kein spitzel und bin voll für eine unabhängige private Kontrollinstanz über die Jugendämter z.B.approbierte Psychotherapeuten die selber Kinder haben mit jahrelanger Erfahrung.Und natürlich Kinderärzten mit sehr viel Erfahrung und eigenen Kindern sowie top universitäts dipl.Pädagogen mit Jahrelanger Erfahrung und eigenen Kindern.Wir haben es selbst erlebt seht hier unter Jugendamt Pfarrkirchen wo wir leider vorher lebten wie ein leihenhafter Gutachter durch eigener Geschichte einen Hass auf Familien ausübt und sehr viele Familien in Niederbayern zerstört hat nachweislich kenne einige Gutachten von Ihm wir sorgten auch dafür das er von der Sachverständigenliste der IHK gestrichen wurde!!
    Der Obergutachter der uns vor dem OLG begutachtete ein sehr kompetenter Dr.dipl.Psychologe und Dr.Pädagoge mit selbst einer gesunden Familie hat die Wahrheit ans Licht gebracht auch negative Seiten von uns die jeder mensch hat aber lange nicht rechtfertigen das Kind zu entziehn!! Wenn Ihr Probleme und Fragen habt meldet Euch ich berate und helfe gerne zum schutz aller Kinder! m.k.consulting@hotmail.de

  • Zitat Anfang

    PanoramaArtikel bewerten:

    27. November 2012, 17:43
    Gewalttätiger Polizeichef zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt
    Der vom Dienst suspendierte Rosenheimer Polizeichef ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden.

    Das Landgericht Traunstein sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 51-Jährige den Kopf eines gefesselten Jugendlichen im Herbst 2011 auf der Wache des Rosenheimer Volksfestes gegen die Wand schlug, das Opfer trat und ohrfeigte. Der Schüler hatte eine stark blutende Platzwunde an der Lippe davongetragen. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden geschädigt.

    Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung verlangt, der Verteidiger auf eine achtmonatige Bewährungsstrafe plädiert. Mit dem Urteil ist der Polizist nicht automatisch amtsenthoben. In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte die Verletzungen des heute 16-Jährigen erneut bedauert. Er stritt aber noch einmal die Kopfstöße auf der Wache ab.

    Zitat Ende

    Quelle:

    http://www.arcor.de/content/aktuell/news_panorama/96468815,1,content,Gewaltt%C3%A4tiger+Polizeichef+zu+elf+Monaten+auf+Bew%C3%A4hrung+verurteilt.html

    Der Herr Polizeichef wollte gerne auch mal Hand angelegen und
    „vorsätzlich“ ( so der Richter ) sadistisch zulangen.
    Ob er einen Steifen dabei bekommen weiß ich nicht, wäre aber
    möglich und eher anzunehmen.
    Ganz klar sind das Methoden, die man besonders im Dritten
    Reich anwendete bei Juden, Roma und Sinti vorzugsweise und
    bei Schwulen.
    Zack voll auf die Fresse, damit beim Jugendlichen durch den
    Jugendhasser die Schneidezähne wegbrachen. Jetzt kann der
    Minderjährige sein Mittagessen nur noch schlürfend in sich
    aufnehmen,
    und zack wurde der Jugendliche noch getreten und dann wurde
    er gegen die Wand geschleudert. Krach Bumm Zack. Das Blut
    schoss aus dem Munde und verteilte sich auf den Polizeiboden.

    Hach muss das dem Schläger-Polizisten so richtig gut getan
    haben. 11 Monate auf Bewährung ist eine Verarsche. 14 Jahre
    bei Wasser und Brot wäre für den Polistenschläger genau
    die richtige Anwort gewesen. Dabei hatte der Staatsanwalt 1 1/2 Jahre
    gefodert.

    Wir haben Gesetze und Regeln. Nur nützen die nichts, wenn
    die Gesetze nicht zur Anwendung kommen.
    14 Monate auf Bewährung ist der wahre Hohn.

    Und was macht hier das Jugendamt ? Schützt es die Rechte des
    Minderjährigen? Nein, es macht nix.

    Freundlichen Gruß

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Dieses Jugendamt ist meines Erachtens so nötig wie eine Magenverstimmung. Mein Mann meldete damals, dass seine Kinder bei seiner Ex-Frau verwahrlosen, sie dreckig und stinkend und hungrig zu uns kommen und in der Schule absacken, weil Madame sich nicht zuständig fühlt, um mit den Kindern zu lernen, denn dafür gäbe es ja die Schule… Das Jugendamt meldete sich 2 Wochen vorher bei seiner Ex an und Oma durfte dann 3 Tage (!) die Bude schrubben, damit es an besagtem Tág nichts zu beanstanden gab! Das Resultat: Mein Mann wurde zum Kinderschutzbund gezerrt, durfte nur noch unter Aufsicht alle 4 (!) Wochen für 2 Std seine Kinder sehen, weil Madame dem Jugendamt weis gemacht hat, er wäre (urplötzlich) gewalttätig gegenüber der Kinder! Das klappte einfach so ohne Weiteres, einfach auf Aussage der KM! Die Kinder verrieten mir, dass ihre „Mutter“ ihnen drohte, wenn sie das bei der Frau vom Jugendamt nicht bestätigen würden, würde sie den Grossen ins Heim und die Kleine ins Irrenhaus stecken!
    Als sie dann niemanden mehr hatte, der am Wochenende auf die Kinder aufpasst, waren wir nach über 9 Monaten wieder gut genug! Denn auch mit ihrer Mutter hatte sie sich wegen der seltsamen „Erziehungsmethoden“ überworfen. Die Kinder erzählten, dass Mama wohl oft betrunken mitten in der Nacht heimkommen würde, der Hund, mit Verlaub, SCHEISST auf den Balkon, weil Madame nicht in der Lage ist, ihren Rottweiler Gassi zu führen und mit dem Kochen hatte sie es noch nie…. Das ist nichts für sie, sagt sie dann. und es gab noch viel mehr Sachen, wobei sich mir die Haare sträubten! Ich also wieder zum Jugendamt und was passierte??? NICHTS! Also, eigentlich noch viel weniger als nichts, nämlich gar nichts!!! Ausser, dass es nun wieder böse SMS ihrerseits hagelt, zu den unmöglichsten Zeiten! Und heute kommen die Kinder wieder zu uns, dann werden sie erst mal in die Wanne gesteckt, weil man es sonst in ihrer Nähe vor Gestank nicht aushält (das ist nicht übertrieben), die Haare werden „entfilzt“ und es läuft weiter , wie bisher. Die Kinder werden von ihr unter Druck gesetzt, werden zum Lügen erzogen und wir können NICHTS dagegen tun, weil das Jugendamt, warum auch immer, völlig auf seiten der Ex steht. Dieses Jugendamt tut nichts für das wohl gefährdeter Kinder, im Gegenteil: Denjenigen, die sich echte Sorgen machen, wird immer noch eins und noch eins reingewürgt! Sie sollten sich schämen! Aber was dieser Kommentar bringen soll, ist mir ohnehin unbegreiflich, oder hat hier irgendjemand schon mal resonanz seitens des Jugendamts bekommen?

  • Die Auflösung der Familien und der Sippschaften
    verursacht eine völlig kaputte Gesellschaft und
    dann kaputte Menschen.
    Dann wird es Krieg geben und Bürgerkrieg.

    Wenn es keine soziale Revolution danach gibt,
    gibt es zumindest die Hölle auf Erden.

    (Name anonymisiert, die Red.)

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.