Jugendämter Sachsen-Anhalt Landesjugendämter/Sozialministerien

Sachsen-Anhalt Landesjugendamt

Sachsen-Anhalt Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Telefon: 0345 / 514-1625
Fax: 0345 / 514-1012

Leitung
Andreas Gramatke
Telefon: 0345 / 514-1625
E-Mail: andreas.gramatke@lvwa.sachsen-anhalt.de

Grundsatzangelegenheiten und Unterhaltsvorschussgesetz
Herr Günther
Telefon: 0345 / 514-3800

Landesjugendhilfeplanung und Fortbildung, Jugendarbeit
Frau Müller
Telefon: 0345 / 514-1632

L andesverwaltungsamt
Referat Jugend, Landes-
jugendamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Jugendsozialarbeit, Jugendschutz
Frau Heinecke
Telefon: 0345 / 514-1626

Ref. 602 – Familie und Frauen
Leitung
Dr. Ursula Cremer
Telefon: 0345 / 514-1647
E-Mail: ursula.cremer@lvwa.sachsen-anhalt.de

Adoptionsvermittlungsstelle
Frau Kletschka
Telefon: 0345 / 514-1647

Ref. 603 – Kindertageseinrichtungen
Leitung
Dr. Gudrun von Hoven
Telefon: 0345 / 514-1657
E-Mail: gudrunvon.hoven@lvwa.sachsen-anhalt.de

Kommentar abgeben

Click here to post a comment

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.