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Kategorie: Gesetze-Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Materielles Recht – Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.
Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.
Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen entscheiden das Familiengericht oder das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht).
Das materielle Familienrecht ist in Deutschland im Wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297 – 1921 BGB) enthalten. Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Für gerichtliche Verfahren sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst hat, spezielle Vorschriften enthalten. Bedeutung für das Kindesunterhaltsrecht haben daneben die Regelbetragverordnung und das Unterhaltsvorschussgesetz.
In der DDR war das Familienrecht seit 1965 außerhalb des BGB in einem eigenen Familiengesetzbuch (FGB) geregelt.
Quelle: wikipedia.org – Familienrecht Deutschland
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Gesetzestexte im Familienrecht.
Gesetzliche Grundlagen wie das Jugendschutzgesetz, das den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten, Tanzveranstaltungen und im Kino regelt sowie auch das Alkohol- und Tabakverbot für Jugendliche. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk) geschaffen.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz definiert Hilfen für Familien und Kinder und das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Jugendarbeit.
Das Kindschaftsrecht regelt Fragen des Sorgerechts.
Die UN-Kinderrechtekonvention setzt weltweite Grundlagen der Kinderreche fest.
Im Strafgesetzbuch werden unter anderem auch Straftaten beschrieben, vor denen Kinder und Jugendlichen unter besonderen Schutz gestellt werden sollen.
Im Jugendgerichtsgesetz wird die Behandlung straffällig gewordener Jugendlicher beschrieben und im Elterngeldgesetz ist der Anspruch auf Elterngeld geregelt.
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