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Wo gibt es keine Widersprüche? In jeder Gesetzgebung gibt es diese. So auch hier. Einerseits soll das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen, andererseits spielt das Kindeswohl bei den Vorschriften und Gesetzgebungen Null Rolle. Hier heißt es sogar, um die Beschwerdeberechtigten einzuschränken…. Also Verwaltungsakt anstATT KINDESWOHL – IST DAS EINE sCHANDE für das Land mit einer solchen Gesetzgebung? Reine Bürokratie – keine MENSCHLICHKEIT- zumindest nicht, was das B este für das Kind sein würde. Ja, und das wissen die betreuenden Großeltern doch wohl immer noch am besten und nicht die Kräfte an den Schaltstellen.
Diesem Kommentar ist nichts hinzuzufügen, ausser dass es immer wieder ersichtlich ist, dass unser so genannter Rechtsstaat durchaus mit einer Bananenrepublik vergleichbar ist.