Tag - Kindeswohl

Das Kindeswohl
Schwere Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung mit Todesfolge und Veränderungen im SGB VIII (insbesondere zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8a) haben dazu geführt, dass in der Öffentlichkeit weitaus intensiver über die Gefährdung des Kindeswohls diskutiert wird als darüber, was unter dem Kindeswohl verstanden oder wie gemeinschaftlich dafür gesorgt werden kann, dass es Kindern wohl ergeht. Das Kindeswohl bzw. Wohlergehen von Kindern liegt vor allem Eltern am Herzen: sie sind einerseits durch eine Vielzahl von Erziehungsratgebern überschüttet in der Frage, ob und wodurch es ihren Kindern gut geht. Eine Auswahl zu treffen fällt vielen Eltern schwer. Bei genauerem Hinschauen wird deutlich, dass dazu, was Kinder für ihr Wohl wirklich brauchen, weitaus weniger veröffentlicht ist. Deshalb ist es sinnvoll, zunächst einen Blick darauf zu werfen, was Kindeswohl bedeutet, um danach das Kindeswohl im Dreieck kindlicher Bedürfnisse, elterlicher Fähigkeiten und der familialen Bedingungen sowie der Umgebungsfaktoren zu diskutieren.

Zum Begriff Kindeswohl
Das Kindeswohl ist ein zentraler Begriff und ein Entscheidungsmaßstab im Rahmen des Familienrechts des BGB, insbesondere unter dem Titel der „Elterlichen Sorge“ und von Sorgerechtsmaßnahmen. Das Kindeswohl ist in diesem Zusammenhang einerseits eine zentrale Rechtsnorm (oder Generalklausel), andererseits ein unbestimmter Begriff, der ausgehend vom Einzelfall stets konkretisiert werden muss. Eine Defi nition liegt nicht vor: es wird „nirgends im rechtlichen Regelwerk gesagt, was unter Kindeswohl zu verstehen ist“, obwohl der Begriff als „Orientierungs- und Entscheidungsmaßstab familiengerichtlichen bzw. kindschaftsrechtlichen Handelns genutzt wird“. Er soll als „Instrument und Kriterium der Auslegung von z. B. Kindesinteressen dienen“, zugleich „fehlt es ihm selbst an schlüssiger Auslegung“.

Schone (2008) weist daraufhin, dass der Begriff Kindeswohl „trotz seiner Unbestimmtheit zwei wichtige Aufgaben erfüllen soll. Er dient zum einen als Legitimationsgrundlage für staatliche Eingriffe und zum anderen als sachlicher Maßstab in gerichtlichen Verfahren, an dem sich die Notwendigkeit gerichtlicher Maßnahmen festmachen lässt“. Für Eltern, andere nahe Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen und für Professionelle der Jugendhilfe, die mit unterschiedlichem Auftrag um das Wohl von Kindern bemüht sind, ist dieser Begriff ebenso unbestimmt: er wird häufig verwendet, ist aber gleichwohl komplex und vom Begriffsverständnis her nicht eindeutig. Er ist ein hypothetisches Konstrukt, also etwas, was sich empirisch nicht herleiten lässt.
Schone weist darauf hin, dass eine positive Bestimmung dessen, was Kindeswohl ist, sich praktisch nicht vornehmen lässt, „man würde sich in unabgrenzbaren philosophischen Schilderungen verlieren, zumal das, was als gut für Kinder gilt, was also ihrem Wohl entspricht, nicht allgemeingültig bestimmbar, sondern immer auch von kulturell, historisch – zeitlichen, oder ethnisch geprägten Menschenbildern abhängt“.

Für eine Bestimmung des Begriffs Kindeswohl unter Einbeziehung von Grundbedürfnissen und Grundrechten der Kinder, d.h. dem Spannungsbogen zwischen dem, was Kindern zusteht und dem, was sie brauchen, plädiert Maywald, indem er als Arbeitsdefi nition vorschlägt: „Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative (i. S. von die am wenigsten schädigende) wählt“.
Kindeswohl wird damit zu einem normativen Begriff, der es ermöglicht, die konkrete Situation eines Kindes danach zu bewerten, ob sie seinem Wohl entspricht oder nicht, eine besondere Situation, die sich aus der jeweils individuellen Entwicklung eines Kindes ergibt. Jacob und Wahlen verwenden den Begriff synonym mit „gelingende kindliche Entwicklung“, die als Selbstentwicklung des Kindes auf Grundlage seiner Bedürfnisse und Erfahrungen verstanden werden kann. Somit hängt das, was wir als Kindeswohl bezeichnen ab von kulturellen, ökonomischen und individuellen Bedingungen in Familien. Obwohl es schwierig ist, eine klare und eindeutige Defi nition des Kindeswohls vorzulegen, gilt es zu benennen, was Kinder für ein gesundes Aufwachsen, d.h. für ihre körperliche, psychische, emotionale und soziale Entwicklung brauchen.

Quelle: Kinderschutzzentrum Berlin

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