Bild: Wilhelmine Wulff / All Silhouettes / pixelio.de Nach der Trennung streiten Paare häufig darum, bei welchem Elternteil die gemeinsamen Kinder leben sollen...
Tag - Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuung
Kinderbetreuung ist als zusammenfassender Begriff für die pflegende, beaufsichtigende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern zu verstehen. Kind ist nach deutschem Recht in der Regel jeder junge Mensch, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 7 Abs. 1 SGB VIII). Die Kinderbetreuung erfolgt zuerst und zumeist in der Familie, in der Vergangenheit und in reicheren Familien auch durch Kindermädchen.
Heute ist neben der Betreuung in der Familie, durch Großeltern oder durch Tagesmütter die Form der öffentlich oder privat organisierten Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten, Kinderkrippen und durch Kindertagespflege vorherrschend. In Österreich und der Schweiz wird hierfür ebenfalls der Begriff „Kinderbetreuung“ oder auch „familienexterne Tagesbetreuung“ verwendet. Vereinzelt kommt Begriff „fremdbetreut“ vor, der jedoch häufig in negativem Zusammenhang genutzt wird.
Formen der Kinderbetreuung sind:
– Kindertagesbetreuung ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familien.
– Mit Kindertagesstätte (Kita), in Österreich auch Ganztagskindergarten, wird eine Einrichtung der institutionellen Kindertagesbetreuung bezeichnet. Die genaue Definition ist national oder sogar regional unterschiedlich.
– Kinderkrippen sind Einrichtungen oder Gruppen der Kindertagesbetreuung bzw. familienergänzende Kinderbetreuungen für Kleinstkinder. Als Kurzform wird auch das Wort Krippe gebraucht.
– Kindertagespflege (oder auch nur kurz Tagespflege) bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson. Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson entweder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (i. d. R. der Eltern) oder im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters geleistet.
Die Sicherung der Betreuungsräume als Schutzzonen, in denen sich die Kinder frei von ernsthaften Gefahren bewegen können, die Versorgung der leiblichen Bedürfnisse wie Essen und Trinken, Schlaf und Erholung sowie ein minimales Maß an emotionaler Zuwendung sind Voraussetzungen für Bildung und Erziehung.
Quelle: Wikipedia.org
Bild: © michaeljung / depositphotos.com Sind die Kinder – etwa wegen Minderjährigkeit oder einer allgemeinen Schulausbildung – nicht in der Lage, ihren...