Tag - Alleiniges Sorgerecht

Alleiniges Sorgerecht
Das alleinige Sorgerecht wird nicht ohne weiteres zugesprochen. Nur wenn ein Elternteil beantragt, ihm die elterliche Sorge allein zu übertragen, entscheidet eine Richterin oder Richter des Familiengerichts.

Bevor die Eltern einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen, sollten sie sich beim für sie zuständigen Jugendamt beraten lassen, um eventuell eine einvernehmliche und aussergerichtliche Regelung zu finden. Wenn dies nicht der Fall ist, leitet das Familiengericht ein Sorgerechtsverfahren ein. Nach dem FamFG sind auch die Familiengerichte angehalten, auf eine gütliche Einigung der Eltern hinzuwirken.
Zum einen besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht die Eltern an eine Beratungstelle vermittelt. Zum anderen besteht die Möglichkeit einer Mediation, die seit Inkrafttreten des sog. Mediationsgesetz im Juli 2012 besonders gefördert wird.

Das Gericht überträgt die elterliche Sorge nach einer Trennung der Eltern einem Elternteil allein, wenn das beide Eltern wollen oder – für den Fall, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt – es dem Wohle des Kindes entspricht. Das betrifft nach der o. g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch die Fälle nicht miteinander verheirateter Eltern, in denen der Mutter bis zur Trennung der Eltern die elterliche Sorge allein zustand. Kinder haben dabei ein Wörtchen mitzureden, denn es geht schließlich um sie: die Familienrichterin oder der Familienrichter hört das Kind an, um sich ein Bild von seiner Situation zu machen und um seine Meinung zu hören. Auch die Mitarbeiter des Jugendamtes sprechen mit dem Kind.

Dem Kind wird in der Regel ein sog. „Verfahrensbeistand“ beigeordnet, also ein eigener Interessenvertreter, der quasi der Anwalt des Kindes ist. Verfahrenspfleger sind oft spezialisierte Anwälte oder auch Sozialarbeiter mit einer Zusatzausbildung.

Quelle: Justizportal Nordrhein-Westfalens

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Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.