Nutzungsbedingungen

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Bild: © kasiastock / shutterstock.com

Wir möchten ein angenehmes Diskussionsklima etablieren und die Themen sachlich und niveauvoll diskutieren. Daher bitten wir alle User, sich an die folgenden Regeln zu halten:

  • Grundsätzlich ist jeder Beitrag erwünscht, ein Meinungsaustausch lebt von der Vielfältigkeit seiner Inhalte. Die Inhalte der Beiträge müssen sich an die geltenden Gesetze und gute Sitten halten. Ein guter Umgangston ist der grundlegende Bestandteil einer guten, respektvollen und interessanten Diskussion.
  • Behandeln Sie Andere wie Sie selbst behandelt werden möchten. Beleidigende, rassistische, hetzerische und jegliche andere schlechte Umgangsformen sind nicht erwünscht. Wir plädieren dafür keine verletzende oder beleidigende Äußerungen, gegenüber Jugendamtsmitarbeitern oder betroffenen Personen zu veröffentlichen und sich an belegbare Fakten zu halten. Jeder Kommentar wird überprüft.
  • Debatten leben von einem zeitnahen und lebhaften Gedankenaustausch. Jeder Teilnehmer sollte sich dennoch die Zeit nehmen, seinen Beitrag noch einmal durchzulesen. Bitte achten Sie dabei auf Rechtschreibung und Interpunktion.
  • Wir sind der Meinung, dass auf jugendaemter.com auch kritische Stimmen zulässig sein müssen. So lange sie sachlich sind und den rechtlichen Rahmen nicht sprengen. Erfahrungsberichte von Nutzern die offensichtlich rechtswidrig sind, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, Dritte beleidigen oder primär darauf abzielen, jemanden herabzuwürdigen ändern wir ab bzw. entfernen wir ohne Kommentar!
  • Sehen Sie auch davon ab, die Autoren dieses Blogs zu beschimpfen.
  • Falls Sie Zitate von bekannten Persönlichkeiten verwenden, bitten wir Sie, den entsprechenden Urheber zu nennen. Das Einstellen urheberrechtlich geschützter Inhalte ist nicht erlaubt.
  • Spam sowie jegliche Inhalte mit werblichem Charakter bzw. kommerziellem Hintergrund sind verboten. Weiterhin ist es nicht erlaubt, private Daten wie Adressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zu veröffentlichen.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr erster Kommentar erst nach erfolgter Registrierung freigegeben werden muss. Achten Sie bitte auf die Richtigkeit Ihrer Angaben und verwenden Sie auch nur einen Benutzernamen.
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  • Sollten Beiträge nicht entsprechend dieser Regeln verfasst werden, behält sich die Moderation vor, diese zu löschen und die Verfasser aus diesem Blog auszuschließen. Dazu gehört auch das Umgehen der Sperren durch das “Verschleiern” von Beleidigungen, z.B. durch das Setzen von Sonderzeichen in den gesperrten Ausdruck.
  • Mit der Registrierung auf dieser Seite erlauben Sie uns bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ihre Daten an berechtigte Anspruchsteller herauszugeben.

Jugendaemter.com ist eine unabhängige & private Webseite. Wir freuen uns über jeden Teilnehmer und Ihre Erfahrungsberichte.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.