Tag - Wechselmodell

Das Wechselmodell
Als Wechselmodell, Paritätsmodell, Pendelmodell oder Doppelresidenzmodell werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten zeitlich annähernd gleichwertig betreut werden. Beide Elternteile bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält. Die Bezeichnung Wechselmodell ist zwar allgemein gebräuchlich, aber unpräzise, da sie verschiedene Unterarten von Wechselmodellen bezeichnen kann. Im Gegensatz zum verbreiteten Einzelresidenzmodell, bei dem das Kind sich überwiegend bei einem Elternteil aufhält, sind beim Doppelresidenzmodell die Betreuungszeiten beider Elternteile möglichst gleich. In Fachkreisen wird diese Art der Kinderbetreuung deswegen auch als Paritätsmodell (von lateinisch paritas „Gleichheit“) oder paritätisches Wechselmodell bezeichnet.

Voraussetzungen für die Durchführung eines Paritätsmodells
Nach allgemein vorherrschender Auffassung können Kinder zu einem Erwachsenen nur dann eine Bindung aufbauen, wenn dieser gegenüber dem Kind zu feinfühligem Verhalten bereit und in der Lage ist.
Entscheidende Voraussetzungen für die Durchführung eines Paritätsmodells ist also, die für einen längeren Zeitraum stabile Bereitschaft beider Elternteile zum Erbringen dieser Leistung. Hierzu müssen beide Bindungspersonen hinreichend belastbar und zuverlässig sein. Beide Eltern sollten über annähernd gleichwertige Beziehungs-, Betreuungs- und Förderkompetenzen verfügen, genügend Zeit haben und ernsthaft entschlossen sein, das Kind auch tatsächlich in dem angestrebten Umfang zu betreuen. Außerdem müssen in beiden elterlichen Wohnungen selbstverständlich genügend Platz und kindgerecht ausgestattete Zimmer vorhanden sein.

Auswirkungen auf den Kindesunterhalt
Der Unterschied zwischen Wechselmodellen, in denen die Betreuungszeiten ungleich verteilt sind, und dem Paritätsmodell ist unter anderem mit Blick auf Unterhaltszahlungen bedeutsam. In der Vergangenheit behandelten Gerichte ungleich verteilte Wechselmodelle wie das konventionelle Residenzmodell. Der zeitlich weniger betreuende Elternteil musste dem zeitlich mehr betreuenden Elternteil – als würde dieser wie beim Residenzmodell den vollen bzw. weit überwiegenden Betreuungsunterhalt leisten – abzüglich der Hälfte des Kindergeldes einen vollen Barunterhalt, in der Regel nach Düsseldorfer Tabelle, zahlen.

Quelle: Wikipedia.org

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