Bild: © karenr / shutterstock.com Nach einer Trennung der Eltern leben die gemeinsamen Sprösslinge zumeist bei der Mutter. Geht sie eine neue Beziehung ein...
Tag - Adoption
Die Adoption
Adoptierte Kinder sind rechtlich alleinige Kinder ihrer Adoptiveltern und nicht mehr mit ihren leiblichen Eltern verwandt. Damit einher gehen das Sorgerecht der Adoptiveltern sowie deren Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.
Wer ein Kind adoptieren möchte, egal ob im Inland oder im Ausland, muss nach dem deutschen Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepartnern kann einer dieses Alter unterschreiten, dieser muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein. In der Regel müssen beide leiblichen Eltern in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Außerdem ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Sie wird bei Kindern unter 14 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter erklärt. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann nur das Kind selbst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einwilligen.
Kosten einer Adoption
Die inländische Adoptionsvermittlung ist als Aufgabe der Jugendhilfe gebührenfrei. Es fallen allerdings Kosten, zum Beispiel für Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare, an. Im Gegensatz zu Inlandsadoption ist eine Auslandsadoption gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 800 Euro. Darüber hinaus können weitere Kosten entstehen, je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten sowie für Übersetzungen und Beglaubigungen von Urkunden. Zu den Kosten einer Auslandsadoption können die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie die Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft nähere Auskünfte erteilen.
Mit Ausspruch der Adoption durch das Vormundschaftsgericht erhält das minderjährige Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern und erhält eine neue Geburtsurkunde. Damit verbunden ist grundsätzlich eine Veränderung der verwandtschaftlichen Verhältnisse des Kindes. Eine Ausnahme ist die Verwandten- und Stiefkindadoption. Mit der Adoption erlöschen im Regelfall die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu seiner Herkunftsfamilie, wie deren Eltern oder Geschwistern.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bild: © Red pepper / shutterstock.com Bonn. Immer wieder sorgen Fälle von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung bundesweit für Schlagzeilen, zuletzt in Bad...