Tag - Erziehungsrecht

Das Erziehungsrecht
Erziehungsberechtigter bezeichnet den bzw. die Inhaber des grundgesetzlich definierten Erziehungsrechts (bzw. der -pflicht) über einen Minderjährigen. Das Erziehungsrecht ist gem. § 1631 Abs. 1 BGB Teil der Personensorge, somit Teil des elterlichen Sorgerechts. Die Legitimation leitet sich im Wesentlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG ab (Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. – 2004). Hier wird klar dargestellt, dass das Erziehungsrecht dem Wesen nach eine Erziehungspflicht ist. Damit wird vom Gesetzgeber wertentscheidend vorgegeben, dass das Elternrecht keine schrankenlose oder gar willkürliche Herrschaft über das Kind beinhaltet, sondern die sozialgebundene Pflicht, das gegebene Kind zu erhalten, zu versorgen und in seiner Entwicklung zu fördern (§ 1 Abs. 1 und 2 SGB VIII).

Konsequenzen bei Erziehungsversagen
Im Abs. 3 werden die Konsequenzen erwähnt, die das Versagen des Erziehungsberechtigten auffangen sollen (Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. – 2004). Dies ist die grundgesetzliche Handlungsermächtigung für den Gesetzgeber zum Schutz des Kindes bei Versagen der Erziehungsberechtigten – gleich ob verschuldet oder unverschuldet – welche in den § 1666, § 1666a BGB realisiert sind. Bei einem Entzug der elterlichen Sorge ist dem Minderjährigen ein Vormund zu bestellen, der dann die Erziehungsberechtigung hat (§ 1800 BGB).

Die Erziehungsberechtigung kann auch aufgeteilt, Teilbereiche Pflegern übertragen werden. Dies ist z. B. auch der Fall, wenn Kinder bei Pflegeeltern aufwachsen und zumindest die ‚tägliche Sorge‘ von diesen im Rahmen des § 1688 BGB wahrgenommen wird.

Quelle: Wikipedia.org

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.