Sorgerecht

Mehr Kinder in Jugendamt-Obhut

Mehr Kinder in Obhut
Bild: © Jacques PALUT / shutterstock.com
Mehr Kinder in Obhut
Bild: © Jacques PALUT / shutterstock.com

In Sachsen haben die Jugendämter im vergangenen Jahr mehr Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Die Behörden griffen ein, um Minderjährige unter anderem vor Vernachlässigung oder Gewalt zu schützen.

2114 Mädchen und Jungen wurden aus ihren Familien genommen, das waren 155 mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Landesamt in Kamenz am Mittwoch mitteilte. weiterlesen…

Quelle: lr-online.de – 21.07.2011 – dpa/uf

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4 Kommentare

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  • Aber sicher doch. Die Jugendaemter nehmen Kinder aus ihren Familien, um diese Kids vor Vernachlaessigung und Gewalt zu schuetzen?
    Das ist doch ein reiner Hohn. Es ist Fakt, das Kinder in „Fremderziehung“ zu 82% mehr vernachlaessigt, misshandelt und missbraucht werden, als in der Herkunftfamilie. Meines Erachtens, kann keiner Voraussehen, wie die Eltern auf ihre Kinder reagieren. Aber die meisten Jugendaemter scheuen sich nicht davor, die Babies aus den Wochenbett der Muetter zu klauen, unter Verdacht natuerlich. Ich wurde von den Jugendamtnazis (genau damals war dasselbe Gesindel in den Jugendaemtern, wie zur Nazizeit als sie noch mit Lebensborn involviert waren)auch nur unter „Verdacht“ meiner Mutter beraubt. Ich war ueberhaupt nicht im Saeuglingsheim oder in den Kindergulagen beschuetzt. Ich und alle andere inhaftierten Kinder, wurden unter der sog.Obhut der Jugendaemter gefoltert, gequaelt und missbraucht.
    Jugendaemter muessten pernament abgeschafft werden, sie und ihre Helfershelfer zerstoeren nur die Leben ihrer Opfer!

  • Wann werden Jugendämter endlich verboten?
    Gleich dazu: Verfahrenspfleger/Innen, die kaum die Interessen der Kinder unterstützen sondern das Jugendamt in seinem zu 90%igem falschem Handeln.
    Es wird Zeit, das den Jugendämtern endlich Institutionen überstehen, die die derart skurillen Machenschaften verbieten.
    Sicher „retten“ sie MAL ein Kind aus der Notlage, aber 100 Kinder stüzen sie dafü LEBENSLANG ins Unglück.

  • Das kenne ich,mein Enkel wurde auch weggenommen.Durch das gericht wurde ein vormund eingesetzt,und der vormund meinte das es besser wäre wenn der kleine in eine pflegefamilie kommt,da er ANGEBLICH nicht gut bei uns aufgehoben ist.Mein enkel hatte ein geregelten tagesablauf,war sogar im kindergarten.Und das dumme ist das wir ihn nur jede dritte woche sehen dürfen.Gruß von einer Oma.

  • Meine Töchter, damals 4 und 2 Jahre alt, mussten auch beim Vater bleiben, nachdem ich mich von ihm getrennt habe. Das hiesige JA kannte die Familie schon und hatte soetwas bei dem älteren Bruder schon einmal getan, mein Pech. Er war bei der Bundeswehr, also selten zu Hause, ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, weder geschrien, geschlagen oder die Mädchen allein gelassen, alles das wurde mir aber vorgeworfen ohne jeglichen Beweis. Anfangs durfte ich die Mädchen alle zwei Wochen sehen, dann beantragte er das Aufenhaltsbestimmungsrecht, bekam es zugesprochen, unter anderem durch die Empfehlung des JA. Dann durfte ich die Kids vier Jahre lang nicht sehen, weil er es nicht wollte, selbst bei zufälligen Zusammentreffen, wurden die Kids weggerissen und weggedreht. Bei Anfragen beim JA wurde das nicht berücksichtigt und es wurde nichts dagegen getan, ich hatte nur Unterhalt zu zahlen. Nach 10 Jahren kam er mit der Kleineren nicht mehr klar, setzte sie vor die Tür, das Kind völlig zerstört und aggressiv, sie lebte ein Jahr bei mir, ich konnte kein mütterliches Verhältnis aufbauen, sie machte was sie wollte, bestahl mich, betrank sich, beschimpfte mich auf übelste Weise, zerstörte Türrahmen und Einrichtungsgegenstände, ging nicht mehr zur Schule und kam nach Hause wann sie wollte. Vermisstenanzeigen fand sie lächerlich, die ich regelmäßig nach nächtlichen Suchaktionen aufgeben habe, Wochen, Monate mit kaum Schlaf, dadurch fast meinen Job verloren. Wohngruppe, nach einem knappen Jahr nahm der Vater mit der Neuen Freundin sie dort heraus, sie hat ein knappes Jahr bei ihm gelebt, dann hat er sie wieder rausgeschmissen, weil seine Freundin nicht mit ihr klar kam, nächste Wohngruppe zur Probe, Alkohol, irgendwelche komischen Typen, dem JA war es egal. Nun lebt sie auf der Straße, weil ein normales Leben möchte sie nicht, mit 15. Für das Jugendamt ist das ok, die Verantwortung trage ich zwar, aber sie soll auf der Straße schlafen, so kalt ist ja nicht… Aussage von der zuständigen zwanzigjährigen Bearbeiterin war, wir können nichts machen, wenn sie nicht will dann muss sie nicht, aber die Verantwortung liegt bei Ihnen, wir können nicht helfen und nichts tun… Wenn es zu spät ist, sind wir diejenigen, die mit dem Wissen und der Trauer leben müssen, weil wir uns Hilfe nehmen wollten, aber keine bekamen. Also definitv überflüssig dieses Amt… Eine Mutter

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.