Die Zuständigkeit für den Kreis Trier und der Stadt Trier obliegt zwei Jugendämtern: Jugendamt Trier Kreis und Jugendamt Trier Stadt.
Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Trier Stadt. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.
Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Trier Stadt erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.
Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Trier Stadt:
Rathaus
Am Augustinerhof
54290 Trier
Tel.: 0651 718 35 08
Jugendamt Trier Stadt
Bereich: Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst ist dafür zuständig, geeignete und passende erzieherische Hilfen zu vermitteln. Was genau dazu gehört, wird in den nächsten Abschnitten aufgezeigt.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Soziale Gruppenarbeit
Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, diese in das soziale Leben zu integrieren und dadurch in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern. Vor allem für Kinder, die Probleme in ihrem Verhalten aufweisen oder Schwierigkeiten in ihrer Entwicklung haben, ist diese Maßnahme von großer Hilfe. Neben der sozialen Gruppenarbeit, die bis zu einem Jahr gehen kann, gibt es auch noch das Anti-Gewalt-Training oder aber auch pädagogische Wochenenden.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Soziale Gruppenarbeit“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Erziehungsbeistandschaft
Ein Erziehungsbeistand soll dazu beitragen, dass sich Jugendliche und junge Menschen gut entwickeln können und Probleme dabei bewältigt werden. Sie sollen dazu befähigt werden, Selbstständigkeit in ihr Leben zu integrieren. Um solch einen Erziehungsbeistand zu erhalten, muss ein Antrag von der erziehungsberechtigten Person gestellt werden.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Erziehungsbeistandschaft“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe ist das besondere, dass diese die gesamte Familie betrachtet. Das bedeutet, dass der Alltag und die Situation der kompletten Familie ins Auge gefasst wird, woraufhin geschaut werden kann, wo die Probleme und Schwierigkeiten liegen. Die Familienhilfe unterstützt und berät dann die Familienmitglieder und begleitet diese in verschiedenen Situationen. Ziel ist es, dass die Familie ihr Leben wieder eigenständig in die Hand nehmen und Schwierigkeiten selbst bewältigen kann.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Sozialpädagogische Familienhilfe“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Tagesgruppe
Die angebotenen Tagesgruppen sind für Kinder, die Auffälligkeiten in ihrem Verhalten zeigen oder mit ihrem sozialen Umfeld Probleme haben. Die Tagesgruppe verfügt über fachkundiges Personal, welches die Kinder dabei unterstützt, soziale Fähigkeiten auszubauen und eigenverantwortlich Dinge zu übernehmen. Damit diese Hilfe wirklich greift, muss eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachpersonal, Schulen und Eltern stattfinden.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Tagesgruppe“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Vermittlung stationärer Hilfen
Wenn es zu massiven Problemen im Elternhaus kommt, kann es von Nutzen sein, dass Kinder oder Jugendliche eine stationäre Hilfe in Anspruch nehmen. Dabei kann es sich um die Unterbringung in einer Pflegefamilie, in einem Heim oder in Form von betreutem Wohnen handeln. Diese Form der Hilfe soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und in ihren sozialen Fähigkeiten unterstützen. Ziel des ganzen Prozess soll sein, dass die Kinder und Jugendliche wieder zurück in ihre Familien können. Um dies möglich zu machen, muss zu Beginn die gegebene Situation und Umstände betrachtet werden, woraufhin ein Plan erstellt werden kann, der genau bei den Stellen ansetzt, die zurzeit Probleme mit sich bringen.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Vermittlung stationärer Hilfen“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Hilfe für junge Volljährige
Die Hilfen für junge Volljährige richten sich an junge Menschen in einem Alter von 18 bis 20 Jahren. Wenn es ihre aktuelle Situation erfordert, sollen sie Hilfe bekommen, die sie dabei unterstützt, ein eigenverantwortliches und selbständiges Leben zu führen.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe für junge Volljährige“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Schutz von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt
Wenn man als Mitmensch den Verdacht hat, dass ein Kind oder Jugendlicher in seiner Familie gefährdet ist, ist es wichtig, dass dieser Verdacht an das Jugendamt gemeldet wird. Dieses kann den Fall dann genauer untersuchen. Bewahrheitet sich der Verdacht kann sich das Jugendamt an das Familiengericht wenden, damit dieses gerichtliche Schritte einleiten kann. Dabei kann es sich beispielsweise darum handeln, das Sorgerecht teilweise oder ganz den Eltern zu entziehen. Wichtig hierbei anzumerken ist, dass zunächst versucht wird den Eltern freiwillige Hilfe anzubieten. Wird diese Hilfe allerdings nicht angenommen und entsteht bei den Eltern auch nach mithilfe des Gerichts keine Einsicht, muss das Sorgerecht entzogen werden.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Schutz von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Inobhutnahme
Das Jugendamt hat die Möglichkeit, ein Kind in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder wenn das Kind darum bittet. In jedem Fall müssen die Eltern von dem Vorgehen informiert werden und es wird auch mit diesen zusammen gearbeitet. Wenn die Eltern gegen das Vorgehen sind, darf das Jugendamt das Kind nur für eine kurze Zeit in Obhut nehmen. Das Jugendamt muss dann Kontakt mit dem Gericht aufnehmen, um weitere Maßnahmen einzuleiten.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Inobhutnahme“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Netzwerk Kinderschutz
Das Jugendamt hat auch die Aufgabe, ein Netzwerk aufzubauen und zu verwalten, das sich um die stetige Verbesserung des Kinderschutzes kümmert. Durch dieses Netzwerk soll gewährleistet sein, dass es passende Hilfsangebote gibt, die dazu beitragen, dass das Kindeswohl gesichert ist oder wiederhergestellt wird. Auch die Gesundheit von Kindern ist ein wichtiger Punkt. Vor allem die Bereiche der Früherkennungsuntersuchungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Herr Stefan Zawar-Schlegel | Tel.: 0651 718 15 11 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Netzwerk Kinderschutz“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Jugendgerichtshilfe
Wenn ein Jugendlicher straffällig geworden ist, kommt die Jugendgerichtshilfe zum Einsatz. Sie übernimmt in dem Verfahren den erzieherischen und pädagogischen Part. Das bedeutet, dass sie die Aufgabe hat, die gegebenen Umstände des Jugendlichen zu betrachten, um dem Gericht dann geeignete erzieherische Maßnahmen vorzuschlagen, die sich positiv auf das Verhalten und die Entwicklung auswirken würden. Auch übernimmt die Jugendgerichtshilfe die Betreuung sowohl des Jugendlichen als auch der Eltern während des ganzen Verfahrens.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten | Adresse |
Haus des Jugendrechts Trier | Tel.: 0651 718 25 13 bzw. 25 14 | Gneisenaustr. 40 54294 Trier |
Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendgerichtshilfe“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Adoptionsvermittlung
Wenn Eltern nicht in der Lage sind, ihr Kind zu betreuen und zu erziehen und das Kind dadurch nicht in Sicherheit und Geborgenheit aufwachsen kann, kommt die Option der Adoption zum Einsatz. Dabei werden Kinder an Einzelpersonen, Paare oder Familien vermittelt, um dort ein liebevolles und fürsorgliches Zuhause zu finden. Wenn man Interesse hat ein Kind zu adoptieren, kann man sich an die Vermittlungsstelle des Jugendamtes wenden. Dort erhält man Informationen und es wird ebenfalls geprüft, ob man sich überhaupt als Adoptiveltern eignet. Ist dies geprüft und ein Kind wurde vermittelt, begleitet das Jugendamt auch noch die gemeinsame Zeit des Adoptivkindes mit den Eltern. Dabei kann dann geschaut werden, ob diese Konstellation wirklich passt und sich ein geregelter Alltag einspielt.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Adoptionsvermittlung“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Pflegekindervermittlung und -betreuung
Aus den verschiedensten Gründen kann es sein, dass Kinder für eine gewisse Zeit oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen bleiben können. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Eltern gesundheitliche Probleme haben oder aber auch anderweitig daran gehindert sind, ihr Kind zu versorgen und zu betreuen. In solch einem Fall kommen Pflegeeltern zum Einsatz. Diese sorgen dann für das Kind bis es wieder zurück in seine ursprüngliche Familie kann. Wichtig bei dem ganzen Prozess ist, dass die leiblichen Eltern mit den Pflegeeltern Kontakt haben. So kann sich miteinander abgesprochen werden und alles kann zum Wohl des Kindes geplant werden.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekindervermittlung und -betreuung“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Vormundschaften
Die Vormundschaft wird unterteilt in eine gesetzliche und eine bestellte Vormundschaft. Eine gesetzliche Vormundschaft greift dann, wenn eine minderjährige Mutter ein Kind bekommt oder wenn es sich um ein schwebendes Adoptionsverfahren handelt. Auch kann eine Vormundschaft bestellt werden, wenn das zuständige Vormundschaftsgericht dies beschließt. Bei einer Vormundschaft können auch nur Teile des Sorgerechts übernommen werden. Das bedeutet, dass nur in diesen Bereichen eine gesetzliche Vertretung stattfindet. In den anderen Bereichen haben die Eltern weiterhin die Rechte und Pflichten.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaften“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Jugendhilfeplanung
Es ist gesetzlich vorgeschrieben in welchen Bereichen Hilfsangebote vorhanden sein müssen. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, das bestehende Angebot zu prüfen und zu schauen, wo noch Bedarf besteht. Es werden auch die Personen gehört, für die die Hilfe schlussendlich da ist. So kann bedarfsgerecht nach Wünschen und Interessen geplant werden. Einige Bereiche, in denen Hilfsangebote vorhanden sein müssen, werden vom Jugendamt übernommen. Die anderen werden in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe angeboten.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Herr Mirko Rinnenburger | Tel.: 0651 718 35 67 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfeplanung“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Sozialraumplanung
Die Sozialraumplanung ist Aufgabe des Jugendamts. Hierbei werden die Felder Sozialplanung und Stadtplanung eng miteinander verknüpft. Es werden hierbei Konzepte und Einzelmaßnahmen geplant und durchgeführt, die den Sozialraum betreffen. Weitere Punkte, die in dieses Gebiet fallen, sind die Gemeinwesenarbeit, Bürgerhäuser und Spielraumleitplanung.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Herr Simeon Friedrich | Tel.: 0651 718 25 49 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Sozialraumplanung“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Gemeinwesenarbeit
Die Gemeinwesenarbeit ist Teil der Sozialarbeit und setzt da an, wo sich soziale Benachteiligungen wiederfinden. Es wird nach den Menschen geschaut und ermittelt, welche Bedürfnisse und Bedarfe diese haben, um daran anzuknüpfen. Die Verwaltung übernimmt hierbei das Jugendamt Trier Stadt.
AnsprechpartnerInnen
Name | Kontaktdaten |
Herr Simeon Friedrich | Tel.: 0651 718 25 49 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Gemeinwesenarbeit“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist dafür da, Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, auch wenn die finanziellen Mittel dazu fehlen. BAföG erhält man dann, wenn man eine weiterführende allgemeine Schule ab Klasse 10, eine Berufsschule, eine Fach -oder Fachoberschule oder Abendschulen besucht.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Elternbeiträge in Kindertagesstätten
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung muss ein gewisser Beitrag gezahlt werden. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, der Familiensituation und nach dem Umfang der Nutzung des Betreuungsangebots.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeiträge in Kindertagesstätten“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Leistungen für Bildung und Teilhabe
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe soll es Kindern und Jugendlichen, die Sozialleistungen empfangen, ermöglicht werden am sozialen Leben ohne größere Einschränkungen teilzunehmen. So gibt es beispielsweise finanzielle Unterstützungen für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarfe, Lernförderung oder aber auch Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Um solche Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag ausgefüllt werden und unterschrieben beim Jugendamt abgegeben werden.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 718 35 08 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht richtet sich an Volljährige, die rechtlich betreut werden. Das Betreuungsrecht sorgt dafür, dass Menschen, die rechtlich betreut werden, trotzdem Geschäfte und Verträge abschließen können. Dies war vor Einsatz des Betreuungsgesetzes nicht möglich. Da das Betreuungsrecht in die Grundrechte eingreift, sind die Voraussetzungen für eine Einrichtung einer Betreuung sehr streng. Nur wenn eine Krankheit oder eine Behinderung eine solche Betreuung wirklich erfordert, wird diese eingesetzt. Ist eine Betreuung erforderlich, wird ein Betreuer bestimmt. Dieser ist in den meisten Fällen ein Freund des Betroffenen, ein Verwandter, Ehe- oder Lebenspartner oder auch volljährige Kinder.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Name | Kontaktdaten | Adresse |
Betreuungsbehörde | — | Tel.: 0651 71 80 oder 115 | Eurener Straße 48 a Gebäude 4 |
Betreuungsverein der AWO Trier e.V | Rebecca Dressler | Tel.: 0651 912 99 14 | Hawstraße 1a |
DRK im Kreis Trier-Saarburg e.V. | Heike Kook | Tel.: 06501 607 87 26 Mail: btv@kv-trier-saarburg.drk.de | Granastraße 115 54329 Konz |
Diakonisches Werk | Jürgen Etzel | Tel.: 0651 209 00 42 | Theobaldstraße 10 |
Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. | Caroline Klasen | Tel.: 0651 949 61 32 | Krahnenstr. 33-34 |
SKM e.V. | Günter Crames | Tel.: 0651 147 88 13 | Röntgenstr. 4 |
Betreuungsgericht | — | Tel.: 0651 46 60 | Justizstraße 2-6 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Betreuungsrecht“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Unterhaltsvorschuss beantragen
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt, dies nicht vollständig oder regelmäßig macht, hat der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser soll den Elternteil finanziell unterstützen. Nach dem Stand vom 01.01.2023 erhält man für ein Kind bis 5 Jahren 187€, von 6 bis 11 Jahren 252€ und von 12 bis 17 Jahren 338€. Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes verschärfen sich die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss. Es wird nur dann Vorschuss gewährt, wenn das Kind oder der Elternteil kein Arbeitslosengeld II bezieht, wenn durch den Vorschuss die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder wenn man ein Bruttoeinkommen von 600€ im Monat hat und ergänzend Arbeitslosengeld II bezieht.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 71 80 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss beantragen“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Vaterschaftsanerkennung beurkunden
Die Vaterschaft muss dann anerkannt werden, wenn Mutter und Vater eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Dies ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich. Die Mutterschaft hingegen muss nicht anerkannt werden, da in Deutschland Mutter des Kindes diese ist, die das Kind geboren hat. Um die Vaterschaftsanerkennung wirksam zu beurkunden, ist die Zustimmung der Kindesmutter notwendig. Grundsätzlich kann die Beurkundung jedes Jugendamt, jeder Notar oder das Standesamt vollziehen.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 71 80 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Vaterschaftsanerkennung beurkunden“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.
Bereich: Sorgeerklärung beurkunden
Wenn ein Paar, das nicht miteinander verheirate ist, ein Kind bekommt, ist zunächst nur die Mutter sorgeberechtigt. Damit auch der Vater das Sorgerecht hat, muss dieses beurkundet werden. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann auch dies beim Jugendamt durch eine sogenannte Negativbescheinigung beurkundet werden. Eine Sorgeerklärung kann auch schon vor Geburt des Kindes abgegeben werden.
AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit | Kontaktdaten |
Jugendamt | Tel.: 0651 71 80 |
Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgeerklärung beurkunden“ vom Jugendamt Trier Stadt finden Sie hier.