Die Zuständigkeit für die Stadt Schwelm obliegt dem Jugendamt Schwelm.
Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Schwelm. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.
Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Schwelm erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.
Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Schwelm:
Jugendamt Schwelm
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel.: 02336 80 10
Mail: info(@)schwelm.de
Jugendamt Schwelm
Da die Homepage der Stadt Schwelm von einem Cyberangriff betroffen war, steht diese nicht in vollem Umfang zur Verfügung, wie sie es davor getan hat. Demnach finden sich dort nur ausgewählte Informationen und diverse Online-Services. Auf dieser Seite finden Sie deshalb alle Informationen zu den Online-Services, die sich auf die Dienste des Jugendamts beziehen mit entsprechendem Link, der sie direkt zu diesem führt.
Kita-Voranmeldung
Die Kinderbetreuung in einer Kindertagestätte ist nicht nur für die Eltern eines Kindes wichtig, damit sie ihren beruflichen Tätigkeiten weiterhin nachgehen können. Auch ist diese Zeit für die Kinder selbst sehr bedeutungsvoll. Sie knüpfen soziale Kontakte, erhalten die erste Bildung und werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt.
Für die Suche eine geeigneten und passenden Kindertagesstätte wird in der Stadt Schwelm ein Online-Portal genutzt. Dort kann man sich als Eltern einen Überblick über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Kindertagesstätten verschaffen und bei bis zu drei Kitas eine Bedarfsanmeldung abgeben.
Die offizielle Seite mit dem Online-Service für den Bereich „Kita-Voranmeldung“ vom Jugendamt Schwelm finden Sie hier.
Unterhaltsvorschuss
Das Kind eines alleinerziehenden Elternteils hat Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der Elternteil, bei dem es lebt, von dem anderen getrennt lebt, weder verheiratet oder verpartnert ist und der unterhaltspflichtige Elternteil diesen nicht zahlt. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Die offizielle Seite mit dem Online-Service für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Schwelm finden Sie hier.
Ich würde gerne wissen, ob es Familien gibt, die vom Jugendamt
Schwelm schlecht behandelt wurden. Mir sind Willkür und Lügen
seitens der Mitarbeiterinnen vor Gericht widerfahren.
Was ist denn passierst?
Vielleicht erzählen Sie mal was
von der schlechten Behandlung.
Nur Mut !
Freundlichen Gruß
(Name anonymisiert, die Red.)
Ja bei uns geht es um sorgerechtsstreit und pflegefamilien es wird gelogen und intriegiert ohne ende! Vielleicht kann man sich irgendwie zusammen finden und gemeinsam beschwerde ablegen um dort mal etwas zu bewirken! Das ist die grösste Frechheit die mir je untergekommen ist!