Tag - minderjährige Kinder

Die Minderjährigkeit
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt eine Person unter 18 Jahren, also bis zum Eintritt der Volljährigkeit, als minderjährig. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.

Die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Bei der Geschäftsfähigkeit Minderjähriger ist die Phase vor sowie nach Vollendung des siebenten Lebensjahres zu unterscheiden. Geschäftsunfähig sind Minderjährige bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres. Sie können sich also rechtsgeschäftlich nicht binden; jeder rechtsgeschäftlich bedeutsame Wille wird ihnen abgesprochen, ihre Willenserklärungen sind nichtig.Er bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der (vorherigen) Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Ein ohne solche Einwilligung geschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam. Er kann durch nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters wirksam werden. Soweit dem Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter Geldmittel für bestimmte Zwecke oder zur freien Verfügung überlassen wurden (zum Beispiel Taschengeld), kann der Minderjährige in diesem Umfang wirksame Verträge schließen.

Haftung
Minderjährige haften für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht. Es sei denn, die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können. Eine Haftung der Eltern kommt nur in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsicht entstanden wäre.

In Österreich
Ein Minderjähriger ist eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Minderjähriger, der das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat, ist ein Jugendlicher.

Quelle: Wikipedia.org

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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.