Kategorie: Familiengerichte

Familiengericht ist nach § 23b des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

Gemäß § 170 Abs. 1 S. 1 GVG, neugefasst durch FGG-RG vom 17. Dezember 2008 und in Kraft getreten am 1. September 2009, sind in Familiensachen alle Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen nicht öffentlich. Das Gericht kann die Öffentlichkeit allerdings zulassen, sofern keiner der Beteiligten einen entgegenstehenden Willen äußert, § 170 Abs. 1 S. 2 GVG. Die Öffentlichkeit muss gemäß § 173 Abs. 1 GVG nur für die Verkündung der gerichtlichen Entscheidung zugelassen werden. Seit Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 erfolgt diese in Familiensachen gemäß § 38 Abs. 1 FamFG als Beschluss.

Entgegen der Darstellung in mancher Fernsehsendung entscheidet immer ein Einzelrichter (oder eine Einzelrichterin), ohne dass ehrenamtliche Richter beteiligt wären. Nächsthöhere Instanz ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts, der als Senat für Familiensachen oder Familiensenat bezeichnet wird.

Quelle: wikipedia.org – Familiengericht Deutschland

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Wer ist zuständig?

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Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.